Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06634014
Alle 11 Friedhöfe in Melsungen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05661 708-106
- Stadt Melsungen, Friedhofsverwaltung im Dienstleistungszentrum
- 1.150,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 250,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
34212 Melsungen
Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre
Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre
Die 11 Friedhöfe in Melsungen nehmen zusammen 7,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 3,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.990 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 230 m entfernt, der entlegenste 9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 10 von 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Melsungen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Melsungen, Friedhofsverwaltung im Dienstleistungszentrum
Sandstrasse 1334212 Melsungen
05661 708-106
- Sprechzeiten
- Montag und Dienstag 8 bis 12.30 und 13.30 bis 17 UhrMittwoch 8 bis 13 UhrDonnerstag 8 bis 12.30 und 13 bis 18 UhrFreitag 8 bis 13 UhrSamstag 8 bis 12 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Melsungen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 3,6 ha | 680 m | 7 Anlagen, nächste 60 m | Kindergarten Bachfeld, 170 m | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 1 ha | 230 m | 14 Anlagen, nächste 60 m | Stadthalle, 160 mBus 431 | keine Angabe |
| Friedhof Röhrenfurth | 7.680 m² | 2,8 km | 4 Anlagen, nächste 290 m | Hirtenrain, 70 m | keine Angabe |
| Friedhof Schwarzenberg | 3.730 m² | 2,3 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Schwarzenberg Mitte, 380 m | keine Angabe |
| Friedhof Günsterode | 3.130 m² | 9 km | 1 Anlagen, nächste 270 m | Günsterode, 390 m | keine Angabe |
| Friedhof Kehrenbach | 2.990 m² | 6,3 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Obermelsungen | 2.480 m² | 1,4 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Oberer Kolberg, 450 m | keine Angabe |
| Friedhof Kirchhof | 2.440 m² | 3,8 km | keine erfasst | Mitte, 310 m | keine Angabe |
| Friedhof Adelshausen | 2.340 m² | 3 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Adelshausen, 420 mBus 400 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Melsungen | 1.500 m² | 590 m | 5 Anlagen, nächste 30 m | Hilgershäuser Weg, 20 m | jüdisch |
| Friedhof Obermelsungen | 1.230 m² | 1,6 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | Unterer Weinberg, 290 m | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Melsungen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 32,1 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre374,00 € gespart | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre |
| Borken (Hessen) | 20,4 km | 900,00 €Reihengrab250,00 € gespart | 575,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Wildungen | 29,2 km | 920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre230,00 € gespart | 390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Bad Hersfeld | 31,4 km | 1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre10,00 € gespart | 590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung |
| Melsungen (hier) | - | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre |
| Felsberg | 8,6 km | 1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 580,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Rotenburg an der Fulda | 19,9 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Eschwege | 36,3 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte | 900,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 36,3 km | 374,00 €in Witzenhausen, 32,1 km entfernt | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Melsungen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen (Friedhofsgebührensatzung), Grundfassung beschlossen am 08.07.2009, ausgefertigt am 09.07.2009; geändert durch die I. Änderung vom 22.10.2019 (ausgefertigt 24.10.2019), die die Paragrafen 6 und 7 vollständig neu fasst und die Paragrafen 8 und 10 ändert, sowie durch die II. Änderung vom 30.11.2020 (ausgefertigt 01.12.2020), die Paragraf 7 Absatz 6 neu fasst und Absatz 7 einfügt; beide Änderungen sind in derselben PDF-Datei ab Seite 7 abgedruckt.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 JahreDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt, und es ist auffallend günstig: 450,00 Euro für dreissig Jahre plus 700,00 Euro Bestattungsgebühr, zusammen 1.150,00 Euro. Der Betrag steht nicht in der Grundfassung der Gebührenordnung, die noch 300,00 Euro nannte, sondern in Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe c der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019. Paragraf 14 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 gibt die Reihengrabstätte für die Dauer der dreissigjährigen Ruhefrist ab, lässt der Reihe nach beisetzen und schliesst eine zusätzliche Aschenbeisetzung ausdrücklich aus; eine Umwandlung in eine Wahlgrabstätte ist auch nach Ablauf der Ruhefrist nicht möglich. Interessant ist die Umbettungsregel des Paragrafen 14 Absatz 2: Eine Umbettung aus einer Reihengrabstätte in eine Wahlgrabstätte ist zulässig, in eine andere Reihengrabstätte dagegen nicht. Das Grab misst nach Paragraf 15 2,20 mal 1,00 Meter bei 1,70 Meter Tiefe und einem Abstand von 0,40 Meter, das fertige Grabbeet 1,80 mal 0,80 Meter. Ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nicht vorgesehen; die Verlängerungsregel des Paragrafen 7 Absatz 7 der II. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 30.11.2020 betrifft nur die Wahlgrabstätten, die Urnenwandkammern und die pfleglosen Grabarten. Nicht pflegefrei. Paragraf 16 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verlangt, dass Reihengrabstätten spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhefrist in Stand gehalten werden; geschieht das nicht, kann die Grabstätte nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung eingeebnet werden. Paragraf 35 Absatz 1 verlangt zusätzlich, jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass Friedhofszweck, Würde des Ortes und Pietät gewahrt werden, und Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Angehörigen auf. Eine Pflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart weder in der Friedhofsordnung noch im Tarif vor. | 450,00 € | 700,00 € | 1.150,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 9 Absatz 4, 14 und 15 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene im Alter von 2 bis 12 Jahren, 20 JahreMelsungen unterscheidet bei den Kindergräbern nach ZWEI Altersstufen, was selten ist: Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 richtet Reihengrabstätten für Verstorbene im Alter bis zu zwei Jahren, von zwei bis zwölf Jahren und über zwölf Jahren ein, und der Tarif folgt dieser Dreiteilung in Paragraf 6 Absatz 1 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019 Buchstabe für Buchstabe. Die mittlere Stufe kostet 200,00 Euro Nutzungsgebühr und 350,00 Euro Bestattung, zusammen 550,00 Euro. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 9 Absatz 5 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 bei Gräbern von Verstorbenen im Alter bis zu zwölf Jahren zwanzig statt dreissig Jahre. Das Grab misst nach Paragraf 15 1,80 mal 0,90 Meter bei 1,50 Meter Tiefe, das fertige Grabbeet 1,20 mal 0,60 Meter. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 lässt eine mit ihren neugeborenen Kindern verstorbene Mutter oder mehrere zur gleichen Zeit im ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beisetzen. Für nicht anmeldepflichtige Leibesfrüchte, die unter Vorlage des Bestattungsscheines des Arztes oder der Hebamme dem Friedhof zugeführt werden, verlangt Paragraf 8 Absatz 4 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019 100,00 Euro; anders als Bebra stellt Melsungen diesen Fall also nicht gebührenfrei. Nicht pflegefrei. Paragraf 16 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verlangt, dass Reihengrabstätten spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhefrist in Stand gehalten werden; geschieht das nicht, kann die Grabstätte nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung eingeebnet werden. Paragraf 35 Absatz 1 verlangt zusätzlich, jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass Friedhofszweck, Würde des Ortes und Pietät gewahrt werden, und Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Angehörigen auf. Eine Pflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart weder in der Friedhofsordnung noch im Tarif vor. | 200,00 € | 350,00 € | 550,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 9 Absatz 5 und 15 Absatz 1 Ziffer 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene im Alter bis zu 2 Jahren, 20 JahreDie unterste der drei Altersstufen und der günstigste Grabplatz der Stadt überhaupt: 100,00 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre plus 175,00 Euro Bestattung, zusammen 275,00 Euro. Das Grab misst nach Paragraf 15 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 1,20 mal 0,80 Meter bei 1,30 Meter Tiefe, das fertige Grabbeet 1,00 mal 0,50 Meter. Auch hier gilt die verkürzte Ruhefrist von zwanzig Jahren nach Paragraf 9 Absatz 5. Die Bestattungsgebühr von 175,00 Euro ist genau die Hälfte des Satzes für die Altersstufe von zwei bis zwölf Jahren und ein Viertel des Satzes für Erwachsene; die Nutzungsgebühr von 100,00 Euro verhält sich zu 200,00 und 450,00 Euro ähnlich. Die Stadt staffelt also konsequent nach Grabgrösse. Nicht pflegefrei. Paragraf 16 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verlangt, dass Reihengrabstätten spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhefrist in Stand gehalten werden; geschieht das nicht, kann die Grabstätte nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung eingeebnet werden. Paragraf 35 Absatz 1 verlangt zusätzlich, jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass Friedhofszweck, Würde des Ortes und Pietät gewahrt werden, und Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Angehörigen auf. Eine Pflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart weder in der Friedhofsordnung noch im Tarif vor. | 100,00 € | 175,00 € | 275,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 9 Absatz 5 und 15 Absatz 1 Ziffer 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 JahreEine Seltenheit: Melsungen bietet die ANONYME ERDBESTATTUNG an, während die meisten Gemeinden anonym nur für Aschen vergeben. Paragraf 30 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 sagt es ausdrücklich: In anonymen Reihengrabstätten sind Erdbestattungen möglich. Der Preis ist allerdings das Gegenteil dessen, was man erwartet: 900,00 Euro Nutzungsgebühr sind GENAU DAS DOPPELTE der gewöhnlichen Reihengrabstätte von 450,00 Euro, und dieses Verhältnis zieht sich durch alle drei Altersstufen (200,00 gegen 100,00 und 400,00 gegen 200,00 Euro). Mit der Bestattungsgebühr von 700,00 Euro kostet das anonyme Erdgrab 1.600,00 Euro und damit 450,00 Euro mehr als das gewöhnliche. Die Erklärung liegt in der Pflege, die die Stadt über dreissig Jahre trägt, also 15,00 Euro im Jahr. Wer in Melsungen anonym bestatten lässt, zahlt für die Pflege und nicht für den Verzicht. Pflegefrei, weil es gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Paragraf 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 bestimmt für die anonymen Reihengrabstätten und für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, dass die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht wird, dass die anonymen Gräberfelder als EINHEITLICHE RASENFLÄCHE angelegt werden, dass ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel nicht möglich ist und dass Grabschmuck und Anpflanzungen nicht gestattet sind. Die Rasenfläche gehört damit zur Friedhofsanlage, deren Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung ausserhalb der Grabstätten nach der allgemeinen Ordnung der Friedhofsverwaltung obliegt. | 900,00 € | 700,00 € | 1.600,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 10 Absatz 1 Buchstabe b und 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene im Alter von 2 bis 12 Jahren, 20 Jahre400,00 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre plus 350,00 Euro Bestattung, zusammen 750,00 Euro. Wie bei den Erwachsenen ist der anonyme Satz genau das Doppelte des gewöhnlichen (200,00 Euro nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019). Der Aufschlag von 200,00 Euro auf zwanzig Jahre entspricht 10,00 Euro Pflege im Jahr, gegenüber 15,00 Euro beim Grab für Erwachsene; das passt zur kleineren Grabfläche von 1,80 mal 0,90 Meter. Pflegefrei, weil es gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Paragraf 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 bestimmt für die anonymen Reihengrabstätten und für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, dass die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht wird, dass die anonymen Gräberfelder als EINHEITLICHE RASENFLÄCHE angelegt werden, dass ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel nicht möglich ist und dass Grabschmuck und Anpflanzungen nicht gestattet sind. Die Rasenfläche gehört damit zur Friedhofsanlage, deren Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung ausserhalb der Grabstätten nach der allgemeinen Ordnung der Friedhofsverwaltung obliegt. | 400,00 € | 350,00 € | 750,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 9 Absatz 5 und 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene im Alter bis zu 2 Jahren, 20 Jahre200,00 Euro Nutzungsgebühr für zwanzig Jahre plus 175,00 Euro Bestattung, zusammen 375,00 Euro. Auch hier das Doppelte des gewöhnlichen Satzes von 100,00 Euro. Der Aufschlag von 100,00 Euro auf zwanzig Jahre entspricht 5,00 Euro Pflege im Jahr. Die Stadt rechnet die Pflege der anonymen Felder also strikt nach Grabgrösse ab, und die drei Altersstufen ergeben 5,00, 10,00 und 15,00 Euro im Jahr. Pflegefrei, weil es gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Paragraf 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 bestimmt für die anonymen Reihengrabstätten und für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, dass die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht wird, dass die anonymen Gräberfelder als EINHEITLICHE RASENFLÄCHE angelegt werden, dass ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel nicht möglich ist und dass Grabschmuck und Anpflanzungen nicht gestattet sind. Die Rasenfläche gehört damit zur Friedhofsanlage, deren Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung ausserhalb der Grabstätten nach der allgemeinen Ordnung der Friedhofsverwaltung obliegt. | 200,00 € | 175,00 € | 375,00 € | 20 | Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 9 Absatz 5 und 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstätte, 30 Jahre800,00 Euro je Grabstätte für dreissig Jahre plus 700,00 Euro Bestattung, zusammen 1.500,00 Euro. Die dreissig Jahre stehen in Paragraf 7 Absatz 1 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019 und widersprechen Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009, der noch von vierzig Jahren spricht; welcher Wert gilt, entscheidet die Rechenprobe, siehe die Lücken. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 vergibt Wahlgrabstätten nur anlässlich eines Todesfalles eines Angehörigen mit Bestattungsrecht, öffnet daneben aber eine bemerkenswerte Vorsorgemöglichkeit: Nach Vollendung des 70. Lebensjahres kann ein Nutzungsrecht auch ohne Todesfall erworben werden, allerdings nur für die Friedhöfe Am Huberg, Adelshausen, Günsterode, Kehrenbach, Kirchhof, Obermelsungen Neuer Friedhof, Röhrenfurth und Schwarzenberg, nicht für den Friedhof In der Altstadt und nicht für den Alten Friedhof in Obermelsungen. Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben; in jeder Grabstätte ist während der dreissigjährigen Ruhefrist nur eine Erdbestattung zulässig, dazu nach Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 1 bis zwei Aschenurnen. Jede Grabstelle misst nach Paragraf 22 2,20 mal 1,20 Meter, der Abstand zwischen Wahlgrabstätten 0,40 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 7 der II. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 30.11.2020 jährlich 3,33 Prozent der Gebühr, also 26,64 Euro im Jahr. Auffällig ist die Bestattungsgebühr: Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019 verlangt für die Erstbestattung 700,00 Euro und für JEDE WEITERE 800,00 Euro. Die zweite Beisetzung im selben Grab ist also teurer als die erste, was ungewöhnlich ist und sich vermutlich daraus erklärt, dass dabei ein vorhandenes Grabmal abgehoben und wieder gesetzt werden muss. Nicht pflegefrei. Paragraf 21 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verlangt, dass Wahlgrabstätten spätestens sechs Monate nach einer Beisetzung würdig hergerichtet und für die Dauer der Nutzungszeit in Stand gehalten werden, und legt die Verpflichtung zur Herrichtung und Instandhaltung ausdrücklich dem Nutzungsberechtigten beziehungsweise seinem Rechtsnachfolger auf; wird ihr nicht entsprochen, kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Paragraf 18 Absatz 4 nennt die Pflege sogar als RECHT des Nutzungsberechtigten. Paragraf 35 setzt den Rahmen für Gestaltung und Bepflanzung. Eine Pflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart nicht vor; die Stadt hat dafür die pfleglose Rasenwahlgrabstätte geschaffen, die 800,00 Euro mehr kostet. | 800,00 € | 700,00 € | 1.500,00 € | 30 | Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 18 bis 22 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Pfleglose Rasenwahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstätte, 30 Jahre1.600,00 Euro je Grabstätte für dreissig Jahre plus 700,00 Euro Bestattung, zusammen 2.300,00 Euro. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Wahlgrabstätte beträgt 800,00 Euro auf dreissig Jahre, also 26,67 Euro im Jahr, und das ist der Preis der Pflege. Er ist damit auf den Cent so hoch wie die jährliche Verlängerungsgebühr derselben Grabart wäre, was ein hübscher Zufall ist und keine Regel. Paragraf 30 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 lässt in pfleglosen Rasenwahlgrabstätten sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen zu, und Nummer 2 erklärt im Übrigen die Festsetzungen für Wahlgrabstätten für anwendbar, also dreissig Jahre Nutzungszeit nach dem Tarif, Vorsorge ab dem 70. Lebensjahr und die Verlängerung zu 3,33 Prozent im Jahr. Das Grabmal darf nach Nummer 8 stehend bis 0,60 Meter breit und 1,20 Meter hoch oder liegend bis 0,80 mal 1,10 Meter sein. Pflegefrei, und Melsungen sagt es so deutlich wie kaum eine andere Gemeinde. Paragraf 30 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 besteht aus einem einzigen Satz: Die Pflege der Rasenwahlgrabstätte durch den Grabnutzungsberechtigten ENTFÄLLT. Nummer 6 sagt dasselbe von der anderen Seite: Die Rasenwahlgrabstätten sowie die angrenzenden Freiflächen werden von der Friedhofsverwaltung eingesät. Die Pflege der Rasenwahlgrabstätte während der Nutzungszeit obliegt AUSSCHLIESSLICH der Stadt. Die Stadt führt die Grabart in Paragraf 10 Absatz 1 Buchstaben g und h sogar unter dem Namen pfleglose Rasenwahlgrabstätte. Eine Teilfläche in der Hand der Angehörigen, wie sie den Kieler Fall ausmacht, gibt es nicht: Nummer 4 verlangt, die Grabstätte ohne Einfassung anzulegen und ihr keinen Erdhügel zu geben, und Nummer 5 verbietet das Aufstellen von Blumenkästen, Schalen und Vasen ebenso wie das Bepflanzen. Nummer 11 schliesst den Kreis: Nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Rasenwahlgrabstätte durch die Stadt eingeebnet. Ein Grabmal ist zulässig und bleibt Sache der Angehörigen; um ein stehendes Grabmal ist nach Nummer 7 ein Abstand von 0,15 bis 0,20 Meter mit liegenden Platten oder Natursteinen zu gestalten, die so abgesenkt sein müssen, dass die Mäharbeiten nicht behindert werden. Kies ist verboten, ein Sockel unter dem Stein ebenfalls. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft der Friedhofsgärtner oder ein gesonderter Dauergrabpflegevertrag kommt in keinem der beiden Dokumente vor. | 1.600,00 € | 700,00 € | 2.300,00 € | 30 | Paragraf 7 Absatz 3 und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 10 Absatz 1 Buchstabe g und 30 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Urnenreihengrabstätte, 30 JahreDer niedrigste Grabpreis dieser ganzen Staffel und einer der niedrigsten im Bestand überhaupt: 100,00 Euro Nutzungsgebühr für DREISSIG Jahre plus 150,00 Euro für das Ausheben und Schliessen, zusammen 250,00 Euro. Zum Vergleich kostet dieselbe Grabart im Nachbarort Bebra 716,00 Euro und in Rotenburg an der Fulda 705,00 Euro. Der Betrag ist durch die I. Änderung unverändert geblieben, während alle anderen stiegen; er stand schon in der Grundfassung von 2009 bei 100,00 Euro. Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 5 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 lässt in der Urnenreihengrabstätte eine Aschenurne beisetzen, Paragraf 24 Absatz 2 gibt ihr das Mass 0,40 mal 0,40 Meter, und die Urne ist nach Absatz 1 so tief zu setzen, dass zwischen Urnenoberkante und Erdoberfläche mindestens 0,30 Meter liegen. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 25 Absatz 1 für ALLE Urnengrabstätten dreissig Jahre, also ebenso lang wie bei einer Erdbestattung; viele Gemeinden setzen für Aschen zwanzig Jahre an. Paragraf 26 erlaubt der Friedhofsverwaltung, die Asche nach Ablauf der Ruhefrist an geeigneter Stelle des Friedhofs in würdiger Weise der Erde zu übergeben. Nicht pflegefrei. Paragraf 16 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verlangt, dass Reihengrabstätten spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhefrist in Stand gehalten werden; geschieht das nicht, kann die Grabstätte nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung eingeebnet werden. Paragraf 35 Absatz 1 verlangt zusätzlich, jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass Friedhofszweck, Würde des Ortes und Pietät gewahrt werden, und Absatz 4 legt das Entfernen verwelkter Blumen und Kränze den Angehörigen auf. Eine Pflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart weder in der Friedhofsordnung noch im Tarif vor. | 100,00 € | 150,00 € | 250,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 3 und Paragraf 8 Absatz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 23 bis 25 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Grabstätte im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 30 Jahre250,00 Euro Nutzungsgebühr für dreissig Jahre plus 150,00 Euro Beisetzung, zusammen 400,00 Euro. Der Aufschlag gegenüber der Urnenreihengrabstätte beträgt 150,00 Euro auf dreissig Jahre, also 5,00 Euro Pflege im Jahr, und passt damit genau in die Reihe der anonymen Erdgräber, wo der Aufschlag bei der kleinsten Grabgrösse ebenfalls 5,00 Euro im Jahr beträgt. Auch hier gilt: Anonym ist in Melsungen nicht billiger, sondern teurer, weil die Stadt die Pflege übernimmt. Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 6 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 lässt im anonymen Urnenfeld eine Aschenurne beisetzen, Absatz 2 vergibt anonyme Urnen- und Baumgrabstätten als Urnenreihengrabstätten, sodass die Regeln über Reihengrabstätten mit Ausnahme der Pflegepflicht entsprechend gelten. Pflegefrei, weil es gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Paragraf 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 bestimmt für die anonymen Reihengrabstätten und für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, dass die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht wird, dass die anonymen Gräberfelder als EINHEITLICHE RASENFLÄCHE angelegt werden, dass ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel nicht möglich ist und dass Grabschmuck und Anpflanzungen nicht gestattet sind. Die Rasenfläche gehört damit zur Friedhofsanlage, deren Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung ausserhalb der Grabstätten nach der allgemeinen Ordnung der Friedhofsverwaltung obliegt. | 250,00 € | 150,00 € | 400,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 8 Absatz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 10 Absatz 1 Buchstabe d, 23 Absatz 2 und 30 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Baumgrabstätte, 30 Jahre400,00 Euro für dreissig Jahre plus 150,00 Euro Beisetzung, zusammen 550,00 Euro. Der Betrag stand in der Grundfassung bei 300,00 Euro und ist durch Paragraf 6 Absatz 5 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019 auf 400,00 Euro angehoben worden. Paragraf 30 Absatz 4 Nummer 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 lässt Beisetzungen von Aschenurnen an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich zu und verlangt eine biologisch abbaubare Urne. In einer Baumgrabstätte ist nach Nummer 2 nur EINE Aschenurne zulässig, Nutzungszeit und Ruhefrist betragen dreissig Jahre, und ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich; die Grabart steht deshalb hier als nicht verlängerbar, obwohl sie zu den pflegefreien Vorsorgegrabarten zählt. Gekennzeichnet wird sie nach Nummer 4 durch eine liegende Gedenktafel mit Inschrift, für die vor der Errichtung ein Antrag zu stellen ist; einen Erdhügel erhält die Baumgrabstätte nicht. Pflegefrei. Paragraf 30 Absatz 4 Nummer 6 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 sagt in zwei Sätzen: Die Pflege der Baumgrabstätte obliegt AUSSCHLIESSLICH der Stadt. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Baumgrabstätte von der Stadt eingeebnet. Nummer 5 untersagt es, die Bäume zu schmücken oder in sonstiger Weise zu verändern, und verbietet das Ablegen von Grabschmuck, anderen Gegenständen und Bepflanzungen auf der Baumgrabstätte. Nummer 4 lässt eine liegende Gedenktafel mit Inschrift zu, die vor der Errichtung zu genehmigen ist und höchstens 0,30 mal 0,20 Meter bei 0,05 Meter Stärke misst; einen Erdhügel erhalten die Baumgrabstätten nicht. Nach Nummer 3 ist die Stadt zur Ersatzpflanzung berechtigt, wenn der Baum im Laufe der Nutzungszeit beschädigt oder zerstört wird. | 400,00 € | 150,00 € | 550,00 € | 30 | Paragraf 6 Absatz 5 und Paragraf 8 Absatz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 10 Absatz 1 Buchstabe j, 23 Absatz 1 Ziffer 8 und 30 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Urnenwahlgrabstätte, je Grabstätte, 30 Jahre350,00 Euro je Grabstätte für dreissig Jahre plus 150,00 Euro je Beisetzung, zusammen 500,00 Euro. In der Urnenwahlgrabstätte dürfen nach Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 3 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 ZWEI Aschenurnen beigesetzt werden, sodass eine zweite Beisetzung nur die 150,00 Euro Beisetzungsgebühr kostet und der Nutzungspreis je Person auf 175,00 Euro fällt. Die Grabstätte misst nach Paragraf 24 Absatz 3 0,80 mal 0,80 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 7 der II. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 30.11.2020 jährlich 3,33 Prozent, also 11,66 Euro. Zu beachten ist der Widerspruch zwischen Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009, der die Nutzungszeit für Urnenwahlgrabstätten mit vierzig Jahren angibt, und Paragraf 7 Absatz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, der dreissig Jahre nennt; der Eintrag folgt dem Tarif, siehe die Lücken. Paragraf 27 erklärt die Vorschriften über Reihen- und Wahlgrabstätten für die Urnengrabstätten für entsprechend anwendbar. Nicht pflegefrei. Paragraf 21 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verlangt, dass Wahlgrabstätten spätestens sechs Monate nach einer Beisetzung würdig hergerichtet und für die Dauer der Nutzungszeit in Stand gehalten werden, und legt die Verpflichtung zur Herrichtung und Instandhaltung ausdrücklich dem Nutzungsberechtigten beziehungsweise seinem Rechtsnachfolger auf; wird ihr nicht entsprochen, kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Paragraf 18 Absatz 4 nennt die Pflege sogar als RECHT des Nutzungsberechtigten. Paragraf 35 setzt den Rahmen für Gestaltung und Bepflanzung. Eine Pflegeleistung der Stadt kommt für diese Grabart nicht vor; die Stadt hat dafür die pfleglose Rasenwahlgrabstätte geschaffen, die 800,00 Euro mehr kostet. | 350,00 € | 150,00 € | 500,00 € | 30 | Paragraf 7 Absatz 2 und Paragraf 8 Absatz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 23 bis 25 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Pfleglose Urnenrasenwahlgrabstätte, je Grabstätte, 30 Jahre900,00 Euro je Grabstätte für dreissig Jahre plus 150,00 Euro Beisetzung, zusammen 1.050,00 Euro. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Urnenwahlgrabstätte beträgt 550,00 Euro auf dreissig Jahre, also 18,33 Euro Pflege im Jahr; bei der Erdvariante sind es 26,67 Euro, was zur grösseren Fläche passt. Auch hier dürfen nach Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 4 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 zwei Aschenurnen beigesetzt werden. Das Grabmal darf nach Paragraf 30 Absatz 1 Nummer 9 stehend bis 0,40 Meter breit und 0,60 Meter hoch oder liegend bis 0,50 mal 0,50 Meter sein, also deutlich kleiner als bei der Erdvariante. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 7 der II. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 30.11.2020 jährlich 3,33 Prozent, also 29,97 Euro. Pflegefrei, und Melsungen sagt es so deutlich wie kaum eine andere Gemeinde. Paragraf 30 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 besteht aus einem einzigen Satz: Die Pflege der Rasenwahlgrabstätte durch den Grabnutzungsberechtigten ENTFÄLLT. Nummer 6 sagt dasselbe von der anderen Seite: Die Rasenwahlgrabstätten sowie die angrenzenden Freiflächen werden von der Friedhofsverwaltung eingesät. Die Pflege der Rasenwahlgrabstätte während der Nutzungszeit obliegt AUSSCHLIESSLICH der Stadt. Die Stadt führt die Grabart in Paragraf 10 Absatz 1 Buchstaben g und h sogar unter dem Namen pfleglose Rasenwahlgrabstätte. Eine Teilfläche in der Hand der Angehörigen, wie sie den Kieler Fall ausmacht, gibt es nicht: Nummer 4 verlangt, die Grabstätte ohne Einfassung anzulegen und ihr keinen Erdhügel zu geben, und Nummer 5 verbietet das Aufstellen von Blumenkästen, Schalen und Vasen ebenso wie das Bepflanzen. Nummer 11 schliesst den Kreis: Nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Rasenwahlgrabstätte durch die Stadt eingeebnet. Ein Grabmal ist zulässig und bleibt Sache der Angehörigen; um ein stehendes Grabmal ist nach Nummer 7 ein Abstand von 0,15 bis 0,20 Meter mit liegenden Platten oder Natursteinen zu gestalten, die so abgesenkt sein müssen, dass die Mäharbeiten nicht behindert werden. Kies ist verboten, ein Sockel unter dem Stein ebenfalls. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft der Friedhofsgärtner oder ein gesonderter Dauergrabpflegevertrag kommt in keinem der beiden Dokumente vor. | 900,00 € | 150,00 € | 1.050,00 € | 30 | Paragraf 7 Absatz 4 und Paragraf 8 Absatz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 10 Absatz 1 Buchstabe h und 30 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Urnenwandkammer, 30 Jahre280,00 Euro für dreissig Jahre, dazu nur 50,00 Euro für das Öffnen und Schliessen der Kammer und das Einstellen der Urne, zusammen 330,00 Euro. Die Beisetzungsgebühr ist damit ein Drittel dessen, was ein Erdurnengrab kostet, und das ist plausibel, weil nichts auszuheben ist. Die Kammer misst nach Paragraf 24 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 0,40 mal 0,40 mal 0,40 Meter und nimmt nach Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 7 ZWEI Aschenurnen auf, sodass der Nutzungspreis je Person auf 140,00 Euro fällt. Der Betrag von 280,00 Euro ist der einzige des ganzen Tarifs, den die I. Änderung von 2019 nicht erhöht hat; er stand schon 2009 so da. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 7 der II. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 30.11.2020 jährlich 3,33 Prozent, also 9,32 Euro. Pflegefrei. Eine Grabfläche gibt es nicht, und Paragraf 30 Absatz 3 Nummer 5 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verbietet es ausdrücklich, Blumenschalen, Gestecke oder andere Gegenstände vor der Urnenwandkammer abzustellen oder abzulegen. Nummer 1 lässt die Kammer mit einer Platte dauerhaft verschliessen, DIE VON DER STADT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD und zur Aufnahme der Inschrift dient; nach Nummer 2 nimmt die Stadt auch das Öffnen und Schliessen der Kammer vor. Die äussere Gestaltung, etwa die Schriftart auf der Platte, bedarf nach Nummer 3 der vorherigen Genehmigung. Bei Schäden an der Abdeckplatte durch äussere Einflüsse oder Dritte übernimmt die Stadt nach Nummer 4 keine Haftung. | 280,00 € | 50,00 € | 330,00 € | 30 | Paragraf 7 Absatz 5 und Paragraf 8 Absatz 2 Satz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 10 Absatz 1 Buchstabe i, 23 Absatz 1 Ziffer 7, 24 Absatz 4 und 30 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
| Urnenwandkammer im Stadtteil Schwarzenberg, 30 JahreDer einzige Betrag der ganzen Satzung, der von einem einzelnen Stadtteil abhängt, und der ganze Inhalt der II. Änderung von 2020: Paragraf 7 Absatz 6 der II. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 30.11.2020 setzt für die Überlassung einer Urnenwandkammer IM STADTTEIL SCHWARZENBERG 800,00 Euro für dreissig Jahre an, also fast das Dreifache der 280,00 Euro, die anderswo gelten. Warum, sagt die Satzung nicht; nahe liegt, dass die Stadt dort 2020 eine neue Urnenwand gebaut und deren Herstellung eingepreist hat. Dazu kommen 50,00 Euro für das Öffnen und Schliessen und das Einstellen der Urne, zusammen 850,00 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 7 jährlich 3,33 Prozent, also 26,64 Euro. Dies ist der einzige Fall im ganzen Eintrag, in dem Melsungen für dieselbe Leistung je nach Friedhof verschieden abrechnet; im Übrigen gilt der Tarif nach Paragraf 1 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019 einheitlich für alle zehn Friedhöfe. Pflegefrei. Eine Grabfläche gibt es nicht, und Paragraf 30 Absatz 3 Nummer 5 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 verbietet es ausdrücklich, Blumenschalen, Gestecke oder andere Gegenstände vor der Urnenwandkammer abzustellen oder abzulegen. Nummer 1 lässt die Kammer mit einer Platte dauerhaft verschliessen, DIE VON DER STADT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD und zur Aufnahme der Inschrift dient; nach Nummer 2 nimmt die Stadt auch das Öffnen und Schliessen der Kammer vor. Die äussere Gestaltung, etwa die Schriftart auf der Platte, bedarf nach Nummer 3 der vorherigen Genehmigung. Bei Schäden an der Abdeckplatte durch äussere Einflüsse oder Dritte übernimmt die Stadt nach Nummer 4 keine Haftung. | 800,00 € | 50,00 € | 850,00 € | 30 | Paragraf 7 Absatz 6 der II. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 30.11.2020 und Paragraf 8 Absatz 2 Satz 2 der I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 22.10.2019, Paragrafen 1 Ziffer 10 und 30 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Melsungen vom 08.07.2009 |
Häufige Fragen zu Melsungen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Melsungen?
- In Melsungen sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Melsungen?
- Neuer Friedhof ist mit 3,6 ha der größte Friedhof in Melsungen. Er liegt 680 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Melsungen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Melsungen gelten 30 Jahre für Erdbestattungen, auf allen zehn städtischen Friedhöfen nach Paragraf 9 Absatz 4 der Friedhofsordnung vom 08.07.2009, dazu 20 Jahre für Gräber von Verstorbenen im Alter bis zu 12 Jahren nach Paragraf 9 Absatz 5 der Friedhofsordnung vom 08.07.2009, dazu 30 Jahre für Alle Urnengrabstätten nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung vom 08.07.2009, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Wahl-, Urnenwahl-, Rasenwahl- und Urnenrasenwahlgrabstätten sowie der Urnenwandkammern nach Paragraf 7 Absätze 1 bis 6 der Gebührenordnung in der Fassung der I. Änderung vom 22.10.2019 und der II. Änderung vom 30.11.2020, bestätigt durch die jährliche Verlängerungsgebühr von 3,33 Prozent in Paragraf 7 Absatz 7; Paragraf 20 Absatz 1 und Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofsordnung nennen noch 40 Jahre, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit und Ruhefrist der Baumgrabstätten nach Paragraf 30 Absatz 4 Nummer 2 der Friedhofsordnung vom 08.07.2009.
- Was kostet ein Grab in Melsungen?
- Ein Grab in Melsungen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre mit 250,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen (Friedhofsgebührensatzung), Grundfassung beschlossen am 08.07.2009, ausgefertigt am 09.07.2009; geändert durch die I. Änderung vom 22.10.2019 (ausgefertigt 24.10.2019), die die Paragrafen 6 und 7 vollständig neu fasst und die Paragrafen 8 und 10 ändert, sowie durch die II. Änderung vom 30.11.2020 (ausgefertigt 01.12.2020), die Paragraf 7 Absatz 6 neu fasst und Absatz 7 einfügt; beide Änderungen sind in derselben PDF-Datei ab Seite 7 abgedruckt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Melsungen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Melsungen ist Stadt Melsungen, Friedhofsverwaltung im Dienstleistungszentrum zuständig, Sandstrasse 13, 34212 Melsungen, Telefon 05661 708-106. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Melsungen, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen (Friedhofsgebührensatzung) Grundfassung beschlossen am 08.07.2009, ausgefertigt am 09.07.2009; geändert durch die I. Änderung vom 22.10.2019 (ausgefertigt 24.10.2019), die die Paragrafen 6 und 7 vollständig neu fasst und die Paragrafen 8 und 10 ändert, sowie durch die II. Änderung vom 30.11.2020 (ausgefertigt 01.12.2020), die Paragraf 7 Absatz 6 neu fasst und Absatz 7 einfügt; beide Änderungen sind in derselben PDF-Datei ab Seite 7 abgedruckt
- Friedhofsordnung (Friedhofssatzung) der Stadt Melsungen beschlossen am 08.07.2009, ausgefertigt am 09.07.2009; Lesefassung der Stadt mit Stand 03.12.2020 ohne Änderungsliste; liefert Geltungsbereich, Grabarten, Ruhefristen sowie die Gestaltungs- und Pflegeregeln, nennt die Nutzungszeit in den Paragrafen 20 Absatz 1 und 25 Absatz 2 allerdings noch mit 40 Jahren gegenüber 30 Jahren im geltenden Tarif
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.