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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05770024

Alle 20 Friedhöfe in Minden

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0571 899023
Städtische Betriebe Minden, Grünflächen und Bestattungswesen

32425 Minden

2.123,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Verstorbene über 13 Jahre

1.933,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Urnen, Belegung mit bis zu zwei Urnen

20
Friedhöfe mit Namen

3 weitere Flächen ohne Namen

Die 20 Friedhöfe in Minden nehmen zusammen 59,2 ha ein

Kurz beantwortet

Minden hat 20 benannte Friedhöfe mit zusammen 59,2 ha. Der größte ist Nordfriedhof mit 18,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Minderheide mit 1,2 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Minden abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Nordfriedhof ist der größte mit 18,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,5 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 20 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 16 von 20 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 20 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Minden rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Städtische Betriebe Minden, Grünflächen und Bestattungswesen

Große Heide 50
32425 Minden
0571 899023
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Minden im Netz

Die 20 Friedhöfe in Minden, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Nordfriedhof18,2 ha1,6 km3 Anlagen, nächste 130 mGraf-Wilhelm-Straße, 150 mBus 501, Bus 502keine Angabe
Südfriedhof17,8 ha3 km4 Anlagen, nächste 200 mSüdfriedhof, 220 mBus 5, Bus 13, Bus 613keine Angabe
Friedhof Minderheide2,9 ha1,2 km9 Anlagen, nächste 100 mAm Schäferfeld, 110 mBus 2keine Angabe
Friedhof Dankersen2,5 ha5,4 km1 Anlagen, nächste 100 mBad, 420 mBus 509keine Angabe
Friedhof Hahlen2,4 ha3,3 km2 Anlagen, nächste 80 mHahlen, Friedhof, 120 mBus 512, Bus 605keine Angabe
Friedhof Meißen2,2 ha6,2 km1 Anlagen, nächste 140 mFreistraße, 330 mBus 10keine Angabe
Friedhof Dützen1,8 ha5,4 kmkeine erfasstUphauser Weg, 250 mBus 13keine Angabe
Friedhof Todtenhausen1,6 ha3,8 km1 Anlagen, nächste 60 mHS Todtenhausen, 160 mkeine Angabe
Friedhof Kutenhausen1,5 ha3,1 km5 Anlagen, nächste 100 mGrundschule, 130 mBus 502keine Angabe
Friedhof Häverstädt1,5 ha5,7 km2 Anlagen, nächste 90 mBergstraße, 330 mBus 5, Bus 447, Bus 448keine Angabe
Friedhof Leteln1,4 ha2,7 kmkeine erfasstSchmiedeweg, 100 mBus 7keine Angabe
Gefangenenfriedhof Minderheide1,3 ha2,8 kmkeine erfasstMolkereiweg, 720 mBus 2keine Angabe
Friedhof Haddenhausen1,1 ha7 km2 Anlagen, nächste 90 mLuttern, 490 mBus 447, Bus 448keine Angabe
Friedhof Stemmer7.010 m²3,4 km2 Anlagen, nächste 40 mSchmiede, 210 mBus 611keine Angabe
Friedhof Böhlhorst6.370 m²4,3 km1 Anlagen, nächste 130 mKlinkerstraße, 150 mBus 5keine Angabe
Friedhof Aminghausen5.170 m²4 kmkeine erfasstRodenberg, 360 mBus 507, Bus 600/507/508keine Angabe
Jüdischer Friedhof Minden4.950 m²3,6 km5 Anlagen, nächste 300 mMeisenweg, 270 mBus 5, Bus 13, Bus 513, Bus 613jüdisch
ehemaliger Friedhof Häverstädt Mitte3.530 m²5,4 km1 Anlagen, nächste 50 mPastorenweg, 100 mBus 5christlich
Friedhof Dützen Mitte3.420 m²4,4 km4 Anlagen, nächste 220 mSchmaler Weg, 30 mBus 13, Bus 613keine Angabe
Erbbegräbnis80 m²4,6 km5 Anlagen, nächste 100 mHummelbeck, 140 mBus 13, Bus 513, Bus 613keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Minden kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Extertal27,5 km860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg
Hüllhorst17,2 km1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an475,00 €Anonyme Urnengrabstätte
Preußisch Oldendorf27,1 km1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld
Petershagen12,3 km1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte
Lage35,7 km1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne
Hille8,3 km1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre650,00 €Anonymes Urnengrab
Kalletal22,2 km1.806,00 €Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre Ruhezeit600,00 €Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit
Bad Salzuflen26,7 km1.918,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen, Sarg, Erwachsene1.079,00 €Urnenreihengrabstätte
Am meisten zu sparenbis 35,7 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Minden kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Minden nebst Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 7.4.2, vom 20.12.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.05.2026, veröffentlicht am 30.05.2026, in Kraft seit 01.06.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene über 13 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Minden. Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Ruhezeit verliehen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Für die Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 32 Absatz 3 die nutzungsberechtigte Person verantwortlich.1.069,00 €1.054,00 €2.123,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.4 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung
Rasenreihengrabstätte inklusive RasenpflegeDas einzige pflegefreie Erdgrab in Minden. Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Friedhofssatzung lässt die Gräber frühestens sechs Wochen nach der Beerdigung vom Friedhofsträger mit Rasen einsäen und danach fortlaufend mähen und bestimmt, dass die dadurch entstehenden Kosten für die gesamte Ruhezeit als Gebühr erhoben werden. Ein Beet für Angehörige gibt es nicht, floraler Grabschmuck ist nach Absatz 3 nur im Zusammenhang mit der Beerdigung und in den Wintermonaten zulässig. Zulässig ist nach Absatz 4 eine bündig verlegte Grabplatte von höchstens 0,4 mal 0,4 Metern.1.491,00 €1.054,00 €2.545,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.8 und Ziffer 1.1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte für Erdbestattung, je PlatzEin Platz nimmt nach Paragraf 18 Absatz 17 der Friedhofssatzung eine Erdbestattung und eine Urne oder bis zu drei Urnen auf. Die Nutzungszeit beträgt 40 Jahre und ist verlängerbar; der anteilige Jahressatz beträgt nach Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs 63,00 Euro.2.516,00 €1.054,00 €3.570,00 €40Gebührentarif Ziffer 2.1.1 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Waldplatz für Erdbestattung, je PlatzDie Waldplätze liegen nach Angabe der Stadt auf dem Nord- und dem Südfriedhof und sind mit Rahmengrün eingefasst. Die Friedhofssatzung nennt sie nicht gesondert, sie sind Erdwahlgrabstätten nach Paragraf 18. Über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir den Platz nicht als pflegefrei. Der anteilige Jahressatz beträgt 65,50 Euro.2.622,00 €1.054,00 €3.676,00 €40Gebührentarif Ziffer 2.1.2 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Gruftanlage, je vorgesehene Belegung mit einem SargGruftanlagen sind nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung ausgebaute Wahlgrabstätten. Das Öffnen einer vorhandenen Gruft übernimmt der Friedhofsträger nach Absatz 6 nicht; das muss eine fachlich geeignete Firma gegen gesondertes Entgelt tun, dessen Höhe die Satzung nicht nennt. Der anteilige Jahressatz beträgt 70,75 Euro.2.828,00 €1.054,00 €3.882,00 €40Gebührentarif Ziffer 2.1.3 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene unter 13 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Stadt MindenDer Tarif setzt Nutzungs- und Bestattungsgebühr ausdrücklich auf 0,00 Euro, wenn die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz in Minden hatte. Nach Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung gelten diese Vorschriften auch für Tot- und Fehlgeburten sowie für Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 fünfundzwanzig Jahre, die Nutzungszeit nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung dreißig.0,00 €0,00 €0,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.5.1 und Ziffer 1.2.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene unter 13 Jahre ohne Hauptwohnsitz in der Stadt MindenLag der letzte Hauptwohnsitz nicht in Minden, kosten Nutzungsrecht und Bestattung je 250,00 Euro.250,00 €250,00 €500,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.5.2 und Ziffer 1.2.2, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Urnen, Belegung mit bis zu zwei UrnenDas günstigste Grab in Minden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich, deshalb führen wir das Grab als nicht verlängerbar. Der Jahressatz von 42,75 Euro dient allein dem Fall, dass eine zweite Urne beigesetzt wird und deren Ruhezeit über die laufende Nutzungszeit hinausreicht.1.283,00 €650,00 €1.933,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.6 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Urnen inklusive Pflege, Belegung mit bis zu zwei UrnenParagraf 19 Absatz 5 Satz 1 und 2 der Friedhofssatzung bestimmt, dass diese Grabstätten vom Friedhofsträger angelegt und gepflegt werden und dass die anteiligen Pflegekosten für den Zeitraum der dreißigjährigen Ruhefrist in der Nutzungsgebühr enthalten sind. Eine individuelle Bepflanzung ist unzulässig und wird von der Verwaltung entfernt; Blumenschmuck ist nur als Steckvase oder bepflanzte Schale möglich.3.249,00 €650,00 €3.899,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.6.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung
Reihengrabstätte für anonym und halbanonym beigesetzte Urnen in Gemeinschaftsanlagen inklusive PflegeParagraf 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Friedhofssatzung sagt, dass diese Gemeinschaftsanlagen durch den Friedhofsträger bis zum Ablauf der letzten Ruhefrist gepflegt und unterhalten werden und dass die anteiligen Pflegekosten in der Nutzungsgebühr enthalten sind. Absatz 3 Satz 4 erklärt dieselbe Regel für die halbanonyme Anlage. Der Tarif führt beide Varianten in einer Zeile zum selben Preis. Bei der anonymen Beisetzung dürfen Angehörige nicht dabei sein, bei der halbanonymen schon, und dort trägt ein gemeinschaftliches Grabmal Name und Daten.1.603,00 €650,00 €2.253,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.7 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 2 und Absatz 3 der Friedhofssatzung
AschenstreufeldDas günstigste pflegefreie Grab in Minden. Die Asche wird nach Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofssatzung auf einer festgelegten Fläche verstreut; am Streufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale sowie Einfassungen sind unzulässig. Es entsteht also gar keine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte. Die Stadt betreibt die Aschenstreuwiese allein auf dem Nordfriedhof.1.296,00 €650,00 €1.946,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.7.2 und Ziffer 1.4.1, Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofssatzung
BaumbestattungParagraf 19 Absatz 8 Satz 5 der Friedhofssatzung bestimmt, dass die gesamte Fläche durch den Friedhofsträger bepflanzt oder abgemulcht und gepflegt wird; Satz 7 verbietet eine Bepflanzung der Grabfläche. Ein Bestattungsbaum trägt acht bis sechzehn Begräbnisplätze, die Grabmalart ist als Findling oder Stele vorgegeben. Der Tarif nennt für Urnenhain, Baumbestattung und Findlingswald einen gemeinsamen Preis von 2.450,00 Euro.2.450,00 €650,00 €3.100,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.7.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung
UrnenhainParagraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt nur, dass die Fläche in naturbelassenem Zustand zu erhalten ist und der Friedhofsträger Grabschmuck entfernen darf. Wer die Fläche unterhält und wer dafür zahlt, steht nicht in der Satzung, deshalb führen wir den Urnenhain nicht als pflegefrei. Preis und Tarifziffer teilt er sich mit Baumbestattung und Findlingswald.2.450,00 €650,00 €3.100,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.7.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung
FindlingswaldDer Findlingswald liegt nach Paragraf 19 Absatz 9 der Friedhofssatzung auf dem Nordfriedhof im Bereich Poggenmühle. Die Satzung verbietet dort die Bepflanzung der Grabstätte und lässt nur Findlinge als Grabmal zu, sagt aber nichts darüber, wer die Fläche pflegt. Deshalb führen wir ihn nicht als pflegefrei. Preis und Tarifziffer teilt er sich mit Urnenhain und Baumbestattung.2.450,00 €650,00 €3.100,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.7.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 9 der Friedhofssatzung
Urnenwahlgrabstätte, Belegung mit bis zu drei UrnenDie Lage ist nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung in den dafür vorgesehenen Feldern wählbar. Der anteilige Jahressatz der Verlängerung beträgt 51,25 Euro.2.052,00 €650,00 €2.702,00 €40Gebührentarif Ziffer 2.2 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte Waldplatz, Belegung mit bis zu drei UrnenParagraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung führt die Urnenwaldwahlgrabstätte als eigene Grabart, regelt sie aber nicht gesondert; über die Pflege sagt die Satzung nichts. Der anteilige Jahressatz beträgt 67,50 Euro.2.701,00 €650,00 €3.351,00 €40Gebührentarif Ziffer 2.2.3 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Urnenwandeinstellplatz im Kolumbarium, EinzelplatzDie Einzelkammer nimmt eine Urne auf und unterliegt nach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung den Bestimmungen für Urnenreihengräber. Das Kolumbarium steht nur auf dem Südfriedhof. Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung lässt die Verlängerung zu, einen Jahressatz nennt der Tarif für den Einzelplatz aber nicht.2.138,00 €650,00 €2.788,00 €30Gebührentarif Ziffer 2.2.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Urnenwandeinstellplatz im Kolumbarium, DoppelplatzDie Doppelkammer nimmt zwei Urnen auf und gilt nach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung als Urnenwahlgrab. Der Betrag gilt für die gesamte Kammer. Der anteilige Jahressatz beträgt 78,50 Euro.3.143,00 €650,00 €3.793,00 €40Gebührentarif Ziffer 2.2.2 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnenwandeinstellplatz im Kolumbarium, Doppelplatz in der untersten ReiheDie unterste Reihe der Urnenwand ist um 962,00 Euro günstiger als die übrigen Doppelkammern. Der Betrag gilt für die gesamte Kammer mit zwei Urnen, der anteilige Jahressatz beträgt 54,50 Euro.2.181,00 €650,00 €2.831,00 €40Gebührentarif Ziffer 2.2.2.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Minden

Häufige Fragen zu Minden

Wie viele Friedhöfe gibt es in Minden?
In Minden sind 20 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 59,2 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Minden?
Nordfriedhof ist mit 18,2 ha der größte Friedhof in Minden. Er liegt 1,6 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Minden?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Minden gelten 30 Jahre für Erdbeisetzung Verstorbener über 13 Jahre nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbeisetzung Verstorbener bis 13 Jahre, einschließlich Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 4, dazu 30 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgräber und Urnenwahlgräber nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit des Urnenwandeinstellplatzes als Einzelplatz nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit des Urnenwandeinstellplatzes als Doppelplatz nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Reihengräber und Urnenreihengräber nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstaben d bis f der Gebührensatzung.
Was kostet ein Grab in Minden?
Ein Grab in Minden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrabstätte für Urnen, Belegung mit bis zu zwei Urnen mit 1.933,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Minden nebst Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 7.4.2, vom 20.12.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.05.2026, veröffentlicht am 30.05.2026, in Kraft seit 01.06.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Minden zuständig?
Für die Friedhöfe in Minden ist Städtische Betriebe Minden, Grünflächen und Bestattungswesen zuständig, Große Heide 50, 32425 Minden, Telefon 0571 899023. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Minden, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.