Brandenburg, Stadt, Gemeindeschlüssel 12061260
Alle 9 Friedhöfe in Königs Wusterhausen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03375 273-211
- Stadt Königs Wusterhausen, Friedhofsverwaltung
- 920,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 500,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
15711 Königs Wusterhausen
Einstellige Erdwahlgrabstätte
Urnenreihengrab
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Königs Wusterhausen nehmen zusammen 12,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Königs Wusterhausen ist der größte mit 3,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 9 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 1 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Königs Wusterhausen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Königs Wusterhausen, Friedhofsverwaltung
Scheederstraße 2, Haus C15711 Königs Wusterhausen
03375 273-211
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 12 UhrDienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 13 bis 17 UhrFreitag 7.30 bis 12 Uhr
Die 9 Friedhöfe in Königs Wusterhausen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Königs Wusterhausen | 3,6 ha | 3,8 km | 34 Anlagen, nächste 90 m | Funkerberg, 110 mBus 730 | christlich |
| Friedhof Zeesen | 2,1 ha | 6 km | 7 Anlagen, nächste 80 m | Zeesen, Puschkinstraße, 320 mBus 724, Bus 727 | keine Angabe |
| Friedhof Wernsdorf | 1,9 ha | 6 km | 1 Anlagen, nächste 350 m | Wernsdorf, Dorfaue, 240 mBus 428, Bus 733 | keine Angabe |
| Friedhof Deutsch Wusterhausen | 1,5 ha | 5,8 km | 1 Anlagen, nächste 380 m | Denkmalplatz, 300 mBus 730, Bus N36 | keine Angabe |
| Friedhof Niederlehme | 1,1 ha | 1,2 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Wasserturm, 410 mBus 428, Bus 733 | keine Angabe |
| Historischer Friedhof ZernsdorfDenkmal | 6.500 m² | 3,3 km | 3 Anlagen, nächste 120 m | Zernsdorf, 120 mZug RB36 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Zernsdorf | 6.450 m² | 2,4 km | keine erfasst | An der Lanke, 880 mBus 721 | keine Angabe |
| Friedhof Kablow | 6.010 m² | 5 km | 1 Anlagen, nächste 390 m | Kablow, Dorf, 200 mBus 723 | keine Angabe |
| Friedhof Kablow Ziegelei | 3.840 m² | 4,3 km | keine erfasst | Kablow-Ziegelei, Am Lankensee, 480 mBus 721 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Königs Wusterhausen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Berlin | 28,3 km | 780,00 €Erdreihengrabstätte140,00 € gespart | 639,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Zossen | 18,7 km | 909,38 €Reihengrab für Särge, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr10,62 € gespart | 709,08 €Zweistellige Urnenwahlgrabstätte (2 Urnen) |
| Königs Wusterhausen (hier) | - | 920,00 €Einstellige Erdwahlgrabstätte | 500,00 €Urnenreihengrab |
| Ahrensfelde | 31,4 km | 1.720,00 €Erd-Reihengrabstätte für Erwachsene, eine Stelle | 948,00 €Urnen-Reihengrabstätte, eine Stelle |
| Fürstenwalde/Spree | 27,6 km | 1.724,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung | 959,00 €Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 31,4 km | 140,00 €in Berlin, 28,3 km entfernt | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Königs Wusterhausen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königs Wusterhausen, Ortsrecht 7-6, beschlossen am 04.12.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13, Jahrgang 34 vom 27.12.2023, in Kraft seit 28.12.2023, im Ortsrecht mit Stand 30.01.2024 geführt.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einstellige ErdwahlgrabstätteDie Erwerbsgebühr beträgt 820 Euro für fünfundzwanzig Jahre. Dazu kommt die Vorhaltegebühr für die Trauerhalle von 100 Euro, die nach Paragraf 7 Absatz 1 jeder Nutzungsberechtigte zahlt, auch wenn die Halle nicht genutzt wird. | 920,00 € | 0,00 € | 920,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| Zweistellige ErdwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Nach Paragraf 6 Absatz 2 ist die Gebühr auch für noch unbelegte Stellen zu entrichten. Erwerbsgebühr 1.240 Euro, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. | 1.340,00 € | 0,00 € | 1.340,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| Dreistellige ErdwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze dreistellige Grabstätte. Erwerbsgebühr 1.660 Euro, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. | 1.760,00 € | 0,00 € | 1.760,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| Erb- und Familiengrabstätte an der FriedhofsmauerErb- und Familiengrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung mehrstellige Wahlgrabstätten für Erdbestattungen an der Friedhofsmauer; das Nutzungsrecht wird für dreißig Jahre vergeben und kann schon zu Lebzeiten erworben werden. Erwerbsgebühr 2.090 Euro, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 4 hier ebenfalls dreißig Jahre. | 2.190,00 € | 0,00 € | 2.190,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. LebensjahrErwerbsgebühr 500 Euro für zwanzig Jahre, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung für Kinder, die vor Vollendung des fünften Lebensjahres gestorben sind, zwanzig Jahre. | 600,00 € | 0,00 € | 600,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| Reihengrabstätte für Personen ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Königs Wusterhausen. Erwerbsgebühr 820 Euro für fünfundzwanzig Jahre, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung nicht möglich. | 920,00 € | 0,00 € | 920,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| Grabstelle in der ErdgemeinschaftsgrabanlageIn Erdgemeinschaftsgrabanlagen werden nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung Särge der Reihe nach beigesetzt, der Name steht auf einer gemeinsamen Stele. Das Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 19 Absatz 2 für die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren, ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen, und Anlage und Pflege der Gemeinschaftsanlagen obliegen der Stadt. Erwerbsgebühr 820 Euro, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. Die Namenstafel geht nach Paragraf 19 Absatz 1 zulasten des Nutzungsberechtigten und steht in keinem Gebührensatz. | 920,00 € | 0,00 € | 920,00 € | 25 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Königs Wusterhausen überhaupt. Erwerbsgebühr 400 Euro für zwanzig Jahre, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung nicht möglich. | 500,00 € | 0,00 € | 500,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| UrnenwahlgrabIn einem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Erwerbsgebühr 520 Euro für zwanzig Jahre, dazu 100 Euro Vorhaltegebühr für die Trauerhalle. | 620,00 € | 0,00 € | 620,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 6 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 1 |
| Stelle im anonymen UrnenfeldDas günstigste pflegefreie Grab in Königs Wusterhausen, zusammen mit den beiden anderen Urnengemeinschaftsanlagen. Bei anonymen Urnengemeinschaftsanlagen wird das Grabfeld nach Paragraf 18 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung nicht gekennzeichnet, die Urne wird ohne Beisein der Angehörigen und ohne Bekanntgabe des Namens eingelassen. Anlage und Pflege obliegen nach Paragraf 18 Absatz 2 der Stadt, und Paragraf 6 Absatz 4 der Gebührensatzung erklärt die Pflegekosten für enthalten. | 750,00 € | 0,00 € | 750,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 7 Absatz 1 |
| Stelle in der UrnengemeinschaftsanlageHalbanonyme Anlage: Die Namen stehen nach Paragraf 18 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung auf einem gemeinsamen Grabmal, die Stelle in der Grabstätte wird nicht gekennzeichnet, die Bestattung kann im Beisein der Angehörigen erfolgen. Anlage und Pflege obliegen nach Paragraf 18 Absatz 2 der Stadt, die Pflegekosten sind nach Paragraf 6 Absatz 4 der Gebührensatzung enthalten. Die Namenstafel wird auf Kosten des Nutzungsberechtigten beschafft und steht in keinem Gebührensatz. | 750,00 € | 0,00 € | 750,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 7 Absatz 1 |
| Stelle in der Urnengemeinschaftsanlage an der MauerGrabstätte für bis zu zwei Urnen in einer Fläche an der Friedhofsmauer nach Paragraf 18 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofsordnung. Die Namenstafel gibt die Stadt in Auftrag und stellt sie dem Nutzungsberechtigten per Kostenbescheid in Rechnung; einen festen Satz dafür nennt die Gebührensatzung nicht. Anlage und Pflege obliegen nach Paragraf 18 Absatz 2 der Stadt. | 750,00 € | 0,00 € | 750,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 9 in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 7 Absatz 1 |
| BaumurnengrabstätteBaumgräber sind nach Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofsordnung Grabstätten für bis zu zwei Urnen an einem neu gepflanzten Gehölz oder an einem älteren Friedhofsbaum, mit Namensnennung auf einem liegenden Pultstein. Pflanzenauswahl und Pflege der Stelle obliegen nach Absatz 2 der Stadt zulasten des Nutzungsberechtigten; Paragraf 6 Absatz 4 der Gebührensatzung erklärt diese Pflegekosten für in der Gebühr enthalten. Das erklärt den Abstand von 3.360 Euro zu den 650 Euro der übrigen Gemeinschaftsanlagen. | 3.460,00 € | 0,00 € | 3.460,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 10 in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 7 Absatz 1 |
| Stelle an der UrnensteleDas teuerste Grab der Stadt. Die Pflegekosten sind nach Paragraf 6 Absatz 4 der Gebührensatzung im Betrag enthalten, dort ausdrücklich für die Stelen genannt. Die Friedhofsordnung führt die Urnenstele nicht als eigene Grabart auf, sie kennt die Stele nur als Namensträger der Erdgemeinschaftsanlage in Paragraf 19 Absatz 1. | 3.910,00 € | 0,00 € | 3.910,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 11 in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 7 Absatz 1 |
Häufige Fragen zu Königs Wusterhausen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Königs Wusterhausen?
- In Königs Wusterhausen sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 12,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Königs Wusterhausen?
- Friedhof Königs Wusterhausen ist mit 3,6 ha der größte Friedhof in Königs Wusterhausen. Er liegt 3,8 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Königs Wusterhausen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Königs Wusterhausen gelten 25 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Erbgrabstätten an der Friedhofsmauer nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 4 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Königs Wusterhausen?
- Ein Grab in Königs Wusterhausen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 500,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königs Wusterhausen, Ortsrecht 7-6, beschlossen am 04.12.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13, Jahrgang 34 vom 27.12.2023, in Kraft seit 28.12.2023, im Ortsrecht mit Stand 30.01.2024 geführt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Königs Wusterhausen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Königs Wusterhausen ist Stadt Königs Wusterhausen, Friedhofsverwaltung zuständig, Scheederstraße 2, Haus C, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon 03375 273-211. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Königs Wusterhausen, die Fristen setzt Brandenburg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königs Wusterhausen, Ortsrecht 7-6 beschlossen am 04.12.2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13, Jahrgang 34 vom 27.12.2023, in Kraft seit 28.12.2023, im Ortsrecht mit Stand 30.01.2024 geführt
- Satzung über die Ordnung, Benutzung und Gestaltung der Friedhöfe sowie die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Königs Wusterhausen, Friedhofsordnung Königs Wusterhausen, Ortsrecht 7-5 1. Änderung beschlossen am 08.04.2024, ausgefertigt am 15.04.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Jahrgang 35 Nr. 4 vom 20.04.2024, im Ortsrecht mit Stand 09.09.2024 geführt
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.