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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Ratgeber · Stand 26.08.2026

Was kostet ein Grab?

Aus einundzwanzig gelesenen Gebührensatzungen: 1.281 bis 4.127 Euro für das günstigste Erdgrab, 390 bis 2.114 Euro für das günstigste Urnengrab. Warum die Spanne so groß ist.

1.281 bis 4.127 €
Günstigstes Erdgrab je Gemeinde

Nutzung und Beisetzung, volle Ruhezeit

390 bis 2.114 €
Günstigstes Urnengrab je Gemeinde

Faktor 5,4 zwischen der günstigsten und der teuersten

2.288 €
Mittelwert Erdgrab

Median der einundzwanzig Gemeinden

312
Grabarten im Wortlaut erfasst

in 21 Gemeinden

Was ein Grab in Deutschland kostet

Kurz beantwortet

Für das günstigste Erdgrab mit Beisetzung verlangen die einundzwanzig von uns gelesenen Gemeinden zwischen 1.281 und 4.127 Euro, im Mittel 2.288 Euro. Das ist mehr als das Dreifache. Beim Urnengrab reicht die Spanne von 390 bis 2.114 Euro, mehr als das Fünffache. Alle diese Beträge sind Gemeindegebühren; der Bestatter, der Sarg und der Grabstein kommen obendrauf.

Was in dieser Zahl steckt, und was nicht

Die Gemeindegebühr ist nur eine von vier Rechnungen.

Wenn hier von den Kosten eines Grabes die Rede ist, dann von zwei Positionen, die immer gemeinsam anfallen: der Gebühr für das Nutzungsrecht am Grab und der Gebühr für die Beisetzung selbst. Die erste bezahlt den Platz für die Dauer der Ruhezeit, die zweite das Ausheben und Schließen des Grabes, den Weg der verstorbenen Person vom Kühlraum zum Grab und das Absenken. Getrennt betrachtet ergibt keine der beiden eine Rechnung.

Nicht enthalten sind Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, die Trauerfeier, der Grabstein und die Grabpflege. Wer eine vollständige Bestattung plant, muss diese Posten dazurechnen; sie machen in der Praxis oft den größeren Teil aus. Der Unterschied ist wichtig, weil nur die Gemeindegebühr in einer Satzung steht und damit vorher nachlesbar ist.

Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde liegt das Doppelte

Zehn Gemeinden, dieselbe Leistung, sehr verschiedene Beträge.

GemeindeGünstigstes ErdgrabGünstigstes Urnengrab
Leipzig1.281 €772 €
Dresden1.313 €689 €
Hofheim am Taunus1.729 €656 €
Darmstadt1.730 €825 €
Wetzlar1.814 €723 €
Essen2.020 €1.315 €
Hannover2.034 €1.140 €
Gießen2.193 €914 €
Köln2.197 €1.712 €
Stuttgart2.235 €1.145 €
Wiesbaden2.288 €807 €
Duisburg2.358 €1.709 €
München2.505 €1.158 €
Mainz2.507 €915 €
Düsseldorf2.591 €1.974 €
Taunusstein2.625 €1.323 €
Dortmund2.670 €1.370 €
Bochum2.695 €1.421 €
Offenbach am Main2.695 €390 €
Frankfurt am Main2.768 €1.525 €
Eltville am Rhein4.127 €2.114 €
Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit, aus der jeweils geltenden Gebührensatzung. Erfasst sind achtzehn Gemeinden: zehn im Rhein-Main-Raum und in Mittelhessen, dazu Dortmund, Essen, Duisburg und Bochum im Ruhrgebiet, Köln und Düsseldorf im Rheinland sowie München, Stuttgart, Leipzig, Dresden und Hannover.

Zwischen Hofheim am Taunus und Eltville am Rhein liegen 2.398 Euro für dieselbe Sache. Beide Orte liegen im selben Bundesland, keine dreißig Kilometer auseinander, und beide rechnen nach demselben hessischen Kommunalabgabengesetz ab. Beim Urnengrab ist der Abstand noch größer: Offenbachs teil-anonyme Gemeinschaftsgrabstätte kostet 390 Euro, Eltvilles günstigstes Urnenreihengrab 2.114 Euro. Das ist das Fünffache.

Der Grund ist keine Willkür. Eine Gemeinde muss ihre Friedhöfe kostendeckend betreiben, und was der Betrieb kostet, hängt an Dingen, die mit dem einzelnen Grab wenig zu tun haben: an der Zahl der Friedhöfe, an ihrer Größe, an Bodenverhältnissen, an Personalkosten und daran, wie viele Bestattungen im Jahr die Fixkosten tragen. Eine Stadt mit zwölf kleinen Friedhöfen und wenigen Bestattungen je Friedhof rechnet zwangsläufig anders als eine mit einem großen.

Die Grabart bewegt mehr als der Ort

Innerhalb einer einzigen Gemeinde ist die Spanne oft größer als zwischen zwei Gemeinden. In Darmstadt kostet die günstigste erfasste Grabart 825 Euro und die teuerste, eine Gruft im Säulenhalbrund des Waldfriedhofs, 18.445 Euro. In Frankfurt am Main reicht die Spanne von 1.525 bis 13.919 Euro. Wer den Preis beeinflussen will, entscheidet also zuerst über die Grabart und erst danach über den Ort.

  • Reihengrab: Die Lage wird zugeteilt, der Erwerb ist nur im Todesfall möglich, eine Verlängerung meist nicht. Fast immer die günstigste Form.
  • Wahlgrab: Die Lage wird ausgesucht, das Nutzungsrecht ist verlängerbar und oft für mehrere Grabstellen gedacht. Regelmäßig das Doppelte eines Reihengrabs.
  • Rasengrab: Die Gemeinde pflegt die Fläche, dafür ist die Nutzungsgebühr höher. Was man an Pflege spart, zahlt man vorne.
  • Urnennische und Kolumbarium: Oft die günstigste Urnenlösung, weil kein Grab ausgehoben werden muss.
  • Gruft: Die teuerste Form, mit Nutzungszeiten bis 60 Jahre.

Woher diese Zahlen stammen

Aus den Gebührensatzungen der Gemeinden selbst. Jede Position ist aus dem amtlichen Text abgeschrieben und trägt bei uns ihren Paragrafen oder ihre Nummer im Gebührenverzeichnis. Wo eine Satzung eine Angabe nicht hergibt, steht das auf der jeweiligen Seite als Lücke und nicht als Schätzung.

Zehn Gemeinden sind wenig gemessen an den 9.595 Gemeinden mit mindestens einem Friedhof. Die Spanne, die sich hier zeigt, ist deshalb ein Befund über diese zehn und keine Statistik über Deutschland. Sie reicht aber aus, um die praktische Folgerung zu tragen: Wer nur eine Gemeinde fragt, kennt keinen Preis, sondern eine Zahl.

Häufige Fragen

Sind das die gesamten Bestattungskosten?
Nein. Es sind die Gebühren der Gemeinde für Grab und Beisetzung. Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, die Trauerfeier, der Grabstein und die Grabpflege kommen dazu und stehen in keiner Satzung.
Kann ich mir die Gemeinde aussuchen?
Meist nicht frei. Die Friedhofssatzungen knüpfen das Recht auf ein Grab an den letzten Wohnsitz oder den Sterbeort. Viele Gemeinden nehmen Auswärtige auf, einige verlangen dafür einen Zuschlag. Fragen Sie danach, bevor Sie zusagen.
Warum ist ein Urnengrab nicht immer billiger?
Weil die Beisetzungsgebühr getrennt gerechnet wird. In Frankfurt am Main kostet die Beisetzung einer Urne in der Erde 1.046 Euro, mehr als in manchen Gemeinden das ganze Urnengrab. Die Einäscherung selbst zahlt man zusätzlich beim Krematorium.

Weitere Auswertungen

Quellen und Stand

  • Gebührensatzungen von einundzwanzig Gemeinden, jeweils in der geltenden Fassung Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach am Main, Eltville am Rhein, Taunusstein, Hofheim am Taunus, Gießen, Wetzlar
  • Eigene Auswertung über 312 im Wortlaut erfasste Grabarten

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026.