Kosten, Stand 26.08.2026
In der Nachbargemeinde sparen Sie beim Urnengrab 1.135 Euro
Zwischen Offenbach und Frankfurt liegen 5,7 Kilometer und 1.135 Euro Unterschied bei einem Urnengrab, aber die Wahl haben Sie nur unter drei Bedingungen.
- 1.135 €
- Unterschied beim Urnengrab
- 5,7 km
- Entfernung von Offenbach nach Frankfurt
- 619 €
- Unterschied beim Erdgrab
- Faktor 4,4
- Zwischen günstigstem und teuerstem Urnengrab
Frankfurt am Main gegenüber Offenbach am Main
Luftlinie zwischen den Ortskernen
Frankfurt am Main gegenüber Hofheim am Taunus
der 7 Gemeinden um Frankfurt am Main
Wie viel spare ich in der Nachbargemeinde?
Kurz beantwortet
Beim Erdgrab trennen Frankfurt und Hofheim am Taunus 619 Euro
| Gemeinde | Entfernung von Frankfurt | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Hofheim am Taunus | 17,0 km | 2.149 € | 656 € |
| Darmstadt | 26,5 km | 1.730 € | 825 € |
| Wiesbaden | 31,6 km | 1.895 € | 807 € |
| Mainz | 31,7 km | 2.507 € | 843 € |
| Taunusstein | 38,0 km | 4.581 € | 1.707 € |
| Offenbach am Main | 5,7 km | 2.695 € | 390 € |
| Frankfurt am Main | hier | 2.768 € | 1.525 € |
Wer in Frankfurt am Main eine Urne beisetzen lässt, zahlt der Stadt mindestens 1.525 Euro. In Offenbach am Main sind es für die teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte 390 Euro. Der Unterschied von 1.135 Euro entsteht auf einer Strecke, die man mit der S-Bahn in zehn Minuten fährt. Beim Erdgrab ist das Gefälle flacher, aber immer noch deutlich: 619 Euro zwischen Frankfurt und Hofheim am Taunus.
Die Ersparnis gilt der Gemeindegebühr, nicht der ganzen Rechnung
Die übrigen Rechnungen, ein Zuschlag für Auswärtige und die gewählte Grabart zehren die Ersparnis auf.
Der Unterschied betrifft allein die Gebühr der Gemeinde, und die deckt zwei Leistungen ab: das Nutzungsrecht am Grab und die Beisetzung. Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, die Trauerfeier, der Grabstein und die Grabpflege kosten dasselbe, ob Sie in Frankfurt am Main oder in Offenbach am Main bestatten lassen. Wer 1.135 Euro spart, spart sie an einer von vier Rechnungen und nicht an der Endsumme.
Zweitens verlangen einzelne Gemeinden einen Zuschlag von Auswärtigen, also von Angehörigen, deren verstorbene Person dort weder gewohnt hat noch gestorben ist. Wie hoch er ausfällt, steht in der Gebührensatzung der Gemeinde, in der das Grab liegen soll. Er kann die Ersparnis aufzehren, und deshalb gehört die Frage danach in dasselbe Telefonat wie die Frage nach dem Preis.
Drittens ist die Reihenfolge der Gemeinden nicht stabil. Offenbach am Main ist beim Urnengrab die günstigste der sieben Gemeinden und beim Erdgrab die drittteuerste. Wer also für eine Erdbestattung nach Offenbach ausweicht, spart nichts. Die Frage lautet nie, welche Gemeinde günstig ist, sondern welche Gemeinde für die gewählte Grabart günstig ist.
Sparen können Sie nur, wenn 3 Bedingungen zusammentreffen
Alle drei müssen zusammen zutreffen.
- Die verstorbene Person hat keine Grabstätte vorgegeben, weder durch eine Verfügung noch durch ein bestehendes Nutzungsrecht an einem Familiengrab.
- Die Friedhofssatzung der Wunschgemeinde nimmt Auswärtige auf. Viele tun das, einige nur in begründeten Fällen und einige gegen Zuschlag.
- Die Angehörigen wollen den weiteren Weg zum Grab auf Dauer in Kauf nehmen. Ein Grab wird nicht einmal besucht, sondern über Jahrzehnte.
Den Betrag für Ihre beiden Gemeinden finden Sie im Ortsrecht
Jede Gemeinde veröffentlicht ihre Gebührensatzung. Sie steht im Ortsrecht, oft als PDF, manchmal in einem Ratsinformationssystem, und Sie brauchen darin nur zwei Zeilen: die Nutzungsgebühr für die gewünschte Grabart und die Beisetzungsgebühr. Beide zusammen ergeben den Betrag, den die Gemeinde verlangt. Wer nicht suchen will, ruft die Friedhofsverwaltung an; sie nennt beide Zahlen auch am Telefon.
Diesen Vergleich führt kaum jemand, und das hat zwei Gründe. Zum einen stellt niemand die Satzungen zweier Gemeinden nebeneinander: Die eine hat keinen Anlass, auf die andere hinzuweisen, und ein Ortsrecht ist immer nur das eigene. Zum anderen fällt die Entscheidung in den Tagen nach einem Todesfall, unter Zeitdruck und meist im Gespräch mit einem Bestatter, der die Gemeindegebühr auslegt und durchreicht. In dieser Lage liest niemand eine zweite Satzung.
4 häufige Fragen
- Darf ich mich in einer anderen Gemeinde bestatten lassen?
- Darüber entscheidet die Friedhofssatzung der Gemeinde, in der das Grab liegen soll. Viele nehmen Auswärtige auf, teils gegen Zuschlag. Ein Anspruch besteht in der Regel nur am letzten Wohnsitz oder am Sterbeort.
- Gilt der Gebührenunterschied zwischen zwei Gemeinden auch für die Kosten des Bestatters?
- Nein, der Unterschied betrifft allein die Gebühren der Gemeinde. Was der Bestatter berechnet, ist davon unabhängig und verhandelbar.
- Verlangt eine Gemeinde einen Zuschlag, wenn ich von auswärts komme?
- Einzelne Gemeinden verlangen von Auswärtigen einen Zuschlag auf die Grabgebühr, andere nehmen sie zum gewöhnlichen Tarif auf, und wieder andere lassen sie nur in begründeten Fällen zu. Ob und wie viel, steht in der Gebührensatzung der Gemeinde, in der das Grab liegen soll.
- Was spricht dagegen, für ein paar hundert Euro in die Nachbargemeinde auszuweichen?
- Gegen den Wechsel in die Nachbargemeinde spricht die Entfernung. Ein Grab, das dreißig Kilometer weit weg liegt, wird seltener besucht, und besucht wird es über Jahrzehnte. Die Zahl gehört auf den Tisch, die Abwägung bleibt bei Ihnen.
3 weitere Kostenfragen
Quellen und Stand
- Gebührensatzungen von 397 Gemeinden, jeweils in der geltenden Fassung Die Entfernungen sind aus den Koordinaten der Ortskerne gerechnet, Luftlinie
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026.