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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Melle · Niedersachsen · AGS 03459024

Friedhofsgebühren in Melle, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Melle samt Gebührentarif, Ortsrecht 67/2, vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Melle und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Melle.

795,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Anonyme Grabstätte für Totgeburten, mit Beisetzung

7.350,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrab mit 4 Grabstellen, mit Beisetzung

16
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung Verstorbener bis zu 6 Jahren

Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Melle kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Melle führt 16 Grabarten. Die günstigste ist Anonyme Grabstätte für Totgeburten mit 795,00 €, die teuerste Wahlgrab mit 4 Grabstellen mit 7.350,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Melle samt Gebührentarif, Ortsrecht 67/2, vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

11 Grabarten für die Erdbestattung in Melle

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Kinder bis zu 6 JahrenDie Ruhezeit von 20 Jahren steht auch in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 3 nicht möglich.480,00 €570,00 €1.050,00 €20 J.Ziffer A 1.1.1 und Ziffer A 2.2.1 des Gebührentarifs
Reihengrab für Personen über 6 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Melle. Die Grabstätte muss nach Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung mit einer Steineinfassung angelegt und vom Nutzungsberechtigten gepflegt werden. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 3 nicht möglich.850,00 €1.070,00 €1.920,00 €30 J.Ziffer A 1.1.2 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Anonyme Grabstätte für TotgeburtenOb die Grabstätte einen Sarg oder eine Urne aufnimmt, sagt der Tarif nicht; wir führen sie als Erdgrab. Als anonyme Grabstätte liegt sie in einer vom Friedhofsträger zu pflegenden Fläche nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung. Auf diese anonyme Grabstättenform kommt nach Ziffer 5 des Gebührentarifs die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer obendrauf, auch auf die Bestattungsgebühr. Unsere Beträge sind die Nettobeträge des Tarifs; einen Satz oder einen Bruttobetrag nennt die Satzung nicht.480,00 €315,00 €795,00 €20 J.Ziffer A 1.1.5 und Ziffer A 2.2.3 des Gebührentarifs
Grabstätte für anonyme ErdbestattungenNach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung liegen anonyme Reihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche unter Rasen, Stein oder Grabhumus. Auf diese anonyme Grabstättenform kommt nach Ziffer 5 des Gebührentarifs die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer obendrauf, auch auf die Bestattungsgebühr. Unsere Beträge sind die Nettobeträge des Tarifs; einen Satz oder einen Bruttobetrag nennt die Satzung nicht.2.560,00 €1.070,00 €3.630,00 €30 J.Ziffer A 1.1.6 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Rasengrabstätte für ErdbestattungenNach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung liegen Rasenreihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche unter Rasen. Die einheitliche Grabplatte stellt der Friedhofsträger, ihre Kosten werden den Angehörigen berechnet und stehen nicht im Tarif.2.560,00 €1.070,00 €3.630,00 €30 J.Ziffer A 1.1.7 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Wahlgrab als EinzelgrabDie Nutzungszeit von 40 Jahren steht in Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Bei einer Verlängerung werden nach Ziffer 1.3 des Tarifs dieselben Gebühren erneut fällig. Die Pflege entscheidet nach Paragraf 13 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte.1.570,00 €1.070,00 €2.640,00 €40 J.Ziffer A 1.2.1 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Wahlgrab mit 2 GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen; je Grabstelle sind es nach Ziffer 1.2.5 des Tarifs 1.570 Euro. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an.3.140,00 €1.070,00 €4.210,00 €40 J.Ziffer A 1.2.2 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Wahlgrab mit 3 GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit drei Grabstellen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an.4.710,00 €1.070,00 €5.780,00 €40 J.Ziffer A 1.2.3 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Wahlgrab mit 4 GrabstellenVier Grabstellen sind nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Regelfall der Höchstgröße. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an.6.280,00 €1.070,00 €7.350,00 €40 J.Ziffer A 1.2.4 und Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Reihengrab auf dem muslimischen Friedhof für Kinder bis zu 6 JahrenDer muslimische Friedhof in Melle-Mitte ist nach Paragraf 1 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine eigenständige öffentliche Einrichtung. Die Ruhezeit von 80 Jahren steht in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe c.815,00 €570,00 €1.385,00 €80 J.Ziffer B 1.1.1 und Ziffer B 2.1.1 des Gebührentarifs
Reihengrab auf dem muslimischen Friedhof für Personen über 6 JahreDie Ruhezeit von 80 Jahren steht in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung. In der Bestattungsgebühr sind hier nur Ausheben und Zufüllen der Gruft abgegolten; die Trägerdienste sind nach Paragraf 7 Absatz 5 bei Bestattungen im Leichentuch von den Bestattungsteilnehmern zu übernehmen.3.260,00 €1.070,00 €4.330,00 €80 J.Ziffer B 1.1.2 und Ziffer B 2.1.2 des Gebührentarifs

5 Grabarten für die Urne in Melle

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenstätte für eine UrneDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Melle. Nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung muss die Grabstätte bepflanzt werden, die Pflege bleibt also beim Nutzungsberechtigten.485,00 €315,00 €800,00 €20 J.Ziffer A 1.1.3 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs
Anonyme Urnenstätte für eine UrneNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen anonyme Urnenreihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche. Auf diese anonyme Grabstättenform kommt nach Ziffer 5 des Gebührentarifs die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer obendrauf, auch auf die Bestattungsgebühr. Unsere Beträge sind die Nettobeträge des Tarifs; einen Satz oder einen Bruttobetrag nennt die Satzung nicht.1.385,00 €315,00 €1.700,00 €20 J.Ziffer A 1.1.4 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs
Rasengrabstätte für Urnenbestattungen, eine UrneNach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung liegen Urnen-Rasenreihengrabstätten in einer ausschließlich vom Friedhofsträger oder einem von ihm beauftragten Dritten zu pflegenden Friedhofsfläche unter Rasen. Die Kosten der Grabplatte werden den Angehörigen berechnet und stehen nicht im Tarif.1.385,00 €315,00 €1.700,00 €20 J.Ziffer A 1.1.8 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs
Baumgrabstätte für Urnenbestattungen, eine UrneNicht pflegefrei, obwohl der Preis das nahelegt: Nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung beauftragt der Friedhofsträger für Gestaltung und Pflege dieser Fläche einen Dritten, und dieser stellt Gestaltung, Pflege und Grabplatte den Angehörigen in Rechnung. Wie hoch diese Kosten sind, steht in keiner der beiden Satzungen.485,00 €315,00 €800,00 €20 J.Ziffer A 1.1.9 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs
Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenDie Nutzungszeit von 30 Jahren steht in Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Nach Paragraf 25 Absatz 4 muss auch das Urnenwahlgrab mit einer Steineinfassung angelegt werden.1.200,00 €315,00 €1.515,00 €30 J.Ziffer A 1.2.6 und Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs

28 weitere Gebühren in der Satzung von Melle

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung einer Person bis zu 6 Jahren, einschließlich Ausheben, Ausschmücken und Zufüllen der Gruft sowie Benutzung des Leichenwagens570,00 €Ziffer A 2.2.1 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Person über 6 Jahre1.070,00 €Ziffer A 2.2.2 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Totgeburt315,00 €Ziffer A 2.2.3 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Urne315,00 €Ziffer A 2.2.4 des Gebührentarifs
Leichenführung86,00 €Ziffer A 2.2.5 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Person bis zu 6 Jahren auf dem muslimischen Friedhof570,00 €Ziffer B 2.1.1 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Person über 6 Jahre auf dem muslimischen Friedhof1.070,00 €Ziffer B 2.1.2 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Totgeburt auf dem muslimischen Friedhof315,00 €Ziffer B 2.1.3 des Gebührentarifs
Zusätzliche Grabstättengebühr, wenn eine Urne auf einer Grabstätte für Erdbestattungen beigesetzt wird, je Urne295,00 €Ziffer A 1.5 des Gebührentarifs
Jede weitere Grabstelle eines Wahlgrabes1.570,00 €Ziffer A 1.2.5 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrabdie Gebühren nach Ziffer 1.2 werden neu fälligZiffer A 1.3 des Gebührentarifs
Anteilsmäßige Gebühr, wenn die Ruhezeit über die Dauer des Nutzungsrechts hinausgeht, je Jahrein Vierzigstel der Gebühr nach Ziffer 1.2Ziffer A 1.4 des Gebührentarifs
Benutzung der Leichenkammer175,00 €Ziffer A 2.1.1 des Gebührentarifs
Benutzung der Trauerhalle, der Organist ist gesondert zu zahlen430,00 €Ziffer A 2.1.2 des Gebührentarifs
Zuschlag auf die Bestattungsgebühr für Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen50 Prozent der BestattungsgebührZiffer A 2.3 des Gebührentarifs
Zuschlag auf die Bestattungsgebühr für Beisetzungen am Samstag25 Prozent der BestattungsgebührZiffer A 2.3 des Gebührentarifs
Außergewöhnliche Nebenarbeiten bei einer Beisetzung, etwa Versetzen von Grabmälern und Einfassungen oder Öffnen und Schließen von Gewölbendie dadurch entstehenden Mehrkosten sind zu vergütenZiffer A 2.4 des Gebührentarifs
Abräumen von abgegebenen Grabstättennach tatsächlichem Aufwand, Lohn- und EntsorgungskostenZiffer A 2.5 des Gebührentarifs
Umbettung eines Kindes bis zu 6 JahrenAbrechnung nach AufwandZiffer A 3.1.1 des Gebührentarifs
Umbettung einer Person über 6 JahreAbrechnung nach AufwandZiffer A 3.1.2 des Gebührentarifs
Umbettung einer UrneAbrechnung nach AufwandZiffer A 3.1.3 des Gebührentarifs
Ausgrabung eines Kindes bis zu 6 JahrenAbrechnung nach AufwandZiffer A 3.2.1 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer Person über 6 JahreAbrechnung nach AufwandZiffer A 3.2.2 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer UrneAbrechnung nach AufwandZiffer A 3.2.3 des Gebührentarifs
Bescheinigung über eine Urnenbeisetzung58,00 €Ziffer A 4.1 des Gebührentarifs
Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmälern68,00 €Ziffer A 4.2 des Gebührentarifs
Mehrwertsteuer auf anonyme Grabstättenformen einschließlich der Bestattungs- und Verwaltungsgebührendie jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den GebührenZiffer A 5 des Gebührentarifs
Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmälern auf dem muslimischen Friedhof68,00 €Ziffer B 4.1 des Gebührentarifs
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Melle samt Gebührentarif, Ortsrecht 67/2, vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab.

Was ein Grab in Melle über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.250,00 €

Reihengrab für Kinder bis zu 6 Jahren in Melle, über 20 Jahre, das sind 312,50 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer A 1.1.1 und Ziffer A 2.2.1 des Gebührentarifs480,00 €
BestattungZiffer A 2.2.1 des Gebührentarifs570,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde1.050,00 €

Die Ruhezeit von 20 Jahren steht auch in Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 3 nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Melle samt Gebührentarif, Ortsrecht 67/2, vom 18. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026, löst die Fassung vom 19. Dezember 2024 ab. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

15 Fragen, die die Satzung von Melle offenlässt

  • Die Baumgrabstätte für Urnenbestattungen nach Ziffer 1.1.9 ist mit 485 Euro so günstig wie die gewöhnliche Urnenstätte und wirkt damit wie ein pflegefreies Grab. Sie ist keines. Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung sagt, dass der Friedhofsträger für Gestaltung und Pflege dieser Fläche einen Dritten beauftragt und dieser die Kosten für Gestaltung, Pflege und Grabplatte den Angehörigen in Rechnung stellt. Der Buchstabe b desselben Absatzes regelt die Urnen-Rasenreihengrabstätte gegenteilig: Dort pflegt der Friedhofsträger, und nur die Grabplatte wird berechnet. Wie hoch die Pflegekosten beim Baumgrab sind, steht in keiner der beiden Satzungen.
  • Ziffer 5 des Gebührentarifs verlangt auf anonyme Grabstättenformen einschließlich der unselbständigen Nebenleistungen wie Bestattungen und Verwaltungsgebühren zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Betroffen sind die drei im Tarif mit einem Stern versehenen Grabarten nach den Ziffern 1.1.4, 1.1.5 und 1.1.6 und ihre Bestattungsgebühren. Weder ein Steuersatz noch ein Bruttobetrag steht in der Satzung. Wir übernehmen deshalb die Nettobeträge des Tarifs und weisen den Aufschlag im Hinweis der betroffenen Grabarten aus. Auf die Vergleichszahlen wirkt sich das nicht aus, weil die nicht anonymen Rasengrabstätten nach den Ziffern 1.1.7 und 1.1.8 denselben Nettopreis tragen und keine Steuer auslösen.
  • Bei der Rasengrabstätte für Erdbestattungen und bei der Rasengrabstätte für Urnenbestattungen stellt der Friedhofsträger eine einheitliche Grabplatte; ihre Kosten werden nach Paragraf 12 Absatz 6 und Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung den Angehörigen berechnet. Ein Betrag dafür steht weder im Tarif noch in der Friedhofssatzung.
  • Reihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten müssen nach Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung mit einer Steineinfassung in vorgeschriebenen Maßen angelegt werden. Diese Kosten trägt der Nutzungsberechtigte, sie sind keine Gebühr der Stadt und stehen deshalb nicht in unseren Beträgen.
  • Der Tarif führt unter Ziffer 2.2.5 eine Leichenführung für 86 Euro. Ob sie bei jeder Beisetzung anfällt, sagt keine der beiden Satzungen. Gegen eine zwingende Position spricht, dass Ziffer 2.2 die Benutzung des Leichenwagens bereits in der Bestattungsgebühr abgilt und dass Paragraf 29 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Leichenträger ausdrücklich den Angehörigen zuweist. Wir rechnen die 86 Euro deshalb nicht in die Beisetzungsgebühr ein und führen sie unter den Bestattungsgebühren.
  • Unsere Beträge sind Werktagssätze. Nach Ziffer 2.3 des Tarifs erhöht sich die Bestattungsgebühr für genehmigte Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen um 50 Prozent und am Samstag um 25 Prozent.
  • Die Benutzung der Leichenkammer für 175 Euro und der Trauerhalle für 430 Euro nach Ziffer 2.1 ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Den Organisten müssen die Angehörigen nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofssatzung selbst benachrichtigen und vergüten.
  • Ziffer 2.2 des Tarifs sagt ausdrücklich, dass das Abräumen der Grabstätte in der Bestattungsgebühr nicht enthalten ist. Für abgegebene Grabstätten wird nach Ziffer 2.5 eine Gebühr nach tatsächlichem Aufwand festgesetzt; ein Betrag dafür steht nicht im Tarif.
  • Die Beträge für Wahlgräber mit zwei, drei und vier Grabstellen gelten für die gesamte Grabstätte. Je Grabstelle sind es nach Ziffer 1.2.5 des Tarifs 1.570 Euro. Die Bestattungsgebühr fällt zusätzlich für jede einzelne Beisetzung an.
  • Ob die anonyme Grabstätte für Totgeburten nach Ziffer 1.1.5 einen Sarg oder eine Urne aufnimmt, sagt der Tarif nicht. Wir führen sie als Erdgrab, weil die zugehörige Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.2.3 unter den Bestattungen steht und Paragraf 9 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zu 6 Jahren dieselben 20 Jahre Ruhezeit setzt.
  • Paragraf 17 der Friedhofssatzung kennt Gemeinschaftsgrabstätten mit mindestens sechs Grabstellen, die Gewerbetreibende für 40 Jahre erwerben können. Der Gebührentarif nennt dafür keine eigene Zeile. Wir erfassen diese Grabform deshalb nicht.
  • Die Satzung gilt nur für die von der Stadt Melle verwalteten Friedhöfe Melle-Mitte, Waldfriedhof Bruchmühlen, Groß Aschen und Riemsloh sowie für den muslimischen Friedhof Melle-Mitte. Die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet tragen die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden; für sie gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Eine Dauergrabpflege über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen setzt Melle für keine Grabart voraus. Die Friedhofssatzung erwähnt sie nicht. Der einzige Fall, in dem ein Dritter die Pflege übernimmt und den Angehörigen berechnet, ist die Baumgrabstätte nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe c.
  • Die Stadt veröffentlicht die Friedhofssatzung nur als dreizehnseitigen Scan ohne Textebene. Wir haben die Seiten als Bild gelesen. Der Gebührentarif dagegen liegt als durchsuchbarer Text vor.
  • Wir haben die 25 Ausgaben des Amtsblatts der Stadt Melle aus dem Jahr 2026 mit ihren 33 Bekanntmachungen und das Ortsrecht der Stadt auf eine neuere Fassung durchgesehen. Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung nach dem 18. Dezember 2025 steht in keiner davon. Über eine Suchmaschine ist weiterhin der Gebührentarif zur Fassung vom 01.01.2024 erreichbar, in dem das Reihengrab für Personen über 6 Jahre noch 800 statt 850 Euro kostet und Rasen- und Baumgrabstätten gar nicht vorkommen; wir folgen dem Ortsrecht.

Friedhöfe in Melle und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.