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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Erfurt · Thüringen · AGS 16051000

Friedhofsgebühren Erfurt: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, vom 16.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 27.05.2026. Die Sätze gelten für alle 74 Friedhöfe der Landeshauptstadt Erfurt, Garten- und Friedhofsamt, nicht für einzelne.

976,00 €
Günstigstes Grab

Urnenreihengrabstätte für eine Urne

3.456,53 €
Teuerstes Grab

Gepflegtes Reihengrab mit Rasen oder Bodendecker

12
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Leichen und Aschen

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Erfurt kostet

Kurz beantwortet

In Erfurt kostet das günstigste Grab 976,00 € (Urnenreihengrabstätte für eine Urne), das teuerste 3.456,53 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, vom 16.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 27.05.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 4 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten fünften LebensjahrDas Grab selbst ist gebührenfrei. Eine Ausnahme von der Friedhofsunterhaltungsgebühr nennt Ziffer 10.1 nicht.506,00 €791,00 €1.297,00 €20 J.Ziffer 2.4, 10.1 und 6.2.1
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Erfurt.1.228,00 €1.292,00 €2.520,00 €20 J.Ziffer 2.1, 10.1 und 6.1.1
Gepflegtes Reihengrab mit Rasen oder BodendeckerUnterplatte und Grabstein kosten 936,53 Euro. Die Grabpflege läuft über die Treuhandstelle Dauergrabpflege und steht ohne Betrag in der Satzung.2.164,53 €1.292,00 €3.456,53 €20 J.Ziffer 2.1, 2.2, 10.1 und 6.1.1
Erdwahlgrabstätte, einstellig, mit Platz für bis zu vier UrnenBei mehrstelligen Grabstätten erhöhen sich Grab- und Unterhaltungsgebühr entsprechend.1.376,00 €1.292,00 €2.668,00 €20 J.Ziffer 1.1, 10.1 und 6.1.1

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste gewöhnliche Urnenbeisetzung in Erfurt. Ohne Verlängerung.729,00 €247,00 €976,00 €20 J.Ziffer 4.1.1, 10.1 und 7.2.1
Grabstelle in der UrnengemeinschaftsanlageDie günstigste Grabart in Erfurt. Die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre kostet 270 Euro und ist Pflicht.932,00 €63,00 €995,00 €20 J.Ziffer 4.4.1, 4.4.2, 10.1 und 7.2.6
Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen827,00 €247,00 €1.074,00 €20 J.Ziffer 3.1.1, 10.1 und 7.2.1
Urnenrasengrabstätte für eine UrneNamensstein für 337,96 Euro und Grabpflege für 166 Euro sind Pflicht.1.121,96 €247,00 €1.368,96 €20 J.Ziffer 4.2.1 bis 4.2.3, 10.1 und 7.2.1
Grabstelle als Baumgrab am Gruppenbaum, eine UrneDie Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung kostet nach Ziffer 3.2.4 zusätzlich 1.439 Euro, ist aber nicht vorgeschrieben.1.175,00 €247,00 €1.422,00 €20 J.Ziffer 3.2.1, 10.1 und 7.2.1
Grabstelle im UrnengemeinschaftsgrabAnlage und Namensnennung 634,27 Euro, Erstbepflanzung 23 Euro und Grabpflege 486 Euro sind Pflicht.1.872,27 €247,00 €2.119,27 €20 J.Ziffer 4.3.1 bis 4.3.4, 10.1 und 7.2.1
Partnergrabstätte für zwei UrnenErstanlage und Grabstein für 1.575,56 Euro sind Pflicht. Die Grabpflege läuft über die Treuhandstelle Dauergrabpflege und steht ohne Betrag in der Satzung.2.616,56 €247,00 €2.863,56 €20 J.Ziffer 3.3.1, 3.3.2, 10.1 und 7.2.1
Grabstelle in der UrnenwandNamensplatte 339,15 Euro und Grabpflege 291 Euro sind Pflicht.3.052,15 €124,00 €3.176,15 €20 J.Ziffer 4.5.1 bis 4.5.3, 10.1 und 7.2.7

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, ohne Überführung zum Ortsteilfriedhof1.292,00 €Ziffer 6.1.1
Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, mit Überführung zum Ortsteilfriedhof1.484,00 €Ziffer 6.1
Erdbestattung, Gruft öffnen und schließen979,00 €Ziffer 6.1.2
Erdbestattung auf dem Jüdischen Friedhof, vier Träger593,00 €Ziffer 6.1.3
Erdbestattung vom ersten bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, ohne Überführung791,00 €Ziffer 6.2.1
Erdbestattung vor dem vollendeten ersten Lebensjahr und Totgeburten327,00 €Ziffer 6.3
Urnenbeisetzung, je Urne247,00 €Ziffer 7.2.1
Beisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage63,00 €Ziffer 7.2.6
Beisetzung in der Urnenwand124,00 €Ziffer 7.2.7
Kremation ab dem vollendeten fünften Lebensjahr im städtischen Krematorium340,00 €Ziffer 7.1.1
Kremation bis zum vollendeten fünften Lebensjahr170,00 €Ziffer 7.1.2
Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle für zwanzig Jahre506,00 €Ziffer 10.1
Benutzung der Feierhallen auf dem Hauptfriedhof, dreißig Minuten295,00 €Ziffer 5.1.1
Zuschlag je weitere angefangene halbe Stunde in den Feierhallen des Hauptfriedhofs80,00 €Ziffer 5.1.2
Abschiednahme in den Feierhallen des Hauptfriedhofs, fünfzehn Minuten147,00 €Ziffer 5.1.3
Benutzung der Feierhallen in Gispersleben, Dittelstedt, Hochheim, Vieselbach und Stotternheim201,00 €Ziffer 5.2.1
Benutzung der Feierhallen in Azmannsdorf, Linderbach, Marbach, Möbisburg, Schmira, Tiefthal und Töttelstädt76,00 €Ziffer 5.2.4
Leichenkühlhalle, je angefangenem Kalendertag15,00 €Ziffer 5.3.1
Aufbahrung eines Verstorbenen ohne Trauerfeier43,00 €Ziffer 5.4.1
Ausgrabung und Wiederbeisetzung eines Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr, ohne Sargkosten2.978,00 €Ziffer 8.1
Ausgrabung eines Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr, ohne Sargkosten2.226,00 €Ziffer 8.3
Ausgraben und Wiederbeisetzen einer Urne in einer anderen Grabstätte494,00 €Ziffer 9.1
Ausgraben einer Urne371,00 €Ziffer 9.3
Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Auflösung des Nutzungsrechts50,00 €Ziffer 11.2.1
Bearbeitungsgebühr für die Anforderung einer Urne von außerhalb100,00 €Ziffer 11.2.5
Erstherrichtung einer Erdwahlgrabstätte bei Vorkauf86,00 €Ziffer 1.1.3
Grabpflege eines Baumgrabes durch die Friedhofsverwaltung für zwanzig Jahre1.439,00 €Ziffer 3.2.4
Jahreserlaubnis für das Befahren des Hauptfriedhofs zum gewerblichen Arbeiten250,00 €Ziffer 11.1.3
Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, vom 16.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 27.05.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.176,00 €

Urnenreihengrabstätte für eine Urne in Erfurt, über 20 Jahre, das sind 308,80 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1.1, 10.1 und 7.2.1729,00 €
Beisetzung der UrneZiffer 6.1.1247,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde976,00 €

Die günstigste gewöhnliche Urnenbeisetzung in Erfurt. Ohne Verlängerung.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, FriedhGebSEF, vom 16.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 27.05.2026. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Erfurt erhebt neben Grab- und Bestattungsgebühr eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 506 Euro je Grabstelle für zwanzig Jahre, unabhängig von der Grabart. Sie ist unvermeidbar und in unseren Nutzungsgebühren enthalten; ohne sie wäre jeder Erfurter Preis um 506 Euro zu niedrig.
  • Bei Rasengrab, Partnergrab, Gemeinschaftsgrab, Gemeinschaftsanlage und Urnenwand schreibt die Satzung Grabstein und Pflege als Pflichtpaket vor ("nur in Verbindung mit"). Diese Beträge stehen ebenfalls in der Nutzungsgebühr.
  • Beim gepflegten Reihengrab und beim Partnergrab läuft die Grabpflege über die Treuhandstelle Dauergrabpflege. Die Satzung nennt dafür keinen Betrag; wir führen die beiden deshalb nicht als pflegefrei, obwohl sie gepflegt werden.
  • Als Bestattungsgebühr führen wir den Satz ohne Überführung zum Ortsteilfriedhof (1.292 Euro). Mit Überführung sind es 1.484 Euro.
  • Zur Abräumung eines Grabes nennt die Satzung keinen Betrag. Für die vorzeitige Auflösung des Nutzungsrechts fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.