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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 06631006

Alle 13 Friedhöfe in Eichenzell

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06659 979-144
Friedhofsverwaltung Eichenzell, in den Räumen des Standesamtes

36124 Eichenzell

2.170,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren

1.030,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I

13
Friedhöfe mit Namen

Die 13 Friedhöfe in Eichenzell nehmen zusammen 5,7 ha ein

Kurz beantwortet

Eichenzell hat 13 benannte Friedhöfe mit zusammen 5,7 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 1,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 170 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Eichenzell abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 1,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.860 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 170 m entfernt, der entlegenste 7,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Eichenzell rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Friedhofsverwaltung Eichenzell, in den Räumen des Standesamtes

Schlossgasse 4
36124 Eichenzell
06659 979-144
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 14 bis 18.30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Eichenzell im Netz

Die 13 Friedhöfe in Eichenzell, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof1,2 ha550 m1 Anlagen, nächste 80 mWohlhaupter Straße, 90 mBus 43keine Angabe
Friedhof Rothemann8.790 m²3,2 km4 Anlagen, nächste 40 mHammelburger Straße, 130 mBus 750keine Angabe
Neuer Friedhof7.820 m²2,1 km1 Anlagen, nächste 30 mKerzell Ortsmitte, 570 mBus 41, Bus 42, Bus 50keine Angabe
Friedhof Welkers4.400 m²2,3 km3 Anlagen, nächste 110 mWelkers, 80 mZug RB52keine Angabe
Alter Friedhof4.390 m²170 m12 Anlagen, nächste 150 mEichenzell, 230 mZug RB52keine Angabe
Friedhof Rönshausen3.920 m²3,5 km2 Anlagen, nächste 90 mRönshausen, 190 mZug RB52keine Angabe
Friedhof Lütter3.860 m²4,5 kmkeine erfasstLütter, 710 mZug RB52keine Angabe
Friedhof Löschenrod3.710 m²1,5 km2 Anlagen, nächste 60 mLöschenrod Ortsmitte, 30 mBus 41, Bus 42christlich, katholisch
Friedhof Büchenberg3.610 m²6,8 km2 Anlagen, nächste 70 mBüchenberg, 160 mBus 42, Bus 51keine Angabe
Friedhof Zillbach1.150 m²7,9 kmkeine erfasstZillbach, 180 mBus 42, Bus 51christlich
Friedhof Döllbach1.140 m²6,5 kmkeine erfasstDöllbach, 200 mBus 41, Bus 750keine Angabe
Alter Friedhof970 m²2,4 km1 Anlagen, nächste 380 mKerzell Ortsmitte, 100 mBus 41, Bus 42, Bus 50keine Angabe
Kath. Friedhof Lütter910 m²4,5 kmkeine erfasstLütter, 650 mZug RB52keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Eichenzell kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Künzell5,1 km1.400,00 €Reihengrabstätte (Einzelgrab) zur Beisetzung eines Verstorbenen ab vollendetem 5. Lebensjahr770,00 € gespart725,00 €Urnenreihengrabstätte305,00 € gespart
Schlüchtern18,8 km1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre760,00 € gespart520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre510,00 € gespart
Lauterbach (Hessen)28,7 km1.555,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr615,00 € gespart790,00 €Urnenreihengrabstätte240,00 € gespart
Eichenzell (hier)-2.170,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren1.030,00 €RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I
Hünfeld20,3 km2.242,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr1.046,00 €Urnenreihengrab
Wächtersbach39,4 km2.260,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.050,00 €Urnenreihengrabstätte
Fulda6,4 km2.325,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab der Vollendung des 5. Lebensjahres1.250,00 €Urnenreihengrabstätte
Am meisten zu sparenbis 39,4 km770,00 €in Künzell, 5,1 km entfernt510,00 €in Schlüchtern, 18,8 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Eichenzell kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Eichenzell, beschlossen von der Gemeindevertretung am 15.12.2022, ausgefertigt am 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, löst die Gebührenordnung vom 01.01.2019 ab.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen unter 5 Jahren, KindergrabDie Ruhefrist für Leichen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung einheitlich 35 Jahre, auch bei Kindern. Die Verlängerung um höchstens zehn Jahre kostet nach Paragraf 8 Absatz 2 je Jahr ein Fünfunddreißigstel der jeweils geltenden Neuerwerbsgebühr.480,00 €380,00 €860,00 €35Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 JahrenDas günstigste Erdgrab in Eichenzell. Das Reihengrab wird nach Paragraf 18 der Friedhofsordnung für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt und kann mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung um höchstens zehn Jahre verlängert werden; die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 2 je Jahr ein Fünfunddreißigstel der Neuerwerbsgebühr.1.280,00 €890,00 €2.170,00 €35Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Gebührenordnung
UrnenreihengrabDie Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung 25 Jahre; Paragraf 24 Absatz 1 vergibt das Urnenreihengrab für diese Dauer. Die Verlängerung um höchstens zehn Jahre kostet nach Paragraf 8 Absatz 2 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Neuerwerbsgebühr.670,00 €560,00 €1.230,00 €25Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung
Tiefgrab, Wahlgrabstätte mit einer Grabstelle für zwei übereinanderliegende BestattungenDie Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte beträgt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung 40 Jahre, die Ruhefrist der einzelnen Bestattung 35 Jahre. Angesetzt ist die Erstbestattung mit 1.230 Euro; eine Zweitbestattung im selben Grab kostet nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 4 nur 890 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 2 je Jahr ein Vierzigstel der Neuerwerbsgebühr.1.800,00 €1.230,00 €3.030,00 €40Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 3 der Gebührenordnung
Doppelgrab einfachtief, Wahlgrabstätte mit zwei nebeneinanderliegenden GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen, das sind 1.210 Euro je Grabstelle. Die Bestattungsgebühr fällt je Bestattung an.2.420,00 €890,00 €3.310,00 €40Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührenordnung
Dreifachgrab einfachtief, Wahlgrabstätte mit drei nebeneinanderliegenden GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. Die Bestattungsgebühr fällt je Bestattung an.3.250,00 €890,00 €4.140,00 €40Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührenordnung
Doppelgrab mit einem Tiefgrab, Wahlgrabstätte mit zwei Grabstellen, davon eine für zwei übereinanderliegende BestattungenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Angesetzt ist die Bestattungsgebühr der Doppelgrabstätte mit 890 Euro; für eine Erstbestattung in der Tiefgrabstelle nennt Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 3 dagegen 1.230 Euro, und die Gebührenordnung sagt nicht, welcher der beiden Sätze hier gilt.2.620,00 €890,00 €3.510,00 €40Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührenordnung
Urnendoppelgrab, UrnenwahlgrabstätteDie Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte beträgt nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung 30 Jahre, die Ruhefrist für Aschen 25 Jahre. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 2 je Jahr ein Dreißigstel der Neuerwerbsgebühr.1.000,00 €560,00 €1.560,00 €30Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung
Urnenwahlgrabkammer in einer Urnenwand oder UrnensteleNach Paragraf 27 Absatz 5 der Friedhofsordnung obliegt die Anlage und Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde Eichenzell, und Paragraf 35 Absatz 1 nimmt die Urnenwände und Urnenstelen von der Pflicht zur Bepflanzung und dauernden Instandhaltung aus. Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung rechnet die Pflegekosten ausdrücklich in die Nutzungsgebühr ein. Die Kammer nimmt nach Paragraf 27 Absatz 2 eine oder zwei Urnen auf; der Betrag gilt für die ganze Kammer. Die Inschrift auf der Verschlussplatte lässt der Nutzungsberechtigte nach Paragraf 27 Absatz 4 auf eigene Kosten anbringen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 je Jahr ein Dreißigstel der Neuerwerbsgebühr.1.860,00 €190,00 €2.050,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührenordnung
Beisetzungsstelle in einem Gemeinschaftsfeld für anonyme UrnenbeisetzungenDas günstigste Grab auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde. Nach Paragraf 28 der Friedhofsordnung wird die Beisetzungsstelle nicht kenntlich gemacht und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld ist eine einheitliche Rasenfläche, und Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Paragraf 35 Absatz 1 nimmt das Feld von der Pflicht zur Bepflanzung und dauernden Instandhaltung aus, Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung rechnet die Pflegekosten in die Nutzungsgebühr ein. Die Laufzeit von 25 Jahren folgt aus der Ruhefrist für Aschen nach Paragraf 12 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 26 Absatz 1; eine eigene Nutzungszeit nennt die Satzung für dieses Feld nicht.630,00 €560,00 €1.190,00 €25Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührenordnung
Rasenreihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 JahrenDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Eichenzell. Nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofsordnung führt die Gemeinde Eichenzell die Ansaat, die Rasenpflege und erforderliche Nachsaaten aus, Paragraf 35 Absatz 1 nimmt das Feld für Rasengrabstätten von der Pflicht zur Bepflanzung und dauernden Instandhaltung aus, und Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung rechnet die Pflegekosten in die Nutzungsgebühr ein. Bei den Nutzungsberechtigten bleiben nach Paragraf 29 Absatz 4 nur die Reinigung und Unterhaltung der bodengleichen Schriftplatte und ihrer Mähkante sowie das einmalige ansaatfertige Herrichten der Grabfläche acht Wochen nach der Bestattung.1.590,00 €890,00 €2.480,00 €35Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Gebührenordnung
Rasentiefgrab, Wahlgrabstätte im Rasenfeld mit einer Grabstelle für zwei übereinanderliegende BestattungenDie Nutzungszeit folgt aus Paragraf 29 Absatz 6 in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung und beträgt 40 Jahre. Für die Pflege gelten Paragraf 29 Absatz 4 und Paragraf 35 Absatz 1 der Friedhofsordnung sowie Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung wie beim Rasenreihengrab. Angesetzt ist die Erstbestattung mit 1.230 Euro, die Zweitbestattung kostet 890 Euro.2.150,00 €1.230,00 €3.380,00 €40Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 3 der Gebührenordnung
Rasendoppelgrab einfachtief, Wahlgrabstätte im Rasenfeld mit zwei nebeneinanderliegenden GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. Für die Pflege gelten Paragraf 29 Absatz 4 und Paragraf 35 Absatz 1 der Friedhofsordnung sowie Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung wie beim Rasenreihengrab. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Doppelgrab beträgt 700 Euro auf 40 Jahre, also 17,50 Euro je Jahr und damit genau das Doppelte des Aufschlags von 8,75 Euro je Jahr beim Rasentiefgrab.3.120,00 €890,00 €4.010,00 €40Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührenordnung
RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe IDas günstigste Grab der Gemeinde überhaupt. Ein GemeinschaftsBiotop nimmt nach Paragraf 8 der RuheForst-Friedhofsordnung bis zu 18 Urnen auf, der Betrag gilt je Beisetzungsstelle. Grabpflege ist nach Paragraf 13 Absatz 1 grundsätzlich untersagt, Pflegeeingriffe durch Angehörige sind nach Absatz 3 nicht zulässig, und Paragraf 12 verbietet jedes Bearbeiten, Schmücken oder Verändern des RuheBiotops. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 zwanzig Jahre, das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 8 für mindestens zwanzig Jahre verliehen.690,00 €340,00 €1.030,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 1 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe IIDie Wertungsstufe richtet sich nach Paragraf 3 Buchstabe A nach der Lage der Ruhestätte und den angrenzenden Naturelementen. Zur Pflege siehe Paragraf 13 der RuheForst-Friedhofsordnung.980,00 €340,00 €1.320,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 1 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe IIIDie Wertungsstufe richtet sich nach Paragraf 3 Buchstabe A nach der Lage der Ruhestätte und den angrenzenden Naturelementen. Zur Pflege siehe Paragraf 13 der RuheForst-Friedhofsordnung.1.360,00 €340,00 €1.700,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 1 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe IVDie Wertungsstufe richtet sich nach Paragraf 3 Buchstabe A nach der Lage der Ruhestätte und den angrenzenden Naturelementen. Zur Pflege siehe Paragraf 13 der RuheForst-Friedhofsordnung.1.870,00 €340,00 €2.210,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 1 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
RuheForst Eichenzell, Familien- oder FreundschaftsBiotop, Wertungsstufe IDer Betrag gilt für das ganze Biotop, das nach Paragraf 8 der RuheForst-Friedhofsordnung bis zu zwölf Urnen aufnimmt, also 324,17 Euro je Beisetzungsstelle bei voller Belegung. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Zur Pflege siehe Paragraf 13 der RuheForst-Friedhofsordnung.3.890,00 €340,00 €4.230,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 2 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
RuheForst Eichenzell, Familien- oder FreundschaftsBiotop, Wertungsstufe IIDer Betrag gilt für das ganze Biotop mit bis zu zwölf Beisetzungsstellen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an.4.930,00 €340,00 €5.270,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 2 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
RuheForst Eichenzell, Familien- oder FreundschaftsBiotop, Wertungsstufe IIIDer Betrag gilt für das ganze Biotop mit bis zu zwölf Beisetzungsstellen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an.6.570,00 €340,00 €6.910,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 2 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
RuheForst Eichenzell, Familien- oder FreundschaftsBiotop, Wertungsstufe IVDer Betrag gilt für das ganze Biotop mit bis zu zwölf Beisetzungsstellen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an.8.150,00 €340,00 €8.490,00 €20Paragraf 3 Buchstabe B Nummer 2 und Buchstabe C der Gebührenordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Eichenzell

Häufige Fragen zu Eichenzell

Wie viele Friedhöfe gibt es in Eichenzell?
In Eichenzell sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 5,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Eichenzell?
Neuer Friedhof ist mit 1,2 ha der größte Friedhof in Eichenzell. Er liegt 550 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Eichenzell?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Eichenzell gelten 35 Jahre für Erdbestattung, alle Altersgruppen nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Aschen auf den elf kommunalen Friedhöfen nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschen im RuheForst Eichenzell bei Fulda nach Paragraf 11 der Friedhofsordnung für den RuheForst Eichenzell bei Fulda.
Was kostet ein Grab in Eichenzell?
Ein Grab in Eichenzell kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I mit 1.030,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Eichenzell, beschlossen von der Gemeindevertretung am 15.12.2022, ausgefertigt am 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, löst die Gebührenordnung vom 01.01.2019 ab.
Wer ist für die Friedhöfe in Eichenzell zuständig?
Für die Friedhöfe in Eichenzell ist Friedhofsverwaltung Eichenzell, in den Räumen des Standesamtes zuständig, Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell, Telefon 06659 979-144. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Eichenzell, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.