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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Ratgeber · Stand 26.08.2026

Lohnt sich der Blick in die Nachbargemeinde?

Zwischen Offenbach und Frankfurt liegen 5,7 Kilometer und 1.135 Euro für ein Urnengrab. Wann Sie diese Wahl haben und wann nicht.

1.135 €
Unterschied beim Urnengrab

Frankfurt am Main gegenüber Offenbach am Main

5,7 km
Entfernung zwischen beiden

Luftlinie zwischen den Ortskernen

1.039 €
Unterschied beim Erdgrab

Frankfurt am Main gegenüber Hofheim am Taunus

Faktor 5,4
Zwischen günstigstem und teuerstem Urnengrab

der zehn erfassten Gemeinden

Warum dasselbe Grab im Nachbarort hunderte Euro weniger kostet

Kurz beantwortet

Ein Urnengrab kostet in Offenbach am Main 390 Euro und in Frankfurt am Main 1.525 Euro. Zwischen beiden Städten liegen 5,7 Kilometer. Die Wahl haben Sie allerdings nur, wenn die verstorbene Person keine Grabstätte vorgegeben hat und die Friedhofssatzung der Nachbargemeinde Auswärtige aufnimmt.

Der Befund an zwei Beispielen

GemeindeEntfernung von FrankfurtErdgrabUrnengrab
Hofheim am Taunus17,0 km1.729 €656 €
Darmstadt26,5 km1.730 €825 €
Wiesbaden31,6 km2.288 €807 €
Mainz31,7 km2.507 €915 €
Taunusstein38,0 km2.625 €1.323 €
Offenbach am Main5,7 km2.695 €390 €
Frankfurt am Mainhier2.768 €1.525 €
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen. Die Entfernung ist Luftlinie zwischen den Ortskernen.

Wer in Frankfurt am Main eine Urne beisetzen lässt, zahlt der Stadt mindestens 1.525 Euro. In Offenbach am Main sind es für die teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte 390 Euro. Der Unterschied von 1.135 Euro entsteht auf einer Strecke, die man mit der S-Bahn in zehn Minuten fährt. Beim Erdgrab ist das Gefälle flacher, aber immer noch deutlich: 1.039 Euro zwischen Frankfurt und Hofheim am Taunus.

Auffällig ist, dass die Reihenfolge nicht stabil ist. Offenbach ist beim Urnengrab die günstigste der sieben Gemeinden und beim Erdgrab die zweitteuerste. Wer also für eine Erdbestattung nach Offenbach ausweicht, spart nichts. Die Frage lautet nie, welche Gemeinde günstig ist, sondern welche Gemeinde für die gewählte Grabart günstig ist.

Wann Sie diese Wahl überhaupt haben

Drei Bedingungen, und alle drei müssen erfüllt sein.

  • Die verstorbene Person hat keine Grabstätte vorgegeben, weder durch eine Verfügung noch durch ein bestehendes Nutzungsrecht an einem Familiengrab.
  • Die Friedhofssatzung der Wunschgemeinde nimmt Auswärtige auf. Viele tun das, einige nur in begründeten Fällen und einige gegen Zuschlag.
  • Die Angehörigen wollen den weiteren Weg zum Grab auf Dauer in Kauf nehmen. Ein Grab wird nicht einmal besucht, sondern über Jahrzehnte.

Warum diese Unterschiede kaum jemand kennt

Jede Gemeinde veröffentlicht ihre Gebührensatzung. Sie steht im Ortsrecht, oft als PDF, manchmal in einem Ratsinformationssystem. Was fehlt, ist die Nebeneinanderstellung. Niemand hat einen Grund, die Satzung der Nachbargemeinde zu lesen, und die Gemeinde selbst hat keinen Anlass, auf sie hinzuweisen.

Dazu kommt der Zeitpunkt. Die Entscheidung fällt in den Tagen nach einem Todesfall, unter Zeitdruck und meist im Gespräch mit einem Bestatter, der die Gemeindegebühr auslegt und durchreicht. In dieser Lage vergleicht niemand Satzungen. Genau deshalb steht der Vergleich auf jeder Friedhofsseite dieses Verzeichnisses, dort wo er gebraucht wird.

Häufige Fragen

Darf ich mich in einer anderen Gemeinde bestatten lassen?
Das entscheidet die Friedhofssatzung der Gemeinde, in der das Grab liegen soll. Viele nehmen Auswärtige auf, teils gegen Zuschlag. Ein Anspruch besteht in der Regel nur am letzten Wohnsitz oder am Sterbeort.
Gilt der Unterschied auch bei den Bestatterkosten?
Nein, hier geht es allein um die Gebühren der Gemeinde. Was der Bestatter berechnet, ist davon unabhängig und verhandelbar.
Lohnt sich der Weg für ein paar hundert Euro?
Das ist Ihre Entscheidung, und sie hat mehr Seiten als den Preis. Ein Grab, das dreißig Kilometer entfernt liegt, wird seltener besucht. Die Zahl gehört auf den Tisch, die Abwägung bleibt bei Ihnen.

Weitere Auswertungen

Quellen und Stand

  • Gebührensatzungen von einundzwanzig Gemeinden, jeweils in der geltenden Fassung Die Entfernungen sind aus den Koordinaten der Ortskerne gerechnet, Luftlinie

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026.