Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03241015
Alle 15 Friedhöfe in Seelze
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05137 828-416
- Stadt Seelze, Abteilung 32.1 Umwelt, Klima und Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
- 2.097,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.506,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 15
- Friedhöfe mit Namen
30926 Seelze
Reihengrabstätte
Urnenreihengrabstätte
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 15 Friedhöfe in Seelze nehmen zusammen 23,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Stadtfriedhof Ahlem ist der größte mit 5,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 260 m entfernt, der entlegenste 5,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 15 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 13 von 15 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 15 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und konfessionsfreie Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Seelze rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Seelze, Abteilung 32.1 Umwelt, Klima und Friedhöfe, Friedhofsverwaltung
Rathausplatz 130926 Seelze
05137 828-416
- Sprechzeiten
- Montag, Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 UhrMittwoch 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17:30 UhrFreitag 8:30 bis 12 UhrBesuche im Rathaus nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Die 15 Friedhöfe in Seelze, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadtfriedhof AhlemDenkmal | 5,1 ha | 4,1 km | 2 Anlagen, nächste 140 m | Stadtfriedhof Ahlem, 130 m | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 4,3 ha | 3,2 km | 24 Anlagen, nächste 140 m | Letter/Porschestraße, 150 mBus 574 | christlich |
| Hanover Military Cemetery (CWGC) | 2,7 ha | 4,5 km | 3 Anlagen, nächste 140 m | Velber / Englischer Friedhof, 140 m | konfessionsfrei |
| Friedhof Seelze | 2,1 ha | 800 m | 5 Anlagen, nächste 80 m | Seelze/Bredenbeeke, 230 mBus 700 | keine Angabe |
| Hanover War Cemetery (CWGC) | 1,8 ha | 4,5 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Velber/Englischer Friedhof, 70 mBus 570, Bus 571, Bus 574, Bus 581 | keine Angabe |
| Friedhof Lohnde | 1,6 ha | 2,7 km | 6 Anlagen, nächste 210 m | Lohnde/Hafenstraße, 110 mBus 700 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 1,3 ha | 260 m | 17 Anlagen, nächste 100 m | Seelze/Beethovenstraße, 200 mBus 572, Bus 700 | keine Angabe |
| Friedhof Velber | 1,1 ha | 5 km | 4 Anlagen, nächste 90 m | Velber/Bornstraße, 380 mBus 581 | keine Angabe |
| Friedhof Dedensen | 7.680 m² | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Dedensen/Uhlenbrauk, 250 mBus 700 | keine Angabe |
| Friedhof Harenberg | 5.720 m² | 2 km | 1 Anlagen, nächste 400 m | Harenberg / Seelzer Straße, 580 mBus 570, Bus 574 | keine Angabe |
| Friedhof Döteberg | 4.950 m² | 2,4 km | 1 Anlagen, nächste 220 m | Döteberg/Kirchbuschweg, 220 m | christlich, lutherisch |
| Alter Friedhof | 4.840 m² | 3,1 km | 32 Anlagen, nächste 120 m | Im Sande, 140 m | keine Angabe |
| Friedhof Gümmer | 4.380 m² | 4,1 km | 6 Anlagen, nächste 160 m | Gümmer/Graseweg, 240 mBus 700 | keine Angabe |
| Friedhof Kirchwehren | 2.980 m² | 3,7 km | keine erfasst | Kirchwehren / Friedhof, 100 m | keine Angabe |
| Friedhof Lathwehren | 2.370 m² | 5,3 km | keine erfasst | Lathwehren / Dunauer Weg, 880 mBus 570 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Seelze kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Wedemark | 19,5 km | 1.160,00 €Reihengrab für Erdbestattung für Personen über 5 Jahre | 720,00 €Urnenwahlgrab mit vier Stellen, je Stelle |
| Ronnenberg | 9,7 km | 1.280,00 €Reihengrab für Personen über fünf Jahre | 820,00 €Urnenreihengrabstelle |
| Nienburg/Weser | 37,6 km | 1.400,00 €Sargreihengrabstelle | 675,00 €Anonyme Urnenrasenreihengrabstelle mit Rasenpflege |
| Pattensen | 18,6 km | 1.686,00 €Erdreihengrab | 1.035,00 €Urnenreihengrab |
| Laatzen | 17,9 km | 1.941,00 €Anonymes Rasenreihengrab | 725,00 €Anonymes Urnengrab |
| Springe | 20,9 km | 1.943,00 €Erdreihengrab | 835,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Barsinghausen | 13,8 km | 2.009,19 €Reihengrab für Erwachsene | 858,33 €Urnenreihengrab |
| Hannover | 10,1 km | 2.034,00 €Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen | 1.140,00 €Urnengemeinschaftsanlage, anonym |
| Am meisten zu sparen | bis 37,6 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Seelze kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.02, Lesefassung in der Fassung der 6. Änderungssatzung, Grundsatzung vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellig vergeben. Auf jeder Grabstelle dürfen zusätzlich zum Sarg bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 der Gebührensatzung 104 Euro je Jahr und Grabstelle. | 2.605,00 € | 882,00 € | 3.487,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 3 Ziffer 1.1 |
| Rasenwahlgrabstätte, je GrabstelleDie Stadt schreibt auf ihrer Seite Grabgestaltung: Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber, Rasenreihengräber sowie der Rasenwahlgräber, mit Ausnahme des Grabbeets, obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Auf der Seite Grabarten heißt es zu den Rasenreihengräbern: Das Rasengrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt, auch die Kränze nach der Bestattung werden von ihr abgeräumt und entsorgt. Paragraf 17a Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt es ebenfalls: Die gärtnerische Pflege und Gestaltung außerhalb der Grabbeete obliegt ausschließlich der Stadt. Der Vorbehalt steht im selben Absatz: Wer sich für ein Grabbeet entscheidet, pflegt dieses samt Grabmal und Einfassung selbst. Ein Grabbeet ist jedoch nicht vorgeschrieben, die Grabstätte kann nach Paragraf 17a Absatz 2 auch nur als Raseneinsaat angelegt werden, und der Tarif kennt für beide Varianten nur diesen einen Betrag. Die Grabart gibt es auf den Friedhöfen Letter, Lohnde und Seelze, sie hat eine oder zwei Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 131 Euro je Jahr und Grabstelle. | 3.299,00 € | 882,00 € | 4.181,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.2 und Paragraf 3 Ziffer 1.1 |
| UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Urnen Platz finden; in den Urnenwahlgrababteilungen 2 und 5 auf dem Friedhof Letter sind es bis zu vier. Die gärtnerische Gestaltung und Pflege liegt nach den Angaben der Stadt und nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 der Gebührensatzung 59 Euro je Jahr. | 1.476,00 € | 378,00 € | 1.854,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.3 und Paragraf 3 Ziffer 1.3 |
| ReihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Seelze. In jeder Reihengrabstätte darf nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur eine Leiche bestattet werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 1 nicht möglich. | 1.215,00 € | 882,00 € | 2.097,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.1 und Paragraf 3 Ziffer 1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, KindergrabEigene Kindergrabfelder gibt es nach den Angaben der Stadt auf den Friedhöfen Letter und Seelze, auf den übrigen Friedhöfen richtet die Stadt bei Bedarf einzelne Kindergräber ein. Die gärtnerische Herrichtung und Pflege des Grabbeets erfolgt nach den Angaben der Stadt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Dritten. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 982,00 € | 554,00 € | 1.536,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.2 und Paragraf 3 Ziffer 1.2 |
| RasenreihengrabstätteDie Stadt schreibt auf ihrer Seite Grabgestaltung: Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber, Rasenreihengräber sowie der Rasenwahlgräber, mit Ausnahme des Grabbeets, obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Auf der Seite Grabarten heißt es zu den Rasenreihengräbern: Das Rasengrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt, auch die Kränze nach der Bestattung werden von ihr abgeräumt und entsorgt. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Seelze. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung unterhält die Stadt die Rasenreihengrabfelder auf den Friedhöfen Letter, Seelze und Lohnde; zulässig ist ausschließlich eine liegende Grabplatte aus Naturstein von 30 mal 40 Zentimetern, bündig mit der Rasenfläche. Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck auf der Rasenfläche sind untersagt, Blumenschmuck gehört auf den zentralen Gedenkplatz. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 2.474,00 € | 882,00 € | 3.356,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.3 und Paragraf 3 Ziffer 1.1 |
| UrnenreihengrabstätteDie Grabart kostet dasselbe wie das anonyme Urnenreihengrab und teilt sich mit ihm den günstigsten Platz in Seelze. Die Pflege liegt hier aber nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 17 Absatz 2 nicht möglich. | 1.128,00 € | 378,00 € | 1.506,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.4 und Paragraf 3 Ziffer 1.3 |
| UrnenrasenreihengrabstätteDie Stadt schreibt auf ihrer Seite Grabgestaltung: Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber, Rasenreihengräber sowie der Rasenwahlgräber, mit Ausnahme des Grabbeets, obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Auf der Seite Grabarten heißt es zu den Rasenreihengräbern: Das Rasengrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt, auch die Kränze nach der Bestattung werden von ihr abgeräumt und entsorgt. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterhält die Stadt diese Grabstätten auf den Friedhöfen Almhorst, Harenberg, Letter, Lohnde, Seelze und Velber, ihre Grabfläche ist eingesät. Zulässig ist ausschließlich eine liegende Grabplatte aus Naturstein von 30 mal 40 Zentimetern, bündig mit der Rasenfläche; Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck auf der Rasenfläche sind untersagt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.736,00 € | 378,00 € | 2.114,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.5 und Paragraf 3 Ziffer 1.3 |
| Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Seelze und zugleich das günstigste pflegefreie. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt zur Gemeinschaftsanlage auf dem neuen Friedhof Seelze: Das Feld liegt innerhalb einer Rasenfläche, die durch die Stadt gepflegt wird. Grabschmuck, ein Grabstein oder eine andere Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist zu keiner Zeit möglich, es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Die Beisetzung nehmen Bedienstete der Stadt unter Ausschluss der Trauergemeinde und der Öffentlichkeit vor. Eine Überurne ist nicht zulässig. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 17 Absatz 2 nicht möglich. | 1.128,00 € | 378,00 € | 1.506,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.6 und Paragraf 3 Ziffer 1.3 |
Häufige Fragen zu Seelze
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Seelze?
- In Seelze sind 15 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 23,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Seelze?
- Stadtfriedhof Ahlem ist mit 5,1 ha der größte Friedhof in Seelze. Er liegt 4,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Seelze?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Seelze gilt 25 Jahre für Leichen und Aschen, alle Grabarten und alle Friedhöfe nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Seelze?
- Ein Grab in Seelze kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.506,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.02, Lesefassung in der Fassung der 6. Änderungssatzung, Grundsatzung vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Seelze zuständig?
- Für die Friedhöfe in Seelze ist Stadt Seelze, Abteilung 32.1 Umwelt, Klima und Friedhöfe, Friedhofsverwaltung zuständig, Rathausplatz 1, 30926 Seelze, Telefon 05137 828-416. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Seelze, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.02, Lesefassung in der Fassung der 6. Änderungssatzung Grundsatzung vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Satzung zur 6. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Elektronisches Amtsblatt für die Region Hannover ElenA Nummer 24, Seiten 469 und 470 beschlossen vom Rat der Stadt Seelze am 27.11.2025, ausgefertigt am 01.12.2025, veröffentlicht am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.01, mit der Ruhefrist in Paragraf 12, den Grabarten in den Paragrafen 14 bis 17a und den Pflegeregeln in Paragraf 21, verlinkt auf der Seite Friedhofsrecht vom 19.12.2011, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 28.05.2019, gültig ab 01.07.2019
- Seiten Grabarten und Grabgestaltung der Stadt Seelze, mit der Zusage der Friedhofsverwaltung zur Pflege der anonymen Gräber, der Rasenreihengräber und der Rasenwahlgräber Stand des Abrufs am 04.09.2026
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.