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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bad Salzuflen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05766008

Friedhofsgebühren Bad Salzuflen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bad Salzuflen nebst Gebührentarif, vom 03.12.1987, zuletzt geändert durch die 31. Änderungssatzung vom 20.12.2022, Gebührentarif gültig ab 01.01.2023. Die Sätze gelten für alle 15 Friedhöfe der Stadt Bad Salzuflen, nicht für einzelne.

975,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren und für Totgeburten, Sarg

2.945,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle

12
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Erdbestattung Erwachsener

Paragraf 9 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Bad Salzuflen kostet

Kurz beantwortet

In Bad Salzuflen kostet das günstigste Grab 975,00 € (Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren und für Totgeburten, Sarg), das teuerste 2.945,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bad Salzuflen nebst Gebührentarif, vom 03.12.1987, zuletzt geändert durch die 31. Änderungssatzung vom 20.12.2022, Gebührentarif gültig ab 01.01.2023.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Erdbestattungen, Sarg, ErwachseneDie günstigste Erdbestattung in Bad Salzuflen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.1.273,00 €645,00 €1.918,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe a
Anonyme Reihengrabstätte für Erdbestattungen, SargNach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung führt die Friedhofsverwaltung die Gestaltung und die Pflege der anonymen Anlage durch. Das anonyme Grab kostet 117 Euro mehr als das gewöhnliche Reihengrab.1.390,00 €645,00 €2.035,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe a
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren und für Totgeburten, SargDie Ruhezeit beträgt bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung fünfzehn Jahre.619,00 €356,00 €975,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe b
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleIn einer Grabstelle finden ein Sarg und bis zu vier Urnen Platz. Der Tarif nennt daneben den Jahressatz von 63,00 Euro; er ist die Rechengröße für Verlängerung, Überschreitung und Mehrfachbelegung.1.890,00 €1.055,00 €2.945,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer II Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe c
Muslimisches Grab im islamischen Grabfeld des Friedhofs Werl-AspeDer Tarif führt das muslimische Grab unter derselben Ziffer wie das Sargwahlgrab und zu demselben Betrag. Das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen erlaubt auf Antrag die Bestattung im Leinentuch ohne Sarg.1.890,00 €1.055,00 €2.945,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer II Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe c
Rasenwahlgrab für Erdbestattungen, SargDer Jahressatz beträgt 52,00 Euro. Paragraf 23 der Friedhofssatzung nimmt die Rasengrabstätten nur von der Pflicht zur Gestaltung aus; die Pflege bleibt nach Paragraf 22 Absatz 3 beim Nutzungsberechtigten. Zugelassen ist nach Paragraf 17 je Grabstelle ein liegendes Grabmal von 0,25 Quadratmetern, dessen Oberfläche nicht höher als der Rasen liegen darf.1.560,00 €645,00 €2.205,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer III Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe d

Urne: 6 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Bad Salzuflen. Es kann nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden.816,00 €263,00 €1.079,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I Buchstabe d und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe e
Anonyme Urnenreihengrabstätte und UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt. Für die anonyme Anlage übernimmt die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung die Gestaltung und die Pflege, für die Urnensammelgrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 2 die Friedhofsträgerin.878,00 €263,00 €1.141,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer I Buchstabe e und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe e
Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleIn einer Grabstelle finden bis zu vier Urnen Platz. Der Jahressatz beträgt 47,00 Euro. Die Nutzungszeit läuft dreißig Jahre, die Ruhezeit für Aschen endet nach zwanzig Jahren.1.410,00 €263,00 €1.673,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer II Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe e
Rasenwahlgrab für UrnenDer Jahressatz beträgt 41,00 Euro. Auch hier trägt der Nutzungsberechtigte nach Paragraf 22 Absatz 3 der Friedhofssatzung die Pflege.1.230,00 €263,00 €1.493,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer III Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe e
Urnenwand- oder UrnenquaderwahlgrabDer Jahressatz beträgt 41,00 Euro. Urnenwahlgrabstätten können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung auch in Urnenwänden eingerichtet werden.1.230,00 €228,00 €1.458,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer IV und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe f
BaumurnenwahlgrabDer Jahressatz beträgt 31,00 Euro. Baumurnenbeisetzungen gibt es nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur auf den Friedhöfen Obernberg und Werl-Aspe. Die Satzung sagt über die Pflege dieser Gräber nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei.930,00 €336,00 €1.266,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer V und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe g

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Grabbereiten und Zufüllen, Sarg, Reihengrab für Erwachsene und anonymes Reihengrab645,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe a
Grabbereiten und Zufüllen, Sarg, Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren und für Totgeburten356,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe b
Grabbereiten und Zufüllen, Sarg, Erdbeisetzungswahlgrab1.055,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe c
Grabbereiten und Zufüllen, Sarg, Rasenwahlgrab645,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe d
Grabbereiten und Zufüllen, Urne, Reihengrab, anonymes Reihengrab, Erdbeisetzungswahlgrab und Rasenwahlgrab263,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe e
Grabbereiten und Zufüllen, Urne, Urnenwand oder Kolumbarium228,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe f
Grabbereiten und Zufüllen, Urne, Baumurne336,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe g
Zuschlag für Überstunden bei Bestattungen freitags ab 13 Uhr und samstags158,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer VI
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen und muslimisches Grab, Nutzungsgebühr je Grabstelle und Jahr63,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer II Buchstabe a
Urnenwahlgrabstätte, Nutzungsgebühr je Grabstelle und Jahr47,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer II Buchstabe b
Rasenwahlgrab für Särge, Nutzungsgebühr je Jahr52,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer III Buchstabe a
Rasenwahlgrab für Urnen, Nutzungsgebühr je Jahr41,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer III Buchstabe b
Urnenwand- oder Urnenquaderwahlgrab, Nutzungsgebühr je Jahr41,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer IV
Baumurnenwahlgrab, Nutzungsgebühr je Jahr31,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer V
Doppel- oder Mehrfachbelegung eines Wahlgrabs innerhalb einer Ruhezeitzwei Drittel der Nutzungsgebühr, also zwei Drittel von 63,00 Euro beim Sargwahlgrab und von 47,00 Euro beim Urnenwahlgrab, je Jahr und GrabstelleGebührentarif Abschnitt A nach Ziffer II
Überschreitung der Nutzungsdauer durch eine weitere Belegungfür jedes volle Jahr der Überschreitung die jeweilige Nutzungsgebühr für die gesamte GrabstätteGebührentarif Abschnitt A nach Ziffer II
Rückgabe eines Sarggrabs vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr98,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer VI Buchstabe a
Rückgabe eines Urnengrabs vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr51,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer VI Buchstabe b
Benutzung des Unterstellraumes, pauschal250,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer I
Aufbewahrung von Urnen vom vierten Tag an, je Tag10,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer II
Nutzung einer großen Friedhofskapelle, Werl-Aspe oder Obernberg495,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer III Buchstabe a
Nutzung einer einfachen Friedhofskapelle oder des kleinen Trauerraums Werl-Aspe250,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer III Buchstabe b
Benutzung von Kühlräumen, je Tag175,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer IV
Umbettung, Sarg, Aushebung bis 5 Jahre nach der Beisetzung861,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer VII Buchstabe a
Umbettung, Sarg, Aushebung über 5 Jahre nach der Beisetzung1.936,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer VII Buchstabe b
Umbettung, Sarg, Wiederbeisetzung bis 5 Jahre nach der Beisetzung574,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer VII Buchstabe c
Umbettung, Sarg, Wiederbeisetzung über 5 Jahre nach der Beisetzung1.285,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer VII Buchstabe d
Umbettung, Urne, Ausbettung452,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer VII Buchstabe e
Umbettung, Urne, Wiederbeisetzung302,00 €Gebührentarif Abschnitt B Ziffer VII Buchstabe f
Genehmigung von Grabmalen und sonstigen baulichen Einrichtungen25,00 €Gebührentarif Abschnitt C Ziffer I
Zulassung von Gewerbetreibenden15,00 €Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II Buchstabe a
Verlängerung einer Zulassung von Gewerbetreibenden15,00 €Gebührentarif Abschnitt C Ziffer II Buchstabe b
Friedhofsunterhaltungsgebühr für Altfälle auf dem Friedhof Am Obernberg, je Grabstelle und Jahr12,00 €Gebührentarif Abschnitt D Buchstabe a
Friedhofsunterhaltungsgebühr für Altfälle auf den übrigen Friedhöfen, je Grabstelle und Jahr8,00 €Gebührentarif Abschnitt D Buchstabe b
Friedhofsunterhaltungsgebühr für Altfälle auf dem Friedhof Rudolph-Brandes-Allee, je Grabstelle und Jahr2,00 €Gebührentarif Abschnitt D Buchstabe c
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bad Salzuflen nebst Gebührentarif, vom 03.12.1987, zuletzt geändert durch die 31. Änderungssatzung vom 20.12.2022, Gebührentarif gültig ab 01.01.2023.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.718,00 €

Reihengrabstätte für Erdbestattungen, Sarg, Erwachsene in Bad Salzuflen, über 30 Jahre, das sind 323,93 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt A Ziffer I Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer V Buchstabe a1.273,00 €
BestattungGebührentarif Abschnitt B Ziffer V Buchstabe a645,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.918,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Bad Salzuflen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bad Salzuflen nebst Gebührentarif, vom 03.12.1987, zuletzt geändert durch die 31. Änderungssatzung vom 20.12.2022, Gebührentarif gültig ab 01.01.2023. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Der geltende Gebührentarif gilt seit dem 01.01.2023 und beruht auf der 31. Änderungssatzung vom 20.12.2022. Eine jüngere Änderung ist im Ortsrecht der Stadt nicht verzeichnet, die Fassung ist damit älter als drei Jahre.
  • Der Gebührentarif nennt für die Beisetzung einer Urne in einer Urnenwahlgrabstätte keine eigene Zeile. Abschnitt B Ziffer V Buchstabe e nennt Reihengrab, anonymes Reihengrab, Erdbeisetzungswahlgrab und Rasenwahlgrab; da der Tarif die Urnenwahlgrabstätte unter der Überschrift Erdbeisetzungswahlgräber führt, haben wir die 263,00 Euro dieser Ziffer angesetzt.
  • Abschnitt D des Tarifs erhebt Friedhofsunterhaltungsgebühren von 12,00, 8,00 und 2,00 Euro je Grabstelle und Jahr. Er gilt ausdrücklich nur für Grabstellen, für die bis zum 11. Mai 1978 ein Gebührenbescheid ergangen und nicht abgelöst worden ist. Auf ein heute erworbenes Grab fällt er nicht an, deshalb steckt er nicht in der Nutzungsgebühr.
  • Die Rasenwahlgräber und die Baumurnenwahlgräber führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 23 der Friedhofssatzung nimmt die Rasengrabstätten nur von der Pflicht zur Gestaltung aus, und Paragraf 22 Absatz 3 weist die Herrichtung und die Instandhaltung ohne Ausnahme dem Inhaber der Grabanweisung oder dem Nutzungsberechtigten zu. Über die Pflege der Baumurnengräber schweigt die Satzung ganz.
  • Das anonyme Sargreihengrab kostet mit 1.390,00 Euro mehr als das gewöhnliche Reihengrab mit 1.273,00 Euro. Der Grund steht nicht im Tarif, dürfte aber die von der Stadt übernommene Pflege sein.
  • Die Stadt veröffentlicht für die Friedhofsverwaltung weder eine eigene Durchwahl noch Öffnungszeiten. Angegeben ist die Sammelnummer der Stadtverwaltung.
  • Der Friedhof Obernberg ist nach der Allgemeinverfügung vom 13.06.2024 für weitere Erdbestattungen gesperrt, dort werden nur noch Urnennutzungsrechte vergeben. Für die Friedhöfe Rudolph-Brandes-Allee und Wüsten verkauft die Stadt seit dem Ratsbeschluss vom 12.07.2017 keine neuen Nutzungsrechte mehr. Der Gebührentarif gilt gleichwohl für alle Friedhöfe.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.