Fulda, Hessen, AGS 06631009
Friedhofsgebühren in Fulda, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Fulda, Fuldaer Ortsrecht Nummer 67.2, beschlossen am 26.10.2021, ausgefertigt am 15.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022, im Ortsrecht als Lesefassung geführt. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Fulda und nicht für einzelne. Träger ist Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Grünflächen und Stadtservice.
- 350,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.250,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 17
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf dem Zentralfriedhof und auf dem Friedhof Frauenberg
Grabstätte für Fehlgeburten im namenlosen Grabfeld einschließlich Überlassung und Pflege, mit Beisetzung
Rasentiefwahlgrabstätte mit Steinpflicht einschließlich Pflege, 40-jährige Nutzung, mit Beisetzung
Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Fulda kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Fulda
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab der Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Fulda. Die Überlassung kostet 1.100 Euro, dazu kommen 15 Euro je Jahr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, bei 25 Jahren Ruhezeit also 375 Euro. Auf dem Hauptfriedhof West und neun weiteren Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 30 Jahre und die Gebühr 450 Euro, auf acht kleineren Friedhöfen 35 Jahre und 525 Euro. | 1.475,00 € | 850,00 € | 2.325,00 € | 25 J. | Ziffer 4.1.3 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Ruhezeit nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Erdreihengrabstätte für Kinder bis zur Vollendung des 5. LebensjahresFür Kindergräber gilt der niedrigere Satz von 10 Euro je Jahr. Auf sechs Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre, auf acht weiteren 30 Jahre; die Gebühr steigt dann auf 250 beziehungsweise 300 Euro. | 550,00 € | 550,00 € | 1.100,00 € | 20 J. | Ziffer 4.1.3 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Ruhezeit nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Rasenreihengrab mit Steinpflicht einschließlich PflegeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Fulda, zusammen mit dem anonymen Rasenreihengrab. Nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung ist der Friedhofsträger für die Dauer der Ruhezeit für Pflege und Mähen des Rasens verantwortlich. Die Steinpflicht verlangt, dass die Angehörigen binnen 24 Monaten einen Grabstein setzen lassen; dieser Aufwand steht nicht in der Satzung. | 2.175,00 € | 850,00 € | 3.025,00 € | 25 J. | Ziffer 4.1.3 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Rasenreihengrab für anonyme Erdbestattungen einschließlich PflegeDie Grabstätte liegt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe f und Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung im Gemeinschaftsfeld für namenlose Erdbestattungen. Ein Grabstein ist hier nicht zu setzen. | 2.175,00 € | 850,00 € | 3.025,00 € | 25 J. | Ziffer 4.1.3 Buchstabe d und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, 40-jährige NutzungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 1 je Jahr 45 Euro, ein Vierzigstel des Erwerbspreises, dazu kommen erneut 15 Euro je Jahr nach Ziffer 5.1. Der Betrag gilt für eine Grabstelle; mehrstellige Wahlgrabstätten kosten entsprechend mehr. | 2.400,00 € | 850,00 € | 3.250,00 € | 40 J. | Ziffer 4.1.1 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Tiefwahlgrabstätte, 40-jährige NutzungIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Erdbestattungen zulässig. Für die tiefer liegende Bestattung erhebt Ziffer 1.1.3 zusätzlich einen Tiefbestattungszuschlag von 150 Euro, den wir hier nicht mitrechnen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 2 je Jahr 55 Euro. | 2.800,00 € | 850,00 € | 3.650,00 € | 40 J. | Ziffer 4.1.1 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte mit Steinpflicht einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 3 je Jahr 60 Euro. Auch hier ist binnen 24 Monaten ein Grabstein zu setzen. | 3.000,00 € | 850,00 € | 3.850,00 € | 40 J. | Ziffer 4.1.1 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Rasentiefwahlgrabstätte mit Steinpflicht einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungDas teuerste Grab im Fuldaer Tarif. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 4 je Jahr 70 Euro. | 3.400,00 € | 850,00 € | 4.250,00 € | 40 J. | Ziffer 4.1.1 Buchstabe d und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Grabstätte für Fehlgeburten im namenlosen Grabfeld einschließlich Überlassung und PflegeDer Betrag von 350 Euro deckt Bestattung, Überlassung und Pflege des Grabes zusammen, eine eigene Nutzungsgebühr gibt es nicht. Das Feld liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 auf dem Zentralfriedhof, ist als Rasenfläche mit einem zentralen Gedenkstein angelegt, und nach Absatz 2 pflegt und unterhält der Friedhofsträger die Anlage. Eine eigene Ruhezeit nennt die Satzung nicht; wir setzen die 20 Jahre an, die Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a für Kinder auf dem Zentralfriedhof festlegt. | 0,00 € | 350,00 € | 350,00 € | 20 J. | Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses, Paragraf 21 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung |
8 Grabarten für die Urne in Fulda
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Fulda überhaupt. Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 20 Jahre, die Gebühr nach Ziffer 5.1 also 200 Euro. | 750,00 € | 500,00 € | 1.250,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.4 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Ruhezeit nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenrasenreihengrab mit Steinpflicht einschließlich PflegeEines der drei günstigsten pflegefreien Urnengräber. Der Friedhofsträger mäht und pflegt den Rasen für die Dauer der Ruhezeit; Grabschmuck darf nicht abgelegt werden. | 1.150,00 € | 500,00 € | 1.650,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.4 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Urnenrasenreihengrab einschließlich PflegeDie Grabstätte liegt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung im namenlosen Urnengemeinschaftsfeld. | 1.150,00 € | 500,00 € | 1.650,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.4 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Urnenbaumreihengrab einschließlich PflegeNach Paragraf 24 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgen Anlage und Pflege der Grabstätte ausschließlich durch den Friedhofsträger. Paragraf 24 Absatz 2 schließt eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenbaumreihengrabstätte ausdrücklich aus. | 1.150,00 € | 500,00 € | 1.650,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.4 Buchstabe d und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 24 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 40-jährige NutzungDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.3 Nummer 1 je Jahr 30 Euro. | 1.600,00 € | 500,00 € | 2.100,00 € | 40 J. | Ziffer 4.2.1 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenrasenwahlgrabstätte mit Steinpflicht für bis zu vier Urnen einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.3 Nummer 2 je Jahr 40 Euro. | 2.000,00 € | 500,00 € | 2.500,00 € | 40 J. | Ziffer 4.2.1 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Urnenbaumwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungNach Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist bei der Urnenbaumwahlgrabstätte eine Verlängerung möglich; sie kostet nach Ziffer 4.2.3 Nummer 3 je Jahr 40 Euro. Beschädigt oder zerstört es einen Baum, sorgt der Friedhofsträger nach Absatz 3 für die Ersatzpflanzung. | 2.000,00 € | 500,00 € | 2.500,00 € | 40 J. | Ziffer 4.2.1 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 24 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Erdröhre für zwei Urnen einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungParagraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt Urnen-Erdröhren ausdrücklich pflegefreie Grabstätten ohne gärtnerische Gestaltung; als Grabmal dient die Verschlussplatte. Der Betrag gilt für die ganze Röhre, in der zwei Urnen Platz finden. Die Überschrift der Ziffer 5.0 nennt die besonderen Urnengrabstätten nicht, deshalb rechnen wir hier keine Gebühr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen hinzu. Eine Verlängerung sieht Ziffer 4.2.3 für die Erdröhre nicht vor. | 1.600,00 € | 500,00 € | 2.100,00 € | 40 J. | Ziffer 4.3.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
56 weitere Gebühren in der Satzung von Fulda
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung oder Wiederbestattung einer Leiche oder deren Gebeine | 850,00 € | Ziffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Bestattung oder Wiederbestattung eines Kindes bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres oder dessen Gebeine | 550,00 € | Ziffer 1.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Tiefbestattungszuschlag | 150,00 € | Ziffer 1.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Bestattung einer personenstandsrechtlich nicht anmeldepflichtigen Fehlgeburt in einem besonderen namenlosen Grabfeld einschließlich Überlassung und Pflege des Grabes | 350,00 € | Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Zusatzgebühr für die Bestattung eines Sarges an Samstagen | 600,00 € | Ziffer 1.1.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Beisetzung oder Wiederbeisetzung einer Urne | 500,00 € | Ziffer 1.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Zusatzgebühr für die Beisetzung einer Urne an Samstagen | 300,00 € | Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Friedhofseinrichtungen bei Wahl- und Reihengräbern mit Erdbestattung, je Jahr und Grabeinheit | 15,00 € | Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Friedhofseinrichtungen bei Urnen- und Kindergräbern, je Jahr und Grabeinheit | 10,00 € | Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Jahr | 45,00 € | Ziffer 4.1.2 Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Tiefwahlgrabstätte, je Jahr | 55,00 € | Ziffer 4.1.2 Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasenwahlgrabstätte mit Steinpflicht, je Jahr | 60,00 € | Ziffer 4.1.2 Nummer 3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasentiefwahlgrabstätte mit Steinpflicht, je Jahr | 70,00 € | Ziffer 4.1.2 Nummer 4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 30,00 € | Ziffer 4.2.3 Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenrasenwahlgrabstätte mit Steinpflicht, je Jahr | 40,00 € | Ziffer 4.2.3 Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenbaumwahlgrabstätte, je Jahr | 40,00 € | Ziffer 4.2.3 Nummer 3 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Trauerhalle auf dem Zentralfriedhof, dem Friedhof Frauenberg und dem Hauptfriedhof West für die ersten 30 Minuten | 200,00 € | Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung der Trauerhallenbenutzung, je angefangene 15 Minuten | 100,00 € | Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Trauerhalle auf allen übrigen Friedhöfen für die ersten 60 Minuten | 200,00 € | Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der offenen Trauerhalle in Gläserzell und Kämmerzell | 100,00 € | Ziffer 2.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Zusatzgebühr für die Nutzung der Trauerhalle an Samstagen | 100,00 € | Ziffer 2.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Sargaufbewahrung in der Leichenhalle für den angefangenen ersten Tag | 70,00 € | Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Sargaufbewahrung in der Leichenhalle für jeden weiteren angefangenen Tag | 35,00 € | Ziffer 2.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung des Abschiedsraumes | 120,00 € | Ziffer 2.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für die Benutzung der Tiefkühlzelle für den angefangenen ersten Tag, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 140,00 € | Ziffer 2.9 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für die Benutzung der Tiefkühlzelle für jeden weiteren angefangenen Tag, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 120,00 € | Ziffer 2.9 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung des Sezierraumes, je Tag | 200,00 € | Ziffer 2.10 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung des Notsarges | 55,00 € | Ziffer 2.11 des Gebührenverzeichnisses |
| Lieferung und Aufstellung eines vorläufigen Grabkreuzes, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 40,00 € | Ziffer 2.12 des Gebührenverzeichnisses |
| Inanspruchnahme städtischer Bediensteter zur Überführung eines Erwachsenen zum Grab und zur Beisetzung, vier Träger, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 220,00 € | Ziffer 2.13 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses |
| Inanspruchnahme städtischer Bediensteter, jeder weitere Träger, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 55,00 € | Ziffer 2.13 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses |
| Inanspruchnahme städtischer Bediensteter zur Überführung einer Urne, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 55,00 € | Ziffer 2.13 Buchstabe d des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgrabung einer Leiche oder deren Gebeine, ohne Sarglieferung | 1.500,00 € | Ziffer 3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgrabung eines Kindes, das bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ohne Sarglieferung | 750,00 € | Ziffer 3.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgrabung einer Urne | 660,00 € | Ziffer 3.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag bei einer Ausgrabung aus einer Tiefgrablage | 150,00 € | Ziffer 3.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Versand einer Urne im Inland | 70,00 € | Ziffer 3.5 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses |
| Versand einer Urne ins Ausland, zuzüglich der jeweils erhöht anfallenden Kosten | 80,00 € | Ziffer 3.5 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses |
| Erstellen der Grabumrandung einschließlich Materiallieferung für ein Wahl- oder Reihengrab mit Erdbestattung | 250,00 € | Ziffer 6.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses |
| Erstellen der Grabumrandung einschließlich Materiallieferung für ein Urnenwahlgrab | 180,00 € | Ziffer 6.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses |
| Erstellen der Grabumrandung einschließlich Materiallieferung für ein Urnenreihengrab oder ein Kinderreihengrab | 160,00 € | Ziffer 6.1 Buchstaben c und d des Gebührenverzeichnisses |
| Herrichten bereits vorhandener Grabumrandungsplatten bei einem einstelligen Wahl- oder Reihengrab, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 50,00 € | Ziffer 6.2 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses |
| Bereitstellung eines Dauerfundaments bei Neuerwerb, je Grabstätte, nur in den dafür vorgesehenen Abteilen | 120,00 € | Ziffer 7.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumen eines Grabdenkmales samt Fundament, Gehölzen und Grabumrandung sowie Herrichten und Ansäen der Grabstätte, Reihengrab, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 300,00 € | Ziffer 8.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumen eines Grabdenkmales, Urnenreihen-, Urnenwahl- oder Kindergrab, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 200,00 € | Ziffer 8.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumen eines Grabdenkmales, einstelliges Wahlgrab, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 300,00 € | Ziffer 8.1 Buchstabe c des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumen eines Grabdenkmales, mehrstelliges Wahlgrab, netto zuzüglich Mehrwertsteuer | 350,00 € | Ziffer 8.1 Buchstabe d des Gebührenverzeichnisses |
| Prüfung und Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales | 60,00 € | Ziffer 9.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausstellung einer Ersatzbescheinigung bei Verlust der Graburkunde | 25,00 € | Ziffer 9.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Umschreibung von Grabrechten auf den Rechtsnachfolger | 30,00 € | Ziffer 9.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Tausch einer nicht belegten Grabstätte | 60,00 € | Ziffer 9.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Bearbeitung eines Grabrückgabeantrages für ein Wahlgrab | 40,00 € | Ziffer 9.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Änderung nach Aufnahme der Sterbefallanzeige | 30,00 € | Ziffer 9.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausstellung eines Berechtigungsausweises für Gewerbetreibende für ein Jahr | 100,00 € | Ziffer 9.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Graviertes Messingschild für den Himmelsgarten, je Stück | 50,00 € | Ziffer 9.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Graviertes Messingschild für eine Urnen-Erdröhre, je Stück | 70,00 € | Ziffer 9.9 des Gebührenverzeichnisses |
Was ein Grab in Fulda über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.825,00 €
Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab der Vollendung des 5. Lebensjahres in Fulda, über 25 Jahre, das sind 353,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1.3 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Ruhezeit nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung | 1.475,00 € |
| BestattungZiffer 1.1.1 des Gebührenverzeichnisses | 850,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.325,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Fulda. Die Überlassung kostet 1.100 Euro, dazu kommen 15 Euro je Jahr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, bei 25 Jahren Ruhezeit also 375 Euro. Auf dem Hauptfriedhof West und neun weiteren Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 30 Jahre und die Gebühr 450 Euro, auf acht kleineren Friedhöfen 35 Jahre und 525 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Fulda, Fuldaer Ortsrecht Nummer 67.2, beschlossen am 26.10.2021, ausgefertigt am 15.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022, im Ortsrecht als Lesefassung geführt. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
19 Fragen, die die Satzung von Fulda offenlässt
- Die Gebührenordnung stammt vom 15.12.2021 und gilt seit dem 01.01.2022. Sie ist damit älter als drei Jahre. Eine Änderungssatzung führt das Fuldaer Ortsrecht nicht, und die Übersichtsseite kennzeichnet die eingesehene Lesefassung ausdrücklich als aktuell.
- Unter dem Verzeichnis des Amtes für Grünflächen liegt weiterhin eine Datei mit dem Namen Gebuehrenordnung.PDF, die die Fassung vom 29.06.2010 enthält. Sie nennt für ein Wahlgrab 1.441 Euro und für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen 10 beziehungsweise 5 Euro je Jahr. Diese Datei ist überholt; wir haben ausschließlich die Lesefassung aus dem Ortsrecht ausgewertet.
- In alle Nutzungsgebühren ist die Gebühr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen nach Ziffer 5.1 eingerechnet, weil sie je Grabeinheit für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts beziehungsweise der Ruhefrist im Voraus zu entrichten ist und nicht abgewählt werden kann. Sie beträgt 15 Euro je Jahr bei Erdbestattungen und 10 Euro je Jahr bei Urnen- und Kindergräbern.
- Die Überschrift der Ziffer 5.0 nennt sechs Grabarten: Wahlgrabstätten, Tiefwahlgrabstätten, Erdreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten und Kindergrabstätten. Das sind genau die Überschriften der Ziffern 4.1.1, 4.1.3, 4.2.1 und 4.2.4, unter denen die Rasen-, Baum- und anonymen Gräber jeweils als Buchstaben stehen. Wir rechnen die Gebühr deshalb auch für diese Gräber mit. Nicht genannt ist die Ziffer 4.3 mit der Urnen-Erdröhre unter der eigenen Überschrift der besonderen Urnengrabstätten; dort rechnen wir sie nicht mit. Wäre auch die Erdröhre erfasst, stiege ihre Nutzungsgebühr von 1.600 auf 2.000 Euro. Sie bliebe damit in beiden Lesarten teurer als die drei günstigsten pflegefreien Urnengräber, das Ergebnis unserer Preisspalte ändert sich also nicht.
- Die Ruhezeit hängt in Fulda vom Friedhof ab. Wir führen die Reihengräber mit der kürzesten Ruhezeit, also mit 25 Jahren bei Erwachsenen und 20 Jahren bei Kindern, wie sie auf dem Zentralfriedhof und dem Friedhof Frauenberg gilt. Auf den übrigen Friedhöfen verlängert sich die Ruhezeit auf 30 oder 35 Jahre bei Erwachsenen und auf 25 oder 30 Jahre bei Kindern; der Tarif der Überlassung bleibt gleich, die Gebühr nach Ziffer 5.1 wächst entsprechend mit. Welche Friedhöfe Rasen-, Baum- und anonyme Gräber anbieten, sagt weder Satzung noch Tarif.
- Der Preis der Urnenwahlgrabstätte gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen Platz finden. Der Preis der Urnen-Erdröhre gilt für zwei Urnen. Einen Preis je einzelner Urne nennt der Tarif nicht.
- Bei den Rasengräbern mit Steinpflicht verlangt Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dass die Nutzungsberechtigten binnen 24 Monaten einen Grabstein mit Mähkante setzen lassen. Was der Stein kostet, steht nicht in der Satzung. Die Prüfung und Genehmigung der Aufstellung kostet nach Ziffer 9.1 zusätzlich 60 Euro; wir rechnen diesen Betrag bei keiner Grabart mit, weil er jedes Grab mit Grabmal trifft und nicht nur die Rasengräber.
- Die Nutzungsgebühr der Wahlgrabstätte gilt für eine Grabstelle. Der Tarif sagt nicht ausdrücklich, wie mehrstellige Wahlgrabstätten abgerechnet werden; das Antragsformular der Stadt sieht dafür eine Stückzahl vor.
- Bei der Tiefwahlgrabstätte erhebt Ziffer 1.1.3 für die tiefer liegende Bestattung zusätzlich einen Tiefbestattungszuschlag von 150 Euro. Wir führen als Beisetzungsgebühr den schmalsten Satz von 850 Euro ohne diesen Zuschlag.
- Für Bestattungen an Samstagen verlangt der Tarif nach den Ziffern 1.1.5 und 1.3 eine Zusatzgebühr von 600 Euro beim Sarg und 300 Euro bei der Urne, für die Trauerhalle nach Ziffer 2.5 weitere 100 Euro. Unsere Beträge sind die Werktagssätze. Nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung besteht ohnehin kein Anspruch auf eine Beisetzung am Samstag.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet nach Ziffer 2.1 einmalig 200 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Die Grabumrandung nach Ziffer 6.1 ist keine Pflicht. Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung erklärt Grabeinfassungen lediglich für zulässig; wer eine will, lässt sie vom Friedhofsträger verlegen und zahlt 250 Euro beim Erdgrab, 180 Euro beim Urnenwahlgrab und 160 Euro beim Urnenreihen- oder Kindergrab.
- Die Bereitstellung eines Dauerfundaments nach Ziffer 7.1 kostet bei Neuerwerb 120 Euro je Grabstätte, fällt aber nur in den dafür vorgesehenen Abteilen an. Welche das sind, steht weder im Tarif noch in der Satzung, deshalb rechnen wir den Betrag keiner Grabart zu.
- Das Abräumen eines Grabdenkmales nach Ziffer 8.1 kostet 200 bis 350 Euro netto. Die Gebühr fällt erst am Ende an, und nach Paragraf 34 Absatz 2 der Friedhofssatzung dürfen die Berechtigten das Grabmal binnen drei Monaten auch selbst entfernen. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr ein.
- Nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührenordnung tritt zu den Gebühren die Umsatzsteuer hinzu, soweit die Leistung ihr unterliegt. Der Tarif kennzeichnet die betroffenen Positionen mit einem Sternchen. Betroffen sind Tiefkühlzelle, Grabkreuz, Trägerdienste, Herrichten vorhandener Grabumrandungsplatten und das Abräumen von Grabdenkmalen. Keine einzige Grabnutzungs- oder Bestattungsgebühr trägt ein Sternchen, unsere Grabpreise sind also Endbeträge.
- Einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung oder einen Hebesatz kennt die Fuldaer Gebührenordnung nicht. Für Leistungen, die der Tarif nicht aufführt, setzt die Verwaltung die Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand im Einzelfall fest.
- Für die Grabstätte für Fehlgeburten nennt die Satzung keine eigene Ruhezeit. Wir setzen die 20 Jahre an, die Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a für Kinder auf dem Zentralfriedhof festlegt, weil das Feld nach Paragraf 21 Absatz 1 dort liegt.
- Für Gemeinschaftsgrabstätten nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung, die klösterlichen oder karitativen Gemeinschaften zugewiesen werden, sowie für Ehren- und Patenschaftsgrabstätten nach Paragraf 22 nennt der Tarif keine Beträge.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 nur für die von der Stadt Fulda verwalteten Friedhöfe. Paragraf 14 nennt zwanzig davon, darunter Zentralfriedhof, Frauenberg und Hauptfriedhof West. Für die Friedhöfe im Stadtgebiet, die kirchliche Träger betreiben, gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Fulda und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 25 Friedhöfe in FuldaLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Fulda, Fuldaer Ortsrecht Nummer 67.2 beschlossen am 26.10.2021, ausgefertigt am 15.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022, im Ortsrecht als Lesefassung geführt
- Fuldaer Ortsrecht, Übersichtsseite zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen Lesefassung als aktuell gekennzeichnet, Datum der Bereitstellung 17.10.2023
- Friedhofssatzung der Stadt Fulda, Fuldaer Ortsrecht Nummer 67.1 beschlossen am 26.10.2021, ausgefertigt am 15.12.2021, veröffentlicht in der Fuldaer Zeitung am 28.12.2021, in Kraft seit dem Tag danach
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.