Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05766016
Alle 12 Friedhöfe in Blomberg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05235 5040
- Stadt Blomberg, Friedhofsverwaltung im Team Bürgerservice und Ordnung
- 1.638,60 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.244,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
32825 Blomberg
Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre
Urnenreihengrabstätte
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 12 Friedhöfe in Blomberg nehmen zusammen 4,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhofsanlage Reelkirchen/Herrentrup ist der größte mit 8.900 m², in der Mitte liegen sie bei 3.810 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 350 m entfernt, der entlegenste 9,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 9 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind interreligiöse und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Blomberg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Blomberg, Friedhofsverwaltung im Team Bürgerservice und Ordnung
Marktplatz 132825 Blomberg
05235 5040
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 UhrMontag und Dienstag 14 bis 16 UhrDonnerstag 14 bis 18 Uhr
Die 12 Friedhöfe in Blomberg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhofsanlage Reelkirchen/Herrentrup | 8.900 m² | 5,6 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Herrentrup Mitte, 310 mBus 772, Bus 788 | interreligiös |
| Friedhof Tintrup | 6.070 m² | 3,7 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Tintrup, 350 mBus 772, Bus 788 | interreligiös |
| Friedhof Istrup | 5.760 m² | 3 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Heimatverein Istrup, 190 m | interreligiös |
| Friedhof Donop | 5.270 m² | 8,4 km | 5 Anlagen, nächste 190 m | Donop, Friedhof, 60 m | keine Angabe |
| Friedhof Brüntrup | 5.140 m² | 6,9 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Eichholzstraße, 630 mBus 788 | keine Angabe |
| Friedhof Eschenbruch | 3.810 m² | 5,4 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Forsthaus, 110 m | interreligiös |
| Friedhof Wellentrup | 2.420 m² | 5 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Alte Ortsstraße, 420 mBus 788 | interreligiös |
| Friedhof Dalborn | 1.610 m² | 9,2 km | keine erfasst | Auf dem Knick, 160 mBus 911 | keine Angabe |
| Friedhof Höntrup | 1.090 m² | 5,6 km | keine erfasst | Höntrup, 670 mBus 772, Bus 788 | interreligiös |
| Jüdischer Friedhof | 280 m² | 350 m | 9 Anlagen, nächste 150 m | Friedhof, 30 mBus 911 | jüdisch, orthodox |
| Jüdischer Friedhof | 150 m² | 6,8 km | 2 Anlagen, nächste 290 m | Cappel Huxoll, 320 mBus 911 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof | 20 m² | 5,9 km | keine erfasst | Spielberg, 290 mBus 772 | jüdisch, orthodox |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Blomberg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Extertal | 16,4 km | 860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg778,60 € gespart | 570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg674,00 € gespart |
| Lichtenau | 39,5 km | 1.050,00 €Reihengrab anonym588,60 € gespart | 730,00 €Urnenreihengrab514,00 € gespart |
| Lage | 21,6 km | 1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte23,60 € gespart | 420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne824,00 € gespart |
| Blomberg (hier) | - | 1.638,60 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre | 1.244,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Horn-Bad Meinberg | 13 km | 1.646,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 711,00 €Urnenreihengrabstätte im Urnengrabfeld, 20 Jahre533,00 € gespart |
| Brakel | 26,2 km | 1.806,00 €Reihengrab ab 6 Jahre | 236,00 €Aschestreufeld1.008,00 € gespart |
| Kalletal | 20,8 km | 1.806,00 €Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre Ruhezeit | 600,00 €Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit644,00 € gespart |
| Bielefeld | 39,7 km | 1.856,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Sennefriedhof | 469,00 €Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am Jahnplatz775,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 39,7 km | 778,60 €in Extertal, 16,4 km entfernt | 1.008,00 €in Brakel, 26,2 km entfernt |
Was ein Grab in Blomberg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017, vom 17.11.2017, beschlossen vom Rat der Stadt Blomberg in seiner Sitzung am 16.11.2017, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Geise am 17.11.2017, nach Paragraf 7 in Kraft getreten am 01.01.2018; sie hat die Gebührensatzung vom 22.03.2013 aufgehoben. Eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht. Die auf eine Neufassung zum 01.01.2024 gerichtete Drucksache 168/2023 ist im Hauptausschuss am 07.12.2023 mit 8 zu 9 Stimmen abgelehnt und im Rat am 14.12.2023 abgesetzt worden.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Blomberg und die einzige Erdgrabart, die es nach der Broschüre Bestattungsmöglichkeiten in der Großgemeinde Blomberg auf allen elf Friedhöfen gibt. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. In jeder Reihengrabstätte darf nach Absatz 3 nur eine Leiche bestattet werden; zulässig ist daneben die Bestattung eines Kindes unter einem Jahr, einer Tot- oder Fehlgeburt oder gleichzeitig verstorbener Geschwister unter fünf Jahren. Für Grabstellen, die vor dem 31.12.2017 erworben wurden, nennt die Broschüre abweichend einen Sarg und zwei Urnen je Grabstelle. Der Wiedererwerb war in der Ursprungsfassung ausgeschlossen; seit der Änderung vom 06.02.2020 ist er grundsätzlich weiterhin nicht möglich, der zuständige Fachausschuss kann das Nutzungsrecht aber in begründeten Einzelfällen auf Antrag analog der Wahlgräber verlängern, und dann gilt der für Wahlgräber festgesetzte Gebührensatz. Die Bekanntmachung der Stadt im Kreisblatt Nr. 54 vom 10.10.2025 wendet die Verlängerung ausdrücklich auch auf Reihengräber an. Die Beisetzungsgebühr ist die Grabbereitung nach Paragraf 2 Nummer 1 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017. Sie ist nicht abwählbar, weil Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 bestimmt, dass die Gräber von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 der Grabpflegeverpflichtete oder der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und Paragraf 28 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf seine Kosten bis hin zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.380,60 € | 258,00 € | 1.638,60 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe c und Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe c Ziffer 1 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 12 Absatz 1 und Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 richtet getrennte Reihengrabfelder ein, unter Buchstabe a für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschliesslich Tot- und Fehlgeburten und unter Buchstabe b für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Beide Gebühren sind ermässigt, 533,84 statt 1.380,60 Euro und 106,75 statt 258,00 Euro, und anders als in vielen anderen Gemeinden ist auch die Ruhezeit verkürzt: Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 setzt sie für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf fünfzehn Jahre. Die halbe Laufzeit erklärt den niedrigeren Preis allerdings nicht vollständig, denn die Hälfte von 1.380,60 Euro wären 690,30 Euro. Der Betrag ist an drei Stellen gleichlautend belegt, im Satzungs-PDF, in der Textfassung des Ortsrechts und in der Zeitleiste der Vorlage 168/2023, die für 2013 noch 977,67 Euro nennt. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 der Grabpflegeverpflichtete oder der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und Paragraf 28 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf seine Kosten bis hin zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 533,84 € | 106,75 € | 640,59 € | 15 | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe b und Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe b der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 und Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Grabfeld zur Beisetzung von Fehlgeburten und den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden LeibesfrüchtenParagraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 bestimmt, dass die Beisetzung auf besonderen Grabfeldern erfolgt, die von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten werden. Das ist die Fundstelle, an der die Stadt die Pflege übernimmt, und deshalb ist diese Grabart pflegefrei. Ein Nutzungsrecht entsteht nicht; die Beisetzungsstelle wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt und auf Dauer von zehn Jahren bewahrt, passend zur Ruhezeit von zehn Jahren nach Paragraf 12 Absatz 2 für Fehlgeburten unterhalb einer Gewichtsgrenze von 500 Gramm und für die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte. Das Grabfeld wird nach Absatz 2 ausschliesslich auf dem Friedhof der Blomberger Kernstadt angelegt. Nach Absatz 3 ist die Beisetzung auf Antrag auch in einer bestehenden Reihen- oder Wahlgrabstätte möglich, wenn dort noch mindestens zehn Jahre Ruhe- oder Nutzungszeit verbleiben. Die Broschüre der Stadt nennt für diesen zweiten Weg alle übrigen Friedhöfe. | 334,80 € | 76,50 € | 411,30 € | 10 | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe a und Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe a der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 19 und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, zweistelligDer Tarif nennt hier keinen Preis, sondern 49,73 Euro je Jahr und Stelle. Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 verleiht das Nutzungsrecht für dreissig Jahre, Absatz 2 vergibt Wahlgrabstätten als bis zu vierstellige Grabstätten von 2,50 Meter Länge und 1,30 Meter Breite je Lagerstelle, und die Broschüre der Stadt nennt zwei bis vier Stellen. Weil das Nutzungsrecht nach Absatz 1 stets nur für die gesamte Grabstätte verliehen wird, ist die kleinste käufliche Einheit das zweistellige Grab: 49,73 mal 30 mal 2 sind 2.983,80 Euro. Genau diesen Betrag nennt die Vorlage 168/2023 in ihrer Gegenüberstellung als alte Gebühr für ein neues Wahlgrab mit zwei Stellen. Eine einzelne Stelle kostet rechnerisch 1.491,90 Euro. Je Grabstelle sind nach Absatz 3 und der Broschüre ein Sarg und zusätzlich eine Urne möglich, in einer noch freien Stelle auch zwei Urnen. Die Nutzungszeit verlängert sich mit jeder weiteren Bestattung so, dass sie stets dreissig Jahre nach der letzten Bestattung endet; Paragraf 16 Absatz 3 formuliert das als Pflicht, das Nutzungsrecht mindestens um den Zeitraum zwischen erster und letzter Belegung zu verlängern. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nach Absatz 4 auf Antrag um weitere zehn Jahre wiedererworben werden, danach einmalig um weitere zehn. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 Buchstabe d der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 unabhängig von der Grabart 31,20 Euro je Jahr und Grabstelle und damit weniger als der Erwerb; für Grabstellen, die noch nicht vollständig belegt sind und nach dem Willen der Angehörigen nicht belegt werden sollen, wird sie nur für die belegten Stellen erhoben. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 der Grabpflegeverpflichtete oder der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und Paragraf 28 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf seine Kosten bis hin zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.983,80 € | 318,50 € | 3.302,30 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 2 und Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe c Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Rasenreihengrabstätte für ErdbestattungenDie Nutzungsgebühr setzt sich aus zwei Positionen zusammen, die beide zwingend anfallen: 1.380,60 Euro Grabnutzungsgebühr wie beim gewöhnlichen Reihengrab und 865,80 Euro Grabpflege für dreissig Jahre nach Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe a Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017. Der Unterschied zum gewöhnlichen Reihengrab beträgt damit auf den Cent die Pflegegebühr. Der Jahressatz dazu lautet 28,86 Euro, und 28,86 mal 30 sind genau 865,80 Euro. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 ist die Grabstelle Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird; eine Bepflanzung mit Blumen oder Sträuchern ist ausgeschlossen. Dafür erhebt Paragraf 4 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 eine eigene Grabpflegegebühr, die für dreissig Jahre im Voraus zu entrichten ist. Sie ist nicht abwählbar und deshalb in die Nutzungsgebühr eingerechnet. Das ist zugleich der Beleg dafür, dass die Stadt und nicht die Familie die Pflege trägt. Rasengrabstätten für Erdbestattungen gibt es nach der Broschüre der Stadt nur auf dem Friedhof der Kernstadt; die Präsentation Friedhofswesen in der Großgemeinde Blomberg nennt sie dort als frühere Sondergräber und sagt ausdrücklich, die Pflege und Instandhaltung dieser Rasengräber übernehme die Stadt Blomberg. | 2.246,40 € | 258,00 € | 2.504,40 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe c und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe a Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 17 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Rasenwahlgrabstätte für Erdbestattungen, zweistelligDie teuerste Grabart des Blomberger Tarifs, und sie ist es nur, weil hier zwei Jahressätze über dreissig Jahre und zwei Grabstellen zusammenkommen: 49,73 Euro mal 30 mal 2 sind 2.983,80 Euro Grabnutzungsgebühr, dazu 1.082,25 Euro Grabpflege je Stelle für dreissig Jahre, also 2.164,50 Euro. Der Pflegesatz je Jahr lautet 36,08 Euro; 36,08 mal 30 wären 1.082,40 Euro, die Satzung nennt 1.082,25 Euro. Die Differenz von 15 Cent ist eine Rundung, denn 1.082,25 geteilt durch 30 sind 36,075 Euro. Angesetzt ist der Dreissigjahresbetrag, weil die Satzung ihn ausdrücklich nennt. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 ist die Grabstelle Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird; eine Bepflanzung mit Blumen oder Sträuchern ist ausgeschlossen. Dafür erhebt Paragraf 4 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 eine eigene Grabpflegegebühr, die für dreissig Jahre im Voraus zu entrichten ist. Sie ist nicht abwählbar und deshalb in die Nutzungsgebühr eingerechnet. Das ist zugleich der Beleg dafür, dass die Stadt und nicht die Familie die Pflege trägt. Angeboten wird diese Grabart nach der Broschüre Bestattungsmöglichkeiten in der Großgemeinde Blomberg nur auf einem Teil der elf Friedhöfe; der Tarif gilt trotzdem für alle, denn die Gebührensatzung unterscheidet nicht nach Friedhöfen. | 5.148,30 € | 318,50 € | 5.466,80 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 2 und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe b Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 17 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Anonyme Reihengrabstätte für ErdbestattungenAnonyme Reihengrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 namenlose Grabstätten für Erdbestattungen, die als Rasenflächen angelegt werden. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, sofern das dem Willen des Verstorbenen entspricht; ein Nutzungsrecht entsteht nicht, deshalb ist diese Grabart nicht verlängerbar. Die Beisetzung erfolgt nach Absatz 2 unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Lage der Gräber wird nicht bekannt gegeben und die einzelnen Grabstellen werden nicht gekennzeichnet. Pflegefrei ist die Grabart aus zwei voneinander unabhängigen Gründen: Es gibt gar keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen, und Paragraf 4 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 nennt die anonymen Reihengrabstätten in seiner Überschrift ausdrücklich und erhebt für sie eine eigene Grabpflegegebühr, die für dreissig Jahre im Voraus zu entrichten ist. Angesetzt ist der Satz für die Reihengrabstelle mit 865,80 Euro. Vollständig anonyme Bestattungen werden nach der Präsentation der Stadt nur auf dem Friedhof der Kernstadt durchgeführt. | 2.246,40 € | 258,00 € | 2.504,40 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe c und Paragraf 4 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 18 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Blomberg überhaupt. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche zugeteilt werden; sie messen nach Absatz 6 einen Meter mal einen Meter. Für Grabstellen, die vor dem 31.12.2017 erworben wurden, nennt die Broschüre der Stadt abweichend zwei Urnen je Grabstelle. Ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit ist nach dem Wortlaut des Absatzes 2 nicht möglich; die Änderung der Friedhofssatzung vom 06.02.2020 lässt die Verlängerung in begründeten Einzelfällen durch den zuständigen Fachausschuss zu, und die Bekanntmachung der Stadt im Kreisblatt Nr. 54 vom 10.10.2025 wendet sie auf Urnengräber ausdrücklich an. Der Preis von 1.107,00 Euro entspricht auf den Cent dem Dreissigfachen des Jahressatzes für eine Urnenwahlgrabstelle. Die Beisetzungsgebühr ist die Grabbereitung nach Paragraf 2 Nummer 1 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017. Sie ist nicht abwählbar, weil Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 bestimmt, dass die Gräber von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 der Grabpflegeverpflichtete oder der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und Paragraf 28 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf seine Kosten bis hin zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.107,00 € | 137,00 € | 1.244,00 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 3 Buchstabe a und Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe d der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Urnenwahlgrabstätte, zweistelligAuch hier nennt der Tarif keinen Preis, sondern 36,90 Euro je Jahr und Stelle. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 verleiht das Nutzungsrecht für dreissig Jahre und stets nur für die gesamte mehrstellige Grabstätte; die Broschüre der Stadt nennt zwei bis vier Stellen. Die kleinste käufliche Einheit ist deshalb das zweistellige Grab: 36,90 mal 30 mal 2 sind 2.214,00 Euro, und genau diesen Betrag führt die Vorlage 168/2023 als alte Gebühr für ein neues Urnenwahlgrab mit zwei Stellen. Eine einzelne Stelle kostet rechnerisch 1.107,00 Euro und damit exakt so viel wie ein Urnenreihengrab. In einer Urnenwahlgrabstelle können nach Absatz 3 bis zu zwei Urnen bestattet werden, nach der Broschüre allerdings nur eine, wenn die Grabstelle ab dem 01.01.2018 angelegt wurde. Die Nutzungszeit verlängert sich mit jeder weiteren Bestattung so, dass sie stets dreissig Jahre nach der letzten Bestattung endet. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 Buchstabe d der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 unabhängig von der Grabart 31,20 Euro je Jahr und Grabstelle und damit weniger als der Erwerb; für Grabstellen, die noch nicht vollständig belegt sind und nach dem Willen der Angehörigen nicht belegt werden sollen, wird sie nur für die belegten Stellen erhoben. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 der Grabpflegeverpflichtete oder der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und Paragraf 28 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf seine Kosten bis hin zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.214,00 € | 137,00 € | 2.351,00 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 3 Buchstabe b und Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe d der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Urnenrasengrabstätte als Reihengrabstätte mit GedenkplatteDas günstigste pflegefreie Grab in Blomberg. Die Nutzungsgebühr besteht aus 1.107,00 Euro wie beim Urnenreihengrab und 333,00 Euro Grabpflege für dreissig Jahre je Stelle nach Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe c Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017; der Jahressatz von 11,10 Euro mal 30 ergibt genau diese 333,00 Euro. Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 bestimmt für Urnenrasengrabstätten wörtlich, dass die Grabstelle Bestandteil einer Rasenfläche ist, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird, und schliesst eine Bepflanzung mit Blumen oder Sträuchern aus. Zusammen mit der eigenen Tarifziffer für die Grabpflege ist damit belegt, dass die Stadt die Pflege trägt. Die Gestaltungsvorgaben legt die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 22 Absatz 3 Buchstabe c für die einzelnen Friedhöfe bindend fest; die Broschüre nennt eine kleine Gedenkplatte von 0,30 mal 0,30 Meter, die nach der Bestattung angebracht wird. Diese Form gibt es nach der Broschüre auf den Friedhöfen Dalborn, Donop und Höntrup. | 1.440,00 € | 137,00 € | 1.577,00 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 3 Buchstabe a und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe c Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Halbanonyme Urnenrasengrabstätte als ReihengrabstättePreislich dieselbe Zeile wie die Urnenrasengrabstätte mit Gedenkplatte, denn der Tarif unterscheidet die beiden Formen nicht. Der Unterschied steht nur in der Broschüre Bestattungsmöglichkeiten in der Großgemeinde Blomberg und in der Präsentation Friedhofswesen in der Großgemeinde Blomberg: Bei der halbanonymen Form trägt die einzelne Grabstelle keine Platte, die Namen der Verstorbenen werden mit den Sterbedaten an einer gemeinsamen Gedenkstele angebracht. Angeboten wird sie nach der Broschüre auf den Friedhöfen Brüntrup, Tintrup und Wellentrup. Für die Pflege gilt derselbe Beleg wie bei der Form mit Gedenkplatte: Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 weist Herrichtung, Mähen und dauerhafte Unterhaltung der Friedhofsverwaltung zu, und Paragraf 4 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 erhebt dafür eine eigene Grabpflegegebühr von 333,00 Euro für dreissig Jahre je Stelle. Diese Grabart ist der einzige Punkt, an dem die abgelehnte Vorlage 168/2023 mehr als nur Beträge geändert hätte: Ihr neuer Paragraf 6 Nummer 3 hätte bestimmt, dass halbanonyme und anonyme Urnenbeisetzungen Leistungen der Stadt als Unternehmerin sind und sich die Gebühren deshalb um die Umsatzsteuer erhöhen. Da die Vorlage abgesetzt wurde, gilt das nicht. | 1.440,00 € | 137,00 € | 1.577,00 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 3 Buchstabe a und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe c Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Urnenrasengrabstätte als Wahlgrabstätte, zweistelligParagraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 sieht Urnenrasengrabstätten ausdrücklich als Reihen- oder als Wahlgrabstätten vor. In der Wahlgrabform gilt der Jahressatz von 36,90 Euro je Jahr und Stelle über dreissig Jahre und mindestens zwei Stellen, also 2.214,00 Euro, dazu je Stelle 333,00 Euro Grabpflege für dreissig Jahre, zusammen 2.880,00 Euro. Für die Pflege gilt derselbe Beleg wie bei der Reihenform. Der Unterschied zur Reihenform liegt im Nutzungsrecht: Es wird nach Paragraf 20 Absatz 3 für dreissig Jahre verliehen, ist übertragbar und verlängerbar, und die Nutzungszeit verlängert sich mit jeder weiteren Beisetzung. Angeboten wird diese Grabart nach der Broschüre Bestattungsmöglichkeiten in der Großgemeinde Blomberg nur auf einem Teil der elf Friedhöfe; der Tarif gilt trotzdem für alle, denn die Gebührensatzung unterscheidet nicht nach Friedhöfen. | 2.880,00 € | 137,00 € | 3.017,00 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 3 Buchstabe b und Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe c Ziffer 2 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteAnonyme Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 für namenlose Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die als Rasenflächen angelegt werden. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, sofern das dem Willen des Verstorbenen entspricht; ein Nutzungsrecht entsteht nicht, deshalb ist die Grabart nicht verlängerbar. Über den Verweis auf Paragraf 18 Absatz 2 gilt auch hier, dass die Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, die Lage der Gräber nicht bekannt gegeben und die einzelnen Grabstellen nicht gekennzeichnet werden. Pflegefrei ist die Grabart, weil es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen gibt und weil Paragraf 4 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 die anonymen Reihengrabstätten in seiner Überschrift nennt und dafür unter Buchstabe c einen eigenen Satz für die Urnengrabstelle von 333,00 Euro für dreissig Jahre festsetzt. Diese Form wird nach der Broschüre der Stadt nur auf dem Friedhof der Kernstadt angeboten. Wer eine Beisetzungsfrist versäumt, landet nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 von Amts wegen hier: Die Ordnungsbehörde veranlasst dann auf Kosten des Bestattungspflichtigen eine Beisetzung in einer anonymen Urnenreihengrabstätte. | 1.440,00 € | 137,00 € | 1.577,00 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 3 Buchstabe a und Paragraf 4 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 20 Absatz 5 und Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
| Urnengrabkammer in einer Urnenwand oder UrnensteleDie klarste Pflegefundstelle des ganzen Eintrags: Paragraf 20 Absatz 8 Satz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 sagt wörtlich, die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte erfolge durch die Stadt Blomberg. Eine gesonderte Pflegegebühr gibt es nicht, sie steckt in den 1.464,01 Euro. Urnengrabkammern sind Urnenwände oder Urnenstelen mit mehreren Nischen, die mit einer Platte verschlossen werden; die von der Friedhofsverwaltung vorgehaltenen Verschlussplatten sind zwingend zu verwenden, in einer Nische können zwei Urnen beigesetzt werden, und zusätzliche Grabausstattung wie Kränze, Blumen und Vasen darf nicht abgelegt werden, wofür neben der Anlage eine besondere Stelle angelegt ist. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Urnen anonym beigesetzt und dem Erdreich beigefügt. Die Beisetzungsgebühr ist mit 46,25 Euro die niedrigste des Tarifs, weil kein Grab auszuheben ist. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 Buchstabe c 47,87 Euro je Jahr; das Dreissigfache davon wären 1.436,10 Euro und damit 27,91 Euro weniger als der Erwerbspreis. Dasselbe Verhältnis steht in der abgelehnten Vorlage 168/2023 noch einmal mit 54,54 gegen 1.668,14 Euro, weshalb es kein Abschreibfehler ist. Urnengrabkammern gibt es nach der Broschüre auf den Friedhöfen Cappel und Istrup; die Präsentation der Stadt nennt zusätzlich eine Stelenanlage auf dem Friedhof der Kernstadt. | 1.464,01 € | 46,25 € | 1.510,26 € | 30 | Paragraf 1 Nummer 3 Buchstabe c und Paragraf 2 Nummer 1 Buchstabe e der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 sowie Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017 |
Häufige Fragen zu Blomberg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Blomberg?
- In Blomberg sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Blomberg?
- Friedhofsanlage Reelkirchen/Herrentrup ist mit 8.900 m² der größte Friedhof in Blomberg. Er liegt 5,6 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Blomberg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Blomberg gelten 30 Jahre für Leichen und Aschen nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, dazu 10 Jahre für Fehlgeburten unterhalb einer Gewichtsgrenze von 500 Gramm und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten für Erdbestattungen nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgrabstätten nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, dazu 10 Jahre für Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, dazu 30 Jahre für Gebührenzeitraum der Grabpflege für Rasengrabstätten und anonyme Reihengrabstätten nach Paragraf 4 Nummer 1 der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017.
- Was kostet ein Grab in Blomberg?
- Ein Grab in Blomberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.244,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017, vom 17.11.2017, beschlossen vom Rat der Stadt Blomberg in seiner Sitzung am 16.11.2017, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Geise am 17.11.2017, nach Paragraf 7 in Kraft getreten am 01.01.2018; sie hat die Gebührensatzung vom 22.03.2013 aufgehoben. Eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht. Die auf eine Neufassung zum 01.01.2024 gerichtete Drucksache 168/2023 ist im Hauptausschuss am 07.12.2023 mit 8 zu 9 Stimmen abgelehnt und im Rat am 14.12.2023 abgesetzt worden.
- Wer ist für die Friedhöfe in Blomberg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Blomberg ist Stadt Blomberg, Friedhofsverwaltung im Team Bürgerservice und Ordnung zuständig, Marktplatz 1, 32825 Blomberg, Telefon 05235 5040. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Blomberg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17. November 2017 vom 17.11.2017, beschlossen vom Rat der Stadt Blomberg in seiner Sitzung am 16.11.2017, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Geise am 17.11.2017, nach Paragraf 7 in Kraft getreten am 01.01.2018; sie hat die Gebührensatzung vom 22.03.2013 aufgehoben. Eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht. Die auf eine Neufassung zum 01.01.2024 gerichtete Drucksache 168/2023 ist im Hauptausschuss am 07.12.2023 mit 8 zu 9 Stimmen abgelehnt und im Rat am 14.12.2023 abgesetzt worden
- Friedhofssatzung der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, Ortsrecht 04.01.00 vom 05.10.2017, beschlossen vom Rat am 05.10.2017, nach Paragraf 33 in Kraft getreten am 01.01.2018; sie hat die Friedhofssatzungen vom 19.09.1983, 17.12.1986 und 01.01.2005 aufgehoben. Quelle des Geltungsbereichs mit elf Friedhöfen, der Ruhezeiten nach Paragraf 12, der Grabarten nach den Paragrafen 14 bis 20, des Ausheb-Benutzungszwangs nach Paragraf 11 Absatz 1 und der Pflegeregeln nach den Paragrafen 27 und 28. Die Inhaltsübersicht kündigt die Paragrafen 1 bis 33 an, und alle 33 stehen auch im Text
- Änderung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 05.10.2017, Ortsrecht 04.01.01 beschlossen vom Rat in seiner Sitzung am 06.02.2020, bekannt gemacht am 07.02.2020; sie fasst Paragraf 15 Absatz 1 neu und lässt für Reihengrabstätten in begründeten Einzelfällen eine Verlängerung durch den zuständigen Fachausschuss zum Gebührensatz der Wahlgräber zu. Das Ortsrecht führt dieses Stück irreführend mit dem Datum 05.10.2017, dem Datum der geänderten Satzung
- Ortsrecht der Stadt Blomberg, vollständige Übersicht Stand der Durchsicht 06.09.2026; der Abschnitt 04 Bürgerservice und Ordnung führt zum Friedhof genau drei Stücke, 04.01.00 die Friedhofssatzung, 04.01.01 deren Änderung und 04.02.00 die Gebührensatzung, und keine Änderungssatzung zur Gebührensatzung
- Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg, Recherche über Vorlagen, Einladungen, Beschlüsse, Niederschriften und Anlagen am 06.09.2026 durchsucht nach Friedhofsgebühren mit 40 Dokumenten, Grabnutzungsgebühren mit 32 und Friedhöfe mit 145. Die jüngsten Dokumente mit einer Zahlenreihe des Gebührentarifs stammen vom 07. und 14.12.2023 und betreffen die abgelehnte Neufassung; der jüngste Friedhofsvorgang überhaupt ist die Vorlage 158/2026 zum Neubelegungskonzept vom 11.06.2026
- Kreisblatt, Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden, Nr. 54 vom 10. Oktober 2025, laufende Nummer 595 Bekanntmachung der Stadt Blomberg vom 01.10.2025 über den Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstellen zum 31.12.2025 und die Einebnung von Gräbern; sie zitiert die Friedhofssatzung vom 05.10.2017 und verweist für die Verlängerungsgebühr auf die Friedhofsgebührensatzung, ohne eine neuere Fassung zu nennen
- Bestattungsmöglichkeiten in der Großgemeinde Blomberg, Broschüre der Stadt zwölf Seiten, im Dokumentenbestand der Stadt seit dem 08.02.2022; sie nennt für jede Grabart, auf welchen Friedhöfen es sie gibt, wie viele Bestattungen je Grabstelle möglich sind und wie lang die Nutzungszeit ist, und unterscheidet dabei zwischen Grabstellen ab dem 01.01.2018 und solchen, die bis zum 31.12.2017 gekauft wurden
- Friedhofswesen in der Großgemeinde Blomberg, Vorstellung der einzelnen Friedhöfe fünfzehn Seiten, im Dokumentenbestand der Stadt seit dem 08.02.2022; Quelle der Flächen, der Kapellen und der Angabe, dass die Pflege und Instandhaltung der Rasengräber die Stadt Blomberg übernimmt und dass die Dorfgemeinschaften in Brüntrup, Dalborn, Höntrup und Wellentrup die Anlagen ehrenamtlich pflegen
- Volltextsuche der Stadt Blomberg über Seiten, Dienstleistungen, Adressen, Dateien, Meldungen und Texte am 06.09.2026 durchsucht nach Friedhof, Friedhofsgebühren, Gebührensatzung, Friedhofswesen, Friedhofsverwaltung, Grabstelle und Bestattung; der jüngste Friedhofstreffer ist eine Meldung vom 11.09.2025 über die Sanierung der Friedhofsmauer in Donop, eine neuere Gebührensatzung erscheint nicht
- Dienstleistung Bestattungen und Friedhöfe der Stadt Blomberg Stand 10.04.2026; die Seite nennt die Rechtsgrundlagen, die erforderlichen Unterlagen und den Bestattungsauftrag, trägt aber unter Zuständige Stelle den Hinweis, für den Wohnort sei keine zuständige Stelle eingetragen
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.