Nordrhein-Westfalen, Hansestadt, Gemeindeschlüssel 05758012
Alle 13 Friedhöfe in Herford
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05221 189-616
- Hansestadt Herford, Friedhofsverwaltung im Historischen Rathaus
- 2.475,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.930,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
32052 Herford
Reihengrab für Erdbestattung, Verstorbene über 3 Jahre
Urnenreihengrab
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Herford nehmen zusammen 51,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof „Zum Ewigen Frieden“ ist der größte mit 27,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 450 m entfernt, der entlegenste 6,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 12 von 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 13 haben eine erfasste Parkanlage. 3 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Herford rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Hansestadt Herford, Friedhofsverwaltung im Historischen Rathaus
Rathausplatz 132052 Herford
05221 189-616
- Sprechzeiten
- Montag und Dienstag 8 bis 16 UhrMittwoch 8 bis 12:30 UhrDonnerstag 8 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12:30 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Herford, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof „Zum Ewigen Frieden“Denkmal | 27,9 ha | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 260 m | Friedhof, 250 mBus H6 | christlich |
| Erika-Friedhof | 6,8 ha | 2,3 km | 10 Anlagen, nächste 100 m | Erika-Friedhof, 230 mBus 434, Bus 434/VB1, Bus D4, Bus H4 | keine Angabe |
| Friedhof HermannstraßeDenkmal | 6,2 ha | 690 m | 9 Anlagen, nächste 120 m | Schulzentrum Aawiesen, 160 mBus 425, Bus 433 | keine Angabe |
| Friedhof Elverdissen | 3,4 ha | 4,2 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Schulbus, 470 m | keine Angabe |
| Friedhof Diebrock | 1,8 ha | 3,3 km | 1 Anlagen, nächste 100 m | Elimweg, 50 mBus 421 | keine Angabe |
| Marienfriedhof | 1,5 ha | 870 m | 18 Anlagen, nächste 110 m | Bismarckstraße, 130 mBus 420, Bus H11 | keine Angabe |
| Friedhof Falkendiek / Schwarzenmoor | 1 ha | 4,4 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Hombergstraße, 130 mBus 420, Bus 435 | keine Angabe |
| Alter FriedhofDenkmal | 8.810 m² | 450 m | 29 Anlagen, nächste 90 m | Schulzentrum Aawiesen, 220 mBus 425, Bus 433 | keine Angabe |
| Friedhof Eickum | 7.210 m² | 5,8 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Friedhofskapelle, 10 m | keine Angabe |
| Friedhof Laar | 6.320 m² | 6,1 km | 1 Anlagen, nächste 90 m | Laar, Kirche, 90 mBus 253, Bus 421 | keine Angabe |
| Friedhof Stedefreund | 4.630 m² | 5,4 km | keine erfasst | Bielefelder Straße 440, 80 mBus 421 | christlich, lutherisch |
| Jüdischer Friedhof | 2.600 m² | 680 m | 14 Anlagen, nächste 170 m | Hellerweg, 140 mBus 52, Bus H2 | jüdisch |
| Erbbegräbnis Familie Pahmeyer | 570 m² | 5,6 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Herford kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Extertal | 29,1 km | 860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg | 570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg |
| Hüllhorst | 16,7 km | 1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an | 475,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Preußisch Oldendorf | 24,2 km | 1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab | 550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld |
| Gütersloh | 30,7 km | 1.142,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 347,00 €Urnenreihengrab, je Grabstelle |
| Halle (Westf.) | 24,6 km | 1.280,00 €Reihengrabstätte | 970,00 €Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung |
| Petershagen | 38,1 km | 1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen | 1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
| Lage | 16,1 km | 1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte | 420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne |
| Blomberg | 34,8 km | 1.638,60 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre | 1.244,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 38,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Herford kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Herford, Friedhofsgebührensatzung, mit Gebührentarif, Ortsrecht 7-2, vom 12.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, im Ortsrecht geführt mit dem Vermerk Stand Januar 2025.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung, EinzelgrabDie Nutzungsgebühr deckt 25 Jahre und enthält die Abräumkosten bei Grabrückgabe. Die Unterhaltung liegt nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. | 1.850,00 € | 950,00 € | 2.800,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 3.1 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung, DoppelgrabDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle. | 2.225,00 € | 950,00 € | 3.175,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 3.1 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung mit 3 bis 6 GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, unabhängig davon, ob sie drei oder sechs Stellen hat. | 2.900,00 € | 950,00 € | 3.850,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 3.1 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung mit 7 bis 9 GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 3.900,00 € | 950,00 € | 4.850,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.4 und Ziffer 3.1 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung mit 10 und mehr GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 4.500,00 € | 950,00 € | 5.450,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.5 und Ziffer 3.1 |
| Staudenwahlgrab mit Grabstein einschließlich der Beschriftung und GrabpflegeDie Friedhofsverwaltung übernimmt nach Paragraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung die Erstherrichtung, die Bepflanzung und die weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit. Der Tarif führt die Grabpflege im Text der Position mit auf. Der Grabstein und seine Beschriftung sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 3.375,00 € | 950,00 € | 4.325,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.6 und Ziffer 3.1 |
| Urnenwahlgrabstätte, Einzelgrab für 2 UrnenDer Betrag gilt für die Grabstätte, in der nach Paragraf 25 Absatz 10 der Friedhofssatzung zwei Urnen Platz finden. | 1.850,00 € | 505,00 € | 2.355,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.1 und Ziffer 3.4 |
| Urnenwahlgrabstätte, Doppelgrab für 4 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte mit Platz für vier Urnen. | 2.000,00 € | 505,00 € | 2.505,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.2 und Ziffer 3.4 |
| Urnenwahlgrabstätte mit 3 bis 6 GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 2.575,00 € | 505,00 € | 3.080,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.3 und Ziffer 3.4 |
| Urnenstaudenwahlgrab mit Grabstein einschließlich der Beschriftung und Grabpflege, für 2 UrnenDie Friedhofsverwaltung übernimmt nach Paragraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung die Erstherrichtung, die Bepflanzung und die weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit. Der Tarif führt die Grabpflege im Text der Position mit auf. Der Grabstein und seine Beschriftung sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 3.300,00 € | 505,00 € | 3.805,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.4 und Ziffer 3.4 |
| Baumgrabstätte für Urnenbeisetzungen mit Grabstein einschließlich der Beschriftung und Grabpflege, für 2 UrnenDie Friedhofsverwaltung übernimmt nach Paragraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung die Erstherrichtung, die Bepflanzung und die weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit. Der Tarif führt die Grabpflege im Text der Position mit auf. Der Grabstein und seine Beschriftung sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 3.000,00 € | 505,00 € | 3.505,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2.5 und Ziffer 3.4 |
| Grabkammer in einer Urnenstele für 2 bis 3 Urnen, einschließlich der BeschriftungParagraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt neben den Pflegegrabstätten ausdrücklich das Stelenumfeld und weist dessen Pflege der Friedhofsverwaltung zu. Angebrachter Grabschmuck wird nach demselben Absatz ersatzlos entfernt, eine eigene Grabfläche gibt es nicht. Der Betrag gilt für die gesamte Kammer. | 2.975,00 € | 360,00 € | 3.335,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 3.5 |
| Sondergrabstätte für Erdbestattung mit 3 bis 6 GrabstellenSondergrabstätten sind denkmalgeschützte Grabstätten mit erhaltenswerten Grabmalen und Einfriedigungen. Nach Paragraf 26a Absatz 1 der Friedhofssatzung tragen die Nutzungsberechtigten die Unterhaltung, die Instandsetzung und die Grabpflege selbst. | 3.050,00 € | 950,00 € | 4.000,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.4.1 und Ziffer 3.1 |
| Sondergrabstätte für Erdbestattung mit 7 bis 9 GrabstellenDie Grabpflege bleibt nach Paragraf 26a Absatz 1 der Friedhofssatzung Sache der Nutzungsberechtigten. | 4.325,00 € | 950,00 € | 5.275,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.4.2 und Ziffer 3.1 |
| Sondergrabstätte für Erdbestattung mit 10 und mehr GrabstellenDie Grabpflege bleibt nach Paragraf 26a Absatz 1 der Friedhofssatzung Sache der Nutzungsberechtigten. | 5.200,00 € | 950,00 € | 6.150,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.4.3 und Ziffer 3.1 |
| Reihengrab für Erdbestattung, Verstorbene über 3 JahreDas günstigste Erdgrab in Herford. Die Nutzungsgebühr deckt die 25 Jahre Ruhezeit und enthält die Abräumkosten nach Ablauf. Die Pflege liegt nach Paragraf 37 Absatz 5 der Friedhofssatzung bei den Angehörigen. | 1.525,00 € | 950,00 € | 2.475,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.1.1 und Ziffer 3.1 |
| Reihengrab für Erdbestattung, Verstorbene bis zu 3 JahrenFür Verstorbene bis zu drei Jahren beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre; der Tarif nennt diese Frist in der Position selbst. | 1.200,00 € | 605,00 € | 1.805,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 2.1.2 und Ziffer 3.2 |
| Rasengrab für Erdbestattung mit Grabstein einschließlich der Beschriftung und GrabpflegeDie Friedhofsverwaltung übernimmt nach Paragraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung die Erstherrichtung, die Bepflanzung und die weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit. Der Tarif führt die Grabpflege im Text der Position mit auf. Der Grabstein und seine Beschriftung sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 3.025,00 € | 950,00 € | 3.975,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.1.3 und Ziffer 3.1 |
| Rasengrab für Erdbestattung mit GrabpflegeDie Friedhofsverwaltung übernimmt nach Paragraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung die Erstherrichtung, die Bepflanzung und die weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit. Der Tarif führt die Grabpflege im Text der Position mit auf. Anders als bei Ziffer 2.1.3 ist hier kein Grabstein im Preis enthalten. | 2.400,00 € | 950,00 € | 3.350,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.1.4 und Ziffer 3.1 |
| Reihengrab für Erdbestattung in einer Gemeinschaftsgrabanlage, anonym, mit GrabpflegeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Herford. Nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung wird die Leiche an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle beigesetzt, und die Gestaltung und Pflege der Anlage sind Angelegenheiten der Friedhofsverwaltung. | 2.200,00 € | 950,00 € | 3.150,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.2.1 und Ziffer 3.1 |
| Gemeinschaftsgrab für Erdbestattung mit gemeinsamem Grabmal einschließlich der Beschriftung und GrabpflegeNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung liegen Pflegegrabstätten innerhalb einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteter und gepflegter Gemeinschaftsgrabfelder. Das gemeinsame Grabmal und die Beschriftung sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 3.025,00 € | 950,00 € | 3.975,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.2.2 und Ziffer 3.1 |
| Gemeinschaftsgrab für Tot- und FehlgeburtenDie Nutzungsgebühr beträgt nach dem Tarif null Euro. Die Bestattung einer Totgeburt kostet nach Ziffer 3.3 dennoch 370 Euro. | 0,00 € | 370,00 € | 370,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.5 und Ziffer 3.3 |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Herford. In einem Urnenreihengrab kann nach Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Asche beigesetzt werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 37 Absatz 5 bei den Angehörigen. | 1.425,00 € | 505,00 € | 1.930,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.3.1 und Ziffer 3.4 |
| Urnenrasengrab mit Grabstein einschließlich der Beschriftung und GrabpflegeDie Friedhofsverwaltung übernimmt nach Paragraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung die Erstherrichtung, die Bepflanzung und die weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit. Der Tarif führt die Grabpflege im Text der Position mit auf. Der Grabstein und seine Beschriftung sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 2.725,00 € | 505,00 € | 3.230,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.3.2 und Ziffer 3.4 |
| Urnenrasengrab mit GrabpflegeDie Friedhofsverwaltung übernimmt nach Paragraf 39a Absatz 2 der Friedhofssatzung die Erstherrichtung, die Bepflanzung und die weitere Grabpflege für die Dauer der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit. Der Tarif führt die Grabpflege im Text der Position mit auf. Anders als bei Ziffer 2.3.2 ist hier kein Grabstein im Preis enthalten. | 2.525,00 € | 505,00 € | 3.030,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.3.3 und Ziffer 3.4 |
| Urnengemeinschaftsgrab, anonym, mit GrabpflegeNach Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird die Asche an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle beigesetzt, und die Gestaltung und Pflege der Anlage sind Angelegenheiten der Friedhofsverwaltung. | 1.850,00 € | 505,00 € | 2.355,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.4.1 und Ziffer 3.4 |
| Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinsamem Grabmal einschließlich der Beschriftung und GrabpflegeNach Paragraf 25 Absatz 6 der Friedhofssatzung liegen Urnenpflegegrabstätten innerhalb einheitlich durch die Friedhofsverwaltung gestalteter und gepflegter Gemeinschaftsgrabfelder. Das gemeinsame Grabmal und die Beschriftung sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 2.925,00 € | 505,00 € | 3.430,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.4.2 und Ziffer 3.4 |
| Aschegrabfeld, Urnengrab im Begräbniswald mit PflegeDie Baumbestattung nach Paragraf 25 Absatz 1 Buchstabe k und Absatz 8 der Friedhofssatzung. Die Position nennt die Pflege im Text selbst; Paragraf 39a Absatz 2 weist die Grabpflege der Friedhofsverwaltung zu. | 1.600,00 € | 505,00 € | 2.105,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.6 und Ziffer 3.4 |
| Aschestreufeld, Pflanzfläche einschließlich PflegeDas günstigste pflegefreie Grab in Herford. Nach Paragraf 25 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich verstreut; eine eigene Grabstelle entsteht nicht. Die Position nennt die Pflege im Text selbst. | 1.575,00 € | 360,00 € | 1.935,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.7 und Ziffer 3.6 |
Häufige Fragen zu Herford
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Herford?
- In Herford sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 51,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Herford?
- Friedhof „Zum Ewigen Frieden“ ist mit 27,9 ha der größte Friedhof in Herford. Er liegt 2,7 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Herford?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Herford gelten 25 Jahre für Erdbestattung Verstorbener über 3 Jahre nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung Verstorbener bis zu 3 Jahren nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Aschenreste nach Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungsdauer der Wahlgrabstätten nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungsdauer der Urnenwahlgräber nach Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Herford?
- Ein Grab in Herford kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.930,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Herford, Friedhofsgebührensatzung, mit Gebührentarif, Ortsrecht 7-2, vom 12.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, im Ortsrecht geführt mit dem Vermerk Stand Januar 2025.
- Wer ist für die Friedhöfe in Herford zuständig?
- Für die Friedhöfe in Herford ist Hansestadt Herford, Friedhofsverwaltung im Historischen Rathaus zuständig, Rathausplatz 1, 32052 Herford, Telefon 05221 189-616. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Herford, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Herford, Friedhofsgebührensatzung, mit Gebührentarif, Ortsrecht 7-2 vom 12.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, im Ortsrecht geführt mit dem Vermerk Stand Januar 2025
- Satzung für die Friedhöfe der Hansestadt Herford, Friedhofssatzung, Ortsrecht 7-1 vom 06.12.2011 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 13.03.2018, in Kraft seit 22.03.2018
- Ortsrecht der Hansestadt Herford, Abschnitt 7 Friedhöfe Bestandsverzeichnis, abgerufen am 30.08.2026
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.