Naumburg (Saale) · Sachsen-Anhalt · AGS 15084355
Friedhofsgebühren in Naumburg (Saale), jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale), Gebührenverzeichnis, Änderung des Gebührenverzeichnisses, beschlossen vom Gemeinderat am 30.09.2015 auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung vom 07.07.2007, am 17.10.2015 ortsüblich im Naumburger Tageblatt bekanntgegeben. Dies ist die geltende Fassung der Beträge.. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Naumburg (Saale) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Naumburg (Saale), Sachgebiet Kommunale Dienstleistungen, Friedhofsverwaltung.
- 941,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 7.008,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Leichen von Personen über 5 Jahren
Urnenstelle im Wahlgrab, mit Beisetzung
Wahlgrab, Dreifachstelle auf dem Friedhof Almrich, mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Naumburg (Saale) kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Naumburg (Saale)
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Kinder bis zum 5. LebensjahrDie Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung 1,90 mal 1,00 Meter. Reihengräber werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; ein Reihengrab kann nach Paragraf 16 Absatz 4 auch danach nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 5 haben die Angehörigen für die Dauer der Ruhezeit das Grabgestaltungsrecht und die Pflegepflicht. | 711,00 € | 262,00 € | 973,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe a |
| Reihengrab ab dem 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Naumburg. Die Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung 2,40 mal 1,20 Meter, es darf nur eine Leiche darin bestattet werden. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen, das Gebührenverzeichnis nennt dafür keinen Jahresansatz. Nicht pflegefrei nach Paragraf 16 Absatz 5. | 1.686,00 € | 574,00 € | 2.260,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe b |
| Wahlgrab, EinzelstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsordnung für 25 Jahre eingeräumt und kann nur anlässlich eines Todesfalles erworben werden; die Grabstelle misst 2,80 mal 1,30 Meter. Die Verlängerung kostet nach derselben Ziffer 57,28 Euro nach der Fassung von 2007 und 84,44 Euro nach der geltenden von 2015, je Verlängerungsjahr. Je Stelle können nach Paragraf 17 Absatz 12 bis zu 2 Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 17 Absatz 8 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte. | 2.111,00 € | 574,00 € | 2.685,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe c |
| Wahlgrab, DoppelstelleDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen, nicht je Stelle. Die Verlängerung kostet 125,24 Euro je Jahr und ist nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung nur für die gesamte Grabstätte und auf volle Jahre möglich. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 3.131,00 € | 574,00 € | 3.705,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe d |
| Wahlgrab, DreifachstelleDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. Die Verlängerung kostet 161,92 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 4.048,00 € | 574,00 € | 4.622,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe e |
| Wahlgrab, Einzelstelle auf dem Friedhof AlmrichAuf dem Friedhof Almrich gibt das Gebührenverzeichnis den Wahlgräbern eine Liegezeit von 40 statt 25 Jahren. Die Ruhezeit selbst bleibt nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung bei 25 Jahren; die längere Laufzeit ist eine längere Nutzungszeit. Die Verlängerung kostet 83,38 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 3.335,00 € | 574,00 € | 3.909,00 € | 40 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe f |
| Wahlgrab, Doppelstelle auf dem Friedhof AlmrichDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen und eine Liegezeit von 40 Jahren. Die Verlängerung kostet 124,15 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 4.966,00 € | 574,00 € | 5.540,00 € | 40 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe g |
| Wahlgrab, Dreifachstelle auf dem Friedhof AlmrichDie teuerste Grabart Naumburgs. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen und eine Liegezeit von 40 Jahren. Die Verlängerung kostet 160,85 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 8. | 6.434,00 € | 574,00 € | 7.008,00 € | 40 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe h |
| Rasengrabstätte für Erdbestattung mit GrabsteinDer Betrag setzt sich aus 1.353,00 Euro für 25 Jahre Liegezeit und 78,00 Euro Pflegekosten je Jahr zusammen, über die Liegezeit also 1.950,00 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung, der die Unterhaltung der durchgehenden Rasenfläche dem Gartenbauamt zuweist. Die Verlängerung kostet 54,12 Euro je Jahr. | 3.303,00 € | 574,00 € | 3.877,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe c |
3 Grabarten für die Urne in Naumburg (Saale)
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenstelle im WahlgrabDas günstigste Grab Naumburgs überhaupt. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung für 20 Jahre verliehen, die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter und nimmt nach Absatz 2 bis zu vier Aschen auf. Die Verlängerung kostet 40,05 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 20 Absatz 3 gilt das für Wahlgrabstätten Ausgeführte entsprechend, also auch die Pflegepflicht aus Paragraf 17 Absatz 8. | 801,00 € | 140,00 € | 941,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.2 |
| Rasengrabstätte, anonyme UrnenstelleDer Betrag setzt sich aus 456,00 Euro für 20 Jahre Liegezeit und 43,00 Euro Pflegekosten je Jahr zusammen, über die Liegezeit also 860,00 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung: Auf den Rasengrabstätten wird eine durchgehende Rasenfläche angelegt, die das Gartenbauamt zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen der Friedhöfe unterhält. Die Grabstelle ist anonym, ein Grabmal ist nach Absatz 3 nicht gestattet. Einen Jahresansatz für eine Verlängerung nennt das Verzeichnis hier nicht. | 1.316,00 € | 140,00 € | 1.456,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe a |
| Rasengrabstätte, Urnenstelle mit GrabsteinDer Betrag setzt sich aus 456,00 Euro für 20 Jahre Liegezeit und 60,00 Euro Pflegekosten je Jahr zusammen, über die Liegezeit also 1.200,00 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung, der die Unterhaltung der Rasenfläche dem Gartenbauamt zuweist. Die Verlängerung kostet 22,80 Euro je Jahr; ob die Pflegekosten daneben weiterlaufen, sagt das Verzeichnis nicht. | 1.656,00 € | 140,00 € | 1.796,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe b |
30 weitere Gebühren in der Satzung von Naumburg (Saale)
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen des Grabes bei Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr | 574,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 3.1 Buchstabe b |
| Öffnen und Schließen des Grabes bei Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr | 262,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 3.1 Buchstabe a |
| Öffnen und Schließen des Grabes bei Urnenbeisetzung | 140,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 3.1 Buchstabe c |
| Urnenumbettung, Aus- und Einbetten | 220,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 3.1 Buchstabe d |
| Umbettung einer Erdbestattung | Berechnung nach Aufwand, einen Satz nennt das Verzeichnis nicht | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 3.1 Buchstabe e |
| Benutzung der Kapelle auf dem Hauptfriedhof | 184,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 2 Buchstabe a |
| Benutzung der Kapelle auf den Gemeindefriedhöfen | 48,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 2 Buchstabe b |
| Benutzung der Leichenhalle einschließlich Abschiednahme | 47,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 2 Buchstabe c |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, Einzelstelle, je Jahr | 84,44 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe c |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, Doppelstelle, je Jahr | 125,24 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe d |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, Dreifachstelle, je Jahr | 161,92 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe e |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab auf dem Friedhof Almrich, Einzelstelle, je Jahr | 83,38 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe f |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab auf dem Friedhof Almrich, Doppelstelle, je Jahr | 124,15 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe g |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab auf dem Friedhof Almrich, Dreifachstelle, je Jahr | 160,85 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe h |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenstelle im Wahlgrab, je Jahr | 40,05 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasengrabstätte mit Urnenstelle und Grabstein, je Jahr | 22,80 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasengrabstätte für Erdbestattung mit Grabstein, je Jahr | 54,12 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe c |
| Pflegekosten der anonymen Urnenstelle in der Rasengrabstätte, je Jahr | 43,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe a |
| Pflegekosten der Urnenstelle mit Grabstein in der Rasengrabstätte, je Jahr | 60,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe b |
| Pflegekosten der Rasengrabstätte für Erdbestattung mit Grabstein, je Jahr | 78,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 1.3 Buchstabe c |
| Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit auf den Friedhöfen für Bestattungsunternehmen, Steinmetze und Gärtner, Jahresgebühr | 60,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.1 Buchstabe a |
| Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit, Tagesgebühr | 10,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.1 Buchstabe b |
| Bearbeitung eines Grabmalantrags einschließlich jährlicher Überprüfung der Standsicherheit, Kindergräber | 43,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.2 Buchstabe a |
| Bearbeitung eines Grabmalantrags einschließlich jährlicher Überprüfung der Standsicherheit, Urnengräber | 58,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.2 Buchstabe b |
| Bearbeitung eines Grabmalantrags einschließlich jährlicher Überprüfung der Standsicherheit, Erdbestattungsgräber | 72,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.2 Buchstabe c |
| Genehmigung einer Einfassung | 25,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.3 |
| Erteilung oder Umschreibung eines Grabnutzungsrechts, Ausstellen von Urkunden | 30,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.4 Buchstabe a |
| Verwaltungsgebühr für die Verlängerung eines Grabnutzungsrechts | 10,95 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.4 Buchstabe b |
| Dienstleistungen durch das Friedhofspersonal, je angefangene halbe Stunde | 16,00 € | Gebührenverzeichnis Kostengruppe 4.5 |
| Friedhofsleistungen, die das Gebührenverzeichnis nicht einzeln nennt | Berechnung nach der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit zum Stundenverrechnungssatz der Kostengruppe 4.5. Material- und Maschinenkosten sind in voller Höhe als Auslagen zu erstatten. | Paragraf 4 der Friedhofsgebührensatzung |
Was ein Grab in Naumburg (Saale) über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.873,00 €
Reihengrab für Kinder bis zum 5. Lebensjahr in Naumburg (Saale), über 15 Jahre, das sind 324,87 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Kostengruppe 1.1 Buchstabe a | 711,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Kostengruppe 3.1 Buchstabe b | 262,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 973,00 € |
Die Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung 1,90 mal 1,00 Meter. Reihengräber werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; ein Reihengrab kann nach Paragraf 16 Absatz 4 auch danach nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 5 haben die Angehörigen für die Dauer der Ruhezeit das Grabgestaltungsrecht und die Pflegepflicht.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale), Gebührenverzeichnis, Änderung des Gebührenverzeichnisses, beschlossen vom Gemeinderat am 30.09.2015 auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung vom 07.07.2007, am 17.10.2015 ortsüblich im Naumburger Tageblatt bekanntgegeben. Dies ist die geltende Fassung der Beträge.. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Naumburg (Saale) offenlässt
- Die geltenden Beträge stammen vom 30.09.2015 und sind damit älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde an drei Stellen. Erstens im vollständigen Ortsrecht der Stadt: Unter Satzungen für öffentliche Einrichtungen stehen genau vier Friedhofsdokumente, die Friedhofsordnung von 1994, ihre 1. Änderungssatzung, die Gebührensatzung von 2007 und dieses Gebührenverzeichnis von 2015; die Liste ist gepflegt, sie enthält Satzungen von 2024. Zweitens in allen 403 amtlichen Bekanntmachungen, die die Stadt auf ihrer Website führt, Seite für Seite durchgesehen; sie reichen vom 09.03.2017 bis zum 10.04.2026 und enthalten drei Einträge zum Friedhofswesen, alle drei Gebührensatzungen evangelischer Kirchengemeinden für Kleinjena und Roßbach, Saaleck und Bad Kösen, keine der Stadt. Drittens über Suchmaschinen im Amtsblatt der Stadt, das erst am 07.09.2018 erstmals erschienen ist. Eine jüngere kommunale Fassung war nirgends zu finden. Nicht abgedeckt bleibt der Zeitraum von Oktober 2015 bis März 2017, denn damals wurde ausschließlich im Naumburger Tageblatt bekannt gemacht, einer kostenpflichtigen Tageszeitung ohne freies Archiv.
- Bei den drei Rasengrabstätten rechnen wir die jährlichen Pflegekosten mit der Liegezeit hoch und schlagen sie auf die Nutzungsgebühr: 43,00 Euro mal 20 Jahre bei der anonymen Urnenstelle, 60,00 mal 20 bei der Urnenstelle mit Grabstein und 78,00 mal 25 bei der Erdbestattung mit Grabstein. Das Gebührenverzeichnis nennt nur den Jahressatz und sagt nicht ausdrücklich, dass er für die gesamte Liegezeit anfällt. Ohne diese Rechnung wären die Rasengräber zwischen 860,00 und 1.950,00 Euro zu billig ausgewiesen.
- Das Gebührenverzeichnis führt unter Kostengruppe 1.3 Buchstabe b und c Rasengrabstätten mit Grabstein. Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung von 1994 verbietet auf Rasengrabstätten aber die Aufstellung eines Grabmales, und die 1. Änderungssatzung von 2009 hat daran nichts geändert. Die Satzungslage widerspricht sich hier; wir folgen dem jüngeren Gebührenverzeichnis, das die Grabart als angeboten ausweist. Ob der Grabstein von der Stadt gestellt oder von den Angehörigen beschafft wird und ob dafür die Bearbeitungsgebühr für Grabmalanträge nach Kostengruppe 4.2 anfällt, geht aus keiner der beiden Satzungen hervor.
- Die Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro für die Erteilung eines Grabnutzungsrechts nach Kostengruppe 4.4 Buchstabe a fällt bei jedem Grab an, das ein Nutzungsrecht begründet. Wir führen sie unter den weiteren Gebühren und nicht in der Nutzungsgebühr, weil das Verzeichnis sie nicht der einzelnen Grabart zuordnet. Wer rechnen will, was ein Grab wirklich kostet, addiert sie.
- Für die Rasengrabstätte mit anonymer Urnenstelle nennt das Gebührenverzeichnis keinen Jahresansatz für eine Verlängerung, anders als für die beiden anderen Rasengrabstätten. Wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar. Ein ausdrückliches Verbot steht nicht in der Satzung.
- Bei den beiden verlängerbaren Rasengrabstätten nennt das Verzeichnis für die Verlängerung nur den Jahresansatz des Nutzungsrechts, 22,80 beziehungsweise 54,12 Euro. Ob die jährlichen Pflegekosten in der Verlängerungszeit weiterlaufen, sagt es nicht. Sie sind hier nur für die erste Liegezeit gerechnet.
- Auf dem Friedhof Almrich haben die Wahlgräber nach dem Gebührenverzeichnis eine Liegezeit von 40 statt 25 Jahren. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung überall 25 Jahre; wir führen bei diesen drei Grabarten deshalb eine Nutzungsdauer von 40 und eine Ruhefrist von 25 Jahren. Warum Almrich abweicht, sagt keine der beiden Satzungen.
- Die Doppel- und Dreifachstellen sind mit dem Preis der gesamten Grabstätte erfasst, nicht je Grabstelle. Nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung kann das Nutzungsrecht auch nur für die gesamte Grabstätte verlängert werden.
- Für Urnenreihengrabstätten nach Paragraf 19 der Friedhofsordnung nennt das Gebührenverzeichnis keinen Betrag. Es kennt unter Kostengruppe 1.2 nur die Urnenstelle im Wahlgrab. Ob die Stadt Urnenreihengräber noch vergibt und was sie kosten, gibt die Satzung nicht her.
- Was das Gebührenverzeichnis Liegezeit nennt, ist bei den Wahlgräbern die Nutzungszeit des Nutzungsrechts und bei den Reihengräbern die Ruhezeit. Wir übernehmen die Angabe des Verzeichnisses als Nutzungsdauer.
- Die Friedhofsordnung von 1994 liegt im Ortsrecht nur als Scan ohne Textebene vor. Wir haben sie seitenweise als Bild gelesen. Die 1. Änderungssatzung dazu, am 28.10.2009 im Naumburger Tageblatt bekannt gemacht, fasst allein Paragraf 7 zur gewerblichen Betätigung neu; Ruhezeiten, Grabarten und Pflegeregeln bleiben unberührt.
- Seit dem 25.01.2023 trägt die Friedhofsgebührensatzung einen Paragrafen 1a Umsatzsteuer, eingefügt durch Artikel 4 der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an Paragraf 2b UStG. Die Klausel ist bedingt formuliert: Soweit die zugrunde liegenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten die Umsatzsteuer hinzu. Welche der Friedhofsleistungen das betrifft, sagt die Satzung nicht. Die hier erfassten Beträge sind die des Gebührenverzeichnisses ohne einen solchen Zuschlag.
- Die Satzung gilt nur für die kommunalen Friedhöfe der Stadt. Die Friedhöfe der evangelischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet und im Ortsteil Bad Kösen haben eigene Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen; die Stadt macht sie auf ihrer Website mit bekannt, etwa die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Bad Kösen im Evangelischen Kirchengemeindeverband Kösen-Saaleck.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Die in kommerziellen Verzeichnissen kursierenden Zeiten sind nicht belegt und deshalb nicht übernommen. Telefonnummer und E-Mail stammen aus dem Verzeichnis der Außenstellen der Verwaltung im Amtsblatt der Stadt.
- Der Webserver der Stadt hat beim Abruf am 04.09.2026 wiederholt Verbindungen abgewiesen. Die Friedhofsordnung, ihre Änderungssatzung, das Gebührenverzeichnis und die Gebührensatzung wurden in Abrufpausen direkt geladen; für das Amtsblatt 4/2023 mit der Umsatzsteuerklausel, für die Änderungssatzung zur Friedhofsordnung und für die 41 Seiten des Bekanntmachungsverzeichnisses musste auf den Lesedienst r.jina.ai ausgewichen werden.
Friedhöfe in Naumburg (Saale) und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in Naumburg (Saale)Lage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale), Gebührenverzeichnis Änderung des Gebührenverzeichnisses, beschlossen vom Gemeinderat am 30.09.2015 auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung vom 07.07.2007, am 17.10.2015 ortsüblich im Naumburger Tageblatt bekanntgegeben. Dies ist die geltende Fassung der Beträge.
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Naumburg (Saale) vom 02.07.2007, mit der Anlage in der Fassung von 2007 beschlossen vom Stadtrat am 27.06.2007, am 07.07.2007 im Naumburger Tageblatt bekannt gemacht, nach Paragraf 5 am Tag danach in Kraft; hebt die Gebührensatzung vom 09.12.1993 in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.07.2003 auf. Der Satzungstext gilt, die angehängten Beträge sind seit 2015 überholt.
- Friedhofsordnung der Stadt Naumburg vom 1. Januar 1994 beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.1993; im Ortsrecht nur als Scan ohne Textebene verfügbar, seitenweise als Bild gelesen
- 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Naumburg (Saale) am 28.10.2009 im Naumburger Tageblatt bekannt gemacht, in Kraft am Tag der Bekanntmachung; sie fasst allein Paragraf 7 zur gewerblichen Betätigung auf Friedhöfen neu und lässt die Vorschriften zu Ruhezeiten, Grabarten und Pflege unberührt
- Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) an Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz, Artikel 4 zur Friedhofsgebührensatzung, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Naumburg (Saale) Ausgabe 4/2023 beschlossen vom Gemeinderat am 25.01.2023; Artikel 4 fügt nach Paragraf 1 der Friedhofsgebührensatzung einen Paragrafen 1a Umsatzsteuer ein
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.