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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05754012

Alle 8 Friedhöfe in Halle (Westf.)

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05201 183-272
Stadt Halle (Westf.), Friedhofsverwaltung im Baubetriebshof

33790 Halle (Westf.)

1.280,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte

970,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung

8
Friedhöfe mit Namen

3 weitere Flächen ohne Namen

Die 8 Friedhöfe in Halle (Westf.) nehmen zusammen 10,7 ha ein

Kurz beantwortet

Halle (Westf.) hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 10,7 ha. Der größte ist Friedhof III mit 9,6 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof Halle (Westfalen) mit 2 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Halle (Westf.) abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof III ist der größte mit 9,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 900 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 2 km entfernt, der entlegenste 4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 1 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Halle (Westf.) rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Halle (Westf.), Friedhofsverwaltung im Baubetriebshof

Brandheide 47
33790 Halle (Westf.)
05201 183-272
Sprechzeiten
Die Friedhofsverwaltung von Halle (Westf.) im Netz

Die 8 Friedhöfe in Halle (Westf.), der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof III9,6 ha3,2 km4 Anlagen, nächste 100 mHalle, Berliner Straße, 270 mBus 68, Bus Ha-T1, Bus N19keine Angabe
Friedhof II6.570 m²2,3 km36 Anlagen, nächste 60 mHalle ZOB, 80 mBus 43, Bus 61, Bus 68, Bus 86keine Angabe
Waldgräber2.440 m²3,5 km2 Anlagen, nächste 200 mHalle, Berliner Straße, 600 mBus 68, Bus Ha-T1, Bus N19keine Angabe
Familiengrabstätte Kisker900 m²3,7 kmkeine erfasstHalle, Hagedornstraße, 580 mBus Ha-T4keine Angabe
Jüdischer Friedhof Halle (Westfalen)Denkmal730 m²2 km6 Anlagen, nächste 150 mHalle, Lindenschule, 450 mBus 86, Bus Ha-T4jüdisch
Apothekergräber400 m²3,6 km5 Anlagen, nächste 240 mHalle, Tiefer Weg, 290 mBus 61, Bus 68, Bus 86keine Angabe
Familiengrabstätte Brinkmann240 m²4 kmkeine erfasstHalle-Ascheloh, Kalkwerk, 650 mBus 61, Bus 68, Bus 86, Bus Ha-T1keine Angabe
Begräbnis Hagedorn-Delius30 m²3,7 km5 Anlagen, nächste 280 mHalle, Tiefer Weg, 360 mBus 61, Bus 68, Bus 86keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Halle (Westf.) kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Hüllhorst32,8 km1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an243,00 € gespart475,00 €Anonyme Urnengrabstätte495,00 € gespart
Preußisch Oldendorf31,1 km1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab230,00 € gespart550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld420,00 € gespart
Gütersloh15,7 km1.142,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren138,00 € gespart347,00 €Urnenreihengrab, je Grabstelle623,00 € gespart
Halle (Westf.) (hier)-1.280,00 €Reihengrabstätte970,00 €Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung
Lage32,1 km1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne550,00 € gespart
Bielefeld14 km1.856,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen von Verstorbenen über 5 Jahre auf dem Sennefriedhof469,00 €Urnengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage des Alten Friedhofs am Jahnplatz501,00 € gespart
Bad Salzuflen28,7 km1.918,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen, Sarg, Erwachsene1.079,00 €Urnenreihengrabstätte
Melle17,4 km1.920,00 €Reihengrab für Personen über 6 Jahre800,00 €Urnenstätte für eine Urne170,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 32,8 km243,00 €in Hüllhorst, 32,8 km entfernt623,00 €in Gütersloh, 15,7 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Halle (Westf.) kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in den Ortsteilen Hörste und Kölkebeck der Stadt Halle (Westf.), im Ortsrecht der Stadt im Ordner Finanzen als Friedhofsgebührensatzung geführt, vom 16.12.2021, vom Rat am 15.12.2021 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2022, setzt die gleichnamige Satzung vom 15.12.2016 außer Kraft.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ReihengrabstätteDas günstigste Grab in Halle (Westf.). Reihengrabstätten sind nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Verstorbener bestattet werden. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 15 Euro je Grabstelle und Jahr fällt hier nicht an: Ziffer 2 erhebt sie ausdrücklich nur von den Wahlgrabinhabern. Herrichtung und Instandhaltung liegen nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten, das Grabmal darf nach Paragraf 16 Absatz 1 höchstens 0,80 Meter hoch sein.630,00 €650,00 €1.280,00 €30Paragraf 4 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung
Reihengrabstätte mit UrnenbeisetzungDas günstigste Urnengrab in Halle (Westf.). Paragraf 13 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung lässt zu, dass anstelle eines Sarges eine Urne in einer Reihengrabstätte beigesetzt wird. Die Nutzungsgebühr ist dieselbe wie beim Sarggrab, denn Ziffer 1.1 nennt nur Reihengräber und unterscheidet nicht nach der Bestattungsart; die Bestattungsgebühr beträgt nach Ziffer 3 Buchstabe c für Urnen 340 statt 650 Euro. Auch hier fällt keine Friedhofsunterhaltungsgebühr an, und die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Es bleibt bei einem Verstorbenen je Grabstätte.630,00 €340,00 €970,00 €30Paragraf 4 Ziffer 1.1 in Verbindung mit Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNur für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschliesslich Tot- und Fehlgeburten, Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Die Ruhezeit beträgt hier nach Paragraf 9 zwanzig statt dreissig Jahre, die Nutzungsgebühr bleibt mit 630 Euro dieselbe; einen ermässigten Satz für Kindergräber kennt Ziffer 1.1 nicht. Die Bestattungsgebühr beträgt nach Ziffer 3 Buchstabe b 320 Euro, für beurkundete Totgeburten nach Buchstabe d 240 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 3 dürfen ausnahmsweise gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren oder ein Elternteil und ein gleichzeitig verstorbenes Kind unter einem Jahr zusammen bestattet werden.630,00 €320,00 €950,00 €20Paragraf 4 Ziffer 1.1 in Verbindung mit Ziffer 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
RasenurnenreihengrabstätteDie einzige pflegefreie Grabart in Halle (Westf.), und die Satzung sagt es dreifach. Ziffer 1.3 des Tarifs führt sie als Rasenurnenreihengrab mit Nutzungsrecht für dreissig Jahre einschliesslich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt sie wörtlich pflegefreie Grabstätten ohne persönliche Gestaltungsmöglichkeit, deren Graboberfläche ausschliesslich aus Rasen besteht. Absatz 2 sagt, die Pflege beschränke sich auf das Mähen, Ausbessern und Säubern der Rasenfläche, werde von der Friedhofsträgerin übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Grabschmuck und Grabmale sind nach Absatz 1 nicht zulässig und werden entfernt. Nach Absatz 5 muss der Nutzungsberechtigte auf eigene Kosten eine liegende Grabplatte von höchstens 35 mal 40 Zentimeter am Kopfende niveaugleich einlassen; sie steht in keiner Gebührenordnung. Beigesetzt wird eine Urne, bei zwei gleichzeitig verstorbenen Familienmitgliedern zwei. Ein Wiedererwerb ist nach Absatz 3 nicht möglich.1.390,00 €340,00 €1.730,00 €30Paragraf 4 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung
Wahlgrabstätte, zweistelligDer Betrag gilt für die kleinste erhältliche Wahlgrabstätte, denn Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung vergibt Wahlgrabstätten nur als zwei- oder mehrstellige Grabstätten. Er setzt sich aus zwei Posten zusammen: der Nutzungsgebühr von 630 Euro je Grabstelle für dreissig Jahre nach Ziffer 1.2 Buchstabe a und der Friedhofsunterhaltungsgebühr von 15 Euro je Grabstelle und Jahr nach Ziffer 2, die von sämtlichen Wahlgrabinhabern erhoben wird, über dreissig Jahre also 450 Euro je Grabstelle. Zwei Grabstellen ergeben 2.160 Euro; jede weitere Grabstelle kostet 1.080 Euro. Je Grabstelle darf nach Paragraf 12 Absatz 3 ein Sarg oder bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Herrichtung und Pflege liegen nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten, der nach Paragraf 12 Absatz 9 über Gestaltung und Pflege entscheidet. Das Grabmal darf nach Paragraf 16 Absatz 1 in der Regel 1,20 Meter hoch sein.2.160,00 €650,00 €2.810,00 €30Paragraf 4 Ziffer 1.2 Buchstabe a in Verbindung mit Ziffer 2 der Gebührensatzung
Wahlgrabstätte, zweistellig, mit UrnenbeisetzungDieselbe zweistellige Wahlgrabstätte, nur mit Urnen belegt: Nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung dürfen je Grabstelle bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, bei zwei Grabstellen also bis zu vier. Die Nutzungs- und die Unterhaltungsgebühr sind dieselben wie beim Sargwahlgrab, nur die Bestattungsgebühr beträgt nach Ziffer 3 Buchstabe c 340 statt 650 Euro je Beisetzung. Wer nur eine Urne beisetzen will, fährt mit der Reihengrabstätte deutlich günstiger; die Wahlgrabstätte lohnt sich, wenn die Lage bestimmt werden soll oder mehrere Beisetzungen geplant sind.2.160,00 €340,00 €2.500,00 €30Paragraf 4 Ziffer 1.2 Buchstabe a in Verbindung mit Ziffer 2 und Ziffer 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Halle (Westf.)

Wie viele Friedhöfe gibt es in Halle (Westf.)?
In Halle (Westf.) sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Halle (Westf.)?
Friedhof III ist mit 9,6 ha der größte Friedhof in Halle (Westf.). Er liegt 3,2 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Halle (Westf.)?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Halle (Westf.) gelten 30 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 9 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Halle (Westf.)?
Ein Grab in Halle (Westf.) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrabstätte mit Urnenbeisetzung mit 970,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in den Ortsteilen Hörste und Kölkebeck der Stadt Halle (Westf.), im Ortsrecht der Stadt im Ordner Finanzen als Friedhofsgebührensatzung geführt, vom 16.12.2021, vom Rat am 15.12.2021 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2022, setzt die gleichnamige Satzung vom 15.12.2016 außer Kraft.
Wer ist für die Friedhöfe in Halle (Westf.) zuständig?
Für die Friedhöfe in Halle (Westf.) ist Stadt Halle (Westf.), Friedhofsverwaltung im Baubetriebshof zuständig, Brandheide 47, 33790 Halle (Westf.), Telefon 05201 183-272. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Halle (Westf.), die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.