Leipzig · Sachsen · AGS 14713000
Friedhofsgebühren Leipzig: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024. Die Sätze gelten für alle 53 Friedhöfe der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, nicht für einzelne.
- 767,00 €
- Günstigstes Grab
- 4.288,00 €
- Teuerstes Grab
- 22
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Verstorbene, Regelfall
Kindergemeinschaftsgrab bis zum 2. Lebensjahr, einschließlich Pflege
Erdwahlgrab, vierstellig
Friedhofssatzung der Stadt Leipzig
Was ein Grab in Leipzig kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 9 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErdreihengrabDie günstigste Erdbestattung im ganzen erfassten Bestand. Grabnutzung 415 Euro zuzüglich 420 Euro Friedhofsnutzungsgebühr. | 835,00 € | 446,00 € | 1.281,00 € | 20 J. | § 6 Nr. 1 a |
| Erdreihengrab für die ordnungsbehördliche Bestattung, einschließlich PflegeFür Bestattungen, die die Ordnungsbehörde veranlasst, weil niemand sie übernimmt. | 1.257,00 € | 446,00 € | 1.703,00 € | 20 J. | § 6 Nr. 1 b |
| Kinderreihengrab bis zum 2. Lebensjahr | 623,00 € | 222,00 € | 845,00 € | 10 J. | § 6 Nr. 2 a |
| Kindergemeinschaftsgrab bis zum 2. Lebensjahr, einschließlich Pflege | 545,00 € | 222,00 € | 767,00 € | 10 J. | § 6 Nr. 2 b |
| Erdwahlgrab, einstelligVerlängerung 48,00 Euro je Jahr, dazu 21,00 Euro Friedhofsnutzungsgebühr je Jahr. | 1.388,00 € | 446,00 € | 1.834,00 € | 20 J. | § 6 Nr. 3 a |
| Erdwahlgrab, zweistelligVerlängerung 82,00 Euro je Jahr. | 2.069,00 € | 446,00 € | 2.515,00 € | 20 J. | § 6 Nr. 3 b |
| Erdwahlgrab, dreistellig | 3.034,00 € | 446,00 € | 3.480,00 € | 20 J. | § 6 Nr. 3 c |
| Erdwahlgrab, vierstellig | 3.842,00 € | 446,00 € | 4.288,00 € | 20 J. | § 6 Nr. 3 d |
| Erdgemeinschaftsgrab ohne individuelle Gestaltung, einschließlich PflegeMit namentlicher Nennung 429,00 Euro mehr. | 1.559,00 € | 446,00 € | 2.005,00 € | 20 J. | § 6 Nr. 4 a |
Urne: 13 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Leipzig. | 628,00 € | 144,00 € | 772,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 1 a |
| Urnenreihengrab für die ordnungsbehördliche Bestattung, einschließlich Pflege | 769,00 € | 144,00 € | 913,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 1 b |
| Urnenwahlgrab für bis zu zwei UrnenVerlängerung 33,00 Euro je Jahr. | 1.063,00 € | 144,00 € | 1.207,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 2 b |
| Urnenwahlgrab für bis zu sechs Urnen | 1.103,00 € | 144,00 € | 1.247,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 2 a |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne individuelle Gestaltung und ohne Namensnennung | 1.179,00 € | 144,00 € | 1.323,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 3 b |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte am Gemeinschaftsbaum, einschließlich naturnaher Pflege | 1.350,00 € | 144,00 € | 1.494,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 3 d |
| Kolumbariumsplatz für eine freistehende Urne | 1.448,00 € | 144,00 € | 1.592,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 2 h |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte für eine Partnerbeisetzung | 1.626,00 € | 144,00 € | 1.770,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 3 c |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte mit namentlicher Nennung | 1.886,00 € | 144,00 € | 2.030,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 3 a |
| Kolumbariumsnische für bis zu zwei Urnen, einschließlich VerschlussplatteVerlängerung 116,00 Euro je Jahr. | 2.429,00 € | 144,00 € | 2.573,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 2 e |
| Kolumbariumsnische für bis zu fünf Urnen, einschließlich Verschlussplatte | 2.805,00 € | 144,00 € | 2.949,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 2 f |
| Baumgrab für bis zu sechs Urnen auf dem OstfriedhofVerlängerung 163,00 Euro je Jahr. | 3.297,00 € | 144,00 € | 3.441,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 2 d |
| Baumgrab für bis zu zehn Urnen auf dem Südfriedhof | 4.043,00 € | 144,00 € | 4.187,00 € | 20 J. | § 7 Nr. 2 c |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattungsgrab öffnen und schließen, einfache Tiefe, einschließlich Trauerzugführer | 446,00 € | § 9 Nr. 1 a |
| Erdbestattungsgrab öffnen und schließen, doppelte Tiefe oder Hartholzsarg | 594,00 € | § 9 Nr. 1 b |
| Kindergrab öffnen und schließen | 222,00 € | § 9 Nr. 1 c |
| Urnenbeisetzung einschließlich Öffnen und Schließen der Urnenstelle | 144,00 € | § 11 Nr. 1 |
| Grundherstellung eines Erdbestattungsgrabs | 82,00 € | § 9 Nr. 2 a |
| Grundherstellung eines Urnengrabs | 61,00 € | § 9 Nr. 2 c |
| Ausschmücken einer Erdgrabstätte | 131,00 € | § 9 Nr. 2 d |
| Ausschmücken einer Urnengrabstätte | 50,00 € | § 11 Nr. 2 |
| Friedhofsnutzungs- und -unterhaltungsgebühr bei Neuverleihung eines Grabnutzungsrechts, 20 Jahre | 420,00 € | § 8 Nr. 1 |
| Friedhofsnutzungs- und -unterhaltungsgebühr, Verlängerung je Jahr | 21,00 € | § 8 Nr. 2 |
| Abschiednahme in der Trauerhalle | 192,00 € | § 4 |
| Grabeinebnung, Erdreihen- und Erdwahlgrab bis zweistellig | 84,00 € | § 10 Nr. 1 a |
| Grabeinebnung, Urnenreihen-, Urnenwahl- und Kindergrab | 42,00 € | § 10 Nr. 1 c |
| Grabmalberäumung, Erdreihen- und Erdwahlgrab bis zweistellig | 141,00 € | § 10 Nr. 2 c |
| Grabmalberäumung, Kissenstein oder Holzkreuz | 69,00 € | § 10 Nr. 2 a |
| Aus- und Neueinbettung je Sarg, ohne Neusarg | 2.109,00 € | § 12 Nr. 1 b |
| Aus- und Neueinbettung je Urne | 538,00 € | § 12 Nr. 1 a |
| Wandstelle, Erbbegräbnis oder Wahlstelle, je Quadratmeter für 20 Jahre | 778,00 € | § 6 Nr. 3 e |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.481,00 €
Erdreihengrab in Leipzig, über 20 Jahre, das sind 324,05 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 6 Nr. 1 a | 835,00 € |
| Bestattung§ 9 Nr. 1 a | 446,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.281,00 € |
Die günstigste Erdbestattung im ganzen erfassten Bestand. Grabnutzung 415 Euro zuzüglich 420 Euro Friedhofsnutzungsgebühr.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Leipzig rechnet in drei Teilen: Grabnutzungsgebühr je Grabart, dazu eine Friedhofsnutzungs- und -unterhaltungsgebühr von 420 Euro bei jedem neuen Grab, dazu das Öffnen und Schließen. Die 420 Euro stehen in jeder Zeile der Tabelle mit in der Nutzungsgebühr, sonst wäre die Summe zu niedrig.
- Das PDF der Satzung trägt kein Datum; das Feld hinter "Leipzig," ist leer geblieben. Bekanntmachung am 03.08.2024 und Inkrafttreten am 01.09.2024 stehen im Gebührenflyer der Stadt, Ausgabe 2024.
- Bei den Erdbestattungen ist die einfache Tiefe angesetzt (446 Euro). Die doppelte Tiefe oder ein Hartholzsarg kosten 594 Euro.
- Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung nennt die Stadt nicht auf einer Seite zusammengefasst.
Weiter im Verzeichnis
- Die 53 Friedhöfe in LeipzigLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe bekanntgemacht am 03.08.2024, in Kraft seit 01.09.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.