Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05970004
Alle 11 Friedhöfe in Bad Berleburg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02751 923-276
- Stadt Bad Berleburg, Friedhofsverwaltung
- 2.200,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 300,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
57319 Bad Berleburg
Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre
Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre
14 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Bad Berleburg nehmen zusammen 29,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: RuheForst Schloss Berleburg ist der größte mit 21,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.710 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 250 m entfernt, der entlegenste 9,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 3 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bad Berleburg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bad Berleburg, Friedhofsverwaltung
Poststraße 4257319 Bad Berleburg
02751 923-276
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch 8:30 bis 12:30 und 14:00 bis 16:00 UhrDonnerstag 7:30 bis 18:00 UhrFreitag 8:30 bis 12:30 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Bad Berleburg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| RuheForst Schloss Berleburg | 21,6 ha | 260 m | keine erfasst | Bad Berleburg Burgfeldschule, 480 mBus L190 | keine Angabe |
| Bad Berleburg | 4 ha | 810 m | 17 Anlagen, nächste 170 m | Bad Berleburg Friedhof, 170 mBus L190 | christlich |
| Friedhof Elsoff | 7.570 m² | 9,5 km | 1 Anlagen, nächste 130 m | Elsoff Dreschhalle, 220 mBus R33 | keine Angabe |
| Friedhof Richstein | 5.770 m² | 9,5 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Richstein Post, 120 mBus L194 | keine Angabe |
| Friedhof Aue | 5.060 m² | 6,2 km | keine erfasst | Aue Treude, 340 mBus L196, Bus R29 | keine Angabe |
| Friedhof Wemlinghausen | 4.710 m² | 3,2 km | keine erfasst | Wemlighausen Im Gängelchen, 240 mBus L195 | keine Angabe |
| Friedhof Wunderthausen | 4.600 m² | 9,9 km | keine erfasst | Wunderthausen Unterdorf, 40 mBus L195 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof Schwarzenau | 3.820 m² | 6,9 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Schwarzenau Röser, 200 mBus R33 | keine Angabe |
| Friedhof Diedenshausen | 2.630 m² | 8,4 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Diedenshausen Post, 150 mBus L195 | keine Angabe |
| Alter jüdischer Friedhof Bad Berleburg | 1.430 m² | 250 m | 4 Anlagen, nächste 200 m | Bad Berleburg Schlosspark, 280 mBus L190 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Bad Berleburg | 410 m² | 890 m | 16 Anlagen, nächste 150 m | Bad Berleburg Friedhof, 70 mBus L190 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bad Berleburg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Haiger | 33,3 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre1.100,00 € gespart | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Dautphetal | 26,5 km | 1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld1.045,00 € gespart | 505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld |
| Schmallenberg | 16 km | 1.243,00 €Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre957,00 € gespart | 684,00 €Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D |
| Frankenberg (Eder) | 28,9 km | 1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr679,00 € gespart | 889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Meschede | 32,8 km | 1.850,00 €Erdreihengrab350,00 € gespart | 1.345,00 €Urnenreihengrab |
| Gladenbach | 34,6 km | 1.850,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre350,00 € gespart | 1.000,00 €Aschenurne im Rasengrabfeld |
| Freudenberg | 39 km | 2.006,00 €Reihengrabstätte für Sargbestattungen von Personen ab 5 Jahren, 30 Jahre194,00 € gespart | 763,00 €Anonymes Urnengrab im Vorzugsfeld, 20 Jahre |
| Bad Berleburg (hier) | - | 2.200,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 300,00 €Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre |
| Am meisten zu sparen | bis 39 km | 1.100,00 €in Haiger, 33,3 km entfernt | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Bad Berleburg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Bad Berleburg, vom 18.12.2003, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 30.10.2019, beschlossen am 30.09.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 25 JahreDas Kindergrab ist die einzige Grabart, deren Laufzeit von den 30 Jahren der Erwachsenen abweicht: § 12 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 setzt die Ruhezeit für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf 25 Jahre, und § 16 Abs. 1 teilt die Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit zu. § 16 Abs. 2 a richtet dafür eigene Reihengrabfelder ein, die es nach der Broschüre der Stadt auf jedem der neunzehn kommunalen Friedhöfe gibt. Das Grab misst nach § 11 Abs. 2 a 1,20 mal 0,60 Meter bei 0,90 Meter Tiefe bis zur Oberkante des Sarges. Nutzungsrecht und Grabherrichtung kosten zusammen 1.200,00 Euro und damit 55 Prozent des Erwachsenengrabes. Nach § 16 Abs. 3 dürfen in einer Erdreihengrabstätte ausnahmsweise die Leichen gleichzeitig verstorbener Geschwister unter fünf Jahren bestattet werden. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht entsteht erst im Todesfall und läuft mit der Ruhezeit ab. Die Broschüre der Stadt bestätigt es für jede einzelne Reihengrabart. Nicht pflegefrei: § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verlangt, alle Grabstätten mit Ausnahme der Baum- und Rasengrabstätten einzufassen, mit einem Grabmal zu versehen, zu bepflanzen und dauernd in Stand zu halten, und benennt dafür ausdrücklich die Nutzungsberechtigten. § 29 Abs. 7 setzt die Fristen: bepflanzen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, vollständig herrichten innerhalb eines Jahres. Wer das unterlässt, dem kann die Friedhofsverwaltung nach § 30 Abs. 1 das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen oder die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen. | 850,00 € | 350,00 € | 1.200,00 € | 25 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.1.1 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt und die einzige Erdgrabart, die es nach Anlage 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 auf allen neunzehn kommunalen Friedhöfen gibt. § 16 Abs. 1 beschreibt es als Grabstätte, die in besonderen Grabfeldern ausgewiesen, in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Die Laufzeit steht deshalb nicht im Tarif, sondern in § 12: 30 Jahre für Leichen. Das Grab misst nach § 11 Abs. 2 b 2,10 mal 0,90 Meter bei 0,90 Meter Tiefe. Nutzungsrecht und Grabherrichtung ergeben 2.200,00 Euro, also 73,33 Euro im Jahr. Die Erdreihengrabstätte ist zugleich die einzige Grabart für Erdbestattungen, in der nach § 19 Abs. 1 c keine Urne zusätzlich beigesetzt werden darf. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht entsteht erst im Todesfall und läuft mit der Ruhezeit ab. Die Broschüre der Stadt bestätigt es für jede einzelne Reihengrabart. Nicht pflegefrei: § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verlangt, alle Grabstätten mit Ausnahme der Baum- und Rasengrabstätten einzufassen, mit einem Grabmal zu versehen, zu bepflanzen und dauernd in Stand zu halten, und benennt dafür ausdrücklich die Nutzungsberechtigten. § 29 Abs. 7 setzt die Fristen: bepflanzen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, vollständig herrichten innerhalb eines Jahres. Wer das unterlässt, dem kann die Friedhofsverwaltung nach § 30 Abs. 1 das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen oder die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen. | 1.550,00 € | 650,00 € | 2.200,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Rasenreihengrabstätte für Erdbestattungen, 30 JahreDas einzige gepflegte Erdgrab mit Namen und das einzige pflegefreie Erdgrab, das nach Anlage 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 auf allen neunzehn kommunalen Friedhöfen angeboten wird. Es kostet 150,00 Euro mehr als das gewöhnliche Erdreihengrab, und das ist der gesamte Aufschlag für 30 Jahre Mähen, also 5,00 Euro im Jahr. § 17 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 beschreibt die Grabart als Grabstätte ohne gärtnerische Gestaltung, deren Oberfläche ausschliesslich aus Rasen besteht; Grabschmuck, Blumenvasen, Grablichter und Grabmale einschliesslich Holzkreuzen sind unzulässig. § 17 Abs. 2 lässt Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis zum 15. April und auf besonders ausgewiesenen Flächen zu; wer sich nicht daran hält, dem lässt der Friedhofsträger auf eigene Kosten abräumen. § 17 Abs. 3 verlangt binnen sechs Wochen nach der Bestattung eine liegende Grabplatte am Kopfende, bündig mit der Erdoberfläche verlegt, in gemischten Feldern 0,60 mal 0,40 Meter bei mindestens 6 Zentimetern Stärke, als rechteckiger dunkler Stein mit polierter Oberfläche und ohne aufgesetzte Buchstaben aus Metall. Diese Platte ist Sache der Nutzungsberechtigten und in keiner Tarifziffer enthalten. Pflegefrei, und die Stelle steht im Wortlaut: § 17 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Die Gegenprobe steht in § 29 Abs. 1, der die Rasengrabstätten von der Pflicht zur Herrichtung und dauernden Instandhaltung ausdrücklich ausnimmt. Es ist damit der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst trägt und selbst kassiert, und gerade nicht der Fall eines Dauergrabpflegevertrages mit einer Treuhandstelle. Die Broschüre der Stadt vom 23.01.2026 sagt es noch einmal: Für die Nutzungsberechtigten ist ein Rasengrab pflegefrei, denn die Stadt Bad Berleburg übernimmt die Mäharbeiten. Der Preis dafür steckt im Überlassungsbetrag und ist nicht gesondert ausgewiesen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht entsteht erst im Todesfall und läuft mit der Ruhezeit ab. Die Broschüre der Stadt bestätigt es für jede einzelne Reihengrabart. | 1.700,00 € | 650,00 € | 2.350,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.1.4 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Rasenreihengrabstätte für Erdbestattungen, 30 JahreDas anonyme Erdgrab kostet 50,00 Euro weniger als das Rasenreihengrab mit Namen, und der Unterschied liegt allein in der Kennzeichnung: § 17 Abs. 3 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 nimmt die anonymen Grabstätten von der Pflicht zur liegenden Grabplatte aus, und die Broschüre der Stadt sagt, eine Kennzeichnung mit Grabplatte oder Grabstein sei nicht möglich. Angeboten wird die Grabart nach Anlage 2 nur auf zwei der neunzehn Friedhöfe, in Bad Berleburg und in Beddelhausen. § 17 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 beschreibt die Grabart als Grabstätte ohne gärtnerische Gestaltung, deren Oberfläche ausschliesslich aus Rasen besteht; Grabschmuck, Blumenvasen, Grablichter und Grabmale einschliesslich Holzkreuzen sind unzulässig. § 17 Abs. 2 lässt Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis zum 15. April und auf besonders ausgewiesenen Flächen zu; wer sich nicht daran hält, dem lässt der Friedhofsträger auf eigene Kosten abräumen. Pflegefrei, und die Stelle steht im Wortlaut: § 17 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Die Gegenprobe steht in § 29 Abs. 1, der die Rasengrabstätten von der Pflicht zur Herrichtung und dauernden Instandhaltung ausdrücklich ausnimmt. Es ist damit der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst trägt und selbst kassiert, und gerade nicht der Fall eines Dauergrabpflegevertrages mit einer Treuhandstelle. Die Broschüre der Stadt vom 23.01.2026 sagt es noch einmal: Für die Nutzungsberechtigten ist ein Rasengrab pflegefrei, denn die Stadt Bad Berleburg übernimmt die Mäharbeiten. Der Preis dafür steckt im Überlassungsbetrag und ist nicht gesondert ausgewiesen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht entsteht erst im Todesfall und läuft mit der Ruhezeit ab. Die Broschüre der Stadt bestätigt es für jede einzelne Reihengrabart. | 1.650,00 € | 650,00 € | 2.300,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.1.3 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte mit einer Grabstelle, 30 Jahre§ 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verleiht das Nutzungsrecht an der einstelligen Erdwahlgrabstätte auf Antrag für 30 Jahre; der Ersterwerb ist auch zu Lebzeiten möglich, und das ist der eigentliche Unterschied zum Reihengrab, das erst im Todesfall vergeben wird. Nach § 19 Abs. 3 können je Grabstelle zusätzlich zum Sarg bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, wobei die zweite Urne nach Ziffer 1.2.11 der Friedhofsgebührensatzung 700,00 Euro kostet. Die Grabstellen innerhalb einer Wahlgrabstätte müssen nach § 11 Abs. 2 c durch 0,30 Meter starke Erdwände getrennt sein. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.3 100,00 Euro je Jahr, was für die vollen 30 Jahre 3.000,00 Euro ergäbe und damit die Hälfte mehr als der Ersterwerb; Zeiträume unter einem Jahr werden nach Tagen ermittelt. Das Ausmauern ist nach § 18 Abs. 11 nicht zulässig, und Grüfte und Grabgebäude sind nach § 15 Abs. 5 überhaupt nicht zugelassen. Verlängerbar: § 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf Antrag wiedererwerben, in der Regel nur für die gesamte Grabstätte und bei mehrstelligen Stätten für mindestens zwei Stellen, und zwar zu den dann geltenden Bestimmungen und Gebühren. Die Friedhofsverwaltung kann den Wiedererwerb ablehnen, insbesondere wenn die Schliessung des Friedhofs nach § 5 beabsichtigt ist. Nicht pflegefrei: § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verlangt, alle Grabstätten mit Ausnahme der Baum- und Rasengrabstätten einzufassen, mit einem Grabmal zu versehen, zu bepflanzen und dauernd in Stand zu halten, und benennt dafür ausdrücklich die Nutzungsberechtigten. § 29 Abs. 7 setzt die Fristen: bepflanzen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, vollständig herrichten innerhalb eines Jahres. Wer das unterlässt, dem kann die Friedhofsverwaltung nach § 30 Abs. 1 das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen oder die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen. | 2.000,00 € | 650,00 € | 2.650,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.2.1 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.2 unter 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Erdwahlgrabstätte mit zwei Grabstellen, 40 JahreDie zweistellige Erdwahlgrabstätte ist die einzige Grabart Bad Berleburgs mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren; § 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt es ausdrücklich, und die Ruhezeit von 30 Jahren liegt damit zehn Jahre darunter. Jede weitere Grabstelle über die zweite hinaus kostet nach Ziffer 1.2.2 der Friedhofsgebührensatzung weitere 1.700,00 Euro. Angesetzt ist hier die Grabherrichtung für die erste Erdbestattung; jede weitere Erdbestattung in derselben Wahlgrabstätte kostet nach Ziffer 2.2.2 nicht 650,00, sondern 1.150,00 Euro, weil in einer belegten Stätte gearbeitet wird. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.3 185,00 Euro je Jahr. Nach § 18 Abs. 3 darf während der Nutzungszeit nur beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder rechtzeitig verlängert wird. Verlängerbar: § 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf Antrag wiedererwerben, in der Regel nur für die gesamte Grabstätte und bei mehrstelligen Stätten für mindestens zwei Stellen, und zwar zu den dann geltenden Bestimmungen und Gebühren. Die Friedhofsverwaltung kann den Wiedererwerb ablehnen, insbesondere wenn die Schliessung des Friedhofs nach § 5 beabsichtigt ist. Nicht pflegefrei: § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verlangt, alle Grabstätten mit Ausnahme der Baum- und Rasengrabstätten einzufassen, mit einem Grabmal zu versehen, zu bepflanzen und dauernd in Stand zu halten, und benennt dafür ausdrücklich die Nutzungsberechtigten. § 29 Abs. 7 setzt die Fristen: bepflanzen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, vollständig herrichten innerhalb eines Jahres. Wer das unterlässt, dem kann die Friedhofsverwaltung nach § 30 Abs. 1 das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen oder die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen. | 3.700,00 € | 650,00 € | 4.350,00 € | 40 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.2.2 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.2 unter 2.2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Grabstätte für Sternenkinder am Sternenkinderdenkmal, 25 JahreDer niedrigste Betrag des ganzen Tarifs und die einzige Ziffer, die keinen Gegenpart in den Grabherrichtungsgebühren hat. § 2 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 definiert Sternenkinder als Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte und ordnet an, dass für sie die für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr geltenden Satzungsvorschriften entsprechend gelten; daraus folgt die Ruhezeit von 25 Jahren nach § 12. Nach Anlage 2 gibt es die Grabstätten nur auf einem einzigen der neunzehn Friedhöfe, in Bad Berleburg; die Broschüre der Stadt nennt das Sternenkinderdenkmal auf dem Friedhof Sengelsberg und grenzt Fehlgeburten unter 500 Gramm und vor der 24. Schwangerschaftswoche von Totgeburten ab, für die auch ein gewöhnliches Kinder- oder Wahlgrab in Frage kommt. Die Beisetzung ist hier mit null angesetzt, weil § 5 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung für Sternenkinder keine Grabherrichtungsgebühr kennt; das ist keine gerechnete Annahme, sondern eine Lücke des Tarifs und steht deshalb auch unter den Lücken. | 50,00 € | 0,00 € | 50,00 € | 25 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenreihengrabstätte, 20 JahreDas gewöhnliche Urnengrab der Reihe, nach Anlage 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 auf allen neunzehn kommunalen Friedhöfen zu haben. Es misst nach § 11 Abs. 2 d 0,60 mal 0,60 Meter bei 0,50 Meter Tiefe bis zur Oberkante der Urne. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach § 12 zwanzig Jahre, und weil § 16 Abs. 1 die Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit zuteilt, ist das zugleich die Nutzungsdauer. Nutzungsrecht und Grabherrichtung ergeben 1.050,00 Euro, also 52,50 Euro im Jahr. Die Grabherrichtung liegt mit 250,00 Euro bei 38 Prozent des Erdgrabsatzes. Anders als beim Rasengrab ist die Stätte gärtnerisch anzulegen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht entsteht erst im Todesfall und läuft mit der Ruhezeit ab. Die Broschüre der Stadt bestätigt es für jede einzelne Reihengrabart. Nicht pflegefrei: § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verlangt, alle Grabstätten mit Ausnahme der Baum- und Rasengrabstätten einzufassen, mit einem Grabmal zu versehen, zu bepflanzen und dauernd in Stand zu halten, und benennt dafür ausdrücklich die Nutzungsberechtigten. § 29 Abs. 7 setzt die Fristen: bepflanzen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, vollständig herrichten innerhalb eines Jahres. Wer das unterlässt, dem kann die Friedhofsverwaltung nach § 30 Abs. 1 das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen oder die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen. | 800,00 € | 250,00 € | 1.050,00 € | 20 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.1.5 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenrasenreihengrabstätte, 20 JahreHier dreht sich das Verhältnis um, das man aus anderen Städten kennt: Das pflegefreie Urnenrasenreihengrab kostet 50,00 Euro weniger als das gewöhnliche Urnenreihengrab, obwohl die Stadt zwanzig Jahre lang mäht. Bei den Erdgräbern ist es umgekehrt, dort kostet das Rasengrab 150,00 Euro mehr. Eine Begründung nennt die Satzung nicht. Angeboten wird die Grabart nach Anlage 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 auf allen neunzehn kommunalen Friedhöfen. Die Grabplatte misst nach § 17 Abs. 3 in Urnenfeldern 0,40 mal 0,30 Meter bei mindestens 6 Zentimetern Stärke und ist binnen sechs Wochen nach der Beisetzung auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu verlegen. § 17 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 beschreibt die Grabart als Grabstätte ohne gärtnerische Gestaltung, deren Oberfläche ausschliesslich aus Rasen besteht; Grabschmuck, Blumenvasen, Grablichter und Grabmale einschliesslich Holzkreuzen sind unzulässig. § 17 Abs. 2 lässt Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis zum 15. April und auf besonders ausgewiesenen Flächen zu; wer sich nicht daran hält, dem lässt der Friedhofsträger auf eigene Kosten abräumen. Pflegefrei, und die Stelle steht im Wortlaut: § 17 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Die Gegenprobe steht in § 29 Abs. 1, der die Rasengrabstätten von der Pflicht zur Herrichtung und dauernden Instandhaltung ausdrücklich ausnimmt. Es ist damit der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst trägt und selbst kassiert, und gerade nicht der Fall eines Dauergrabpflegevertrages mit einer Treuhandstelle. Die Broschüre der Stadt vom 23.01.2026 sagt es noch einmal: Für die Nutzungsberechtigten ist ein Rasengrab pflegefrei, denn die Stadt Bad Berleburg übernimmt die Mäharbeiten. Der Preis dafür steckt im Überlassungsbetrag und ist nicht gesondert ausgewiesen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht entsteht erst im Todesfall und läuft mit der Ruhezeit ab. Die Broschüre der Stadt bestätigt es für jede einzelne Reihengrabart. | 750,00 € | 250,00 € | 1.000,00 € | 20 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.1.7 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Urnenrasenreihengrabstätte, 20 JahreDas zweitgünstigste Grab der Stadt und das günstigste mit einer eigenen Beisetzungsstelle. § 19 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, anonyme Urnenreihengrabstätten würden vergeben, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht, und die Beisetzung erfolge der Reihe nach mit einem Mittenabstand von 0,50 Meter. Eine Grabplatte gibt es nicht, § 17 Abs. 3 nimmt die anonymen Grabstätten davon aus. Angeboten wird die Grabart nach Anlage 2 auf sieben der neunzehn Friedhöfe: Bad Berleburg, Beddelhausen, Elsoff, Girkhausen, Richstein, Weidenhausen und Wingeshausen. § 17 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 beschreibt die Grabart als Grabstätte ohne gärtnerische Gestaltung, deren Oberfläche ausschliesslich aus Rasen besteht; Grabschmuck, Blumenvasen, Grablichter und Grabmale einschliesslich Holzkreuzen sind unzulässig. § 17 Abs. 2 lässt Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis zum 15. April und auf besonders ausgewiesenen Flächen zu; wer sich nicht daran hält, dem lässt der Friedhofsträger auf eigene Kosten abräumen. Pflegefrei, und die Stelle steht im Wortlaut: § 17 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Die Gegenprobe steht in § 29 Abs. 1, der die Rasengrabstätten von der Pflicht zur Herrichtung und dauernden Instandhaltung ausdrücklich ausnimmt. Es ist damit der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst trägt und selbst kassiert, und gerade nicht der Fall eines Dauergrabpflegevertrages mit einer Treuhandstelle. Die Broschüre der Stadt vom 23.01.2026 sagt es noch einmal: Für die Nutzungsberechtigten ist ein Rasengrab pflegefrei, denn die Stadt Bad Berleburg übernimmt die Mäharbeiten. Der Preis dafür steckt im Überlassungsbetrag und ist nicht gesondert ausgewiesen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte sei nicht möglich. Das Nutzungsrecht entsteht erst im Todesfall und läuft mit der Ruhezeit ab. Die Broschüre der Stadt bestätigt es für jede einzelne Reihengrabart. | 600,00 € | 250,00 € | 850,00 € | 20 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.1.6 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.1.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte mit einer Grabstelle, 30 Jahre§ 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verleiht das Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstätte auf Antrag für 30 Jahre, also zehn Jahre über die Ruhezeit für Aschen hinaus, und lässt den Ersterwerb zu Lebzeiten zu. Die Masse ergeben sich nach § 11 Abs. 2 e aus der Zahl der Grabstellen zu je 0,60 mal 0,60 Meter. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.9 der Friedhofsgebührensatzung 38,00 Euro je Jahr und damit ein gutes Achtundzwanzigstel des Erwerbspreises; Zeiträume unter einem Jahr werden nach Tagen ermittelt. Gegenüber dem Urnenreihengrab kostet das Nutzungsrecht 200,00 Euro mehr und bringt dafür zehn Jahre Laufzeit, die freie Wahl der Lage und die Verlängerbarkeit. Verlängerbar: § 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf Antrag wiedererwerben, in der Regel nur für die gesamte Grabstätte und bei mehrstelligen Stätten für mindestens zwei Stellen, und zwar zu den dann geltenden Bestimmungen und Gebühren. Die Friedhofsverwaltung kann den Wiedererwerb ablehnen, insbesondere wenn die Schliessung des Friedhofs nach § 5 beabsichtigt ist. Nicht pflegefrei: § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verlangt, alle Grabstätten mit Ausnahme der Baum- und Rasengrabstätten einzufassen, mit einem Grabmal zu versehen, zu bepflanzen und dauernd in Stand zu halten, und benennt dafür ausdrücklich die Nutzungsberechtigten. § 29 Abs. 7 setzt die Fristen: bepflanzen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, vollständig herrichten innerhalb eines Jahres. Wer das unterlässt, dem kann die Friedhofsverwaltung nach § 30 Abs. 1 das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen oder die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen. | 1.000,00 € | 250,00 € | 1.250,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.2.4 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.2.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte mit zwei Grabstellen, 30 JahreDie zweite Grabstelle kostet 600,00 Euro und damit weniger als die erste, und jede weitere Stelle darüber hinaus kostet nach Ziffer 1.2.6 der Friedhofsgebührensatzung ebenfalls 600,00 Euro. Die Zahl der Stellen ist im Tarif nicht begrenzt; § 18 Abs. 3 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 vergibt Wahlgrabstätten als ein- oder mehrstellige Grabstätten und begrenzt nur die pflegefreien Urnenwahlgrabstätten auf ein oder zwei Stellen. Die Grabherrichtung von 250,00 Euro fällt je Beisetzung an und nicht je Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2.10 der Friedhofsgebührensatzung 75,00 Euro je Jahr. Verlängerbar: § 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf Antrag wiedererwerben, in der Regel nur für die gesamte Grabstätte und bei mehrstelligen Stätten für mindestens zwei Stellen, und zwar zu den dann geltenden Bestimmungen und Gebühren. Die Friedhofsverwaltung kann den Wiedererwerb ablehnen, insbesondere wenn die Schliessung des Friedhofs nach § 5 beabsichtigt ist. Nicht pflegefrei: § 29 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 verlangt, alle Grabstätten mit Ausnahme der Baum- und Rasengrabstätten einzufassen, mit einem Grabmal zu versehen, zu bepflanzen und dauernd in Stand zu halten, und benennt dafür ausdrücklich die Nutzungsberechtigten. § 29 Abs. 7 setzt die Fristen: bepflanzen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, vollständig herrichten innerhalb eines Jahres. Wer das unterlässt, dem kann die Friedhofsverwaltung nach § 30 Abs. 1 das Nutzungsrecht entschädigungslos entziehen oder die Grabstätte auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen. | 1.600,00 € | 250,00 € | 1.850,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.2.5 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.2.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenrasenwahlgrabstätte mit zwei Grabstellen, 30 JahreDas pflegefreie Urnenwahlgrab kostet 50,00 Euro weniger als das gewöhnliche mit zwei Stellen, dasselbe Verhältnis wie bei den Urnenreihengräbern. § 18 Abs. 3 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt pflegefreie Urnenwahlgrabstätten nur ein- oder zweistellig zu, und Anlage 2 führt sie entsprechend als ein- und zweistellig; der Tarif nennt jedoch nur die zweistellige Stätte, und die Broschüre der Stadt vom 23.01.2026 sagt ausdrücklich, Urnenrasenwahlgräber würden zweistellig vergeben. Erfasst ist deshalb nur diese Form; die einstellige steht unter den Lücken. Angeboten wird die Grabart nach Anlage 2 auf achtzehn der neunzehn Friedhöfe, es fehlt nur Arfeld. § 17 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 beschreibt die Grabart als Grabstätte ohne gärtnerische Gestaltung, deren Oberfläche ausschliesslich aus Rasen besteht; Grabschmuck, Blumenvasen, Grablichter und Grabmale einschliesslich Holzkreuzen sind unzulässig. § 17 Abs. 2 lässt Grabschmuck nur vom 15. Oktober bis zum 15. April und auf besonders ausgewiesenen Flächen zu; wer sich nicht daran hält, dem lässt der Friedhofsträger auf eigene Kosten abräumen. Pflegefrei, und die Stelle steht im Wortlaut: § 17 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 sagt, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Die Gegenprobe steht in § 29 Abs. 1, der die Rasengrabstätten von der Pflicht zur Herrichtung und dauernden Instandhaltung ausdrücklich ausnimmt. Es ist damit der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst trägt und selbst kassiert, und gerade nicht der Fall eines Dauergrabpflegevertrages mit einer Treuhandstelle. Die Broschüre der Stadt vom 23.01.2026 sagt es noch einmal: Für die Nutzungsberechtigten ist ein Rasengrab pflegefrei, denn die Stadt Bad Berleburg übernimmt die Mäharbeiten. Der Preis dafür steckt im Überlassungsbetrag und ist nicht gesondert ausgewiesen. Verlängerbar: § 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf Antrag wiedererwerben, in der Regel nur für die gesamte Grabstätte und bei mehrstelligen Stätten für mindestens zwei Stellen, und zwar zu den dann geltenden Bestimmungen und Gebühren. Die Friedhofsverwaltung kann den Wiedererwerb ablehnen, insbesondere wenn die Schliessung des Friedhofs nach § 5 beabsichtigt ist. | 1.550,00 € | 250,00 € | 1.800,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.2.7 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.2.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte am Urnenbaum, je Grabstelle, 30 JahreDie Baumbestattung Bad Berleburgs und die einzige Grabart, die die Friedhofssatzung als Gemeinschaftsgrabfeld führt. § 20 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt Urnen auf Antrag unter Bäumen oder Baumgruppen beisetzen, weist die Bereiche als Gemeinschaftsgrabfeld aus und sagt, sie würden von dem Friedhofsträger unterhalten; ein Nutzungsrecht im Sinne der Satzung wird nicht vergeben, die erworbenen Rechte beschränken sich auf ein Belegrecht. Grabschmuck, Blumenvasen, Grablichter und Grabmale sind unzulässig, ausser vom 15. Oktober bis zum 15. April. Anders als beim Rasengrab verlegt der Friedhofsträger die Grabplatte selbst, binnen sechs Wochen nach der Beisetzung, mit 0,30 Meter Durchmesser und je Baum einheitlicher Beschriftung aus Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr. Nach Ziffer 4.6 der Friedhofsgebührensatzung sind die aktuellen Kosten der Grabplatten am Urnenbaum bei der Friedhofsverwaltung zu erfragen; sie stehen also nicht im Tarif und sind hier nicht eingerechnet. Pflegefrei ist die Grabart doppelt belegt: § 15 Abs. 2 b 4 führt sie im Grabartenkatalog ausdrücklich als pflegefreie Grabstätte, § 20 weist die Unterhaltung dem Friedhofsträger zu, und § 29 Abs. 1 nimmt die Baumgrabstätten von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht aus. Angeboten wird sie nach Anlage 2 auf acht der neunzehn Friedhöfe. Verlängerbar: § 18 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf Antrag wiedererwerben, in der Regel nur für die gesamte Grabstätte und bei mehrstelligen Stätten für mindestens zwei Stellen, und zwar zu den dann geltenden Bestimmungen und Gebühren. Die Friedhofsverwaltung kann den Wiedererwerb ablehnen, insbesondere wenn die Schliessung des Friedhofs nach § 5 beabsichtigt ist. | 1.150,00 € | 250,00 € | 1.400,00 € | 30 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.2.8 und § 5 Abs. 2 Ziffer 2.2.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 JahreDie günstigste Beisetzung der Stadt und die einzige ohne Urne. § 21 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019 lässt einen Toten auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich durch Verstreuung der Asche beisetzen, wenn er oder sie das schriftlich bestimmt hat; dem Friedhofsträger ist die eigenhändig unterschriebene Erklärung vor der Beisetzung im Original vorzulegen. Am Aschenstreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige bauliche Anlagen sind unzulässig. Pflegefrei ist die Form deshalb aus dem einfachsten Grund: Es gibt gar keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Nach Anlage 2 und nach der Broschüre der Stadt gibt es das Feld auf einem einzigen der neunzehn Friedhöfe, dem Friedhof Sengelsberg in Bad Berleburg. Der Preis besteht aus 250,00 Euro für den Begräbnisplatz und 50,00 Euro für die Verstreuung, die nach der Broschüre von einem Angehörigen, einem Bestatter oder einem Friedhofsmitarbeiter vorgenommen werden kann. Die Nutzungsdauer ist mit der Ruhezeit für Aschen nach § 12 angesetzt, denn ein Nutzungsrecht auf Zeit sieht § 21 nicht vor. | 250,00 € | 50,00 € | 300,00 € | 20 | § 5 Abs. 1 Ziffer 1.4 und § 5 Abs. 4 Ziffer 4.3 der Friedhofsgebührensatzung |
| RuheBiotop im RuheForst Schloß Berleburg, Gemeinschaftsbiotop, je Beisetzungsstelle, Wertungsstufe IDer RuheForst ist die vierte Quelle dieses Eintrags und ein Sonderfall: § 1 Abs. 1 der Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg nennt ihn eine öffentliche Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Bad Berleburg, deren Eigentümer Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist und den die Stadt mit Führung und Betrieb beauftragt hat. Nach § 16 Abs. 1 erhebt nicht die Stadt eine Gebühr, sondern der Betreiber ein Entgelt nach der Entgeltordnung, die als Anlage 2 Bestandteil der Satzung ist; die Beträge sind Endpreise einschliesslich Umsatzsteuer im Sinne des § 1 Preisangabenverordnung. Ein Gemeinschaftsbiotop nimmt bis zu zwölf Beisetzungsstellen auf, und der genannte Preis gilt je Stelle. Die Wertungsstufe entscheidet über den Preis: Der Betreiber ordnet die RuheBiotope nach § 1 Abs. 3 anhand ihrer Lage und der umgebenden Naturelemente einer von vier Stufen zu, und erfasst ist hier die günstigste. Pflegefrei ist die Grabart, weil § 14 Abs. 1 Grabpflege im herkömmlichen Sinne grundsätzlich untersagt und Abs. 3 Pflegeeingriffe durch Angehörige oder Dritte ausdrücklich ausschliesst; nach § 13 dürfen die RuheBiotope weder bearbeitet noch geschmückt noch sonst verändert werden. Die Ruhezeit beträgt nach § 12 zwanzig Jahre, das Nutzungsrecht wird nach § 10 bis zu 99 Jahre verliehen und im Einzelnen in einem Vertrag zwischen Erwerber und Betreiber geregelt. Erlaubt ist nach § 9 ein Markierungsschild von höchstens 6 mal 10 Zentimetern, an einem gemeinschaftlich genutzten Biotop von höchstens 10 mal 12 Zentimetern. | 675,44 € | 345,58 € | 1.021,02 € | 99 | Anlage 2 Abschnitt II Ziffer 1 a und Ziffer 2 b der Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg |
| RuheBiotop im RuheForst Schloß Berleburg als Ruhestätte für eine Einzelperson, Wertungsstufe IDas Einzelbiotop kostet fast das Sechsfache einer einzelnen Stelle im Gemeinschaftsbiotop, und dafür bleibt der Baum mit seinem Umfeld einer Person vorbehalten. Der Preis der Wertungsstufe I ist auf den Cent derselbe wie beim Familien- oder Freundschaftsbiotop, das bis zu zwölf Stellen aufnimmt; das gilt nach Anlage 2 Abschnitt II Ziffer 1 b und c auch für die Stufen II und III, und erst bei Stufe IV weichen die beiden Zeilen um zehn Euro voneinander ab. Auch für dieses Biotop gilt: Grabpflege ist nach § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg grundsätzlich untersagt, Pflegeeingriffe durch Angehörige sind nach Abs. 3 unzulässig, und der Betreiber greift nach Abs. 2 nur ein, wenn die Verkehrssicherungspflicht oder eine Beisetzung es unumgänglich macht. Zu den 3.927,00 Euro kommen nach Anlage 2 Abschnitt II Ziffer 2 die Beisetzung mit 345,58 Euro und die biologisch abbaubare Urne mit mindestens 70,69 Euro. Die Abrechnung obliegt nach Abschnitt III der Entgeltordnung dem Betreiber und nicht der Stadtkasse. | 3.927,00 € | 345,58 € | 4.272,58 € | 99 | Anlage 2 Abschnitt II Ziffer 1 c und Ziffer 2 b der Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg |
| RuheBiotop im RuheForst Schloß Berleburg als Familien- oder Freundschaftsbiotop mit bis zu zwölf Stellen, Wertungsstufe IDas Familienbiotop ist das günstigste Grab des RuheForstes, wenn man es ausnutzt: derselbe Preis wie für eine einzelne Ruhestätte, aber bis zu zwölf Beisetzungsstellen unter einem Baum, also 327,25 Euro je Stelle. Die Beisetzungsgebühr von 345,58 Euro fällt dagegen je Beisetzung an. Angesetzt ist die günstigste der vier Wertungsstufen; die drei anderen stehen unter den weiteren Gebühren. Pflegefrei ist auch dieses Biotop, weil § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg Grabpflege im herkömmlichen Sinne untersagt und § 13 Abs. 2 im oder auf dem Waldboden weder Grabmale noch Gedenksteine noch Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke, Grabbeigaben, Kerzen oder Lampen zulässt. Die Satzung gilt nach § 1 Abs. 2 für eine genehmigte Waldfläche von 22,1 Hektar auf zwanzig Flurstücken der Flur 7 in der Gemarkung Bad Berleburg. | 3.927,00 € | 345,58 € | 4.272,58 € | 99 | Anlage 2 Abschnitt II Ziffer 1 b und Ziffer 2 b der Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg |
Häufige Fragen zu Bad Berleburg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bad Berleburg?
- In Bad Berleburg sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 14 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 29,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bad Berleburg?
- RuheForst Schloss Berleburg ist mit 21,6 ha der größte Friedhof in Bad Berleburg. Er liegt 260 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bad Berleburg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bad Berleburg gelten 30 Jahre für Erdbestattung von Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach § 12 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019, dazu 25 Jahre für Erdbestattung von Toten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie von Sternenkindern nach § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Asche nach § 12 der Friedhofssatzung vom 30.10.2019, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Asche im RuheForst Schloß Berleburg nach § 12 der Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg.
- Was kostet ein Grab in Bad Berleburg?
- Ein Grab in Bad Berleburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre mit 300,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Bad Berleburg, vom 18.12.2003, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 30.10.2019, beschlossen am 30.09.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bad Berleburg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bad Berleburg ist Stadt Bad Berleburg, Friedhofsverwaltung zuständig, Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg, Telefon 02751 923-276. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bad Berleburg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Bad Berleburg vom 18.12.2003, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 30.10.2019, beschlossen am 30.09.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020
- Friedhofssatzung der Stadt Bad Berleburg vom 30.10.2019, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2019, in Kraft seit dem 01.01.2020, löst die Friedhofssatzung vom 18.12.2003 ab
- Broschüre Bestattungsformen auf den kommunalen Friedhöfen in Bad Berleburg Stand 23.01.2026, amtliche Information der Friedhofsverwaltung, bestätigt die Pflegeregel und die Zahl der Grabstellen je Grabart
- Friedhofssatzung für den RuheForst Schloß Berleburg in Bad Berleburg mit Entgeltordnung als Anlage 2 vom 25.07.2011, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 17.06.2024, beschlossen am 05.05.2024, rückwirkend in Kraft seit dem 01.01.2024
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.