Weimar, Thüringen, AGS 16055000
Friedhofsgebühren in Weimar, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weimar, Weimarer Ortsrecht 67.2, mit dem anliegenden Gebührenverzeichnis, beschlossen am 10.12.2025, ausgefertigt am 15.12.2025, bekannt gemacht im Rathauskurier Nr. 16/25 vom 22.12.2025, in Kraft seit 23.12.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Weimar und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Weimar, Grünflächen- und Friedhofsamt.
- 621,65 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.861,99 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Kinderwahlgrab für eine Erdbestattung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, mit Beisetzung
Erdwahlgrab für 3 Erdbestattungen und bis zu 6 Urnen, mit Beisetzung
Paragraf 15 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Weimar kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Weimar
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für eine ErdbestattungDas günstigste Erdgrab in Weimar. In ein Erdreihengrab kann nur ein Sarg eingebettet werden, eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ziffer 1.2.2 und nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei den Nutzungsberechtigten. | 1.498,91 € | 653,65 € | 2.152,56 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.1 |
| Erdwahlgrab für eine Erdbestattung und bis zu 2 UrnenDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.2.1 je Jahr 68,98 Euro und ist nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung in Fünfjahresschritten um 5 bis 30 Jahre möglich. | 2.069,45 € | 653,65 € | 2.723,10 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1 |
| Erdwahlgrab für 2 Erdbestattungen und bis zu 4 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Einbettungsstellen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.2.1 je Jahr 137,96 Euro. | 4.138,90 € | 653,65 € | 4.792,55 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1 |
| Erdwahlgrab für 3 Erdbestattungen und bis zu 6 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Einbettungsstellen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.2.1 je Jahr 206,94 Euro. Weitere Einbettungsstellen sind möglich, die Gebühr erhöht sich dann entsprechend. | 6.208,34 € | 653,65 € | 6.861,99 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1 |
| Kinderwahlgrab für eine Erdbestattung bis zum vollendeten 10. LebensjahrDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.3.1 je Jahr 18,01 Euro. | 360,19 € | 261,46 € | 621,65 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.2 |
7 Grabarten für die Urne in Weimar
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab für eine UrneDas günstigste Grab in Weimar überhaupt. In ein Urnenreihengrab kann nur eine Urne eingebettet werden, eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. | 538,10 € | 137,27 € | 675,37 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.3 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 2 UrnenDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.1.1 je Jahr 56,85 Euro und ist nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu einer Obergrenze von 20 Jahren möglich. | 1.136,98 € | 137,27 € | 1.274,25 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.3 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 4 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.1.1 je Jahr 113,70 Euro. | 2.273,95 € | 137,27 € | 2.411,22 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.3 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 6 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.1.1 je Jahr 170,55 Euro. Weitere Einbettungsstellen werden nach Ziffer 1.1.1 nur um jeweils zwei Stellen vergeben. | 3.410,93 € | 137,27 € | 3.548,20 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.3 |
| Baumgrabstätte auf einer Urnengemeinschaftsfläche für eine UrneNach Paragraf 17 Absatz 11 der Friedhofssatzung obliegen die Gestaltung und die Pflege der Gemeinschaftsgrabfläche der Friedhofsverwaltung. Ein Namensstein ist nicht Pflicht: Er wird nach demselben Absatz auf Wunsch der Angehörigen gesetzt und kostet nach Ziffer 1.3.1.1 dann 291,90 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, also 347,36 Euro. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. | 1.169,42 € | 137,27 € | 1.306,69 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.1 und Ziffer 2.3 |
| Urnengemeinschaftsgrab mit Namensnennung für eine UrneZiffer 1.3.2 nennt 1.509,99 Euro für das 20-jährige Nutzungsrecht und deckt damit ausdrücklich die Bepflanzung, die Pflege und die Stellung eines Grabmals. Sie wird nach ihrem eigenen Wortlaut nur in Verbindung mit Ziffer 1.3.3 erhoben, den 333,16 Euro für die Steinmetzleistungen; abwählbar ist diese zweite Position also nicht. Beide zusammen ergeben 1.843,15 Euro. | 1.843,15 € | 137,27 € | 1.980,42 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.2 in Verbindung mit Ziffer 1.3.3 und Ziffer 2.3 |
| Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung, anonyme Beisetzung, für eine UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Weimar. Die Beisetzung erfolgt nach Ziffer 1.3.4 anonym unter Ausschluss der Öffentlichkeit, eine Einzelgrabstelle zum Pflegen entsteht dabei nicht. Der Tarif nennt 632,88 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer; wir führen die 753,13 Euro, die der Angehörige zahlt. Eine Aus- oder Umbettung ist nach Ziffer 1.3.4 und nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 753,13 € | 137,27 € | 890,40 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.4 und Ziffer 2.3 |
50 weitere Gebühren in der Satzung von Weimar
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen für eine Erdbestattung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr | 653,65 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1 |
| Öffnen und Schließen für eine Erdbestattung für ein Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 261,46 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2 |
| Öffnen und Schließen eines Urnengrabes für eine Urnenbeisetzung | 137,27 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3 |
| Öffnen und Schließen eines Urnengrabes für eine Urnenbeisetzung mit einer übergroßen Urne | 163,41 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.1 |
| Urnenträger oder Sargträger, je Träger und je Beisetzung | 58,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen, je Jahr | 56,85 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen, je Jahr | 113,70 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Urnenwahlgrab für bis zu 6 Urnen, je Jahr | 170,55 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Erdwahlgrab für eine Erdbestattung, je Jahr | 68,98 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Erdwahlgrab für 2 Erdbestattungen, je Jahr | 137,96 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Erdwahlgrab für 3 Erdbestattungen, je Jahr | 206,94 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Kinderwahlgrab, je Jahr | 18,01 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1.3.1 |
| Namensstein für eine Baumgrabstätte einschließlich Lieferung und Setzen, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 291,90 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.1.1 |
| Steinmetzleistungen und ähnliche Leistungen für eine Urnengemeinschaft mit Namensnennung | 333,16 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3.3 |
| Exhumierung bei einer Erdbestattung | 1.803,09 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.5 |
| Umbettung einer Erdbestattung | 2.456,74 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.6 |
| Ausbettung einer Urne | 194,82 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.7 |
| Umbettung einer Urne | 332,09 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.8 |
| Nutzung der großen Feierhalle auf dem Hauptfriedhof, bis zu 60 Minuten | 184,66 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1 |
| Nutzung des Abschiedsraums mit Kondolenzraum außerhalb einer Trauerfeier, bis zu 45 Minuten | 142,83 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2 |
| Nutzung des Urnenabschiedsraums oder eines Gebäudes auf einem Ortsteilfriedhof | 142,83 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3 |
| Nutzung der Kühlräume für bis zu 4 Nächte, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 31,05 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.4 |
| Nutzung der Kühlräume je weitere Nacht, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 6,21 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.5 |
| Nutzung der Tiefkühlzelle je Nacht, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 43,44 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.6 |
| Bereitstellen eines Leichenwaschraumes einschließlich Reinigung und Desinfektion, bis zu 120 Minuten | 320,92 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.7 |
| Urnenanforderung | 40,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1 |
| Nachlassforschung oder Ahnenforschung, je Arbeitsstunde | 60,70 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2 |
| Änderung an der Grabstelle oder am Nutzungsrecht | 45,50 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3 |
| Grabmalgenehmigung für liegende Steine, Holzgrabmale oder Grabmale aus Metall | 55,60 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4 |
| Grabmalgenehmigung für stehende Steine oder Wandplatten einschließlich der Standfestigkeitsproben während der Nutzungsdauer | 166,70 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.5 |
| Genehmigung einer Grabeinfassung oder einer Teilabdeckung | 55,60 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.6 |
| Einfahrerlaubnis für Gewerbetreibende, einmalig gültig | 27,20 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.7 |
| Einfahrerlaubnis für Gewerbetreibende, 3 Jahre gültig | 205,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.8 |
| Allgemeine Verwaltungsgebühr | 30,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.9 |
| Bearbeitung und Fertigstellung einer Urne zum Versand im Inland nach einer Ausbettung, einschließlich Versandkosten | 103,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.10 |
| Einäscherung eines Verstorbenen ab dem 10. Lebensjahr einschließlich Aschekapsel, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 267,23 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.1 |
| Einäscherung eines Verstorbenen unter dem 10. Lebensjahr einschließlich Aschekapsel, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 106,90 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.2 |
| Zweite amtsärztliche Leichenschau nach dem Kostenverzeichnis des Gesundheitsamtes, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 40,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.3 |
| Erhöhte Assistenzarbeiten bei der zweiten amtsärztlichen Leichenschau, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 14,76 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.3.1 |
| Bearbeitung und Fertigstellung einer Urne zum Versand im Inland nach der Kremation, einschließlich Versandkosten, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 92,06 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.4 |
| Lieferung der Aschenkapsel und Umfüllen der Asche in eine andere Urne, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 16,80 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 5.5 |
| Arbeitsstunde eines Sachbearbeiters im Friedhofswesen | 60,70 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.1 |
| Arbeitsstunde eines Facharbeiters auf dem Friedhof | 49,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.2 |
| Betriebsstunde eines Transportfahrzeugs oder Multicars einschließlich Fahrer | 81,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.3 |
| Betriebsstunde eines Minibaggers, Grabbaggers, Radladers oder Multicars mit Ladekran oder Anhänger, einschließlich Fahrer | 78,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.4 |
| Arbeitsstunde eines Facharbeiters auf dem Friedhof bei nicht hoheitlicher Tätigkeit, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 49,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.5 |
| Beräumung eines Urnenwahlgrabes bis 1,5 Quadratmeter, einer Kindergrabstätte oder einer Grabstätte ohne Grabmal | 133,93 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.1 |
| Beräumung eines Erdreihengrabes, eines Erdwahlgrabes für eine Erdbestattung oder eines Urnenwahlgrabes ab 1,5 bis 3 Quadratmeter | 178,80 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.2 |
| Beräumung eines Erd- oder Urnenwahlgrabes über 3 Quadratmeter | 328,11 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.3 |
| Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, aber notwendig anfallen oder zusätzlich beauftragt werden | nach dem tatsächlichen Aufwand | Paragraf 4 der Friedhofsgebührensatzung |
Was ein Grab in Weimar über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.952,56 €
Erdreihengrab für eine Erdbestattung in Weimar, über 30 Jahre, das sind 331,75 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.1 | 1.498,91 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 2.1 | 653,65 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.152,56 € |
Das günstigste Erdgrab in Weimar. In ein Erdreihengrab kann nur ein Sarg eingebettet werden, eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ziffer 1.2.2 und nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung bei den Nutzungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weimar, Weimarer Ortsrecht 67.2, mit dem anliegenden Gebührenverzeichnis, beschlossen am 10.12.2025, ausgefertigt am 15.12.2025, bekannt gemacht im Rathauskurier Nr. 16/25 vom 22.12.2025, in Kraft seit 23.12.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Weimar offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Hauptfriedhof einschließlich des Historischen Friedhofs, für die Friedhöfe Park Belvedere und Park an der Ilm sowie für die zwölf Ortsteilfriedhöfe. Für Friedhöfe anderer Eigentümer im Stadtgebiet gilt sie nur, wenn deren Eigentümer sie nach Paragraf 1 Absatz 2 in seiner eigenen Benutzungsordnung übernimmt.
- Der Historische Friedhof hat weder eine eigene Grabart noch einen eigenen Satz im Gebührenverzeichnis. Er ist Teil des Hauptfriedhofs. Gesondert gelten für ihn nur die Gestaltungsvorschriften nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung, die die Friedhofsverwaltung für Areale mit einer Häufung denkmalgeschützter Grabstätten im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde festlegt. Ob dort überhaupt noch Grabstätten neu vergeben werden, sagt die Satzung nicht.
- Eine Friedhofsunterhaltungs- oder Grundgebühr erhebt Weimar nicht. Weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofssatzung führen eine solche Position, und in Abschnitt 1 des Verzeichnisses steht neben der Grabnutzungsgebühr keine weitere Pflichtzeile. Unsere Grabpreise sind daher die Summe aus Grabnutzung nach Abschnitt 1 und dem Öffnen und Schließen nach Abschnitt 2.
- Nicht in unseren Beisetzungsgebühren enthalten ist der Träger nach Ziffer 2.4 mit 58,30 Euro je Träger und je Beisetzung. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Bestattungen in der Regel durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen werden und dass dazu auch das Transportieren und das Versenken der Särge und Urnen gehören. Wie viele Träger ein Sarg oder eine Urne braucht, sagt weder die Gebührensatzung noch die Friedhofssatzung, deshalb rechnen wir die Position nicht ein. Bei einer Erdbestattung mit sechs Trägern kämen 349,80 Euro hinzu.
- Ebenfalls nicht eingerechnet sind die Feierhalle nach Ziffer 3.1 mit 184,66 Euro, der Abschiedsraum nach Ziffer 3.2 mit 142,83 Euro und die Kühlung nach den Ziffern 3.4 bis 3.6. Wir nennen den schmalsten Satz, damit die Beträge mit anderen Gemeinden vergleichbar bleiben.
- Die Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung nach Ziffer 1.3.4 steht mit 632,88 Euro netto im Tarif, dazu setzt der Sternchenvermerk 19 Prozent Umsatzsteuer. Wir führen die 753,13 Euro brutto, weil nur die der Angehörige zahlt. Der Tarif selbst rechnet diesen Bruttobetrag nicht aus.
- Als pflegefrei führen wir drei Grabarten, jede mit einer eigenen Stelle im Wortlaut. Die Baumgrabstätte, weil Paragraf 17 Absatz 11 Satz 6 der Friedhofssatzung sagt, dass Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsgrabfläche der Friedhofsverwaltung obliegen. Das Urnengemeinschaftsgrab mit Namensnennung, weil Ziffer 1.3.2 des Gebührenverzeichnisses die Bepflanzung und die Pflege ausdrücklich in die Gebühr einschließt. Die Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung, weil dort nach Ziffer 1.3.4 anonym beigesetzt wird und keine Einzelgrabstelle zum Pflegen entsteht.
- Alle übrigen Grabarten sind nicht pflegefrei. Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung legt die Bepflanzung und Pflege der Gräber den Nutzungsberechtigten auf und lässt es zu, damit Dritte zu beauftragen. Die Ziffern 6.5 bis 6.7 des Gebührenverzeichnisses nennen zwar Stundensätze für nicht hoheitliche Arbeiten der Friedhofsverwaltung, das ist aber eine gesondert beauftragte und gesondert bezahlte Leistung und keine Pflegeübernahme.
- Der Namensstein einer Baumgrabstätte nach Ziffer 1.3.1.1 rechnen wir nicht in den Grabpreis. Ziffer 1.3.1.1 sagt zwar, die Gebühr sei mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes zu entrichten, doch Paragraf 17 Absatz 11 Satz 5 der Friedhofssatzung stellt die Namenskennzeichnung ausdrücklich in das Belieben der Angehörigen. Wer ihn will, zahlt 291,90 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, also 347,36 Euro.
- Das Gebührenverzeichnis vergibt das Kinderwahlgrab und die ermäßigte Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.2 für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, während Paragraf 15 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung die verkürzte Ruhezeit von 20 Jahren nur für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr vorsieht. Für ein Kind zwischen fünf und zehn Jahren stehen damit eine Ruhezeit von 30 Jahren und ein Nutzungsrecht von 20 Jahren nebeneinander. Wie die Stadt das auflöst, sagt keine der beiden Satzungen.
- Eine Sonderregel für Grabstätten aus DDR-Zeiten, wie sie andere ostdeutsche Satzungen kennen, gibt es nicht. Paragraf 28 der Friedhofssatzung regelt allgemein, dass sich Nutzungszeit und Gestaltung bereits vergebener Grabstätten nach den bisherigen Vorschriften richten und dass die Verlängerung sich nach der neuen Satzung richtet. Eine eigene Gebühr knüpft daran nicht an.
- Einen Vervielfältiger aus der Haushaltssatzung gibt es nicht. Paragraf 7 der Gebührensatzung erhebt die Gebühren schlicht nach dem anliegenden Verzeichnis, ein Hebesatz oder Vomhundertsatz steht nirgends. Ziffer 4.9 verweist für die allgemeine Verwaltungsgebühr auf die Verwaltungskostensatzung der Stadt, nennt aber selbst den Betrag von 30,30 Euro.
- Die drei Erdwahlgräber und die drei Urnenwahlgräber führen wir als eigene Grabarten, weil der Tarif für jede Größe einen eigenen Gesamtbetrag nennt. Er gilt jeweils für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 sind noch mehr Einbettungsstellen möglich, bei Urnen nur in Schritten von zwei; die Gebühr erhöht sich dann entsprechend, einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht.
- Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte am Ende der Nutzungszeit erhebt die Stadt nicht schon beim Erwerb des Nutzungsrechtes. Nach Paragraf 18 Absatz 9 der Friedhofssatzung haben die Nutzungsberechtigten binnen drei Monaten selbst zu räumen; erst wenn sie es nicht tun, räumt die Friedhofsverwaltung auf ihre Kosten, und dann greifen die Beträge der Ziffern 7.1 bis 7.3. Sie stecken deshalb nicht in unseren Grabpreisen.
- Für nicht aufgeführte oder zusätzlich beauftragte Leistungen berechnet Paragraf 4 der Gebührensatzung den tatsächlichen Aufwand. Was das im Einzelfall kostet, lässt sich der Satzung nicht entnehmen.
Friedhöfe in Weimar und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 23 Friedhöfe in WeimarLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weimar, Weimarer Ortsrecht 67.2, mit dem anliegenden Gebührenverzeichnis beschlossen am 10.12.2025, ausgefertigt am 15.12.2025, bekannt gemacht im Rathauskurier Nr. 16/25 vom 22.12.2025, in Kraft seit 23.12.2025
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Weimar, Friedhofssatzung, Weimarer Ortsrecht 67.1 beschlossen am 25.06.2025, ausgefertigt am 11.08.2025, bekannt gemacht im Rathauskurier Nr. 11/25 vom 17.09.2025, in Kraft seit 18.09.2025
- Ortsrecht der Stadt Weimar, Übersicht der geltenden Satzungen Stand des Abrufs am 30.08.2026, führt unter 67.1 und 67.2 die beiden oben genannten Fassungen
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.