Thüringen, Stadt, Gemeindeschlüssel 16051000
Alle 73 Friedhöfe in Erfurt
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0361 655-5731
- Landeshauptstadt Erfurt, Garten- und Friedhofsamt, Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen am Hauptfriedhof
- 2.520,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 976,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 73
- Friedhöfe mit Namen
99092 Erfurt
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte für eine Urne
5 weitere Flächen ohne Namen
Die 73 Friedhöfe in Erfurt nehmen zusammen 86,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof Erfurt ist der größte mit 56,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.330 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,5 km entfernt, der entlegenste 11 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 73 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 55 von 73 haben eine erfasste Parkanlage. 5 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 13 der 73 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische, christliche und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Erfurt rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Landeshauptstadt Erfurt, Garten- und Friedhofsamt, Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen am Hauptfriedhof
Binderslebener Landstraße 7599092 Erfurt
0361 655-5731
- Sprechzeiten
- Pförtner Hauptfriedhof von Anfang März bis Ende November: Montag bis Freitag 7:30 bis 18:00 UhrPförtner Hauptfriedhof von Anfang Dezember bis Ende Februar: Montag bis Freitag 7:30 bis 16:00 UhrPförtner Hauptfriedhof ganzjährig samstags 7:30 bis 16:00 Uhr; für Fußgänger ist das Betreten und Verlassen des Geländes unabhängig davon jederzeit möglichDie 25 Ortsteilfriedhöfe sind durchgehend geöffnet. Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht; die Anschrift und die Rufnummer stehen im Bestattungsauftrag des Garten- und Friedhofsamtes.
Die 73 Friedhöfe in Erfurt, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof Erfurt | 56,6 ha | 3 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 440 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Gispersleben | 1,8 ha | 6 km | 3 Anlagen, nächste 90 m | Gispersleben, 430 mBus 10 | keine Angabe |
| Friedhof Möbisburg | 1,6 ha | 6,3 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Möbisburg, Schule, 200 mBus 60, Bus 75 | keine Angabe |
| Neuer jüdischer Friedhof | 1,4 ha | 2,4 km | 10 Anlagen, nächste 110 m | Thüringenhalle, 250 mTram 1 | jüdisch |
| Urnengraber 15 | 8.810 m² | 2,5 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Hauptfriedhof, 400 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Urnengräber 29 | 8.730 m² | 3,1 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 380 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Hochheim | 8.030 m² | 3,5 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Wartburgstraße, Schule, 110 mBus 80 | keine Angabe |
| Ehrenhain IIDenkmal | 7.960 m² | 2,7 km | 5 Anlagen, nächste 190 m | Hauptfriedhof, 130 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Urnengräber 45 | 7.730 m² | 3,4 km | 1 Anlagen, nächste 220 m | Am Kreuzchen, 180 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Vieselbach | 7.570 m² | 8,7 km | 3 Anlagen, nächste 210 m | Vieselbach, 340 mBus 152, Bus 252, Zug RB 20 | keine Angabe |
| Friedhof Alach | 7.360 m² | 6,8 km | 3 Anlagen, nächste 90 m | Alach, 120 mBus 90, Bus 92 | keine Angabe |
| Urnengräber 1 | 7.080 m² | 2,5 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Hauptfriedhof, 160 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Urnengräber | 6.300 m² | 3 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 280 mTram 4 | keine Angabe |
| Ehrenhain III (Memento)Denkmal | 6.300 m² | 3,2 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 390 mTram 4 | keine Angabe |
| Urnengräber 14 | 6.150 m² | 2,5 km | 2 Anlagen, nächste 310 m | egapark, 430 mTram 2 | keine Angabe |
| Ehrenhain Opfer des Faschismus | 5.800 m² | 2,7 km | 2 Anlagen, nächste 270 m | Hauptfriedhof, 230 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Ehrenhain Verfolgter des Naziregimes | 5.590 m² | 2,9 km | keine erfasst | Hauptfriedhof, 390 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Mittelhausen | 5.590 m² | 7,3 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Mittelhausen, Kirche, 200 mBus 20 | keine Angabe |
| Urnengräber 27 | 5.540 m² | 2,9 km | keine erfasst | Hauptfriedhof, 440 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Urnengräber 23 | 5.430 m² | 3,2 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 150 mTram 4 | keine Angabe |
| Urnengräber 28 | 5.270 m² | 2,9 km | keine erfasst | Hauptfriedhof, 490 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Melchendorf | 5.240 m² | 4 km | 24 Anlagen, nächste 50 m | Abzweig Wiesenhügel, 100 mTram 2, Tram 3, Bus 65 | keine Angabe |
| Urnengemeinschaftsgrab 31 | 5.230 m² | 3,3 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Am Kreuzchen, 70 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Töttelstädt | 4.890 m² | 11 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Töttelstädt, 350 mBus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Büßleben | 4.780 m² | 6,2 km | 1 Anlagen, nächste 380 m | Büßleben, 390 mBus 51 | christlich, evangelisch |
| Urnengräber 18 | 4.780 m² | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 370 m | Hauptfriedhof, 310 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Urnengemeinschaftsanlage | 4.720 m² | 2,9 km | 2 Anlagen, nächste 310 m | Hauptfriedhof, 270 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Bindersleben | 4.230 m² | 5,3 km | 5 Anlagen, nächste 330 m | Bindersleben, 130 mTram 4 | keine Angabe |
| Urnengräber 7 | 4.020 m² | 2,7 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Hauptfriedhof, 280 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Kerspleben | 3.970 m² | 5,9 km | 2 Anlagen, nächste 330 m | Kerspleben, 120 mBus 43, Bus 141 | keine Angabe |
| Friedhof Molsdorf | 3.690 m² | 9 km | 3 Anlagen, nächste 150 m | Molsdorf, 570 mBus 51, Bus 75 | keine Angabe |
| Friedhof Schwerborn | 3.650 m² | 7,4 km | keine erfasst | Kleine Herrengasse, 60 mBus 31 | christlich, evangelisch |
| Urnengemeinschaftsgrab 38 | 3.600 m² | 3,4 km | 1 Anlagen, nächste 230 m | Am Kreuzchen, 110 mTram 4 | keine Angabe |
| Urnengräber | 3.420 m² | 2,6 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Hauptfriedhof, 140 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Linderbach | 3.380 m² | 5,2 km | 2 Anlagen, nächste 330 m | Linderbach, 250 mBus 51 | keine Angabe |
| Friedhof Dittelstedt | 3.380 m² | 3,4 km | 4 Anlagen, nächste 230 m | Dittelstedt, 300 mBus 60, Bus 155, Bus 503 | keine Angabe |
| Friedhof Windischholzhausen | 3.330 m² | 5,4 km | 34 Anlagen, nächste 30 m | Windischholzhausen/X-FAB, 100 mTram 3, Bus 58 | keine Angabe |
| Urnengräber 39 | 3.330 m² | 3,4 km | 1 Anlagen, nächste 290 m | Am Kreuzchen, 160 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Marbach | 3.320 m² | 3,9 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Ilmenauer Straße, 240 mBus 90, Bus 95 | keine Angabe |
| Friedhof Azmannsdorf | 3.070 m² | 5,6 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Azmannsdorf, 110 mBus 51 | keine Angabe |
| Friedhof Bischleben | 2.910 m² | 5,5 km | 7 Anlagen, nächste 100 m | Erfurt-Bischleben, 150 mZug RB 20, Zug RB 23, Zug RB 46 | christlich, evangelisch |
| Urnengräber 20 | 2.800 m² | 3 km | 1 Anlagen, nächste 390 m | Am Kreuzchen, 350 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Schmira | 2.770 m² | 4,5 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Schmira, 260 mBus 80 | keine Angabe |
| Hamburger BlockDenkmal | 2.760 m² | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 330 m | Hauptfriedhof, 280 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Gräber für Muslime | 2.720 m² | 2,9 km | keine erfasst | Im Gebreite, 490 mBus 80 | muslimisch |
| Urnengemeinschaftsanlage 25 | 2.710 m² | 2,9 km | keine erfasst | Hauptfriedhof, 390 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Urnengräber 19 | 2.530 m² | 2,9 km | keine erfasst | Hauptfriedhof, 370 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Hochstedt | 2.470 m² | 7,7 km | 1 Anlagen, nächste 200 m | Hochstedt, 190 mBus 52, Bus 152, Bus 252 | keine Angabe |
| Anonymes Kindergrabfeld | 2.450 m² | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Hauptfriedhof, 240 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Friedhof Stotternheim | 2.420 m² | 8,6 km | 6 Anlagen, nächste 310 m | Bergfeldstraße, 140 mBus 30, Bus 31, Bus 208 | keine Angabe |
| Friedhof Tiefthal | 2.390 m² | 7,6 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Tiefthal, 240 mBus 10 | keine Angabe |
| Urnengräber 46 | 2.350 m² | 3,4 km | 1 Anlagen, nächste 310 m | Am Kreuzchen, 240 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Rohda | 2.210 m² | 7,8 km | keine erfasst | Rohda/Haarberg, 110 mBus 60 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Urbich | 2.200 m² | 5,1 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Urbich, Schule, 120 mBus 51 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Kühnhausen | 2.040 m² | 7,4 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Kühnhausen, Friedhof, 40 mBus 10 | keine Angabe |
| Friedhof Niedernissa | 2.030 m² | 5,9 km | 6 Anlagen, nächste 190 m | Niedernissa, 200 mBus 51, Bus 60, Bus 155 | christlich, evangelisch |
| Urnengräber 37 | 1.970 m² | 3,4 km | 1 Anlagen, nächste 200 m | Am Kreuzchen, 90 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Frienstedt | 1.910 m² | 8,5 km | 1 Anlagen, nächste 160 m | Frienstedt, 350 mBus 80 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Egstedt | 1.820 m² | 6,8 km | 2 Anlagen, nächste 370 m | Egstedt, 240 mBus 61, Bus 75, Bus 357 | christlich, evangelisch |
| Urnengräber 22 | 1.810 m² | 3 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 270 mTram 4 | keine Angabe |
| Urnengemeinschaftsgrab | 1.780 m² | 3,1 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 340 mTram 4 | keine Angabe |
| Grabfeld Bombenopfer Frühjahr 1945Denkmal | 1.400 m² | 2,1 km | 8 Anlagen, nächste 220 m | Stadion Ost, 210 mTram 2, Tram 3 | keine Angabe |
| Friedhof Waltersleben | 1.400 m² | 6,8 km | keine erfasst | Waltersleben, Wassergraben, 270 mBus 75 | keine Angabe |
| historischer Friedhof Stedten | 1.380 m² | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 350 m | Stedten, 180 mBus 51 | keine Angabe |
| Friedhof Ermstedt | 1.350 m² | 10,1 km | 3 Anlagen, nächste 120 m | Zum Pferderieth, 100 mBus 91 | christlich |
| Urnengräber | 1.320 m² | 2,5 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Hauptfriedhof, 200 mTram 4, Bus 92 | keine Angabe |
| Kindergräber | 1.310 m² | 3,1 km | keine erfasst | Am Kreuzchen, 450 mTram 4 | keine Angabe |
| Friedhof Töttleben | 1.240 m² | 7,7 km | 1 Anlagen, nächste 100 m | Töttleben, 150 mBus 43, Bus 141 | keine Angabe |
| Friedhof Gottstedt | 940 m² | 8,3 km | keine erfasst | Gottstedt, 50 mBus 91 | keine Angabe |
| Friedhof Salomonsborn | 820 m² | 6,1 km | 3 Anlagen, nächste 240 m | Salomonsborn In Der Muld, 180 mBus 90 | christlich, evangelisch |
| Urnengräber | 560 m² | 2,4 km | 4 Anlagen, nächste 230 m | Walter-Gropius-Schule, 280 mTram 4 | keine Angabe |
| Alter jüdischer FriedhofDenkmal | 460 m² | 1,5 km | 7 Anlagen, nächste 220 m | Tettaustraße, 110 m | jüdisch |
| Friedhof Wallichen | 400 m² | 9,4 km | 1 Anlagen, nächste 110 m | Wallichen, 290 mBus 43 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Erfurt kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Arnstadt | 20,2 km | 1.449,00 €Erdreihengrabstätte (ERG)1.071,00 € gespart | 1.028,00 €Urnenreihengrabstätte (URG) |
| Jena | 39,6 km | 2.080,00 €Reihengrab Erdbestattung440,00 € gespart | 790,00 €Reihengrab Urne186,00 € gespart |
| Weimar | 21,1 km | 2.152,56 €Erdreihengrab für eine Erdbestattung367,44 € gespart | 675,37 €Urnenreihengrab für eine Urne300,63 € gespart |
| Erfurt (hier) | - | 2.520,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr | 976,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne |
| Am meisten zu sparen | bis 39,6 km | 1.071,00 €in Arnstadt, 20,2 km entfernt | 300,63 €in Weimar, 21,1 km entfernt |
Was ein Grab in Erfurt kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, Ordnungsnummer 6.866 des Stadtrechts, vom 16.03.2026, beschlossen vom Stadtrat am 17.12.2025 unter der Drucksache-Nr. 2340/25, bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 9 vom 27.05.2026 und nach Paragraf 4 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 22.01.2020 auf.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste gewöhnliche Urnenbeisetzung Erfurts. Die Belegungsfläche misst 1,00 m mal 1,00 m, die Grabstätte wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, und ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist dort ausgeschlossen; Ziffer 4.1.1 schreibt zwanzig Jahre ohne Verlängerung ausdrücklich in die Tarifzeile. Mehrere Aschen dürfen nur beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit der zuletzt bestatteten die der zuerst bestatteten nicht übersteigt. Nach Paragraf 16 Absatz 2 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit im Ganzen eingeebnet, angekündigt mindestens drei Monate vorher im Amtsblatt und mit einem Schild am Grabfeld. Zugelassen sind nach Paragraf 22 Absatz 2 nur liegende Grabmale von 400 mal 500 bis 500 mal 500 Millimetern. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 3 weist Herrichtung und Instandhaltung dem Inhaber der Grabnummernkarte zu. 223 Euro Grabgebühr plus 506 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. | 729,00 € | 247,00 € | 976,00 € | 20 | Ziffer 4.1.1 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle in der Urnengemeinschaftsanlage, anonymDie günstigste Grabart Erfurts und die einzige anonyme. Nach Paragraf 18 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung werden die Urnen ohne Namensnennung und ohne Lebensdaten gemeinschaftlich beigesetzt; die Beisetzung erfolgt im Stillen ohne Angehörige, und die Lage der Urne wird nicht bekanntgegeben. Alle Beisetzungen eines Jahres bilden eine Anlage, über der ein Jahresgrabmal mit der Jahreszahl steht. Pflegefrei ist sie doppelt belegt: Es gibt gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen, und Ziffer 4.4.2 lässt sich die Pflege der Anlage durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre mit 270 Euro bezahlen, die nach Ziffer 4.4.1 nicht abwählbar sind. Ein Nutzungsrecht entsteht nach Paragraf 18 Absatz 2 nicht, eine Ausbettung ist nach Paragraf 12 Absatz 9 ausgeschlossen. Auch die Beisetzungsgebühr ist mit 63 Euro die niedrigste der Satzung. Angeboten wird die Anlage auf dem Hauptfriedhof und auf den Ortsteilfriedhöfen Gispersleben, Stotternheim, Melchendorf und Vieselbach. | 932,00 € | 63,00 € | 995,00 € | 20 | Ziffer 4.4.1 und 4.4.2 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.6 |
| Urnenwahlgrabstätte für vier UrnenDas günstigste verlängerbare Grab Erfurts. Die Grabstätte misst 1,20 m mal 1,20 m und nimmt bis zu vier Urnen auf; ihre Lage wird nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Über Paragraf 17 Absatz 3 gelten die Regeln der Erdwahlgrabstätte entsprechend, also auch Paragraf 15 Absatz 6: Reicht die Ruhefrist einer weiteren Urne über die Nutzungszeit hinaus, muss das Nutzungsrecht verlängert werden. Verlängerung, Vorkauf für höchstens fünf Jahre und die Wahrung der Ruhefristen kosten nach Ziffer 3.1.2 je Jahr ein Zwanzigstel der Grabgebühr, also 16,05 Euro, dazu nach Ziffer 10.3 anteilig 25,30 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Erstherrichtung bei Vorkauf kostet 43 Euro. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 3 legt Herrichtung und Instandhaltung dem Nutzungsberechtigten auf. | 827,00 € | 247,00 € | 1.074,00 € | 20 | Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.1 |
| Urnenrasengrabstätte für eine UrnePflegefrei, und zwar über eine eigene Tarifziffer der Stadt: Ziffer 4.2.3 lässt sich die Grabpflege eines Urnenrasengrabes durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre mit 166 Euro bezahlen, und Ziffer 4.2.1 gibt das Grab nur in Verbindung damit ab. Das ist der Unterschied zum gepflegten Reihengrab, bei dem dieselbe Leistung über die Treuhandstelle läuft und ohne Betrag bleibt. Mit 0,50 m mal 0,50 m ist die Grabstelle die kleinste Einzelgrabstätte des Erfurter Tarifs. Pflicht ist auch der Namensstein von 0,30 m mal 0,15 m nach Ziffer 4.2.2 für 337,96 Euro brutto einschließlich Verlegen. Der Preis setzt sich damit aus 112 Euro Grabgebühr, 337,96 Euro Namensstein, 166 Euro Pflege und 506 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr zusammen. Die Tarifzeile nennt zwanzig Jahre ohne Verlängerung. | 1.121,96 € | 247,00 € | 1.368,96 € | 20 | Ziffer 4.2.1 bis 4.2.3 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle als Baumgrab am Gruppenbaum, eine UrneEine Urne an einem Gruppenbaum in einem parkähnlich gestalteten Friedhofsteil. Reicht der erste Ring nicht, kann für einen weiteren Angehörigen ein Platz im zweiten Beisetzungsring erworben werden; die Urne muss schnell zersetzbar sein, eine spätere Umbettung ist deshalb nicht möglich. Nicht als pflegefrei geführt, obwohl es nahe liegt: Ziffer 3.2.4 bietet die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre zu 1.439 Euro an, aber anders als bei Rasengrab, Gemeinschaftsgrab, Gemeinschaftsanlage, Partnergrab und Urnenwand fehlt in Ziffer 3.2.1 der Zusatz, dass das Grab nur in Verbindung damit abgegeben wird. Der Bestattungsauftrag der Friedhofsverwaltung führt Baumgrab und Pflege dagegen als eine einzige Zeile über 2.108 Euro. Ebenfalls freiwillig ist der Namensstein nach Ziffer 3.2.3 für 337,96 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.2.2 je Jahr ein Zwanzigstel von 669 Euro, also 33,45 Euro. | 1.175,00 € | 247,00 € | 1.422,00 € | 20 | Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle im UrnengemeinschaftsgrabEine Gemeinschaftsanlage mit Namen: Auf dem Hauptfriedhof nimmt sie auf 3,00 m mal 2,60 m zwölf Urnen auf, jede wird einzeln im Beisein der Angehörigen beigesetzt, und Name sowie Geburts- und Sterbedatum stehen auf einem gemeinsamen Grabmal. Pflegefrei über eine eigene Tarifziffer: Ziffer 4.3.4 lässt sich die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre mit 486 Euro bezahlen, und nach Ziffer 4.3.1 ist sie nicht abwählbar. Ebenfalls Pflicht sind Anlage und Namensnennung am Grabstein für 634,27 Euro brutto und die Erstbepflanzung für 23 Euro. Vorkauf, die Reservierung einer zweiten Stelle für den Partner und eine Verlängerung des auf zwanzig Jahre festgeschriebenen Nutzungsrechts sind nach Angabe der Friedhofsverwaltung ausgeschlossen. Auf den Ortsteilfriedhöfen können Grabgröße, Belegungszahl und Grabsteinmaße abweichen, der Preis bleibt derselbe. | 1.872,27 € | 247,00 € | 2.119,27 € | 20 | Ziffer 4.3.1 bis 4.3.4 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.1 |
| Partnergrabstätte für zwei UrnenSeit Oktober 2011 auf allen kommunalen Friedhöfen Erfurts vergeben: ein Wahlgrab von 1,20 m mal 1,20 m für zwei Urnen, das schon beim Erwerb dauerhaft bepflanzt ist. Ziffer 3.3.1 gibt es nur in Verbindung mit Ziffer 3.3.2 und 3.3.3 ab, deshalb stecken die 1.575,56 Euro brutto für Erstanlage, Grabstein und die Namen beider Verstorbener zwingend im Preis. Nicht pflegefrei, obwohl gepflegt wird: Ziffer 3.3.3 verweist die Grabpflege für zwanzig Jahre an die Treuhandstelle Dauergrabpflege und lässt die Betragsspalte leer. Vertragspartner ist nach Darstellung der Friedhofsverwaltung die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen, die Stadt vermittelt nur; ob ein saisonales Wechselbeet vereinbart wird, verändert diesen Betrag zusätzlich. Nach der zweiten Beisetzung wird eine Verlängerung notwendig, einen eigenen Jahressatz dafür nennt das Gebührenverzeichnis nicht. | 2.616,56 € | 247,00 € | 2.863,56 € | 20 | Ziffer 3.3.1 und 3.3.2 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle in der Urnenwand, KolumbariumDie teuerste Grabart Erfurts und zugleich die neueste: Das Kolumbarium am Grabfeld 19 entlang der nördlichen Friedhofsgrenze des Hauptfriedhofs ist erst mit dieser Satzung Bestandteil des Angebots geworden. Vier Wände aus dunklem Granit halten 230 Nischen, jede mit Platz für bis zu zwei Urnen; verschlossen wird sie mit einer Granitplatte mit eigener Inschrift. Pflegefrei über eine eigene Tarifziffer: Ziffer 4.5.3 lässt sich die Pflege der Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre mit 291 Euro bezahlen, und Ziffer 4.5.1 gibt die Nische nur zusammen mit ihr und mit der Namensplatte für 339,15 Euro brutto ab. Dauerhafter Grabschmuck ist nicht zugelassen, Blumen und Kränze dürfen zwei bis höchstens fünf Tage liegen. Vergeben wird nur im Sterbefall; Vorerwerb, Umbettung aus einem bestehenden Grab und die Auswahl einer bestimmten Nische sind ausgeschlossen, die Ruhezeit läuft ab der zuletzt beigesetzten Urne, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die Beisetzung kostet nach Ziffer 7.2.7 nur 124 Euro. | 3.052,15 € | 124,00 € | 3.176,15 € | 20 | Ziffer 4.5.1 bis 4.5.3 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 7.2.7 |
| Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten fünften LebensjahrDas Grab selbst ist seit dieser Satzung gebührenfrei. Ziffer 2.4 steht auf 0,00 Euro, weil der Stadtrat am 17.12.2025 unter Beschlusspunkt 03 zur Drucksache 2340/25 verlangt hat, für das Kinderreihengrab keine Gebühr für die Nutzungszeit zu erheben. Übrig bleiben die 506 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr: Ziffer 10.1 erhebt sie für jede Erd- und Urnenreihengrabstätte je Grabstelle und nimmt das Kinderreihengrab nicht aus. Ob der Beschluss auch sie treffen wollte, sagt der Wortlaut nicht. Die Grabstätte misst 1,50 m mal 1,00 m und steht nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr offen; für Gestaltung und Pflege gelten dieselben Regeln wie beim Erdreihengrab. Die Beisetzungsgebühr von 791 Euro gilt ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, darunter und bei Totgeburten sind es 327 Euro nach Ziffer 6.3. | 506,00 € | 791,00 € | 1.297,00 € | 20 | Ziffer 2.4 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 6.2.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften LebensjahrDie günstigste Erdbestattung Erfurts und die einzige Grabart, zu der die Satzung kein Grabmal vorschreibt. Die Grabstätte misst 2,40 m mal 1,35 m, nimmt eine Erdbestattung auf und wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt; Wiedererwerb und Verlängerung sind dort ausdrücklich ausgeschlossen, und das Gebührenverzeichnis nennt folgerichtig keinen Jahressatz. Eine zusätzliche Urne ist nach Paragraf 14 Absatz 3 nur zulässig, solange die Nutzungsdauer des zuletzt belegten Reihengrabes der Abteilung nicht überschritten wird; dafür darf die Ruhezeit dieser Urne auf fünfzehn Jahre verkürzt werden. Die 1.228 Euro sind 722 Euro Grabgebühr und 506 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 3 macht den Inhaber der Grabnummernkarte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und zwar bis zum Ablauf der Ruhezeit. | 1.228,00 € | 1.292,00 € | 2.520,00 € | 20 | Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 6.1.1 |
| Gepflegtes Reihengrab mit Rasen oder BodendeckerDieselbe Tarifziffer 2.1 und dieselben 722 Euro Grabgebühr wie beim gewöhnlichen Reihengrab; teurer wird die Grabart allein durch das Grabmal. Ziffer 2.2 liefert für gepflegte Reihengräber eine Unterplatte von 0,60 m mal 0,80 m und einen Pultstein von 50 mal 40 Zentimetern mit Namensnennung und Lebensdaten für 936,53 Euro brutto, also 787 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Nicht pflegefrei, und darin liegt die Falle: Ziffer 2.3 regelt die Grabpflege für zwanzig Jahre ausdrücklich über die Treuhandstelle Dauergrabpflege und lässt die Betragsspalte leer. Was diese Pflege kostet, steht in keiner Erfurter Satzung. Die Friedhofsverwaltung nennt die Grabart in ihrem Bestattungsauftrag Erdrasengrab. Eine Verlängerung ist wie bei jedem Reihengrab nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung ausgeschlossen. | 2.164,53 € | 1.292,00 € | 3.456,53 € | 20 | Ziffer 2.1 und 2.2 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 6.1.1 |
| Erdwahlgrabstätte, einstellig, 2,60 m mal 1,50 mDas einzige Erdgrab Erfurts, dessen Lage man mitbestimmen kann: Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird sie im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt. Jede Grabstelle nimmt neben der Erdbestattung bis zu vier Urnen auf, und nach Paragraf 15 Absatz 3 darf sie in bestimmten Grabfeldern sogar mit einer Urnenbeisetzung erstbelegt werden, ohne dass sich die Gebühr ändert. Auf dem Hauptfriedhof liegt hier auch das muslimische Grabfeld: Die nach Mekka ausgerichteten Gräber vergibt die Stadt als Erdwahlgrabstätten. Der Preis besteht aus 870 Euro Grabgebühr und 506 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Nicht pflegefrei: Paragraf 15 Absatz 11 und Paragraf 29 Absatz 3 legen Anlage und Pflege dem Nutzungsberechtigten auf. Verlängerung, Vorkauf für höchstens fünf Jahre und die Wahrung der Ruhefristen kosten nach Ziffer 1.1.2 und 10.3 je Jahr ein Zwanzigstel beider Beträge, also 43,50 plus 25,30 Euro. Die Erstherrichtung bei Vorkauf kostet 86 Euro. | 1.376,00 € | 1.292,00 € | 2.668,00 € | 20 | Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses in Paragraf 3, dazu Ziffer 10.1 und 6.1.1 |
Häufige Fragen zu Erfurt
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Erfurt?
- In Erfurt sind 73 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 86,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Erfurt?
- Hauptfriedhof Erfurt ist mit 56,6 ha der größte Friedhof in Erfurt. Er liegt 3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Erfurt?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Erfurt gelten 20 Jahre für Leichen und Aschen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Urnenbeisetzung zusätzlich in einer Erdreihengrabstätte, auf Antrag der Bestattungspflichtigen nach Paragraf 11 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Erdbestattung im Metallsarg oder mit Metalleinsatz, wie sie Paragraf 9 Absatz 3 für vorhandene Grüfte vorschreibt nach Paragraf 9 Absatz 5 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Erfurt?
- Ein Grab in Erfurt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für eine Urne mit 976,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, Ordnungsnummer 6.866 des Stadtrechts, vom 16.03.2026, beschlossen vom Stadtrat am 17.12.2025 unter der Drucksache-Nr. 2340/25, bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 9 vom 27.05.2026 und nach Paragraf 4 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 22.01.2020 auf.
- Wer ist für die Friedhöfe in Erfurt zuständig?
- Für die Friedhöfe in Erfurt ist Landeshauptstadt Erfurt, Garten- und Friedhofsamt, Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen am Hauptfriedhof zuständig, Binderslebener Landstraße 75, 99092 Erfurt, Telefon 0361 655-5731. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Erfurt, die Fristen setzt Thüringen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, Ordnungsnummer 6.866 des Stadtrechts vom 16.03.2026, beschlossen vom Stadtrat am 17.12.2025 unter der Drucksache-Nr. 2340/25, bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 9 vom 27.05.2026 und nach Paragraf 4 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 22.01.2020 auf
- Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 9 vom 27.05.2026, Seiten 3 bis 7 trägt die Berichtigung eines Schreibfehlers, den Beschluss zur Drucksache Nr. 2340/25 mit den fünf Beschlusspunkten und die erneute, maßgebliche Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung in der korrekten Fassung
- Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 6 vom 15.04.2026, Hinweis zur Friedhofsgebührensatzung stellt fest, dass die Bekanntmachung vom 01.04.2026 wegen zweier redaktioneller Fehler in den Ziffern 1.1 und 9.3 nichtig ist und bis zur erneuten Bekanntmachung am 27.05.2026 die Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 06.03.2020 weitergilt
- Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 5 vom 01.04.2026, Seiten 6 bis 12 die nichtige Erstbekanntmachung; sie nennt in Ziffer 1.1 einen Betrag von 1.870,00 Euro statt 870,00 Euro und in Ziffer 9.3 einen Betrag von 434,00 Euro statt 371,00 Euro und ist im übrigen Tarifteil zeichengleich mit der berichtigten Fassung
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt, Ordnungsnummer 6.807 des Stadtrechts vom 19.12.1996, geändert durch die Artikelsatzung zur Umstellung auf Euro vom 18.07.2001 und zuletzt durch die 1. Änderungssatzung vom 15.12.2009; sie trägt in Paragraf 9 Absatz 5 und Paragraf 11 die Ruhezeiten, in Paragraf 13 Absatz 2 das Verzeichnis der Grabstättenarten, in den Paragrafen 14 bis 18 die Regeln je Grabart und in Paragraf 29 die Pflegepflicht
- Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Nr. 12 vom 22.07.2026, nichtamtlicher Teil, Seiten 20 und 21 beschreibt das mit dieser Satzung neu geschaffene Kolumbarium am Grabfeld 19 des Hauptfriedhofs mit vier Urnenwänden und 230 Nischen, die Ruhezeit ab der zuletzt beigesetzten Urne und den Ausschluss der Verlängerung
- Bestattungsauftrag für die Leistungen der Friedhofsverwaltung, Formular 67-04.06 des Garten- und Friedhofsamtes Stand 04/2026; rechnet die Gebührenpositionen zu Paketen zusammen, weist die anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr mit 25,30 Euro je Jahr aus und zählt die in den einzelnen Gebühren enthaltenen Leistungsbestandteile auf
- Landeshauptstadt Erfurt, Bestattungswesen: Grabarten Beschreibung der Grabarten durch die Friedhofsverwaltung, abgerufen am 05.09.2026; nennt die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen als Vertragspartner beim Partnergrab, das Regenbogengrab für Fehl- und Frühgeburten und das muslimische Grabfeld als Erdwahlgrabstätten
- Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) Stand 1. Januar 2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.