Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05770028
Alle 31 Friedhöfe in Petershagen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05702 822290
- Stadt Petershagen, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Lahde
- 1.581,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.136,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 31
- Friedhöfe mit Namen
32469 Petershagen
Reihengrabstätte für Erdbestattungen
Anonyme Urnen-Reihengrabstätte
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 31 Friedhöfe in Petershagen nehmen zusammen 22,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Petershagen ist der größte mit 2,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.020 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 13,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 30 von 31 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 24 von 31 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 3 der 31 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Petershagen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Petershagen, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Lahde
Bahnhofstraße 6332469 Petershagen
05702 822290
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 UhrMontag und Donnerstag zusätzlich 14 bis 17.30 Uhr
Die 31 Friedhöfe in Petershagen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Petershagen | 2,2 ha | 4,3 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Heldenhain, 250 mBus 500 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Frille | 1,8 ha | 8,7 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Freithof, 370 mBus 600/507/508 | keine Angabe |
| Friedhof Windheim | 1,8 ha | 3,7 km | 5 Anlagen, nächste 80 m | Markt Windheim, 280 m | keine Angabe |
| Friedhof Ovenstädt | 1,5 ha | 1,2 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Gernheim, 330 mBus 530 | keine Angabe |
| Friedhof Heimsen | 9.960 m² | 8,7 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Heimsen Abzweig Bahnhof, 340 m | keine Angabe |
| Ahnenstätte Seelenfeld | 9.610 m² | 9,5 km | keine erfasst | Heide, 640 m | keine Angabe |
| Friedhof Lahde | 9.520 m² | 5,3 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Schulstraße, 150 mBus 500, Bus 507, Bus 600/507/508 | keine Angabe |
| Friedhof Ilserheide | 9.490 m² | 6,5 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Döhrmann, 380 m | keine Angabe |
| Friedhof Quetzen | 8.660 m² | 7,2 km | keine erfasst | Timpen, 860 m | keine Angabe |
| Friedhof Neuenknick | 8.540 m² | 7,5 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Schule, 350 m | keine Angabe |
| Friedhof Gorspen-Vahlsen | 8.340 m² | 4,9 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Loh, 510 m | keine Angabe |
| Friedhof Eldagsen | 7.770 m² | 2,9 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Eldagsen, Friedhof, 60 mBus 502 | keine Angabe |
| Friedhof Wietersheim | 7.750 m² | 8,1 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Denkmal, 430 mBus 507, Bus 600/507/508 | keine Angabe |
| Friedhof Bierde | 7.480 m² | 7 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Bierderloh, 140 m | keine Angabe |
| Friedhof Döhren | 7.140 m² | 5,8 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Döhren Meier, 660 m | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 7.020 m² | 9,7 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Friedewalde, Kirche, 450 mBus 611 | keine Angabe |
| Friedhof Buchholz | 5.980 m² | 6,1 km | keine erfasst | Kleinenleese, 700 m | keine Angabe |
| Friedhof Ilse | 5.590 m² | 6 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Dorfmitte, 260 m | keine Angabe |
| Friedhof Rosenhagen | 5.540 m² | 10,4 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Ilvese | 5.220 m² | 6,7 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Ilvese Küster, 680 m | keine Angabe |
| Friedhof Raderhorst | 5.020 m² | 10,2 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Ellerbruch, 510 m | keine Angabe |
| Friedhof Wasserstraße | 4.940 m² | 13,3 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Wasserstraße Alte Schule, 860 m | keine Angabe |
| Friedhof Südfelde | 4.020 m² | 7,2 km | keine erfasst | Alte Schule, 140 mBus 502 | keine Angabe |
| Friedhof Maaslingen | 3.650 m² | 3,9 km | 1 Anlagen, nächste 240 m | Maaslingen, Gasthof, 450 mBus 502 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 3.500 m² | 9,7 km | 1 Anlagen, nächste 170 m | Friedewalde, Kirche, 210 mBus 611 | keine Angabe |
| Friedhof Seelenfeld | 3.440 m² | 9,1 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Heide, 320 m | keine Angabe |
| Friedhof Hävern | 2.950 m² | 3,5 km | keine erfasst | Hävern Schule, 370 m | keine Angabe |
| Friedhof Schlüsselburg | 2.860 m² | 10,6 km | keine erfasst | Schlüsselburg Röhdener Weg, 400 m | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof Bierde | 1.180 m² | 6,3 km | keine erfasst | Umspannwerk, 260 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 690 m² | 4,1 km | 8 Anlagen, nächste 280 m | Kreuzstraße, 100 mBus 501 | jüdisch |
| Friedhof/Gedenkstätte | 460 m² | 11,4 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Abzweig Schlüsselburg, 410 m | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Petershagen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Extertal | 36,7 km | 860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg721,00 € gespart | 570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg566,00 € gespart |
| Hüllhorst | 26,3 km | 1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an544,00 € gespart | 475,00 €Anonyme Urnengrabstätte661,00 € gespart |
| Preußisch Oldendorf | 33,3 km | 1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab531,00 € gespart | 550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld586,00 € gespart |
| Nienburg/Weser | 30,5 km | 1.400,00 €Sargreihengrabstelle181,00 € gespart | 675,00 €Anonyme Urnenrasenreihengrabstelle mit Rasenpflege461,00 € gespart |
| Petershagen (hier) | - | 1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen | 1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
| Hille | 14,8 km | 1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre | 650,00 €Anonymes Urnengrab486,00 € gespart |
| Kalletal | 33,3 km | 1.806,00 €Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre Ruhezeit | 600,00 €Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit536,00 € gespart |
| Bad Salzuflen | 39 km | 1.918,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen, Sarg, Erwachsene | 1.079,00 €Urnenreihengrabstätte57,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 39 km | 721,00 €in Extertal, 36,7 km entfernt | 661,00 €in Hüllhorst, 26,3 km entfernt |
Was ein Grab in Petershagen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen mit anliegendem Gebührentarif, Ortsrecht 7.2, vom 12.12.2003, beschlossen vom Rat am 11.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017; der Kopf des Gebührentarifs trägt hinter dem Änderungsdatum neun Sternchen für neun Änderungen, eine Liste der Einzeldaten enthält das Dokument nicht.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für ErdbestattungenDas günstigste Erdgrab in Petershagen. Zur Nutzungsgebühr von 135 Euro sind 810 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzugerechnet, 27 Euro je Grabstelle und Jahr nach Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 über die dreissig Jahre der Ruhezeit. Tarif 3 zählt abschliessend auf, in welchen Positionen sie schon enthalten ist, nämlich in 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7; diese gehört nicht dazu. Paragraf 18 a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 bestätigt, dass sie zum Grabpreis gehört: Eine Rückgabe der Grabstätte ist nur möglich, wenn die Friedhofsunterhaltungsgebühr bis zum Ende der Nutzungszeit bezahlt ist. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 479 Euro nach Tarif 4.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, und nach Ablauf der Ruhezeit ist die Grabstätte unverzüglich abzuräumen. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden; zulässig ist daneben die Bestattung eines Kindes unter einem Jahr, einer Tot- oder Fehlgeburt oder gleichzeitig verstorbener Geschwister unter fünf Jahren. | 945,00 € | 636,00 € | 1.581,00 € | 30 | Tarif 1.1, Tarif 3, Tarif 4.1 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Pflegefreie Reihengrabstätte für ErdbestattungenDas günstigste pflegefreie Erdgrab. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro je Grabstelle und Jahr ist in diesem Betrag nach dem Nachsatz zu Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 bereits enthalten. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 479 Euro nach Tarif 4.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. Paragraf 13 Absatz 2 sagt im Wortlaut: Pflegefreie Reihengrabstätten, in Klammern Rasengräber, werden durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und unterhalten. Nach Paragraf 19 Absatz 2 sind dort die Errichtung von Grabmalen und das Anbringen von Grabschmuck nicht zulässig. Jedes pflegefreie Reihengrab muss allerdings mit einer Grabplatte von 30 mal 40 Zentimetern und mindestens 6 Zentimetern Dicke belegt werden, die der Zahlungspflichtige der Bestattung selbst in Auftrag gibt und bezahlt und die mit dem Verlegen in das Eigentum der Stadt übergeht; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht, er ist deshalb hier nicht enthalten. | 1.260,00 € | 636,00 € | 1.896,00 € | 30 | Tarif 1.3, Tarif 4.1 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 13 Absatz 2 und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Pflegefreie Reihengrabstätte mit Wahlmöglichkeit für GrabmalParagraf 14 b Absatz 1 sagt: Sie werden als Gemeinschaftsanlage betrieben und durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und unterhalten. Erlaubt ist ein Grabmal bis 50 Zentimeter Höhe ab Oberkante der Einfassung aus Naturstein, Holz oder geschmiedetem beziehungsweise gegossenem Material; mit dem Aufstellen geht es in das Eigentum der Stadt über. Wird die Möglichkeit nicht genutzt, bringt die Friedhofsverwaltung ein einheitlich beschriftetes Schild an und pflanzt Gewächse; die Kosten dafür sind nach Paragraf 14 b Absatz 1 in der Gebühr nach Tarif 1.7 enthalten. Zur Nutzungsgebühr von 1.460 Euro sind 810 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzugerechnet, 27 Euro je Grabstelle und Jahr nach Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 über die dreissig Jahre der Ruhezeit. Tarif 3 zählt abschliessend auf, in welchen Positionen sie schon enthalten ist, nämlich in 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7; diese gehört nicht dazu. Paragraf 18 a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 bestätigt, dass sie zum Grabpreis gehört: Eine Rückgabe der Grabstätte ist nur möglich, wenn die Friedhofsunterhaltungsgebühr bis zum Ende der Nutzungszeit bezahlt ist. Dass Tarif 1.7 in der Aufzählung des Nachsatzes zu Tarif 3 fehlt, obwohl er dieselbe Bezeichnung pflegefrei trägt wie 1.3 und 1.4, steht in den Lücken. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 479 Euro nach Tarif 4.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 2.270,00 € | 636,00 € | 2.906,00 € | 30 | Tarif 1.7, Tarif 3, Tarif 4.1 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 14 b Absatz 1 und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 auf Antrag für vierzig Jahre verliehen und nur für die gesamte Grabstätte; Wahlgrabstätten werden nach Absatz 3 grundsätzlich als mehrstellige Grabstätten vergeben. Zur Nutzungsgebühr von 180 Euro sind 1.080 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzugerechnet, 27 Euro je Grabstelle und Jahr nach Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 über die vierzig Jahre der Nutzungszeit. Tarif 3 zählt abschliessend auf, in welchen Positionen sie schon enthalten ist, nämlich in 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7; diese gehört nicht dazu. Der Wiedererwerb ist nach Absatz 2 nur auf Antrag und nur für mindestens zehn Jahre möglich und kostet nach Tarif 2.3 je Grabstelle und Jahr 4,50 Euro zuzüglich der Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro. In einer Wahlgrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 6 anstelle eines Sarges bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Ausmauern ist nach Absatz 12 nicht zulässig. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 479 Euro nach Tarif 4.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 1.260,00 € | 636,00 € | 1.896,00 € | 40 | Tarif 2.1, Tarif 3, Tarif 4.1 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Pflegefreie Wahlgrabstätte mit Wahlmöglichkeit für GrabmalDieselbe Gemeinschaftsanlage wie bei Tarif 1.7, aber als Wahlgrabstätte mit zwei Beisetzungen erworben. Pflegefrei nach Paragraf 14 b Absatz 1, wonach sie durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und unterhalten wird. Zur Nutzungsgebühr von 1.730 Euro sind 1.080 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzugerechnet, 27 Euro je Grabstelle und Jahr nach Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 über die vierzig Jahre der Nutzungszeit. Tarif 3 zählt abschliessend auf, in welchen Positionen sie schon enthalten ist, nämlich in 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7; diese gehört nicht dazu. Erfolgt die zweite Beisetzung nicht innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb, fällt nach Paragraf 14 b Absatz 2 eine Ausgleichsgebühr für die notwendige Verlängerung der Nutzungszeit zur Abdeckung der Ruhezeit von dreissig Jahren an, nach Tarif 2.8.1 je Jahr 39 Euro. Daran lässt sich die Nutzungszeit ablesen: zehn Jahre plus dreissig Jahre Ruhezeit ergeben die vierzig Jahre des Paragrafen 14 Absatz 1. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 479 Euro nach Tarif 4.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 2.810,00 € | 636,00 € | 3.446,00 € | 40 | Tarif 2.8, Tarif 3, Tarif 4.1 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 14 b und Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Partnergrabstätte für zwei ErdbestattungenDas teuerste Grab in Petershagen. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro je Grabstelle und Jahr ist in diesem Betrag nach dem Nachsatz zu Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 bereits enthalten. Auf einer Partnergrabstätte sind nach Paragraf 14 a Absatz 1 zwei Bestattungen vorgesehen; die gesamte Fläche der Anlage wird mit unterschiedlichen Bodendeckern und Stauden bepflanzt, und an einer aufgestellten Stele wird ein einheitlich beschriftetes Schild angebracht, dessen Kosten in der Gebühr enthalten sind. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 14 a sagt nicht, dass die Friedhofsverwaltung die Grabstätte pflegt und unterhält, und der Tarif nennt die Position anders als 1.3, 1.4, 1.7 und 2.8 nicht pflegefrei. Erfolgt die zweite Beisetzung nicht innerhalb der ersten zehn Jahre, fällt nach Absatz 2 eine Ausgleichsgebühr von 79 Euro je Jahr für zwei Grabstätten nach Tarif 2.6.1 an. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 479 Euro nach Tarif 4.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 5.000,00 € | 636,00 € | 5.636,00 € | 40 | Tarif 2.6, Tarif 4.1 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 14 a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Urnen-ReihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab. Der Tarif nennt dafür 67,50 Euro, und genau hier ist die Falle: Zur Nutzungsgebühr von 67,50 Euro sind 810 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzugerechnet, 27 Euro je Grabstelle und Jahr nach Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 über die dreissig Jahre der Ruhezeit. Tarif 3 zählt abschliessend auf, in welchen Positionen sie schon enthalten ist, nämlich in 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7; diese gehört nicht dazu. Paragraf 18 a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 bestätigt, dass sie zum Grabpreis gehört: Eine Rückgabe der Grabstätte ist nur möglich, wenn die Friedhofsunterhaltungsgebühr bis zum Ende der Nutzungszeit bezahlt ist. Der Grabpreis liegt damit beim Dreizehnfachen des Tarifbetrags. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Richtmasse betragen nach Paragraf 17 Absatz 1 einen Meter mal einen Meter. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 137 Euro nach Tarif 4.3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 877,50 € | 294,00 € | 1.171,50 € | 30 | Tarif 1.2, Tarif 3, Tarif 4.3 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 16 Absatz 2 und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Pflegefreie Urnen-ReihengrabstätteDie Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro je Grabstelle und Jahr ist in diesem Betrag nach dem Nachsatz zu Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 bereits enthalten. Paragraf 16 Absatz 3 sagt im Wortlaut: Pflegefreie Urnenreihengrabstätten, in Klammern Rasengräber, werden durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und unterhalten. Auch hier muss eine Grabplatte von 30 mal 40 Zentimetern verlegt werden, die der Zahlungspflichtige selbst in Auftrag gibt und bezahlt; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. Grabschmuck darf nach einem Monat nicht mehr abgelegt werden. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 137 Euro nach Tarif 4.3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 1.135,00 € | 294,00 € | 1.429,00 € | 30 | Tarif 1.4, Tarif 4.3 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 16 Absatz 3 und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Anonyme Urnen-ReihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab und zugleich das günstigste Grab überhaupt. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro je Grabstelle und Jahr ist in diesem Betrag nach dem Nachsatz zu Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 bereits enthalten. Paragraf 16 Absatz 5 sagt: Bei den anonymen Urnenreihengrabstätten handelt es sich um eine Gemeinschaftsanlage auf dem städtischen Friedhof Petershagen-Ilserheide, die durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und unterhalten wird. Die Anonymität beginnt am Ende der Trauerfeier in der Kapelle; die Beisetzung führen Bedienstete der Friedhofsverwaltung ohne Beisein der Angehörigen durch. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 2 innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern. Nach dem Nachsatz zu Tarif 4 entfällt hier als einziger Grabart der Transport der Kränze von der Friedhofskapelle zur Grabstelle. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 137 Euro nach Tarif 4.3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 842,00 € | 294,00 € | 1.136,00 € | 30 | Tarif 1.5, Tarif 4.3 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 16 Absatz 5 und Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Natur- oder Baumgrab als UrnenreihengrabstätteDie Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro je Grabstelle und Jahr ist in diesem Betrag nach dem Nachsatz zu Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 bereits enthalten. Paragraf 16 Absatz 6 a sagt: Die Anlage und Pflege der Flächen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Natur- oder Baumgräber sind Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätten in unmittelbarer Nähe eines Baumes, werden als Gemeinschaftsanlage betrieben und nur auf einzelnen Friedhöfen angeboten, die bei der Friedhofsverwaltung zu erfragen sind; die Fläche ist in naturbelassenem Zustand zu erhalten. An einem Baum oder einer Steinstele wird ein einheitlich beschriftetes Messingschild angebracht, dessen Kosten nach demselben Absatz in der Gebühr nach Tarif 1.6 enthalten sind. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 137 Euro nach Tarif 4.3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 1.278,00 € | 294,00 € | 1.572,00 € | 30 | Tarif 1.6, Tarif 4.3 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 16 Absatz 6 a und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Urnen-Wahlgrabstätte, je GrabstelleUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 4 mehrstellige Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für vierzig Jahre verliehen wird. Zur Nutzungsgebühr von 90 Euro sind 1.080 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr hinzugerechnet, 27 Euro je Grabstelle und Jahr nach Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 über die vierzig Jahre der Nutzungszeit. Tarif 3 zählt abschliessend auf, in welchen Positionen sie schon enthalten ist, nämlich in 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7; diese gehört nicht dazu. Der Wiedererwerb kostet nach Tarif 2.4 je Grabstelle und Jahr 2,25 Euro zuzüglich der Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 137 Euro nach Tarif 4.3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 1.170,00 € | 294,00 € | 1.464,00 € | 40 | Tarif 2.2, Tarif 3, Tarif 4.3 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 16 Absatz 4 und Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Natur- oder Baumgrab als UrnenwahlgrabstätteDie Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro je Grabstelle und Jahr ist in diesem Betrag nach dem Nachsatz zu Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 bereits enthalten. Pflegefrei aus demselben Grund wie das Baumgrab als Reihengrabstätte: Paragraf 16 Absatz 6 a legt Anlage und Pflege der Flächen der Friedhofsverwaltung auf. Erfolgt die zweite Beisetzung nicht innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb, fällt nach Absatz 6 b eine Ausgleichsgebühr für die notwendige Verlängerung der Nutzungszeit zur Abdeckung der Ruhezeit von dreissig Jahren an, nach Tarif 2.5.1 je Jahr 38 Euro. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 137 Euro nach Tarif 4.3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 1.570,00 € | 294,00 € | 1.864,00 € | 40 | Tarif 2.5, Tarif 4.3 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 16 Absatz 6 a und Absatz 6 b der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
| Partnergrabstätte für zwei UrnenbestattungenDie Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27 Euro je Grabstelle und Jahr ist in diesem Betrag nach dem Nachsatz zu Tarif 3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 bereits enthalten. Nicht als pflegefrei geführt, aus demselben Grund wie die Partnergrabstätte für Erdbestattungen: Paragraf 14 a beschreibt zwar die Bepflanzung der Anlage mit Bodendeckern und Stauden und das von der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegebene Schild an der Stele, sagt aber nicht, dass die Friedhofsverwaltung die Grabstätte pflegt und unterhält, und der Tarif nennt die Position nicht pflegefrei. Erfolgt die zweite Beisetzung nicht innerhalb der ersten zehn Jahre, fällt nach Absatz 2 eine Ausgleichsgebühr von 66 Euro je Jahr für zwei Grabstätten nach Tarif 2.7.1 an. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen: 137 Euro nach Tarif 4.3 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 und 157 Euro nach Tarif 7.1 für Verwaltungsarbeiten im Rahmen einer Bestattung, die bei jeder Bestattung anfallen. | 3.390,00 € | 294,00 € | 3.684,00 € | 40 | Tarif 2.7, Tarif 4.3 und Tarif 7.1 des Gebührentarifs in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 sowie Paragraf 14 a der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015 |
Häufige Fragen zu Petershagen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Petershagen?
- In Petershagen sind 31 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 22,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Petershagen?
- Friedhof Petershagen ist mit 2,2 ha der größte Friedhof in Petershagen. Er liegt 4,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Petershagen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Petershagen gelten 30 Jahre für Leichen und Aschen nach Paragraf 10 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015, dazu 30 Jahre für Reihengrabstätten, Zuteilung im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit ohne Wiedererwerb nach Paragraf 13 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten für Erdbestattungen nach Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgrabstätten nach Paragraf 16 Absatz 4 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015.
- Was kostet ein Grab in Petershagen?
- Ein Grab in Petershagen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnen-Reihengrabstätte mit 1.136,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen mit anliegendem Gebührentarif, Ortsrecht 7.2, vom 12.12.2003, beschlossen vom Rat am 11.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017; der Kopf des Gebührentarifs trägt hinter dem Änderungsdatum neun Sternchen für neun Änderungen, eine Liste der Einzeldaten enthält das Dokument nicht.
- Wer ist für die Friedhöfe in Petershagen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Petershagen ist Stadt Petershagen, Friedhofsverwaltung im Verwaltungsgebäude Lahde zuständig, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, Telefon 05702 822290. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Petershagen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen mit anliegendem Gebührentarif, Ortsrecht 7.2 vom 12.12.2003, beschlossen vom Rat am 11.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017; der Kopf des Gebührentarifs trägt hinter dem Änderungsdatum neun Sternchen für neun Änderungen, eine Liste der Einzeldaten enthält das Dokument nicht
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Petershagen, Ortsrecht 7.1 vom 12.12.2003, beschlossen vom Rat am 11.12.2003, in Kraft seit 01.01.2004, in der Fassung der Änderung vom 01.07.2015, im Kopf mit fünf Sternchen für fünf Änderungen; Quelle des Geltungsbereichs, der Ruhezeit, der Nutzungszeiten und der Pflegeregeln je Grabart
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Petershagen Stand der Durchsicht 05.09.2026; alle sieben Sachgebiete durchgesehen, Friedhofsrecht steht im Sachgebiet Bauen und Wohnen und umfasst genau die beiden Positionen 7.1 und 7.2, keine gesondert eingestellte Änderungssatzung
- Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Petershagen Archiv von 2016 bis 2026 mit 353 Bekanntmachungen, am 05.09.2026 vollständig durchgesehen; keine einzige nennt Friedhof, Bestattung oder Grab, während Abfall, Strassenreinigung, Entwässerung und Wasser dort regelmässig geändert werden
- Seite Friedhofsangelegenheiten der Stadt Petershagen mit den Satzungen, den Ansprechpartnerinnen und dem Hinweis auf die kirchlichen Friedhöfe Stand 05.09.2026; verlinkt dieselben beiden Satzungen unter anderen Dateikennungen, die byteidentisch sind, und verweist für die Kosten der kirchlichen Friedhöfe an die jeweiligen Kirchengemeinden
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.