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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Ratgeber · Stand 26.08.2026

Wie viel günstiger ist ein Urnengrab?

Im Mittel kostet das günstigste Urnengrab 41 Prozent des günstigsten Erdgrabs. Die Spanne reicht von 14 bis 55 Prozent, und die Einäscherung ist darin nicht enthalten.

51 %
Urnengrab im Verhältnis zum Erdgrab

Mittel über einundzwanzig Gemeinden

1.428 €
Mittlerer Unterschied

günstigste Grabart je Form

905 bis 2.305 €
Spanne des Unterschieds

Darmstadt bis Offenbach am Main

nicht enthalten
Einäscherung

wird vom Krematorium gesondert berechnet

Erdgrab oder Urnengrab: was der Unterschied kostet

Kurz beantwortet

In den einundzwanzig gelesenen Gemeinden kostet das günstigste Urnengrab im Mittel 51 Prozent des günstigsten Erdgrabs, absolut sind das 1.132 Euro Unterschied. Die Spanne ist groß: In Offenbach am Main sind es 14 Prozent, in Frankfurt am Main 55. Die Einäscherung zahlen Sie zusätzlich beim Krematorium, sie steht in keiner Friedhofssatzung.

Der Unterschied, Gemeinde für Gemeinde

GemeindeErdgrabUrnengrabUnterschiedAnteil
Offenbach am Main2.695 €390 €2.305 €14 %
Wiesbaden2.288 €807 €1.481 €35 %
Mainz2.507 €915 €1.592 €36 %
Hofheim am Taunus1.729 €656 €1.073 €38 %
Wetzlar1.814 €723 €1.091 €40 %
Gießen2.193 €914 €1.279 €42 %
Darmstadt1.730 €825 €905 €48 %
Taunusstein2.625 €1.323 €1.302 €50 %
Eltville am Rhein4.127 €2.114 €2.013 €51 %
Frankfurt am Main2.768 €1.525 €1.243 €55 %
Jeweils die günstigste Grabart der Form, Nutzung und Beisetzung zusammen. Der Anteil sagt, welchen Teil des Erdgrabs das Urnengrab ausmacht.

Der Anteil schwankt zwischen 14 und 55 Prozent. Das ist kein Rechenfehler, sondern der Effekt der Grabart: In Offenbach am Main ist die günstigste Urnenform eine teil-anonyme Gemeinschaftsgrabstätte für 390 Euro, in Frankfurt am Main ein gewöhnliches Urnenreihengrab in der Erde, dessen Beisetzung allein 1.046 Euro kostet. Verglichen wird hier also nicht zweimal dieselbe Grabart, sondern zweimal die jeweils günstigste.

Was bei der Feuerbestattung dazukommt

Drei Posten, die in keiner Friedhofssatzung stehen.

  • Die Einäscherung selbst. Sie wird vom Krematorium berechnet und ist eine eigene Rechnung.
  • Die zweite Leichenschau. Vor jeder Einäscherung schreibt das Landesrecht eine zusätzliche ärztliche Untersuchung vor, weil der Körper danach nicht mehr untersucht werden kann.
  • Die Urne und, je nach Grabart, eine biologisch abbaubare Hülle. Manche Friedhöfe schreiben sie vor.

Diese drei Posten heben den Abstand zur Erdbestattung wieder an. Wie weit, lässt sich hier nicht sagen: Krematoriumspreise stehen in keiner Satzung, sie werden privatwirtschaftlich gebildet und schwanken erheblich. Wer den Vergleich vollständig führen will, muss sie beim Bestatter erfragen und getrennt ausweisen lassen.

Was die Entscheidung tatsächlich trägt

Der Preis ist ein Argument, aber selten das erste. Eine Feuerbestattung eröffnet Grabformen, die es als Erdgrab nicht gibt: Urnennische, Kolumbarium, Baumgrab, Gemeinschaftsanlage. Sie verlangt dafür eine Einäscherung, und die ist eine Entscheidung, die manche Familien aus religiösen Gründen nicht treffen wollen und über die Angehörige streiten können, wenn die verstorbene Person nichts verfügt hat.

Die praktische Empfehlung ist deshalb schlicht: Fragen Sie die Friedhofsverwaltung nach der Liste der Grabarten mit Gebühren, und lassen Sie sich vom Bestatter die Einäscherung als eigenen Posten ausweisen. Dann steht der Vergleich auf dem Tisch, statt in einer Gesamtsumme zu verschwinden.

Häufige Fragen

Ist eine Feuerbestattung insgesamt günstiger?
Bei den Gemeindegebühren fast immer, im Mittel um 1.428 Euro. Ob die Gesamtrechnung günstiger ausfällt, hängt an der Einäscherung, der zweiten Leichenschau und der Urne, die alle gesondert berechnet werden.
Warum braucht es vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau?
Weil eine Untersuchung danach nicht mehr möglich ist. Das Landesrecht schreibt sie deshalb vor jeder Feuerbestattung vor, sie ist eine eigene ärztliche Leistung und kostet gesondert.
Darf die Urne mit nach Hause?
In Deutschland grundsätzlich nicht. Es gilt der Friedhofszwang, Aschen sind auf einem Friedhof beizusetzen. Ausnahmen sind möglich, sie müssen aber beantragt und begründet werden.

Weitere Auswertungen

Quellen und Stand

  • Gebührensatzungen von einundzwanzig Gemeinden, jeweils in der geltenden Fassung
  • Bestattungsgesetze der Länder Ruhefristen für Aschen, je Land mit Paragraf erfasst

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026.