Bramsche · Niedersachsen · AGS 03459014
Friedhofsgebühren in Bramsche, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren nebst Gebührentarif, vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bramsche und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bramsche, Friedhofsverwaltung.
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.474,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 8
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung für Verstorbene über sechs Jahre
Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und Totgeburten (Sternenkinderfeld), mit Beisetzung
Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnenbeisetzungen, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bramsche kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Bramsche
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 6 JahreDas günstigste Erdgrab in Bramsche. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und gegen Zahlung der Gebühr für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; die beträgt nach Paragraf 10 fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht möglich. Anlegung und Pflege obliegen nach Paragraf 12 Absatz 4 dem Nutzungsberechtigten. | 734,00 € | 400,00 € | 1.134,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 und Abschnitt C Buchstabe a |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 6 Jahren und für TotgeburtenParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet dafür eigene Kinderreihengrabfelder ein. Die Ruhezeit beträgt auch hier fünfundzwanzig Jahre nach Paragraf 10. Kindergräber sind die einzige Reihengrabart, bei der Paragraf 13 Absatz 5 eine Verlängerung der Ruhefrist zulässt. Für eine Totgeburt sinkt die Beisetzungsgebühr nach Abschnitt C Buchstabe c auf 144 Euro. | 572,00 € | 232,00 € | 804,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Buchstabe b |
| Wahlgrabstätte, Nutzungsrecht für eine ErdbeisetzungDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen und kann nach Absatz 4 für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. An Stelle einer Erdbeisetzung sind nach Absatz 3 drei Urnenbeisetzungen möglich. Der Betrag gilt nach dem Wortlaut des Tarifs je Grabstätte für eine Erdbeisetzung; die Dienstleistungsseite der Stadt schreibt, Wahlgräber zur Sargbestattung würden mit mindestens zwei und bis zu acht Beisetzungsplätzen vergeben, sodass in der Praxis mindestens der doppelte Betrag anfällt. | 778,00 € | 400,00 € | 1.178,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt C Buchstabe a |
| Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und Totgeburten (Sternenkinderfeld)Paragraf 16 der Friedhofssatzung stellt für die Beisetzung fehl- und totgeborener Kinder eine Gemeinschaftsgrabstätte bereit, weist die Pflege der Friedhofsverwaltung zu und sagt im letzten Satz ausdrücklich, dass Gebühren für Grabstätte und Beisetzung nicht erhoben werden. Deshalb stehen hier zwei Nullen, und zwar gelesen und nicht geschätzt. Als Nutzungsdauer ist die allgemeine Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 10 angesetzt, denn eine eigene Frist nennt Paragraf 16 nicht. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 25 J. | Paragraf 16 der Friedhofssatzung |
4 Grabarten für die Urne in Bramsche
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Bramsche. Urnenreihengrabstätten messen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung 0,80 mal 0,80 Meter, werden nach Absatz 5 der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren abgegeben. Gestaltung und Pflege obliegen dem Nutzungsberechtigten. | 496,00 € | 114,00 € | 610,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 3 und Abschnitt C Buchstabe d |
| Pflegefreies UrnenrasengrabParagraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die pflegefreien Urnenrasengräber befänden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die von der Stadt Bramsche unterhalten werden; die einzelnen Grabstätten würden nicht gekennzeichnet und ließen keine besondere Gestaltung zu. Sie messen 0,50 mal 0,50 Meter und werden nach Absatz 5 für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Ein Gedenkschild auf dem gemeinschaftlichen Grabstein ist nach Absatz 4 auf Wunsch möglich und kostet nach Abschnitt F Ziffer 5 achtundvierzig Euro; weil es freiwillig ist, steckt es nicht in der Nutzungsgebühr. | 666,00 € | 114,00 € | 780,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 4 und Abschnitt C Buchstabe d |
| Urnenwahlgrabstätte für 2 UrnenbeisetzungenNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung misst sie 1,00 mal 1,00 Meter. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Gebühr und Aushändigung der Graburkunde und kann nach Ablauf für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Der Betrag gilt für die Grabstätte, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. | 1.046,00 € | 114,00 € | 1.160,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt C Buchstabe d |
| Urnenwahlgrabstätte für 4 UrnenbeisetzungenNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung misst sie 1,00 mal 2,00 Meter. Auch hier gilt der Betrag für die Grabstätte, die Beisetzungsgebühr je Urne. | 2.360,00 € | 114,00 € | 2.474,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt C Buchstabe d |
21 weitere Gebühren in der Satzung von Bramsche
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung eines Verstorbenen über 6 Jahre | 400,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe a |
| Beisetzung eines Verstorbenen bis zu 6 Jahren | 232,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe b |
| Beisetzung einer Totgeburt | 144,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe c |
| Beisetzung einer Urne | 114,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe d |
| Abräumen der Grabstätte, Ausgraben von Pflanzen, Sträuchern, Grabmalen, Fundamenten und Einfassungen | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt C Buchstabe e |
| Umbettung innerhalb des Friedhofes, Verstorbene über 6 Jahre | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 1 Buchstabe a |
| Umbettung innerhalb des Friedhofes, Verstorbene bis zu 6 Jahre | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 1 Buchstabe b |
| Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofes | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 1 Buchstabe c |
| Ausbettung zur Bestattung auf einem anderen Friedhof | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 3 |
| Genehmigung zur Aus- oder Umbettung des Verstorbenen | 72,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 4 |
| Benutzung der Friedhofskapelle | 205,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 1 |
| Benutzung der Leichenkammer | 50,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 2 |
| Aufbewahrung einer Urne nach Ablauf von 10 Tagen, je weiterer angefangener Woche | 36,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 1 |
| Genehmigung für die Aufstellung von Grabmalen | 24,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 2 |
| Ausstellen einer Ersatzurkunde | 24,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 3 |
| Genehmigung sonstiger Anträge in Friedhofsangelegenheiten | 12,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 4 |
| Anschaffung und Anbringung eines Gedenkschildes an der Stele der pflegefreien Urnenrasengräber | 48,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 5 |
| Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 5 der Friedhofssatzung | 10,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 6 |
| Zulassung eines Gewerbetreibenden nach Paragraf 6 Absatz 1 der Friedhofssatzung | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 7 |
| Umschreibung bei Übertragung von Rechten an Wahl- und Urnenwahlgrabstätten | 36,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3 |
| Anteilige Gebühr, wenn die Ruhezeit das Nutzungsrecht überschreitet | taggenau nach den Sätzen des Abschnitts A Ziffer 1 | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2 |
Was ein Grab in Bramsche über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.634,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene über 6 Jahre in Bramsche, über 25 Jahre, das sind 305,36 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 und Abschnitt C Buchstabe a | 734,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt C Buchstabe a | 400,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.134,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Bramsche. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und gegen Zahlung der Gebühr für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; die beträgt nach Paragraf 10 fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht möglich. Anlegung und Pflege obliegen nach Paragraf 12 Absatz 4 dem Nutzungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren nebst Gebührentarif, vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
9 Fragen, die die Satzung von Bramsche offenlässt
- Die geltende Gebührensatzung ist vom 29.06.2020 und damit älter als drei Jahre. Nach einer jüngeren Fassung haben wir an vier Stellen gesucht: auf der Ortsrechtsseite Satzungen und Ortsrecht, die genau drei Friedhofsdokumente führt, nämlich Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung Friedwald Bramsche; auf der Detailseite der Friedhofsgebührensatzung, die als Rechtsgültigkeit ausdrücklich den 29.06.2020 nennt und deren Aufklappfeld für frühere Fassungen leer bleibt; in der Liste der amtlichen Bekanntmachungen, die bis zum 10.12.2025 zurückreicht und in diesem Zeitraum keine Friedhofsgebühr nennt; und auf der Dienstleistungsseite Friedhöfe, die auf genau dieses Dokument verlinkt. Das Ratsinformationssystem unter ris.stadt-bramsche.de war nicht erreichbar, der Server antwortete weder über http noch über https.
- Die Stadt betreibt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung zwei kommunale Friedhöfe, den Friedhof in Sögeln am Transformatorenweg und den Friedhof in Achmer am Fledderweg. Der Gebührentarif gilt für beide gleich, er unterscheidet an keiner Stelle nach dem Friedhof.
- Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung kennt pflegefreie Rasensarggräber als eigene Art der Reihengrabstätte, und Paragraf 12 Absatz 5 Buchstabe e führt pflegefreie Rasengräber in der Liste der Grabarten. Der Gebührentarif nennt unter Abschnitt B nur pflegefreie Urnenrasengräber und keinen Betrag für das Rasensarggrab. Die Dienstleistungsseite der Stadt löst den Widerspruch auf: Dort stehen die pflegefreien Rasensarggrabfelder unter der Überschrift In Planung. Wir führen sie deshalb nicht als Grabart, weil ein aus Abschnitt B Ziffer 1 hergeleiteter Preis gerechnet und nicht gelesen wäre.
- Der Betrag für die Wahlgrabstätte lautet im Tarif je Grabstätte für eine Erdbeisetzung. Die Dienstleistungsseite der Stadt schreibt dagegen, Wahlgräber zur Sargbestattung würden mit mindestens zwei und bis zu acht Beisetzungsplätzen vergeben, und Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt die Maße je Platz. Wir übernehmen den Betrag so, wie er dasteht, für einen Beisetzungsplatz; wer ein zweistelliges Wahlgrab erwirbt, zahlt nach dieser Lesart das Doppelte.
- Die Abräumgebühr wird nach Abschnitt C Buchstabe e nach Aufwand berechnet, ebenso alle Umbettungen und Ausbettungen nach Abschnitt D. Für diese Positionen lässt sich kein Betrag angeben. Weil die Abräumgebühr nicht schon zu Beginn des Nutzungsrechtes erhoben wird, steckt sie auch nicht in unseren Nutzungsgebühren.
- Unsere Beträge sind die schmalsten Sätze. Nicht enthalten sind die Benutzung der Friedhofskapelle nach Abschnitt E Ziffer 1 mit 205 Euro, die Benutzung der Leichenkammer nach Ziffer 2 mit 50 Euro und die Genehmigung für die Aufstellung eines Grabmals nach Abschnitt F Ziffer 2 mit 24 Euro. Ebenfalls nicht enthalten ist das Gedenkschild an der Stele der pflegefreien Urnenrasengräber nach Abschnitt F Ziffer 5 mit 48 Euro, denn Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung bietet es auf Wunsch der Angehörigen an und schreibt es nicht vor.
- Neben den beiden kommunalen Friedhöfen liegt auf Bramscher Gebiet der FriedWald Bramsche. Für ihn gilt eine eigene Friedhofssatzung vom 30.10.2003 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23.06.2022. Ihr Paragraf 1 Ziffer 2 überträgt die Verwaltung der FriedWald GmbH in Griesheim, und die Nutzungsrechte werden nach Paragraf 2 Ziffer 3 von Vertragspartnern erworben. Eine kommunale Gebühr steht in dieser Satzung nicht, die Entgelte sind privatrechtlich und richten sich nach der Preisliste der Betreiberin. Deshalb ist der FriedWald hier nicht erfasst. Die Ruhezeit beträgt dort nach Paragraf 6 zwanzig Jahre, das Nutzungsrecht wird für bis zu neunundneunzig Jahre verliehen.
- Jahresgebühren und eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr kennt der Tarif nicht. Es gibt auch keinen Faktor aus einer Haushaltssatzung, mit dem die Beträge zu vervielfachen wären.
- Überschreitet die Ruhezeit das Nutzungsrecht, berechnet Abschnitt A Ziffer 2 für die überschießende Zeit eine anteilige Gebühr taggenau nach den Sätzen der Ziffer 1. Weil Ruhezeit und Nutzungszeit in Bramsche beide fünfundzwanzig Jahre betragen, tritt dieser Fall bei einer Erstbelegung nicht ein.
Friedhöfe in Bramsche und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in BramscheLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sundern6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren nebst Gebührentarif vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020, in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung, zugleich Aufhebung der Fassung vom 30.09.2010
- Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Friedhöfe der Stadt Bramsche (Friedhofssatzung) vom 29.06.2020, beschlossen vom Rat der Stadt Bramsche am 29.06.2020
- Stadt Bramsche, Dienstleistungsseite Friedhöfe, mit den Beisetzungsarten, der Ruhe- und Nutzungszeit und den Ansprechpersonen Stand der Abfrage am 05.09.2026, nennt die Ruhe- und Nutzungszeit aller Grabarten mit fünfundzwanzig Jahren und die pflegefreien Rasensarggrabfelder als in Planung
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.