Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06636016
Alle 20 Friedhöfe in Witzenhausen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05542 5080
- Stadt Witzenhausen, Magistrat als Friedhofsverwaltung
- 776,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 403,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 20
- Friedhöfe mit Namen
37213 Witzenhausen
Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre
Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre
Die 20 Friedhöfe in Witzenhausen nehmen zusammen 10,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Witzenhausen ist der größte mit 3,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.280 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 460 m entfernt, der entlegenste 7,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 20 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 13 von 20 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 20 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Witzenhausen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Witzenhausen, Magistrat als Friedhofsverwaltung
Am Markt 137213 Witzenhausen
05542 5080
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 14 bis 15.30 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 20 Friedhöfe in Witzenhausen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Witzenhausen | 3,5 ha | 520 m | 5 Anlagen, nächste 120 m | Am Friedhof, 110 mBus 2 | keine Angabe |
| Friedhof Hundelshausen | 1 ha | 5,7 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Mitte, 150 mBus 210 | keine Angabe |
| Friedhof Kleinalmerode | 6.600 m² | 4,9 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Kleinalmerode, 260 m | keine Angabe |
| Friedhof Unterrieden | 4.920 m² | 1,9 km | keine erfasst | Turnhalle, 110 m | keine Angabe |
| Friedhof Gertenbach | 4.900 m² | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 170 m | Ortsmitte, 160 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Witzenhausen | 4.840 m² | 460 m | 18 Anlagen, nächste 150 m | Werrabrücke, 180 mBus 214 | jüdisch |
| Friedhof Ermschwerd | 4.480 m² | 3,4 km | keine erfasst | Hubenröder Straße, 190 m | keine Angabe |
| Friedhof Wendershausen | 4.310 m² | 3,2 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Wendershausen Mitte, 190 mBus 214, Bus 220 | keine Angabe |
| Friedhof Roßbach | 3.790 m² | 4,3 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Roßbach (Richtung Dohrenbach), 160 m | keine Angabe |
| Friedhof Ellingerode | 3.280 m² | 2,9 km | keine erfasst | Ellingerode, 220 m | keine Angabe |
| Friedhof Werleshausen | 3.250 m² | 4,6 km | 1 Anlagen, nächste 210 m | Mitte, 220 mBus 214, Bus 220 | keine Angabe |
| Friedhof Ziegenhagen | 3.230 m² | 7,6 km | 1 Anlagen, nächste 130 m | Mitte, 210 mBus 218 | keine Angabe |
| Friedhof Dohrenbach | 3.200 m² | 4,1 km | 3 Anlagen, nächste 240 m | Dohrenbach, 230 m | keine Angabe |
| Friedhof Hubenrode | 2.140 m² | 5,3 km | keine erfasst | Hubenrode, 190 m | keine Angabe |
| Kriegsgräberstätte | 1.860 m² | 4,8 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Jugendburg, 580 m | keine Angabe |
| Friedhof Blickershausen | 1.780 m² | 6,2 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Blickershausen, 190 mBus 218 | keine Angabe |
| Friedhof Neuseesen | 1.690 m² | 4,3 km | keine erfasst | Neuseesen, 440 mBus 214 | keine Angabe |
| Friedhof Albshausen | 1.580 m² | 3,9 km | keine erfasst | Albshausen, 140 mBus 218 | keine Angabe |
| Friedhof Bischhausen | 1.220 m² | 1,5 km | keine erfasst | Bischhausen, 180 mBus 2 | keine Angabe |
| Erbbegräbnis v. Berlepsch | 370 m² | 6,3 km | 2 Anlagen, nächste 130 m | Berlepsch, 180 m | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Witzenhausen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen (hier) | - | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre |
| Heilbad Heiligenstadt | 20 km | 954,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr | 288,00 €Urnenreihengrabstätte115,00 € gespart |
| Dingelstädt | 35 km | 996,15 €Einzelerdreihengrabstätte für Erwachsene, Verstorbene im Alter über fünf Jahre | 283,29 €Anonymes Urnengrabfeld, Friedhöfe Beberstedt und Hüpstedt119,71 € gespart |
| Hofgeismar | 37,3 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 550,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Melsungen | 32,1 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre153,00 € gespart |
| Felsberg | 38,2 km | 1.340,00 €Reihengrabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 580,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Rotenburg an der Fulda | 39,7 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Eschwege | 22,2 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte | 900,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 39,7 km | nichts, hier ist es am günstigsten | 153,00 €in Melsungen, 32,1 km entfernt |
Was ein Grab in Witzenhausen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen, Ortsrecht 7.7, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013, ausgefertigt am 20.03.2013, öffentlich bekannt gemacht am 23.03.2013, in Kraft seit dem 01.04.2013, setzt die Gebührensatzung vom 23.03.2010 ausser Kraft.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, Friedhöfe Witzenhausen und Bischhausen, 30 JahreDas gewöhnliche Erdgrab des Hauptfriedhofs, 1.007,00 Euro Nutzung und 537,00 Euro Bestattung, zusammen 1.544,00 Euro über dreissig Jahre. Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 beschreibt die Erdreihengrabstätte als einstellige Grabstätte für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt wird, und schliesst Verlängerung wie Wiedererwerb grundsätzlich aus. Das Grab misst nach Paragraf 24 Absatz 1 2,20 mal 0,90 Meter, das Einfassungsmass beträgt nach Paragraf 28 Absatz 7 abweichend davon 1,60 mal 0,70 Meter. In jeder Grabstätte darf nach Paragraf 16 Absatz 3 nur ein Sarg bestattet werden; zusätzlich sind zwei Urnen zulässig, aber nur wenn die verbleibende Nutzungsdauer noch mindestens zwanzig Jahre beträgt, und jede dieser Urnen kostet wieder 71,00 Euro Bestattungsgebühr. Der Preisunterschied zur Gruppe B ist der auffälligste Zug dieser Satzung: Dieselbe Grabart kostet in Neuseesen und Werleshausen 293,00 Euro, also weniger als ein Drittel. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 1.007,00 € | 537,00 € | 1.544,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragrafen 12 und 16 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Friedhöfe Witzenhausen und Bischhausen, 30 JahreDas Kindergrab ist eine eigene Reihengrabart mit eigenem Grabfeld: Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 richtet Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr getrennt ein, und Paragraf 24 Absatz 1 gibt ihnen mit 1,50 mal 1,00 Meter ein eigenes Mass. Der Preisabstand zum Grab für Erwachsene ist mit 70,00 Euro Nutzungsgebühr und 99,00 Euro Bestattungsgebühr gering, insgesamt 169,00 Euro. Die Ruhefrist ist mit dreissig Jahren dieselbe. Die zusätzliche Urnenbeisetzung, die Paragraf 16 Absatz 3 für Erwachsenengräber erlaubt, ist hier ausgeschlossen: Der Absatz nennt ausdrücklich nur Grabstätten für Verstorbene ab vollendetem sechsten Lebensjahr. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 937,00 € | 438,00 € | 1.375,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdreihengrabstätte als Rasengrabstätte, Friedhof Witzenhausen, 30 JahreDas pflegefreie Reihengrab, 586,00 Euro teurer als die gewöhnliche Erdreihengrabstätte. Auf dreissig Jahre gerechnet sind das 19,53 Euro im Jahr, und dieser Aufschlag ist der Pflegeanteil. Paragraf 16 Absatz 2 dritter Anstrich der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 richtet dafür eigene Reihengrabfelder mit Rasengrabstätten für Verstorbene ab vollendetem sechsten Lebensjahr ein und sagt dazu vier Dinge: Rasengrabstätten unterliegen besonderen Gestaltungsvorschriften, die Anwendung und Gestaltung des Grabmals nach dieser Satzung ist zwingend, die Anlage und Pflege des Grabfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung, und Rasengrabstätten werden nur auf dem Friedhof Witzenhausen bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Vergabe ist nur im Rahmen der freien Grabstätten möglich. Zulässig ist nach Paragraf 29 Absatz 4 nur ein liegendes Grabmal von 0,40 mal 0,40 Meter, das so einzulassen ist, dass seine Oberseite ebenerdig liegt; ein Grabbeet ist nach Paragraf 24 Absatz 3 verboten. Wer sich nicht daran hält, handelt nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 5 ordnungswidrig. Das Grab misst 2,20 mal 1,00 Meter und ist damit zehn Zentimeter breiter als das gewöhnliche Reihengrab. Verlängerung und Wiedererwerb sind wie bei jeder Reihengrabstätte ausgeschlossen. Pflegefrei. Die Satzung sagt für jede Rasengrabart denselben Satz: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung. Dazu passt Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010, der für Rasengrabstätten die Anlage eines Grabbeetes ausdrücklich untersagt, und die zwingende Gestaltungsvorschrift, die dem Grab ausser dem vorgeschriebenen Grabmal keine eigene Fläche lässt. Es bleibt damit nichts, was die Angehörigen zu pflegen hätten. Der Wortlaut ist trotzdem nicht ganz sauber: Er nennt das Grabfeld und nicht die einzelne Grabstätte. Da aber dasselbe Grabfeld ausschliesslich aus Rasengräbern besteht und ein Grabbeet dort verboten ist, fällt beides zusammen. | 1.593,00 € | 537,00 € | 2.130,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 16 Absatz 2 dritter Anstrich der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Witzenhausen und Bischhausen, 40 JahreDas einstellige Erdwahlgrab kostet nur 26,00 Euro mehr als die Erdreihengrabstätte und bietet dafür zehn Jahre mehr Nutzungsdauer, ein Mitspracherecht bei der Lage und die Verlängerung. Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 lässt in einer Grabstelle einen Sarg sowie zwei Urnen bestatten und stimmt die Lage mit dem Erwerber ab, ohne Rechtsanspruch auf eine bestimmte Grabstätte. Die Nutzungsdauer beträgt nach Absatz 2 vierzig Jahre, also zehn Jahre mehr als die Ruhefrist für Erdbestattungen. Eine weitere Bestattung ist nach Absatz 3 nur zulässig, wenn die Ruhefrist die verbleibende Nutzungsdauer nicht überschreitet; die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert und das Nutzungsrecht nach Absatz 4 nach Ablauf erneut erworben werden. Die Verlängerung kostet 30,00 Euro je Jahr. Die Rechenprobe zeigt, dass sie kein Bruchteil der Erwerbsgebühr ist: 1.033,00 Euro auf vierzig Jahre sind 25,83 Euro im Jahr, die Verlängerung liegt also 16 Prozent darüber. Dieselbe Ordnung hat aber System, denn die Sätze für die zwei-, drei- und vierstellige Grabstätte lauten 60, 90 und 120 Euro und sind damit exakt das Zwei-, Drei- und Vierfache. Das Grab misst 2,50 mal 1,25 Meter. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 1.033,00 € | 537,00 € | 1.570,00 € | 40 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.1 Buchstabe d und Buchstabe g sowie Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 17 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdwahlgrabstätte, zweistellig, Friedhöfe Witzenhausen und Bischhausen, 40 JahreGenau das Doppelte der einstelligen Grabstätte, 2.066,00 Euro, und das ist in dieser Satzung die Regel und nicht die Ausnahme: Auch die Verlängerung ist mit 60,00 Euro genau das Doppelte von 30,00 Euro. Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 vergibt Erdwahlgrabstätten als ein- oder zweistellige Grabstätten; in jeder Grabstelle können ein Sarg und zwei Urnen bestattet werden, in der zweistelligen Grabstätte also zwei Särge und vier Urnen. Sie misst nach Paragraf 24 Absatz 1 2,50 mal 2,50 Meter. Die Gebührensatzung führt darüber hinaus Verlängerungssätze für drei- und vierstellige Erdwahlgrabstätten, 90,00 und 120,00 Euro je Jahr, obwohl die Friedhofssatzung solche Grabstätten gar nicht mehr vergibt und die Gebührensatzung auch keinen Erwerbspreis dafür nennt. Das sind Altfälle nach Paragraf 32 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010, wonach sich Nutzungsdauer und Gestaltung bereits vergebener Grabstätten nach den bisherigen Vorschriften richten, der Wiedererwerb aber nach der neuen Satzung. Erfasst ist die Grabart deshalb nicht, die Verlängerungssätze stehen bei den weiteren Gebühren. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 2.066,00 € | 537,00 € | 2.603,00 € | 40 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.1 Buchstabe e und Buchstabe h sowie Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragrafen 17 und 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdwahlgrabstätte, zweistellig, als Rasengrabstätte, alter Teil des Friedhofs Witzenhausen, 40 JahreDas teuerste Grab der Stadt, 3.802,00 Euro für zwei Grabstellen über vierzig Jahre. Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 vergibt es ausschliesslich als zweistellige Grabstätte und nur auf dem alten Teil des Friedhofes in Witzenhausen. In einer Grabstelle können ein Sarg sowie zwei Urnen bestattet werden, in der ganzen Grabstätte also zwei Särge und vier Urnen. Wie bei allen Rasengrabstätten sind die Gestaltungsvorschriften zwingend, und die Anlage und Pflege des Grabfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung. Anders als beim Reihenrasengrab ist hier nach Paragraf 24 Absatz 3 letzter Anstrich ein stehendes Grabmal in Form einer Stele vorgeschrieben, nicht die liegende Platte. Die Verlängerung kostet 58,00 Euro je Sargrasenwahlgrabstelle, für die zweistellige Grabstätte also 116,00 Euro. Der Aufpreis gegenüber der gewöhnlichen zweistelligen Erdwahlgrabstätte beträgt 1.736,00 Euro, das sind auf vierzig Jahre und zwei Stellen 21,70 Euro je Stelle und Jahr; beim Reihengrab liegt der entsprechende Pflegeaufschlag bei 19,53 Euro, also in derselben Grössenordnung. Pflegefrei. Die Satzung sagt für jede Rasengrabart denselben Satz: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung. Dazu passt Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010, der für Rasengrabstätten die Anlage eines Grabbeetes ausdrücklich untersagt, und die zwingende Gestaltungsvorschrift, die dem Grab ausser dem vorgeschriebenen Grabmal keine eigene Fläche lässt. Es bleibt damit nichts, was die Angehörigen zu pflegen hätten. Der Wortlaut ist trotzdem nicht ganz sauber: Er nennt das Grabfeld und nicht die einzelne Grabstätte. Da aber dasselbe Grabfeld ausschliesslich aus Rasengräbern besteht und ein Grabbeet dort verboten ist, fällt beides zusammen. | 3.802,00 € | 537,00 € | 4.339,00 € | 40 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.1 Buchstabe f und Buchstabe k sowie Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 18 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Urnenreihengrabstätte als Rasengrabstätte, Friedhof Witzenhausen, 20 JahreEin Sonderfall, den man leicht übersieht: Witzenhausen kennt die gewöhnliche Urnenreihengrabstätte gar nicht mehr. Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt, Urnenreihengrabstätten würden ausschliesslich in der Form von Rasengrabstätten und nur auf dem Friedhof Witzenhausen bereitgestellt. Es gibt also kein bepflanzbares Urnenreihengrab und folgerichtig auch keinen Tarif dafür. Das Grab nimmt nach Absatz 4 nur eine einzige Urne auf, misst nach Paragraf 24 Absatz 1 1,00 mal 0,50 Meter, und die Nutzungsdauer beträgt zwanzig Jahre, also genau die Ruhefrist für Urnenbestattungen nach Paragraf 12. Verlängerung und Wiedererwerb sind ausgeschlossen. Mit 1.221,00 Euro Nutzungsgebühr und 71,00 Euro Beisetzung ist es das teuerste Urnengrab der Gruppe A und kostet mehr als das anonyme Erdgrab; wer die eigene, benannte Grabstelle nicht braucht, ist mit der anonymen Urnengrabstätte für 839,00 Euro oder der halbanonymen für 1.156,00 Euro günstiger bedient. Pflegefrei. Die Satzung sagt für jede Rasengrabart denselben Satz: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung. Dazu passt Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010, der für Rasengrabstätten die Anlage eines Grabbeetes ausdrücklich untersagt, und die zwingende Gestaltungsvorschrift, die dem Grab ausser dem vorgeschriebenen Grabmal keine eigene Fläche lässt. Es bleibt damit nichts, was die Angehörigen zu pflegen hätten. Der Wortlaut ist trotzdem nicht ganz sauber: Er nennt das Grabfeld und nicht die einzelne Grabstätte. Da aber dasselbe Grabfeld ausschliesslich aus Rasengräbern besteht und ein Grabbeet dort verboten ist, fällt beides zusammen. | 1.221,00 € | 71,00 € | 1.292,00 € | 20 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.2 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 19 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen, Friedhöfe Witzenhausen und Bischhausen, 30 JahreDas günstigste Urnengrab der Gruppe A mit eigener Gestaltung, 931,00 Euro Nutzung und 71,00 Euro Beisetzung. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 vergibt Urnenwahlgrabstätten ausschliesslich als vierstellige Grabstätten, wobei in jeder Grabstelle nur eine Urne bestattet werden darf; man erwirbt also von vornherein Platz für vier Urnen. Die Grabstätte misst nach Paragraf 24 Absatz 1 einen Meter im Quadrat. Die Nutzungsdauer beträgt dreissig Jahre und übersteigt damit die Ruhefrist für Aschen von zwanzig Jahren um zehn Jahre. Eine weitere Beisetzung ist nach Absatz 3 nur zulässig, wenn die Ruhezeit die verbleibende Nutzungsdauer nicht überschreitet; die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert und das Nutzungsrecht nach Ablauf erneut erworben werden. Die Verlängerung kostet 23,00 Euro je Jahr und ist damit deutlich günstiger als der rechnerische Erwerbssatz von 31,03 Euro je Jahr. Für das Grabmal gilt nach Paragraf 29 Absatz 2 in den Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften eine Höchsthöhe von 0,80 Meter und eine Höchstbreite von 0,70 Meter. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 931,00 € | 71,00 € | 1.002,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.2 Buchstabe b und Buchstabe d sowie Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 20 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Urnenwahlgrabstätte als Rasengrabstätte für vier Urnen, alter Teil des Friedhofs Witzenhausen, 30 JahreDas pflegefreie Urnenwahlgrab, 778,00 Euro teurer als das gewöhnliche. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 vergibt es als vierstellige Grabstätte nur auf dem alten Teil des Friedhofes in Witzenhausen; in jeder Grabstelle darf nur eine Urne bestattet werden. Die Anlage und Pflege des Grabfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung, die Gestaltungsvorschriften sind zwingend, und nach Paragraf 24 Absatz 3 letzter Anstrich ist die Grabstätte mit einem stehenden Grabmal in Form einer Stele herzurichten. Die Nutzungsdauer beträgt dreissig Jahre, die Verlängerung kostet 57,00 Euro. An dieser Zahl hängt die schärfste Rechenprobe dieser Satzung: 1.709,00 Euro geteilt durch dreissig Jahre sind 56,97 Euro, also auf den Cent genau der genannte Satz. Damit ist zweierlei belegt, nämlich dass der Erwerbspreis von 1.709,00 Euro keine verschluckte Ziffer enthält und dass die Verlängerungsgebühr trotz des fehlenden Zusatzes pro Jahr ein Jahressatz ist. Pflegefrei. Die Satzung sagt für jede Rasengrabart denselben Satz: Die Anlage und Pflege des Grabfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung. Dazu passt Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010, der für Rasengrabstätten die Anlage eines Grabbeetes ausdrücklich untersagt, und die zwingende Gestaltungsvorschrift, die dem Grab ausser dem vorgeschriebenen Grabmal keine eigene Fläche lässt. Es bleibt damit nichts, was die Angehörigen zu pflegen hätten. Der Wortlaut ist trotzdem nicht ganz sauber: Er nennt das Grabfeld und nicht die einzelne Grabstätte. Da aber dasselbe Grabfeld ausschliesslich aus Rasengräbern besteht und ein Grabbeet dort verboten ist, fällt beides zusammen. | 1.709,00 € | 71,00 € | 1.780,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.2 Buchstabe c und Buchstabe e sowie Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 21 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Anonyme Urnengrabstätte in der Gemeinschaftsanlage, Friedhof Witzenhausen, 20 JahreParagraf 22 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 sagt, bei anonymen Gemeinschaftsanlagen werde das Grabfeld nicht gekennzeichnet, es erfolge also weder eine Bekanntgabe des Namens des Verstorbenen noch eine Kennzeichnung des Ortes der Grabstätte innerhalb des Grabfeldes. Anonyme Gemeinschaftsanlagen werden nur auf dem Friedhof in Witzenhausen bereitgestellt. Die 2. Änderung von 2022 hat dem Absatz einen Satz hinzugefügt, der die Anlage von einem Sammelgrab unterscheidet: Jeder Urne und jedem Sarg wird eine räumlich abgrenzbare und individuelle Parzelle überlassen. Die Grabstätte misst nach Paragraf 24 Absatz 1 0,50 mal 0,50 Meter. Nach Paragraf 14 Absatz 6 sind Ausgrabungen aus Gemeinschaftsanlagen zu Umbettungszwecken nicht zugelassen. Mit 839,00 Euro Nutzung und 71,00 Euro Beisetzung ist das die günstigste Bestattung, die die Friedhöfe Witzenhausen und Bischhausen anbieten. Pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 sagt, das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsanlage sei dahingehend eingeschränkt, dass keine Grabnutzungsurkunde ausgehändigt wird und die Anlage und Pflege der Gemeinschaftsanlage ausschliesslich der Friedhofsverwaltung obliegt. Verlängerung und Wiedererwerb sind ausgeschlossen. Paragraf 24 Absatz 4 lässt auf Gemeinschaftsanlagen Schnittblumen und Kränze nur an den vorgesehenen Stellen ablegen und berechtigt die Friedhofsverwaltung, alles andere jederzeit zu entfernen. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft oder ein gesonderter Pflegevertrag kommt in keinem der fünf Dokumente vor. | 839,00 € | 71,00 € | 910,00 € | 20 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.3 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 |
| Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhof Witzenhausen, 20 JahreDas Baumgrab der Stadt, auch wenn die Satzung es nicht so nennt. Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 beschreibt halbanonyme Gemeinschaftsanlagen als einstellige Grabstätten für Aschen, die der Reihe nach im Umkreis eines Baumes belegt werden. Die Namen der Verstorbenen werden auf zentral angeordneten Stelen gekennzeichnet, eine Kennzeichnung des Ortes der Grabstätte innerhalb des Grabfeldes erfolgt nicht; daher halbanonym. Die Vergabe ist nur im Rahmen der freien Grabstätten möglich, ein darüber hinausgehender Rechtsanspruch besteht nicht. Die Grabstätte misst 0,50 mal 0,50 Meter. Der Aufpreis von 317,00 Euro gegenüber der anonymen Grabstätte bezahlt allein die Nennung des Namens auf der Stele. Wichtig für die Zuordnung: Erst die 2. Änderung von 2022 hat die halbanonymen Anlagen auf die Friedhöfe Neuseesen, Werleshausen und Witzenhausen ausgeweitet; die Fassung von 2010 sah Gemeinschaftsanlagen nur in Witzenhausen vor, obwohl die Gebührensatzung von 2013 schon einen Satz für Neuseesen und Werleshausen führte. Pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 sagt, das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsanlage sei dahingehend eingeschränkt, dass keine Grabnutzungsurkunde ausgehändigt wird und die Anlage und Pflege der Gemeinschaftsanlage ausschliesslich der Friedhofsverwaltung obliegt. Verlängerung und Wiedererwerb sind ausgeschlossen. Paragraf 24 Absatz 4 lässt auf Gemeinschaftsanlagen Schnittblumen und Kränze nur an den vorgesehenen Stellen ablegen und berechtigt die Friedhofsverwaltung, alles andere jederzeit zu entfernen. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft oder ein gesonderter Pflegevertrag kommt in keinem der fünf Dokumente vor. | 1.156,00 € | 71,00 € | 1.227,00 € | 20 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.3 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 |
| Anonyme Erdgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage, Friedhof Witzenhausen, 30 JahreDie anonyme Erdbestattung ist selten und in Witzenhausen ausdrücklich geregelt: Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 nennt Gemeinschaftsanlagen einstellige Grabstätten für Erdbestattungen UND Aschen, und Buchstabe a bezieht die Anonymität ausdrücklich auf beide. Die Nutzungsdauer beträgt nach Absatz 2 für Erdgrabstätten dreissig Jahre, das Grab misst nach Paragraf 24 Absatz 1 2,20 mal 0,90 Meter und ist damit genauso gross wie eine gewöhnliche Erdreihengrabstätte. Mit 1.122,00 Euro Nutzung und 537,00 Euro Bestattung ist es das günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt und liegt 471,00 Euro unter dem Reihenrasengrab. Das ist ein ungewöhnliches Verhältnis, denn üblicherweise ist das anonyme Grab auch gegenüber der gewöhnlichen Reihengrabstätte günstiger; hier kostet es 115,00 Euro mehr als diese. Die Erklärung liefert Paragraf 22 Absatz 1 selbst: Die Stadt trägt Anlage und Pflege des Grabfeldes über dreissig Jahre, während sie beim gewöhnlichen Reihengrab nichts tut. Pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 sagt, das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsanlage sei dahingehend eingeschränkt, dass keine Grabnutzungsurkunde ausgehändigt wird und die Anlage und Pflege der Gemeinschaftsanlage ausschliesslich der Friedhofsverwaltung obliegt. Verlängerung und Wiedererwerb sind ausgeschlossen. Paragraf 24 Absatz 4 lässt auf Gemeinschaftsanlagen Schnittblumen und Kränze nur an den vorgesehenen Stellen ablegen und berechtigt die Friedhofsverwaltung, alles andere jederzeit zu entfernen. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft oder ein gesonderter Pflegevertrag kommt in keinem der fünf Dokumente vor. | 1.122,00 € | 537,00 € | 1.659,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 A 1.3 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 30 JahreDer auffälligste Betrag dieser Satzung. Dieselbe Grabart, dieselbe Nutzungsdauer, dieselbe Ruhefrist, und trotzdem 714,00 Euro weniger als auf den Friedhöfen Witzenhausen und Bischhausen. Die Gebührensatzung teilt in Paragraf 3 Nummer 1 die Nutzungsgebühren in eine Gruppe A für Witzenhausen und Bischhausen und eine Gruppe B für Neuseesen und Werleshausen, ohne den Grund zu nennen; er dürfte in den viel niedrigeren Unterhaltungskosten der beiden kleinen Dorffriedhöfe liegen, die weder Leichenaufbewahrungsraum noch Rasengrabfeld haben und deren Trauerhalle nach Paragraf 3 Nummer 3 nur bereitgestellt, aber nicht vor- und nachbereitet wird. Die Bestattungsgebühren sind ungeteilt und deshalb hier dieselben wie in der Kernstadt, was den Gesamtpreis auf 830,00 Euro bringt. Zu beachten ist die Zugangsschranke: Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 lässt auf den Friedhöfen Neuseesen und Werleshausen nur Personen zur Bestattung zu, die Einwohner des jeweiligen Ortsteils waren. Der günstige Tarif der Gruppe B steht also nicht jedem Einwohner der Stadt offen. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 293,00 € | 537,00 € | 830,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 B 1.1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragrafen 12 und 16 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 30 JahreIn Gruppe B liegen Kindergrab und Erwachsenengrab mit 288,00 und 293,00 Euro nur fünf Euro auseinander, während der Abstand in Gruppe A siebzig Euro beträgt. Bei Beträgen dieser Grössenordnung ist das plausibel, und der Gegentest gegen die verschluckte Ziffer geht auf: Die Reihe der Gruppe B lautet 288, 293, 239, 478, 412, 332, und 478 ist exakt das Doppelte von 239, was die Reihe an ihrer empfindlichsten Stelle bestätigt. Für die Grabmasse gilt auch hier Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 mit 1,50 mal 1,00 Meter. Ein Rasengrabfeld, eine anonyme Anlage oder eine Urnenreihengrabstätte gibt es auf diesen beiden Friedhöfen nicht. Zu beachten ist die Zugangsschranke: Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 lässt auf den Friedhöfen Neuseesen und Werleshausen nur Personen zur Bestattung zu, die Einwohner des jeweiligen Ortsteils waren. Der günstige Tarif der Gruppe B steht also nicht jedem Einwohner der Stadt offen. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 288,00 € | 438,00 € | 726,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 B 1.1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 JahreMit 239,00 Euro Nutzungsgebühr für vierzig Jahre die günstigste Grabstätte der Stadt, und zugleich eine, die günstiger ist als die Reihengrabstätte desselben Friedhofs. Das ist ungewöhnlich, denn ein Wahlgrab bietet mehr: freie Lagewahl, zehn Jahre mehr Nutzungsdauer, Verlängerung und Wiedererwerb, Platz für einen Sarg und zwei Urnen. In Gruppe A ist das Verhältnis umgekehrt, dort kostet das Wahlgrab 26,00 Euro mehr als das Reihengrab. Zusammen mit der Bestattungsgebühr von 537,00 Euro kostet eine Erdbestattung hier 776,00 Euro. Die Verlängerung kostet 11,00 Euro je Jahr; das ist rechnerisch fast das Doppelte des Erwerbssatzes von 5,98 Euro je Jahr, und die Reihe der Verlängerungssätze der Gruppe B lautet 11, 17, 21 und 25 Euro für die ein-, zwei-, drei- und vierstellige Grabstätte, ist also anders als in Gruppe A nicht linear, sondern degressiv. Zu beachten ist die Zugangsschranke: Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 lässt auf den Friedhöfen Neuseesen und Werleshausen nur Personen zur Bestattung zu, die Einwohner des jeweiligen Ortsteils waren. Der günstige Tarif der Gruppe B steht also nicht jedem Einwohner der Stadt offen. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 239,00 € | 537,00 € | 776,00 € | 40 | Paragraf 3 Nummer 1 B 1.1 Buchstabe c und Buchstabe e sowie Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 17 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Erdwahlgrabstätte, zweistellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 JahreExakt das Doppelte der einstelligen Grabstätte. Sie misst nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 2,50 mal 2,50 Meter und nimmt zwei Särge sowie vier Urnen auf. Die Verlängerung kostet 17,00 Euro je Jahr und ist damit nicht das Doppelte von 11,00 Euro; die Gruppe B rechnet ihre Verlängerungen degressiv, während Gruppe A sie streng linear staffelt. Auch hier gilt Paragraf 17 Absatz 3, wonach eine weitere Bestattung nur erfolgen kann, wenn die Ruhefrist die verbleibende Nutzungsdauer nicht überschreitet. Zu beachten ist die Zugangsschranke: Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 lässt auf den Friedhöfen Neuseesen und Werleshausen nur Personen zur Bestattung zu, die Einwohner des jeweiligen Ortsteils waren. Der günstige Tarif der Gruppe B steht also nicht jedem Einwohner der Stadt offen. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 478,00 € | 537,00 € | 1.015,00 € | 40 | Paragraf 3 Nummer 1 B 1.1 Buchstabe d und Buchstabe f sowie Nummer 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragrafen 17 und 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 30 JahreDas einzige gewöhnliche Urnengrab der Gruppe B und mit 412,00 Euro Nutzung plus 71,00 Euro Beisetzung, zusammen 483,00 Euro, das günstigste gewöhnliche Urnengrab der Stadt. Es ist wie in Gruppe A nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 eine vierstellige Grabstätte, in der jede Grabstelle genau eine Urne aufnimmt, misst einen Meter im Quadrat und läuft dreissig Jahre. Die Verlängerung kostet 8,00 Euro je Jahr, der rechnerische Erwerbssatz liegt bei 13,73 Euro. Eine Urnenreihengrabstätte gibt es hier nicht, denn Paragraf 19 Absatz 2 stellt sie ausschliesslich als Rasengrabstätte und nur auf dem Friedhof Witzenhausen bereit. Zu beachten ist die Zugangsschranke: Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 lässt auf den Friedhöfen Neuseesen und Werleshausen nur Personen zur Bestattung zu, die Einwohner des jeweiligen Ortsteils waren. Der günstige Tarif der Gruppe B steht also nicht jedem Einwohner der Stadt offen. Nicht pflegefrei. Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 sagt in einem Satz, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Paragraf 24 Absatz 2 verlangt, die Grabstätte spätestens sechs Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten, und Absatz 3 macht dafür den Nutzungsberechtigten verantwortlich, befristet nur durch den Ablauf des Nutzungsrechts. Paragraf 25 lässt die Stadt bei Vernachlässigung nach einmonatiger Frist die Genehmigung für das Grabmal widerrufen und die Grabstätte einebnen und einsäen, und Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 6 macht die Vernachlässigung zur Ordnungswidrigkeit. | 412,00 € | 71,00 € | 483,00 € | 30 | Paragraf 3 Nummer 1 B 1.2 Buchstabe a und Buchstabe b sowie Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 20 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 |
| Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 JahreMit 332,00 Euro Nutzung und 71,00 Euro Beisetzung, zusammen 403,00 Euro, die günstigste Bestattung der ganzen Stadt und zugleich pflegefrei. Die Grabstätten werden nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 der Reihe nach im Umkreis eines Baumes belegt, die Namen stehen auf zentral angeordneten Stelen, der Ort der einzelnen Grabstätte wird nicht gekennzeichnet. Diese Zeile ist der Grund, warum man die 2. Änderung der Friedhofssatzung von 2022 lesen muss: Die Gebührensatzung von 2013 bepreist die halbanonyme Urnengrabstätte für Neuseesen und Werleshausen, die Friedhofssatzung von 2010 sagte aber in Paragraf 22 Absatz 2, Gemeinschaftsanlagen würden auf dem Friedhof Witzenhausen bereitgestellt. Zwischen Gebührensatzung und Friedhofssatzung klaffte also neun Jahre lang ein Widerspruch. Die 2. Änderung hat ihn aufgelöst, indem sie den Satz in Absatz 1 Buchstabe b verschob und dort ausdrücklich sagt, halbanonyme Gemeinschaftsanlagen würden auf den Friedhöfen Neuseesen, Werleshausen und Witzenhausen bereitgestellt, anonyme dagegen nur in Witzenhausen. Zu beachten ist die Zugangsschranke: Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen vom 23.03.2010 lässt auf den Friedhöfen Neuseesen und Werleshausen nur Personen zur Bestattung zu, die Einwohner des jeweiligen Ortsteils waren. Der günstige Tarif der Gruppe B steht also nicht jedem Einwohner der Stadt offen. Pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 sagt, das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsanlage sei dahingehend eingeschränkt, dass keine Grabnutzungsurkunde ausgehändigt wird und die Anlage und Pflege der Gemeinschaftsanlage ausschliesslich der Friedhofsverwaltung obliegt. Verlängerung und Wiedererwerb sind ausgeschlossen. Paragraf 24 Absatz 4 lässt auf Gemeinschaftsanlagen Schnittblumen und Kränze nur an den vorgesehenen Stellen ablegen und berechtigt die Friedhofsverwaltung, alles andere jederzeit zu entfernen. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft oder ein gesonderter Pflegevertrag kommt in keinem der fünf Dokumente vor. | 332,00 € | 71,00 € | 403,00 € | 20 | Paragraf 3 Nummer 1 B 1.3 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen vom 20.03.2013, Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 14.12.2022 |
Häufige Fragen zu Witzenhausen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Witzenhausen?
- In Witzenhausen sind 20 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 10,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Witzenhausen?
- Friedhof Witzenhausen ist mit 3,5 ha der größte Friedhof in Witzenhausen. Er liegt 520 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Witzenhausen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Witzenhausen gelten 30 Jahre für Erdbestattungen, auf allen vier städtischen Friedhöfen nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung vom 23.03.2010, dazu 20 Jahre für Urnenbestattungen, auf allen vier städtischen Friedhöfen nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung vom 23.03.2010.
- Was kostet ein Grab in Witzenhausen?
- Ein Grab in Witzenhausen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre mit 403,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen, Ortsrecht 7.7, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013, ausgefertigt am 20.03.2013, öffentlich bekannt gemacht am 23.03.2013, in Kraft seit dem 01.04.2013, setzt die Gebührensatzung vom 23.03.2010 ausser Kraft.
- Wer ist für die Friedhöfe in Witzenhausen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Witzenhausen ist Stadt Witzenhausen, Magistrat als Friedhofsverwaltung zuständig, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen, Telefon 05542 5080. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Witzenhausen, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen, Ortsrecht 7.7 beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013, ausgefertigt am 20.03.2013, öffentlich bekannt gemacht am 23.03.2013, in Kraft seit dem 01.04.2013, setzt die Gebührensatzung vom 23.03.2010 ausser Kraft
- 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witzenhausen beschlossen am 13.12.2022, ausgefertigt am 14.12.2022, bekannt gemacht am 20.12.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023, fügt allein einen Absatz zur Umsatzsteuer ein und ändert keinen Betrag
- Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen, Ortsrecht 7.6 beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2010, liefert Geltungsbereich, Grabarten, Ruhefristen, Nutzungsdauern, Gestaltungs- und Pflegeregeln
- 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen beschlossen am 19.03.2013, fasst die Paragrafen 22 und 23 neu
- 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Witzenhausen beschlossen am 13.12.2022, ausgefertigt am 14.12.2022, bekannt gemacht am 19.12.2022, in Kraft seit dem 01.01.2023, fasst die Paragrafen 13 Absatz 1, 22 und 30 Absatz 2 neu und fügt Paragraf 31b ein
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.