Jena, Thüringen, AGS 16053000
Friedhofsgebühren in Jena, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Jena und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Jena, Eigenbetrieb KommunalService Jena, Städtische Friedhöfe.
- 453,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.022,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 15
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener
Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten, mit Beisetzung
Wahlgrab zweistellig, 6,25 Quadratmeter, mit Beisetzung
Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Jena kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Jena
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrab einstellig, 3,12 QuadratmeterJede Grabstelle kann nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung einen Sarg und drei Urnen aufnehmen, die erste Bestattung muss eine Erdbestattung sein. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.8 je Quadratmeter und Jahr 20,29 Euro. | 1.585,00 € | 862,00 € | 2.447,00 € | 25 J. | Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7 |
| Wahlgrab einstellig, 3,12 Quadratmeter, Feld 30 NordfriedhofFür das Feld 30 des Nordfriedhofs setzt das Verzeichnis einen eigenen, höheren Satz an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.9 je Quadratmeter und Jahr 25,34 Euro. | 1.980,00 € | 862,00 € | 2.842,00 € | 25 J. | Ziffer 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7 |
| Wahlgrab zweistellig, 6,25 QuadratmeterDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.8 je Quadratmeter und Jahr 20,29 Euro und ist nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur für die ganze Grabstätte möglich. | 3.160,00 € | 862,00 € | 4.022,00 € | 25 J. | Ziffer 2.2.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7 |
| Reihengrab ErdbestattungDie günstigste Erdbestattung in Jena. Das Grab dient nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung einer Erdbestattung, misst 2,40 mal 0,90 Meter und ist nicht verlängerbar. Reihengrabstätten legt die Stadt nach Anlage 1 nur auf dem Nordfriedhof an. | 1.218,00 € | 862,00 € | 2.080,00 € | 25 J. | Ziffer 2.2.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7 |
| Grabstätte KinderFür Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ist es ein einstelliges Wahlgrab von 1,60 mal 0,80 Metern. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.11 je Quadratmeter und Jahr 18,36 Euro. | 470,00 € | 242,00 € | 712,00 € | 20 J. | Ziffer 2.2.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.10 |
| Grabstätte für nicht bestattungspflichtige FehlgeburtenAuch dies ist nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ein einstelliges Wahlgrab von 1,60 mal 0,80 Metern. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.12 je Quadratmeter und Jahr 10,99 Euro. | 211,00 € | 242,00 € | 453,00 € | 15 J. | Ziffer 2.2.7 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.10 |
9 Grabarten für die Urne in Jena
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrab Urne, 1 QuadratmeterDas günstigste verlängerbare Urnengrab in Jena. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt es zwei Urnen je Quadratmeter auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.1 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro. | 930,00 € | 248,00 € | 1.178,00 € | 15 J. | Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13 |
| Reihengrab UrneDas günstigste Grab in Jena. Es nimmt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine Asche auf, wird der Reihe nach belegt und ist nicht verlängerbar. Reihengrabstätten legt die Stadt nach Anlage 1 der Friedhofssatzung nur auf dem Nordfriedhof an. | 542,00 € | 248,00 € | 790,00 € | 15 J. | Ziffer 2.1.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13 |
| Urnengemeinschaft, 1 UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Jena. Nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung pflegt die Stadt Jena die Fläche und erhebt dafür eine einmalige Gebühr. Die Beisetzung erfolgt nach Absatz 1 anonym nach einem öffentlich nicht bekannten Plan. Ein Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 3 nicht erworben, verlängern lässt sich die Ruhefrist nicht. | 959,00 € | 181,00 € | 1.140,00 € | 15 J. | Ziffer 2.1.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.12 |
| Urnengemeinschaft mit Namensnennung, 1 UrneDer Name steht nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf einem gemeinsamen Grabdenkmal, die Lage der Asche bleibt auch hier unbekannt. Die Stadt pflegt die Fläche nach Absatz 3 gegen eine einmalige Gebühr. | 1.238,00 € | 181,00 € | 1.419,00 € | 15 J. | Ziffer 2.1.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.12 |
| Urnennische im Kolumbarium, 2 UrnenDer Betrag gilt für die ganze Nische, in der zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.3 je Jahr 149,33 Euro. Über die Pflege der Nische sagt die Friedhofssatzung nichts. | 2.240,00 € | 248,00 € | 2.488,00 € | 15 J. | Ziffer 2.1.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.14 |
| Baumgrabstätte, 2 UrnenNach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung liegen die 0,60 mal 0,60 Meter großen Grabstätten kreisförmig um junge Bäume auf einer Wiese, die Grabfläche wird individuell gepflegt oder mit Rasen eingesät. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 nur 15 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.4 je Jahr 85,88 Euro. | 2.147,00 € | 248,00 € | 2.395,00 € | 25 J. | Ziffer 2.1.7 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13 |
| Baumgrabstätte Einzelbaum, 4 UrnenEine naturnahe Beisetzung im Baumbestand mit bis zu vier Einzelgrabstellen für Familien und Angehörige, geregelt in Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung. Der Betrag gilt für alle vier Stellen. Grabmal, Blumen, Pflanzen, Gedenkartikel und Kerzen sind dort nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.5 je Jahr 122,88 Euro. | 3.072,00 € | 248,00 € | 3.320,00 € | 25 J. | Ziffer 2.1.8 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13 |
| Baumgrabstätte Gemeinschaftsbaum, 1 UrneEine naturnahe Beisetzung mit Einzelgrabstellen an einem Gemeinschaftsbaum nach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.6 je Jahr 63,16 Euro. | 1.579,00 € | 248,00 € | 1.827,00 € | 25 J. | Ziffer 2.1.9 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13 |
| Wahlgrab Urne für Mensch-Haustier-Bestattung, 1 QuadratmeterNach Paragraf 17 Absatz 10 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte zwei Urnen mit menschlicher Totenasche und zwei Urnen mit der Asche von Haustieren auf. Eine Tierurne darf schon zu Lebzeiten beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.7 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro. | 930,00 € | 248,00 € | 1.178,00 € | 15 J. | Ziffer 2.1.10 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13 |
36 weitere Gebühren in der Satzung von Jena
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdgrab öffnen und schließen | 862,00 € | Ziffer 1.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdgrab öffnen, schließen und Sarg absenken, 4 Träger | 1.152,00 € | Ziffer 1.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdgrab öffnen, schließen und Sarg absenken, 6 Träger | 1.278,00 € | Ziffer 1.9 des Gebührenverzeichnisses |
| Kindergrab öffnen, schließen | 242,00 € | Ziffer 1.10 des Gebührenverzeichnisses |
| Kindergrab öffnen, schließen und Sarg absenken, 2 Träger | 300,00 € | Ziffer 1.11 des Gebührenverzeichnisses |
| Anonyme Sammelbeisetzung in der Urnengemeinschaft | 181,00 € | Ziffer 1.12 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnengrab öffnen, schließen und Urnen beisetzen | 248,00 € | Ziffer 1.13 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnennische im Kolumbarium öffnen, schließen und Urnen beisetzen | 248,00 € | Ziffer 1.14 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Feierhalle auf dem Nord- oder Ostfriedhof, 30 Minuten Nutzungszeit, einschließlich Grunddekoration und Nutzung von Tontechnik oder Orgel | 251,00 € | Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Feierhalle auf dem Nord- oder Ostfriedhof, je weitere angefangene Nutzungszeit | 126,00 € | Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Feierhalle auf einem Ortsteilfriedhof in Altlobeda, Ammerbach, Closewitz, Göschwitz, Wöllnitz oder Ziegenhain | 105,00 € | Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der kleinen Feierhalle oder des Abschiedsraums, einschließlich Grunddekoration | 126,00 € | Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der kleinen Feierhalle oder des Abschiedsraums, je weitere angefangene Nutzungszeit | 63,00 € | Ziffer 1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der 24-Stunden-Abschiednahme | 323,00 € | Ziffer 1.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Umbettung von Urnen je Grab einschließlich Aschekapsel | 261,00 € | Ziffer 1.15 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausbettung von Urnen je Grab einschließlich Aschekapsel | 177,00 € | Ziffer 1.16 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenanforderung innerhalb Deutschlands | 28,00 € | Ziffer 1.17 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrab Urne mit einer Fläche über 6 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr | 31,00 € | Ziffer 2.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrab Erdbestattung mit einer Fläche über 10 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr | 10,10 € | Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Wahlgrab Urne, je Quadratmeter und Jahr | 62,00 € | Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Wahlgrab Urne mit einer Fläche über 6 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr | 31,00 € | Ziffer 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Urnenstelle im Kolumbarium, je Jahr | 149,33 € | Ziffer 2.3.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Baumgrabstätte für 2 Urnen, je Jahr | 85,88 € | Ziffer 2.3.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Baumgrabstätte für 4 Urnen, je Jahr | 122,88 € | Ziffer 2.3.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Baumgrabstätte am Gemeinschaftsbaum für 1 Urne, je Jahr | 63,16 € | Ziffer 2.3.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Wahlgrab Urne für Mensch-Haustier-Bestattung, je Quadratmeter und Jahr | 62,00 € | Ziffer 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Wahlgrab Erdbestattung, je Quadratmeter und Jahr | 20,29 € | Ziffer 2.3.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Wahlgrab einstellig im Feld 30 des Nordfriedhofs, je Quadratmeter und Jahr | 25,34 € | Ziffer 2.3.9 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Wahlgrab Erdbestattung mit einer Fläche über 10 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr | 10,10 € | Ziffer 2.3.10 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Grabstätte Erdbestattung Kinder, je Quadratmeter und Jahr | 18,36 € | Ziffer 2.3.11 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten, je Quadratmeter und Jahr | 10,99 € | Ziffer 2.3.12 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung eines Grabmals einschließlich der jährlichen Standsicherheitsprüfung | 78,00 € | Ziffer 2.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Genehmigung einer Einfassung | 52,00 € | Ziffer 2.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Änderung der vereinbarten Leistung, etwa der Grabstelle, des Termins oder der Bestattungsart | 80,00 € | Ziffer 2.4.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Alte Rechte an Grabstätten, über die die Friedhofsverwaltung vor dem 1. Juli 2026 bereits verfügt hatte | Die Nutzungsrechte dauern bis zu ihrem Ablauf fort. Grabstätten, die schon vor der Friedhofssatzung vom 25.05.1994 bestanden, lassen sich nur nach dem Vergabeplan über die damals festgelegte Nutzungsdauer hinaus verlängern. Einen eigenen Betrag dafür nennt das Gebührenverzeichnis nicht. | Paragraf 29 der Friedhofssatzung und Anlage 3 Ziffer 1 |
| Nicht aufgeführte Leistungen | Sie werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. | Paragraf 4 der Friedhofsgebührensatzung |
Was ein Grab in Jena über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.078,00 €
Wahlgrab Urne, 1 Quadratmeter in Jena, über 15 Jahre, das sind 338,53 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13 | 930,00 € |
| Beisetzung der UrneZiffer 1.7 des Gebührenverzeichnisses | 248,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.178,00 € |
Das günstigste verlängerbare Urnengrab in Jena. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt es zwei Urnen je Quadratmeter auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.1 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Jena offenlässt
- Eine Friedhofsunterhaltungs- oder Grundgebühr erhebt Jena nicht. Das Gebührenverzeichnis kennt nur die Bestattung nach Ziffer 1, die Grabnutzung nach den Ziffern 2.1 und 2.2, die Verlängerung nach Ziffer 2.3 und die Genehmigungen nach Ziffer 2.4. Umsatzsteuer weist es an keiner Stelle aus.
- Als Beisetzungsgebühr für Erdbestattungen nehmen wir die 862 Euro der Ziffer 1.7 für das Öffnen und Schließen des Grabes. Wer das Absenken des Sarges durch Träger der Städtischen Friedhöfe hinzunimmt, zahlt nach Ziffer 1.8 mit vier Trägern 1.152 Euro und nach Ziffer 1.9 mit sechs Trägern 1.278 Euro. Die Feierhalle nach den Ziffern 1.1 bis 1.5 kostet zwischen 105 und 251 Euro zusätzlich und steckt in unseren Beträgen nicht drin.
- Für die Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten nennt das Verzeichnis keine eigene Beisetzungsgebühr. Wir rechnen mit den 242 Euro der Ziffer 1.10 für das Öffnen und Schließen eines Kindergrabes, weil Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Fehlgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in dieselbe einstellige Wahlgrabstätte legt.
- Ziffer 1.12 nennt die Sammelbeisetzung in der Urnengemeinschaft ausdrücklich anonym. Wir setzen sie auch für die Urnengemeinschaft mit Namensnennung an, weil Paragraf 19 Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung beide Flächen derselben anonymen Beisetzung nach einem öffentlich nicht bekannten Plan zuordnet und das Verzeichnis für die Variante mit Namen keine zweite Beisetzungsgebühr führt.
- Als pflegefrei führen wir allein die beiden Urnengemeinschaften nach den Ziffern 2.1.4 und 2.1.5. Der Beleg steht in Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung: Die Flächen werden von der Stadt Jena gepflegt, dafür wird eine einmalige Gebühr erhoben. Für alle übrigen Grabarten weist Paragraf 27 Absatz 3 Herrichtung und Instandhaltung dem Nutzungsrechtsinhaber zu.
- Die Baumgrabstätten nach den Ziffern 2.1.7 bis 2.1.9 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung sagt nur, die Grabfläche werde individuell gepflegt oder mit Rasen eingesät, und verbietet bei den naturnahen Beisetzungen Grabmal, Blumen, Pflanzen, Gedenkartikel und Kerzen. Wer die Pflege bezahlt, steht dort nicht, und ein Schmuckverbot ist keine Pflegeübernahme.
- Auch die Urnennische im Kolumbarium nach Ziffer 2.1.6 führen wir nicht als pflegefrei. Die Friedhofssatzung schweigt zur Pflege der Nischen, obwohl an einer Wandnische nichts zu bepflanzen ist.
- Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung nennt Pflegegräber, deren Grundbepflanzung und Pflege den Städtischen Friedhöfen obliegt und bei denen nur die angebotenen Grabmale zulässig sind. Das Gebührenverzeichnis führt keine Ziffer mit diesem Namen. Wir konnten diese Grabart deshalb keinem Betrag zuordnen und führen sie nicht.
- Nach Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung sät und pflegt die Stadt die Gräber im muslimischen Grabfeld des Nordfriedhofs mit Gras, solange der Nutzungsrechtsinhaber keine andere Grabpflege durchführt. Das Gebührenverzeichnis gibt dem Grabfeld keine eigene Ziffer und keinen eigenen Betrag, deshalb steht es nicht als eigene Grabart in unserer Liste.
- Die Nutzungsgebühren der Ziffern 2.1.6, 2.1.7, 2.1.8 und 2.2.3 gelten für die ganze Grabstätte mit zwei, zwei, vier beziehungsweise zwei Stellen und nicht je Beisetzung. Die Beisetzungsgebühr fällt dagegen je Bestattung an.
- Für Wahlgräber über sechs beziehungsweise zehn Quadratmeter nennen die Ziffern 2.1.2 und 2.2.4 nur einen Satz je Quadratmeter und Jahr. Ohne die Fläche des einzelnen Grabes lässt sich daraus kein Gesamtpreis bilden, deshalb stehen beide Ziffern bei den weiteren Gebühren und nicht bei den Grabarten.
- Die Nutzungsdauer und die Ruhezeit fallen bei den Baumgrabstätten auseinander: Die Ziffern 2.1.7 bis 2.1.9 vergeben 25 Jahre Nutzungsdauer, die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung aber nur 15 Jahre. Beide Zahlen führen wir getrennt.
- Nicht jede Grabart gibt es auf jedem der 21 kommunalen Friedhöfe. Anlage 1 der Friedhofssatzung legt Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten allein auf den Nordfriedhof und zählt für Erdbestattungen 17 Friedhöfe auf. Auf welchen Friedhöfen Kolumbarium, Baumgrabstätten und Urnengemeinschaften liegen, sagen weder Satzung noch Gebührenverzeichnis.
- Die ältere Gebührensatzung vom 10.11.2021 liefert das Ortsrecht der Stadt nicht mehr aus; der frühere Dateiname h10_2022.pdf endet in einer Zugriffssperre. Ein Vergleich der Beträge mit der Vorgängerfassung war uns deshalb nicht möglich.
Friedhöfe in Jena und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in JenaLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10 vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofssatzung), Ortsrecht H 09 vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 126, in Kraft seit 01.07.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.