Ratgeber · Stand 26.08.2026
Lohnt sich der Blick in die Nachbargemeinde?
Zwischen Offenbach und Frankfurt liegen 5,7 Kilometer und 1.135 Euro für ein Urnengrab. Wann Sie diese Wahl haben und wann nicht.
- 1.135 €
- Unterschied beim Urnengrab
- 5,7 km
- Entfernung zwischen beiden
- 1.039 €
- Unterschied beim Erdgrab
- Faktor 5,4
- Zwischen günstigstem und teuerstem Urnengrab
Frankfurt am Main gegenüber Offenbach am Main
Luftlinie zwischen den Ortskernen
Frankfurt am Main gegenüber Hofheim am Taunus
der zehn erfassten Gemeinden
Warum dasselbe Grab im Nachbarort hunderte Euro weniger kostet
Kurz beantwortet
Der Befund an zwei Beispielen
| Gemeinde | Entfernung von Frankfurt | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Hofheim am Taunus | 17,0 km | 1.729 € | 656 € |
| Darmstadt | 26,5 km | 1.730 € | 825 € |
| Wiesbaden | 31,6 km | 2.288 € | 807 € |
| Mainz | 31,7 km | 2.507 € | 915 € |
| Taunusstein | 38,0 km | 2.625 € | 1.323 € |
| Offenbach am Main | 5,7 km | 2.695 € | 390 € |
| Frankfurt am Main | hier | 2.768 € | 1.525 € |
Wer in Frankfurt am Main eine Urne beisetzen lässt, zahlt der Stadt mindestens 1.525 Euro. In Offenbach am Main sind es für die teil-anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte 390 Euro. Der Unterschied von 1.135 Euro entsteht auf einer Strecke, die man mit der S-Bahn in zehn Minuten fährt. Beim Erdgrab ist das Gefälle flacher, aber immer noch deutlich: 1.039 Euro zwischen Frankfurt und Hofheim am Taunus.
Auffällig ist, dass die Reihenfolge nicht stabil ist. Offenbach ist beim Urnengrab die günstigste der sieben Gemeinden und beim Erdgrab die zweitteuerste. Wer also für eine Erdbestattung nach Offenbach ausweicht, spart nichts. Die Frage lautet nie, welche Gemeinde günstig ist, sondern welche Gemeinde für die gewählte Grabart günstig ist.
Wann Sie diese Wahl überhaupt haben
Drei Bedingungen, und alle drei müssen erfüllt sein.
- Die verstorbene Person hat keine Grabstätte vorgegeben, weder durch eine Verfügung noch durch ein bestehendes Nutzungsrecht an einem Familiengrab.
- Die Friedhofssatzung der Wunschgemeinde nimmt Auswärtige auf. Viele tun das, einige nur in begründeten Fällen und einige gegen Zuschlag.
- Die Angehörigen wollen den weiteren Weg zum Grab auf Dauer in Kauf nehmen. Ein Grab wird nicht einmal besucht, sondern über Jahrzehnte.
Warum diese Unterschiede kaum jemand kennt
Jede Gemeinde veröffentlicht ihre Gebührensatzung. Sie steht im Ortsrecht, oft als PDF, manchmal in einem Ratsinformationssystem. Was fehlt, ist die Nebeneinanderstellung. Niemand hat einen Grund, die Satzung der Nachbargemeinde zu lesen, und die Gemeinde selbst hat keinen Anlass, auf sie hinzuweisen.
Dazu kommt der Zeitpunkt. Die Entscheidung fällt in den Tagen nach einem Todesfall, unter Zeitdruck und meist im Gespräch mit einem Bestatter, der die Gemeindegebühr auslegt und durchreicht. In dieser Lage vergleicht niemand Satzungen. Genau deshalb steht der Vergleich auf jeder Friedhofsseite dieses Verzeichnisses, dort wo er gebraucht wird.
Häufige Fragen
- Darf ich mich in einer anderen Gemeinde bestatten lassen?
- Das entscheidet die Friedhofssatzung der Gemeinde, in der das Grab liegen soll. Viele nehmen Auswärtige auf, teils gegen Zuschlag. Ein Anspruch besteht in der Regel nur am letzten Wohnsitz oder am Sterbeort.
- Gilt der Unterschied auch bei den Bestatterkosten?
- Nein, hier geht es allein um die Gebühren der Gemeinde. Was der Bestatter berechnet, ist davon unabhängig und verhandelbar.
- Lohnt sich der Weg für ein paar hundert Euro?
- Das ist Ihre Entscheidung, und sie hat mehr Seiten als den Preis. Ein Grab, das dreißig Kilometer entfernt liegt, wird seltener besucht. Die Zahl gehört auf den Tisch, die Abwägung bleibt bei Ihnen.
Weitere Auswertungen
Quellen und Stand
- Gebührensatzungen von einundzwanzig Gemeinden, jeweils in der geltenden Fassung Die Entfernungen sind aus den Koordinaten der Ortskerne gerechnet, Luftlinie
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026.