Sachsen-Anhalt, Stadt, Gemeindeschlüssel 15084355
Alle 9 Friedhöfe in Naumburg (Saale)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03445 273246
- Stadt Naumburg (Saale), Friedhofsverwaltung auf dem Städtischen Friedhof
- 2.260,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 941,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
06618 Naumburg (Saale)
Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr
Urnenstelle im Wahlgrab
22 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Naumburg (Saale) nehmen zusammen 13,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 10,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.270 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 350 m entfernt, der entlegenste 10 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 6 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 9 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 4 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Naumburg (Saale) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Naumburg (Saale), Friedhofsverwaltung auf dem Städtischen Friedhof
Weißenfelser Straße 6706618 Naumburg (Saale)
03445 273246
- Sprechzeiten
- Sprechzeiten veröffentlicht die Stadt nicht, sie bittet um telefonische Absprache
Die 9 Friedhöfe in Naumburg (Saale), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 10,5 ha | 1,5 km | 17 Anlagen, nächste 120 m | Weißenfelser Str./Friedhof, 160 mBus 618, Bus 621 | keine Angabe |
| OthmarsfriedhofDenkmal | 1,4 ha | 690 m | 6 Anlagen, nächste 260 m | Naumburg, Othmarsfriedhof, 110 mBus 601, Bus 604, Bus 613, Bus 616 | christlich, lutherisch |
| Historischer Friedhof | 8.460 m² | 350 m | 13 Anlagen, nächste 60 m | Lindenring/Dom, 220 m | keine Angabe |
| Friedhof | 2.270 m² | 4,1 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Schulpforte, 290 mBus 601, Bus 604, Bus 614 | christlich |
| Friedhof Roßbach | 2.160 m² | 3,2 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Roßbach, 360 mZug RB 77 | keine Angabe |
| Friedhof Schellsitz | 770 m² | 2,4 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Fähre Schellsitz - Anleger Schellsitz, 200 m | christlich, evangelisch |
| Friedhof Freiroda | 760 m² | 7,5 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Schieben | 550 m² | 10 km | keine erfasst | keine erfasst | christlich, lutherisch |
| Alter Friedhof | - | 9,7 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Naumburg (Saale) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Halle (Saale) | 38,4 km | 1.757,00 €Erdbestattungsreihengrab503,00 € gespart | 946,00 €Ruhegemeinschaftsgrab für Urnen |
| Jena | 29,4 km | 2.080,00 €Reihengrab Erdbestattung180,00 € gespart | 790,00 €Reihengrab Urne151,00 € gespart |
| Weimar | 38,7 km | 2.152,56 €Erdreihengrab für eine Erdbestattung107,44 € gespart | 675,37 €Urnenreihengrab für eine Urne265,63 € gespart |
| Naumburg (Saale) (hier) | - | 2.260,00 €Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr | 941,00 €Urnenstelle im Wahlgrab |
| Gera | 36,2 km | 2.335,00 €Grabstätte unter Denkmalschutz | 1.010,84 €Urnenreihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung |
| Am meisten zu sparen | bis 38,7 km | 503,00 €in Halle (Saale), 38,4 km entfernt | 265,63 €in Weimar, 38,7 km entfernt |
Was ein Grab in Naumburg (Saale) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale), Gebührenverzeichnis, Änderung des Gebührenverzeichnisses, beschlossen vom Gemeinderat am 30.09.2015 auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung vom 07.07.2007, am 17.10.2015 ortsüblich im Naumburger Tageblatt bekanntgegeben. Dies ist die geltende Fassung der Beträge..
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Kinder bis zum 5. LebensjahrDie Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung 1,90 mal 1,00 Meter. Reihengräber werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; ein Reihengrab kann nach Paragraf 16 Absatz 4 auch danach nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 5 haben die Angehörigen für die Dauer der Ruhezeit das Grabgestaltungsrecht und die Pflegepflicht. | 711,00 € | 262,00 € | 973,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe a |
| Reihengrab ab dem 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Naumburg. Die Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung 2,40 mal 1,20 Meter, es darf nur eine Leiche darin bestattet werden. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen, das Gebührenverzeichnis nennt dafür keinen Jahresansatz. Nicht pflegefrei nach Paragraf 16 Absatz 5. | 1.686,00 € | 574,00 € | 2.260,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe b |
| Wahlgrab, EinzelstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsordnung für 25 Jahre eingeräumt und kann nur anlässlich eines Todesfalles erworben werden; die Grabstelle misst 2,80 mal 1,30 Meter. Die Verlängerung kostet nach derselben Ziffer 57,28 Euro nach der Fassung von 2007 und 84,44 Euro nach der geltenden von 2015, je Verlängerungsjahr. Je Stelle können nach Paragraf 17 Absatz 12 bis zu 2 Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 17 Absatz 8 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte. | 2.111,00 € | 574,00 € | 2.685,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe c |
| Wahlgrab, DoppelstelleDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen, nicht je Stelle. Die Verlängerung kostet 125,24 Euro je Jahr und ist nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung nur für die gesamte Grabstätte und auf volle Jahre möglich. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 3.131,00 € | 574,00 € | 3.705,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe d |
| Wahlgrab, DreifachstelleDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. Die Verlängerung kostet 161,92 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 4.048,00 € | 574,00 € | 4.622,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe e |
| Wahlgrab, Einzelstelle auf dem Friedhof AlmrichAuf dem Friedhof Almrich gibt das Gebührenverzeichnis den Wahlgräbern eine Liegezeit von 40 statt 25 Jahren. Die Ruhezeit selbst bleibt nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung bei 25 Jahren; die längere Laufzeit ist eine längere Nutzungszeit. Die Verlängerung kostet 83,38 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 3.335,00 € | 574,00 € | 3.909,00 € | 40 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe f |
| Wahlgrab, Doppelstelle auf dem Friedhof AlmrichDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen und eine Liegezeit von 40 Jahren. Die Verlängerung kostet 124,15 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 4.966,00 € | 574,00 € | 5.540,00 € | 40 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe g |
| Wahlgrab, Dreifachstelle auf dem Friedhof AlmrichDie teuerste Grabart Naumburgs. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen und eine Liegezeit von 40 Jahren. Die Verlängerung kostet 160,85 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 6.434,00 € | 574,00 € | 7.008,00 € | 40 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe h |
| Urnenstelle im WahlgrabDas günstigste Grab Naumburgs überhaupt. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung für 20 Jahre verliehen, die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter und nimmt nach Absatz 2 bis zu vier Aschen auf. Die Verlängerung kostet 40,05 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 20 Absatz 3 gilt das für Wahlgrabstätten Ausgeführte entsprechend, also auch die Pflegepflicht aus Paragraf 17 Absatz 8. | 801,00 € | 140,00 € | 941,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.2 |
| Rasengrabstätte, anonyme UrnenstelleDer Betrag setzt sich aus 456,00 Euro für 20 Jahre Liegezeit und 43,00 Euro Pflegekosten je Jahr zusammen, über die Liegezeit also 860,00 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung: Auf den Rasengrabstätten wird eine durchgehende Rasenfläche angelegt, die das Gartenbauamt zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen der Friedhöfe unterhält. Die Grabstelle ist anonym, ein Grabmal ist nach Absatz 3 nicht gestattet. Einen Jahresansatz für eine Verlängerung nennt das Verzeichnis hier nicht. | 1.316,00 € | 140,00 € | 1.456,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe a |
| Rasengrabstätte, Urnenstelle mit GrabsteinDer Betrag setzt sich aus 456,00 Euro für 20 Jahre Liegezeit und 60,00 Euro Pflegekosten je Jahr zusammen, über die Liegezeit also 1.200,00 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung, der die Unterhaltung der Rasenfläche dem Gartenbauamt zuweist. Die Verlängerung kostet 22,80 Euro je Jahr; ob die Pflegekosten daneben weiterlaufen, sagt das Verzeichnis nicht. | 1.656,00 € | 140,00 € | 1.796,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe b |
| Rasengrabstätte für Erdbestattung mit GrabsteinDer Betrag setzt sich aus 1.353,00 Euro für 25 Jahre Liegezeit und 78,00 Euro Pflegekosten je Jahr zusammen, über die Liegezeit also 1.950,00 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung, der die Unterhaltung der durchgehenden Rasenfläche dem Gartenbauamt zuweist. Die Verlängerung kostet 54,12 Euro je Jahr. | 3.303,00 € | 574,00 € | 3.877,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe c |
Häufige Fragen zu Naumburg (Saale)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Naumburg (Saale)?
- In Naumburg (Saale) sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 22 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 13,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Naumburg (Saale)?
- Neuer Friedhof ist mit 10,5 ha der größte Friedhof in Naumburg (Saale). Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Naumburg (Saale)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Naumburg (Saale) gelten 25 Jahre für Leichen von Personen über 5 Jahren nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Leichen von Kindern bis 5 Jahren nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Naumburg (Saale)?
- Ein Grab in Naumburg (Saale) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenstelle im Wahlgrab mit 941,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale), Gebührenverzeichnis, Änderung des Gebührenverzeichnisses, beschlossen vom Gemeinderat am 30.09.2015 auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung vom 07.07.2007, am 17.10.2015 ortsüblich im Naumburger Tageblatt bekanntgegeben. Dies ist die geltende Fassung der Beträge..
- Wer ist für die Friedhöfe in Naumburg (Saale) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Naumburg (Saale) ist Stadt Naumburg (Saale), Friedhofsverwaltung auf dem Städtischen Friedhof zuständig, Weißenfelser Straße 67, 06618 Naumburg (Saale), Telefon 03445 273246. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Naumburg (Saale), die Fristen setzt Sachsen-Anhalt
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale), Gebührenverzeichnis Änderung des Gebührenverzeichnisses, beschlossen vom Gemeinderat am 30.09.2015 auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung vom 07.07.2007, am 17.10.2015 ortsüblich im Naumburger Tageblatt bekanntgegeben. Dies ist die geltende Fassung der Beträge.
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale) vom 02.07.2007, mit der Anlage in der Fassung von 2007 beschlossen vom Stadtrat am 27.06.2007, am 07.07.2007 im Naumburger Tageblatt bekannt gemacht, nach Paragraf 5 am Tag danach in Kraft; hebt die Gebührensatzung vom 09.12.1993 in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.07.2003 auf. Der Satzungstext gilt, die angehängten Beträge sind seit 2015 überholt.
- Friedhofsordnung der Stadt Naumburg vom 1. Januar 1994 beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.1993; im Ortsrecht nur als Scan ohne Textebene verfügbar, seitenweise als Bild gelesen
- 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Naumburg (Saale) am 28.10.2009 im Naumburger Tageblatt bekannt gemacht, in Kraft am Tag der Bekanntmachung; sie fasst allein Paragraf 7 zur gewerblichen Betätigung auf Friedhöfen neu und lässt die Vorschriften zu Ruhezeiten, Grabarten und Pflege unberührt
- Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) an Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz, Artikel 4 zur Friedhofsgebührensatzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Naumburg (Saale) Ausgabe 4/2023 beschlossen vom Gemeinderat am 25.01.2023; Artikel 4 fügt nach Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung einen Paragrafen 1a Umsatzsteuer ein
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG LSA) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.