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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Kosten, Stand 26.08.2026

Warum neun von zehn Bestattern keinen Preis nennen

Von 1.614 erreichbaren Bestatter-Websites nennen nur 149 einen Preis, das sind 9,2 Prozent. Kostenvoranschlag muss man selbst verlangen.

9,2 %
nennen Preise auf der eigenen Seite

149 von 1.614 erreichbaren Websites

53,0 %
werben mit Erreichbarkeit rund um die Uhr

856 Betriebe

45 %
der Betriebe haben überhaupt eine Website

1.761 von 3.943 Betrieben

zulassungsfrei
Gewerbe des Bestatters

keine Kammer, keine Bestellung, kein Meisterzwang

Warum finde ich nirgends, was ein Bestatter kostet?

Kurz beantwortet

Von 1.614 Bestattungsunternehmen mit erreichbarer Website nennen 149 Preise auf der eigenen Seite, also 9,2 Prozent. 856 werben damit, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Bei 478 lässt sich die Rechtsform aus dem Impressum ablesen. Bestatter ist ein zulassungsfreies Gewerbe; es gibt weder eine Kammer noch eine Bestellung noch einen Meisterzwang.

Von 3.943 Bestattungsunternehmen haben 1.761 eine Website

Gezählt haben wir nur, was ein Betrieb selbst veröffentlicht, und nur mit Fundstelle.

Wir haben alle Bestattungsunternehmen genommen, die in OpenStreetMap für Deutschland verzeichnet sind, 3.943 Betriebe. Von ihnen tragen 1.761 eine Website, und 1.614 dieser Websites haben geantwortet. Auf jeder haben wir drei Dinge gesucht: die Rechtsform im Impressum, eine Aussage zur Erreichbarkeit rund um die Uhr und Preisangaben auf einer eigenen Seite.

Was geprüft wurdeBetriebeAnteil der erreichbaren
Nennt sich rund um die Uhr erreichbar85653,0 %
Rechtsform im Impressum auffindbar47829,6 %
Preise oder Pauschalen auf der eigenen Seite1499,2 %
Eigene Erhebung über 3.943 Betriebe, davon 1.761 mit Website und 1.614 erreichbar. Anteile bezogen auf die erreichbaren.

Geprüft ist damit, was ein Betrieb selbst schreibt. Nicht geprüft ist die Qualität seiner Arbeit, nicht die Angemessenheit seiner Preise und nicht, ob die Angaben stimmen. Wer keine Website hat, taucht in dieser Zahl gar nicht auf; das ist mehr als die Hälfte aller Betriebe.

6 Gründe, warum ein Bestatter seinen Preis nicht veröffentlicht

Keiner davon ist ein Vorwurf. Zusammen erklären sie, warum die Suche nach einer Zahl ins Leere läuft.

  • Eine Bestattung ist keine Ware mit einem Preis, sondern ein Bündel aus Sarg, Überführung, Formalitäten, Trauerfeier, Blumen und durchgereichten Gebühren. Wer eine Zahl nennt, muss sagen, was darin steckt, und riskiert, dass Angehörige sie mit einer anderen vergleichen, in der weniger steckt.
  • Einen erheblichen Teil der Rechnung setzt der Bestatter gar nicht selbst fest. Die Gemeinde verlangt für Grab und Beisetzung zwischen 225 und 6.182 Euro, je nach Friedhof, und der Betrieb legt diesen Betrag nur aus und reicht ihn weiter. Solange der Friedhof nicht feststeht, kann er die Endsumme nicht kennen.
  • Wer am Sterbetag einen Bestatter sucht, nimmt meist den nächsten oder den, den das Pflegeheim benachrichtigt hat. Ein Preis auf der Website hätte in dieser Lage wenig Wirkung, und das erklärt, warum so wenige einen setzen.
  • Der Wettbewerb läuft über Erreichbarkeit statt über den Preis. 856 der 1.614 erreichbaren Websites werben damit, rund um die Uhr ansprechbar zu sein, 149 nennen Preise. Ein Betrieb wirbt mit dem, wonach Angehörige in der ersten Stunde fragen.
  • Mehr als die Hälfte der 3.943 Betriebe hat überhaupt keine Website. Dort ist die Frage nach dem Preis von vornherein ein Anruf, und im Netz taucht der Betrieb mit keiner Zahl auf.
  • Niemand verlangt die Angabe. Bestatter ist ein zulassungsfreies Gewerbe: Es gibt keine Kammer, keine öffentliche Bestellung und keinen Meisterzwang, und damit auch keine Stelle, die eine Preisangabe durchsetzen könnte.

4 Schritte, mit denen Sie den Preis vor dem Auftrag erfahren

  • Verlangen Sie eine schriftliche Kostenaufstellung mit getrennten Posten, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
  • Lassen Sie sich zeigen, welche Positionen die Gemeinde stellt und welche der Betrieb selbst. Die Gemeindegebühr ist nicht verhandelbar, seine Leistung schon.
  • Fragen Sie nach der günstigsten möglichen Ausführung, nicht nur nach der empfohlenen.
  • Rufen Sie einen zweiten Betrieb an. Ein Anruf verpflichtet zu nichts.

Für den letzten Punkt gibt es keine Wartezeit. Sie dürfen einen Bestatter sofort anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Was das Landesrecht regelt, sind Fristen für die Überführung und die Bestattung, nicht für Ihr Telefonat.

4 häufige Fragen

Muss ein Bestatter seine Preise veröffentlichen?
Nein, kein Bestatter muss seine Preise veröffentlichen. Es gibt für dieses Gewerbe weder eine Kammer noch eine Gebührenordnung, und deshalb auch keine Stelle, die eine Preisangabe verlangen könnte. Einen schriftlichen Kostenvoranschlag bekommen Sie trotzdem, sobald Sie danach fragen.
Muss ich den Bestatter nehmen, den das Pflegeheim ruft?
Nein, den Bestatter wählen die Angehörigen. Ein Heim oder Krankenhaus darf einen Betrieb benachrichtigen, damit die verstorbene Person versorgt wird, aber der Auftrag entsteht erst durch Sie.
Woran erkenne ich einen seriösen Bestattungsbetrieb?
Ein seriöser Bestattungsbetrieb lässt sich an überprüfbaren Dingen erkennen. Dazu gehören ein vollständiges Impressum mit Rechtsform, eine schriftliche Kostenaufstellung vor dem Auftrag und die Bereitschaft, jeden einzelnen Posten zu erklären. Sterne im Internet sind kein Beleg.
Warum vergibt friedhof-verzeichnis.de keine Bewertungen für Bestatter?
friedhof-verzeichnis.de vergibt keine Bewertungen, weil die Grundlage dafür fehlt. Wir können prüfen, was ein Betrieb veröffentlicht, nicht wie er arbeitet. Eine Note ohne Datengrundlage wäre eine Behauptung.

3 weitere Kostenfragen

Quellen und Stand

  • Eigene Prüfung der Websites aller in OpenStreetMap verzeichneten Bestattungsunternehmen 3.943 Betriebe, 1.761 mit Website, 1.614 erreichbar, jeder Befund mit Fundstelle abgelegt

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026.