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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Kreisstadt, Gemeindeschlüssel 06636003

Alle 9 Friedhöfe in Eschwege

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05651 304262
Kreisstadt Eschwege, Fachbereich 2.1 Bürgerservice, Friedhofsverwaltung für den Friedhof Höhenweg

37269 Eschwege

1.360,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte

900,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonyme Urnengrabstätte

9
Friedhöfe mit Namen

Die 9 Friedhöfe in Eschwege nehmen zusammen 12,3 ha ein

Kurz beantwortet

Eschwege hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 12,3 ha. Der größte ist Friedhof Höhenweg mit 8,3 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof Eschwege mit 800 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Eschwege abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Höhenweg ist der größte mit 8,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.790 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 800 m entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 9 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 3 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Eschwege rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Kreisstadt Eschwege, Fachbereich 2.1 Bürgerservice, Friedhofsverwaltung für den Friedhof Höhenweg

Obermarkt 22
37269 Eschwege
05651 304262
Sprechzeiten
Montag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr ohne Terminvereinbarung
Dienstag 9 bis 13 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Mittwoch 9 bis 13 Uhr ohne Terminvereinbarung
Donnerstag 9 bis 13 Uhr nur mit Terminvereinbarung, 14 bis 17:30 Uhr ohne Terminvereinbarung
Freitag 9 bis 12 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Die Friedhofsverwaltung von Eschwege im Netz

Die 9 Friedhöfe in Eschwege, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof HöhenwegDenkmal8,3 ha860 m5 Anlagen, nächste 130 mFriedhof, 140 mBus 231.4keine Angabe
Friedhof Niederhone1,1 ha3,4 km4 Anlagen, nächste 260 mFriedhof, 90 mBus 231.3, Bus 231.4christlich
Friedhof Eltmannshausen5.220 m²4,8 km1 Anlagen, nächste 370 mSoodener Straße, 300 mBus 231.3keine Angabe
Friedhof Niddawitzhausen5.150 m²5,1 km2 Anlagen, nächste 300 mMitte, 220 mBus 231.3keine Angabe
Friedhof Oberhone4.790 m²3,5 km5 Anlagen, nächste 30 mGänserasen, 200 mBus 231.4keine Angabe
Jüdischer Friedhof EschwegeDenkmal3.780 m²800 m2 Anlagen, nächste 70 mKlinikum Werra Meißner, 130 mjüdisch
Friedhof Albungen3.730 m²6,5 kmkeine erfasstMitte, 240 mBus 235keine Angabe
Friedhof Oberdünzebach3.420 m²2,8 kmkeine erfasstSiedlung, 30 mBus 231.3christlich
Friedhof Niederdünzebach3.410 m²2,6 kmkeine erfasstFriedhof, 50 mBus 230, Bus 231.3keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Eschwege kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Witzenhausen22,2 km776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre584,00 € gespart403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre497,00 € gespart
Heilbad Heiligenstadt20,8 km954,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr406,00 € gespart288,00 €Urnenreihengrabstätte612,00 € gespart
Dingelstädt23,2 km996,15 €Einzelerdreihengrabstätte für Erwachsene, Verstorbene im Alter über fünf Jahre363,85 € gespart283,29 €Anonymes Urnengrabfeld, Friedhöfe Beberstedt und Hüpstedt616,71 € gespart
Melsungen36,3 km1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre210,00 € gespart250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre650,00 € gespart
Rotenburg an der Fulda31,4 km1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre195,00 € gespart
Eschwege (hier)-1.360,00 €Reihengrabstätte900,00 €Anonyme Urnengrabstätte
Duderstadt38,9 km1.894,55 €Sarg-Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr923,17 €Urnen-Wahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen
Bebra30,5 km2.069,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 12. Lebensjahr, 25 Jahre554,00 €Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 Jahre346,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 38,9 km584,00 €in Witzenhausen, 22,2 km entfernt650,00 €in Melsungen, 36,3 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Eschwege kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Friedhof Höhenweg in Eschwege, Stadtrecht 9_90_03, von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 beschlossen, am 19.12.2024 ausgefertigt, am 21.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft ab 01.01.2025; sie fasst die Gebührensatzung vollständig neu und löst die Fassung ab, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 galt.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ReihengrabstätteDas günstigste Grab in Eschwege. Zur Erwerbsgebühr von 850,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Reihengrabstätte wörtlich sagt, das Errichten eines Grabmales und einer Grabeinfassung sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach einzeln belegt und erst im Sterbefall abgegeben; das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Grab misst 1,75 mal 0,75 Meter. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb können auf Antrag zusätzlich bis zu 3 Urnen beigesetzt werden, jede nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3.1 der Gebührensatzung für 450,00 Euro. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein. Am Ende der Nutzungsdauer ist der Nutzungsberechtigte nach Paragraf 12 und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung verpflichtet, rechtzeitig einen Antrag auf Einebnung zu stellen und die Grabstätte zu räumen. Die Einebnungsgebühr beträgt nach Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 5 bei einer Erdgrabstätte 440,00 Euro und nach Nummer 6 bei einer Urnengrabstätte 220,00 Euro. Wir rechnen sie nicht in den Grabpreis, weil die Satzung sie erst am Ende und nicht schon beim Erwerb erhebt.1.000,00 €360,00 €1.360,00 €30Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 1 und 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Reihengrabstätte für Kinder bis zu 5 JahrenDie Erwerbsgebühr beträgt 360,00 Euro statt 850,00 Euro, und nach Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 9 der Gebührensatzung ermäßigt sich bei Kindern bis zu 5 Jahren auch die Gebühr für das Anlegen und Verfüllen um die Hälfte, also auf 180,00 Euro. Die Ruhefrist bleibt bei 30 Jahren, denn Paragraf 8 der Friedhofssatzung unterscheidet nur zwischen Erdbestattung mit 30 und Feuerbestattung mit 20 Jahren und macht keine Ausnahme für Kinder. Das Grab misst nach Paragraf 12 Absatz 1 1,00 mal 0,50 Meter. Nach Paragraf 11 Absatz 4 kann gestattet werden, eine Mutter mit einem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder gleichzeitig verstorbene Kinder bis zu 5 Jahren in einer Grabstelle zu bestatten. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein.510,00 €180,00 €690,00 €30Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummern 1 und 9 sowie Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8 und 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte für 1 StelleDie einzige Grabart mit einem Nutzungsrecht von 40 Jahren und zugleich die einzige, die sich verlängern lässt: nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 2.1 der Gebührensatzung für 30,00 Euro je Jahr. Die Höchsterwerbsdauer beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung wieder 40 Jahre. Überschreitet bei einer weiteren Bestattung die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht, ist es mindestens für diesen Zeitraum zu verlängern. Zur Erwerbsgebühr von 1.500,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung für die Wahlgrabstätte wörtlich sagt, das Errichten eines Grabmales und einer Grabeinfassung sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. In einer Wahlgrabstätte dürfen nur der Nutzungsberechtigte und dessen Angehörige beigesetzt werden. Die Mindestgröße beträgt 2,50 mal 1,20 Meter. In jeder unbelegten Wahlgrabstelle können nach Paragraf 11 Absatz 5 fünf Urnen beigesetzt werden, in einer bereits durch Erdbestattung belegten drei; jede zusätzliche Beisetzung kostet 450,00 Euro. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein.1.650,00 €450,00 €2.100,00 €40Paragraf 3 Absatz 1 Nummern 2 und 2.1, Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 2 und 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung
UrnengrabstätteDas Nutzungsrecht beträgt 40 Jahre und damit doppelt so lange wie die Ruhefrist für Aschen, die nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung 20 Jahre beträgt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 12 Absatz 3 trotzdem nicht möglich. Zur Erwerbsgebühr von 1.070,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung für die Urnengrabstätte wörtlich sagt, das Errichten eines Grabmales und einer Grabeinfassung sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb können weitere Urnen bis zu einer Anzahl von insgesamt drei beigesetzt werden, jede für 450,00 Euro nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3.1, und nur, wenn die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht nicht überschreitet. Urnen und Überurnen müssen nach Paragraf 10 Absatz 4 aus festem, unzerbrechlichem, sich im Erdreich jedoch völlig zersetzendem Material bestehen. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein.1.220,00 €270,00 €1.490,00 €40Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 3 und 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung
Wiesen-ReihengrabstätteDer Aufschlag von 1.060,00 Euro gegenüber der gewöhnlichen Reihengrabstätte ist der Preis der Pflege, die der Fachbereich übernimmt, und der Entfernung des Grabmals am Ende. Die Wiesengräber werden nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung von dem für das Friedhofswesen zuständigen Fachbereich angelegt und gepflegt; die Kosten für die Pflege sind ausdrücklich in der Erwerbsgebühr enthalten, ebenso die Kosten für die Entfernung des Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 17 Absatz 3 nimmt die Wiesengräber von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten ausdrücklich aus. Vorgeschrieben ist nach Paragraf 13 ein stehendes Grabmal auf einer erdbündigen Sockelplatte, die zugleich als Mähkante dient; zwischen den Außenmaßen des Grabsteins und dem Plattenrand müssen 15 Zentimeter Abstand bleiben. Die Sockelplatte misst 0,75 mal 0,45 Meter. Grabschmuck auf der Sockelplatte, etwa Vasen, Kerzen oder Schalen, ist nach Paragraf 13 Absatz 7 während der jährlichen Mähzeiten vom 1. April bis 31. Oktober nicht gestattet und wird vom Fachbereich entfernt und entsorgt; vom 1. November bis 31. März darf er abgelegt werden. Kränze und Grabgebinde sind ganzjährig untersagt, und die Grünfläche vor dem Grabmal darf nicht bepflanzt werden. Zur Erwerbsgebühr von 1.910,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung für das Wiesen-Reihengrab wörtlich sagt, das Errichten eines stehenden Grabmals sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nach Paragraf 12 Absatz 4 nicht möglich; das Ende der Nutzungsdauer wird 6 Monate vorher öffentlich bekannt gegeben, eine schriftliche Mitteilung an die Nutzungsberechtigten erfolgt nicht.2.060,00 €360,00 €2.420,00 €30Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 Nummer 1 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 13 Absatz 7 und 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Wiesen-Wahlgrabstätte für 1 StelleDas teuerste Grab in Eschwege. Die Wiesengräber werden nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung von dem für das Friedhofswesen zuständigen Fachbereich angelegt und gepflegt; die Kosten für die Pflege sind ausdrücklich in der Erwerbsgebühr enthalten, ebenso die Kosten für die Entfernung des Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 17 Absatz 3 nimmt die Wiesengräber von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten ausdrücklich aus. Vorgeschrieben ist nach Paragraf 13 ein stehendes Grabmal auf einer erdbündigen Sockelplatte, die zugleich als Mähkante dient; zwischen den Außenmaßen des Grabsteins und dem Plattenrand müssen 15 Zentimeter Abstand bleiben. Die Sockelplatte misst hier 1,20 mal 0,60 Meter, und anders als beim Wiesen-Reihengrab ist das Abstellen von Grabschmuck auf ihr nach Paragraf 13 Absatz 8 ganzjährig gestattet, solange die 15 Zentimeter Mähkante frei bleiben. Zur Erwerbsgebühr von 3.550,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für das Wiesen-Wahlgrab wörtlich sagt, das Errichten eines stehenden Grabmals sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Das Nutzungsrecht beträgt nach Paragraf 12 Absatz 5 dreißig Jahre und kann für höchstens weitere dreißig Jahre verlängert werden; die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 5.1 der Gebührensatzung 110,00 Euro.3.700,00 €450,00 €4.150,00 €30Paragraf 3 Absatz 1 Nummern 5 und 5.1, Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 12 Absatz 5, 13 Absatz 8 und 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Anonyme UrnengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab und das einzige, bei dem die 50,00 Euro für die Grabmalgenehmigung nicht anfallen: Paragraf 13 Absatz 9 der Friedhofssatzung verbietet Grabhügel, Grabmale, Einfassungen und Anpflanzungen, es gibt also nichts zu genehmigen. Zur Erwerbsgebühr von 530,00 Euro ist allein die Genehmigung zur Beisetzung mit 100,00 Euro nach Paragraf 3 Absatz 4 Nummer 1 gerechnet. Anonyme Urnengrabstätten sind nach Paragraf 12 Absatz 6 nicht gekennzeichnete Urnenreihengrabstätten, die für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren angelegt werden; die Beisetzung erfolgt auf Rasenflächen, auf denen dicht nebeneinander bestattet wird, und Auskunft über den Bestattungstag oder die Lage der Urne kann nicht gegeben werden. Die Grabfelder werden im Rahmen der Grünflächenpflege durch den Fachbereich unterhalten, und die Kosten dafür sind ausdrücklich in der Erwerbsgebühr enthalten. Blumenschmuck, Kerzen und Grablichter dürfen nur an der zentralen Gedenkstätte niedergelegt werden. Beigesetzt werden dürfen nach Paragraf 10 Absatz 5 nur Bio-Urnen aus schnell vergänglichen Stoffen, Überurnen sind bei dieser Grabart nicht zulässig. Eine Umbettung ist nach Paragraf 9 Absatz 6 nicht zulässig.630,00 €270,00 €900,00 €20Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 1 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 6 und 13 Absatz 9 der Friedhofssatzung
Reihengrabstätte im Grabfeld SternenkinderDie einzige Grabart, die nichts kostet, und das steht ausdrücklich in der Satzung: Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung sagt, für die Beisetzung der Sternenkinder würden unentgeltlich Reihengrabstätten auf einem besonderen Grabfeld zur Verfügung gestellt, und Buchstabe d sagt, die Leistungen für die Bestattung und die Trauerfeier seien kostenfrei. Paragraf 3 der Gebührensatzung nennt für dieses Grabfeld keine einzige Zeile. Buchstabe b nennt die Grabstätten selbst pflegefrei; das Grabfeld ist als Rasenfläche mit einer zentralen Gedenkstätte angelegt, eine individuelle Grabgestaltung ist nicht gestattet. Beigesetzt werden Kinder, die sterben, bevor sie geboren sind, und nicht der Bestattungspflicht unterliegen; die Beisetzungen finden nach Buchstabe c in der Regel zweimal jährlich als Gemeinschaftsbestattung statt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, ein Wiedererwerb ist nicht möglich, und eine Umbettung ist nach Paragraf 9 Absatz 6 ausgeschlossen. Das Grab misst 0,60 mal 1,00 Meter. Blumenschmuck darf innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Beisetzung auf der Grabstätte liegen und wird danach an die zentrale Gedenkstätte verlegt.0,00 €0,00 €0,00 €20Paragraf 12 Absatz 7 Buchstaben a, b und d der Friedhofssatzung sowie Paragraf 3 der Gebührensatzung, der für dieses Grabfeld keinen Betrag nennt
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Eschwege

Häufige Fragen zu Eschwege

Wie viele Friedhöfe gibt es in Eschwege?
In Eschwege sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 12,3 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Eschwege?
Friedhof Höhenweg ist mit 8,3 ha der größte Friedhof in Eschwege. Er liegt 860 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Eschwege?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Eschwege gelten 30 Jahre für Erdbestattungen nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Feuerbestattungen nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Sternenkinderbestattungen nach Paragraf 8 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungsrecht der Reihengrabstätten und der Wiesengrabstätten nach Paragraf 12 Absätze 1, 4 und 5 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Nutzungsrecht der Wahl- und der Urnengrabstätten nach Paragraf 12 Absätze 2 und 3 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Eschwege?
Ein Grab in Eschwege kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnengrabstätte mit 900,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Friedhof Höhenweg in Eschwege, Stadtrecht 9_90_03, von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 beschlossen, am 19.12.2024 ausgefertigt, am 21.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft ab 01.01.2025; sie fasst die Gebührensatzung vollständig neu und löst die Fassung ab, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 galt.
Wer ist für die Friedhöfe in Eschwege zuständig?
Für die Friedhöfe in Eschwege ist Kreisstadt Eschwege, Fachbereich 2.1 Bürgerservice, Friedhofsverwaltung für den Friedhof Höhenweg zuständig, Obermarkt 22, 37269 Eschwege, Telefon 05651 304262. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Eschwege, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.