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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Lichtenau, Nordrhein-Westfalen, AGS 05774028

Friedhofsgebühren in Lichtenau, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Friedhofskapellen in der Stadt Lichtenau, vom 01.12.2016, beschlossen vom Rat am 17.11.2016, in Kraft seit 01.01.2017, seither nicht geändert. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Lichtenau und nicht für einzelne. Träger ist Energiestadt Lichtenau, Friedhofsverwaltung.

500,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung

6.250,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Ruhebaum für Familien- und Freundeskreise im Urnenwald Lichtenau, Kategorie 1, ganzer Baum, mit Beisetzung

15
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung und Aschenbeisetzung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Lichtenau kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Lichtenau führt 15 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit 500,00 €, die teuerste Ruhebaum für Familien- und Freundeskreise im Urnenwald Lichtenau, Kategorie 1, ganzer Baum mit 6.250,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Friedhofskapellen in der Stadt Lichtenau, vom 01.12.2016, beschlossen vom Rat am 17.11.2016, in Kraft seit 01.01.2017, seither nicht geändert.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Lichtenau

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für ErwachseneDas gewöhnliche Erdgrab in Lichtenau, mit der Bestattungsgebühr zusammen 1.100 Euro. Die Nutzungsdauer entspricht nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Ruhezeit, und die beträgt nach Paragraf 11 dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengräbern nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.450,00 €650,00 €1.100,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe a und Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrab als WiesengrabstätteNicht als pflegefrei geführt. Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung nimmt die Wiesengrabfelder nur von den Gestaltungsvorschriften aus und weist ihre Gestaltung der Friedhofsverwaltung zu; über die Pflege sagt er nichts, und Paragraf 28 Absatz 3 legt Herrichtung und Instandhaltung ohne Ausnahme dem Nutzungsberechtigten auf. Nach Paragraf 21 Absatz 6 sind flachliegende Grabmale zulässig, die Grabstelle ist also auffindbar.700,00 €650,00 €1.350,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe b und Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrab anonymDas einzige pflegefreie Erdgrab in Lichtenau und mit 1.050 Euro zugleich das günstigste Erdgrab überhaupt, gleichauf mit dem Wahlgrab als Wiesengrabstätte. Pflegefrei, weil es keine auffindbare Einzelgrabstelle gibt: Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung nimmt die anonymen Grabfelder von den Gestaltungsvorschriften aus und weist ihre Gestaltung der Friedhofsverwaltung zu, Paragraf 28 Absatz 6 legt die gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ausschließlich in ihre Hand. Anonyme Grabstätten gibt es nach Paragraf 19 Absatz 1 nur auf den Friedhöfen Ebbinghausen und Lichtenau.400,00 €650,00 €1.050,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe c und Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 11 der Friedhofssatzung setzt die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Tot- und Fehlgeburten auf fünfundzwanzig Jahre. In dieses Feld werden nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen bestattet.200,00 €300,00 €500,00 €25 J.Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe d und Ziffer 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
Wahlgrab (Doppelgrab usw.), je GrabstätteDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre und kann nach Absatz 2 wiedererworben werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1 Buchstabe g 22 Euro je Grabstätte und Jahr; dreißig Jahre zu 22 Euro sind 660 Euro und liegen damit dicht am Erwerbspreis von 700 Euro, was die dreißigjährige Laufzeit bestätigt.700,00 €650,00 €1.350,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe e und Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung
Wahlgrab als Wiesengrabstätte (Doppelgrab usw.), je GrabstelleDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Lichtenau, mit der Bestattungsgebühr zusammen 1.050 Euro. Nicht als pflegefrei geführt, aus demselben Grund wie das Reihengrab als Wiesengrabstätte. Der Tarif nennt hier ausdrücklich den Preis je Grabstelle, während Buchstabe e für das gewöhnliche Wahlgrab von der Grabstätte spricht. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1 Buchstabe g 22 Euro je Grabstätte und Jahr.400,00 €650,00 €1.050,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe f und Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung

9 Grabarten für die Urne in Lichtenau

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Lichtenau überhaupt. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung dreißig Jahre, ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 2 nicht möglich.330,00 €400,00 €730,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 2 Buchstabe a und Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnenreihengrab als WiesengrabstätteNicht als pflegefrei geführt. Die Rechenprobe stützt das: Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 20 Euro auf dreißig Jahre, beim Erdgrab dagegen 250 Euro. Ein einheitlicher Pflegesatz je Jahr steckt in diesen Zahlen nicht.350,00 €400,00 €750,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 2 Buchstabe b und Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnenreihengrab, anonymDas günstigste pflegefreie Grab in Lichtenau. Pflegefrei, weil es keine auffindbare Einzelgrabstelle gibt: Paragraf 21 Absatz 7 der Friedhofssatzung lässt auf anonymen Urnenreihengrabstätten keine Grabmale zu, Paragraf 19 Absatz 3 weist die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu und Paragraf 28 Absatz 6 die gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ausschließlich ihr.400,00 €400,00 €800,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 2 Buchstabe c und Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnenwahlgrab (Doppelgrab usw.), je GrabstätteDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2 Buchstabe e 22 Euro je Grabstätte und Jahr.400,00 €400,00 €800,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 2 Buchstabe d und Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Ruhebaum für Familien- und Freundeskreise im Urnenwald Lichtenau, Kategorie 1, ganzer BaumDer Betrag gilt für den ganzen Baum, unter dem nach Paragraf 9 der Urnenwaldsatzung bis zu zwölf Urnen beigesetzt werden dürfen. Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2: Die Gebühr umfasst das Nutzungsrecht, die Pflege sowie die Beschriftung. Grabpflege durch Angehörige ist nach Paragraf 12 Absatz 1 und 3 sogar untersagt. Nutzungsrecht und Ruhezeit betragen nach Paragraf 7 Absatz 3 fünfundzwanzig Jahre.6.000,00 €250,00 €6.250,00 €25 J.Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 der Urnenwaldsatzung
Ruhebaum für Familien- und Freundeskreise im Urnenwald Lichtenau, Kategorie 2, ganzer BaumAuch dieser Betrag gilt für den ganzen Baum mit bis zu zwölf Urnen. Was Kategorie 1 von Kategorie 2 unterscheidet, sagt die Satzung nicht; Paragraf 11 Absatz 3 nennt nur eine gelbe und eine grüne Markierung für die Baumklassen. Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2.3.500,00 €250,00 €3.750,00 €25 J.Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 der Urnenwaldsatzung
Begräbnisstätte an einem Gemeinschafts-Ruhebaum im Urnenwald Lichtenau, Kategorie 1Hier gilt der Betrag je Stelle und nicht je Baum. Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2, wonach die Gebühr das Nutzungsrecht, die Pflege sowie die Beschriftung umfasst.1.200,00 €250,00 €1.450,00 €25 J.Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 der Urnenwaldsatzung
Begräbnisstätte an einem Gemeinschafts-Ruhebaum im Urnenwald Lichtenau, Kategorie 2Das günstigste Grab im Urnenwald, je Stelle. Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2. Nach Paragraf 11 Absatz 7 kann auf Wunsch eine Namenstafel von höchstens zehn mal zehn Zentimetern am Baum angebracht werden, die Stelle ist also nicht anonym.650,00 €250,00 €900,00 €25 J.Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 der Urnenwaldsatzung
Begräbnisstätte an einem Kinder-Ruhebaum im Urnenwald LichtenauNach Paragraf 9 Nummer 3 der Urnenwaldsatzung nur für die Beisetzung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr sowie für Tot- und Frühgeburten. Pflegefrei nach Paragraf 13 Absatz 2.650,00 €250,00 €900,00 €25 J.Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 3 der Urnenwaldsatzung

14 weitere Gebühren in der Satzung von Lichtenau

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erwachsenensargbestattung650,00 €Paragraf 4 Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung
Kindersargbestattung300,00 €Paragraf 4 Ziffer 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
Urnenbestattung400,00 €Paragraf 4 Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Beisetzung im Urnenwald Lichtenau, je Beisetzung250,00 €Paragraf 13 Absatz 3 der Urnenwaldsatzung
Abdecken des Erdhügels15,00 €Paragraf 4 Ziffer 3 Buchstabe d der Gebührensatzung
Auspumpen einer Grabstelle23,00 €Paragraf 4 Ziffer 3 Buchstabe e der Gebührensatzung
Stundenlohn bei unvorhersehbaren Leistungen29,00 €Paragraf 4 Ziffer 3 Buchstabe f der Gebührensatzung
Ausgrabung und Umbettung von Leichen und UrnenGebühren werden in Höhe der anfallenden Kosten erhobenParagraf 4 Ziffer 4 der Gebührensatzung
Zulassung von Denkmalen, Grabsteinen, Kreuzen und ähnlichem für ein Einzelgrab20,00 €Paragraf 4 Ziffer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung
Zulassung von Denkmalen, Grabsteinen, Kreuzen und ähnlichem für ein Wahlgrab20,00 €Paragraf 4 Ziffer 5 Buchstabe b der Gebührensatzung
Benutzung der Friedhofskapellenentfällt, die Satzung erhebt dafür keine GebührParagraf 4 Ziffer 6 der Gebührensatzung
Benutzung der Leichenkühltruhe, pauschal100,00 €Paragraf 4 Ziffer 7 der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstätte und Jahr22,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 Buchstabe g der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Grabstätte und Jahr22,00 €Paragraf 4 Ziffer 2 Buchstabe e der Gebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Friedhofskapellen in der Stadt Lichtenau, vom 01.12.2016, beschlossen vom Rat am 17.11.2016, in Kraft seit 01.01.2017, seither nicht geändert.

Was ein Grab in Lichtenau über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.900,00 €

Reihengrab für Erwachsene in Lichtenau, über 30 Jahre, das sind 296,67 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 1 Buchstabe a und Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung450,00 €
BestattungParagraf 4 Ziffer 3 Buchstabe a der Gebührensatzung650,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.100,00 €

Das gewöhnliche Erdgrab in Lichtenau, mit der Bestattungsgebühr zusammen 1.100 Euro. Die Nutzungsdauer entspricht nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Ruhezeit, und die beträgt nach Paragraf 11 dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengräbern nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Friedhofskapellen in der Stadt Lichtenau, vom 01.12.2016, beschlossen vom Rat am 17.11.2016, in Kraft seit 01.01.2017, seither nicht geändert. Erfasst am 06.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

17 Fragen, die die Satzung von Lichtenau offenlässt

  • Die Gebührensatzung stammt vom 01.12.2016 und gilt seit dem 01.01.2017, ist also älter als drei Jahre. Wir haben deshalb alle 198 Amtsblätter der Jahrgänge 2016 bis 2026 aus dem Amtsblattarchiv der Stadt heruntergeladen und im Volltext nach den Wörtern Friedhof, Bestattung und Urnenwald durchsucht. Genau drei Bekanntmachungen betreffen das Friedhofswesen: die Gebührensatzung selbst in Nr. 15 vom 02.12.2016, die 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung in Nr. 18 vom 06.11.2017 und die Urnenwaldsatzung in Nr. 12 vom 06.10.2021. Eine Änderung der Gebührensätze ist seit 2016 nicht bekannt gemacht worden.
  • Jeder Betrag der beiden Ortsrechtsdateien wurde gegen den amtlichen Wortlaut im Amtsblatt geprüft. Beide Fassungen stimmen zeichengleich überein, eine fehlende führende Ziffer gibt es in keiner Richtung. Die Urnenwalddatei im Ortsrecht ist ein Scan ohne Textebene und wurde als Bild gelesen; das Amtsblatt derselben Satzung liefert denselben Text maschinenlesbar und bestätigt alle sechs Beträge.
  • Die Wiesengräber führen wir NICHT als pflegefrei. Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung nimmt anonyme Grabfelder und Wiesengrabfelder von den Gestaltungsvorschriften aus und sagt, ihre Gestaltung obliege der Friedhofsverwaltung. Das Wort lautet Gestaltung und nicht Pflege, und Paragraf 28 Absatz 3 legt Herrichtung und Instandhaltung ohne jede Ausnahme dem Nutzungsberechtigten auf. Nach Paragraf 21 Absatz 6 sind auf Wiesengrabstätten flachliegende Grabmale zulässig, die Grabstelle ist also auffindbar und pflegbar. Auch die Rechenprobe stützt das: Der Aufschlag des Wiesengrabes gegenüber dem gewöhnlichen Grab beträgt beim Erdreihengrab 250 Euro und beim Urnenreihengrab 20 Euro, beim Wahlgrab ist das Wiesengrab sogar 300 Euro billiger. Ein einheitlicher Pflegesatz je Jahr steckt in diesen Zahlen nicht.
  • Die beiden anonymen Grabarten führen wir als pflegefrei, weil es dort keine auffindbare Einzelgrabstelle gibt und nicht, weil die Satzung eine Pflegeleistung der Stadt benennt. Paragraf 21 Absatz 7 der Friedhofssatzung lässt auf anonymen Urnenreihengrabstätten keine Grabmale zu, Paragraf 19 Absatz 3 weist die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu und Paragraf 28 Absatz 6 legt die gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ausschließlich in ihre Hand. Einen Satz, der die Pflege ausdrücklich in die Gebühr einrechnet, gibt es für die anonymen Gräber der vierzehn Friedhöfe nicht.
  • Für die fünf Grabarten des Urnenwaldes ist die Pflegefreiheit dagegen wörtlich belegt: Paragraf 13 Absatz 2 der Urnenwaldsatzung sagt, die Gebühren umfassten das Nutzungsrecht, die Pflege sowie die Beschriftung. Paragraf 12 Absatz 1 untersagt Grabpflege im herkömmlichen Sinne, Absatz 3 verbietet Pflegeeingriffe durch Angehörige, und Absatz 4 legt die Ersatzpflanzung eines umgestürzten Ruhebaumes auf Kosten der Stadt fest.
  • Die 250 Euro für eine Beisetzung im Urnenwald sind der einzige Betrag, den wir mit Vorbehalt übernehmen. Paragraf 13 Absatz 3 der Urnenwaldsatzung sagt, die Kosten der Beisetzung seien in den Nutzungsgebühren nicht enthalten und beliefen sich zurzeit auf 250 Euro pro Beisetzung. Das Wort zurzeit und Paragraf 6 Absatz 4, wonach die Beisetzung ausschließlich durch die von den Angehörigen bestellten Bestatter durchgeführt wird, sprechen dafür, dass es sich um den Preis des Bestatters handelt und nicht um eine Gebühr der Stadt. Wir setzen den Betrag trotzdem an, weil die Satzung ihn selbst nennt und der Angehörige ihn in jedem Fall zahlt.
  • Die Nutzungsgebühr für einen Familien- oder Freundesruhebaum gilt nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe a der Urnenwaldsatzung für den ganzen Baum, unter dem nach Paragraf 9 bis zu zwölf Urnen Platz finden. Ein Preis für eine einzelne Stelle an einem solchen Baum steht nicht im Tarif. Bei den Gemeinschafts- und Kinderruhebäumen gilt der Betrag dagegen je Stelle.
  • Was die Kategorie 1 eines Ruhebaumes von der Kategorie 2 unterscheidet, sagt die Urnenwaldsatzung nicht. Paragraf 11 Absatz 3 nennt nur, dass die unterschiedlichen Baumklassen mit einer gelben beziehungsweise grünen Markierung gekennzeichnet sind. Der Preisunterschied beträgt beim Familienbaum 2.500 Euro und beim Gemeinschaftsbaum 550 Euro je Stelle.
  • Paragraf 16 Absatz 2 der Urnenwaldsatzung spricht von einer Mindestruhezeit von zurzeit 99 Jahren und verweist dafür auf Paragraf 7 Absatz 3. Dort stehen jedoch 25 Jahre; die 99 Jahre sind nach Paragraf 1 Absatz 3 die Widmungsdauer der Fläche bis zum 31.12.2121. Wir folgen dem Wortlaut des Paragrafen 7 Absatz 3 und setzen 25 Jahre an.
  • Der Tarif von 2016 nennt in Ziffer 1 Buchstabe e das Wahlgrab mit 700 Euro je Grabstätte und in Buchstabe f das Wahlgrab als Wiesengrabstätte mit 400 Euro je Grabstelle. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung führt Wahlgrabstätten ein- oder mehrstellig mit einer Größe von je 2,40 mal 1,20 Meter. Ob die beiden Bezugsgrößen bewusst verschieden gewählt sind oder ob es sich um eine Ungenauigkeit der Satzung handelt, lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen. Wir übernehmen beide Beträge so, wie sie dastehen.
  • Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe h der Friedhofssatzung kennt eine Urnenwahlgrabstätte als Wiesengrab. Der Gebührentarif von 2016 führt dafür keine eigene Zeile. Wir erfassen diese Grabart deshalb nicht, statt ihr einen Betrag zuzuordnen, der nicht in der Satzung steht.
  • Für die Ausgrabung und Umbettung von Leichen und Urnen nennt Ziffer 4 des Tarifs keinen Betrag, sondern erhebt Gebühren in Höhe der anfallenden Kosten. Für die Benutzung der Friedhofskapellen sagt Ziffer 6 ausdrücklich, dass eine Gebühr entfällt. Eine Trauerhallengebühr gibt es in Lichtenau also nicht.
  • Eine Abräumgebühr nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit kennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten Grabmale und bauliche Anlagen selbst entfernen; nur wenn die Friedhofsverwaltung eine Wahlgrabstätte abräumt, trägt der Nutzungsberechtigte die Kosten. Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, ein Vomhundertsatz aus der Haushaltssatzung oder eine Umsatzsteuerzeile stehen in keiner der beiden Satzungen.
  • Der Tarif führt je Bestattungsform genau eine Pflichtzeile. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt das Ausheben und Verfüllen der Gräber in die Hand der Friedhofsverwaltung, eine zweite Zeile für das Öffnen und Schließen des Grabes gibt es nicht. Das Abdecken des Erdhügels für 15 Euro und das Auspumpen einer Grabstelle für 23 Euro sind Einzelfallleistungen und in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für vierzehn Friedhöfe in Asseln, Atteln, Blankenrode, Dalheim, Ebbinghausen, Grundsteinheim, Hakenberg, Henglarn, Herbram, Holtheim, Husen, Iggenhausen, Kleinenberg und Lichtenau. Paragraf 3 Absatz 1 teilt das Stadtgebiet in vierzehn Bestattungsbezirke und ordnet den Ortsteil Herbram-Wald dem Bezirk Herbram zu, so dass alle fünfzehn Ortsteile abgedeckt sind. Es gibt in Lichtenau also nur einen Tarif und nicht mehrere nach Ortsteilen. Der jüdische Friedhof im Stadtgebiet hat einen anderen Träger und fällt nicht unter diese Satzung.
  • Wir haben die Inhaltsübersicht der Friedhofssatzung in beide Richtungen gegen ihren Text geprüft: Die Paragrafen 1 bis 38 stehen vollständig in beiden, es fehlt keiner und es steht keiner zu viel. Paragraf 37 Absatz 1 Buchstabe h verweist allerdings auf Paragraf 28 Absatz 9, während die Kunststoffregel dort in Absatz 8 steht.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus an der Langen Straße 39.

Friedhöfe in Lichtenau und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 06.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.