Hessen, Kreisstadt, Gemeindeschlüssel 06636003
Alle 9 Friedhöfe in Eschwege
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05651 304262
- Kreisstadt Eschwege, Fachbereich 2.1 Bürgerservice, Friedhofsverwaltung für den Friedhof Höhenweg
- 1.360,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 900,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
37269 Eschwege
Reihengrabstätte
Anonyme Urnengrabstätte
Die 9 Friedhöfe in Eschwege nehmen zusammen 12,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Höhenweg ist der größte mit 8,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.790 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 800 m entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 9 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Eschwege rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Kreisstadt Eschwege, Fachbereich 2.1 Bürgerservice, Friedhofsverwaltung für den Friedhof Höhenweg
Obermarkt 2237269 Eschwege
05651 304262
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr ohne TerminvereinbarungDienstag 9 bis 13 Uhr nur mit TerminvereinbarungMittwoch 9 bis 13 Uhr ohne TerminvereinbarungDonnerstag 9 bis 13 Uhr nur mit Terminvereinbarung, 14 bis 17:30 Uhr ohne TerminvereinbarungFreitag 9 bis 12 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Die 9 Friedhöfe in Eschwege, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof HöhenwegDenkmal | 8,3 ha | 860 m | 5 Anlagen, nächste 130 m | Friedhof, 140 mBus 231.4 | keine Angabe |
| Friedhof Niederhone | 1,1 ha | 3,4 km | 4 Anlagen, nächste 260 m | Friedhof, 90 mBus 231.3, Bus 231.4 | christlich |
| Friedhof Eltmannshausen | 5.220 m² | 4,8 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Soodener Straße, 300 mBus 231.3 | keine Angabe |
| Friedhof Niddawitzhausen | 5.150 m² | 5,1 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Mitte, 220 mBus 231.3 | keine Angabe |
| Friedhof Oberhone | 4.790 m² | 3,5 km | 5 Anlagen, nächste 30 m | Gänserasen, 200 mBus 231.4 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof EschwegeDenkmal | 3.780 m² | 800 m | 2 Anlagen, nächste 70 m | Klinikum Werra Meißner, 130 m | jüdisch |
| Friedhof Albungen | 3.730 m² | 6,5 km | keine erfasst | Mitte, 240 mBus 235 | keine Angabe |
| Friedhof Oberdünzebach | 3.420 m² | 2,8 km | keine erfasst | Siedlung, 30 mBus 231.3 | christlich |
| Friedhof Niederdünzebach | 3.410 m² | 2,6 km | keine erfasst | Friedhof, 50 mBus 230, Bus 231.3 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Eschwege kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 22,2 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre584,00 € gespart | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre497,00 € gespart |
| Heilbad Heiligenstadt | 20,8 km | 954,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr406,00 € gespart | 288,00 €Urnenreihengrabstätte612,00 € gespart |
| Dingelstädt | 23,2 km | 996,15 €Einzelerdreihengrabstätte für Erwachsene, Verstorbene im Alter über fünf Jahre363,85 € gespart | 283,29 €Anonymes Urnengrabfeld, Friedhöfe Beberstedt und Hüpstedt616,71 € gespart |
| Melsungen | 36,3 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre210,00 € gespart | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre650,00 € gespart |
| Rotenburg an der Fulda | 31,4 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre195,00 € gespart |
| Eschwege (hier) | - | 1.360,00 €Reihengrabstätte | 900,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Duderstadt | 38,9 km | 1.894,55 €Sarg-Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr | 923,17 €Urnen-Wahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Bebra | 30,5 km | 2.069,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 12. Lebensjahr, 25 Jahre | 554,00 €Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 Jahre346,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 38,9 km | 584,00 €in Witzenhausen, 22,2 km entfernt | 650,00 €in Melsungen, 36,3 km entfernt |
Was ein Grab in Eschwege kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Friedhof Höhenweg in Eschwege, Stadtrecht 9_90_03, von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 beschlossen, am 19.12.2024 ausgefertigt, am 21.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft ab 01.01.2025; sie fasst die Gebührensatzung vollständig neu und löst die Fassung ab, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 galt.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabstätteDas günstigste Grab in Eschwege. Zur Erwerbsgebühr von 850,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Reihengrabstätte wörtlich sagt, das Errichten eines Grabmales und einer Grabeinfassung sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach einzeln belegt und erst im Sterbefall abgegeben; das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Grab misst 1,75 mal 0,75 Meter. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb können auf Antrag zusätzlich bis zu 3 Urnen beigesetzt werden, jede nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3.1 der Gebührensatzung für 450,00 Euro. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein. Am Ende der Nutzungsdauer ist der Nutzungsberechtigte nach Paragraf 12 und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung verpflichtet, rechtzeitig einen Antrag auf Einebnung zu stellen und die Grabstätte zu räumen. Die Einebnungsgebühr beträgt nach Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 5 bei einer Erdgrabstätte 440,00 Euro und nach Nummer 6 bei einer Urnengrabstätte 220,00 Euro. Wir rechnen sie nicht in den Grabpreis, weil die Satzung sie erst am Ende und nicht schon beim Erwerb erhebt. | 1.000,00 € | 360,00 € | 1.360,00 € | 30 | Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 1 und 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte für Kinder bis zu 5 JahrenDie Erwerbsgebühr beträgt 360,00 Euro statt 850,00 Euro, und nach Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 9 der Gebührensatzung ermäßigt sich bei Kindern bis zu 5 Jahren auch die Gebühr für das Anlegen und Verfüllen um die Hälfte, also auf 180,00 Euro. Die Ruhefrist bleibt bei 30 Jahren, denn Paragraf 8 der Friedhofssatzung unterscheidet nur zwischen Erdbestattung mit 30 und Feuerbestattung mit 20 Jahren und macht keine Ausnahme für Kinder. Das Grab misst nach Paragraf 12 Absatz 1 1,00 mal 0,50 Meter. Nach Paragraf 11 Absatz 4 kann gestattet werden, eine Mutter mit einem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder gleichzeitig verstorbene Kinder bis zu 5 Jahren in einer Grabstelle zu bestatten. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein. | 510,00 € | 180,00 € | 690,00 € | 30 | Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummern 1 und 9 sowie Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8 und 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte für 1 StelleDie einzige Grabart mit einem Nutzungsrecht von 40 Jahren und zugleich die einzige, die sich verlängern lässt: nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 2.1 der Gebührensatzung für 30,00 Euro je Jahr. Die Höchsterwerbsdauer beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung wieder 40 Jahre. Überschreitet bei einer weiteren Bestattung die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht, ist es mindestens für diesen Zeitraum zu verlängern. Zur Erwerbsgebühr von 1.500,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung für die Wahlgrabstätte wörtlich sagt, das Errichten eines Grabmales und einer Grabeinfassung sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. In einer Wahlgrabstätte dürfen nur der Nutzungsberechtigte und dessen Angehörige beigesetzt werden. Die Mindestgröße beträgt 2,50 mal 1,20 Meter. In jeder unbelegten Wahlgrabstelle können nach Paragraf 11 Absatz 5 fünf Urnen beigesetzt werden, in einer bereits durch Erdbestattung belegten drei; jede zusätzliche Beisetzung kostet 450,00 Euro. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein. | 1.650,00 € | 450,00 € | 2.100,00 € | 40 | Paragraf 3 Absatz 1 Nummern 2 und 2.1, Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 2 und 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| UrnengrabstätteDas Nutzungsrecht beträgt 40 Jahre und damit doppelt so lange wie die Ruhefrist für Aschen, die nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung 20 Jahre beträgt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 12 Absatz 3 trotzdem nicht möglich. Zur Erwerbsgebühr von 1.070,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung für die Urnengrabstätte wörtlich sagt, das Errichten eines Grabmales und einer Grabeinfassung sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb können weitere Urnen bis zu einer Anzahl von insgesamt drei beigesetzt werden, jede für 450,00 Euro nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3.1, und nur, wenn die Ruhefrist das noch laufende Nutzungsrecht nicht überschreitet. Urnen und Überurnen müssen nach Paragraf 10 Absatz 4 aus festem, unzerbrechlichem, sich im Erdreich jedoch völlig zersetzendem Material bestehen. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätte sind nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich; sie können die Grabstätte selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, und die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet sein. | 1.220,00 € | 270,00 € | 1.490,00 € | 40 | Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 3 und 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Wiesen-ReihengrabstätteDer Aufschlag von 1.060,00 Euro gegenüber der gewöhnlichen Reihengrabstätte ist der Preis der Pflege, die der Fachbereich übernimmt, und der Entfernung des Grabmals am Ende. Die Wiesengräber werden nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung von dem für das Friedhofswesen zuständigen Fachbereich angelegt und gepflegt; die Kosten für die Pflege sind ausdrücklich in der Erwerbsgebühr enthalten, ebenso die Kosten für die Entfernung des Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 17 Absatz 3 nimmt die Wiesengräber von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten ausdrücklich aus. Vorgeschrieben ist nach Paragraf 13 ein stehendes Grabmal auf einer erdbündigen Sockelplatte, die zugleich als Mähkante dient; zwischen den Außenmaßen des Grabsteins und dem Plattenrand müssen 15 Zentimeter Abstand bleiben. Die Sockelplatte misst 0,75 mal 0,45 Meter. Grabschmuck auf der Sockelplatte, etwa Vasen, Kerzen oder Schalen, ist nach Paragraf 13 Absatz 7 während der jährlichen Mähzeiten vom 1. April bis 31. Oktober nicht gestattet und wird vom Fachbereich entfernt und entsorgt; vom 1. November bis 31. März darf er abgelegt werden. Kränze und Grabgebinde sind ganzjährig untersagt, und die Grünfläche vor dem Grabmal darf nicht bepflanzt werden. Zur Erwerbsgebühr von 1.910,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung für das Wiesen-Reihengrab wörtlich sagt, das Errichten eines stehenden Grabmals sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nach Paragraf 12 Absatz 4 nicht möglich; das Ende der Nutzungsdauer wird 6 Monate vorher öffentlich bekannt gegeben, eine schriftliche Mitteilung an die Nutzungsberechtigten erfolgt nicht. | 2.060,00 € | 360,00 € | 2.420,00 € | 30 | Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 Nummer 1 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 13 Absatz 7 und 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Wiesen-Wahlgrabstätte für 1 StelleDas teuerste Grab in Eschwege. Die Wiesengräber werden nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung von dem für das Friedhofswesen zuständigen Fachbereich angelegt und gepflegt; die Kosten für die Pflege sind ausdrücklich in der Erwerbsgebühr enthalten, ebenso die Kosten für die Entfernung des Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 17 Absatz 3 nimmt die Wiesengräber von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten ausdrücklich aus. Vorgeschrieben ist nach Paragraf 13 ein stehendes Grabmal auf einer erdbündigen Sockelplatte, die zugleich als Mähkante dient; zwischen den Außenmaßen des Grabsteins und dem Plattenrand müssen 15 Zentimeter Abstand bleiben. Die Sockelplatte misst hier 1,20 mal 0,60 Meter, und anders als beim Wiesen-Reihengrab ist das Abstellen von Grabschmuck auf ihr nach Paragraf 13 Absatz 8 ganzjährig gestattet, solange die 15 Zentimeter Mähkante frei bleiben. Zur Erwerbsgebühr von 3.550,00 Euro sind die beiden Verwaltungsgebühren nach Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung gerechnet: 100,00 Euro für die Genehmigung zur Beisetzung nach Nummer 1 und 50,00 Euro für die Genehmigung zur Aufstellung eines Denkmals oder einer Einfassung nach Nummer 2. Die erste lässt sich nicht abwählen, weil eine Grabstätte nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur bei Eintritt eines Sterbefalles überlassen wird, die zweite nicht, weil Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung für das Wiesen-Wahlgrab wörtlich sagt, das Errichten eines stehenden Grabmals sei bei dieser Grabart vorgeschrieben. Das Nutzungsrecht beträgt nach Paragraf 12 Absatz 5 dreißig Jahre und kann für höchstens weitere dreißig Jahre verlängert werden; die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 5.1 der Gebührensatzung 110,00 Euro. | 3.700,00 € | 450,00 € | 4.150,00 € | 30 | Paragraf 3 Absatz 1 Nummern 5 und 5.1, Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 4 Nummern 1 und 2 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 12 Absatz 5, 13 Absatz 8 und 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Anonyme UrnengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab und das einzige, bei dem die 50,00 Euro für die Grabmalgenehmigung nicht anfallen: Paragraf 13 Absatz 9 der Friedhofssatzung verbietet Grabhügel, Grabmale, Einfassungen und Anpflanzungen, es gibt also nichts zu genehmigen. Zur Erwerbsgebühr von 530,00 Euro ist allein die Genehmigung zur Beisetzung mit 100,00 Euro nach Paragraf 3 Absatz 4 Nummer 1 gerechnet. Anonyme Urnengrabstätten sind nach Paragraf 12 Absatz 6 nicht gekennzeichnete Urnenreihengrabstätten, die für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren angelegt werden; die Beisetzung erfolgt auf Rasenflächen, auf denen dicht nebeneinander bestattet wird, und Auskunft über den Bestattungstag oder die Lage der Urne kann nicht gegeben werden. Die Grabfelder werden im Rahmen der Grünflächenpflege durch den Fachbereich unterhalten, und die Kosten dafür sind ausdrücklich in der Erwerbsgebühr enthalten. Blumenschmuck, Kerzen und Grablichter dürfen nur an der zentralen Gedenkstätte niedergelegt werden. Beigesetzt werden dürfen nach Paragraf 10 Absatz 5 nur Bio-Urnen aus schnell vergänglichen Stoffen, Überurnen sind bei dieser Grabart nicht zulässig. Eine Umbettung ist nach Paragraf 9 Absatz 6 nicht zulässig. | 630,00 € | 270,00 € | 900,00 € | 20 | Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 1 der Gebührensatzung sowie Paragrafen 8, 12 Absatz 6 und 13 Absatz 9 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte im Grabfeld SternenkinderDie einzige Grabart, die nichts kostet, und das steht ausdrücklich in der Satzung: Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung sagt, für die Beisetzung der Sternenkinder würden unentgeltlich Reihengrabstätten auf einem besonderen Grabfeld zur Verfügung gestellt, und Buchstabe d sagt, die Leistungen für die Bestattung und die Trauerfeier seien kostenfrei. Paragraf 3 der Gebührensatzung nennt für dieses Grabfeld keine einzige Zeile. Buchstabe b nennt die Grabstätten selbst pflegefrei; das Grabfeld ist als Rasenfläche mit einer zentralen Gedenkstätte angelegt, eine individuelle Grabgestaltung ist nicht gestattet. Beigesetzt werden Kinder, die sterben, bevor sie geboren sind, und nicht der Bestattungspflicht unterliegen; die Beisetzungen finden nach Buchstabe c in der Regel zweimal jährlich als Gemeinschaftsbestattung statt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, ein Wiedererwerb ist nicht möglich, und eine Umbettung ist nach Paragraf 9 Absatz 6 ausgeschlossen. Das Grab misst 0,60 mal 1,00 Meter. Blumenschmuck darf innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Beisetzung auf der Grabstätte liegen und wird danach an die zentrale Gedenkstätte verlegt. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 20 | Paragraf 12 Absatz 7 Buchstaben a, b und d der Friedhofssatzung sowie Paragraf 3 der Gebührensatzung, der für dieses Grabfeld keinen Betrag nennt |
Häufige Fragen zu Eschwege
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Eschwege?
- In Eschwege sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 12,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Eschwege?
- Friedhof Höhenweg ist mit 8,3 ha der größte Friedhof in Eschwege. Er liegt 860 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Eschwege?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Eschwege gelten 30 Jahre für Erdbestattungen nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Feuerbestattungen nach Paragraf 8 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Sternenkinderbestattungen nach Paragraf 8 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungsrecht der Reihengrabstätten und der Wiesengrabstätten nach Paragraf 12 Absätze 1, 4 und 5 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Nutzungsrecht der Wahl- und der Urnengrabstätten nach Paragraf 12 Absätze 2 und 3 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Eschwege?
- Ein Grab in Eschwege kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnengrabstätte mit 900,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Friedhof Höhenweg in Eschwege, Stadtrecht 9_90_03, von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 beschlossen, am 19.12.2024 ausgefertigt, am 21.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft ab 01.01.2025; sie fasst die Gebührensatzung vollständig neu und löst die Fassung ab, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 galt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Eschwege zuständig?
- Für die Friedhöfe in Eschwege ist Kreisstadt Eschwege, Fachbereich 2.1 Bürgerservice, Friedhofsverwaltung für den Friedhof Höhenweg zuständig, Obermarkt 22, 37269 Eschwege, Telefon 05651 304262. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Eschwege, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Friedhof Höhenweg in Eschwege, Stadtrecht 9_90_03 von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 beschlossen, am 19.12.2024 ausgefertigt, am 21.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft ab 01.01.2025; sie fasst die Gebührensatzung vollständig neu und löst die Fassung ab, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 galt
- Friedhofssatzung für den Friedhof Höhenweg in Eschwege, Stadtrecht 9_90_01 von der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2021 beschlossen, am 31.12.2021 ausgefertigt, in Kraft am Tage nach ihrer Veröffentlichung und damit gültig ab 01.01.2022
- Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen der Kreisstadt Eschwege Stand 05.09.2026, fortgeschrieben bis zur Bekanntmachung vom 31.08.2026; jüngster Friedhofseintrag ist die 1. Änderungssatzung vom 19.12.2024
- Stadtrecht der Kreisstadt Eschwege, Rubrik Friedhöfe mit den Gliederungsnummern 9_90 bis 9_97 Stand 05.09.2026; führt neben dem Friedhof Höhenweg sieben Stadtteilfriedhöfe mit eigenen, kirchlich beschlossenen Ordnungen
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.