Melle · Niedersachsen · AGS 03459024
Friedhofsgebühren in Melle, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Melle samt Gebührentarif, Ortsrecht 67/2, vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Melle und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Melle.
- 795,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 7.350,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Verstorbener bis zu 6 Jahren
Anonyme Grabstätte für Totgeburten, mit Beisetzung
Wahlgrab mit 4 Grabstellen, mit Beisetzung
Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Melle kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
11 Grabarten für die Erdbestattung in Melle
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Kinder bis zu 6 JahrenDie Ruhezeit von 20 Jahren steht auch in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 3 nicht möglich. | 480,00 € | 570,00 € | 1.050,00 € | 20 J. | Ziffer A 1.1.1 und Ziffer A 2.2.1 des Gebührentarifs |
| Reihengrab für Personen über 6 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Melle. Die Grabstätte muss nach Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung mit einer Steineinfassung angelegt und vom Nutzungsberechtigten gepflegt werden. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 3 nicht möglich. | 850,00 € | 1.070,00 € | 1.920,00 € | 30 J. | Ziffer A 1.1.2 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Anonyme Grabstätte für TotgeburtenOb die Grabstätte einen Sarg oder eine Urne aufnimmt, sagt der Tarif nicht; wir führen sie als Erdgrab. Als anonyme Grabstätte liegt sie in einer vom Friedhofsträger zu pflegenden Fläche nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung. Auf diese anonyme Grabstättenform kommt nach Ziffer 5 des Gebührentarifs die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer obendrauf, auch auf die Bestattungsgebühr. Unsere Beträge sind die Nettobeträge des Tarifs; einen Satz oder einen Bruttobetrag nennt die Satzung nicht. | 480,00 € | 315,00 € | 795,00 € | 20 J. | Ziffer A 1.1.5 und Ziffer A 2.2.3 des Gebührentarifs |
| Grabstätte für anonyme ErdbestattungenNach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung liegen anonyme Reihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche unter Rasen, Stein oder Grabhumus. Auf diese anonyme Grabstättenform kommt nach Ziffer 5 des Gebührentarifs die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer obendrauf, auch auf die Bestattungsgebühr. Unsere Beträge sind die Nettobeträge des Tarifs; einen Satz oder einen Bruttobetrag nennt die Satzung nicht. | 2.560,00 € | 1.070,00 € | 3.630,00 € | 30 J. | Ziffer A 1.1.6 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Rasengrabstätte für ErdbestattungenNach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung liegen Rasenreihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche unter Rasen. Die einheitliche Grabplatte stellt der Friedhofsträger, ihre Kosten werden den Angehörigen berechnet und stehen nicht im Tarif. | 2.560,00 € | 1.070,00 € | 3.630,00 € | 30 J. | Ziffer A 1.1.7 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Wahlgrab als EinzelgrabDie Nutzungszeit von 40 Jahren steht in Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Bei einer Verlängerung werden nach Ziffer 1.3 des Tarifs dieselben Gebühren erneut fällig. Die Pflege entscheidet nach Paragraf 13 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte. | 1.570,00 € | 1.070,00 € | 2.640,00 € | 40 J. | Ziffer A 1.2.1 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Wahlgrab mit 2 GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen; je Grabstelle sind es nach Ziffer 1.2.5 des Tarifs 1.570 Euro. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an. | 3.140,00 € | 1.070,00 € | 4.210,00 € | 40 J. | Ziffer A 1.2.2 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Wahlgrab mit 3 GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an. | 4.710,00 € | 1.070,00 € | 5.780,00 € | 40 J. | Ziffer A 1.2.3 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Wahlgrab mit 4 GrabstellenVier Grabstellen sind nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Regelfall der Höchstgröße. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an. | 6.280,00 € | 1.070,00 € | 7.350,00 € | 40 J. | Ziffer A 1.2.4 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Reihengrab auf dem muslimischen Friedhof für Kinder bis zu 6 JahrenDer muslimische Friedhof in Melle-Mitte ist nach Paragraf 1 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine eigenständige öffentliche Einrichtung. Die Ruhezeit von 80 Jahren steht in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe c. | 815,00 € | 570,00 € | 1.385,00 € | 80 J. | Ziffer B 1.1.1 und Ziffer B 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Reihengrab auf dem muslimischen Friedhof für Personen über 6 JahreDie Ruhezeit von 80 Jahren steht in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung. In der Bestattungsgebühr sind hier nur Ausheben und Zufüllen der Gruft abgegolten; die Trägerdienste sind nach Paragraf 7 Absatz 5 bei Bestattungen im Leichentuch von den Bestattungsteilnehmern zu übernehmen. | 3.260,00 € | 1.070,00 € | 4.330,00 € | 80 J. | Ziffer B 1.1.2 und Ziffer B 2.1.2 des Gebührentarifs |
5 Grabarten für die Urne in Melle
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenstätte für eine UrneDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Melle. Nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung muss die Grabstätte bepflanzt werden, die Pflege bleibt also beim Nutzungsberechtigten. | 485,00 € | 315,00 € | 800,00 € | 20 J. | Ziffer A 1.1.3 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs |
| Anonyme Urnenstätte für eine UrneNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen anonyme Urnenreihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche. Auf diese anonyme Grabstättenform kommt nach Ziffer 5 des Gebührentarifs die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer obendrauf, auch auf die Bestattungsgebühr. Unsere Beträge sind die Nettobeträge des Tarifs; einen Satz oder einen Bruttobetrag nennt die Satzung nicht. | 1.385,00 € | 315,00 € | 1.700,00 € | 20 J. | Ziffer A 1.1.4 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs |
| Rasengrabstätte für Urnenbestattungen, eine UrneNach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung liegen Urnen-Rasenreihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche unter Rasen. Die Kosten der Grabplatte werden den Angehörigen berechnet und stehen nicht im Tarif. | 1.385,00 € | 315,00 € | 1.700,00 € | 20 J. | Ziffer A 1.1.8 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs |
| Baumgrabstätte für Urnenbestattungen, eine UrneNicht pflegefrei, obwohl der Preis das nahelegt: Nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung beauftragt der Friedhofsträger für Gestaltung und Pflege dieser Fläche einen Dritten, und dieser stellt Gestaltung, Pflege und Grabplatte den Angehörigen in Rechnung. Wie hoch diese Kosten sind, steht in keiner der beiden Satzungen. | 485,00 € | 315,00 € | 800,00 € | 20 J. | Ziffer A 1.1.9 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenDie Nutzungszeit von 30 Jahren steht in Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Nach Paragraf 25 Absatz 4 muss auch das Urnenwahlgrab mit einer Steineinfassung angelegt werden. | 1.200,00 € | 315,00 € | 1.515,00 € | 30 J. | Ziffer A 1.2.6 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs |
28 weitere Gebühren in der Satzung von Melle
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung einer Person bis zu 6 Jahren, einschließlich Ausheben, Ausschmücken und Zufüllen der Gruft sowie Benutzung des Leichenwagens | 570,00 € | Ziffer A 2.2.1 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Person über 6 Jahre | 1.070,00 € | Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Totgeburt | 315,00 € | Ziffer A 2.2.3 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Urne | 315,00 € | Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs |
| Leichenführung | 86,00 € | Ziffer A 2.2.5 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Person bis zu 6 Jahren auf dem muslimischen Friedhof | 570,00 € | Ziffer B 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Person über 6 Jahre auf dem muslimischen Friedhof | 1.070,00 € | Ziffer B 2.1.2 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Totgeburt auf dem muslimischen Friedhof | 315,00 € | Ziffer B 2.1.3 des Gebührentarifs |
| Zusätzliche Grabstättengebühr, wenn eine Urne auf einer Grabstätte für Erdbestattungen beigesetzt wird, je Urne | 295,00 € | Ziffer A 1.5 des Gebührentarifs |
| Jede weitere Grabstelle eines Wahlgrabes | 1.570,00 € | Ziffer A 1.2.5 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab | die Gebühren nach Ziffer 1.2 werden neu fällig | Ziffer A 1.3 des Gebührentarifs |
| Anteilsmäßige Gebühr, wenn die Ruhezeit über die Dauer des Nutzungsrechts hinausgeht, je Jahr | ein Vierzigstel der Gebühr nach Ziffer 1.2 | Ziffer A 1.4 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Leichenkammer | 175,00 € | Ziffer A 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Trauerhalle, der Organist ist gesondert zu zahlen | 430,00 € | Ziffer A 2.1.2 des Gebührentarifs |
| Zuschlag auf die Bestattungsgebühr für Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen | 50 Prozent der Bestattungsgebühr | Ziffer A 2.3 des Gebührentarifs |
| Zuschlag auf die Bestattungsgebühr für Beisetzungen am Samstag | 25 Prozent der Bestattungsgebühr | Ziffer A 2.3 des Gebührentarifs |
| Außergewöhnliche Nebenarbeiten bei einer Beisetzung, etwa Versetzen von Grabmälern und Einfassungen oder Öffnen und Schließen von Gewölben | die dadurch entstehenden Mehrkosten sind zu vergüten | Ziffer A 2.4 des Gebührentarifs |
| Abräumen von abgegebenen Grabstätten | nach tatsächlichem Aufwand, Lohn- und Entsorgungskosten | Ziffer A 2.5 des Gebührentarifs |
| Umbettung eines Kindes bis zu 6 Jahren | Abrechnung nach Aufwand | Ziffer A 3.1.1 des Gebührentarifs |
| Umbettung einer Person über 6 Jahre | Abrechnung nach Aufwand | Ziffer A 3.1.2 des Gebührentarifs |
| Umbettung einer Urne | Abrechnung nach Aufwand | Ziffer A 3.1.3 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung eines Kindes bis zu 6 Jahren | Abrechnung nach Aufwand | Ziffer A 3.2.1 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung einer Person über 6 Jahre | Abrechnung nach Aufwand | Ziffer A 3.2.2 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung einer Urne | Abrechnung nach Aufwand | Ziffer A 3.2.3 des Gebührentarifs |
| Bescheinigung über eine Urnenbeisetzung | 58,00 € | Ziffer A 4.1 des Gebührentarifs |
| Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmälern | 68,00 € | Ziffer A 4.2 des Gebührentarifs |
| Mehrwertsteuer auf anonyme Grabstättenformen einschließlich der Bestattungs- und Verwaltungsgebühren | die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den Gebühren | Ziffer A 5 des Gebührentarifs |
| Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmälern auf dem muslimischen Friedhof | 68,00 € | Ziffer B 4.1 des Gebührentarifs |
Was ein Grab in Melle über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.250,00 €
Reihengrab für Kinder bis zu 6 Jahren in Melle, über 20 Jahre, das sind 312,50 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer A 1.1.1 und Ziffer A 2.2.1 des Gebührentarifs | 480,00 € |
| BestattungZiffer A 2.2.1 des Gebührentarifs | 570,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.050,00 € |
Die Ruhezeit von 20 Jahren steht auch in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 3 nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Melle samt Gebührentarif, Ortsrecht 67/2, vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Melle offenlässt
- Die Baumgrabstätte für Urnenbestattungen nach Ziffer 1.1.9 ist mit 485 Euro so günstig wie die gewöhnliche Urnenstätte und wirkt damit wie ein pflegefreies Grab. Sie ist keines. Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung sagt, dass der Friedhofsträger für Gestaltung und Pflege dieser Fläche einen Dritten beauftragt und dieser die Kosten für Gestaltung, Pflege und Grabplatte den Angehörigen in Rechnung stellt. Der Buchstabe b desselben Absatzes regelt die Urnen-Rasenreihengrabstätte gegenteilig: Dort pflegt der Friedhofsträger, und nur die Grabplatte wird berechnet. Wie hoch die Pflegekosten beim Baumgrab sind, steht in keiner der beiden Satzungen.
- Ziffer 5 des Gebührentarifs verlangt auf anonyme Grabstättenformen einschließlich der unselbständigen Nebenleistungen wie Bestattungen und Verwaltungsgebühren zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Betroffen sind die drei im Tarif mit einem Stern versehenen Grabarten nach den Ziffern 1.1.4, 1.1.5 und 1.1.6 und ihre Bestattungsgebühren. Weder ein Steuersatz noch ein Bruttobetrag steht in der Satzung. Wir übernehmen deshalb die Nettobeträge des Tarifs und weisen den Aufschlag im Hinweis der betroffenen Grabarten aus. Auf die Vergleichszahlen wirkt sich das nicht aus, weil die nicht anonymen Rasengrabstätten nach den Ziffern 1.1.7 und 1.1.8 denselben Nettopreis tragen und keine Steuer auslösen.
- Bei der Rasengrabstätte für Erdbestattungen und bei der Rasengrabstätte für Urnenbestattungen stellt der Friedhofsträger eine einheitliche Grabplatte; ihre Kosten werden nach Paragraf 12 Absatz 6 und Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung den Angehörigen berechnet. Ein Betrag dafür steht weder im Tarif noch in der Friedhofssatzung.
- Reihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten müssen nach Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung mit einer Steineinfassung in vorgeschriebenen Maßen angelegt werden. Diese Kosten trägt der Nutzungsberechtigte, sie sind keine Gebühr der Stadt und stehen deshalb nicht in unseren Beträgen.
- Der Tarif führt unter Ziffer 2.2.5 eine Leichenführung für 86 Euro. Ob sie bei jeder Beisetzung anfällt, sagt keine der beiden Satzungen. Gegen eine zwingende Position spricht, dass Ziffer 2.2 die Benutzung des Leichenwagens bereits in der Bestattungsgebühr abgilt und dass Paragraf 29 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Leichenträger ausdrücklich den Angehörigen zuweist. Wir rechnen die 86 Euro deshalb nicht in die Beisetzungsgebühr ein und führen sie unter den Bestattungsgebühren.
- Unsere Beträge sind Werktagssätze. Nach Ziffer 2.3 des Tarifs erhöht sich die Bestattungsgebühr für genehmigte Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen um 50 Prozent und am Samstag um 25 Prozent.
- Die Benutzung der Leichenkammer für 175 Euro und der Trauerhalle für 430 Euro nach Ziffer 2.1 ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Den Organisten müssen die Angehörigen nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofssatzung selbst benachrichtigen und vergüten.
- Ziffer 2.2 des Tarifs sagt ausdrücklich, dass das Abräumen der Grabstätte in der Bestattungsgebühr nicht enthalten ist. Für abgegebene Grabstätten wird nach Ziffer 2.5 eine Gebühr nach tatsächlichem Aufwand festgesetzt; ein Betrag dafür steht nicht im Tarif.
- Die Beträge für Wahlgräber mit zwei, drei und vier Grabstellen gelten für die gesamte Grabstätte. Je Grabstelle sind es nach Ziffer 1.2.5 des Tarifs 1.570 Euro. Die Bestattungsgebühr fällt zusätzlich für jede einzelne Beisetzung an.
- Ob die anonyme Grabstätte für Totgeburten nach Ziffer 1.1.5 einen Sarg oder eine Urne aufnimmt, sagt der Tarif nicht. Wir führen sie als Erdgrab, weil die zugehörige Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.2.3 unter den Bestattungen steht und Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zu 6 Jahren dieselben 20 Jahre Ruhezeit setzt.
- Paragraf 17 der Friedhofssatzung kennt Gemeinschaftsgrabstätten mit mindestens sechs Grabstellen, die Gewerbetreibende für 40 Jahre erwerben können. Der Gebührentarif nennt dafür keine eigene Zeile. Wir erfassen diese Grabform deshalb nicht.
- Die Satzung gilt nur für die von der Stadt Melle verwalteten Friedhöfe Melle-Mitte, Waldfriedhof Bruchmühlen, Groß Aschen und Riemsloh sowie für den muslimischen Friedhof Melle-Mitte. Die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet tragen die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden; für sie gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eine Dauergrabpflege über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen setzt Melle für keine Grabart voraus. Die Friedhofssatzung erwähnt sie nicht. Der einzige Fall, in dem ein Dritter die Pflege übernimmt und den Angehörigen berechnet, ist die Baumgrabstätte nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe c.
- Die Stadt veröffentlicht die Friedhofssatzung nur als dreizehnseitigen Scan ohne Textebene. Wir haben die Seiten als Bild gelesen. Der Gebührentarif dagegen liegt als durchsuchbarer Text vor.
- Wir haben die 25 Ausgaben des Amtsblatts der Stadt Melle aus dem Jahr 2026 mit ihren 33 Bekanntmachungen und das Ortsrecht der Stadt auf eine neuere Fassung durchgesehen. Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung nach dem 18. Dezember 2025 steht in keiner davon. Über eine Suchmaschine ist weiterhin der Gebührentarif zur Fassung vom 01.01.2024 erreichbar, in dem das Reihengrab für Personen über 6 Jahre noch 800 statt 850 Euro kostet und Rasen- und Baumgrabstätten gar nicht vorkommen; wir folgen dem Ortsrecht.
Friedhöfe in Melle und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in MelleLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Melle samt Gebührentarif, Ortsrecht 67/2 vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab
- Friedhofssatzung der Stadt Melle, Ortsrecht 67/1 vom 19.12.2024, gültig ab 01.01.2025, löst die Friedhofssatzung vom 19.12.2018 ab
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.