Sachsen-Anhalt, Stadt, Gemeindeschlüssel 15084590
Alle 8 Friedhöfe in Zeitz
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03441 83-430
- Stadt Zeitz, Sachgebiet Öffentliches Grün und Baumschutz
- nicht erfasst
- Erdgrab und Beisetzung ab
- nicht erfasst
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
06712 Zeitz
Gebührensatzung von Zeitz noch nicht gelesen
Gebührensatzung von Zeitz noch nicht gelesen
8 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Zeitz nehmen zusammen 12,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Michaelisfriedhof ist der größte mit 7,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 540 m entfernt, der entlegenste 9,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 7 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Zeitz rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Zeitz, Sachgebiet Öffentliches Grün und Baumschutz
Altmarkt 1606712 Zeitz
03441 83-430
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 12 UhrDienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrMittwoch nach VereinbarungDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag nach Vereinbarung
Die 8 Friedhöfe in Zeitz, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Michaelisfriedhof | 7,2 ha | 1,2 km | 18 Anlagen, nächste 130 m | Michaelisfriedhof, 120 mBus 301, Bus 500 | christlich, lutherisch |
| Johannisfriedhof | 1,5 ha | 540 m | 34 Anlagen, nächste 70 m | Stephanstraße, 180 m | keine Angabe |
| Stephansfriedhof | 1,3 ha | 1 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Forstplatz, 240 m | christlich |
| Friedhof Kayna | 1,1 ha | 9,1 km | 1 Anlagen, nächste 230 m | Kayna, Bahnhof, 170 m | keine Angabe |
| Friedhof Aue-Aylsdorf | 6.490 m² | 1,8 km | keine erfasst | Dianasaal, 300 m | keine Angabe |
| Friedhof Zangenberg | 3.450 m² | 2,8 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Zangenberg, 130 m | keine Angabe |
| Sowjetischer Ehrenfriedhof | 1.220 m² | 1,4 km | 20 Anlagen, nächste 80 m | Abzweig Dietrich-Bonhoeffer-Straße, 110 mBus 301, Bus 500 | keine Angabe |
| Autofriedhof | - | 6,5 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Zeitz kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Leipzig | 36,5 km | 1.281,00 €Erdreihengrab | 772,00 €Urnenreihengrab |
| Naumburg (Saale) | 25,4 km | 2.260,00 €Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr | 941,00 €Urnenstelle im Wahlgrab |
| Gera | 19,5 km | 2.335,00 €Grabstätte unter Denkmalschutz | 1.010,84 €Urnenreihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung |
| Am meisten zu sparen | bis 36,5 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Zeitz kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz, Lesefassung im Ortsrecht der Stadt, vom 16.12.2010, im Ortsrecht unter dem Ausfertigungsdatum 05.01.2011 geführt, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.10.2020, in Kraft seit 01.01.2021.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelwahlgrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDie Nutzungsgebühr selbst beträgt 63 Euro für fünfundzwanzig Jahre. Hinzugerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 21 Euro je Jahr und Grabstätte nach Abschnitt V, die nach Paragraf 4 Absatz 2 über die ganze Ruhezeit läuft, also 525 Euro. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 1 sechs Euro je Jahr. | 588,00 € | - | 588,00 € | 25 | Paragraf 5 Abschnitt I Ziffer 1 |
| Einzelwahlgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. LebensjahresDie Nutzungsgebühr selbst beträgt 159 Euro für fünfundzwanzig Jahre, hinzugerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 21 Euro je Jahr und Grabstätte nach Abschnitt V für die Dauer der Ruhezeit, also 525 Euro. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 1 sechs Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich. | 684,00 € | - | 684,00 € | 25 | Paragraf 5 Abschnitt I Ziffer 2 |
| DoppelwahlgrabstätteDie Nutzungsgebühr selbst beträgt 317 Euro für fünfundzwanzig Jahre und gilt für die gesamte Grabstätte. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird nach Paragraf 3 nach der Anzahl der Grabstätten bemessen, für die Doppelwahlgrabstätte also einmal, das sind 525 Euro über die Ruhezeit. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 zwölf Euro je Jahr. | 842,00 € | - | 842,00 € | 25 | Paragraf 5 Abschnitt I Ziffer 3 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu drei UrnenDie Nutzungsgebühr selbst beträgt 95 Euro für zwanzig Jahre, hinzugerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 21 Euro je Jahr für die Ruhezeit der Aschen von zwanzig Jahren, also 420 Euro. Wie viele Urnen beigesetzt werden dürfen, richtet sich nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung nach der Größe der Grabstätte, zulässig sind bis zu drei. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 3 vier Euro je Jahr. | 515,00 € | - | 515,00 € | 20 | Paragraf 5 Abschnitt I Ziffer 4 |
| Anonyme Urnenreihengrabstelle im UrnenhainDas günstigste Grab in Zeitz und das einzige pflegefreie. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden die Urnen der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 25 mal 25 Zentimetern je Urne beigesetzt, und diese Grabstätten werden nicht gekennzeichnet; es gibt also keine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen müsste. Vergeben wird die Grabstelle nur, wenn das dem Willen des Verstorbenen entspricht. Die Überlassungsgebühr beträgt 57 Euro, hinzugerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 420 Euro, die nach Paragraf 4 Absatz 4 bei einer Gemeinschaftsanlage für Urnen in voller Höhe für die gesamte Ruhezeit sofort fällig wird. | 477,00 € | - | 477,00 € | 20 | Paragraf 5 Abschnitt III Ziffer 1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDie Überlassungsgebühr beträgt 48 Euro für fünfundzwanzig Jahre, hinzugerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 525 Euro über die Ruhezeit. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, ein Nutzungsrecht und damit eine Verlängerung gibt es nicht. | 573,00 € | - | 573,00 € | 25 | Paragraf 5 Abschnitt III Ziffer 3 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste Erdgrab in Zeitz. Die Überlassungsgebühr beträgt 148 Euro für fünfundzwanzig Jahre, hinzugerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 525 Euro über die Ruhezeit. In jeder Reihengrabstätte darf nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur eine Leiche beigesetzt werden, Ausnahmen sind bei gleichzeitig verstorbenen Familienangehörigen möglich. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. | 673,00 € | - | 673,00 € | 25 | Paragraf 5 Abschnitt III Ziffer 4 |
| UrnenreihengrabstätteDie Überlassungsgebühr beträgt 89 Euro für zwanzig Jahre, hinzugerechnet ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 420 Euro über die Ruhezeit der Aschen. In einer Urnenreihengrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Aschen gleichzeitig beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Die Grabstätte ist gekennzeichnet, und Paragraf 24 Absatz 3 macht den Verfügungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 509,00 € | - | 509,00 € | 20 | Paragraf 5 Abschnitt III Ziffer 5 |
Häufige Fragen zu Zeitz
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Zeitz?
- In Zeitz sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 8 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 12,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Zeitz?
- Michaelisfriedhof ist mit 7,2 ha der größte Friedhof in Zeitz. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Zeitz?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Zeitz gelten 25 Jahre für Erdbestattung auf allen Friedhöfen nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung auf allen Friedhöfen nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Zeitz?
- Ein Grab in Zeitz kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist in der Satzung nicht beziffert mit keiner Angabe für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz, Lesefassung im Ortsrecht der Stadt, vom 16.12.2010, im Ortsrecht unter dem Ausfertigungsdatum 05.01.2011 geführt, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.10.2020, in Kraft seit 01.01.2021.
- Wer ist für die Friedhöfe in Zeitz zuständig?
- Für die Friedhöfe in Zeitz ist Stadt Zeitz, Sachgebiet Öffentliches Grün und Baumschutz zuständig, Altmarkt 16, 06712 Zeitz, Telefon 03441 83-430. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Zeitz, die Fristen setzt Sachsen-Anhalt
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz, Lesefassung im Ortsrecht der Stadt vom 16.12.2010, im Ortsrecht unter dem Ausfertigungsdatum 05.01.2011 geführt, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.10.2020, in Kraft seit 01.01.2021
- 4. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz, bekanntgemacht im Amtsblatt Michaelbote 10/2020 vom 31.10.2020, Seiten 20 und 21 vom Stadtrat am 08.10.2020 beschlossen, am 12.10.2020 ausgefertigt, nach Artikel II in Kraft am 01.01.2021, fasst den Gebührentarif des Paragrafen 5 vollständig neu
- Friedhofssatzung der Stadt Zeitz, Lesefassung im Ortsrecht der Stadt vom 12.11.2010, geändert durch die Artikelsatzung vom 01.10.2014, bekanntgemacht im Amtsblatt Michaelbote vom 25.10.2014
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG LSA) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.