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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bramsche · Niedersachsen · AGS 03459014

Friedhofsgebühren in Bramsche, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren nebst Gebührentarif, vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bramsche und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bramsche, Friedhofsverwaltung.

0,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und Totgeburten (Sternenkinderfeld), mit Beisetzung

2.474,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnenbeisetzungen, mit Beisetzung

8
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung für Verstorbene über sechs Jahre

Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Bramsche kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bramsche führt 8 Grabarten. Die günstigste ist Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und Totgeburten (Sternenkinderfeld) mit 0,00 €, die teuerste Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnenbeisetzungen mit 2.474,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren nebst Gebührentarif, vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Bramsche

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene über 6 JahreDas günstigste Erdgrab in Bramsche. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und gegen Zahlung der Gebühr für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; die beträgt nach Paragraf 10 fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht möglich. Anlegung und Pflege obliegen nach Paragraf 12 Absatz 4 dem Nutzungsberechtigten.734,00 €400,00 €1.134,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 und Abschnitt C Buchstabe a
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 6 Jahren und für TotgeburtenParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet dafür eigene Kinderreihengrabfelder ein. Die Ruhezeit beträgt auch hier fünfundzwanzig Jahre nach Paragraf 10. Kindergräber sind die einzige Reihengrabart, bei der Paragraf 13 Absatz 5 eine Verlängerung der Ruhefrist zulässt. Für eine Totgeburt sinkt die Beisetzungsgebühr nach Abschnitt C Buchstabe c auf 144 Euro.572,00 €232,00 €804,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Buchstabe b
Wahlgrabstätte, Nutzungsrecht für eine ErdbeisetzungDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen und kann nach Absatz 4 für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. An Stelle einer Erdbeisetzung sind nach Absatz 3 drei Urnenbeisetzungen möglich. Der Betrag gilt nach dem Wortlaut des Tarifs je Grabstätte für eine Erdbeisetzung; die Dienstleistungsseite der Stadt schreibt, Wahlgräber zur Sargbestattung würden mit mindestens zwei und bis zu acht Beisetzungsplätzen vergeben, sodass in der Praxis mindestens der doppelte Betrag anfällt.778,00 €400,00 €1.178,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt C Buchstabe a
Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und Totgeburten (Sternenkinderfeld)Paragraf 16 der Friedhofssatzung stellt für die Beisetzung fehl- und totgeborener Kinder eine Gemeinschaftsgrabstätte bereit, weist die Pflege der Friedhofsverwaltung zu und sagt im letzten Satz ausdrücklich, dass Gebühren für Grabstätte und Beisetzung nicht erhoben werden. Deshalb stehen hier zwei Nullen, und zwar gelesen und nicht geschätzt. Als Nutzungsdauer ist die allgemeine Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 10 angesetzt, denn eine eigene Frist nennt Paragraf 16 nicht.0,00 €0,00 €0,00 €25 J.Paragraf 16 der Friedhofssatzung

4 Grabarten für die Urne in Bramsche

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Bramsche. Urnenreihengrabstätten messen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung 0,80 mal 0,80 Meter, werden nach Absatz 5 der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren abgegeben. Gestaltung und Pflege obliegen dem Nutzungsberechtigten.496,00 €114,00 €610,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 3 und Abschnitt C Buchstabe d
Pflegefreies UrnenrasengrabParagraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die pflegefreien Urnenrasengräber befänden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die von der Stadt Bramsche unterhalten werden; die einzelnen Grabstätten würden nicht gekennzeichnet und ließen keine besondere Gestaltung zu. Sie messen 0,50 mal 0,50 Meter und werden nach Absatz 5 für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Ein Gedenkschild auf dem gemeinschaftlichen Grabstein ist nach Absatz 4 auf Wunsch möglich und kostet nach Abschnitt F Ziffer 5 achtundvierzig Euro; weil es freiwillig ist, steckt es nicht in der Nutzungsgebühr.666,00 €114,00 €780,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 4 und Abschnitt C Buchstabe d
Urnenwahlgrabstätte für 2 UrnenbeisetzungenNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung misst sie 1,00 mal 1,00 Meter. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Gebühr und Aushändigung der Graburkunde und kann nach Ablauf für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Der Betrag gilt für die Grabstätte, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an.1.046,00 €114,00 €1.160,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt C Buchstabe d
Urnenwahlgrabstätte für 4 UrnenbeisetzungenNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung misst sie 1,00 mal 2,00 Meter. Auch hier gilt der Betrag für die Grabstätte, die Beisetzungsgebühr je Urne.2.360,00 €114,00 €2.474,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt C Buchstabe d

21 weitere Gebühren in der Satzung von Bramsche

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung eines Verstorbenen über 6 Jahre400,00 €Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe a
Beisetzung eines Verstorbenen bis zu 6 Jahren232,00 €Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe b
Beisetzung einer Totgeburt144,00 €Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe c
Beisetzung einer Urne114,00 €Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe d
Abräumen der Grabstätte, Ausgraben von Pflanzen, Sträuchern, Grabmalen, Fundamenten und Einfassungennach AufwandGebührentarif Abschnitt C Buchstabe e
Umbettung innerhalb des Friedhofes, Verstorbene über 6 Jahrenach AufwandGebührentarif Abschnitt D Ziffer 1 Buchstabe a
Umbettung innerhalb des Friedhofes, Verstorbene bis zu 6 Jahrenach AufwandGebührentarif Abschnitt D Ziffer 1 Buchstabe b
Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofesnach AufwandGebührentarif Abschnitt D Ziffer 1 Buchstabe c
Ausbettung zur Bestattung auf einem anderen Friedhofnach AufwandGebührentarif Abschnitt D Ziffer 3
Genehmigung zur Aus- oder Umbettung des Verstorbenen72,00 €Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 4
Benutzung der Friedhofskapelle205,00 €Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 1
Benutzung der Leichenkammer50,00 €Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 2
Aufbewahrung einer Urne nach Ablauf von 10 Tagen, je weiterer angefangener Woche36,00 €Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 1
Genehmigung für die Aufstellung von Grabmalen24,00 €Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 2
Ausstellen einer Ersatzurkunde24,00 €Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 3
Genehmigung sonstiger Anträge in Friedhofsangelegenheiten12,00 €Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 4
Anschaffung und Anbringung eines Gedenkschildes an der Stele der pflegefreien Urnenrasengräber48,00 €Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 5
Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 5 der Friedhofssatzung10,00 €Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 6
Zulassung eines Gewerbetreibenden nach Paragraf 6 Absatz 1 der Friedhofssatzung30,00 €Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 7
Umschreibung bei Übertragung von Rechten an Wahl- und Urnenwahlgrabstätten36,00 €Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3
Anteilige Gebühr, wenn die Ruhezeit das Nutzungsrecht überschreitettaggenau nach den Sätzen des Abschnitts A Ziffer 1Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2
Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren nebst Gebührentarif, vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010.

Was ein Grab in Bramsche über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.634,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene über 6 Jahre in Bramsche, über 25 Jahre, das sind 305,36 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 und Abschnitt C Buchstabe a734,00 €
BestattungGebührentarif Abschnitt C Buchstabe a400,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.134,00 €

Das günstigste Erdgrab in Bramsche. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und gegen Zahlung der Gebühr für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; die beträgt nach Paragraf 10 fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht möglich. Anlegung und Pflege obliegen nach Paragraf 12 Absatz 4 dem Nutzungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren nebst Gebührentarif, vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

9 Fragen, die die Satzung von Bramsche offenlässt

  • Die geltende Gebührensatzung ist vom 29.06.2020 und damit älter als drei Jahre. Nach einer jüngeren Fassung haben wir an vier Stellen gesucht: auf der Ortsrechtsseite Satzungen und Ortsrecht, die genau drei Friedhofsdokumente führt, nämlich Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung Friedwald Bramsche; auf der Detailseite der Friedhofsgebührensatzung, die als Rechtsgültigkeit ausdrücklich den 29.06.2020 nennt und deren Aufklappfeld für frühere Fassungen leer bleibt; in der Liste der amtlichen Bekanntmachungen, die bis zum 10.12.2025 zurückreicht und in diesem Zeitraum keine Friedhofsgebühr nennt; und auf der Dienstleistungsseite Friedhöfe, die auf genau dieses Dokument verlinkt. Das Ratsinformationssystem unter ris.stadt-bramsche.de war nicht erreichbar, der Server antwortete weder über http noch über https.
  • Die Stadt betreibt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung zwei kommunale Friedhöfe, den Friedhof in Sögeln am Transformatorenweg und den Friedhof in Achmer am Fledderweg. Der Gebührentarif gilt für beide gleich, er unterscheidet an keiner Stelle nach dem Friedhof.
  • Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung kennt pflegefreie Rasensarggräber als eigene Art der Reihengrabstätte, und Paragraf 12 Absatz 5 Buchstabe e führt pflegefreie Rasengräber in der Liste der Grabarten. Der Gebührentarif nennt unter Abschnitt B nur pflegefreie Urnenrasengräber und keinen Betrag für das Rasensarggrab. Die Dienstleistungsseite der Stadt löst den Widerspruch auf: Dort stehen die pflegefreien Rasensarggrabfelder unter der Überschrift In Planung. Wir führen sie deshalb nicht als Grabart, weil ein aus Abschnitt B Ziffer 1 hergeleiteter Preis gerechnet und nicht gelesen wäre.
  • Der Betrag für die Wahlgrabstätte lautet im Tarif je Grabstätte für eine Erdbeisetzung. Die Dienstleistungsseite der Stadt schreibt dagegen, Wahlgräber zur Sargbestattung würden mit mindestens zwei und bis zu acht Beisetzungsplätzen vergeben, und Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt die Maße je Platz. Wir übernehmen den Betrag so, wie er dasteht, für einen Beisetzungsplatz; wer ein zweistelliges Wahlgrab erwirbt, zahlt nach dieser Lesart das Doppelte.
  • Die Abräumgebühr wird nach Abschnitt C Buchstabe e nach Aufwand berechnet, ebenso alle Umbettungen und Ausbettungen nach Abschnitt D. Für diese Positionen lässt sich kein Betrag angeben. Weil die Abräumgebühr nicht schon zu Beginn des Nutzungsrechtes erhoben wird, steckt sie auch nicht in unseren Nutzungsgebühren.
  • Unsere Beträge sind die schmalsten Sätze. Nicht enthalten sind die Benutzung der Friedhofskapelle nach Abschnitt E Ziffer 1 mit 205 Euro, die Benutzung der Leichenkammer nach Ziffer 2 mit 50 Euro und die Genehmigung für die Aufstellung eines Grabmals nach Abschnitt F Ziffer 2 mit 24 Euro. Ebenfalls nicht enthalten ist das Gedenkschild an der Stele der pflegefreien Urnenrasengräber nach Abschnitt F Ziffer 5 mit 48 Euro, denn Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung bietet es auf Wunsch der Angehörigen an und schreibt es nicht vor.
  • Neben den beiden kommunalen Friedhöfen liegt auf Bramscher Gebiet der FriedWald Bramsche. Für ihn gilt eine eigene Friedhofssatzung vom 30.10.2003 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23.06.2022. Ihr Paragraf 1 Ziffer 2 überträgt die Verwaltung der FriedWald GmbH in Griesheim, und die Nutzungsrechte werden nach Paragraf 2 Ziffer 3 von Vertragspartnern erworben. Eine kommunale Gebühr steht in dieser Satzung nicht, die Entgelte sind privatrechtlich und richten sich nach der Preisliste der Betreiberin. Deshalb ist der FriedWald hier nicht erfasst. Die Ruhezeit beträgt dort nach Paragraf 6 zwanzig Jahre, das Nutzungsrecht wird für bis zu neunundneunzig Jahre verliehen.
  • Jahresgebühren und eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr kennt der Tarif nicht. Es gibt auch keinen Faktor aus einer Haushaltssatzung, mit dem die Beträge zu vervielfachen wären.
  • Überschreitet die Ruhezeit das Nutzungsrecht, berechnet Abschnitt A Ziffer 2 für die überschießende Zeit eine anteilige Gebühr taggenau nach den Sätzen der Ziffer 1. Weil Ruhezeit und Nutzungszeit in Bramsche beide fünfundzwanzig Jahre betragen, tritt dieser Fall bei einer Erstbelegung nicht ein.

Friedhöfe in Bramsche und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.