Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05754012
Alle 8 Friedhöfe in Halle (Westf.)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05201 183-272
- Stadt Halle (Westf.), Friedhofsverwaltung im Baubetriebshof
- 1.280,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 970,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
33790 Halle (Westf.)
Reihengrabstätte
Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Halle (Westf.) nehmen zusammen 10,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof III ist der größte mit 9,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 900 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 2 km entfernt, der entlegenste 4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 1 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Halle (Westf.) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Halle (Westf.), Friedhofsverwaltung im Baubetriebshof
Brandheide 4733790 Halle (Westf.)
05201 183-272
- Sprechzeiten
Die 8 Friedhöfe in Halle (Westf.), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof III | 9,6 ha | 3,2 km | 4 Anlagen, nächste 100 m | Halle, Berliner Straße, 270 mBus 68, Bus Ha-T1, Bus N19 | keine Angabe |
| Friedhof II | 6.570 m² | 2,3 km | 36 Anlagen, nächste 60 m | Halle ZOB, 80 mBus 43, Bus 61, Bus 68, Bus 86 | keine Angabe |
| Waldgräber | 2.440 m² | 3,5 km | 2 Anlagen, nächste 200 m | Halle, Berliner Straße, 600 mBus 68, Bus Ha-T1, Bus N19 | keine Angabe |
| Familiengrabstätte Kisker | 900 m² | 3,7 km | keine erfasst | Halle, Hagedornstraße, 580 mBus Ha-T4 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Halle (Westfalen)Denkmal | 730 m² | 2 km | 6 Anlagen, nächste 150 m | Halle, Lindenschule, 450 mBus 86, Bus Ha-T4 | jüdisch |
| Apothekergräber | 400 m² | 3,6 km | 5 Anlagen, nächste 240 m | Halle, Tiefer Weg, 290 mBus 61, Bus 68, Bus 86 | keine Angabe |
| Familiengrabstätte Brinkmann | 240 m² | 4 km | keine erfasst | Halle-Ascheloh, Kalkwerk, 650 mBus 61, Bus 68, Bus 86, Bus Ha-T1 | keine Angabe |
| Begräbnis Hagedorn-Delius | 30 m² | 3,7 km | 5 Anlagen, nächste 280 m | Halle, Tiefer Weg, 360 mBus 61, Bus 68, Bus 86 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Halle (Westf.) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Hüllhorst | 32,8 km | 1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an243,00 € gespart | 475,00 €Anonyme Urnengrabstätte495,00 € gespart |
| Preußisch Oldendorf | 31,1 km | 1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab230,00 € gespart | 550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld420,00 € gespart |
| Gütersloh | 15,7 km | 1.142,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren138,00 € gespart | 347,00 €Urnenreihengrab, je Grabstelle623,00 € gespart |
| Halle (Westf.) (hier) | - | 1.280,00 €Reihengrabstätte | 970,00 €Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung |
| Lage | 32,1 km | 1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte | 420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne550,00 € gespart |
| Bielefeld | 14 km | 1.856,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Sennefriedhof | 469,00 €Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am Jahnplatz501,00 € gespart |
| Bad Salzuflen | 28,7 km | 1.918,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen, Sarg, Erwachsene | 1.079,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Melle | 17,4 km | 1.920,00 €Reihengrab für Personen über 6 Jahre | 800,00 €Urnenstätte für eine Urne170,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 32,8 km | 243,00 €in Hüllhorst, 32,8 km entfernt | 623,00 €in Gütersloh, 15,7 km entfernt |
Was ein Grab in Halle (Westf.) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in den Ortsteilen Hörste und Kölkebeck der Stadt Halle (Westf.), im Ortsrecht der Stadt im Ordner Finanzen als Friedhofsgebührensatzung geführt, vom 16.12.2021, vom Rat am 15.12.2021 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2022, setzt die gleichnamige Satzung vom 15.12.2016 außer Kraft.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabstätteDas günstigste Grab in Halle (Westf.). Reihengrabstätten sind nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Verstorbener bestattet werden. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 15 Euro je Grabstelle und Jahr fällt hier nicht an: Ziffer 2 erhebt sie ausdrücklich nur von den Wahlgrabinhabern. Herrichtung und Instandhaltung liegen nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten, das Grabmal darf nach Paragraf 16 Absatz 1 höchstens 0,80 Meter hoch sein. | 630,00 € | 650,00 € | 1.280,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte mit UrnenbeisetzungDas günstigste Urnengrab in Halle (Westf.). Paragraf 13 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung lässt zu, dass anstelle eines Sarges eine Urne in einer Reihengrabstätte beigesetzt wird. Die Nutzungsgebühr ist dieselbe wie beim Sarggrab, denn Ziffer 1.1 nennt nur Reihengräber und unterscheidet nicht nach der Bestattungsart; die Bestattungsgebühr beträgt nach Ziffer 3 Buchstabe c für Urnen 340 statt 650 Euro. Auch hier fällt keine Friedhofsunterhaltungsgebühr an, und die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Es bleibt bei einem Verstorbenen je Grabstätte. | 630,00 € | 340,00 € | 970,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 1.1 in Verbindung mit Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNur für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschliesslich Tot- und Fehlgeburten, Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Die Ruhezeit beträgt hier nach Paragraf 9 zwanzig statt dreissig Jahre, die Nutzungsgebühr bleibt mit 630 Euro dieselbe; einen ermässigten Satz für Kindergräber kennt Ziffer 1.1 nicht. Die Bestattungsgebühr beträgt nach Ziffer 3 Buchstabe b 320 Euro, für beurkundete Totgeburten nach Buchstabe d 240 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 3 dürfen ausnahmsweise gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren oder ein Elternteil und ein gleichzeitig verstorbenes Kind unter einem Jahr zusammen bestattet werden. | 630,00 € | 320,00 € | 950,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 1.1 in Verbindung mit Ziffer 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| RasenurnenreihengrabstätteDie einzige pflegefreie Grabart in Halle (Westf.), und die Satzung sagt es dreifach. Ziffer 1.3 des Tarifs führt sie als Rasenurnenreihengrab mit Nutzungsrecht für dreissig Jahre einschliesslich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt sie wörtlich pflegefreie Grabstätten ohne persönliche Gestaltungsmöglichkeit, deren Graboberfläche ausschliesslich aus Rasen besteht. Absatz 2 sagt, die Pflege beschränke sich auf das Mähen, Ausbessern und Säubern der Rasenfläche, werde von der Friedhofsträgerin übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Grabschmuck und Grabmale sind nach Absatz 1 nicht zulässig und werden entfernt. Nach Absatz 5 muss der Nutzungsberechtigte auf eigene Kosten eine liegende Grabplatte von höchstens 35 mal 40 Zentimeter am Kopfende niveaugleich einlassen; sie steht in keiner Gebührenordnung. Beigesetzt wird eine Urne, bei zwei gleichzeitig verstorbenen Familienmitgliedern zwei. Ein Wiedererwerb ist nach Absatz 3 nicht möglich. | 1.390,00 € | 340,00 € | 1.730,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstätte, zweistelligDer Betrag gilt für die kleinste erhältliche Wahlgrabstätte, denn Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung vergibt Wahlgrabstätten nur als zwei- oder mehrstellige Grabstätten. Er setzt sich aus zwei Posten zusammen: der Nutzungsgebühr von 630 Euro je Grabstelle für dreissig Jahre nach Ziffer 1.2 Buchstabe a und der Friedhofsunterhaltungsgebühr von 15 Euro je Grabstelle und Jahr nach Ziffer 2, die von sämtlichen Wahlgrabinhabern erhoben wird, über dreissig Jahre also 450 Euro je Grabstelle. Zwei Grabstellen ergeben 2.160 Euro; jede weitere Grabstelle kostet 1.080 Euro. Je Grabstelle darf nach Paragraf 12 Absatz 3 ein Sarg oder bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Herrichtung und Pflege liegen nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten, der nach Paragraf 12 Absatz 9 über Gestaltung und Pflege entscheidet. Das Grabmal darf nach Paragraf 16 Absatz 1 in der Regel 1,20 Meter hoch sein. | 2.160,00 € | 650,00 € | 2.810,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 1.2 Buchstabe a in Verbindung mit Ziffer 2 der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstätte, zweistellig, mit UrnenbeisetzungDieselbe zweistellige Wahlgrabstätte, nur mit Urnen belegt: Nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung dürfen je Grabstelle bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, bei zwei Grabstellen also bis zu vier. Die Nutzungs- und die Unterhaltungsgebühr sind dieselben wie beim Sargwahlgrab, nur die Bestattungsgebühr beträgt nach Ziffer 3 Buchstabe c 340 statt 650 Euro je Beisetzung. Wer nur eine Urne beisetzen will, fährt mit der Reihengrabstätte deutlich günstiger; die Wahlgrabstätte lohnt sich, wenn die Lage bestimmt werden soll oder mehrere Beisetzungen geplant sind. | 2.160,00 € | 340,00 € | 2.500,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 1.2 Buchstabe a in Verbindung mit Ziffer 2 und Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Halle (Westf.)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Halle (Westf.)?
- In Halle (Westf.) sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Halle (Westf.)?
- Friedhof III ist mit 9,6 ha der größte Friedhof in Halle (Westf.). Er liegt 3,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Halle (Westf.)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Halle (Westf.) gelten 30 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Halle (Westf.)?
- Ein Grab in Halle (Westf.) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung mit 970,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in den Ortsteilen Hörste und Kölkebeck der Stadt Halle (Westf.), im Ortsrecht der Stadt im Ordner Finanzen als Friedhofsgebührensatzung geführt, vom 16.12.2021, vom Rat am 15.12.2021 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2022, setzt die gleichnamige Satzung vom 15.12.2016 außer Kraft.
- Wer ist für die Friedhöfe in Halle (Westf.) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Halle (Westf.) ist Stadt Halle (Westf.), Friedhofsverwaltung im Baubetriebshof zuständig, Brandheide 47, 33790 Halle (Westf.), Telefon 05201 183-272. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Halle (Westf.), die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in den Ortsteilen Hörste und Kölkebeck der Stadt Halle (Westf.), im Ortsrecht der Stadt im Ordner Finanzen als Friedhofsgebührensatzung geführt vom 16.12.2021, vom Rat am 15.12.2021 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2022, setzt die gleichnamige Satzung vom 15.12.2016 außer Kraft
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in den Ortsteilen Hörste und Kölkebeck der Stadt Halle (Westf.) mit den Grabarten, der Ruhezeit, der Nutzungszeit und den Pflegeregeln vom 27.04.2023, vom Rat in der Sitzung vom 27.04.2023 beschlossen, in Kraft seit 01.06.2023, löst die Friedhofssatzung vom 15.12.2016 ab
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.