Brandenburg, Kreisfreie Stadt, Gemeindeschlüssel 12054000
Alle 28 Friedhöfe in Potsdam
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0331 289-4701
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Friedhöfe, Friedhofsverwaltung auf dem Alten Friedhof Potsdam
- 2.260,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.105,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 28
- Friedhöfe mit Namen
14473 Potsdam
Erdreihengrab für 25 Jahre
Urnenhain
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 28 Friedhöfe in Potsdam nehmen zusammen 72,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 25,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.960 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 140 m entfernt, der entlegenste 11,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 27 von 28 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 23 von 28 haben eine erfasste Parkanlage. 11 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 13 der 28 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Potsdam rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Friedhöfe, Friedhofsverwaltung auf dem Alten Friedhof Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 10614473 Potsdam
0331 289-4701
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 Uhr und 12.30 bis 15 UhrDienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr vom 1. März bis 31. OktoberDienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr vom 1. November bis 28. FebruarMittwoch keine SprechzeitenDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 8 bis 11.30 UhrTermine nach telefonischer Vereinbarung, die Verwaltung vergibt feste Terminfenster
Die 28 Friedhöfe in Potsdam, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 25,9 ha | 2,2 km | 12 Anlagen, nächste 250 m | Sporthalle, 330 mTram 91, Tram 92, Tram 93, Tram 96 | keine Angabe |
| Alter FriedhofDenkmal | 9,9 ha | 1,9 km | 35 Anlagen, nächste 140 m | Friedhöfe, 190 mTram 91, Tram 92, Tram 93, Tram 96 | christlich |
| Alter FriedhofDenkmal | 9,9 ha | 1,9 km | 35 Anlagen, nächste 140 m | Friedhöfe, 190 mTram 91, Tram 92, Tram 93, Tram 96 | keine Angabe |
| Sowjetischer Ehrenfriedhof PotsdamDenkmal | 5,2 ha | 3,6 km | keine erfasst | Michendorfer Chaussee/Friedhof, 170 mBus 608, Bus 643 | keine Angabe |
| Friedhof Babelsberg Goethestraße | 4,7 ha | 3,2 km | keine erfasst | Scheffelstraße, 190 mBus 616 | keine Angabe |
| Friedhof Großbeerenstraße | 2,8 ha | 3,2 km | 23 Anlagen, nächste 140 m | Am Findling/Willi-Frohwein-Platz, 180 mBus 601, Bus 690, Bus N13 | keine Angabe |
| Bornstedter FriedhofDenkmal | 2,5 ha | 2,3 km | 4 Anlagen, nächste 190 m | Ribbeckstraße, 480 mBus 614, Bus 650 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Drewitz | 1,3 ha | 6,9 km | 3 Anlagen, nächste 270 m | Clara-Schumann-Straße/Trebbiner Straße, 180 mBus N14 | keine Angabe |
| Kirchhof Groß Glienicke | 1,1 ha | 8,3 km | 12 Anlagen, nächste 60 m | Kirche Groß Glienicke, 80 mBus 604, Bus 638, Bus 639, Bus N15 | christlich, evangelisch |
| Evangelischer Friedhof am Plantagenplatz | 1,1 ha | 3 km | 16 Anlagen, nächste 90 m | Plantagenstraße, 170 mTram 94, Tram 99, Bus 616, Bus 694 | christlich, evangelisch |
| Neuer Friedhof Bornim | 9.340 m² | 5,6 km | 1 Anlagen, nächste 190 m | Sportplatz Bornim, 130 mBus 698 | keine Angabe |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 9.110 m² | 1,8 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Am Pfingstberg, 300 mBus 604, Bus 609, Bus 638, Bus 697 | jüdisch |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 9.110 m² | 1,8 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Am Pfingstberg, 300 mBus 604, Bus 609, Bus 638, Bus 697 | jüdisch |
| Friedhof Fahrland | 8.960 m² | 8,6 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Schule Fahrland, 250 mBus 609, Bus 662 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Klein-GlienickeDenkmal | 7.600 m² | 3,1 km | 1 Anlagen, nächste 220 m | Schloss Glienicke, 170 mBus 316, Bus N16 | keine Angabe |
| Friedhof Sacrow | 5.710 m² | 3,6 km | 1 Anlagen, nächste 110 m | Sacrower See, 130 mBus 697 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Bornim | 5.230 m² | 4,6 km | 1 Anlagen, nächste 230 m | Kirche Bornim, 150 mBus 614, Bus 619, Bus 650, Bus 692 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof BassinplatzDenkmal | 3.330 m² | 140 m | 49 Anlagen, nächste 50 m | Bassinplatz, 110 mBus 603, Bus 692 | christlich |
| Friedhof MarquardtDenkmal | 2.990 m² | 8,6 km | 12 Anlagen, nächste 40 m | Bahnhof Marquardt, 160 mBus 609, Bus 619 | christlich, katholisch |
| Friedhof Kartzow | 2.850 m² | 11,6 km | 2 Anlagen, nächste 340 m | Kartzow, 140 mBus 609, Bus 662 | keine Angabe |
| Russisch-orthodoxer Friedhof | 2.680 m² | 1,7 km | 1 Anlagen, nächste 390 m | Am Pfingstberg, 360 mBus 604, Bus 609, Bus 638, Bus 697 | christlich |
| Friedhof Eiche | 2.420 m² | 4,7 km | 10 Anlagen, nächste 130 m | Baumschulenweg, 150 mBus 695, Bus N14, Bus X5 | keine Angabe |
| Friedhof Drewitz | 2.310 m² | 6,1 km | keine erfasst | Drewitz-Ort, 170 mBus 699 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Grube | 2.000 m² | 8,1 km | keine erfasst | keine erfasst | christlich, evangelisch |
| Friedhof Krampnitz | 1.530 m² | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Rotkehlchenweg, 100 mBus 697 | keine Angabe |
| Friedhof UetzDenkmal | 1.100 m² | 11 km | keine erfasst | Kirche Uetz, 90 mBus 609, Bus 614 | christlich, evangelisch |
| Ehrenhain BornstedtDenkmal | 910 m² | 2,2 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Ribbeckstraße, 360 mBus 614, Bus 650 | keine Angabe |
| Kirchhof | 350 m² | 1,6 km | 2 Anlagen, nächste 310 m | Am Schragen, 310 mTram 92, Tram 96, Bus 697 | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Potsdam kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Beelitz | 19,3 km | 225,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung, Friedhof Fichtenwalde2.035,00 € gespart | 225,00 €Reihengrabstätte für eine Aschebeisetzung, Friedhof Fichtenwalde880,00 € gespart |
| Berlin | 26,2 km | 780,00 €Erdreihengrabstätte1.480,00 € gespart | 639,00 €Urnenreihengrabstätte466,00 € gespart |
| Zossen | 33,5 km | 909,38 €Reihengrab für Särge, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.350,62 € gespart | 709,08 €Zweistellige Urnenwahlgrabstätte (2 Urnen)395,92 € gespart |
| Brandenburg an der Havel | 34,6 km | 1.723,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 11. Lebensjahr537,00 € gespart | 458,00 €Urnenreihengrabstätte647,00 € gespart |
| Potsdam (hier) | - | 2.260,00 €Erdreihengrab für 25 Jahre | 1.105,00 €Urnenhain |
| Am meisten zu sparen | bis 34,6 km | 2.035,00 €in Beelitz, 19,3 km entfernt | 880,00 €in Beelitz, 19,3 km entfernt |
Was ein Grab in Potsdam kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam, Friedhofsgebührensatzung, vom 06.12.2023, ausgefertigt am 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024 nach Paragraf 6; am 06.09.2026 unverändert, eine Änderungssatzung ist bis zum Sonderamtsblatt 16/2026 vom 15.07.2026 nicht ergangen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdkindergrab bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie einzige Grabart des Tarifs, die nur Kindern offensteht, und mit 1.324 Euro die günstigste Erdbestattung überhaupt. Der Jahressatz beträgt 47 Euro. Wir setzen 20 Jahre an, weil Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung für Kinder unter fünf Jahren eine Ruhezeit von 20 Jahren nennt und Paragraf 15 Absatz 1 verlangt, dass die Nutzungszeit der Ruhezeit entspricht; bei 25 Jahren läge die Nutzungsgebühr bei 1.175 statt 940 Euro. Die Grabstelle misst nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe a 1,30 mal 0,80 Meter. Auch die Bestattung ist billiger als bei Erwachsenen, 384 statt 767 Euro nach Ziffer I.2.1. Die Erstgestaltung nach Ziffer I.7.1 kostet 53 Euro zusätzlich und ist nicht eingerechnet, weil die Angehörigen das Grab nach Paragraf 36 Absatz 1 auch selbst herrichten dürfen. Genau daraus folgt, dass dieses Grab nicht pflegefrei ist: Die Pflege bleibt bei den Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat im unteren Teil des Neuen Friedhofs einen Sternengarten eingerichtet, in dem Reihengräber und Wahlstellen für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr liegen; als Reihengrab ist das Kindergrab nach Paragraf 15 Absatz 3 nicht verlängerbar. | 940,00 € | 384,00 € | 1.324,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.1 und Ziffer I.2.1 |
| Erdreihengrab für 25 JahreDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 2.260 Euro für Nutzung und Bestattung die günstigste Erdbestattung für Erwachsene. Der Betrag von 1.493 Euro ist eine Pauschale für die gesamten 25 Jahre und kein Jahressatz; rechnerisch sind das 59,72 Euro im Jahr und damit etwas weniger als die 68 Euro der Erdeinzelwahlgrabstätte, was den Preisabstand zwischen Reihen- und Wahlgrab erklärt. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung ist das Erdreihengrab einstellig, wird der Reihe nach belegt, nimmt nur einen Verstorbenen auf und misst 2,50 mal 1,25 Meter. Nach Paragraf 15 Absatz 3 wird das Nutzungsrecht einmalig verliehen, eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich. Die Erstgestaltung mit Einfassung nach Ziffer I.7.2 kostet 95 Euro zusätzlich und ist abwählbar. Für Herrichten und Pflege sind nach Paragraf 36 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten zuständig, das Grab ist also nicht pflegefrei. Wer es dennoch pflegen lassen will, zahlt nach der Preisliste der Friedhofsverwaltung 5.565 Euro für ein grünes Grab oder 7.750 Euro für ein Grab mit Blumenbeet an den Vertragsgärtner, mehr als das Doppelte der Gebühr selbst. | 1.493,00 € | 767,00 € | 2.260,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.2 und Ziffer I.2.2 |
| Erdgemeinschaftsgrab für 25 JahreDas einzige pflegefreie Erdgrab in Potsdam und mit 3.195 Euro um 935 Euro teurer als das Erdreihengrab. Genau diese 935 Euro sind die Pflege: Ziffer I.7.3 heißt "Gestaltung Erdgemeinschaftsgrab und Pflege für 25 Jahre" und ist eine eigene Gebühr der Stadt, also 37,40 Euro im Jahr. Die Nutzungsgebühr nach Ziffer I.1.3 beträgt 1.493 Euro und ist damit auf den Cent so hoch wie beim Erdreihengrab. Dass die Pflege nicht abwählbar ist, steht in Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Die Grabfläche ist ausschließlich mit Rasen gestaltet, individuelle Pflanzungen sind nicht gestattet. Anonym ist das Grab trotzdem nicht, denn derselbe Absatz erlaubt ein liegendes Gedenkzeichen bis zu 0,20 Quadratmetern. Die Gräber werden der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben, über die Wiederbelegung entscheidet nach Absatz 3 die Stadt. Die Grabstelle misst 2,50 mal 1,25 Meter, also so viel wie ein Reihengrab. | 2.428,00 € | 767,00 € | 3.195,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.3, Ziffer I.7.3 und Ziffer I.2.2 |
| ErdeinzelwahlgrabstätteDas verlängerbare Erdgrab für eine Person, 1.700 Euro Nutzung plus 767 Euro Bestattung. Der Jahressatz beträgt 68 Euro. Dass er wirklich mit der Nutzungszeit zu vervielfachen ist, sagt die Stadt selbst: Ihre Angebotsübersicht zum Garten der Erinnerung mit Stand 01.03.2025 führt "Nutzungsrecht an einer Erdwahlstelle für 25 Jahre 1.700,00 EUR". Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung sind Erdwahlgräber ein- oder mehrstellig, je Grabstelle darf nur ein Sarg in einfacher Tiefe bestattet werden, und in noch nicht belegten Grabstellen kann jeweils eine Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 4 25 Jahre und kann auf Antrag um jeweils bis zu 25 Jahre verlängert werden, im Rahmen der Kapazitäten des Friedhofs auch mehrfach. Eine eigene Tarifziffer für die Verlängerung kennt das Verzeichnis nicht; weil der Satz je Jahr gilt, ergibt sich der Preis aus ihm. Für die Pflege sind nach Paragraf 36 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten zuständig, das Grab ist nicht pflegefrei. | 1.700,00 € | 767,00 € | 2.467,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.4 und Ziffer I.2.2 |
| ErddoppelwahlgrabstätteDie zweistellige Wahlgrabstätte, 128 Euro je Jahr und damit 3.200 Euro auf 25 Jahre. Der Satz gilt für die gesamte Grabstätte und nicht je Grabstelle; je Stelle sind es 64 Euro im Jahr, also weniger als die 68 Euro der Einzelstelle. Nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung erhöht sich die Breite je Stelle um 1,25 Meter, die Doppelstelle misst also 2,50 mal 2,50 Meter. Der hier eingetragene Preis enthält nur eine Bestattung; jede weitere kostet erneut 767 Euro nach Ziffer I.2.2. Die Erstgestaltung mit Einfassung nach Ziffer I.7.4 kostet 130 Euro zusätzlich und ist nicht eingerechnet. Nach Paragraf 15 Absatz 5 darf die Ruhezeit einer Beisetzung die Dauer des Nutzungsrechts nicht überschreiten, und eine Verlängerung ist nur für die gesamte Grabstätte möglich, auch wenn nur eine der beiden Stellen belegt wird. Für die Pflege sind nach Paragraf 36 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten zuständig. | 3.200,00 € | 767,00 € | 3.967,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.5 und Ziffer I.2.2 |
| Urnenreihengrab für 20 JahreDas gewöhnliche Urnengrab, 969 Euro Nutzung und 185 Euro Beisetzung, zusammen 1.154 Euro. Der Betrag ist eine Pauschale für die gesamten 20 Jahre; rechnerisch sind das 48,45 Euro im Jahr, knapp unter den 49 Euro der Urnenwahlstelle. Nach Paragraf 21 der Friedhofssatzung nimmt ein Urnenreihengrab genau eine Urne auf, wird der Reihe nach belegt und misst in der Regel 1,00 mal 1,00 Meter, mindestens 0,80 mal 0,80 Meter. Nach Paragraf 15 Absatz 3 ist das Nutzungsrecht einmalig und nicht verlängerbar. Eine Erstgestaltung durch die Stadt sieht der Tarif für diese Grabart nicht vor. Für Herrichten und Pflege sind nach Paragraf 36 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten zuständig, das Grab ist also nicht pflegefrei; wer es abgeben will, schließt einen Dauergrabpflegevertrag über 2.910 Euro für ein grünes Grab oder 4.580 Euro mit Blumenbeet, und dieser Preis steht in keiner Satzung. | 969,00 € | 185,00 € | 1.154,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.7 und Ziffer I.3.3 |
| UrnenwahlgrabstelleDie verlängerbare Urnenstelle, 49 Euro je Jahr und damit 980 Euro auf 20 Jahre. Die Angebotsübersicht der Friedhofsverwaltung bestätigt die Rechnung mit "Nutzungsrecht an einer Urnenwahlstelle für 20 Jahre 980,00 EUR". Der eigentliche Vorteil dieser Grabart steht in Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung: In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden, und das Nutzungsrecht kann auf Antrag um bis zu 20 Jahre verlängert werden. Der hier eingetragene Preis enthält nur eine Beisetzung; jede weitere kostet erneut 185 Euro nach Ziffer I.3.3. Wer die Stelle voll belegt, zahlt also einmal die Nutzung und viermal die Beisetzung, zusammen 1.720 Euro. Die Grabstelle misst in der Regel 1,00 mal 1,00 Meter. Für die Pflege sind nach Paragraf 36 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten zuständig, das Grab ist nicht pflegefrei. | 980,00 € | 185,00 € | 1.165,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.8 und Ziffer I.3.3 |
| Urnengrab für 20 Jahre in der UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste pflegefreie Grab in Potsdam, 1.327 Euro für Nutzung, Pflege und Beisetzung zusammen. Zur Pauschale von 918 Euro nach Ziffer I.1.9 kommen 224 Euro nach Ziffer I.7.5, überschrieben "Urnengrab in Urnengemeinschaftsanlage Gestaltung, Pflege für 20 Jahr", also 11,20 Euro Pflege im Jahr. Das ist die billigste Pflege des ganzen Verzeichnisses, und der Grund steht in Paragraf 22 der Friedhofssatzung: Die Urnen werden der Reihe nach auf einer Fläche von nur 0,25 mal 0,25 Metern je Urne beigesetzt, und es ist nicht gestattet, die Lage einer Urne durch Bepflanzung oder ein Gedenkzeichen kenntlich zu machen. Das Grab ist damit anonym. Blumen und Kränze sind an der Gemeinschaftsstele oder an den Blumenringen abzulegen, das Betreten der Rasenfläche ist auch während der Beisetzung untersagt. Wer einen Namen am Grab braucht, zahlt 458 Euro mehr und nimmt die Anlage mit Grabkennzeichnung. | 1.142,00 € | 185,00 € | 1.327,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.9, Ziffer I.7.5 und Ziffer I.3.3 |
| Urnengrab für 20 Jahre in der Urnengemeinschaftsanlage mit individueller GrabkennzeichnungDieselbe Gemeinschaftsanlage, aber mit Namen: 1.785 Euro mit Beisetzung. Hier gelten zwei Jahressätze nebeneinander, 48 Euro für die Nutzung nach Ziffer I.1.10 und 32 Euro nach Ziffer I.7.6 für Erstgestaltung und Pflege, zusammen 80 Euro im Jahr und 1.600 Euro auf 20 Jahre. Pflegefrei ist das Grab, weil Ziffer I.7.6 die Pflege als eigene Gebühr der Stadt ausweist und Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung eine Bepflanzung der Fläche ausdrücklich untersagt. Statt der Bepflanzung wird eine Grabplatte aus Naturstein von 0,20 mal 0,30 Metern mit einer Inschrift bündig im Erdreich verlegt; die Grabstätte selbst misst 0,80 mal 0,80 Meter. Blumen und Kränze dürfen nicht auf der Beisetzungsfläche liegen. Die Grabkennzeichnung kostet damit 458 Euro mehr als die anonyme Variante, und das ist der gesamte Unterschied zwischen beiden Grabarten. | 1.600,00 € | 185,00 € | 1.785,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.10, Ziffer I.7.6 und Ziffer I.3.3 |
| Urnenstelle am Baum für die Beisetzung bis zu zwei UrnenDas Baumgrab der Stadt und das teuerste pflegefreie Grab, 2.656 Euro mit Beisetzung. Der Preis setzt sich aus drei Ziffern zusammen: 94 Euro Nutzung je Jahr nach Ziffer I.1.11, einmalig 11 Euro Erstgestaltung nach Ziffer I.7.7 und 29 Euro Pflege je Jahr nach Ziffer I.7.8. Der Pflegebeleg ist doppelt: die eigene Tarifziffer und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung, wonach die gärtnerische Pflege der Wiesenflächen und der Gehölze durch die Landeshauptstadt Potsdam erfolgt. Nach Absatz 4 sind am Beisetzungsort Blumen, Gebinde und Pflanzungen jeglicher Art ausgeschlossen, es bleibt also nichts zu pflegen; erlaubt ist eine liegende Natursteinplatte oder ein Findling von etwa 30 mal 20 Zentimetern. Die Urnengruft wird zur Schonung der Wurzeln ein bis anderthalb Meter vom Stamm entfernt geöffnet, und stirbt der Baum, wird nach Absatz 6 in unmittelbarer Nähe ein neues Gehölz gepflanzt, während der Stubben zur Wahrung der Totenruhe stehen bleibt. Der Preis gilt für die ganze Stelle mit bis zu zwei Urnen; die zweite Beisetzung kostet erneut 185 Euro. Als Wahlstelle nach Paragraf 25 Absatz 2 ist sie verlängerbar. | 2.471,00 € | 185,00 € | 2.656,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.11, Ziffer I.7.7, Ziffer I.7.8 und Ziffer I.3.3 |
| UrnenhainMit 46 Euro je Jahr und 1.105 Euro einschließlich Beisetzung rechnerisch das günstigste Urnengrab der Stadt, und die gefährlichste Zeile des Verzeichnisses, weil das nur die halbe Rechnung ist. Die Angebotsübersicht zum Garten der Erinnerung mit Stand 01.03.2025, die die Friedhofsverwaltung verlinkt, führt den Urnenhain als Reihengrab mit 20 Jahren Laufzeit und verlangt dafür 1.870 Euro Dauergrabpflege, in denen der Findling als Grabmal enthalten ist, die Beschriftung aber nicht. Vertragspartnerin ist nach dem Flyer "Liebevolles Gedenken im Garten der Erinnerung" die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG in Karlsruhe, die vor Ort mit der ARGE Potsdam und dem Gartenbau Spillner arbeitet. Wer hier beisetzt, zahlt also 2.975 Euro, und 1.870 davon stehen in keiner Satzung. Deshalb führen wir den Urnenhain nicht als pflegefrei. Die Friedhofssatzung von 2014 kennt die Grabart nicht beim Namen; dass die Preisliste sie als Reihengrab mit Findling beschreibt, passt zu den Baumgräbern des Paragrafen 25 Absatz 2 und 4. Als Reihengrab ist sie nach Paragraf 15 Absatz 3 nicht verlängerbar. | 920,00 € | 185,00 € | 1.105,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.13 und Ziffer I.3.3 |
| Urne in besonderer LageDer höchste Jahressatz des ganzen Verzeichnisses, 190 Euro, also 3.800 Euro Nutzung und mit der Beisetzung 3.985 Euro. Das ist mehr als das Dreifache der gewöhnlichen Urnenwahlstelle. Was eine besondere Lage ist, sagt weder die Gebührensatzung noch die Friedhofssatzung; gemeint sein dürften die denkmalgeschützten Teile, für die Paragraf 29 Absatz 2 besondere Gestaltungsauflagen zulässt, und die Urnenwahlstellen auf dem Alten Friedhof, deren Steinstellung Paragraf 30 Absatz 7 vor der Belegung festlegt. Die Leistungsseite der Friedhofsverwaltung führt die Grabart unter den Urnenbeisetzungen als "Urnenwahlstelle in besonderer Lage"; als Urnenwahlgrab ist sie nach Paragraf 24 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 4 um bis zu 20 Jahre verlängerbar. Das ist gegenüber unserer Erfassung von 2026 berichtigt, die sie als nicht verlängerbar führte. Eine Pflegeziffer nennt der Tarif für sie nicht, die Pflege bleibt nach Paragraf 36 Absatz 1 bei den Nutzungsberechtigten. | 3.800,00 € | 185,00 € | 3.985,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.14 und Ziffer I.3.3 |
| Kolumbarium bis zu zwei UrnenDie Urnenwand, mit der Satzung von 2023 neu eingeführt, 95 Euro Nutzung je Jahr nach Ziffer I.1.15 und 84 Euro Pflege und Unterhaltung für 20 Jahre nach Ziffer I.7.9, zusammen 1.984 Euro. Die Beisetzung kostet hier nur 96 Euro nach Ziffer I.3.4 statt der sonst üblichen 185 Euro, weil keine Gruft geöffnet werden muss; das ist die einzige verbilligte Beisetzung des Tarifs. Pflegefrei ist die Kammer, weil Ziffer I.7.9 die Pflege als eigene Gebühr der Stadt ausweist und an einer Urnenkammer nichts zu bepflanzen ist. Der Preis gilt für die ganze Kammer, in der bis zu zwei Urnen Platz finden; die zweite Beisetzung kostet erneut 96 Euro. Die Friedhofssatzung vom 17.12.2014 kennt das Kolumbarium noch nicht, weder in der Liste der Grabarten in Paragraf 14 Absatz 4 noch bei den Nutzungsrechten in Paragraf 15. Deshalb führen wir es als nicht verlängerbar: Paragraf 15 räumt eine Verlängerung nur Wahl- und Familiengräbern ein, und ein Kolumbarium ist keines von beiden. | 1.984,00 € | 96,00 € | 2.080,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1.15, Ziffer I.7.9 und Ziffer I.3.4 |
Häufige Fragen zu Potsdam
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Potsdam?
- In Potsdam sind 28 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 72,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Potsdam?
- Neuer Friedhof ist mit 25,9 ha der größte Friedhof in Potsdam. Er liegt 2,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Potsdam?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Potsdam gelten 25 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind und körperhaft bestattet werden nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit an Erdreihen- und Urnenreihengräbern, einmalig verliehen, eine Verlängerung ist nicht möglich nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit an Erdwahlgräbern, um jeweils bis zu 25 Jahre verlängerbar nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit an Urnenwahlgräbern, um jeweils bis zu 20 Jahre verlängerbar nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit in den jüdischen Grabreihen auf dem Neuen Friedhof Potsdam, einmalig vergeben, während die Ruhezeit dort auf Dauer festgelegt ist nach Paragraf 28 Absatz 2 Buchstaben g und i der Friedhofssatzung in Verbindung mit Paragraf 32 Absatz 1 Satz 2 BbgBestG.
- Was kostet ein Grab in Potsdam?
- Ein Grab in Potsdam kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenhain mit 1.105,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam, Friedhofsgebührensatzung, vom 06.12.2023, ausgefertigt am 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024 nach Paragraf 6; am 06.09.2026 unverändert, eine Änderungssatzung ist bis zum Sonderamtsblatt 16/2026 vom 15.07.2026 nicht ergangen.
- Wer ist für die Friedhöfe in Potsdam zuständig?
- Für die Friedhöfe in Potsdam ist Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Friedhöfe, Friedhofsverwaltung auf dem Alten Friedhof Potsdam zuständig, Heinrich-Mann-Allee 106, 14473 Potsdam, Telefon 0331 289-4701. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Potsdam, die Fristen setzt Brandenburg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam, Friedhofsgebührensatzung vom 06.12.2023, ausgefertigt am 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024 nach Paragraf 6; am 06.09.2026 unverändert, eine Änderungssatzung ist bis zum Sonderamtsblatt 16/2026 vom 15.07.2026 nicht ergangen
- Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Gebührenverzeichnis mit dem vollständigen Gebührentarif Bestandteil der Satzung vom 06.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge stehen ausschließlich hier und nicht im Satzungstext
- Sonderamtsblatt Nr. 18/2023 der Landeshauptstadt Potsdam mit der amtlichen Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung auf den Seiten 8 bis 11 vom 28.12.2023; alle 51 Beträge stimmen zeichengleich mit der Lesefassung und mit der Anlage überein, maschinell verglichen am 06.09.2026
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Potsdam, Friedhofssatzung vom 17.12.2014, beschlossen am 03.12.2014, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1/2015 vom 22.01.2015 auf den Seiten 5 bis 14, ohne Änderungssatzung
- Landeshauptstadt Potsdam, Neuer Friedhof Garten der Erinnerung und Friedhof Goethestraße, Bestattungsarten und Angebotsübersicht der Friedhofsverwaltung mit den Preisen der Dauergrabpflege Stand 01.03.2025; Beleg dafür, dass der Urnenhain nur mit einem Dauergrabpflegevertrag zu haben ist, und Gegenprobe für die Umrechnung der Jahressätze
- Liebevolles Gedenken im Garten der Erinnerung, Flyer der Friedhofsverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam zu den Erinnerungsgärten auf dem Neuen Friedhof und dem Friedhof Goethestraße Preise gültig ab Januar 2025; einzige Stelle, die die Vertragspartnerin des Dauergrabpflegevertrags ausdrücklich benennt, auf Seite 1
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.