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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Leipzig · Sachsen · AGS 14713000

Friedhofsgebühren Leipzig: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024. Die Sätze gelten für alle 53 Friedhöfe der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, nicht für einzelne.

767,00 €
Günstigstes Grab

Kindergemeinschaftsgrab bis zum 2. Lebensjahr, einschließlich Pflege

4.288,00 €
Teuerstes Grab

Erdwahlgrab, vierstellig

22
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Verstorbene, Regelfall

Friedhofssatzung der Stadt Leipzig

Was ein Grab in Leipzig kostet

Kurz beantwortet

In Leipzig kostet das günstigste Grab 767,00 € (Kindergemeinschaftsgrab bis zum 2. Lebensjahr, einschließlich Pflege), das teuerste 4.288,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 9 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ErdreihengrabDie günstigste Erdbestattung im ganzen erfassten Bestand. Grabnutzung 415 Euro zuzüglich 420 Euro Friedhofsnutzungsgebühr.835,00 €446,00 €1.281,00 €20 J.§ 6 Nr. 1 a
Erdreihengrab für die ordnungsbehördliche Bestattung, einschließlich PflegeFür Bestattungen, die die Ordnungsbehörde veranlasst, weil niemand sie übernimmt.1.257,00 €446,00 €1.703,00 €20 J.§ 6 Nr. 1 b
Kinderreihengrab bis zum 2. Lebensjahr623,00 €222,00 €845,00 €10 J.§ 6 Nr. 2 a
Kindergemeinschaftsgrab bis zum 2. Lebensjahr, einschließlich Pflege545,00 €222,00 €767,00 €10 J.§ 6 Nr. 2 b
Erdwahlgrab, einstelligVerlängerung 48,00 Euro je Jahr, dazu 21,00 Euro Friedhofsnutzungsgebühr je Jahr.1.388,00 €446,00 €1.834,00 €20 J.§ 6 Nr. 3 a
Erdwahlgrab, zweistelligVerlängerung 82,00 Euro je Jahr.2.069,00 €446,00 €2.515,00 €20 J.§ 6 Nr. 3 b
Erdwahlgrab, dreistellig3.034,00 €446,00 €3.480,00 €20 J.§ 6 Nr. 3 c
Erdwahlgrab, vierstellig3.842,00 €446,00 €4.288,00 €20 J.§ 6 Nr. 3 d
Erdgemeinschaftsgrab ohne individuelle Gestaltung, einschließlich PflegeMit namentlicher Nennung 429,00 Euro mehr.1.559,00 €446,00 €2.005,00 €20 J.§ 6 Nr. 4 a

Urne: 13 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Leipzig.628,00 €144,00 €772,00 €20 J.§ 7 Nr. 1 a
Urnenreihengrab für die ordnungsbehördliche Bestattung, einschließlich Pflege769,00 €144,00 €913,00 €20 J.§ 7 Nr. 1 b
Urnenwahlgrab für bis zu zwei UrnenVerlängerung 33,00 Euro je Jahr.1.063,00 €144,00 €1.207,00 €20 J.§ 7 Nr. 2 b
Urnenwahlgrab für bis zu sechs Urnen1.103,00 €144,00 €1.247,00 €20 J.§ 7 Nr. 2 a
Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne individuelle Gestaltung und ohne Namensnennung1.179,00 €144,00 €1.323,00 €20 J.§ 7 Nr. 3 b
Urnengemeinschaftsgrabstätte am Gemeinschaftsbaum, einschließlich naturnaher Pflege1.350,00 €144,00 €1.494,00 €20 J.§ 7 Nr. 3 d
Kolumbariumsplatz für eine freistehende Urne1.448,00 €144,00 €1.592,00 €20 J.§ 7 Nr. 2 h
Urnengemeinschaftsgrabstätte für eine Partnerbeisetzung1.626,00 €144,00 €1.770,00 €20 J.§ 7 Nr. 3 c
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit namentlicher Nennung1.886,00 €144,00 €2.030,00 €20 J.§ 7 Nr. 3 a
Kolumbariumsnische für bis zu zwei Urnen, einschließlich VerschlussplatteVerlängerung 116,00 Euro je Jahr.2.429,00 €144,00 €2.573,00 €20 J.§ 7 Nr. 2 e
Kolumbariumsnische für bis zu fünf Urnen, einschließlich Verschlussplatte2.805,00 €144,00 €2.949,00 €20 J.§ 7 Nr. 2 f
Baumgrab für bis zu sechs Urnen auf dem OstfriedhofVerlängerung 163,00 Euro je Jahr.3.297,00 €144,00 €3.441,00 €20 J.§ 7 Nr. 2 d
Baumgrab für bis zu zehn Urnen auf dem Südfriedhof4.043,00 €144,00 €4.187,00 €20 J.§ 7 Nr. 2 c

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattungsgrab öffnen und schließen, einfache Tiefe, einschließlich Trauerzugführer446,00 €§ 9 Nr. 1 a
Erdbestattungsgrab öffnen und schließen, doppelte Tiefe oder Hartholzsarg594,00 €§ 9 Nr. 1 b
Kindergrab öffnen und schließen222,00 €§ 9 Nr. 1 c
Urnenbeisetzung einschließlich Öffnen und Schließen der Urnenstelle144,00 €§ 11 Nr. 1
Grundherstellung eines Erdbestattungsgrabs82,00 €§ 9 Nr. 2 a
Grundherstellung eines Urnengrabs61,00 €§ 9 Nr. 2 c
Ausschmücken einer Erdgrabstätte131,00 €§ 9 Nr. 2 d
Ausschmücken einer Urnengrabstätte50,00 €§ 11 Nr. 2
Friedhofsnutzungs- und -unterhaltungsgebühr bei Neuverleihung eines Grabnutzungsrechts, 20 Jahre420,00 €§ 8 Nr. 1
Friedhofsnutzungs- und -unterhaltungsgebühr, Verlängerung je Jahr21,00 €§ 8 Nr. 2
Abschiednahme in der Trauerhalle192,00 €§ 4
Grabeinebnung, Erdreihen- und Erdwahlgrab bis zweistellig84,00 €§ 10 Nr. 1 a
Grabeinebnung, Urnenreihen-, Urnenwahl- und Kindergrab42,00 €§ 10 Nr. 1 c
Grabmalberäumung, Erdreihen- und Erdwahlgrab bis zweistellig141,00 €§ 10 Nr. 2 c
Grabmalberäumung, Kissenstein oder Holzkreuz69,00 €§ 10 Nr. 2 a
Aus- und Neueinbettung je Sarg, ohne Neusarg2.109,00 €§ 12 Nr. 1 b
Aus- und Neueinbettung je Urne538,00 €§ 12 Nr. 1 a
Wandstelle, Erbbegräbnis oder Wahlstelle, je Quadratmeter für 20 Jahre778,00 €§ 6 Nr. 3 e
Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.481,00 €

Erdreihengrab in Leipzig, über 20 Jahre, das sind 324,05 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 6 Nr. 1 a835,00 €
Bestattung§ 9 Nr. 1 a446,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde1.281,00 €

Die günstigste Erdbestattung im ganzen erfassten Bestand. Grabnutzung 415 Euro zuzüglich 420 Euro Friedhofsnutzungsgebühr.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Leipzig rechnet in drei Teilen: Grabnutzungsgebühr je Grabart, dazu eine Friedhofsnutzungs- und -unterhaltungsgebühr von 420 Euro bei jedem neuen Grab, dazu das Öffnen und Schließen. Die 420 Euro stehen in jeder Zeile der Tabelle mit in der Nutzungsgebühr, sonst wäre die Summe zu niedrig.
  • Das PDF der Satzung trägt kein Datum; das Feld hinter "Leipzig," ist leer geblieben. Bekanntmachung am 03.08.2024 und Inkrafttreten am 01.09.2024 stehen im Gebührenflyer der Stadt, Ausgabe 2024.
  • Bei den Erdbestattungen ist die einfache Tiefe angesetzt (446 Euro). Die doppelte Tiefe oder ein Hartholzsarg kosten 594 Euro.
  • Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung nennt die Stadt nicht auf einer Seite zusammengefasst.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.