Arnstadt · Thüringen · AGS 16070004
Friedhofsgebühren in Arnstadt, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, vom 05.12.2025, beschlossen vom Stadtrat am 13.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Arnstadt Nr. 9 vom 06.12.2025 und nach Paragraf 7 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 28.06.2013 und die Friedhofsgebührenordnung der ehemaligen Gemeinde Wipfratal vom 02.05.2014 auf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Arnstadt und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Arnstadt, Abteilung Grün, Friedhöfe, Forst mit der Friedhofsverwaltung.
- 1.028,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.200,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erd- und Feuerbestattungen
Urnenreihengrabstätte (URG), mit Beisetzung
Urnenwahlgrabstätte mit Pflege (UWG Pf), mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Arnstadt kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Arnstadt
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte (ERG)Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Arnstadt. Die Grabstätte nimmt eine Erdbestattung auf und wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der zeitlichen Reihenfolge der Todesfälle nach belegt; eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist dort ausdrücklich ausgeschlossen. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 15 Absatz 2 ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Grabstätte gärtnerisch anzulegen, zu unterhalten und auftretende Bodensenkungen zu beseitigen. | 945,00 € | 504,00 € | 1.449,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.1 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdreihenrasengrabstätte mit Pflege (ERR)Der Betrag schließt den Pultstein und die Erstbeschriftung ein. Pflegefrei: Die Friedhofssatzung führt die Grabart in Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 1.2 unter dem Namen Erdreihenrasengrabstätte mit Pflege, und Paragraf 15 Absatz 3 weist das Einebnen, das Ansäen und den Namensträger der Friedhofsverwaltung zu. Eine Zweitbeschriftung des Pultsteins kostet nach derselben Ziffer 412,00 Euro. Eine Verlängerung ist wie beim Erdreihengrab nicht möglich. | 2.407,00 € | 504,00 € | 2.911,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.2 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte (EWG), je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird zwischen ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden, und jede Grabstelle kann mit einem Sarg und drei Urnen belegt werden. Eine zusätzliche Urne in einer bestehenden Erdgrabstätte kostet 160,00 Euro. Die Verlängerung kostet 57,40 Euro je Jahr und Stelle. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 16 Absatz 3 hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. | 1.148,00 € | 504,00 € | 1.652,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.3 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Kindergrabstätte (KG)Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung nur für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, wahlweise als Erd- oder als Urnenbestattung. Das Gebührenverzeichnis führt die Grabart unter der Überschrift Erdbestattungen, deshalb ist sie hier als Erdgrab erfasst. Die Verlängerung kostet 42,95 Euro je Jahr. Zur Pflege sagt Paragraf 17 nichts, sie ist deshalb nicht als pflegefrei geführt. | 859,00 € | 217,00 € | 1.076,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.4 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
9 Grabarten für die Urne in Arnstadt
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte (URG)Eine Grabstätte für jeweils eine Urne, die nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der zeitlichen Reihenfolge der Todesfälle nach belegt wird; eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist dort ausdrücklich ausgeschlossen. Die Friedhofsverwaltung kann auf Antrag der Umbettung einer weiteren Urne zustimmen, wenn die Nutzungszeit nicht überschritten wird. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 18 Absatz 2 ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Grabstätte gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. | 881,00 € | 147,00 € | 1.028,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.5 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenreihenanlage mit Pflege (URA)Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung: Die Grabstätte wird nach der Belegung durch die Friedhofsverwaltung dauerhaft bepflanzt und gepflegt. Ein liegendes Grabmal dürfen die Angehörigen auf eigene Kosten setzen lassen, Holzkreuze sind nicht gestattet. Als Sonderform der Urnenreihengrabstätte ist auch sie nicht verlängerbar, das Gebührenverzeichnis nennt keinen Jahressatz dafür. | 1.487,00 € | 147,00 € | 1.634,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.6 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenpaargrabstätte mit Pflege (UPG)Für bis zu zwei Urnen. Pflegefrei nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Bepflanzung und Pflege erfolgen durch die Friedhofsverwaltung. Das Grabmal erwirbt der Nutzungsberechtigte nach Absatz 2 selbst. Die Verlängerung kostet 109,50 Euro je Jahr. | 2.190,00 € | 147,00 € | 2.337,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.7 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenpaargrabstätte in historischen Anlagen mit Pflege (UPG hist.)Für bis zu zwei Urnen, einschließlich Pultstein und Erstbeschriftung. Pflegefrei nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung, der Bepflanzung und Pflege der Friedhofsverwaltung zuweist; nach Absatz 3 beschafft und beschriftet sie auch den Namensträger. Die Zweitbeschriftung des Pultsteins kostet 375,00 Euro, die Verlängerung 118,80 Euro je Jahr. | 2.376,00 € | 147,00 € | 2.523,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.8 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte (UWG)Eine mehrstellige Grabstätte für bis zu vier Urnen, deren Lage nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Einvernehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Reicht die Ruhezeit einer beizusetzenden Urne über die Nutzungszeit hinaus, ist das Nutzungsrecht entsprechend zu verlängern; die Verlängerung kostet 80,30 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 hält die Pflege durch die Friedhofsverwaltung allein der Sonderform mit Pflege vor. | 1.606,00 € | 147,00 € | 1.753,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.9 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte mit Pflege (UWG Pf)Die teuerste Grabart Arnstadts, für bis zu vier Urnen. Pflegefrei nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung: Bei dieser Sonderform der Urnenwahlgrabstätte erfolgen Bepflanzung und Pflege durch die Friedhofsverwaltung. Die Verlängerung kostet 152,65 Euro je Jahr. | 3.053,00 € | 147,00 € | 3.200,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.10 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Pflege (UGG)Eine Urnenbestattung mit Namensnennung. Pflegefrei nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung: Anlage, Bepflanzung und Unterhaltung erfolgen durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabstelle wird nach Absatz 2 erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben und der Reihe nach belegt, zusätzliche Grabzeichen sind nicht gestattet. Das Gebührenverzeichnis nennt keinen Jahressatz für eine Verlängerung. | 1.933,00 € | 147,00 € | 2.080,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.11 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnengemeinschaftsanlage anonym mit Pflege (UGA)Das günstigste pflegefreie Grab Arnstadts. Der Betrag ist der Bruttobetrag: Das Gebührenverzeichnis weist 817,00 Euro netto aus und stellt daneben ausdrücklich 155,23 Euro gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent. Pflegefrei nach Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung, der Anlage, Bepflanzung und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung zuweist; nach Absatz 1 ist die Bestattung anonym. Das Gebührenverzeichnis nennt keinen Jahressatz für eine Verlängerung. | 972,23 € | 147,00 € | 1.119,23 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.12 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Naturnahe Urnenbestattung mit Pflege (NNUB)Diese Grabart hat die Stadt erst mit der Satzung von 2025 geschaffen, die Fassung von 2013 kannte sie nicht. Bestattet wird nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung in einem naturbelassenen Friedhofsareal mit Bäumen und Sträuchern, als Einzelbestattung und der Reihe nach. Der Betrag ist der Bruttobetrag: 838,00 Euro netto zuzüglich der im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen 159,22 Euro Umsatzsteuer. Pflegefrei nach Paragraf 23 Absatz 3, der Anlage, Gestaltung und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung zuweist; Daten des Verstorbenen werden vor Ort nicht festgehalten. | 997,22 € | 147,00 € | 1.144,22 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer 1.13 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
51 weitere Gebühren in der Satzung von Arnstadt
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdgrab öffnen und schließen, Personen über 7 Jahre | 504,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.1 |
| Erdgrab öffnen und schließen, Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sowie Tot- und Fehlgeburten | 217,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.1 |
| Erdgrab öffnen und schließen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 666,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.1 |
| Urnengrab öffnen und schließen | 147,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.2 |
| Urnengrab öffnen und schließen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 194,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.3 |
| Bestattungsbetreuer bei Benutzung der Trauerhallen | 59,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.4 |
| Zusatzgebühr für Leistungen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten | 88,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.5 |
| Überführung der Urne zur Grabstelle und Beisetzung ohne Trauerfeier | 44,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.6 |
| Zusätzliche Tätigkeiten je Stunde, etwa das Ausheben einer Gruft für Sargübergrößen | 59,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 3.7 |
| Nutzung einer Kühlzelle je Tag und Verstorbener, Tag der Anlieferung und der Abholung zählen als ein Tag | 36,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 2.1 |
| Benutzung der großen Trauerhalle Arnstadt einschließlich Standarddekoration, Musikanlage, Elektroorgel und Glockengeläut, eine Stunde | 246,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 2.2 |
| Benutzung der kleinen Trauerhalle Arnstadt einschließlich Standarddekoration, Musikanlage und Glockengeläut, eine Stunde | 170,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 2.3 |
| Nutzung der Trauerhalle in den Ortsteilen, unbeheizt und ohne Musik | 86,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 2.4 |
| Nutzung des offenen Pavillons ohne Musikeinspielung | 84,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 2.5 |
| Benutzung des Abschiedsraumes zur Aufbahrung einschließlich Standarddekoration | 75,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 2.6 |
| Zweitbeschriftung des Pultsteins an der Erdreihenrasengrabstätte | 412,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.2 |
| Zusätzliche Urne in einer bestehenden Erdgrabstätte | 160,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.3 |
| Zweitbeschriftung des Pultsteins an der Urnenpaargrabstätte in historischen Anlagen | 375,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle | 57,40 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kindergrabstätte, je Jahr | 42,95 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenpaargrabstätte, je Jahr | 109,50 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenpaargrabstätte in historischen Anlagen, je Jahr | 118,80 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 80,30 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.9 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte mit Pflege, je Jahr | 152,65 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.10 |
| Pflege einer Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit, je Quadratmeter | 23,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 1.14 |
| Bereitstellen einer Urne zum Versand einschließlich Ausgraben, zuzüglich Versandkosten | 168,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 4.1 |
| Ausgraben einer Urne einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes | 147,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 4.2 |
| Umbetten einer Urne einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes | 192,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 4.3 |
| Exhumierung und Umbetten von Leichen und Gebeinen, je Stunde | 59,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 4.4 |
| Grabräumung einer Erdreihengrabstätte mit Grabmal | 275,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.1 |
| Grabräumung einer Erdreihengrabstätte ohne Grabmal | 183,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.1 |
| Grabmalentsorgung an einer Erdreihenrasengrabstätte | 161,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.2 |
| Grabräumung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte mit Grabmal | 378,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.3 |
| Grabräumung einer einstelligen Erdwahlgrabstätte ohne Grabmal | 193,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.3 |
| Grabräumung einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte mit Grabmal | 561,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.4 |
| Grabräumung einer mehrstelligen Erdwahlgrabstätte mit Grabmal | 743,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.5 |
| Grabräumung einer Kindergrabstätte mit Grabmal | 142,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.6 |
| Grabräumung einer Urnenreihengrabstätte mit Grabmal | 180,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.7 |
| Grabräumung einer Urnenreihenanlage mit Pultstein | 132,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.8 |
| Grabräumung einer Urnenpaargrabstätte mit Grabmal | 222,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.9 |
| Grabräumung einer Urnenwahlgrabstätte mit Grabmal | 276,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.10 |
| Grabräumung einer Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Grabmal | 54,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 5.11 |
| Standsicherheitskontrolle für stehende Grabmale | 36,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.1 |
| Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen, je Antrag | 33,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.2 |
| Nachforschungen oder Grabsuche bei unvollständigen Angaben und schriftlicher Anfrage, je Fall | 67,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.3 |
| Benutzung der Wege und Friedhofseinrichtungen durch Gewerbetreibende, für die Dauer eines Jahres | 134,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.4, berichtigt im Amtsblatt Nr. 1/2026 |
| Benutzung der Wege und Friedhofseinrichtungen durch Gewerbetreibende, für eine einmalige Tätigkeit | 33,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer 6.4 |
| Wechsel des Nutzungsberechtigten, Grabstellenaufgabe, Zweitschrift von Verträgen, Ausstellen von Bescheinigungen | Berechnung nach Zeitaufwand der Friedhofsverwaltung gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Arnstadt | Gebührenverzeichnis Nummer 6.5 |
| Ablösung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr in den Ortsteilen des früheren Wipfratals, Erdgrab, je Jahr und Grabeinheit | 46,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 der Ablösesatzung vom 05.12.2025 |
| Ablösung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr in den Ortsteilen des früheren Wipfratals, Doppelgrab, je Jahr und Grabeinheit | 77,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 der Ablösesatzung vom 05.12.2025 |
| Ablösung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr in den Ortsteilen des früheren Wipfratals, Urnen- und Kindergrab, je Jahr und Grabeinheit | 29,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 der Ablösesatzung vom 05.12.2025 |
Was ein Grab in Arnstadt über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.649,00 €
Erdreihengrabstätte (ERG) in Arnstadt, über 20 Jahre, das sind 332,45 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Nummer 1.1 in Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung | 945,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Nummer 3.1 | 504,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.449,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Arnstadt. Die Grabstätte nimmt eine Erdbestattung auf und wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der zeitlichen Reihenfolge der Todesfälle nach belegt; eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist dort ausdrücklich ausgeschlossen. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 15 Absatz 2 ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Grabstätte gärtnerisch anzulegen, zu unterhalten und auftretende Bodensenkungen zu beseitigen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, vom 05.12.2025, beschlossen vom Stadtrat am 13.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Arnstadt Nr. 9 vom 06.12.2025 und nach Paragraf 7 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 28.06.2013 und die Friedhofsgebührenordnung der ehemaligen Gemeinde Wipfratal vom 02.05.2014 auf. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Arnstadt offenlässt
- Bei der Urnengemeinschaftsanlage und bei der naturnahen Urnenbestattung ist der Bruttobetrag erfasst. Das Gebührenverzeichnis weist dort als einzigen beiden Positionen 817,00 und 838,00 Euro netto aus und stellt daneben ausdrücklich 155,23 und 159,22 Euro gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent. Was der Angehörige zahlt, sind 972,23 und 997,22 Euro. Paragraf 6 der Satzung fügt allgemein hinzu, dass alle Beträge Nettobeträge sind, soweit die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt oder künftig unterliegen wird. Welche der übrigen Leistungen das betrifft, sagt die Satzung nicht; für sie sind deshalb die abgedruckten Beträge ohne Zuschlag übernommen.
- Die Beisetzungsgebühr ist mit dem schmalsten Satz angesetzt, dem bloßen Öffnen und Schließen des Grabes nach Nummer 3.1 und 3.2. Nicht eingerechnet sind der Bestattungsbetreuer bei Benutzung der Trauerhallen mit 59,00 Euro nach Nummer 3.4, die Zusatzgebühr für Samstage und Zeiten außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten mit 88,00 Euro nach Nummer 3.5 und die Überführung der Urne zur Grabstelle und Beisetzung ohne Trauerfeier mit 44,00 Euro nach Nummer 3.6. Ob die Position 3.6 neben dem Öffnen und Schließen des Urnengrabes zusätzlich anfällt oder es ersetzt, sagt das Gebührenverzeichnis nicht.
- Die Grabräumungsgebühren nach Nummer 5 sind nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Nach Paragraf 4 Absatz 1 der Satzung entsteht die Gebührenschuld für Benutzungsgebühren mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung, also erst mit der Räumung nach Ablauf der Nutzungszeit, und nicht schon beim Erwerb des Nutzungsrechts. Sie stehen deshalb unter den weiteren Gebühren.
- Die Ablösesatzung vom 05.12.2025 betrifft nur bestehende Gräber in den elf Ortsteilen des früheren Wipfratals. Dort war nach der Friedhofsgebührenordnung des Wipfratales vom 13.06.2014 eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für Wasser und Friedhofspflege zu zahlen; diese Pflicht ist mit der Veröffentlichung der Ablösesatzung aufgehoben und wird für den noch ausstehenden Nutzungszeitraum einmalig mit 46,00 Euro je Jahr beim Erdgrab, 77,00 beim Doppelgrab und 29,00 beim Urnen- und Kindergrab abgelöst. Auf ein heute neu erworbenes Grab fällt sie nicht mehr an, deshalb ist sie nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet, sondern nur bei den weiteren Gebühren aufgeführt.
- Die Fassung von 2013 erhob unter Ziffer 1.5 eine eigene Gebühr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, Wasser und Abraumbeseitigung, von 120,00 bis 300,00 Euro je Grabart über die Nutzungsdauer. Das Gebührenverzeichnis von 2025 kennt keine solche Position mehr; die Grabgebühren selbst sind entsprechend gestiegen, beim Erdreihengrab von 402,00 plus 180,00 auf 945,00 Euro. Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr ist damit heute nicht mehr zu addieren.
- Nummer 1.14 des Gebührenverzeichnisses nennt eine Gebühr für die Pflege einer Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit von 23,00 Euro je Quadratmeter. Ob das ein einmaliger Betrag für die gesamte Ruhezeit ist oder ein Jahressatz, geht aus dem Wortlaut nicht hervor; die Fassung von 2013 nannte an derselben Stelle 2,00 Euro je Quadratmeter und Jahr und den Zusatz, dass die Leistung nur im Ausnahmefall erbracht wird. Der Betrag steht deshalb unter den weiteren Gebühren und ist in keine Grabart eingerechnet.
- Die Erdreihenrasengrabstätte ist als pflegefrei geführt, obwohl die Friedhofssatzung sich an dieser Stelle widerspricht. Paragraf 15 Absatz 3 weist das Einebnen, das Ansäen und den einheitlichen Namensträger der Friedhofsverwaltung zu und erklärt im selben Satz die Absätze 1 und 2 für entsprechend anwendbar; Absatz 2 legt die gärtnerische Anlage und Unterhaltung aber gerade dem Nutzungsberechtigten auf. Den Ausschlag gibt der Name der Grabart: Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 1.2 der Friedhofssatzung und Nummer 1.2 des Gebührenverzeichnisses führen sie beide als Erdreihenrasengrabstätte mit Pflege, und die Fassung von 2013 trug in ihrer Tabelle für genau diese Grabart die Spalte Pflege durch Friedhofsverwaltung mit dem Eintrag ja.
- Die Kindergrabstätte kann nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung wahlweise eine Erd- oder eine Urnenbestattung aufnehmen. Sie ist hier als Erdgrab erfasst, weil das Gebührenverzeichnis sie unter der Überschrift Erdbestattungen führt. Die Beisetzungsgebühr ist mit 217,00 Euro nach Nummer 3.1 für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr angesetzt; bei einer Urnenbestattung im Kindergrab wären es 147,00 Euro nach Nummer 3.2.
- Für das Grabfeld für stillgeborene Kinder mit dem Namen Vierzehn Engel nach Paragraf 24 der Friedhofssatzung nennt das Gebührenverzeichnis keinen Betrag. Die Bestattung einer Gemeinschaftsurne veranlassen dort ausschließlich die Ilm-Kreis-Kliniken. Die Grabart ist deshalb nicht erfasst.
- Verwaltungsgebühren erhebt die Stadt nach Paragraf 2 Absatz 3 der Gebührensatzung nicht mehr nach dieser Satzung, sondern ausschließlich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Arnstadt in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz. Was ein Wechsel des Nutzungsberechtigten, eine Grabstellenaufgabe oder eine Bescheinigung kostet, steht deshalb in keiner der hier gelesenen Satzungen.
- Die Nutzungsdauer beträgt bei jeder Grabart zwanzig Jahre und fällt damit mit der Ruhezeit nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung zusammen. Die Fassung von 2013 kannte noch dreißig Jahre auf dem Friedhof Arnstadt und fünfunddreißig in den Ortsteilen für Wahlgräber sowie fünfundzwanzig Jahre für Reihengräber in Espenfeld; diese Unterschiede gibt es seit 2025 nicht mehr.
- Werden Metallsärge oder Metalleinsätze verwendet, verdoppelt sich die Ruhezeit nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung auf vierzig Jahre, und die Nutzungszeit ist anzupassen. Was diese Anpassung kostet, sagt das Gebührenverzeichnis nicht; bei den verlängerbaren Grabarten liegt der jeweilige Jahressatz nahe, für die nicht verlängerbaren gibt es keinen.
- Geprüft wurde die Aktualität am 04.09.2026 in allen fünf bisher erschienenen Amtsblättern des Jahres 2026, Nr. 1 vom 24.01., Nr. 2 vom 21.03., Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5. Zum Friedhofswesen steht darin nur die Berichtigung zu Nummer 6.4 in Nr. 1 und in Nr. 2 eine Mitteilung der Friedhofsverwaltung über die Standsicherheitskontrolle der Grabsteine ab dem 13.04.2026. Eine Änderungssatzung zu den Beträgen gibt es nicht.
Friedhöfe in Arnstadt und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in ArnstadtLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meschede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sundern6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe vom 05.12.2025, beschlossen vom Stadtrat am 13.11.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Arnstadt Nr. 9 vom 06.12.2025 und nach Paragraf 7 am Tag danach in Kraft getreten; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 28.06.2013 und die Friedhofsgebührenordnung der ehemaligen Gemeinde Wipfratal vom 02.05.2014 auf
- Friedhofssatzung der Stadt Arnstadt vom 05.12.2025; sie trägt in Paragraf 12 die Ruhezeiten, in Paragraf 14 das Verzeichnis der Grabarten und in den Paragrafen 15 bis 24 die Pflegeregeln je Grabart
- Berichtigung zur Veröffentlichung der Friedhofsgebührensatzung, Amtsblatt für die Stadt Arnstadt Nr. 1/2026 vom 24.01.2026, Seite 4 und 5 berichtigt allein die Jahresgebühr in Nummer 6.4 des Gebührenverzeichnisses von versehentlich abgedruckten 34,00 Euro auf 134,00 Euro; die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert
- Satzung der Stadt Arnstadt über die einmalige Ablösung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Friedhöfe in den Ortsteilen Branchewinda, Dannheim, Reinsfeld, Schmerfeld, Kettmannshausen, Wipfra, Roda, Neuroda, Görbitzhausen, Hausen und Marlishausen vom 05.12.2025, beschlossen vom Stadtrat am 13.11.2025; sie hebt die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr nach der Friedhofsgebührenordnung des Wipfratales vom 13.06.2014 auf und löst sie für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum einmalig ab
- Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung von Friedhofsbenutzungs- und Friedhofsverwaltungsgebühren, Friedhofsgebührensatzung vom 28. Juni 2013 vom 28.06.2013, seit dem 07.12.2025 außer Kraft; liegt im Ortsrecht weiter neben der geltenden Fassung und ist der erste Suchmaschinentreffer, deshalb hier als überholte Quelle mitgeführt
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.