Rheinland-Pfalz, Stadt, Gemeindeschlüssel 07140501
Alle 9 Friedhöfe in Boppard
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06742 10371
- Stadtverwaltung Boppard, Friedhofsverwaltung im Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Personalwesen
- 1.040,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 660,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
56154 Boppard
Reiheneinzelgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
Anonymes Urnengrab
5 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Boppard nehmen zusammen 6,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Boppard ist der größte mit 4,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.300 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,5 km entfernt, der entlegenste 8,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 9 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 5 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Boppard rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadtverwaltung Boppard, Friedhofsverwaltung im Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Personalwesen
Mainzer Straße 4656154 Boppard
06742 10371
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 8.30 bis 12 Uhr
Die 9 Friedhöfe in Boppard, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Boppard | 4,9 ha | 1,7 km | 4 Anlagen, nächste 70 m | Friedhof, 90 mBus 671, Bus 672 | christlich |
| Historischer Jüdischer FriedhofDenkmal | 4.460 m² | 1,5 km | 5 Anlagen, nächste 220 m | Eisenberg, 300 mBus 671, Bus 672 | jüdisch |
| Kriegsgräberstätte Pfaffenheck | 4.290 m² | 5,4 km | 2 Anlagen, nächste 290 m | Kohlbachhaus, 320 m | keine Angabe |
| Friedhof Holzfeld | 2.300 m² | 8,8 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Boppard-Holzfeld, Oberbornstraße, 490 m | keine Angabe |
| Friedhof Rheinbay | 1.630 m² | 6,8 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Friedhof, 80 mBus 672 | christlich, katholisch |
| Friedhof Hirzenach | 1.450 m² | 7,1 km | keine erfasst | Rheinstraße, 110 mBus 672 | christlich |
| Kriegsgräberstätte | 750 m² | 4 km | 19 Anlagen, nächste 40 m | Buchholz, Cafe Hillen, 130 mBus 620, Bus 675 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof HirzenachDenkmal | 560 m² | 8 km | keine erfasst | Boppard-Hirzenach, 520 mZug RB26 | jüdisch |
| Bestattungswald Drei Eichen | - | 2,6 km | 1 Anlagen, nächste 120 m | Buchholz, Bahnhof/Bundesstraße, 810 mBus 620 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Boppard kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Boppard (hier) | - | 1.040,00 €Reiheneinzelgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres | 660,00 €Anonymes Urnengrab |
| Bingen am Rhein | 36,5 km | 1.387,00 €Sargreihengrabstätte ab vollendetem 6. Lebensjahr | 223,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte437,00 € gespart |
| Koblenz | 13,6 km | 1.870,00 €Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 Jahren | 780,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Neuwied | 26,5 km | 2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Limburg an der Lahn | 38 km | 2.340,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr | 1.410,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 38 km | nichts, hier ist es am günstigsten | 437,00 €in Bingen am Rhein, 36,5 km entfernt |
Was ein Grab in Boppard kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Boppard (Friedhofsgebührensatzung), vom 24.11.2014, beschlossen vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.11.2014, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Dr. Walter Bersch am 24.11.2014, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2009 auf. Eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reiheneinzelgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Boppard und die einzige Grabart, die der Tarif für alle Friedhöfe der Stadt gleich beziffert. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 Gräber, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden; die Umwandlung in eine Wahlgrabstätte ist ausgeschlossen. In jede Reiheneinzelgrabstelle darf nach Absatz 3 nur eine verstorbene Person bestattet werden. Paragraf 13 sagt ausdrücklich, dass ausser bei Reihen-Einzelgräbern die Möglichkeit eines Wiedererwerbs besteht; für diese Grabart also nicht. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 für alle Verstorbenen fünfundzwanzig Jahre; für Urnen kann sie auf Antrag auf fünfzehn Jahre verkürzt werden. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte und bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und die Grabpflege umfasst nach Absatz 1 neben der Grabstätte selbst auch den vom Fussende aus gesehenen rechten Zwischenraum zur Nachbargrabstätte. Deshalb ist diese Grabart nicht pflegefrei. | 710,00 € | 330,00 € | 1.040,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.1 und 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Reiheneinzelgrabstätte für verstorbene Kinder bis zum 5. LebensjahrParagraf 14 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 weist Reihen-Grabstätten getrennt aus, unter Nummer 1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und unter Nummer 2 für Verstorbene vom 6. Lebensjahr ab. Sowohl die Erwerbsgebühr als auch die Bestattungsgebühr sind ermässigt, 610 statt 710 Euro und 240 statt 330 Euro. Die Ruhezeit ist dagegen nicht verkürzt: Paragraf 11 Absatz 1 setzt sie für alle Verstorbenen auf fünfundzwanzig Jahre, ohne nach dem Alter zu unterscheiden. Ein Wiedererwerb ist wie bei jedem Reihen-Einzelgrab nach Paragraf 13 nicht möglich. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte und bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und die Grabpflege umfasst nach Absatz 1 neben der Grabstätte selbst auch den vom Fussende aus gesehenen rechten Zwischenraum zur Nachbargrabstätte. Deshalb ist diese Grabart nicht pflegefrei. | 610,00 € | 240,00 € | 850,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.2 und 2.2 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 Absatz 2 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| ReiheneinfachgrabstätteDie dunkelste Zeile des Tarifs. Die Friedhofsordnung kennt das Wort Reiheneinfachgrabstätte nicht: Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 zählt neun Arten von Reihengrabstätten auf, darunter Einzel-, Wiesen-, Doppel-, Tief- und Urnengrabstätten, aber keine Einfachgrabstätte. Der Preis liegt mit 940 Euro zwischen dem Einzelgrab mit 710 und dem Doppelgrab mit 1.240 Euro. Anders als bei den Ziffern 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 fehlt hier ausserdem der Zusatz auf allen Friedhöfen der Stadt Boppard. Die Ziffer 1.8.2 setzt das Urneneinfachgrab und das Urnenwiesengrab in eine gemeinsame Zeile, was dafür spricht, dass Einfachgrab in Boppard die Bauform eines einzelnen Grabes bezeichnet; belegen lässt sich das nicht. Nicht als pflegefrei geführt, weil dazu nichts in der Satzung steht. Nach Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ist für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes angefangene Jahr der anteilige Satz der Erwerbsgebühr fällig; die Ziffer nennt dafür die Positionen 1.5 bis 1.8. Die Ziffer 1.4 gehört nicht dazu. | 940,00 € | 330,00 € | 1.270,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.4 und 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| ReihendoppelgrabstätteIn jeder Reihen-Doppelgrabstätte dürfen nach Paragraf 14 Absatz 4 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Erdbestattung zwei Verstorbene und bei Urnenbeisetzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Preis gilt für die gesamte Grabstätte; ausgewiesen ist daneben nur eine Bestattungsgebühr, weil überall der schmalste vergleichbare Satz angesetzt wird. Die zweite und jede weitere Belegung kostet nach Ziffer 2.4 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 370 Euro für Erwachsene, nach Ziffer 2.5 240 Euro für Kinder und nach Ziffer 2.6 160 Euro für Urnen. Übersteigt bei Zwei- und Mehrbestattungen die Ruhezeit die Nutzungszeit, ist die Nutzungszeit nach Paragraf 14 Absatz 5 mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit des zuletzt Bestatteten zu verlängern. Nach Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ist für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes angefangene Jahr der anteilige Satz der Erwerbsgebühr fällig; die Ziffer nennt dafür die Positionen 1.5 bis 1.8. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte und bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und die Grabpflege umfasst nach Absatz 1 neben der Grabstätte selbst auch den vom Fussende aus gesehenen rechten Zwischenraum zur Nachbargrabstätte. Deshalb ist diese Grabart nicht pflegefrei. | 1.240,00 € | 330,00 € | 1.570,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.5, 1.9 und 2.1.2 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| ReihentiefgrabstätteDas Tiefgrab nimmt nach Paragraf 14 Absatz 4 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 wie das Doppelgrab zwei Verstorbene oder bis zu vier Urnen auf, aber übereinander statt nebeneinander: Nach Paragraf 10 Absatz 2 beträgt die Grabtiefe bei Doppeltiefbestattung 2,30 statt 1,65 Meter. Deshalb ist die Erwerbsgebühr mit 830 Euro deutlich niedriger als beim Doppelgrab, die Bestattungsgebühr dafür höher: Der Tarif führt in den Ziffern 2.7 bis 2.9 eigene Sätze für die Erstbelegung in Tieflage, 440 Euro für Erwachsene und für Kinder und 330 Euro für Urnen, gegenüber 330, 240 und 160 Euro im gewöhnlichen Reihengrab. Angesetzt sind hier die 440 Euro, weil die erste Bestattung in einem Tiefgrab in die untere Lage geht. Die Zweitbelegung kostet nach Ziffer 2.4 dann 370 Euro. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte und bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und die Grabpflege umfasst nach Absatz 1 neben der Grabstätte selbst auch den vom Fussende aus gesehenen rechten Zwischenraum zur Nachbargrabstätte. Deshalb ist diese Grabart nicht pflegefrei. | 830,00 € | 440,00 € | 1.270,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.6, 1.9 und 2.7 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 Absatz 4 und Paragraf 10 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Wahlgrabstätte im Parterre des Friedhofs Boppard, je GrabstelleDie teuerste Grabstelle in Boppard und der einzige Ort, an dem der Tarif nach Lage staffelt. Ziffer 1.7 gilt nur für den Friedhof im Ortsbezirk Boppard und unterscheidet drei Ebenen: Parterre in den Bereichen A 1 bis A 15 für 2.200 Euro, erstes Hochplateau für 1.430 Euro und zweites Hochplateau für 990 Euro, jeweils je Grabstelle. Wahlgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 Grabstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen wird und deren Lage mit dem Erwerber vereinbart wird; ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht. In einer einstelligen Grabstelle dürfen nach Absatz 2 eine Leiche oder zwei Urnen in beliebiger Reihenfolge beigesetzt werden. Der erstmalige Erwerb setzt nach Absatz 3 den Nachweis einer unmittelbar bevorstehenden Beisetzung voraus, und ein Anspruch auf Verlängerung besteht nur innerhalb der ersten zehn Jahre nach der letzten Beisetzung. Nach Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ist für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes angefangene Jahr der anteilige Satz der Erwerbsgebühr fällig; die Ziffer nennt dafür die Positionen 1.5 bis 1.8. | 2.200,00 € | 390,00 € | 2.590,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.7.1, 1.9 und 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 15 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Wahlgrabstätte auf dem 1. Hochplateau des Friedhofs Boppard, je GrabstelleDie mittlere der drei Preisebenen auf dem Friedhof im Ortsbezirk Boppard, gültig für die Bereiche B, P und M 1 bis M 7. Der Unterschied zum Parterre beträgt 770 Euro je Grabstelle und der zum zweiten Hochplateau 440 Euro; eine Begründung für die Staffelung nennt die Satzung nicht, sie folgt ersichtlich der Erreichbarkeit der Lagen am Hang. Für die übrigen Friedhöfe der Stadt nennt der Tarif überhaupt keine Wahlgrabgebühr. Nach Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ist für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes angefangene Jahr der anteilige Satz der Erwerbsgebühr fällig; die Ziffer nennt dafür die Positionen 1.5 bis 1.8. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte und bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und die Grabpflege umfasst nach Absatz 1 neben der Grabstätte selbst auch den vom Fussende aus gesehenen rechten Zwischenraum zur Nachbargrabstätte. Deshalb ist diese Grabart nicht pflegefrei. | 1.430,00 € | 390,00 € | 1.820,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.7.2, 1.9 und 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 15 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Wahlgrabstätte auf dem 2. Hochplateau des Friedhofs Boppard, je GrabstelleDie günstigste der drei Wahlgrablagen, gültig für die Bereiche H, M 8 bis M 13, N 1 bis N 4, R, S und T. Mit 990 Euro je Grabstelle liegt sie unter dem Reihendoppelgrab und nur wenig über dem Reiheneinfachgrab, bietet aber anders als das Reihengrab ein Nutzungsrecht, das nach Paragraf 15 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 innerhalb der ersten zehn Jahre nach der letzten Beisetzung verlängert werden kann. Rechnerisch bestätigt sich daran die Nutzungszeit: 990 Euro auf fünfundzwanzig Jahre ergeben 39,60 Euro je Jahr, und genau diesen anteiligen Satz verlangt Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 für jedes angefangene Jahr der Verlängerung. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte und bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und die Grabpflege umfasst nach Absatz 1 neben der Grabstätte selbst auch den vom Fussende aus gesehenen rechten Zwischenraum zur Nachbargrabstätte. Deshalb ist diese Grabart nicht pflegefrei. | 990,00 € | 390,00 € | 1.380,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.7.3, 1.9 und 2.1.1 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 15 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| ReihenurnengrabstätteDas Urnengrab mit eigener, benannter Grabstelle. In jede Reihen-Urnengrabstelle darf nach Paragraf 14 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 nur eine Urne beigesetzt werden, und ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 bei Reihen-Einzelgräbern ausgeschlossen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 für alle Verstorbenen fünfundzwanzig Jahre; für Urnen kann sie auf Antrag auf fünfzehn Jahre verkürzt werden. Wer die Verkürzung auf fünfzehn Jahre beantragt, zahlt denselben Preis, denn der Tarif staffelt nicht nach der Ruhezeit. Nach Ziffer 5.2 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ermässigt sich die Bestattungsgebühr um 40 Euro, wenn das Verfüllen des Grabes bei einer Urnenbeisetzung nicht durch die Stadtverwaltung erfolgt; angesetzt ist hier der volle Satz von 160 Euro, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 das Verfüllen der Friedhofsverwaltung zuweist. Für das Herrichten und die Pflege der Grabstätte ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte und bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und die Grabpflege umfasst nach Absatz 1 neben der Grabstätte selbst auch den vom Fussende aus gesehenen rechten Zwischenraum zur Nachbargrabstätte. Deshalb ist diese Grabart nicht pflegefrei. | 610,00 € | 160,00 € | 770,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.3 und 2.3.1 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Anonymes UrnengrabDas günstigste Grab in Boppard und das einzige, das ohne Zweifel pflegefrei ist. Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 führt unter Nummer 9 anonyme Urnenwiesengrabstätten und beschreibt die Bestattungsform als Urnenbestattung in einem Wiesengrab ohne Grabplatte, in Klammern anonymes Grab. Für Wiesen- und Urnenwiesengrabstätten bestimmt derselbe Absatz: Die Anlage erfolgt in Wiesenfeldern, das Verfügungsrecht über die Grabstätten obliegt alleine dem Friedhofsträger, und die Paragrafen 16 und 17 der Friedhofsordnung finden insoweit keine Anwendung. Paragraf 17 ist die Pflegepflicht. Es gibt hier also weder eine gekennzeichnete Einzelgrabstelle noch eine Pflegepflicht der Angehörigen. Nach Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ist für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes angefangene Jahr der anteilige Satz der Erwerbsgebühr fällig; die Ziffer nennt dafür die Positionen 1.5 bis 1.8. | 500,00 € | 160,00 € | 660,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.8.1, 1.9 und 2.3.1 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Urneneinfachgrab oder UrnenwiesengrabDer Tarif fasst zwei Grabarten in einer Zeile zusammen und beziffert beide mit 500 Euro, genau so viel wie das anonyme Urnengrab. Das Urnenwiesengrab ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 die Urnenbestattung in einem Wiesengrab mit Grabplatte; für Urnenwiesengrabstätten gilt, dass das Verfügungsrecht alleine dem Friedhofsträger obliegt und die Paragrafen 16 und 17 keine Anwendung finden, wobei Paragraf 17 die Pflegepflicht ist. Trotzdem ist diese Grabart nicht als pflegefrei geführt, und zwar aus zwei Gründen: Die Tarifzeile umfasst auch das Urneneinfachgrab, für das die Ausnahme nicht gilt, und die Satzung sagt an keiner Stelle, dass die Stadt die Pflege übernimmt oder dass sie in der Gebühr enthalten ist. Die Differenzprobe hilft hier nicht weiter, weil beide Grabarten in derselben Zeile stehen und die Differenz damit null beträgt. In den Lücken steht, was das bedeutet. Nach Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ist für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes angefangene Jahr der anteilige Satz der Erwerbsgebühr fällig; die Ziffer nennt dafür die Positionen 1.5 bis 1.8. | 500,00 € | 160,00 € | 660,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.8.2, 1.9 und 2.3.1 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Urnenwandkammer, je StelleDie teuerste Urnenbeisetzung ausserhalb des Ruhewaldes, aber mit der günstigsten Bestattungsgebühr: Ziffer 2.3.2 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 verlangt für Urnen in Urnenwänden 100 statt 160 Euro, weil kein Grab auszuheben ist. Paragraf 14 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 nennt die Urnenbestattung in einer Urnenwand als eine der auf allen Friedhöfen möglichen Bestattungsformen und setzt in Klammern hinzu: soweit vorhanden. Welche Friedhöfe eine Urnenwand haben, sagt die Satzung nicht. Nicht als pflegefrei geführt, weil weder die Friedhofsordnung noch der Tarif etwas über die Pflege der Wand oder der Kammer sagt und Schweigen kein Beleg ist. Auffällig ist die Nummerierung: Der Tarif springt von Ziffer 1.8.2 auf 1.8.4, eine Ziffer 1.8.3 gibt es nicht. Nach Ziffer 1.9 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 ist für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für jedes angefangene Jahr der anteilige Satz der Erwerbsgebühr fällig; die Ziffer nennt dafür die Positionen 1.5 bis 1.8. | 860,00 € | 100,00 € | 960,00 € | 25 | Paragraf 4 Ziffern 1.8.4, 1.9 und 2.3.2 der Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2014 sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012 |
| Grabstelle an einem Gemeinschaftsbaum im Ruhewald BoppardAn einem Gemeinschaftsbaum werden nach Paragraf 10 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 bis zu acht Grabstellen eingerichtet; der Erwerber erwirbt eine oder mehrere davon zur Nutzung durch sich selbst und weitere Personen. Der Ruhewald Boppard ist nach Paragraf 2 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 eine nicht rechtsfähige Anstalt der Stadt Boppard und am 01.10.2012 für die Dauer von 99 Jahren in Dienst gestellt worden; fünfundzwanzig Jahre vor Ablauf der Widmung, also vom 01.10.2086 an, sind nach Absatz 5 keine Beisetzungen mehr zulässig. Eine Nutzungsdauer in Jahren nennt die Satzung nicht: Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 verleiht das Nutzungsrecht bis zum Ende der Betriebszeit des Ruhewaldes, längstens jedoch bis zum 30.09.2111. Deshalb steht hier keine Laufzeit in Jahren, sondern nur die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 7 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012. Zulässig sind nach Paragraf 5 Absatz 1 ausschliesslich Urnenbeisetzungen, und Aus- und Umbettungen sind nach Paragraf 8 überhaupt nicht möglich. Die Beisetzungsgebühr von 250 Euro schliesst nach Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 die Vor- und Nachbereitung des Grabes ein; die Urnen müssen nach Paragraf 6 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 so beschaffen sein, dass sie sich innerhalb von fünf Jahren im Erdreich zersetzt haben. Eine Markierungstafel am Baum gibt es nach Ziffer 2.2 nur gegen Kostenerstattung, einen Betrag nennt die Satzung dafür nicht. Nicht als pflegefrei geführt: Die Ruhewaldordnung sagt über die Pflege der Grabstellen kein Wort, und Schweigen ist kein Beleg. | 550,00 € | 250,00 € | 800,00 € | - | Paragraf 4 Ziffern 1.1 und 2.1 der Friedhofsgebührensatzung Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 sowie Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 10 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 |
| Alle Grabstellen eines Familienbaumes im Ruhewald BoppardHier wird nicht eine Stelle vergeben, sondern der ganze Baum: An einem Familienbaum werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 acht Grabstellen eingerichtet, und der Erwerber ist berechtigt, bis zu acht Verstorbene unter diesem Baum bestatten zu lassen und festzulegen, wer das ist. Er bestimmt nach Absatz 2 auch, wer nach seinem Tod das Nutzungsrecht weiter ausübt; das Recht kann nur auf eine einzelne Person übertragen werden, und ohne Festlegung geht es auf die Erben über. Auf die einzelne Stelle gerechnet sind das 500 Euro und damit 50 Euro weniger als am Gemeinschaftsbaum. Ausgewiesen ist daneben nur eine Beisetzungsgebühr; für jede weitere Urne fallen weitere 250 Euro nach Ziffer 2.1 der Friedhofsgebührensatzung Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 an. Der Ruhewald Boppard ist nach Paragraf 2 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 eine nicht rechtsfähige Anstalt der Stadt Boppard und am 01.10.2012 für die Dauer von 99 Jahren in Dienst gestellt worden; fünfundzwanzig Jahre vor Ablauf der Widmung, also vom 01.10.2086 an, sind nach Absatz 5 keine Beisetzungen mehr zulässig. Eine Nutzungsdauer in Jahren nennt die Satzung nicht: Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 verleiht das Nutzungsrecht bis zum Ende der Betriebszeit des Ruhewaldes, längstens jedoch bis zum 30.09.2111. Deshalb steht hier keine Laufzeit in Jahren, sondern nur die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 7 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012. Zulässig sind nach Paragraf 5 Absatz 1 ausschliesslich Urnenbeisetzungen, und Aus- und Umbettungen sind nach Paragraf 8 überhaupt nicht möglich. | 4.000,00 € | 250,00 € | 4.250,00 € | - | Paragraf 4 Ziffern 1.2 und 2.1 der Friedhofsgebührensatzung Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 sowie Paragraf 5, Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 11 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012 |
Häufige Fragen zu Boppard
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Boppard?
- In Boppard sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Boppard?
- Friedhof Boppard ist mit 4,9 ha der größte Friedhof in Boppard. Er liegt 1,7 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Boppard?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Boppard gelten 25 Jahre für Alle Verstorbenen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012, dazu 15 Jahre für Urnen, auf Antrag verkürzbar nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard vom 07.02.2012, dazu 25 Jahre für Alle Verstorbenen im Ruhewald Boppard nach Paragraf 7 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard vom 10.09.2012.
- Was kostet ein Grab in Boppard?
- Ein Grab in Boppard kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab mit 660,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Boppard (Friedhofsgebührensatzung), vom 24.11.2014, beschlossen vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.11.2014, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Dr. Walter Bersch am 24.11.2014, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2009 auf. Eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht.
- Wer ist für die Friedhöfe in Boppard zuständig?
- Für die Friedhöfe in Boppard ist Stadtverwaltung Boppard, Friedhofsverwaltung im Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Personalwesen zuständig, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, Telefon 06742 10371. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Boppard, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Boppard (Friedhofsgebührensatzung) vom 24.11.2014, beschlossen vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.11.2014, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Dr. Walter Bersch am 24.11.2014, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; sie hebt die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2009 auf. Eine Änderungssatzung dazu gibt es nicht
- Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Stadt Boppard (Friedhofsordnung) vom 07.02.2012; Quelle des Geltungsbereichs, der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren, der Nutzungszeit der Wahlgrabstätten, der neun Arten von Reihengrabstätten und der Pflegeregeln. Ihr Paragraf 30 verweist für die Gebühren auf die jeweils gültige Friedhofsgebührensatzung
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für den Ruhewald Boppard (Friedhofsgebührensatzung Ruhewald Boppard) beschlossen vom Stadtrat am 10.09.2012, ausgefertigt und bekannt gemacht am 21.09.2012, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; ihr Paragraf 5 verleiht das Nutzungsrecht bis zum Ende der Betriebszeit des Ruhewaldes, längstens bis zum 30.09.2111
- Satzung über die Ordnung auf dem Friedhof Ruhewald Boppard beschlossen vom Stadtrat am 10.09.2012; der Ruhewald ist danach am 01.10.2012 für die Dauer von 99 Jahren in Dienst gestellt worden, fünfundzwanzig Jahre vor Ablauf der Widmung sind keine Beisetzungen mehr zulässig, zulässig sind ausschliesslich Urnenbeisetzungen, und die Ruhezeit beträgt fünfundzwanzig Jahre
- Satzungen und Richtlinien der Stadt Boppard, das vollständige Ortsrecht Stand der Durchsicht 06.09.2026; der Abschnitt Friedhof führt genau die vier oben genannten Stücke und keine Änderungssatzung, während die Stadt an anderer Stelle sehr wohl Änderungssatzungen führt, etwa zur Hauptsatzung vom 29.08.2024 und zu den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen vom 02.04.2025
- Volltextsuche der Stadt Boppard über den gesamten Dokumentenbestand einschliesslich Ratsniederschriften, Sitzungsunterlagen und Haushaltsplänen am 06.09.2026 nach Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, Friedhof und Wiesengrab durchsucht; jüngster Beleg ist der Haushaltsplan 2026 vom 16.03.2026 mit dem Satz, im Jahr 2026 sei darüber hinaus die Anpassung der Friedhofsgebühren vorgesehen. Dieselbe Ankündigung steht wortgleich in den Haushaltsplänen 2024 und 2025
- Seite Friedhöfe der Stadtverwaltung Boppard im Fachbereich 2, Natürliche Lebensgrundlagen und Personalwesen Stand 06.09.2026; nennt die drei Sachbearbeiterinnen der Friedhofsverwaltung und die für die Friedhöfe zuständigen Mitarbeiter, getrennt nach Bad Salzig mit seinen Ortsbezirken, Buchholz mit seinen Ortsbezirken und Boppard
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Oktober 2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.