Kassel · Hessen · AGS 06611000
Friedhofsgebühren Kassel: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus 9.06.09 Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel, vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025, in Kraft seit 06.12.2025. Die Sätze gelten für alle 25 Friedhöfe der Stadt Kassel, Verwaltung durch den Evangelischen Stadtkirchenkreis Kassel, nicht für einzelne.
- 407,25 €
- Günstigstes Grab
- 39.540,00 €
- Teuerstes Grab
- 31
- Grabarten in der Satzung
- 10 Jahre
- Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensmonat
Kinderreihengrabstätte bis zum vollendeten dritten Lebensmonat
Gruft im Mausoleum des Hauptfriedhofs, Raum für sechs Särge
Ziffer 1.5.2 der Gebührensatzung
Was ein Grab in Kassel kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 13 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kinderreihengrabstätte bis zum vollendeten dritten Lebensmonat | 98,00 € | 309,25 € | 407,25 € | 10 J. | Ziffer 1.5.2 und 5.4.4 |
| Kinderreihengrabstätte bis zum vollendeten fünften LebensjahrFür Kinder bis fünf Jahre werden von allen Bestattungspaketen 50 Prozent berechnet. | 148,00 € | 890,00 € | 1.038,00 € | 15 J. | Ziffer 1.5.1 und 5.4 |
| Kinderreihengrabstätte im SternenkinderfeldDie Pflege der Grabanlage ist für die Dauer der Ruhezeit in der Gebühr enthalten. | 351,00 € | 309,25 € | 660,25 € | 10 J. | Ziffer 1.6 und 5.4.4 |
| Stelle im Sternenkinder-Gemeinschaftsgrabfeld Behütet auf dem Hauptfriedhof | 351,00 € | 309,25 € | 660,25 € | 10 J. | Ziffer 1.7 und 5.4.4 |
| ReihengrabstätteDie günstigste Erdbestattung in Kassel. Die Bestattung im Reihengrab kostet 220 Euro mehr als die im Wahlgrab. | 870,00 € | 1.780,00 € | 2.650,00 € | 20 J. | Ziffer 1.4 und 5.2.4 |
| Wahlgrabstätte, eine Stelle | 1.908,00 € | 1.560,00 € | 3.468,00 € | 30 J. | Ziffer 1.1 und 5.1.5 |
| Wahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, eine StelleFür Rasenflächen fällt zusätzlich die jährliche Gebühr für den Rasenschnitt nach Ziffer 4.1.1 an, 36,20 Euro je Stelle. | 3.379,00 € | 1.560,00 € | 4.939,00 € | 30 J. | Ziffer 1.1.1 und 5.1.5 |
| Wahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, eine Stelle | 3.405,00 € | 1.560,00 € | 4.965,00 € | 30 J. | Ziffer 1.9.1 und 5.1.5 |
| Wahlgrabstätte als Friedparkgrab oder parkartig gestaltet, je StelleAuf dem Westfriedhof in den Abteilungen 6 und 11 mit doppelter Grundfläche. | 4.032,00 € | 1.560,00 € | 5.592,00 € | 30 J. | Ziffer 1.2 und 5.1.5 |
| Wahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, zwei Stellen | 6.358,00 € | 1.560,00 € | 7.918,00 € | 30 J. | Ziffer 1.1.2 und 5.1.5 |
| Wahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, zwei Stellen | 6.474,00 € | 1.560,00 € | 8.034,00 € | 30 J. | Ziffer 1.9.2 und 5.1.5 |
| Wahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, drei Stellen | 8.895,00 € | 1.560,00 € | 10.455,00 € | 30 J. | Ziffer 1.1.3 und 5.1.5 |
| Gruft im Mausoleum des Hauptfriedhofs, Raum für sechs SärgeDie teuerste erfasste Grabart in Deutschland. | 37.980,00 € | 1.560,00 € | 39.540,00 € | 50 J. | Ziffer 1.3 und 5.1.5 |
Urne: 18 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Kassel. | 1.092,00 € | 441,00 € | 1.533,00 € | 20 J. | Ziffer 2.7 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte für zwei Urnen | 1.172,00 € | 441,00 € | 1.613,00 € | 25 J. | Ziffer 2.2 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen | 1.587,00 € | 441,00 € | 2.028,00 € | 30 J. | Ziffer 2.4 und 6.4.1 |
| Urnenreihengrabstätte | 1.591,00 € | 441,00 € | 2.032,00 € | 20 J. | Ziffer 2.6 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, eine UrneFür Rasenflächen fällt zusätzlich die jährliche Gebühr für den Rasenschnitt nach Ziffer 4.1.6 an, 32,70 Euro. | 1.592,00 € | 441,00 € | 2.033,00 € | 20 J. | Ziffer 2.2.3 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, eine Urne | 1.636,00 € | 441,00 € | 2.077,00 € | 20 J. | Ziffer 2.9.1 und 6.4.1 |
| Stelle in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage mit namentlicher KennzeichnungDie Pflege der Anlage ist für die Dauer der Ruhezeit in der Gebühr enthalten. | 1.712,00 € | 441,00 € | 2.153,00 € | 20 J. | Ziffer 2.8 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab, eine Urne | 1.875,00 € | 441,00 € | 2.316,00 € | 20 J. | Ziffer 2.3.2 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte als Friedparkgrab, eine Urne | 1.893,00 € | 441,00 € | 2.334,00 € | 20 J. | Ziffer 2.3a und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, zwei Urnen | 1.989,50 € | 441,00 € | 2.430,50 € | 25 J. | Ziffer 2.2.2 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, zwei Urnen | 2.046,00 € | 441,00 € | 2.487,00 € | 25 J. | Ziffer 2.9.2 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab, zwei Urnen | 2.344,00 € | 441,00 € | 2.785,00 € | 25 J. | Ziffer 2.3.1 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte als Friedparkgrab, zwei Urnen | 2.366,00 € | 441,00 € | 2.807,00 € | 25 J. | Ziffer 2.3 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte auf ausgewiesener Rasenfläche, vier Urnen | 2.568,00 € | 441,00 € | 3.009,00 € | 30 J. | Ziffer 2.4.3 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald des Hauptfriedhofs, vier Urnen | 2.760,00 € | 441,00 € | 3.201,00 € | 30 J. | Ziffer 2.9.3 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab, vier Urnen | 2.812,50 € | 441,00 € | 3.253,50 € | 30 J. | Ziffer 2.3.3 und 6.4.1 |
| Urnenwahlgrabstätte als Friedparkgrab, vier Urnen | 3.195,00 € | 441,00 € | 3.636,00 € | 30 J. | Ziffer 2.5 und 6.4.1 |
| Urnenkulturgrabstätte für zwei UrnenEnthält Sanierung und Instandsetzung der alten Grabanlage, die Steinplatte mit Namen sowie Anlage und Pflege der Bepflanzung. | 10.867,00 € | 441,00 € | 11.308,00 € | 25 J. | Ziffer 2.2.1 und 6.4.1 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung im Wahlgrab ohne Benutzung der Trauerhalle | 1.560,00 € | Ziffer 5.1.5 |
| Bestattung im Wahlgrab mit Trauerfeier in der Trauerhalle | 2.107,00 € | Ziffer 5.1.1 |
| Bestattung im Reihengrab ohne Benutzung der Trauerhalle | 1.780,00 € | Ziffer 5.2.4 |
| Bestattung im Reihengrab mit Trauerfeier in der Trauerhalle | 2.327,00 € | Ziffer 5.2.1 |
| Doppelbestattung im Wahlgrab, Zuschlag | 1.462,00 € | Ziffer 5.1.3 |
| Bestattung auf dem islamischen Gräberfeld des Westfriedhofs | 1.654,00 € | Ziffer 5.3.1 |
| Bestattung auf dem Jüdischen Friedhof Kassel-Bettenhausen | 2.092,00 € | Ziffer 5.3.2 |
| Bestattung von Diakonissen auf dem Wehlheider Friedhof | 1.335,00 € | Ziffer 5.1.6 |
| Urnenbeisetzung ohne Benutzung der Trauerhalle | 441,00 € | Ziffer 6.4.1 |
| Urnenbeisetzung nach auswärtiger Einäscherung, ohne Trauerhalle | 517,50 € | Ziffer 6.4.2 |
| Trauerfeier in der Trauerhalle mit Urnenbeisetzung | 1.089,00 € | Ziffer 6.1.1 |
| Bestattung eines Kindes bis zum vollendeten dritten Lebensmonat, ohne Trauerhalle | 309,25 € | Ziffer 5.4.4 |
| Einebnung einer Wahlgrabstätte, Entsorgen eines stehenden Grabsteins | 134,50 € | Ziffer 9.1 |
| Einebnung einer Wahlgrabstätte, Entsorgen des Fundaments | 148,50 € | Ziffer 9.2 |
| Einebnung einer Wahlgrabstätte, Entsorgen eines Kissensteins | 88,30 € | Ziffer 9.3 |
| Einebnung einer Wahlgrabstätte, Einfassungen je angefangenem Meter | 32,00 € | Ziffer 9.4 |
| Rasenschnitt auf Wahlgrabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften, je Jahr und Stelle | 36,20 € | Ziffer 4.1.1 |
| Rasenschnitt auf Urnenwahlgrabstätten, je Jahr | 32,70 € | Ziffer 4.1.6 |
| Genehmigung eines Grabzeichens, einer Einfassung oder einer baulichen Anlage | 85,50 € | Ziffer 8.1 |
| Prüfung des Grabmals auf Standsicherheit, je Jahr der Nutzungsdauer | 4,55 € | Ziffer 8.3 |
| Bereitstellung eines Zeltpavillons am Grab, je Fall | 262,00 € | Ziffer 10.2 |
| Kühlzelle, erster bis dritter Tag, je Tag | 73,00 € | Ziffer 10.3 |
| Abschiedsraum, je Fall bis zu einer Stunde | 61,00 € | Ziffer 10.6 |
| Ausgrabung einer Urne | 179,00 € | Ziffer 7.11 |
| Ausgrabung eines Leichnams vor Ablauf der Ruhezeit, Person über fünf Jahre | 1.416,00 € | Ziffer 7.1 |
| Auslegen einer Kondolenzliste | 12,25 € | Ziffer 10.10 |
| Aufbewahrung der Urne über die ersten vierzehn gebührenfreien Tage hinaus, je Woche | 13,10 € | Ziffer 10.11 |
| Zuschlag für eine Erdbestattung an einem bestattungsfreien Tag | 1.046,00 € | Ziffer 10.14 |
| Verwaltungsgebühr, etwa für die Terminänderung oder die vorzeitige Rückgabe eines Wahlgrabes | 68,00 € | Ziffer 10.20 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.733,00 €
Anonyme Urnenreihengrabstätte in Kassel, über 20 Jahre, das sind 336,65 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 2.7 und 6.4.1 | 1.092,00 € |
| Beisetzung der UrneZiffer 5.1.5 | 441,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.533,00 € |
Die günstigste Grabart in Kassel.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: 9.06.09 Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel, vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025, in Kraft seit 06.12.2025. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Kassel rechnet die Bestattung als Paket ab, nicht als Einzelleistung. Wir führen durchgängig den Satz ohne Trauerhalle, weil nur er sich mit anderen Gemeinden vergleichen lässt. Wer die Trauerhalle nutzt, zahlt beim Erdgrab 547 Euro mehr.
- Rasengräber führen wir nicht als pflegefrei: Für Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften erhebt die Satzung nach Ziffer 4.1 eine jährliche Gebühr für den Rasenschnitt. Die Pflege ist also gerade nicht mit der Grabgebühr abgegolten.
- Ob bei Baum-, Ruhewald- und Friedparkgräbern die Pflege enthalten ist, sagt die Satzung nicht. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei, obwohl der Name das nahelegt.
- Die Satzung ist eine Satzung der Stadt Kassel, die fünfzehn städtischen Friedhöfe verwaltet aber seit 2018 der Evangelische Stadtkirchenkreis. Die Suche nach "Friedhofsverwaltung Kassel" führt deshalb auf eine kirchliche Einrichtung.
Weiter im Verzeichnis
- Die 25 Friedhöfe in KasselLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt KielZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LübeckZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HamburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BraunschweigZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SalzgitterZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WolfsburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EinbeckZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WolfenbüttelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GöttingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HamelnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HildesheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt CuxhavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LüneburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EmdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OldenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OsnabrückZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WilhelmshavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Lingen (Ems)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BremenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BremerhavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KrefeldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MönchengladbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Mülheim an der RuhrZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OberhausenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RemscheidZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SolingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WuppertalZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KleveZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RatingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt VelbertZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DormagenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GrevenbroichZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeussZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ViersenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WillichZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MoersZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WeselZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeverkusenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AachenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EschweilerZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StolbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DürenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BergheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt FrechenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KerpenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EuskirchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GummersbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bergisch GladbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Sankt AugustinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BottropZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GelsenkirchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünsterZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BocholtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Castrop-RauxelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DorstenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HertenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MarlZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RecklinghausenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IbbenbürenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BielefeldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GüterslohZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HerfordZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bad SalzuflenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DetmoldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MindenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt PaderbornZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HagenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HammZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HerneZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HattingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WittenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ArnsbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IserlohnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LüdenscheidZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SiegenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BergkamenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LünenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt UnnaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der HöheZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MarburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt FuldaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KoblenzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeuwiedZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TrierZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KaiserslauternZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Ludwigshafen am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WormsZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Esslingen am NeckarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LudwigsburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WaiblingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HeilbronnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Schwäbisch GmündZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AalenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Baden-BadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KarlsruheZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HeidelbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MannheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt PforzheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Freiburg im BreisgauZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Lahr/SchwarzwaldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OffenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Villingen-SchwenningenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KonstanzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LörrachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ReutlingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TübingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt UlmZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IngolstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RegensburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ErlangenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NürnbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AschaffenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WürzburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AugsburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Neu-UlmZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SaarbrückenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SaarlouisZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BerlinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Brandenburg an der HavelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Cottbus - ChóśebuzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt PotsdamZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RostockZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeustrelitzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ChemnitzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ZwickauZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Dessau-RoßlauZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Halle (Saale)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MagdeburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ErfurtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GeraZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt JenaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WeimarZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- 9.06.09 Gebührensatzung 2024 der Friedhöfe in Kassel vom 22.02.2024 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 22.08.2025, in Kraft seit 06.12.2025
- Vertrag zwischen der Stadt Kassel und dem Evangelischen Stadtkirchenkreis über die Friedhöfe geschlossen 19.12.2017 bis 25.01.2018, in Kraft seit 03.02.2018
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.