Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05770036
Alle 9 Friedhöfe in Preußisch Oldendorf
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05742 9311-39
- Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Friedhofsverwaltung
- 1.050,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 550,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
32361 Preußisch Oldendorf
Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab
Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld
Die 9 Friedhöfe in Preußisch Oldendorf nehmen zusammen 12,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Ruhewald Hollwinkel ist der größte mit 7,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.600 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 600 m entfernt, der entlegenste 6,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 5 von 9 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 4 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Preußisch Oldendorf rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Friedhofsverwaltung
Rathausstraße 332361 Preußisch Oldendorf
05742 9311-39
- Sprechzeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 UhrDonnerstag zusätzlich 15 bis 18 UhrMittwoch geschlossen, sowie nach Terminvereinbarung
Die 9 Friedhöfe in Preußisch Oldendorf, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Ruhewald Hollwinkel | 7,6 ha | 3,5 km | 1 Anlagen, nächste 270 m | Niemann, 520 m | keine Angabe |
| Friedhof Preußisch Oldendorf | 2,3 ha | 600 m | 12 Anlagen, nächste 60 m | Friedhof, 140 mBus 216, Bus X276 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Bad Holzhausen | 1,2 ha | 2,8 km | 6 Anlagen, nächste 70 m | Rote Erde, 230 mBus 575, Bus 626 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Börninghausen | 1 ha | 3,2 km | 2 Anlagen, nächste 140 m | Börninghausen Mitte, 260 mBus 543, Bus 574, Bus 626 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Harlinghausen | 5.600 m² | 930 m | 5 Anlagen, nächste 210 m | Feuerwehr, 240 m | keine Angabe |
| Erbbegräbnis Crollage | 500 m² | 3,3 km | keine erfasst | Masch, 840 mBus 543, Bus 574, Bus 626 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 360 m² | 1,5 km | keine erfasst | Oldendorfer Schweiz, 450 mBus 575, Bus 626 | jüdisch |
| Erbbegräbnis Von Oheimb | 160 m² | 2,9 km | keine erfasst | Rote Erde, 680 mBus 575, Bus 626 | keine Angabe |
| Erbbegräbnis HollwinkelDenkmal | 50 m² | 6,1 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Preußisch Oldendorf kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Hüllhorst | 11,3 km | 1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an13,00 € gespart | 475,00 €Anonyme Urnengrabstätte75,00 € gespart |
| Preußisch Oldendorf (hier) | - | 1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab | 550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld |
| Bramsche | 37 km | 1.134,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 6 Jahre | 610,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Halle (Westf.) | 31,1 km | 1.280,00 €Reihengrabstätte | 970,00 €Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung |
| Petershagen | 33,3 km | 1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen | 1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
| Hille | 19,5 km | 1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre | 650,00 €Anonymes Urnengrab |
| Kalletal | 38,2 km | 1.806,00 €Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre Ruhezeit | 600,00 €Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit |
| Bielefeld | 31,9 km | 1.856,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Sennefriedhof | 469,00 €Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am Jahnplatz81,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 38,2 km | 13,00 €in Hüllhorst, 11,3 km entfernt | 81,00 €in Bielefeld, 31,9 km entfernt |
Was ein Grab in Preußisch Oldendorf kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf, Ortsrecht unter Bauen und Finanzen, Abschnitt Friedhof, vom 11.11.2010, nach Paragraf 6 in Kraft seit dem 01.01.2011, im Kopf bezeichnet als geändert am 20.12.2024. Die Datei trägt im PDF-Kopf den Titel Gebührensatzung 2025 Friedhof Harlinghausen und ist am 13.01.2025 erzeugt worden. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Reihengrabfeld für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr schliesst nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 Tot- und Fehlgeburten ein. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 zwanzig statt dreissig Jahre. Eingerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 29,00 Euro je Grabstelle und Kalenderjahr nach Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024. Ohne sie sähe die Grabstelle aus wie ein Grab für wenige Euro im Jahr. Die Tarifzeile nennt 100,00 Euro, hinzu kommen zwanzig Jahre zu 29,00 Euro, also 580,00 Euro. Das Grab misst nach Paragraf 13 Absatz 2 1,20 mal 0,60 Meter, und nach Absatz 3 dürfen darin höchstens zwei Urnen beigesetzt werden. Ein Wiedererwerb ist nach Absatz 1 nicht möglich. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. Nicht pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 macht bei Reihengrabstätten den Erwerber und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Absatz 5 verlangt, dass Reihengrabstätten binnen sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sind, und Paragraf 23 lässt die Verwaltung ein vernachlässigtes Grab abräumen, einebnen und einsäen oder auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen. Auch die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt schreibt für diese Grabart ausdrücklich, die Pflege obliege den Angehörigen. | 680,00 € | 200,00 € | 880,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.1, 2.2 und 3.1 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10 und 13 Absatz 2 Buchstabe a der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5. LebensjahrDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 1.320,00 Euro zugleich das günstigste mit Namen. Die Tarifzeile nennt für die Ruhefrist von dreissig Jahren nur 150,00 Euro. Eingerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 29,00 Euro je Grabstelle und Kalenderjahr nach Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024. Ohne sie sähe die Grabstelle aus wie ein Grab für wenige Euro im Jahr. Dreissig Jahre zu 29,00 Euro sind 870,00 Euro, zusammen 1.020,00 Euro für die Grabstelle. Das Grab misst nach Paragraf 13 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 2,10 mal 0,90 Meter, das Grabbeet darf 1,80 mal 0,75 Meter nicht überschreiten. Nach Absatz 3 darf nur eine Leiche oder dürfen vier Urnen beigesetzt werden; für Leichen von Kindern bis zu einem Jahr sind Ausnahmen möglich. Ein Wiedererwerb ist nach Absatz 1 nicht möglich, und das Abräumen wird nach Absatz 4 sechs Monate vorher durch zweiwöchigen Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus bekannt gemacht. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. Nicht pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 macht bei Reihengrabstätten den Erwerber und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Absatz 5 verlangt, dass Reihengrabstätten binnen sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sind, und Paragraf 23 lässt die Verwaltung ein vernachlässigtes Grab abräumen, einebnen und einsäen oder auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen. Auch die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt schreibt für diese Grabart ausdrücklich, die Pflege obliege den Angehörigen. | 1.020,00 € | 300,00 € | 1.320,00 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.1, 2.2 und 3.2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10 und 13 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
| Reihengrabstätte für UrnenDas günstigste Urnengrab mit Namen und eigener Grabstelle. Die Tarifzeile nennt eine Grundgebühr von 100,00 Euro für eine Nutzungszeit von zwanzig Jahren je Urne. Eingerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 29,00 Euro je Grabstelle und Kalenderjahr nach Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024. Ohne sie sähe die Grabstelle aus wie ein Grab für wenige Euro im Jahr. Zwanzig Jahre zu 29,00 Euro sind 580,00 Euro, zusammen 680,00 Euro. Angesetzt ist eine Urne; nach Paragraf 13 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 dürfen in einer Reihengrabstätte bis zu vier Urnen beigesetzt werden, und die Grundgebühr fällt dann je Urne erneut an, die Unterhaltungsgebühr dagegen nur einmal, weil sie nach Ziffer 2.2 je Grabstelle und nicht je Urne erhoben wird. Paragraf 13 Absatz 1 zählt die Urnenbeisetzung ausdrücklich zu den Reihengrabstätten, und Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe a lässt Aschen dort beisetzen; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. Nicht pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 macht bei Reihengrabstätten den Erwerber und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Absatz 5 verlangt, dass Reihengrabstätten binnen sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sind, und Paragraf 23 lässt die Verwaltung ein vernachlässigtes Grab abräumen, einebnen und einsäen oder auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen. Auch die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt schreibt für diese Grabart ausdrücklich, die Pflege obliege den Angehörigen. | 680,00 € | 150,00 € | 830,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.1, 2.2 und 3.3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10, 13 und 15 Absätze 1 und 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDie einzige Grabart mit einer Rechenprobe, und sie geht auf den Cent auf: Ziffer 1.2.2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 nennt für den Wiedererwerb des Nutzungsrechtes 5,00 Euro je Grab und Jahr, und 5,00 mal vierzig Jahre sind genau die 200,00 Euro der Ziffer 1.2.1. Damit ist die vierzigjährige Nutzungszeit des Paragrafen 14 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 bestätigt. Eingerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 29,00 Euro je Grabstelle und Kalenderjahr nach Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024. Ohne sie sähe die Grabstelle aus wie ein Grab für wenige Euro im Jahr. Vierzig Jahre zu 29,00 Euro sind 1.160,00 Euro, zusammen 1.360,00 Euro je Grabstelle. Der Tarif rechnet ausdrücklich je Grabstelle, und Paragraf 14 Absatz 1 lässt ein- oder mehrstellige Wahlgrabstätten zu; angesetzt ist die einstellige Form, die nach Absatz 2 2,50 mal 1,20 Meter misst. Nach Paragraf 15 Absätze 1 und 2 können in einer Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden; die Grabart ist trotzdem als Erdgrab geführt, weil der Tarif für die Bestattung auf die Sätze für Verstorbene und nicht auf den Urnensatz verweist. In den letzten dreissig Jahren der Nutzungszeit darf nach Paragraf 14 Absatz 5 eine Beisetzung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht wiedererworben worden ist. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. Nicht pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 macht bei Reihengrabstätten den Erwerber und bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts. Absatz 5 verlangt, dass Reihengrabstätten binnen sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sind, und Paragraf 23 lässt die Verwaltung ein vernachlässigtes Grab abräumen, einebnen und einsäen oder auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen. Auch die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt schreibt für diese Grabart ausdrücklich, die Pflege obliege den Angehörigen. | 1.360,00 € | 300,00 € | 1.660,00 € | 40 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.2.1, 1.2.2, 2.1 und 3.2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10 und 14 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
| Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen UrnenfeldDas günstigste Grab der Stadt überhaupt, 400,00 Euro Nutzung und 150,00 Euro Bestattung, zusammen 550,00 Euro und damit 280,00 Euro weniger als das Urnengrab mit Namen. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012: Auf dem anonymen Rasenreihengrab, der Rasenreihengrabstelle und der Rasenurnengrabstelle sowie auf dem anonymen Urnenfeld ist die Errichtung von Grabmalen, jegliche Anpflanzungen und das Niederlegen von Blumen und Kränzen nicht zulässig. die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt sagt es ein zweites Mal in eigenen Worten: Eine individuelle Gestaltung dieser Ruhestätte ist nicht möglich, und die Pflege der Fläche obliegt der Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 15 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 im anonymen Urnenfeld innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter, und nach Paragraf 12 Absatz 4 sind anonyme Beisetzungen nur auf den dafür vorgesehenen anonymen Grabflächen zulässig. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist hier nicht hinzugerechnet. Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 nennt nur Wahlgrabstätten und Reihengräber, und Paragraf 12 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 führt die anonymen und halbanonymen Grabarten unter eigenen Buchstaben neben diesen beiden. Die Tarifzeile nennt ausserdem keine Frist, sondern eine Gebühr für eine Beisetzung, also einen Endpreis. Die Gegenprobe bestätigt es: Mit der Jahresgebühr wäre dieses Grab teurer als das gewöhnliche mit Namen, obwohl auf ihm nichts gepflanzt und nichts niedergelegt werden darf. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. | 400,00 € | 150,00 € | 550,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.3.1 und 3.3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10, 12 Absatz 2 Buchstabe c, 15 Absatz 3 und 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
| Anonyme Sargbeisetzung im anonymen RasenreihengrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt, 750,00 Euro Nutzung und 300,00 Euro Bestattung, zusammen 1.050,00 Euro und damit 270,00 Euro weniger als das Reihengrab mit Namen. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012: Auf dem anonymen Rasenreihengrab, der Rasenreihengrabstelle und der Rasenurnengrabstelle sowie auf dem anonymen Urnenfeld ist die Errichtung von Grabmalen, jegliche Anpflanzungen und das Niederlegen von Blumen und Kränzen nicht zulässig. die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt sagt es ein zweites Mal in eigenen Worten: Eine individuelle Gestaltung dieser Ruhestätte ist nicht möglich, und die Pflege der Fläche obliegt der Friedhofsverwaltung. Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe d der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 nennt diese Grabart Anonyme Rasenreihengrabstelle. Nach Paragraf 7 Absatz 5 werden Aschen, die nicht binnen vier Wochen nach der Einäscherung bestattet werden, im anonymen Urnenfeld beigesetzt und Erdbestattungen im anonymen Rasenreihengrab. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist hier nicht hinzugerechnet. Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 nennt nur Wahlgrabstätten und Reihengräber, und Paragraf 12 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 führt die anonymen und halbanonymen Grabarten unter eigenen Buchstaben neben diesen beiden. Die Tarifzeile nennt ausserdem keine Frist, sondern eine Gebühr für eine Beisetzung, also einen Endpreis. Die Gegenprobe bestätigt es: Mit der Jahresgebühr wäre dieses Grab teurer als das gewöhnliche mit Namen, obwohl auf ihm nichts gepflanzt und nichts niedergelegt werden darf. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. | 750,00 € | 300,00 € | 1.050,00 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.4.1 und 3.2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10, 12 Absatz 2 Buchstabe d und 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
| Halbanonyme Sargbeisetzung im halbanonymen RasenreihengrabIm Preis mit der anonymen Sargbeisetzung identisch, aber mit Namen: Die Tarifzeile setzt hinzu, die Grabplatte mit Vorname, Name, Geburtsdatum und Sterbedatum sei gesondert nach Aufwand abzurechnen. Einen Betrag dafür nennt die Satzung nicht, und er ist deshalb nicht eingerechnet; der angesetzte Preis ist insoweit eine Untergrenze. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012: Auf dem anonymen Rasenreihengrab, der Rasenreihengrabstelle und der Rasenurnengrabstelle sowie auf dem anonymen Urnenfeld ist die Errichtung von Grabmalen, jegliche Anpflanzungen und das Niederlegen von Blumen und Kränzen nicht zulässig. die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt sagt es ein zweites Mal in eigenen Worten: Eine individuelle Gestaltung dieser Ruhestätte ist nicht möglich, und die Pflege der Fläche obliegt der Friedhofsverwaltung. Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe e der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 nennt diese Grabart Rasenreihengrabstelle. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist hier nicht hinzugerechnet. Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 nennt nur Wahlgrabstätten und Reihengräber, und Paragraf 12 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 führt die anonymen und halbanonymen Grabarten unter eigenen Buchstaben neben diesen beiden. Die Tarifzeile nennt ausserdem keine Frist, sondern eine Gebühr für eine Beisetzung, also einen Endpreis. Die Gegenprobe bestätigt es: Mit der Jahresgebühr wäre dieses Grab teurer als das gewöhnliche mit Namen, obwohl auf ihm nichts gepflanzt und nichts niedergelegt werden darf. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. | 750,00 € | 300,00 € | 1.050,00 € | 30 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.5.1 und 3.2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10, 12 Absatz 2 Buchstabe e und 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
| Halbanonyme Urnenbeisetzung im halbanonymen RasenurnengrabIm Preis mit der anonymen Urnenbeisetzung identisch, aber mit Namen. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 wird die Beisetzung in der Rasenurnengrabstelle innerhalb einer Fläche von 0,90 mal 0,90 Meter der Reihe nach vorgenommen und durch eine Grabplatte von 0,35 mal 0,45 mal 0,05 Meter gekennzeichnet. Die Tarifzeile setzt hinzu, die Grabplatte mit Vorname, Name, Geburtsdatum und Sterbedatum sei gesondert nach Aufwand abzurechnen; einen Betrag dafür nennt die Satzung nicht, und er ist deshalb nicht eingerechnet. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012: Auf dem anonymen Rasenreihengrab, der Rasenreihengrabstelle und der Rasenurnengrabstelle sowie auf dem anonymen Urnenfeld ist die Errichtung von Grabmalen, jegliche Anpflanzungen und das Niederlegen von Blumen und Kränzen nicht zulässig. die Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt sagt es ein zweites Mal in eigenen Worten: Eine individuelle Gestaltung dieser Ruhestätte ist nicht möglich, und die Pflege der Fläche obliegt der Friedhofsverwaltung. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist hier nicht hinzugerechnet. Ziffer 2 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 nennt nur Wahlgrabstätten und Reihengräber, und Paragraf 12 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 führt die anonymen und halbanonymen Grabarten unter eigenen Buchstaben neben diesen beiden. Die Tarifzeile nennt ausserdem keine Frist, sondern eine Gebühr für eine Beisetzung, also einen Endpreis. Die Gegenprobe bestätigt es: Mit der Jahresgebühr wäre dieses Grab teurer als das gewöhnliche mit Namen, obwohl auf ihm nichts gepflanzt und nichts niedergelegt werden darf. Zur Bestattungsgebühr: Ziffer 3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 stellt voran, das Anfertigen und Schliessen eines Grabes einschliesslich der Anlage eines Nothügels erfolge durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten und sei direkt mit diesem abzurechnen; nur wenn die Friedhofsverwaltung die Arbeiten veranlasst, gelten die Sätze der Ziffern 3.1 bis 3.3. Angesetzt ist der Satz der Satzung, weil er der einzige bezifferte ist und weil Paragraf 9 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 das Ausheben und Wiederverfüllen ohnehin einer von der Friedhofsverwaltung beauftragten Person zuweist. Was der Dritte bei Direktabrechnung verlangt, steht in keiner Satzung; der Betrag ist daher eine Untergrenze. | 400,00 € | 150,00 € | 550,00 € | 20 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.6.1 und 3.3 der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 11.11.2010 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2024 sowie Paragrafen 10, 12 Absatz 2 Buchstabe f, 15 Absatz 4 und 16 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012 |
Häufige Fragen zu Preußisch Oldendorf
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Preußisch Oldendorf?
- In Preußisch Oldendorf sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 12,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Preußisch Oldendorf?
- Ruhewald Hollwinkel ist mit 7,6 ha der größte Friedhof in Preußisch Oldendorf. Er liegt 3,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Preußisch Oldendorf?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Preußisch Oldendorf gelten 30 Jahre für Erdbestattung Erwachsener nach Paragraf 10 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012, dazu 20 Jahre für Urnen nach Paragraf 10 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012, dazu 40 Jahre für Begrenzung alter Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer nach Paragraf 26 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012, dazu 25 Jahre für Mindestruhezeit im Ruhewald Hollwinkel nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung für den Ruhewald Hollwinkel, vom Rat beschlossen am 10.11.2010.
- Was kostet ein Grab in Preußisch Oldendorf?
- Ein Grab in Preußisch Oldendorf kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld mit 550,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf, Ortsrecht unter Bauen und Finanzen, Abschnitt Friedhof, vom 11.11.2010, nach Paragraf 6 in Kraft seit dem 01.01.2011, im Kopf bezeichnet als geändert am 20.12.2024. Die Datei trägt im PDF-Kopf den Titel Gebührensatzung 2025 Friedhof Harlinghausen und ist am 13.01.2025 erzeugt worden. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags.
- Wer ist für die Friedhöfe in Preußisch Oldendorf zuständig?
- Für die Friedhöfe in Preußisch Oldendorf ist Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Friedhofsverwaltung zuständig, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, Telefon 05742 9311-39. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Preußisch Oldendorf, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf, Ortsrecht unter Bauen und Finanzen, Abschnitt Friedhof vom 11.11.2010, nach Paragraf 6 in Kraft seit dem 01.01.2011, im Kopf bezeichnet als geändert am 20.12.2024. Die Datei trägt im PDF-Kopf den Titel Gebührensatzung 2025 Friedhof Harlinghausen und ist am 13.01.2025 erzeugt worden. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags
- Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof der Stadt Preußisch Oldendorf in Harlinghausen vom 11.11.2010, geändert am 12.09.2012, nach Paragraf 29 in Kraft seit dem 01.01.2011. Quelle des Geltungsbereichs (Paragraf 1), der Ruhezeiten (Paragraf 10), der Regelung zum Ausheben (Paragraf 9 Absatz 1), des Grabartenkatalogs (Paragraf 12 Absatz 2), der Beschreibungen (Paragrafen 13 bis 15), des Gestaltungsverbots auf den Rasen- und anonymen Grabflächen (Paragraf 16 Absatz 2) und der Pflegeregeln (Paragrafen 14 Absatz 11, 22 und 23)
- Ortsrecht der Stadt Preußisch Oldendorf, Satzungen aus dem Fachbereich Bauen Stand der Durchsicht 06.09.2026; der Abschnitt Friedhof führt genau vier Stücke, nämlich die Friedhofssatzung für den Ruhewald Hollwinkel, die Gebührensatzung Friedhof Harlinghausen, die Gebührensatzung für den Ruhewald Hollwinkel und die Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof in Harlinghausen. Eine jüngere Änderungssatzung gibt es dort nicht
- Seite Städtischer Friedhof Harlinghausen der Stadt Preußisch Oldendorf Stand der Durchsicht 06.09.2026; sie beschreibt sechs Bestattungsformen und sagt zu jeder ausdrücklich, wer die Pflege trägt: bei Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten die Angehörigen, beim anonymen Grabfeld für Sargbeisetzungen, beim anonymen Grabfeld für Urnenbeisetzungen, bei der halbanonymen Grabstelle für Urnenbeisetzungen und beim Rasenreihengrab für Urnenbeisetzungen die Friedhofsverwaltung. Quelle auch der Anschrift und der Rufnummer der Friedhofsverwaltung. Beträge nennt sie keine
- Dienstleistung Bestattungen im Serviceportal der Stadt Preußisch Oldendorf Stand der Durchsicht 06.09.2026; sie sagt wörtlich, in der Stadt Preußisch Oldendorf gebe es einen städtischen Friedhof in Harlinghausen, drei kirchliche Friedhöfe in Preußisch Oldendorf, Börninghausen und Bad Holzhausen sowie den Ruhewald Hollwinkel. Beleg dafür, für wie viele Friedhöfe dieser Tarif gilt
- Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Preußisch Oldendorf Stand der Durchsicht 06.09.2026; die Suche nach Friedhof liefert drei Treffer, deren jüngster die Änderung der Friedhofssatzung vom 27.09.2012 ist. Die Gebührenänderung von 2024 ist dort nicht veröffentlicht; das Archiv führt zwischen Juni 2024 und Oktober 2025 überhaupt keine Meldung
- Friedhofssatzung für den Ruhewald Hollwinkel vom Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschlossen am 10.11.2010; die Mindestruhezeit beträgt nach Paragraf 8 fünfundzwanzig Jahre, Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nicht zulässig, und Paragraf 13 verweist das Entgelt für die Nutzung eines Ruhebiotops an das Entgeltverzeichnis des Betreibers
- Gebührensatzung für den Ruhewald Hollwinkel / Preußisch Oldendorf vom Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschlossen am 10.11.2010; sie gilt für das Flurstück 56 in Flur 6 der Gemarkung Hedem mit 7,9475 Hektar, erhebt nach Paragraf 6 eine Benutzungsgebühr von 30,00 Euro je Begräbnisbaum und fünf Verwaltungsgebühren von je 17,00 Euro und wird nach Paragraf 2 durch die Gutsverwaltung Hollwinkel GbR im Auftrag und namens der Stadt erhoben
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.