Hessen, documenta-Stadt, Gemeindeschlüssel 06611000
Alle 24 Friedhöfe in Kassel
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0561 98395-0
- Friedhofsverwaltung Kassel, rechtlich unselbständige Einrichtung des Evangelischen Stadtkirchenkreises Kassel
- 2.650,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.533,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 24
- Friedhöfe mit Namen
34127 Kassel
Reihengrabstätte
Anonyme Urnenreihengrabstätte
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 24 Friedhöfe in Kassel nehmen zusammen 97,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 36,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,5 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,5 km entfernt, der entlegenste 6,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 24 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 22 von 24 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 24 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Kassel rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhofsverwaltung Kassel, rechtlich unselbständige Einrichtung des Evangelischen Stadtkirchenkreises Kassel
Tannenheckerweg 634127 Kassel
0561 98395-0
- Sprechzeiten
- Büro Hauptfriedhof und telefonische Beratung: Montag bis Freitag 9 bis 15.30 UhrAnmeldung von Sterbefällen im Bestattungsamt, Tannenheckerweg 6, Telefon 0561 9204060
Die 24 Friedhöfe in Kassel, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 36,3 ha | 1,5 km | 8 Anlagen, nächste 310 m | Struthbachweg, 410 mBus 12, Bus 13 | keine Angabe |
| Westfriedhof Kassel | 15,2 ha | 4,3 km | 3 Anlagen, nächste 230 m | Westfriedhof, 260 mBus 11 | keine Angabe |
| Friedhof Harleshausen | 10 ha | 4,6 km | 12 Anlagen, nächste 170 m | Am Ziegenberg, 240 mBus 11 | keine Angabe |
| Friedhof Bettenhausen | 6,9 ha | 3,3 km | 10 Anlagen, nächste 190 m | Umbachsweg, 160 mBus 29 | keine Angabe |
| Friedhof Wehlheiden | 4,4 ha | 2,6 km | 16 Anlagen, nächste 70 m | Königsberger Straße, 270 mBus 25 | keine Angabe |
| Friedhof Niederzwehren | 3,4 ha | 4,2 km | 13 Anlagen, nächste 180 m | Dennhäuser Straße, 330 mTram 5, Tram 6, Bus 17, Bus 50 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 2,9 ha | 3 km | 14 Anlagen, nächste 80 m | Nordfriedhof, 100 mBus 27 | keine Angabe |
| Friedhof Waldau | 2,6 ha | 3,8 km | 12 Anlagen, nächste 100 m | Friedhof, 170 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 1,9 ha | 3,3 km | 8 Anlagen, nächste 140 m | Umbachsweg, 240 mBus 29 | jüdisch |
| Friedhof Rothenditmold | 1,8 ha | 2,1 km | 21 Anlagen, nächste 110 m | Döllbachaue, 100 mBus 12, Bus 13 | keine Angabe |
| Friedhof Wehlheiden | 1,5 ha | 2,8 km | 15 Anlagen, nächste 230 m | Königsberger Straße, 80 mBus 25 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 1,5 ha | 3,1 km | 19 Anlagen, nächste 140 m | Nordfriedhof, 230 mBus 27 | christlich |
| Friedhof Wahlershausen | 1,4 ha | 4,4 km | 12 Anlagen, nächste 130 m | Hessischer Rundfunk, 270 mTram 1, Bus 23 | christlich |
| Friedhof Kirchditmold | 1,3 ha | 3,9 km | 10 Anlagen, nächste 150 m | Kirche Kirchditmold, 230 mTram 8 | keine Angabe |
| Militärfriedhof | 1,3 ha | 1,5 km | 15 Anlagen, nächste 80 m | Hauptfriedhof, 170 mTram 1, Tram 5, Bus 12, Bus 13 | keine Angabe |
| Russischer Friedhof Niederzwehren | 1 ha | 6,3 km | keine erfasst | Hannoversche Straße, 750 m | keine Angabe |
| Friedhof Wolfsanger | 1 ha | 3 km | 17 Anlagen, nächste 120 m | Friedhof Wolfsanger, 50 mBus 26, Bus 27 | keine Angabe |
| Friedhof Oberzwehren | 6.850 m² | 5,7 km | 8 Anlagen, nächste 70 m | Kirchbergstraße, 110 m | keine Angabe |
| Friedhof Nordshausen | 6.100 m² | 5,8 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Obere Bornwiesenstraße, 180 mBus 21 | christlich |
| Niederzwehren Cemetery | 5.010 m² | 6,2 km | keine erfasst | Hannoversche Straße, 700 m | keine Angabe |
| Abt. u1 | 2.750 m² | 4,6 km | 13 Anlagen, nächste 170 m | Am Ziegenberg, 240 mBus 11 | keine Angabe |
| Friedpark | 1.630 m² | 4,6 km | 11 Anlagen, nächste 170 m | Lilienweg, 240 mBus 11 | keine Angabe |
| Friedwald | 1.130 m² | 4,7 km | 12 Anlagen, nächste 40 m | Am Ziegenberg, 180 mBus 11 | keine Angabe |
| Abt. UGA | 1.050 m² | 4,6 km | 11 Anlagen, nächste 100 m | Lilienweg, 140 mBus 11 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Kassel kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 25,2 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre |
| Borken (Hessen) | 33,2 km | 900,00 €Reihengrab | 575,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Wildungen | 33,9 km | 920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Hofgeismar | 21,6 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 550,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Melsungen | 20,8 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre |
| Felsberg | 20,8 km | 1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 580,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Rotenburg an der Fulda | 39,1 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Fritzlar | 25,7 km | 1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle |
| Am meisten zu sparen | bis 39,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Kassel kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel, Ortsrecht der Stadt Kassel 9.06.09, vom 22.02.2024, veröffentlicht am 01.03.2024, in Kraft seit 02.03.2024; geändert durch die Erste Änderung vom 13.09.2024 (Ziffer 10.15a, Amtsblatt der Stadt Kassel 2025 Nr. 001 vom 01.01.2025) und die Zweite Änderung vom 22.08.2025 (Ziffern 2.3.3 und 2.4.3, Amtsblatt 2025 Nr. 058 vom 05.12.2025, Seite 1257), kirchenaufsichtlich genehmigt am 27.11.2025, geltend seit 06.12.2025. Erfasst wurde das unterschriebene PDF der Friedhofsverwaltung, nicht die HTML-Fassung des Ortsrechts..
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Kassel für Erwachsene, und die einzige anonyme. Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist die nicht gekennzeichneten Urnenreihengrabstätten auf Freiflächen allein des Hauptfriedhofs aus und zieht daraus drei Folgen: Die Angehörigen erhalten keine Auskunft über die Grablage, sie erhalten keine Grablagekarte, und die Flächen sind mit Rasen begrünt. Pflegefrei ist die Grabstätte deshalb, weil Buchstabe c denselben Absatzes sagt, die Unterhaltungskosten des Grabfeldes für die Dauer der Ruhezeit seien in der Grabstättengebühr enthalten. Eine Laufzeit nennt Ziffer 2.7 als einzige Grabziffer des Tarifs nicht; sie ergibt sich aus Paragraf 16 Absatz 1, der für Urnenreihengrabstätten zwanzig Jahre setzt, und aus Paragraf 11, der die Ruhezeit für Aschenreste ebenso bemisst. Je Jahr sind das 54,60 Euro. | 1.092,00 € | 441,00 € | 1.533,00 € | 20 | Ziffern 2.7 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 16 Absatz 2 und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte für zwei UrnenDas günstigste Urnenwahlgrab und der Ausgangspunkt des Urnentarifs: An ihm hängen alle Aufschläge für Rasen, Friedpark, Baum und Ruhewald. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung richtet sich die Laufzeit nach der Zahl der Urnen, zwanzig Jahre für eine, fünfundzwanzig für zwei und dreissig für vier, und das Mindestmass beträgt hier 0,80 mal 0,80 Meter. Je Jahr kostet das Nutzungsrecht 46,88 Euro. Pflegefrei ist sie nicht: Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte und nach Ablauf der Nutzungszeit zum Abräumen aller baulichen und pflanzlichen Teile ab, und Paragraf 30 Absatz 3 nimmt von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht namentlich nur die Urnenreihen-, die Urnengemeinschafts- und die Friedparkwahlgrabstätten aus. Ohne Gestaltungsbindung fällt allerdings auch keine Rasenschnittgebühr an; die 32,70 Euro der Ziffer 4.1.6 setzen nach dem Vorspann der Ziffer 4 ein Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften voraus. | 1.172,00 € | 441,00 € | 1.613,00 € | 25 | Ziffern 2.2 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte für vier UrnenDas grösste gewöhnliche Urnengrab: Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung misst die Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen mindestens 1,00 mal 1,00 Meter statt der 0,80 mal 0,80 Meter der ein- und zweistelligen, und das Nutzungsrecht läuft dreissig statt fünfundzwanzig Jahre. Je Urnenplatz sind das 396,75 Euro gegenüber 586 Euro beim zweistelligen Grab, je Jahr 52,90 Euro. Die Beisetzungsgebühr von 441 Euro fällt je Urne an, vier Beisetzungen kosten also 1.764 Euro und damit mehr als das Grab selbst. Pflegefrei ist sie nicht: Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte und nach Ablauf der Nutzungszeit zum Abräumen aller baulichen und pflanzlichen Teile ab, und Paragraf 30 Absatz 3 nimmt von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht namentlich nur die Urnenreihen-, die Urnengemeinschafts- und die Friedparkwahlgrabstätten aus. | 1.587,00 € | 441,00 € | 2.028,00 € | 30 | Ziffern 2.4 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| UrnenreihengrabstättePflegefrei, und im alten Eintrag stand das Gegenteil. Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut: Für die Herrichtung der Urnenreihengrabstätte und deren Unterhaltung sorgt die Friedhofsverwaltung für die Dauer von zwanzig Jahren nach Massgabe der hierfür geltenden Gestaltungsordnung. Paragraf 30 Absatz 3 nimmt die Urnenreihengrabstätten ausdrücklich von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht aus. Der Unterschied zur ebenfalls pflegefreien Urnengemeinschaftsgrabanlage steht im selben Absatz: Hier sind zusätzliche individuelle Ausschmückungen durch die Angehörigen möglich, dort nicht. Verlängert werden kann nicht: Paragraf 16 Absatz 3 verweist nur auf Paragraf 14 Absatz 4 über das Abräumen, nicht auf Absatz 5, der den einmaligen Wiedererwerb von Reihengräbern um fünf Jahre erlaubt. Das Mindestmass beträgt 0,80 mal 0,80 Meter. | 1.591,00 € | 441,00 € | 2.032,00 € | 20 | Ziffern 2.6 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 16 Absatz 1 und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, eine UrneDie einstellige Rasenurnengrabstätte ist nach Paragraf 17 b Absatz 2 der Friedhofssatzung genauso gross wie die zwei- und die vierstellige, sie kostet nur weniger, weil sie kürzer läuft. Nach Absatz 1 sind Grabeinfassungen nicht gestattet, Grabhügel mit Bodendecker- und Blumenbepflanzung nicht vorgesehen und Blumenschalen nicht erlaubt; für Blumen gibt es eine zentrale Ablagestelle am Rand des Grabfeldes. Der Rasenschnitt ist der Friedhofsverwaltung vorbehalten. Je Jahr kostet das Nutzungsrecht 79,60 Euro, und davon sind 32,70 Euro die Rasenschnittgebühr der Ziffer 4.1.6: Bei den zwei- und vierstelligen Rasenurnengräbern ist der Abstand zum gewöhnlichen Urnenwahlgrab auf den Cent dieser Betrag, hier fehlt zum Vergleich nur das gewöhnliche einstellige Urnenwahlgrab, das der Tarif nicht führt. Als pflegefrei ist die Grabart trotz des Namens nicht geführt. Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung zählt die von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten abschliessend auf, und die Rasengrabstätten stehen nicht darunter. Der Rasenschnitt ist zwar nach Ziffer 4 des Tarifs und Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine eigene Leistung der Friedhofsverwaltung, aber eine jährliche Gebühr, die an das Nutzungsrecht gekoppelt ist. | 1.592,00 € | 441,00 € | 2.033,00 € | 20 | Ziffern 2.2.3 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 b der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, eine UrneNach Paragraf 15 d Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung misst das Urnenwahlgrab im Ruhewald für eine oder zwei Urnen 1,00 mal 1,00 Meter und für vier Urnen 1,20 mal 1,20 Meter. Es ist mit 81,80 Euro je Jahr das günstigste der vier gestalteten Urnengrabarten, 12,85 Euro je Jahr unter dem Friedparkgrab und 11,95 Euro unter dem Baumgrab. Der Ruhewald liegt allein auf dem Hauptfriedhof. Nach Paragraf 15 d Absatz 2 der Friedhofssatzung sind jegliche Grabmale, Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter untersagt; die Grabmasse markieren vier bodenbündig eingelassene Ecksteine, und die Friedhofsverwaltung bringt auf einem davon eine unauffällige Beschriftungsplakette mit Familiennamen und Grabnummer an. Nach Absatz 5 sind Urnenausgrabungen und Umbettungen grundsätzlich ausgeschlossen. Pflegefrei ist der Ruhewald hier dennoch nicht, und der Unterschied ist fein: Paragraf 15 d Absatz 2 sagt zwar, die Pflege der Grabstätte und des Grabumfeldes werde von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, aber Absatz 4 sagt nur, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten. Absatz 2 erklärt die Ruhewaldfelder ausserdem zu Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften, und genau für diese erhebt Ziffer 4 des Tarifs die jährliche Gebühr. Für Urnenbestattungen werden nach Absatz 5 nur vergängliche Aschenurnen als amtliches Behältnis der Krematorien beigesetzt. | 1.636,00 € | 441,00 € | 2.077,00 € | 20 | Ziffern 2.9.1 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 d der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Stelle in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage mit namentlicher KennzeichnungDie kleinste Grabstätte des Friedhofs: Paragraf 16 a der Friedhofssatzung nennt als Mindestmass 0,40 mal 0,40 Meter. Angelegt werden die Anlagen auf aufgegebenen Wahlgrabstätten mit altem Grabmalbestand oder auf neu gestalteten Flächen, belegt wird der Reihe nach im Raster und erst im Todesfall, je Grab eine Urne. Pflegefrei ist die Stelle doppelt belegt: Ziffer 2.8 des Tarifs sagt, in der Gebühr sei die Pflege der Grabanlage für die Dauer der Ruhezeit enthalten, und Paragraf 16 a sagt, für die Herrichtung und die Unterhaltung sorge die Friedhofsverwaltung zwanzig Jahre lang. Den Preis von 121 Euro über der Urnenreihengrabstätte erklärt der Satzungstext mit dem, was dafür wegfällt: Zusätzliche individuelle Ausschmückungen sind nicht möglich, ein individuelles Grabzeichen gibt es nicht, die Namen stehen auf einer gemeinsamen Tafel oder einem Denkmal, und Sträusse dürfen nur am Gemeinschaftsgrabmal abgelegt werden. | 1.712,00 € | 441,00 € | 2.153,00 € | 20 | Ziffern 2.8 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 16 a und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab, eine UrneDie drei Baumgrabziffern sind die einzige Gruppe des Tarifs mit einem durchgehend gleichen Jahressatz: 1.875 durch 20, 2.344 durch 25 und 2.812,50 durch 30 ergeben 93,75, 93,76 und wieder 93,75 Euro. Wer ein Baumgrab kauft, zahlt also reine Laufzeit, und die Stellenzahl ist umsonst dazu. Nach Paragraf 17 c Absatz 2 der Friedhofssatzung ist das einstellige Baumgrab denn auch genauso gross wie das zwei- und das vierstellige. Baumgräber gibt es nach dem Merkblatt der Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof sowie den Friedhöfen Wehlheiden und Bettenhausen. Nach Paragraf 17 c Absatz 1 der Friedhofssatzung liegen sie auf Arealen unter älteren Bäumen; Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter sind nicht gestattet, die namentliche Kennzeichnung erfolgt durch einen ins Erdreich eingelassenen Naturstein der Friedhofsverwaltung, und Urnenausgrabungen und Umbettungen sind ausgeschlossen. Stirbt der Baum, ersetzt ihn die Friedhofsverwaltung durch eine Neuanpflanzung. Pflegefrei ist das Baumgrab nicht: Paragraf 17 c sagt allein, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten, und trifft über die Grabstätte selbst keine Aussage. Paragraf 30 Absatz 3 nennt die Baumgräber auch nicht unter den von der Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten. | 1.875,00 € | 441,00 € | 2.316,00 € | 20 | Ziffern 2.3.2 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 c der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte als Friedparkgrab, eine UrneDie einzige Tarifziffer der ganzen Satzung mit einem Buchstabenzusatz, 2.3a, was sie als späteren Nachtrag zur Ziffer 2.3 ausweist. Das einstellige Friedparkgrab ist nach Paragraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung genauso gross wie das zweistellige und kostet je Jahr 94,65 Euro, praktisch denselben Satz wie dieses mit 94,64 Euro; bezahlt wird also die Laufzeit, nicht die Fläche. Friedparkgrabfelder gibt es auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen Harleshausen, Niederzwehren, Wahlershausen, Wehlheiden und dem Westfriedhof. Nach Paragraf 15 a der Friedhofssatzung liegen die Gräber locker und ohne Raster; die Lage bestimmt der Nutzungsberechtigte selbst nach dem Baumbestand, das Nutzungsrecht wird an einem vorhandenen Baum oder Strauch vergeben, und dieser muss bis zu seinem biologischen Ende erhalten bleiben. Die Mähtätigkeit ist auf die Hälfte der sonst üblichen Mähgänge beschränkt und der Friedhofsverwaltung vorbehalten. Geschliffene und polierte Grabmale und Einfassungen sowie Stein-, Kies- und Mulchabdeckungen sind nicht zugelassen. Für Feuerbestattungen werden nach Absatz 4 nur Aschenurnen als amtliches Behältnis der Krematorien beigesetzt, ein Ausstreuen der Asche ist nicht gestattet. Dass die Grabart hier nicht als pflegefrei geführt ist, ist die knappste Entscheidung des ganzen Eintrags: Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung befreit die Friedparkwahlgrabstätten namentlich von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht. Er sagt aber nur, wer die Pflicht nicht trägt, und nicht, wer die Pflege bezahlt, und Paragraf 15 a legt fest, dass Pflanzbeete, die der Nutzungsberechtigte auf Wunsch anlegen darf, von ihm selbst oder von einer zugelassenen Friedhofsgärtnerei zu pflegen sind. | 1.893,00 € | 441,00 € | 2.334,00 € | 20 | Ziffern 2.3a und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 a der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, zwei UrnenAn dieser Grabart lässt sich der ganze Rasentarif nachrechnen. Das Nutzungsrecht kostet je Jahr 79,58 Euro, das gewöhnliche Urnenwahlgrab für zwei Urnen 46,88 Euro. Die Differenz beträgt 32,70 Euro, und das ist auf den Cent die jährliche Rasenschnittgebühr der Ziffer 4.1.6. Über die fünfundzwanzig Jahre sind das 817,50 Euro, und genau um diesen Betrag liegen 1.989,50 über 1.172 Euro. Die Pflegegebühr der ganzen Laufzeit steckt hier also bereits im Kaufpreis; deshalb ist sie nicht ein zweites Mal aufgeschlagen. Als pflegefrei ist die Grabart trotz des Namens nicht geführt. Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung zählt die von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten abschliessend auf, und die Rasengrabstätten stehen nicht darunter. Der Rasenschnitt ist zwar nach Ziffer 4 des Tarifs und Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine eigene Leistung der Friedhofsverwaltung, aber eine jährliche Gebühr, die an das Nutzungsrecht gekoppelt ist. Die Grabstätte ist nach Paragraf 17 b Absatz 2 der Friedhofssatzung so gross wie die ein- und die vierstellige. | 1.989,50 € | 441,00 € | 2.430,50 € | 25 | Ziffern 2.2.2 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 b der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, zwei UrnenDie Grabstätte ist nach Paragraf 15 d Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung genauso gross wie die einstellige, 1,00 mal 1,00 Meter, und der Jahressatz ist mit 81,84 gegen 81,80 Euro praktisch derselbe; bezahlt wird auch hier die Laufzeit. Gegenüber dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab für zwei Urnen kostet der Ruhewald 874 Euro mehr, also 34,96 Euro je Jahr. Zum Vergleich: Beim Rasengrab beträgt derselbe Abstand exakt 32,70 Euro je Jahr und ist damit als Rasenschnittgebühr der Ziffer 4.1.6 erklärt; im Ruhewald geht die Rechnung nicht auf, und die Satzung sagt nicht, wofür die Differenz steht. Der Ruhewald liegt allein auf dem Hauptfriedhof. Nach Paragraf 15 d Absatz 2 der Friedhofssatzung sind jegliche Grabmale, Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter untersagt; die Grabmasse markieren vier bodenbündig eingelassene Ecksteine, und die Friedhofsverwaltung bringt auf einem davon eine unauffällige Beschriftungsplakette mit Familiennamen und Grabnummer an. Nach Absatz 5 sind Urnenausgrabungen und Umbettungen grundsätzlich ausgeschlossen. Pflegefrei ist der Ruhewald hier dennoch nicht, und der Unterschied ist fein: Paragraf 15 d Absatz 2 sagt zwar, die Pflege der Grabstätte und des Grabumfeldes werde von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, aber Absatz 4 sagt nur, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten. Absatz 2 erklärt die Ruhewaldfelder ausserdem zu Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften, und genau für diese erhebt Ziffer 4 des Tarifs die jährliche Gebühr. | 2.046,00 € | 441,00 € | 2.487,00 € | 25 | Ziffern 2.9.2 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 d der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab, zwei UrnenDer Jahressatz von 93,76 Euro ist hier auf den Cent das Doppelte des gewöhnlichen Urnenwahlgrabs für zwei Urnen mit 46,88 Euro; das Baumgrab kostet also genau doppelt so viel wie eine gewöhnliche Urnenwahlgrabstätte gleicher Laufzeit, 2.344 gegen 1.172 Euro. Bei den vierstelligen Gräbern gilt das nicht mehr, dort stehen 2.812,50 gegen 1.587 Euro. Baumgräber gibt es nach dem Merkblatt der Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof sowie den Friedhöfen Wehlheiden und Bettenhausen. Nach Paragraf 17 c Absatz 1 der Friedhofssatzung liegen sie auf Arealen unter älteren Bäumen; Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter sind nicht gestattet, die namentliche Kennzeichnung erfolgt durch einen ins Erdreich eingelassenen Naturstein der Friedhofsverwaltung, und Urnenausgrabungen und Umbettungen sind ausgeschlossen. Stirbt der Baum, ersetzt ihn die Friedhofsverwaltung durch eine Neuanpflanzung. Pflegefrei ist das Baumgrab nicht: Paragraf 17 c sagt allein, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten, und trifft über die Grabstätte selbst keine Aussage. Paragraf 30 Absatz 3 nennt die Baumgräber auch nicht unter den von der Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten. Der Abstand zum Friedparkgrab gleicher Laufzeit beträgt nur 22 Euro, obwohl die Gestaltungsregeln beider Grabarten sich deutlich unterscheiden: Im Friedpark darf ein Grabmal stehen, beim Baumgrab nicht. | 2.344,00 € | 441,00 € | 2.785,00 € | 25 | Ziffern 2.3.1 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 c der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte als Friedparkgrab, zwei UrnenDas teuerste zweistellige Urnengrab in Kassel ausserhalb der Urnenkulturgrabstätte: Es kostet 1.194 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenwahlgrab gleicher Laufzeit, 377 Euro mehr als das Rasengrab, 320 Euro mehr als das Ruhewaldgrab und 22 Euro mehr als das Baumgrab. Damit ist das Friedparkgrab die durchweg teuerste der vier gestalteten Urnengrabarten, und zwar in jeder Stellenzahl. Friedparkgrabfelder gibt es auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen Harleshausen, Niederzwehren, Wahlershausen, Wehlheiden und dem Westfriedhof. Nach Paragraf 15 a der Friedhofssatzung liegen die Gräber locker und ohne Raster; die Lage bestimmt der Nutzungsberechtigte selbst nach dem Baumbestand, das Nutzungsrecht wird an einem vorhandenen Baum oder Strauch vergeben, und dieser muss bis zu seinem biologischen Ende erhalten bleiben. Die Mähtätigkeit ist auf die Hälfte der sonst üblichen Mähgänge beschränkt und der Friedhofsverwaltung vorbehalten. Geschliffene und polierte Grabmale und Einfassungen sowie Stein-, Kies- und Mulchabdeckungen sind nicht zugelassen. Anders als im Ruhewald und beim Baumgrab sind Urnenausgrabungen hier nicht ausgeschlossen; Ziffer 7.11 nennt dafür 179 Euro. Dass die Grabart hier nicht als pflegefrei geführt ist, ist die knappste Entscheidung des ganzen Eintrags: Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung befreit die Friedparkwahlgrabstätten namentlich von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht. Er sagt aber nur, wer die Pflicht nicht trägt, und nicht, wer die Pflege bezahlt, und Paragraf 15 a legt fest, dass Pflanzbeete, die der Nutzungsberechtigte auf Wunsch anlegen darf, von ihm selbst oder von einer zugelassenen Friedhofsgärtnerei zu pflegen sind. | 2.366,00 € | 441,00 € | 2.807,00 € | 25 | Ziffern 2.3 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 a der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, vier UrnenDie jüngste Grabart des Tarifs: Ziffer 2.4.3 ist zusammen mit Ziffer 2.3.3 durch die Zweite Änderung vom 22.08.2025 eingefügt worden, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Kassel Nr. 058 vom 05.12.2025, und gilt erst seit dem 06.12.2025. Vorher gab es das Rasenurnengrab nur für eine und für zwei Urnen. Die Rechenprobe bestätigt den neuen Betrag: 85,60 Euro je Jahr gegenüber 52,90 Euro beim gewöhnlichen vierstelligen Urnenwahlgrab, Differenz wieder genau die 32,70 Euro der Ziffer 4.1.6, über dreissig Jahre 981 Euro. Als pflegefrei ist die Grabart trotz des Namens nicht geführt. Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung zählt die von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten abschliessend auf, und die Rasengrabstätten stehen nicht darunter. Der Rasenschnitt ist zwar nach Ziffer 4 des Tarifs und Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine eigene Leistung der Friedhofsverwaltung, aber eine jährliche Gebühr, die an das Nutzungsrecht gekoppelt ist. | 2.568,00 € | 441,00 € | 3.009,00 € | 30 | Ziffern 2.4.3 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 b der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, vier UrnenDie einzige Ruhewaldziffer, die den Jahressatz der beiden anderen verlässt: 92 Euro je Jahr gegenüber 81,80 und 81,84 Euro. Der Grund liegt nach Paragraf 15 d Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung nahe, denn das vierstellige Urnenwahlgrab im Ruhewald ist als einziges grösser, 1,20 mal 1,20 Meter statt 1,00 mal 1,00 Meter. Über dreissig Jahre macht der Aufschlag 306 Euro aus. Der Ruhewald liegt allein auf dem Hauptfriedhof. Nach Paragraf 15 d Absatz 2 der Friedhofssatzung sind jegliche Grabmale, Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter untersagt; die Grabmasse markieren vier bodenbündig eingelassene Ecksteine, und die Friedhofsverwaltung bringt auf einem davon eine unauffällige Beschriftungsplakette mit Familiennamen und Grabnummer an. Nach Absatz 5 sind Urnenausgrabungen und Umbettungen grundsätzlich ausgeschlossen. Pflegefrei ist der Ruhewald hier dennoch nicht, und der Unterschied ist fein: Paragraf 15 d Absatz 2 sagt zwar, die Pflege der Grabstätte und des Grabumfeldes werde von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, aber Absatz 4 sagt nur, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten. Absatz 2 erklärt die Ruhewaldfelder ausserdem zu Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften, und genau für diese erhebt Ziffer 4 des Tarifs die jährliche Gebühr. | 2.760,00 € | 441,00 € | 3.201,00 € | 30 | Ziffern 2.9.3 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 d der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab, vier UrnenDie zweite der beiden Grabarten, die die Zweite Änderung vom 22.08.2025 neu eingeführt hat; sie gilt erst seit dem 06.12.2025, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Kassel Nr. 058 vom 05.12.2025. Der Friedhofsausschuss hat den Betrag so gewählt, dass der Jahressatz der beiden älteren Baumgrabziffern genau fortgeschrieben wird: 2.812,50 durch dreissig Jahre ergibt 93,75 Euro, denselben Satz wie 1.875 durch zwanzig. Es ist die einzige Grabziffer des ganzen Tarifs mit einem halben Euro im Betrag neben der Ziffer 2.2.2. Baumgräber gibt es nach dem Merkblatt der Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof sowie den Friedhöfen Wehlheiden und Bettenhausen. Nach Paragraf 17 c Absatz 1 der Friedhofssatzung liegen sie auf Arealen unter älteren Bäumen; Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter sind nicht gestattet, die namentliche Kennzeichnung erfolgt durch einen ins Erdreich eingelassenen Naturstein der Friedhofsverwaltung, und Urnenausgrabungen und Umbettungen sind ausgeschlossen. Stirbt der Baum, ersetzt ihn die Friedhofsverwaltung durch eine Neuanpflanzung. Pflegefrei ist das Baumgrab nicht: Paragraf 17 c sagt allein, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten, und trifft über die Grabstätte selbst keine Aussage. Paragraf 30 Absatz 3 nennt die Baumgräber auch nicht unter den von der Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten. | 2.812,50 € | 441,00 € | 3.253,50 € | 30 | Ziffern 2.3.3 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 c der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenwahlgrabstätte als Friedparkgrab, vier UrnenDas teuerste Urnengrab in Kassel neben der Urnenkulturgrabstätte, und die einzige Friedparkziffer, die aus der Reihe fällt: Das ein- und das zweistellige Friedparkgrab kosten je Jahr 94,65 und 94,64 Euro, das vierstellige 106,50 Euro, also 12 Euro je Jahr mehr. Bei den Baumgräbern gibt es diesen Sprung nicht, dort liegen alle drei Stellenzahlen bei 93,75 Euro je Jahr. Über dreissig Jahre macht der Sprung 356 Euro aus. Friedparkgrabfelder gibt es auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen Harleshausen, Niederzwehren, Wahlershausen, Wehlheiden und dem Westfriedhof. Nach Paragraf 15 a der Friedhofssatzung liegen die Gräber locker und ohne Raster; die Lage bestimmt der Nutzungsberechtigte selbst nach dem Baumbestand, das Nutzungsrecht wird an einem vorhandenen Baum oder Strauch vergeben, und dieser muss bis zu seinem biologischen Ende erhalten bleiben. Die Mähtätigkeit ist auf die Hälfte der sonst üblichen Mähgänge beschränkt und der Friedhofsverwaltung vorbehalten. Geschliffene und polierte Grabmale und Einfassungen sowie Stein-, Kies- und Mulchabdeckungen sind nicht zugelassen. Dass die Grabart hier nicht als pflegefrei geführt ist, ist die knappste Entscheidung des ganzen Eintrags: Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung befreit die Friedparkwahlgrabstätten namentlich von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht. Er sagt aber nur, wer die Pflicht nicht trägt, und nicht, wer die Pflege bezahlt, und Paragraf 15 a legt fest, dass Pflanzbeete, die der Nutzungsberechtigte auf Wunsch anlegen darf, von ihm selbst oder von einer zugelassenen Friedhofsgärtnerei zu pflegen sind. Die Beisetzungsgebühr von 441 Euro fällt je Urne an. | 3.195,00 € | 441,00 € | 3.636,00 € | 30 | Ziffern 2.5 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 a der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Urnenkulturgrabstätte für zwei UrnenDie teuerste Urnengrabstätte Deutschlands im Bestand und ein Denkmalpflegeprogramm in Gebührenform: Nach Paragraf 17 a der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre an aufgegebenen Wahlgrabstätten mit altem Grabmalbestand oder an neu gestalteten Anlagen verliehen, Mindestmass 1,00 mal 1,00 Meter. Ziffer 2.2.1 zählt auf, was in den 10.867 Euro steckt: Sanierung und Instandsetzung der alten Grabanlage, eine Steinplatte mit namentlicher Kennzeichnung sowie Anlage und Pflege der Grundbepflanzung und einer wechselnden Blumenbepflanzung. Damit ist es pflegefrei, denn Paragraf 17 a sagt dasselbe noch einmal. Das Aufstellen von Schalen und das Ablegen von Blumen auf der Grabanlage ist gerade deshalb nicht erlaubt. Je Jahr sind das 434,68 Euro, das Neunfache der gewöhnlichen Urnenwahlgrabstätte gleicher Laufzeit. | 10.867,00 € | 441,00 € | 11.308,00 € | 25 | Ziffern 2.2.1 und 6.4.1 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 17 a der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Kinderreihengrabstätte bis zum vollendeten dritten LebensmonatDie günstigste Grabstätte des ganzen Tarifs und die kleinste: Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung nennt als Mindestabmessung 0,80 mal 0,50 Meter. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 zehn Jahre. Die Bestattungsgebühr folgt nicht der Halbierungsregel der Ziffer 5.4, sondern hat mit Ziffer 5.4.4 einen eigenen Satz von 309,25 Euro ohne Benutzung der Trauerhalle, der auch für nicht bestattungspflichtige Kinder gilt. Der Unterschied zur Grabstätte im Sternenkinderfeld nach Ziffer 1.6, die dieselbe Ruhezeit und dieselbe Bestattungsgebühr hat, liegt allein in der Pflege: Hier bleibt sie bei den Angehörigen, dort trägt sie die Friedhofsverwaltung, und deshalb kostet die Grabstätte hier 98 und dort 351 Euro. | 98,00 € | 309,25 € | 407,25 € | 10 | Ziffern 1.5.2 und 5.4.4 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Kinderreihengrabstätte bis zum vollendeten fünften LebensjahrDie einzige Grabart mit fünfzehn Jahren Ruhezeit: Paragraf 11 der Friedhofssatzung staffelt vom vierten Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf fünfzehn Jahre. Das Mindestmass beträgt nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b 1,60 mal 0,80 Meter, der Sarg darf nach Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a 1,50 Meter Länge, 0,50 Meter Breite und 0,60 Meter Höhe nicht überschreiten. Die Bestattungsgebühr hat keinen eigenen Tarifsatz: Der Vorspann der Ziffer 5.4 sagt, dass von allen Gebührenpaketen der Ziffern 5.1 bis 5.3.2 bei Kindern bis zum fünften Lebensjahr nur fünfzig Prozent berechnet werden. Eingetragen ist deshalb die Hälfte der Reihengrabbestattung ohne Trauerhalle nach Ziffer 5.2.4, also 890 statt 1.780 Euro. Auch diese Grabstätte kann nach Paragraf 14 Absatz 5 einmalig um fünf Jahre wiedererworben werden. | 148,00 € | 890,00 € | 1.038,00 € | 15 | Ziffern 1.5.1 und 5.2.4 in Verbindung mit dem Vorspann der Ziffer 5.4 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Kinderreihengrabstätte im SternenkinderfeldPflegefrei, und der Beleg steht im Tarif selbst: Ziffer 1.6 sagt im Wortlaut, in der Gebühr sei die Pflege der Grabanlage für die Dauer der Ruhezeit enthalten. Die Grabstätte steht bestattungspflichtigen Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensmonat und nicht bestattungspflichtigen Kindern offen, die Sarggrösse darf 60 Zentimeter nicht überschreiten, und auf Wunsch der Angehörigen werden bestattungspflichtige Kinder als Einzelfall in dem Feld beigesetzt. Hier steht der einzige offene Widerspruch der beiden Satzungen: Paragraf 16 b der Friedhofssatzung beschreibt das Sternenkinderfeld auf dem Hauptfriedhof als Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen aus einer Gemeinschaftskremation nicht bestattungspflichtiger Kinder und erklärt die Leistungen der Friedhofsverwaltung für Einäscherung und Bestattung nach einem Beschluss vom 10.12.2002 für kostenfrei, während der Tarif für eine Einzelgrabstätte in demselben Feld 351 Euro verlangt. | 351,00 € | 309,25 € | 660,25 € | 10 | Ziffern 1.6 und 5.4.4 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 16 b der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Stelle im Sternenkinder-Gemeinschaftsgrabfeld Behütet auf dem HauptfriedhofBetragsgleich mit dem Sternenkinderfeld, aber eine andere Grabform: Paragraf 16 c der Friedhofssatzung beschreibt das Gemeinschaftsgrab Behütet auf dem Hauptfriedhof ausdrücklich als Bindeglied zwischen dem Sternenkinderfeld und der individuellen Bestattung von Säuglingen in Kinderreihengräbern und lässt Bestattungen unter Namensnennung für zehn Jahre zu, für kleine Särge und für Urnen. Die Angehörigen erhalten ein Verfügungsrecht, nicht ein Nutzungsrecht. Pflegefrei ist die Stelle doppelt belegt: Ziffer 1.7 des Tarifs sagt, in der Gebühr sei die Pflege der Grabanlage für die Dauer der Ruhezeit enthalten, und Paragraf 16 c sagt, Herrichtung, Unterhaltung und Pflege der Anlage würden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Verlängert wird einmalig um fünf Jahre, und dafür hat Ziffer 10.17a mit 176 Euro einen eigenen Satz, der unter dem der gewöhnlichen Reihengrabstätte von 217,50 Euro liegt. | 351,00 € | 309,25 € | 660,25 € | 10 | Ziffern 1.7 und 5.4.4 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 16 c der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| ReihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Kassel und das einzige, das erst im Todesfall vergeben wird: Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden Reihengrabstätten der Reihe nach belegt, der Veranlasser wird Verfügungs-, nicht Nutzungsberechtigter, und nach Absatz 3 darf nur eine Leiche darin beigesetzt werden. Mit 2,15 mal 0,90 Metern Mindestmass ist sie kleiner als die Wahlgrabstelle mit 2,40 mal 1,20 Metern. Auffällig ist, dass die Bestattung hier 220 Euro mehr kostet als im Wahlgrab, 1.780 gegen 1.560 Euro. Der Gebühreneinleger der Friedhofsverwaltung nennt den Grund: Nur bei Reihengräbern gehören das Aufschaufeln des Grabes und der Abtransport der alten Kränze zur Leistung. Nach Paragraf 14 Absatz 5 kann die Grabstätte einmalig um fünf Jahre wiedererworben werden, was Ziffer 10.17 mit 217,50 Euro bepreist. | 870,00 € | 1.780,00 € | 2.650,00 € | 20 | Ziffern 1.4 und 5.2.4 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 14 und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Wahlgrabstätte, eine StelleDas gewöhnliche Erdgrab und der Ausgangspunkt des ganzen Erdtarifs: Alle anderen Wahlgrabgebühren sind Aufschläge auf diese 1.908 Euro je Stelle. Nutzungszeit sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreissig Jahre, die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 aber nur zwanzig, und daraus folgt eine Regel, die den Preis in der Praxis verdoppeln kann: Nach Paragraf 15 Absatz 4 darf in den letzten zwanzig Jahren der Nutzungszeit nur bestattet werden, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben ist. Ohne Wiedererwerb bleiben also nur die ersten zehn Jahre. Jede Grabstelle fasst nach Absatz 2 einen Sarg und zwei Urnen oder vier Urnen. Nach Ziffer 3 des Tarifs kostet die Erneuerung des Nutzungsrechts dieselbe Gebühr wie die Verleihung, kürzere Wiedererwerbszeiten werden entsprechend berechnet. Das sind hier 63,60 Euro je Jahr. Hier greift die eigentliche Pflegefalle Kassels: Nach Paragraf 21 kann man dieselbe Grabstätte in einer Abteilung mit oder ohne besondere Gestaltungsvorschriften wählen. Wer die gestaltungsgebundene wählt, zahlt denselben Kaufpreis, dazu aber nach Ziffer 4.1.1 jährlich 36,20 Euro Rasenschnitt, über dreissig Jahre 1.086 Euro. | 1.908,00 € | 1.560,00 € | 3.468,00 € | 30 | Ziffern 1.1 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 und Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Wahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, eine StelleRasenwahlgrabstätten gibt es nach dem Merkblatt der Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen Bettenhausen, Kirchditmold, Nordshausen, Oberzwehren, Rothenditmold, Waldau, Wolfsanger und dem Nordfriedhof. Nach Paragraf 15 b der Friedhofssatzung sind hier keine Grabhügel mit Bodendecker- und Blumenbepflanzung vorgesehen, Gegenstände dürfen nicht abgestellt und Grabeinfassungen nicht gesetzt werden; für Blumen gibt es eine zentrale Ablagestelle am Rand des Grabfeldes. Die Gräber werden spätestens drei Monate nach der Belegung bodengleich eingeebnet und mit Rasen begrünt, auch spätere Senkungen füllt die Friedhofsverwaltung auf. Ein Grabmal ist erlaubt, aber nur liegend: Nach Paragraf 22 Ziffer 4.2 der Friedhofssatzung müssen die Liegesteine bei Rasengräbern mit planer Oberfläche rasenbündig eingelassen werden, Findlinge, Buchformen und konvexe Oberflächen sind nicht zulässig. Die Genehmigung kostet nach Ziffer 8.1 85,50 Euro, die Standsicherheitsprüfung nach Ziffer 8.3 weitere 4,55 Euro je Jahr der Nutzungsdauer. Als pflegefrei ist die Grabart trotz des Namens nicht geführt. Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung zählt die von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten abschliessend auf, und die Rasengrabstätten stehen nicht darunter. Der Rasenschnitt ist zwar nach Ziffer 4 des Tarifs und Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine eigene Leistung der Friedhofsverwaltung, aber eine jährliche Gebühr, die an das Nutzungsrecht gekoppelt ist. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Wahlgrabstätte beträgt 1.471 Euro, also 49,03 Euro je Jahr, und ist damit um 12,83 Euro je Jahr höher als die Rasenschnittgebühr selbst. | 3.379,00 € | 1.560,00 € | 4.939,00 € | 30 | Ziffern 1.1.1 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 b der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Wahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, eine StelleDas Einzelwahlgrab im Ruhewald misst nach Paragraf 15 d Absatz 3 der Friedhofssatzung 1,30 mal 2,60 Meter und ist damit deutlich grösser als die gewöhnliche Wahlgrabstelle mit 2,40 mal 1,20 Metern. Es kostet 26 Euro mehr als das Rasenwahlgrab und 1.497 Euro mehr als das gewöhnliche Wahlgrab. Die Lage bestimmt der Nutzungsberechtigte mit Hilfe der Friedhofsverwaltung selbst, sie darf aus baumfachlichen Gründen nicht unmittelbar am Stammfuss beginnen. Der Ruhewald liegt allein auf dem Hauptfriedhof. Nach Paragraf 15 d Absatz 2 der Friedhofssatzung sind jegliche Grabmale, Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter untersagt; die Grabmasse markieren vier bodenbündig eingelassene Ecksteine, und die Friedhofsverwaltung bringt auf einem davon eine unauffällige Beschriftungsplakette mit Familiennamen und Grabnummer an. Nach Absatz 5 sind Urnenausgrabungen und Umbettungen grundsätzlich ausgeschlossen. Pflegefrei ist der Ruhewald hier dennoch nicht, und der Unterschied ist fein: Paragraf 15 d Absatz 2 sagt zwar, die Pflege der Grabstätte und des Grabumfeldes werde von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, aber Absatz 4 sagt nur, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten. Absatz 2 erklärt die Ruhewaldfelder ausserdem zu Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften, und genau für diese erhebt Ziffer 4 des Tarifs die jährliche Gebühr. Je Jahr kostet das Nutzungsrecht 113,50 Euro. | 3.405,00 € | 1.560,00 € | 4.965,00 € | 30 | Ziffern 1.9.1 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 d der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Wahlgrabstätte als Friedparkgrab oder parkartig gestaltet, je StelleDie einzige Tarifziffer des Erdteils, die zwei verschiedene Grabformen zum selben Preis zusammenfasst: parkartig gestaltete Wahlgrabstätten auf dem Westfriedhof in den Abteilungen 6 und 11, die ausdrücklich die doppelte Grundfläche haben, und Friedpark-Wahlgrabstätten auf dem Hauptfriedhof sowie den Friedhöfen Harleshausen, Niederzwehren, Wahlershausen, Wehlheiden und dem Westfriedhof. Der Satz gilt je Stelle, die doppelte Fläche der Westfriedhof-Abteilungen kostet also nichts extra. Friedparkgrabfelder gibt es auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen Harleshausen, Niederzwehren, Wahlershausen, Wehlheiden und dem Westfriedhof. Nach Paragraf 15 a der Friedhofssatzung liegen die Gräber locker und ohne Raster; die Lage bestimmt der Nutzungsberechtigte selbst nach dem Baumbestand, das Nutzungsrecht wird an einem vorhandenen Baum oder Strauch vergeben, und dieser muss bis zu seinem biologischen Ende erhalten bleiben. Die Mähtätigkeit ist auf die Hälfte der sonst üblichen Mähgänge beschränkt und der Friedhofsverwaltung vorbehalten. Geschliffene und polierte Grabmale und Einfassungen sowie Stein-, Kies- und Mulchabdeckungen sind nicht zugelassen. Dass die Grabart hier nicht als pflegefrei geführt ist, ist die knappste Entscheidung des ganzen Eintrags: Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung befreit die Friedparkwahlgrabstätten namentlich von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht. Er sagt aber nur, wer die Pflicht nicht trägt, und nicht, wer die Pflege bezahlt, und Paragraf 15 a legt fest, dass Pflanzbeete, die der Nutzungsberechtigte auf Wunsch anlegen darf, von ihm selbst oder von einer zugelassenen Friedhofsgärtnerei zu pflegen sind. Je Jahr kostet das Nutzungsrecht 134,40 Euro. | 4.032,00 € | 1.560,00 € | 5.592,00 € | 30 | Ziffern 1.2 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 a der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Wahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, zwei StellenDie zweistellige Rasenwahlgrabstätte ist die einzige Grabart des Tarifs mit einem sichtbaren Mengenrabatt: Zweimal die einstellige Rasengrabstätte wären 6.758 Euro, der Tarif verlangt 6.358, also 400 Euro weniger. Beim gewöhnlichen Wahlgrab gibt es diesen Nachlass nicht, dort nennt Ziffer 1.1 einen Satz je Stelle, und der Gebühreneinleger rechnet die zweistellige Grabstätte folgerichtig mit glatt 3.816 Euro. Nach Paragraf 15 b werden auf den Rasengrabfeldern Wahlgrabstätten für bis zu drei Grabstellen ausgewiesen. Die Beisetzungsgebühr von 1.560 Euro fällt je Bestattung an; für zwei Bestattungen am selben Tag verlangt Ziffer 5.1.3 eine Zusatzgebühr von 1.462 Euro. Als pflegefrei ist die Grabart trotz des Namens nicht geführt. Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung zählt die von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten abschliessend auf, und die Rasengrabstätten stehen nicht darunter. Der Rasenschnitt ist zwar nach Ziffer 4 des Tarifs und Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine eigene Leistung der Friedhofsverwaltung, aber eine jährliche Gebühr, die an das Nutzungsrecht gekoppelt ist. Sie beträgt hier nach Ziffer 4.1.2 61,20 Euro je Jahr. | 6.358,00 € | 1.560,00 € | 7.918,00 € | 30 | Ziffern 1.1.2 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 b der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Wahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, zwei StellenDas Mehrwahlgrab im Ruhewald misst nach Paragraf 15 d Absatz 3 der Friedhofssatzung 2,80 mal 2,80 Meter, ist also nicht das Doppelte, sondern gut das Zweieinhalbfache des Einzelgrabes, und kostet trotzdem nur 336 Euro weniger als zwei Einzelgräber. Nach dem Merkblatt der Friedhofsverwaltung nimmt es zwei Särge und vier Urnen auf. Es ist nach dem Mausoleum und der dreistelligen Rasengrabstätte das drittteuerste Erdgrab in Kassel. Der Ruhewald liegt allein auf dem Hauptfriedhof. Nach Paragraf 15 d Absatz 2 der Friedhofssatzung sind jegliche Grabmale, Grabeinfassungen, Grabhügel, Grabbeete, Blumenbepflanzungen, Blumenschalen und Grablichter untersagt; die Grabmasse markieren vier bodenbündig eingelassene Ecksteine, und die Friedhofsverwaltung bringt auf einem davon eine unauffällige Beschriftungsplakette mit Familiennamen und Grabnummer an. Nach Absatz 5 sind Urnenausgrabungen und Umbettungen grundsätzlich ausgeschlossen. Pflegefrei ist der Ruhewald hier dennoch nicht, und der Unterschied ist fein: Paragraf 15 d Absatz 2 sagt zwar, die Pflege der Grabstätte und des Grabumfeldes werde von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, aber Absatz 4 sagt nur, die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes seien in den Graberwerbsgebühren enthalten. Absatz 2 erklärt die Ruhewaldfelder ausserdem zu Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften, und genau für diese erhebt Ziffer 4 des Tarifs die jährliche Gebühr. Je Jahr kostet das Nutzungsrecht 215,80 Euro. | 6.474,00 € | 1.560,00 € | 8.034,00 € | 30 | Ziffern 1.9.2 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 d der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Wahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, drei StellenDie grösste Rasengrabstätte und die letzte Stufe, die Paragraf 15 b der Friedhofssatzung zulässt: Auf den Rasengrabfeldern werden Wahlgrabstätten für bis zu drei Grabstellen ausgewiesen, mehrstellige Gräber ohne Rasen kennt der Tarif dagegen nur als Vielfaches der Ziffer 1.1. Der Mengenrabatt wächst mit der Stellenzahl: Dreimal die einstellige Rasengrabstätte wären 10.137 Euro, der Tarif verlangt 8.895, also 1.242 Euro weniger. Je Jahr sind das 296,50 Euro, der höchste Satz aller Erdgräber ausserhalb des Mausoleums. Als pflegefrei ist die Grabart trotz des Namens nicht geführt. Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung zählt die von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht befreiten Grabarten abschliessend auf, und die Rasengrabstätten stehen nicht darunter. Der Rasenschnitt ist zwar nach Ziffer 4 des Tarifs und Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine eigene Leistung der Friedhofsverwaltung, aber eine jährliche Gebühr, die an das Nutzungsrecht gekoppelt ist. Für drei Stellen nennt Ziffer 4.1.3 70,40 Euro je Jahr, und Ziffer 4.1.5 rechnet jede weitere Stelle mit 10,50 Euro nach, obwohl der Grabtarif über drei Stellen gar nicht hinausgeht. | 8.895,00 € | 1.560,00 € | 10.455,00 € | 30 | Ziffern 1.1.3 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 15 b der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
| Gruft im Mausoleum des Hauptfriedhofs, Raum für sechs SärgeDie teuerste Grabart des ganzen Bestandes und die einzige mit fünfzig Jahren Laufzeit. Nach Paragraf 18 a Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht an einer Gruft im Mausoleum auf dem Hauptfriedhof für fünfzig Jahre und für bis zu sechs Särge verliehen, soweit es die Kapazitäten zulassen; die Ruhezeit für Särge beträgt hier abweichend von Paragraf 11 ebenfalls fünfzig Jahre. Auf den Sargplatz gerechnet sind das 6.330 Euro und je Jahr 759,60 Euro. Absatz 1 Satz 3 enthält die eigentliche Härte: Bei jeder weiteren Bestattung muss die Nutzungszeit verlängert werden, weil die Ruhezeit von fünfzig Jahren zu wahren ist, und Ziffer 3 des Tarifs verlangt dafür dieselbe Gebühr wie für die Verleihung. Eine eigene Bestattungsgebühr für das Mausoleum nennt der Tarif nicht; angesetzt ist Ziffer 5.1.5, weil Paragraf 18 a Absatz 4 die Gruft selbst als Wahlgrabstätte bezeichnet. | 37.980,00 € | 1.560,00 € | 39.540,00 € | 50 | Ziffern 1.3 und 5.1.5 der Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025 sowie Paragraf 18 a der Satzung für die Friedhöfe in Kassel vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025 |
Häufige Fragen zu Kassel
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Kassel?
- In Kassel sind 24 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 97,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Kassel?
- Hauptfriedhof ist mit 36,3 ha der größte Friedhof in Kassel. Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Kassel?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Kassel gelten 20 Jahre für Leichen allgemein nach Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel in der Fassung vom 22.08.2025, dazu 10 Jahre für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensmonat nach Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel in der Fassung vom 22.08.2025, dazu 15 Jahre für Kinder vom vierten Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel in der Fassung vom 22.08.2025, dazu 20 Jahre für Aschenreste nach Paragraf 11 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel in der Fassung vom 22.08.2025, dazu 50 Jahre für Särge in den Grüften des Mausoleums auf dem Hauptfriedhof nach Paragraf 18 a Absatz 1 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel in der Fassung vom 22.08.2025, dazu 50 Jahre für Särge in privat errichteten Grüften auf dem Hauptfriedhof, alter Teil, Grabfelder 1 bis 13 nach Paragraf 18 b Absatz 1 der Satzung für die Friedhöfe in Kassel in der Fassung vom 22.08.2025.
- Was kostet ein Grab in Kassel?
- Ein Grab in Kassel kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenreihengrabstätte mit 1.533,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel, Ortsrecht der Stadt Kassel 9.06.09, vom 22.02.2024, veröffentlicht am 01.03.2024, in Kraft seit 02.03.2024; geändert durch die Erste Änderung vom 13.09.2024 (Ziffer 10.15a, Amtsblatt der Stadt Kassel 2025 Nr. 001 vom 01.01.2025) und die Zweite Änderung vom 22.08.2025 (Ziffern 2.3.3 und 2.4.3, Amtsblatt 2025 Nr. 058 vom 05.12.2025, Seite 1257), kirchenaufsichtlich genehmigt am 27.11.2025, geltend seit 06.12.2025. Erfasst wurde das unterschriebene PDF der Friedhofsverwaltung, nicht die HTML-Fassung des Ortsrechts..
- Wer ist für die Friedhöfe in Kassel zuständig?
- Für die Friedhöfe in Kassel ist Friedhofsverwaltung Kassel, rechtlich unselbständige Einrichtung des Evangelischen Stadtkirchenkreises Kassel zuständig, Tannenheckerweg 6, 34127 Kassel, Telefon 0561 98395-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Kassel, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel, Ortsrecht der Stadt Kassel 9.06.09 vom 22.02.2024, veröffentlicht am 01.03.2024, in Kraft seit 02.03.2024; geändert durch die Erste Änderung vom 13.09.2024 (Ziffer 10.15a, Amtsblatt der Stadt Kassel 2025 Nr. 001 vom 01.01.2025) und die Zweite Änderung vom 22.08.2025 (Ziffern 2.3.3 und 2.4.3, Amtsblatt 2025 Nr. 058 vom 05.12.2025, Seite 1257), kirchenaufsichtlich genehmigt am 27.11.2025, geltend seit 06.12.2025. Erfasst wurde das unterschriebene PDF der Friedhofsverwaltung, nicht die HTML-Fassung des Ortsrechts.
- Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel als HTML-Fassung im Ortsrecht der Stadt Kassel Stand der Zweiten Änderung vom 22.08.2025, abgerufen am 05.09.2026; zeichengleich mit dem PDF ausser bei Ziffer 6.1.1, wo die HTML-Fassung 1.089,00 statt 1.086,00 Euro nennt
- Satzung für die Friedhöfe in Kassel, Ortsrecht der Stadt Kassel 9.06.08 vom 10.12.1974 in der Fassung vom 22.08.2025, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Kassel 2025 Nr. 058 vom 05.12.2025, Seite 1255, geltend seit 06.12.2025; Paragraf 11 die Ruhezeiten, Paragraf 13 der Grabartenkatalog, die Paragrafen 14 bis 18 b die Regeln je Grabart, die Paragrafen 30 bis 33 die Pflege
- Vertrag zwischen der Stadt Kassel und dem Evangelischen Stadtkirchenkreis, Ortsrecht der Stadt Kassel 9.06.07 geschlossen am 19.12.2017 und 25.01.2018, nach der Inkrafttretensangabe derselben Seite am 29.12.2017 und 25.01.2018, in Kraft seit 03.02.2018; Präambel und Paragraf 1 zur Trägerschaft, Paragraf 3 zum Friedhofsausschuss, Paragraf 12 zu den gebührenneutralen Leistungen, Paragraf 14 zu den Ehrengräbern
- Amtsblatt der Stadt Kassel, Jahrgänge 2025 und 2026 alle 60 Ausgaben des Jahrgangs 2025 und alle 44 Ausgaben des Jahrgangs 2026 bis zum 05.09.2026, Sonderausgaben eingeschlossen, am 05.09.2026 im Volltext nach dem Wort Friedhof durchsucht; im Jahrgang 2026 keine Änderung der Gebühren- oder der Friedhofssatzung
- Gebühreneinleger 2024 und die vier Merkblätter über die pflegelosen Grabarten der Friedhofsverwaltung Kassel gültig ab 02.03.2024, das Merkblatt über Urnenreihen- und Urnengemeinschaftsgräber überarbeitet am 01.07.2025; sie nennen die Friedhöfe je Grabart, die Leistungen der Bestattungsgebühr und viermal die 1.086 Euro der Ziffer 6.1.1
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.