Erfurt · Thüringen · AGS 16051000
Friedhofsgebühren Erfurt: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, vom 16.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 27.05.2026. Die Sätze gelten für alle 74 Friedhöfe der Landeshauptstadt Erfurt, Garten- und Friedhofsamt, nicht für einzelne.
- 976,00 €
- Günstigstes Grab
- 3.456,53 €
- Teuerstes Grab
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Leichen und Aschen
Urnenreihengrabstätte für eine Urne
Gepflegtes Reihengrab mit Rasen oder Bodendecker
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Erfurt kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 4 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten fünften LebensjahrDas Grab selbst ist gebührenfrei. Eine Ausnahme von der Friedhofsunterhaltungsgebühr nennt Ziffer 10.1 nicht. | 506,00 € | 791,00 € | 1.297,00 € | 20 J. | Ziffer 2.4, 10.1 und 6.2.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Erfurt. | 1.228,00 € | 1.292,00 € | 2.520,00 € | 20 J. | Ziffer 2.1, 10.1 und 6.1.1 |
| Gepflegtes Reihengrab mit Rasen oder BodendeckerUnterplatte und Grabstein kosten 936,53 Euro. Die Grabpflege läuft über die Treuhandstelle Dauergrabpflege und steht ohne Betrag in der Satzung. | 2.164,53 € | 1.292,00 € | 3.456,53 € | 20 J. | Ziffer 2.1, 2.2, 10.1 und 6.1.1 |
| Erdwahlgrabstätte, einstellig, mit Platz für bis zu vier UrnenBei mehrstelligen Grabstätten erhöhen sich Grab- und Unterhaltungsgebühr entsprechend. | 1.376,00 € | 1.292,00 € | 2.668,00 € | 20 J. | Ziffer 1.1, 10.1 und 6.1.1 |
Urne: 8 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste gewöhnliche Urnenbeisetzung in Erfurt. Ohne Verlängerung. | 729,00 € | 247,00 € | 976,00 € | 20 J. | Ziffer 4.1.1, 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle in der UrnengemeinschaftsanlageDie günstigste Grabart in Erfurt. Die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre kostet 270 Euro und ist Pflicht. | 932,00 € | 63,00 € | 995,00 € | 20 J. | Ziffer 4.4.1, 4.4.2, 10.1 und 7.2.6 |
| Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen | 827,00 € | 247,00 € | 1.074,00 € | 20 J. | Ziffer 3.1.1, 10.1 und 7.2.1 |
| Urnenrasengrabstätte für eine UrneNamensstein für 337,96 Euro und Grabpflege für 166 Euro sind Pflicht. | 1.121,96 € | 247,00 € | 1.368,96 € | 20 J. | Ziffer 4.2.1 bis 4.2.3, 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle als Baumgrab am Gruppenbaum, eine UrneDie Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung kostet nach Ziffer 3.2.4 zusätzlich 1.439 Euro, ist aber nicht vorgeschrieben. | 1.175,00 € | 247,00 € | 1.422,00 € | 20 J. | Ziffer 3.2.1, 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle im UrnengemeinschaftsgrabAnlage und Namensnennung 634,27 Euro, Erstbepflanzung 23 Euro und Grabpflege 486 Euro sind Pflicht. | 1.872,27 € | 247,00 € | 2.119,27 € | 20 J. | Ziffer 4.3.1 bis 4.3.4, 10.1 und 7.2.1 |
| Partnergrabstätte für zwei UrnenErstanlage und Grabstein für 1.575,56 Euro sind Pflicht. Die Grabpflege läuft über die Treuhandstelle Dauergrabpflege und steht ohne Betrag in der Satzung. | 2.616,56 € | 247,00 € | 2.863,56 € | 20 J. | Ziffer 3.3.1, 3.3.2, 10.1 und 7.2.1 |
| Grabstelle in der UrnenwandNamensplatte 339,15 Euro und Grabpflege 291 Euro sind Pflicht. | 3.052,15 € | 124,00 € | 3.176,15 € | 20 J. | Ziffer 4.5.1 bis 4.5.3, 10.1 und 7.2.7 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, ohne Überführung zum Ortsteilfriedhof | 1.292,00 € | Ziffer 6.1.1 |
| Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, mit Überführung zum Ortsteilfriedhof | 1.484,00 € | Ziffer 6.1 |
| Erdbestattung, Gruft öffnen und schließen | 979,00 € | Ziffer 6.1.2 |
| Erdbestattung auf dem Jüdischen Friedhof, vier Träger | 593,00 € | Ziffer 6.1.3 |
| Erdbestattung vom ersten bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, ohne Überführung | 791,00 € | Ziffer 6.2.1 |
| Erdbestattung vor dem vollendeten ersten Lebensjahr und Totgeburten | 327,00 € | Ziffer 6.3 |
| Urnenbeisetzung, je Urne | 247,00 € | Ziffer 7.2.1 |
| Beisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage | 63,00 € | Ziffer 7.2.6 |
| Beisetzung in der Urnenwand | 124,00 € | Ziffer 7.2.7 |
| Kremation ab dem vollendeten fünften Lebensjahr im städtischen Krematorium | 340,00 € | Ziffer 7.1.1 |
| Kremation bis zum vollendeten fünften Lebensjahr | 170,00 € | Ziffer 7.1.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle für zwanzig Jahre | 506,00 € | Ziffer 10.1 |
| Benutzung der Feierhallen auf dem Hauptfriedhof, dreißig Minuten | 295,00 € | Ziffer 5.1.1 |
| Zuschlag je weitere angefangene halbe Stunde in den Feierhallen des Hauptfriedhofs | 80,00 € | Ziffer 5.1.2 |
| Abschiednahme in den Feierhallen des Hauptfriedhofs, fünfzehn Minuten | 147,00 € | Ziffer 5.1.3 |
| Benutzung der Feierhallen in Gispersleben, Dittelstedt, Hochheim, Vieselbach und Stotternheim | 201,00 € | Ziffer 5.2.1 |
| Benutzung der Feierhallen in Azmannsdorf, Linderbach, Marbach, Möbisburg, Schmira, Tiefthal und Töttelstädt | 76,00 € | Ziffer 5.2.4 |
| Leichenkühlhalle, je angefangenem Kalendertag | 15,00 € | Ziffer 5.3.1 |
| Aufbahrung eines Verstorbenen ohne Trauerfeier | 43,00 € | Ziffer 5.4.1 |
| Ausgrabung und Wiederbeisetzung eines Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr, ohne Sargkosten | 2.978,00 € | Ziffer 8.1 |
| Ausgrabung eines Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr, ohne Sargkosten | 2.226,00 € | Ziffer 8.3 |
| Ausgraben und Wiederbeisetzen einer Urne in einer anderen Grabstätte | 494,00 € | Ziffer 9.1 |
| Ausgraben einer Urne | 371,00 € | Ziffer 9.3 |
| Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Auflösung des Nutzungsrechts | 50,00 € | Ziffer 11.2.1 |
| Bearbeitungsgebühr für die Anforderung einer Urne von außerhalb | 100,00 € | Ziffer 11.2.5 |
| Erstherrichtung einer Erdwahlgrabstätte bei Vorkauf | 86,00 € | Ziffer 1.1.3 |
| Grabpflege eines Baumgrabes durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre | 1.439,00 € | Ziffer 3.2.4 |
| Jahreserlaubnis für das Befahren des Hauptfriedhofs zum gewerblichen Arbeiten | 250,00 € | Ziffer 11.1.3 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.176,00 €
Urnenreihengrabstätte für eine Urne in Erfurt, über 20 Jahre, das sind 308,80 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1.1, 10.1 und 7.2.1 | 729,00 € |
| Beisetzung der UrneZiffer 6.1.1 | 247,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 976,00 € |
Die günstigste gewöhnliche Urnenbeisetzung in Erfurt. Ohne Verlängerung.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, vom 16.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 27.05.2026. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Erfurt erhebt neben Grab- und Bestattungsgebühr eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 506 Euro je Grabstelle für zwanzig Jahre, unabhängig von der Grabart. Sie ist unvermeidbar und in unseren Nutzungsgebühren enthalten; ohne sie wäre jeder Erfurter Preis um 506 Euro zu niedrig.
- Bei Rasengrab, Partnergrab, Gemeinschaftsgrab, Gemeinschaftsanlage und Urnenwand schreibt die Satzung Grabstein und Pflege als Pflichtpaket vor ("nur in Verbindung mit"). Diese Beträge stehen ebenfalls in der Nutzungsgebühr.
- Beim gepflegten Reihengrab und beim Partnergrab läuft die Grabpflege über die Treuhandstelle Dauergrabpflege. Die Satzung nennt dafür keinen Betrag; wir führen die beiden deshalb nicht als pflegefrei, obwohl sie gepflegt werden.
- Als Bestattungsgebühr führen wir den Satz ohne Überführung zum Ortsteilfriedhof (1.292 Euro). Mit Überführung sind es 1.484 Euro.
- Zur Abräumung eines Grabes nennt die Satzung keinen Betrag. Für die vorzeitige Auflösung des Nutzungsrechts fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an.
Weiter im Verzeichnis
- Die 74 Friedhöfe in ErfurtLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF vom 16.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 27.05.2026
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt, Paragraf 11 Ruhezeit vom 19.12.1996 in der geltenden Fassung
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.