Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05770024
Alle 20 Friedhöfe in Minden
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0571 899023
- Städtische Betriebe Minden, Grünflächen und Bestattungswesen
- 2.123,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.933,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 20
- Friedhöfe mit Namen
32425 Minden
Reihengrabstätte für Verstorbene über 13 Jahre
Reihengrabstätte für Urnen, Belegung mit bis zu zwei Urnen
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 20 Friedhöfe in Minden nehmen zusammen 59,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Nordfriedhof ist der größte mit 18,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,5 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 20 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 16 von 20 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 20 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Minden rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Städtische Betriebe Minden, Grünflächen und Bestattungswesen
Große Heide 5032425 Minden
0571 899023
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12:30 Uhr
Die 20 Friedhöfe in Minden, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Nordfriedhof | 18,2 ha | 1,6 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Graf-Wilhelm-Straße, 150 mBus 501, Bus 502 | keine Angabe |
| Südfriedhof | 17,8 ha | 3 km | 4 Anlagen, nächste 200 m | Südfriedhof, 220 mBus 5, Bus 13, Bus 613 | keine Angabe |
| Friedhof Minderheide | 2,9 ha | 1,2 km | 9 Anlagen, nächste 100 m | Am Schäferfeld, 110 mBus 2 | keine Angabe |
| Friedhof Dankersen | 2,5 ha | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 100 m | Bad, 420 mBus 509 | keine Angabe |
| Friedhof Hahlen | 2,4 ha | 3,3 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Hahlen, Friedhof, 120 mBus 512, Bus 605 | keine Angabe |
| Friedhof Meißen | 2,2 ha | 6,2 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Freistraße, 330 mBus 10 | keine Angabe |
| Friedhof Dützen | 1,8 ha | 5,4 km | keine erfasst | Uphauser Weg, 250 mBus 13 | keine Angabe |
| Friedhof Todtenhausen | 1,6 ha | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | HS Todtenhausen, 160 m | keine Angabe |
| Friedhof Kutenhausen | 1,5 ha | 3,1 km | 5 Anlagen, nächste 100 m | Grundschule, 130 mBus 502 | keine Angabe |
| Friedhof Häverstädt | 1,5 ha | 5,7 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Bergstraße, 330 mBus 5, Bus 447, Bus 448 | keine Angabe |
| Friedhof Leteln | 1,4 ha | 2,7 km | keine erfasst | Schmiedeweg, 100 mBus 7 | keine Angabe |
| Gefangenenfriedhof Minderheide | 1,3 ha | 2,8 km | keine erfasst | Molkereiweg, 720 mBus 2 | keine Angabe |
| Friedhof Haddenhausen | 1,1 ha | 7 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Luttern, 490 mBus 447, Bus 448 | keine Angabe |
| Friedhof Stemmer | 7.010 m² | 3,4 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Schmiede, 210 mBus 611 | keine Angabe |
| Friedhof Böhlhorst | 6.370 m² | 4,3 km | 1 Anlagen, nächste 130 m | Klinkerstraße, 150 mBus 5 | keine Angabe |
| Friedhof Aminghausen | 5.170 m² | 4 km | keine erfasst | Rodenberg, 360 mBus 507, Bus 600/507/508 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Minden | 4.950 m² | 3,6 km | 5 Anlagen, nächste 300 m | Meisenweg, 270 mBus 5, Bus 13, Bus 513, Bus 613 | jüdisch |
| ehemaliger Friedhof Häverstädt Mitte | 3.530 m² | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Pastorenweg, 100 mBus 5 | christlich |
| Friedhof Dützen Mitte | 3.420 m² | 4,4 km | 4 Anlagen, nächste 220 m | Schmaler Weg, 30 mBus 13, Bus 613 | keine Angabe |
| Erbbegräbnis | 80 m² | 4,6 km | 5 Anlagen, nächste 100 m | Hummelbeck, 140 mBus 13, Bus 513, Bus 613 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Minden kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Extertal | 27,5 km | 860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg | 570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg |
| Hüllhorst | 17,2 km | 1.037,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an | 475,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Preußisch Oldendorf | 27,1 km | 1.050,00 €Anonyme Sargbeisetzung im anonymen Rasenreihengrab | 550,00 €Anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld |
| Petershagen | 12,3 km | 1.581,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen | 1.136,00 €Anonyme Urnen-Reihengrabstätte |
| Lage | 35,7 km | 1.615,00 €Anonyme Sarggrabstätte | 420,00 €Anonyme Urnenerdgrabstätte für eine Urne |
| Hille | 8,3 km | 1.640,00 €Reihengrab für Verstorbene über 5 Jahre | 650,00 €Anonymes Urnengrab |
| Kalletal | 22,2 km | 1.806,00 €Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen, 30 Jahre Ruhezeit | 600,00 €Anonymes Urnengrab, 20 Jahre Ruhezeit |
| Bad Salzuflen | 26,7 km | 1.918,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen, Sarg, Erwachsene | 1.079,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 35,7 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Minden kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Minden nebst Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 7.4.2, vom 20.12.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.05.2026, veröffentlicht am 30.05.2026, in Kraft seit 01.06.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 13 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Minden. Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Ruhezeit verliehen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Für die Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 32 Absatz 3 die nutzungsberechtigte Person verantwortlich. | 1.069,00 € | 1.054,00 € | 2.123,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.4 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Rasenreihengrabstätte inklusive RasenpflegeDas einzige pflegefreie Erdgrab in Minden. Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Friedhofssatzung lässt die Gräber frühestens sechs Wochen nach der Beerdigung vom Friedhofsträger mit Rasen einsäen und danach fortlaufend mähen und bestimmt, dass die dadurch entstehenden Kosten für die gesamte Ruhezeit als Gebühr erhoben werden. Ein Beet für Angehörige gibt es nicht, floraler Grabschmuck ist nach Absatz 3 nur im Zusammenhang mit der Beerdigung und in den Wintermonaten zulässig. Zulässig ist nach Absatz 4 eine bündig verlegte Grabplatte von höchstens 0,4 mal 0,4 Metern. | 1.491,00 € | 1.054,00 € | 2.545,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.8 und Ziffer 1.1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattung, je PlatzEin Platz nimmt nach Paragraf 18 Absatz 17 der Friedhofssatzung eine Erdbestattung und eine Urne oder bis zu drei Urnen auf. Die Nutzungszeit beträgt 40 Jahre und ist verlängerbar; der anteilige Jahressatz beträgt nach Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs 63,00 Euro. | 2.516,00 € | 1.054,00 € | 3.570,00 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 2.1.1 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Waldplatz für Erdbestattung, je PlatzDie Waldplätze liegen nach Angabe der Stadt auf dem Nord- und dem Südfriedhof und sind mit Rahmengrün eingefasst. Die Friedhofssatzung nennt sie nicht gesondert, sie sind Erdwahlgrabstätten nach Paragraf 18. Über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir den Platz nicht als pflegefrei. Der anteilige Jahressatz beträgt 65,50 Euro. | 2.622,00 € | 1.054,00 € | 3.676,00 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 2.1.2 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Gruftanlage, je vorgesehene Belegung mit einem SargGruftanlagen sind nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung ausgebaute Wahlgrabstätten. Das Öffnen einer vorhandenen Gruft übernimmt der Friedhofsträger nach Absatz 6 nicht; das muss eine fachlich geeignete Firma gegen gesondertes Entgelt tun, dessen Höhe die Satzung nicht nennt. Der anteilige Jahressatz beträgt 70,75 Euro. | 2.828,00 € | 1.054,00 € | 3.882,00 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 2.1.3 und Ziffer 1.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene unter 13 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Stadt MindenDer Tarif setzt Nutzungs- und Bestattungsgebühr ausdrücklich auf 0,00 Euro, wenn die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz in Minden hatte. Nach Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung gelten diese Vorschriften auch für Tot- und Fehlgeburten sowie für Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 fünfundzwanzig Jahre, die Nutzungszeit nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung dreißig. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.5.1 und Ziffer 1.2.1, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene unter 13 Jahre ohne Hauptwohnsitz in der Stadt MindenLag der letzte Hauptwohnsitz nicht in Minden, kosten Nutzungsrecht und Bestattung je 250,00 Euro. | 250,00 € | 250,00 € | 500,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.5.2 und Ziffer 1.2.2, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Urnen, Belegung mit bis zu zwei UrnenDas günstigste Grab in Minden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich, deshalb führen wir das Grab als nicht verlängerbar. Der Jahressatz von 42,75 Euro dient allein dem Fall, dass eine zweite Urne beigesetzt wird und deren Ruhezeit über die laufende Nutzungszeit hinausreicht. | 1.283,00 € | 650,00 € | 1.933,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.6 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Urnen inklusive Pflege, Belegung mit bis zu zwei UrnenParagraf 19 Absatz 5 Satz 1 und 2 der Friedhofssatzung bestimmt, dass diese Grabstätten vom Friedhofsträger angelegt und gepflegt werden und dass die anteiligen Pflegekosten für den Zeitraum der dreißigjährigen Ruhefrist in der Nutzungsgebühr enthalten sind. Eine individuelle Bepflanzung ist unzulässig und wird von der Verwaltung entfernt; Blumenschmuck ist nur als Steckvase oder bepflanzte Schale möglich. | 3.249,00 € | 650,00 € | 3.899,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.6.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte für anonym und halbanonym beigesetzte Urnen in Gemeinschaftsanlagen inklusive PflegeParagraf 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Friedhofssatzung sagt, dass diese Gemeinschaftsanlagen durch den Friedhofsträger bis zum Ablauf der letzten Ruhefrist gepflegt und unterhalten werden und dass die anteiligen Pflegekosten in der Nutzungsgebühr enthalten sind. Absatz 3 Satz 4 erklärt dieselbe Regel für die halbanonyme Anlage. Der Tarif führt beide Varianten in einer Zeile zum selben Preis. Bei der anonymen Beisetzung dürfen Angehörige nicht dabei sein, bei der halbanonymen schon, und dort trägt ein gemeinschaftliches Grabmal Name und Daten. | 1.603,00 € | 650,00 € | 2.253,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.7 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 2 und Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| AschenstreufeldDas günstigste pflegefreie Grab in Minden. Die Asche wird nach Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofssatzung auf einer festgelegten Fläche verstreut; am Streufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale sowie Einfassungen sind unzulässig. Es entsteht also gar keine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte. Die Stadt betreibt die Aschenstreuwiese allein auf dem Nordfriedhof. | 1.296,00 € | 650,00 € | 1.946,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.7.2 und Ziffer 1.4.1, Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| BaumbestattungParagraf 19 Absatz 8 Satz 5 der Friedhofssatzung bestimmt, dass die gesamte Fläche durch den Friedhofsträger bepflanzt oder abgemulcht und gepflegt wird; Satz 7 verbietet eine Bepflanzung der Grabfläche. Ein Bestattungsbaum trägt acht bis sechzehn Begräbnisplätze, die Grabmalart ist als Findling oder Stele vorgegeben. Der Tarif nennt für Urnenhain, Baumbestattung und Findlingswald einen gemeinsamen Preis von 2.450,00 Euro. | 2.450,00 € | 650,00 € | 3.100,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.7.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| UrnenhainParagraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt nur, dass die Fläche in naturbelassenem Zustand zu erhalten ist und der Friedhofsträger Grabschmuck entfernen darf. Wer die Fläche unterhält und wer dafür zahlt, steht nicht in der Satzung, deshalb führen wir den Urnenhain nicht als pflegefrei. Preis und Tarifziffer teilt er sich mit Baumbestattung und Findlingswald. | 2.450,00 € | 650,00 € | 3.100,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.7.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofssatzung |
| FindlingswaldDer Findlingswald liegt nach Paragraf 19 Absatz 9 der Friedhofssatzung auf dem Nordfriedhof im Bereich Poggenmühle. Die Satzung verbietet dort die Bepflanzung der Grabstätte und lässt nur Findlinge als Grabmal zu, sagt aber nichts darüber, wer die Fläche pflegt. Deshalb führen wir ihn nicht als pflegefrei. Preis und Tarifziffer teilt er sich mit Urnenhain und Baumbestattung. | 2.450,00 € | 650,00 € | 3.100,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.7.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 19 Absatz 9 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrabstätte, Belegung mit bis zu drei UrnenDie Lage ist nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung in den dafür vorgesehenen Feldern wählbar. Der anteilige Jahressatz der Verlängerung beträgt 51,25 Euro. | 2.052,00 € | 650,00 € | 2.702,00 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 2.2 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte Waldplatz, Belegung mit bis zu drei UrnenParagraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung führt die Urnenwaldwahlgrabstätte als eigene Grabart, regelt sie aber nicht gesondert; über die Pflege sagt die Satzung nichts. Der anteilige Jahressatz beträgt 67,50 Euro. | 2.701,00 € | 650,00 € | 3.351,00 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 2.2.3 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Urnenwandeinstellplatz im Kolumbarium, EinzelplatzDie Einzelkammer nimmt eine Urne auf und unterliegt nach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung den Bestimmungen für Urnenreihengräber. Das Kolumbarium steht nur auf dem Südfriedhof. Paragraf 4 Absatz 2 der Gebührensatzung lässt die Verlängerung zu, einen Jahressatz nennt der Tarif für den Einzelplatz aber nicht. | 2.138,00 € | 650,00 € | 2.788,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 2.2.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Urnenwandeinstellplatz im Kolumbarium, DoppelplatzDie Doppelkammer nimmt zwei Urnen auf und gilt nach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung als Urnenwahlgrab. Der Betrag gilt für die gesamte Kammer. Der anteilige Jahressatz beträgt 78,50 Euro. | 3.143,00 € | 650,00 € | 3.793,00 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 2.2.2 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Urnenwandeinstellplatz im Kolumbarium, Doppelplatz in der untersten ReiheDie unterste Reihe der Urnenwand ist um 962,00 Euro günstiger als die übrigen Doppelkammern. Der Betrag gilt für die gesamte Kammer mit zwei Urnen, der anteilige Jahressatz beträgt 54,50 Euro. | 2.181,00 € | 650,00 € | 2.831,00 € | 40 | Gebührentarif Ziffer 2.2.2.1 und Ziffer 1.4, Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Minden
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Minden?
- In Minden sind 20 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 59,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Minden?
- Nordfriedhof ist mit 18,2 ha der größte Friedhof in Minden. Er liegt 1,6 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Minden?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Minden gelten 30 Jahre für Erdbeisetzung Verstorbener über 13 Jahre nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbeisetzung Verstorbener bis 13 Jahre, einschließlich Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 4, dazu 30 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgräber und Urnenwahlgräber nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit des Urnenwandeinstellplatzes als Einzelplatz nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit des Urnenwandeinstellplatzes als Doppelplatz nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Reihengräber und Urnenreihengräber nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstaben d bis f der Gebührensatzung.
- Was kostet ein Grab in Minden?
- Ein Grab in Minden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrabstätte für Urnen, Belegung mit bis zu zwei Urnen mit 1.933,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Minden nebst Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 7.4.2, vom 20.12.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.05.2026, veröffentlicht am 30.05.2026, in Kraft seit 01.06.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Minden zuständig?
- Für die Friedhöfe in Minden ist Städtische Betriebe Minden, Grünflächen und Bestattungswesen zuständig, Große Heide 50, 32425 Minden, Telefon 0571 899023. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Minden, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Minden nebst Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 7.4.2 vom 20.12.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.05.2026, veröffentlicht am 30.05.2026, in Kraft seit 01.06.2026
- Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Minden, Ortsrecht Nummer 7.4.1, Quelle der Ruhezeiten und der Pflegeregeln vom 19.12.2022, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.05.2026, veröffentlicht am 30.05.2026, in Kraft seit 01.06.2026
- Stadtrecht und Satzungen der Stadt Minden, Verzeichnis mit den geltenden Fassungen Stand des Abrufs am 30.08.2026
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.