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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Jena · Thüringen · AGS 16053000

Friedhofsgebühren Jena: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026. Die Sätze gelten für alle 9 Friedhöfe der Stadt Jena, Eigenbetrieb KommunalService Jena, Städtische Friedhöfe, nicht für einzelne.

453,00 €
Günstigstes Grab

Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten

4.022,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrab zweistellig, 6,25 Quadratmeter

15
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Erdbestattung Erwachsener

Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Jena kostet

Kurz beantwortet

In Jena kostet das günstigste Grab 453,00 € (Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten), das teuerste 4.022,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Wahlgrab einstellig, 3,12 QuadratmeterJede Grabstelle kann nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung einen Sarg und drei Urnen aufnehmen, die erste Bestattung muss eine Erdbestattung sein. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.8 je Quadratmeter und Jahr 20,29 Euro.1.585,00 €862,00 €2.447,00 €25 J.Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Wahlgrab einstellig, 3,12 Quadratmeter, Feld 30 NordfriedhofFür das Feld 30 des Nordfriedhofs setzt das Verzeichnis einen eigenen, höheren Satz an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.9 je Quadratmeter und Jahr 25,34 Euro.1.980,00 €862,00 €2.842,00 €25 J.Ziffer 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Wahlgrab zweistellig, 6,25 QuadratmeterDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.8 je Quadratmeter und Jahr 20,29 Euro und ist nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur für die ganze Grabstätte möglich.3.160,00 €862,00 €4.022,00 €25 J.Ziffer 2.2.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Reihengrab ErdbestattungDie günstigste Erdbestattung in Jena. Das Grab dient nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung einer Erdbestattung, misst 2,40 mal 0,90 Meter und ist nicht verlängerbar. Reihengrabstätten legt die Stadt nach Anlage 1 nur auf dem Nordfriedhof an.1.218,00 €862,00 €2.080,00 €25 J.Ziffer 2.2.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Grabstätte KinderFür Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ist es ein einstelliges Wahlgrab von 1,60 mal 0,80 Metern. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.11 je Quadratmeter und Jahr 18,36 Euro.470,00 €242,00 €712,00 €20 J.Ziffer 2.2.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.10
Grabstätte für nicht bestattungspflichtige FehlgeburtenAuch dies ist nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ein einstelliges Wahlgrab von 1,60 mal 0,80 Metern. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.12 je Quadratmeter und Jahr 10,99 Euro.211,00 €242,00 €453,00 €15 J.Ziffer 2.2.7 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.10

Urne: 9 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Wahlgrab Urne, 1 QuadratmeterDas günstigste verlängerbare Urnengrab in Jena. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt es zwei Urnen je Quadratmeter auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.1 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro.930,00 €248,00 €1.178,00 €15 J.Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Reihengrab UrneDas günstigste Grab in Jena. Es nimmt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine Asche auf, wird der Reihe nach belegt und ist nicht verlängerbar. Reihengrabstätten legt die Stadt nach Anlage 1 der Friedhofssatzung nur auf dem Nordfriedhof an.542,00 €248,00 €790,00 €15 J.Ziffer 2.1.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Urnengemeinschaft, 1 UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Jena. Nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung pflegt die Stadt Jena die Fläche und erhebt dafür eine einmalige Gebühr. Die Beisetzung erfolgt nach Absatz 1 anonym nach einem öffentlich nicht bekannten Plan. Ein Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 3 nicht erworben, verlängern lässt sich die Ruhefrist nicht.959,00 €181,00 €1.140,00 €15 J.Ziffer 2.1.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.12
Urnengemeinschaft mit Namensnennung, 1 UrneDer Name steht nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf einem gemeinsamen Grabdenkmal, die Lage der Asche bleibt auch hier unbekannt. Die Stadt pflegt die Fläche nach Absatz 3 gegen eine einmalige Gebühr.1.238,00 €181,00 €1.419,00 €15 J.Ziffer 2.1.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.12
Urnennische im Kolumbarium, 2 UrnenDer Betrag gilt für die ganze Nische, in der zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.3 je Jahr 149,33 Euro. Über die Pflege der Nische sagt die Friedhofssatzung nichts.2.240,00 €248,00 €2.488,00 €15 J.Ziffer 2.1.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.14
Baumgrabstätte, 2 UrnenNach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung liegen die 0,60 mal 0,60 Meter großen Grabstätten kreisförmig um junge Bäume auf einer Wiese, die Grabfläche wird individuell gepflegt oder mit Rasen eingesät. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 nur 15 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.4 je Jahr 85,88 Euro.2.147,00 €248,00 €2.395,00 €25 J.Ziffer 2.1.7 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Baumgrabstätte Einzelbaum, 4 UrnenEine naturnahe Beisetzung im Baumbestand mit bis zu vier Einzelgrabstellen für Familien und Angehörige, geregelt in Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung. Der Betrag gilt für alle vier Stellen. Grabmal, Blumen, Pflanzen, Gedenkartikel und Kerzen sind dort nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.5 je Jahr 122,88 Euro.3.072,00 €248,00 €3.320,00 €25 J.Ziffer 2.1.8 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Baumgrabstätte Gemeinschaftsbaum, 1 UrneEine naturnahe Beisetzung mit Einzelgrabstellen an einem Gemeinschaftsbaum nach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.6 je Jahr 63,16 Euro.1.579,00 €248,00 €1.827,00 €25 J.Ziffer 2.1.9 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Wahlgrab Urne für Mensch-Haustier-Bestattung, 1 QuadratmeterNach Paragraf 17 Absatz 10 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte zwei Urnen mit menschlicher Totenasche und zwei Urnen mit der Asche von Haustieren auf. Eine Tierurne darf schon zu Lebzeiten beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.7 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro.930,00 €248,00 €1.178,00 €15 J.Ziffer 2.1.10 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdgrab öffnen und schließen862,00 €Ziffer 1.7 des Gebührenverzeichnisses
Erdgrab öffnen, schließen und Sarg absenken, 4 Träger1.152,00 €Ziffer 1.8 des Gebührenverzeichnisses
Erdgrab öffnen, schließen und Sarg absenken, 6 Träger1.278,00 €Ziffer 1.9 des Gebührenverzeichnisses
Kindergrab öffnen, schließen242,00 €Ziffer 1.10 des Gebührenverzeichnisses
Kindergrab öffnen, schließen und Sarg absenken, 2 Träger300,00 €Ziffer 1.11 des Gebührenverzeichnisses
Anonyme Sammelbeisetzung in der Urnengemeinschaft181,00 €Ziffer 1.12 des Gebührenverzeichnisses
Urnengrab öffnen, schließen und Urnen beisetzen248,00 €Ziffer 1.13 des Gebührenverzeichnisses
Urnennische im Kolumbarium öffnen, schließen und Urnen beisetzen248,00 €Ziffer 1.14 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der Feierhalle auf dem Nord- oder Ostfriedhof, 30 Minuten Nutzungszeit, einschließlich Grunddekoration und Nutzung von Tontechnik oder Orgel251,00 €Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der Feierhalle auf dem Nord- oder Ostfriedhof, je weitere angefangene Nutzungszeit126,00 €Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der Feierhalle auf einem Ortsteilfriedhof in Altlobeda, Ammerbach, Closewitz, Göschwitz, Wöllnitz oder Ziegenhain105,00 €Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der kleinen Feierhalle oder des Abschiedsraums, einschließlich Grunddekoration126,00 €Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der kleinen Feierhalle oder des Abschiedsraums, je weitere angefangene Nutzungszeit63,00 €Ziffer 1.5 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung der 24-Stunden-Abschiednahme323,00 €Ziffer 1.6 des Gebührenverzeichnisses
Umbettung von Urnen je Grab einschließlich Aschekapsel261,00 €Ziffer 1.15 des Gebührenverzeichnisses
Ausbettung von Urnen je Grab einschließlich Aschekapsel177,00 €Ziffer 1.16 des Gebührenverzeichnisses
Urnenanforderung innerhalb Deutschlands28,00 €Ziffer 1.17 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab Urne mit einer Fläche über 6 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr31,00 €Ziffer 2.1.2 des Gebührenverzeichnisses
Wahlgrab Erdbestattung mit einer Fläche über 10 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr10,10 €Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Wahlgrab Urne, je Quadratmeter und Jahr62,00 €Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Wahlgrab Urne mit einer Fläche über 6 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr31,00 €Ziffer 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Urnenstelle im Kolumbarium, je Jahr149,33 €Ziffer 2.3.3 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Baumgrabstätte für 2 Urnen, je Jahr85,88 €Ziffer 2.3.4 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Baumgrabstätte für 4 Urnen, je Jahr122,88 €Ziffer 2.3.5 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Baumgrabstätte am Gemeinschaftsbaum für 1 Urne, je Jahr63,16 €Ziffer 2.3.6 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Wahlgrab Urne für Mensch-Haustier-Bestattung, je Quadratmeter und Jahr62,00 €Ziffer 2.3.7 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Wahlgrab Erdbestattung, je Quadratmeter und Jahr20,29 €Ziffer 2.3.8 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Wahlgrab einstellig im Feld 30 des Nordfriedhofs, je Quadratmeter und Jahr25,34 €Ziffer 2.3.9 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Wahlgrab Erdbestattung mit einer Fläche über 10 Quadratmeter, je Quadratmeter und Jahr10,10 €Ziffer 2.3.10 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Grabstätte Erdbestattung Kinder, je Quadratmeter und Jahr18,36 €Ziffer 2.3.11 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten, je Quadratmeter und Jahr10,99 €Ziffer 2.3.12 des Gebührenverzeichnisses
Genehmigung eines Grabmals einschließlich der jährlichen Standsicherheitsprüfung78,00 €Ziffer 2.4.1 des Gebührenverzeichnisses
Genehmigung einer Einfassung52,00 €Ziffer 2.4.2 des Gebührenverzeichnisses
Änderung der vereinbarten Leistung, etwa der Grabstelle, des Termins oder der Bestattungsart80,00 €Ziffer 2.4.3 des Gebührenverzeichnisses
Alte Rechte an Grabstätten, über die die Friedhofsverwaltung vor dem 1. Juli 2026 bereits verfügt hatteDie Nutzungsrechte dauern bis zu ihrem Ablauf fort. Grabstätten, die schon vor der Friedhofssatzung vom 25.05.1994 bestanden, lassen sich nur nach dem Vergabeplan über die damals festgelegte Nutzungsdauer hinaus verlängern. Einen eigenen Betrag dafür nennt das Gebührenverzeichnis nicht.Paragraf 29 der Friedhofssatzung und Anlage 3 Ziffer 1
Nicht aufgeführte LeistungenSie werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.Paragraf 4 der Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

5.078,00 €

Wahlgrab Urne, 1 Quadratmeter in Jena, über 15 Jahre, das sind 338,53 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13930,00 €
Beisetzung der UrneZiffer 1.7 des Gebührenverzeichnisses248,00 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde1.178,00 €

Das günstigste verlängerbare Urnengrab in Jena. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt es zwei Urnen je Quadratmeter auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.1 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Eine Friedhofsunterhaltungs- oder Grundgebühr erhebt Jena nicht. Das Gebührenverzeichnis kennt nur die Bestattung nach Ziffer 1, die Grabnutzung nach den Ziffern 2.1 und 2.2, die Verlängerung nach Ziffer 2.3 und die Genehmigungen nach Ziffer 2.4. Umsatzsteuer weist es an keiner Stelle aus.
  • Als Beisetzungsgebühr für Erdbestattungen nehmen wir die 862 Euro der Ziffer 1.7 für das Öffnen und Schließen des Grabes. Wer das Absenken des Sarges durch Träger der Städtischen Friedhöfe hinzunimmt, zahlt nach Ziffer 1.8 mit vier Trägern 1.152 Euro und nach Ziffer 1.9 mit sechs Trägern 1.278 Euro. Die Feierhalle nach den Ziffern 1.1 bis 1.5 kostet zwischen 105 und 251 Euro zusätzlich und steckt in unseren Beträgen nicht drin.
  • Für die Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten nennt das Verzeichnis keine eigene Beisetzungsgebühr. Wir rechnen mit den 242 Euro der Ziffer 1.10 für das Öffnen und Schließen eines Kindergrabes, weil Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Fehlgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in dieselbe einstellige Wahlgrabstätte legt.
  • Ziffer 1.12 nennt die Sammelbeisetzung in der Urnengemeinschaft ausdrücklich anonym. Wir setzen sie auch für die Urnengemeinschaft mit Namensnennung an, weil Paragraf 19 Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung beide Flächen derselben anonymen Beisetzung nach einem öffentlich nicht bekannten Plan zuordnet und das Verzeichnis für die Variante mit Namen keine zweite Beisetzungsgebühr führt.
  • Als pflegefrei führen wir allein die beiden Urnengemeinschaften nach den Ziffern 2.1.4 und 2.1.5. Der Beleg steht in Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung: Die Flächen werden von der Stadt Jena gepflegt, dafür wird eine einmalige Gebühr erhoben. Für alle übrigen Grabarten weist Paragraf 27 Absatz 3 Herrichtung und Instandhaltung dem Nutzungsrechtsinhaber zu.
  • Die Baumgrabstätten nach den Ziffern 2.1.7 bis 2.1.9 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung sagt nur, die Grabfläche werde individuell gepflegt oder mit Rasen eingesät, und verbietet bei den naturnahen Beisetzungen Grabmal, Blumen, Pflanzen, Gedenkartikel und Kerzen. Wer die Pflege bezahlt, steht dort nicht, und ein Schmuckverbot ist keine Pflegeübernahme.
  • Auch die Urnennische im Kolumbarium nach Ziffer 2.1.6 führen wir nicht als pflegefrei. Die Friedhofssatzung schweigt zur Pflege der Nischen, obwohl an einer Wandnische nichts zu bepflanzen ist.
  • Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung nennt Pflegegräber, deren Grundbepflanzung und Pflege den Städtischen Friedhöfen obliegt und bei denen nur die angebotenen Grabmale zulässig sind. Das Gebührenverzeichnis führt keine Ziffer mit diesem Namen. Wir konnten diese Grabart deshalb keinem Betrag zuordnen und führen sie nicht.
  • Nach Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung sät und pflegt die Stadt die Gräber im muslimischen Grabfeld des Nordfriedhofs mit Gras, solange der Nutzungsrechtsinhaber keine andere Grabpflege durchführt. Das Gebührenverzeichnis gibt dem Grabfeld keine eigene Ziffer und keinen eigenen Betrag, deshalb steht es nicht als eigene Grabart in unserer Liste.
  • Die Nutzungsgebühren der Ziffern 2.1.6, 2.1.7, 2.1.8 und 2.2.3 gelten für die ganze Grabstätte mit zwei, zwei, vier beziehungsweise zwei Stellen und nicht je Beisetzung. Die Beisetzungsgebühr fällt dagegen je Bestattung an.
  • Für Wahlgräber über sechs beziehungsweise zehn Quadratmeter nennen die Ziffern 2.1.2 und 2.2.4 nur einen Satz je Quadratmeter und Jahr. Ohne die Fläche des einzelnen Grabes lässt sich daraus kein Gesamtpreis bilden, deshalb stehen beide Ziffern bei den weiteren Gebühren und nicht bei den Grabarten.
  • Die Nutzungsdauer und die Ruhezeit fallen bei den Baumgrabstätten auseinander: Die Ziffern 2.1.7 bis 2.1.9 vergeben 25 Jahre Nutzungsdauer, die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung aber nur 15 Jahre. Beide Zahlen führen wir getrennt.
  • Nicht jede Grabart gibt es auf jedem der 21 kommunalen Friedhöfe. Anlage 1 der Friedhofssatzung legt Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten allein auf den Nordfriedhof und zählt für Erdbestattungen 17 Friedhöfe auf. Auf welchen Friedhöfen Kolumbarium, Baumgrabstätten und Urnengemeinschaften liegen, sagen weder Satzung noch Gebührenverzeichnis.
  • Die ältere Gebührensatzung vom 10.11.2021 liefert das Ortsrecht der Stadt nicht mehr aus; der frühere Dateiname h10_2022.pdf endet in einer Zugriffssperre. Ein Vergleich der Beträge mit der Vorgängerfassung war uns deshalb nicht möglich.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.