Saarland, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 10041513
Alle 8 Friedhöfe in Heusweiler
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06806 911-156
- Gemeinde Heusweiler, Friedhofsverwaltung
- 3.160,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.150,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
66265 Heusweiler
Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre
Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Heusweiler nehmen zusammen 8,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Heusweiler ist der größte mit 3,8 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.610 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 260 m entfernt, der entlegenste 4,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 6 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Heusweiler rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Heusweiler, Friedhofsverwaltung
Saarbrücker Straße 3566265 Heusweiler
06806 911-156
- Sprechzeiten
- Bürgerbüro Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhrzusätzlich am 2. Samstag eines Monats 10:00 bis 12:00 Uhr, nur nach Vereinbarungausserhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung unter 06806 911-222
Die 8 Friedhöfe in Heusweiler, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Heusweiler | 3,8 ha | 260 m | 10 Anlagen, nächste 180 m | Heusweile Katholische Kirche, 180 mBus 190, Bus 197, Bus N4 | christlich, katholisch |
| Friedhof Holz | 1,3 ha | 3,8 km | 2 Anlagen, nächste 140 m | Holz Friedhof, 70 mBus 172, Bus 173 | keine Angabe |
| Friedhof Eiweiler | 1,1 ha | 2,4 km | keine erfasst | Reisbach Waldfriede, 650 m | christlich |
| Friedhof Wahlschied | 7.610 m² | 4,6 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Wahlschied Kirche, 490 mBus 172, Bus 173, Bus N12 | christlich |
| Friedhof Kutzhof | 6.790 m² | 3,7 km | keine erfasst | Kutzhof Jakobusstr., 110 mBus 149, Bus 173 | christlich |
| alter Friedhof Eiweiler | 5.990 m² | 2,1 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Eiweiler Mühle, 240 mBus 190, Bus 197, Bus N4 | christlich |
| Friedhof Obersalbach | 4.950 m² | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Obersalbach-Kurhof Schwarzenholzer Straße, 120 mBus 149, Bus 197 | christlich |
| HeidenfriedhofDenkmal | 760 m² | 4,5 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Wahlschied Kirche, 610 mBus 172, Bus 173, Bus N12 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Heusweiler kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neunkirchen | 18,5 km | 1.870,00 €Reihengrab mit Pflanzhügel1.290,00 € gespart | 865,00 €Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen285,00 € gespart |
| Saarlouis | 13,3 km | 1.915,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre1.245,00 € gespart | 925,00 €Urnenreihengrabstätte225,00 € gespart |
| Blieskastel | 26,5 km | 2.045,00 €Einzelgrab für einen Sarg1.115,00 € gespart | 1.063,00 €Einzelgrab für eine Urne87,00 € gespart |
| Sankt Ingbert | 15 km | 2.274,40 €Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr885,60 € gespart | 908,00 €Urnenreihengrab242,00 € gespart |
| Saarbrücken | 12,5 km | 2.355,00 €Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren805,00 € gespart | 880,00 €Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne270,00 € gespart |
| Heusweiler (hier) | - | 3.160,00 €Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre | 1.150,00 €Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre |
| Rehlingen-Siersburg | 18,4 km | 5.160,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr | 2.840,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 26,5 km | 1.290,00 €in Neunkirchen, 18,5 km entfernt | 285,00 €in Neunkirchen, 18,5 km entfernt |
Was ein Grab in Heusweiler kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Heusweiler, Neufassung, beschlossen vom Gemeinderat am 16.10.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2021 ab.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte (1-stellig) für Kinder unter 10 Jahren, Tot- und Fehlgeburten, 20 JahreDas Kindergrab ist die einzige Grabart Heusweilers mit einer eigenen Ruhezeit: § 18 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 setzt sie für Leichen verstorbener Kinder unter zehn Jahren in Kindergräbern auf 20 Jahre, während für alle anderen Erdbestattungen 25 Jahre gelten. § 13 Abs. 2 a richtet dafür eigene Reihengräber ein, deren Grabbeete einschliesslich der Trittplatten rechts und links 1,50 mal 1,00 Meter messen. Der Tarif fasst in derselben Zeile Kinder unter zehn Jahren, Totgeburten, tot geborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrüchte unter 500 Gramm, Embryonen und Föten zusammen. Nutzung und Bestattung kosten zusammen 2.690,00 Euro und damit 37 Prozent des Erwachsenengrabes. Angeboten wird die Grabart nach der Friedhofsseite der Gemeinde auf fünf der sieben Friedhöfe, es fehlen Lummerschied und Obersalbach-Kurhof. Wer ein Sternenkind stattdessen im Grab eines verstorbenen Angehörigen beisetzen lässt, zahlt nach § 3 Abs. 6 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 660,00 Euro und keine eigene Grabstellengebühr. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 13 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, Reihengrabstätten würden nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und ein Wiedererwerb des Grabes sei nicht möglich. Passend dazu führt § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 die anteiligen Verlängerungsgebühren nur für die Grabarten mit mehreren Belegungen auf; diese Zeile steht dort nicht. Nicht pflegefrei: § 24 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 verlangt, jede Grabstätte spätestens zwölf Monate nach jeder Beisetzung nach den Gestaltungsvorschriften herzurichten und dauernd instandzuhalten, und § 24 Abs. 5 weist die Verantwortung dafür bei Reihengrabstätten dem Verfügungsberechtigten und bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten zu; die Verpflichtung erlischt erst mit Ablauf der Ruhezeit. Wer sie nicht erfüllt, dessen Grab kann die Friedhofsverwaltung nach § 25 nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung abräumen, einebnen und einsäen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung der Grabstellengebühr entsteht. | 1.400,00 € | 1.290,00 € | 2.690,00 € | 20 | § 4 Abs. 1 a und § 3 Abs. 1 a der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Reihengrabstätte (1-stellig) für Kinder und Erwachsene, 25 JahreDas gewöhnliche Erdgrab Heusweilers, mit 7.280,00 Euro das teuerste einstellige Erdgrab der Gemeinde und teurer als jedes Rasengrab. § 13 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 gibt es der Reihe nach und nur für die Dauer der Ruhezeit ab; die Reihenfolge bestimmt die Friedhofsverwaltung. Das Grabbeet misst einschliesslich der Trittplatten 2,25 mal 1,30 Meter. Nach § 13 Abs. 2 b werden Reihengräber für Verstorbene ab zehn Jahren nur noch ohne besondere Gestaltungsvorschriften angeboten, sobald die Felder mit Gestaltungsvorschriften belegt sind; auf den Friedhöfen Holz und Kutzhof wird nach vollständiger Belegung der Felder vom Stand Juli 2023 gar kein neues Feld mehr angelegt. In ein belegtes Reihengrab darf nach § 16 Abs. 3 a zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, wenn deren gesetzliche Mindestruhezeit von 15 Jahren die Ruhezeit der Grabstätte nicht überschreitet; das kostet nach § 3 Abs. 7 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 170,00 Euro. Auf dem Friedhof Obersalbach-Kurhof sind nach Nr. 2 c der Gestaltungsvorschriften zur Friedhofssatzung vom 20.07.2023 nur Grabmale in Form von Holzzeichen bis 1,20 Meter Höhe erlaubt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 13 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, Reihengrabstätten würden nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und ein Wiedererwerb des Grabes sei nicht möglich. Passend dazu führt § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 die anteiligen Verlängerungsgebühren nur für die Grabarten mit mehreren Belegungen auf; diese Zeile steht dort nicht. Nicht pflegefrei: § 24 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 verlangt, jede Grabstätte spätestens zwölf Monate nach jeder Beisetzung nach den Gestaltungsvorschriften herzurichten und dauernd instandzuhalten, und § 24 Abs. 5 weist die Verantwortung dafür bei Reihengrabstätten dem Verfügungsberechtigten und bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten zu; die Verpflichtung erlischt erst mit Ablauf der Ruhezeit. Wer sie nicht erfüllt, dessen Grab kann die Friedhofsverwaltung nach § 25 nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung abräumen, einebnen und einsäen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung der Grabstellengebühr entsteht. | 4.860,00 € | 2.420,00 € | 7.280,00 € | 25 | § 4 Abs. 1 b und § 3 Abs. 1 b der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Rasenreihengrab (1-stellig) mit schrägstehender Schrifttafel auf dem Friedhof Lummerschied, 25 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Gemeinde, und es gibt es nur noch an einem Ort: § 5 A der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 sagt, Rasengräber der alten Art würden nur noch als Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel und lediglich auf dem Friedhof Lummerschied vergeben, und die Friedhofsseite der Gemeinde bestätigt es. Die Bestattungsgebühr ist mit 1.670,00 Euro um 750,00 Euro niedriger als beim gewöhnlichen Reihengrab, weil weder eine Einfassung noch ein Fundament zu setzen ist. Der Preis besteht aus drei Teilen: 4.860,00 Euro Grabstelle, 240,00 Euro Pflege für die ganzen 25 Jahre, also 9,60 Euro im Jahr, und 1.670,00 Euro Bestattung. Pflegefrei ist die Grabart doppelt belegt: § 13 Abs. 2 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, die Rasenflächen der Rasenreihengräber würden ausschliesslich von der Gemeinde Heusweiler angelegt, gepflegt und unterhalten, und Nr. 1 a der Gestaltungsvorschriften zur Friedhofssatzung vom 20.07.2023 wiederholt es für alle Rasenreihengrabarten wörtlich. Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten sind nach den Gestaltungsvorschriften nur auf der Sockelplatte des Grabmales und nur vom 15. Oktober bis zum 15. April zulässig; das Grabbeet selbst ist auf Dauer vollständig freizuhalten. Die Pflege ist eine eigene Tarifziffer und keine Nebenabrede: § 5 Abs. 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 sagt, die Gebühr für die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabstätten werde neben den Bestattungs- und Grabstellengebühren erhoben. Sie ist deshalb hier in die Nutzungsgebühr gerechnet. Es ist der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst leistet und selbst abrechnet, und ausdrücklich nicht der Fall Saarbrücken, wo der Memoriam-Garten über die Dauergrabpflege-Treuhandstelle Saarländischer Friedhofsgärtner läuft und der Preis in keiner Satzung steht. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft oder ein privater Pflegevertrag kommt in Heusweiler in keinem der drei Satzungsdokumente vor. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 13 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, Reihengrabstätten würden nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und ein Wiedererwerb des Grabes sei nicht möglich. Passend dazu führt § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 die anteiligen Verlängerungsgebühren nur für die Grabarten mit mehreren Belegungen auf; diese Zeile steht dort nicht. | 5.100,00 € | 1.670,00 € | 6.770,00 € | 25 | § 4 Abs. 1 c, § 5 A Abs. 1 und § 3 Abs. 1 c der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Rasenreihengrab (1-stellig) mit Pflanzstreifen, 25 JahreDie Rasengrabart der neuen Art und nach der Friedhofsseite der Gemeinde auf sechs der sieben Friedhöfe die einzige noch vergebene Rasenreihengrabart; nur in Lummerschied gibt es stattdessen die Schrifttafel. Der Pflanzstreifen ist nach Nr. 1 ae der Gestaltungsvorschriften zur Friedhofssatzung vom 20.07.2023 ein Kiesstreifen: Das Aufstellen von Grabschmuck ist nur innerhalb des angelegten Pflanzstreifens zulässig, die Rasengrabstelle selbst sowie die Flächen hinter und neben dem Kiesstreifen sind von jeglichem Grabschmuck freizuhalten. Er ist damit kein Beet, das die Angehörigen zu bepflanzen hätten; das ist der Unterschied zum Kieler Rasengrab mit Beet, das gerade deshalb nicht pflegefrei ist. Das Grabbeet misst 2,75 mal 1,30 Meter, Trittplatten werden nicht verlegt. Bei den ab 2023 neu angelegten Feldern sind Grabmale bis 1,00 Meter Höhe und 0,75 Meter Breite zugelassen, seit 2018 auch Stelen und eine Sockelplatte von bis zu 0,90 mal 0,40 Meter im Pflanzstreifen. Der Preis besteht aus 5.950,00 Euro Grabstelle, 240,00 Euro Pflege für 25 Jahre und 2.420,00 Euro Bestattung. Die Pflege ist eine eigene Tarifziffer und keine Nebenabrede: § 5 Abs. 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 sagt, die Gebühr für die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabstätten werde neben den Bestattungs- und Grabstellengebühren erhoben. Sie ist deshalb hier in die Nutzungsgebühr gerechnet. Es ist der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst leistet und selbst abrechnet, und ausdrücklich nicht der Fall Saarbrücken, wo der Memoriam-Garten über die Dauergrabpflege-Treuhandstelle Saarländischer Friedhofsgärtner läuft und der Preis in keiner Satzung steht. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft oder ein privater Pflegevertrag kommt in Heusweiler in keinem der drei Satzungsdokumente vor. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 13 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, Reihengrabstätten würden nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und ein Wiedererwerb des Grabes sei nicht möglich. Passend dazu führt § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 die anteiligen Verlängerungsgebühren nur für die Grabarten mit mehreren Belegungen auf; diese Zeile steht dort nicht. | 6.190,00 € | 2.420,00 € | 8.610,00 € | 25 | § 4 Abs. 1 d, § 5 B Abs. 1 und § 3 Abs. 1 d der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Reihengrabstätte mit eingebauter Grabkammer, Flachkammer (1-stellig), 15 JahreDie Grabkammer ist die Besonderheit Heusweilers und mit 3.270,00 Euro das zweitgünstigste Erdgrab der Gemeinde, weniger als die Hälfte des gewöhnlichen Reihengrabes. Der Grund ist die Ruhezeit: § 18 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 setzt sie für Körperbestattungen in Grabkammern auf 15 Jahre statt der 25 Jahre eines Erdgrabes. § 15 Abs. 1 beschreibt die Grabart als Grabstätte für Sarg- und Körperbestattungen mit eingebauter Kammer, die der Reihe nach belegt wird; § 13 Abs. 2 c begrenzt die Zahl auf 23 Stück und sagt, nach vollständiger Belegung des Feldes würden keine neuen Reihengräber mit Grabkammern mehr angelegt. Das Grabbeet misst 2,35 mal 1,00 Meter. Die Friedhofsseite der Gemeinde führt die Grabart nur für den Friedhof Heusweiler und mit dem Zusatz, sie werde nur so lange vergeben, wie der Vorrat reicht. § 12 Abs. 2 c der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 macht die Vergabe zusätzlich von der Haushaltslage der Gemeinde und einem nachweisbaren Bedarf abhängig. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: § 13 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, Reihengrabstätten würden nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben und ein Wiedererwerb des Grabes sei nicht möglich. Passend dazu führt § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 die anteiligen Verlängerungsgebühren nur für die Grabarten mit mehreren Belegungen auf; diese Zeile steht dort nicht. Nicht pflegefrei: § 24 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 verlangt, jede Grabstätte spätestens zwölf Monate nach jeder Beisetzung nach den Gestaltungsvorschriften herzurichten und dauernd instandzuhalten, und § 24 Abs. 5 weist die Verantwortung dafür bei Reihengrabstätten dem Verfügungsberechtigten und bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten zu; die Verpflichtung erlischt erst mit Ablauf der Ruhezeit. Wer sie nicht erfüllt, dessen Grab kann die Friedhofsverwaltung nach § 25 nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung abräumen, einebnen und einsäen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung der Grabstellengebühr entsteht. | 2.340,00 € | 930,00 € | 3.270,00 € | 15 | § 4 Abs. 1 e und § 3 Abs. 1 e der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 JahreDas günstigste Erdgrab Heusweilers, 3.160,00 Euro für Grabstelle und erste Bestattung, und die einzige Wahlgrabstätte für Erdbestattungen ohne Rasen, die überhaupt noch vergeben wird. § 15 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 verleiht bei Belegung der ersten, unteren Grabkammer ein Nutzungsrecht von 15 Jahren, das einmalig um fünf Jahre verlängert werden kann; bis zum Ablauf des verlängerten Rechts muss die zweite, obere Kammer belegt sein. Die zweite Bestattung kostet nach § 3 Abs. 2 die dort als zweiter Buchstabe j geführten 930,00 Euro, also 110,00 Euro mehr als die erste. § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 nimmt für die Verlängerung ein Hundertachtzigstel der Grabstellengebühr je Monat, also 13,00 Euro monatlich. Das Grabbeet misst 2,35 mal 1,00 Meter. Angeboten wird die Grabart nur auf dem Friedhof Heusweiler und dort nach der Friedhofsseite der Gemeinde derzeit gar nicht, weil alle 23 Kammern vergeben sind; sobald eine Kammer wieder belegt werden kann, wird das bekannt gemacht. Nicht pflegefrei: § 24 Abs. 1 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 verlangt, jede Grabstätte spätestens zwölf Monate nach jeder Beisetzung nach den Gestaltungsvorschriften herzurichten und dauernd instandzuhalten, und § 24 Abs. 5 weist die Verantwortung dafür bei Reihengrabstätten dem Verfügungsberechtigten und bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten zu; die Verpflichtung erlischt erst mit Ablauf der Ruhezeit. Wer sie nicht erfüllt, dessen Grab kann die Friedhofsverwaltung nach § 25 nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung abräumen, einebnen und einsäen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung der Grabstellengebühr entsteht. | 2.340,00 € | 820,00 € | 3.160,00 € | 15 | § 4 Abs. 1 i und § 3 Abs. 2 j der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Rasenfamiliengrab (2-stellig) mit Pflanzstreifen, 25 JahreDas teuerste Grab der Gemeinde und die einzige mehrstellige Wahlgrabstätte, die noch neu vergeben wird. § 12 Abs. 2 b der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, Wahlgrabstätten seien wegen der schlechten Bodenverhältnisse nur noch auf den Friedhöfen Eiweiler und Heusweiler und nur in Form von Rasenfamiliengräbern mit Pflanzstreifen zugelassen; in Holz läuft die Vergabe aus, in Kutzhof und Wahlschied ist sie beendet. Nach § 14 Abs. 1 wird das Nutzungsrecht nur bei einem Todesfall oder einer Umbettung eingeräumt, nicht auf Vorrat. Der Preis besteht aus 11.880,00 Euro Grabstelle für beide Stellen, 480,00 Euro Pflege für 25 Jahre und 2.420,00 Euro für die erste Bestattung; die zweite Bestattung kostet nach § 3 Abs. 2 i noch einmal 2.420,00 Euro. Die Grabmale dürfen 0,65 bis 0,80 Meter hoch und 0,90 bis 1,10 Meter breit sein, bei Findlingen ist eine Stärke von 0,20 Meter zulässig. Pflegefrei ist die Grabart, weil Nr. 1 bc der Gestaltungsvorschriften zur Friedhofssatzung vom 20.07.2023 sagt, alle vorgenannten Arten der Rasentiefen- und Rasenfamiliengräber würden ausschliesslich von der Gemeinde Heusweiler angelegt, gepflegt und unterhalten. Die Pflege ist eine eigene Tarifziffer und keine Nebenabrede: § 5 Abs. 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 sagt, die Gebühr für die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabstätten werde neben den Bestattungs- und Grabstellengebühren erhoben. Sie ist deshalb hier in die Nutzungsgebühr gerechnet. Es ist der Fall Offenburg, in dem die Gemeinde die Pflege selbst leistet und selbst abrechnet, und ausdrücklich nicht der Fall Saarbrücken, wo der Memoriam-Garten über die Dauergrabpflege-Treuhandstelle Saarländischer Friedhofsgärtner läuft und der Preis in keiner Satzung steht. Eine Treuhandstelle, eine Genossenschaft oder ein privater Pflegevertrag kommt in Heusweiler in keinem der drei Satzungsdokumente vor. Verlängerbar: § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 nimmt für die Verlängerung des Nutzungsrechts ein Dreihundertstel der Grabstellengebühr je Monat der weiteren Nutzung, also 39,60 Euro monatlich; § 14 Abs. 5 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 lässt weitere Beisetzungen nur bis zum Ablauf der Ruhezeit der zuletzt erfolgten Beisetzung zu, und § 14 Abs. 8 gibt einem Antrag auf Verlängerung nur statt, wenn die Grabstätte ordnungsgemäss angelegt und gepflegt wird. Ein Wiedererwerb nach Ablauf des Nutzungsrechts ist nach § 14 Abs. 6 nicht möglich. | 12.360,00 € | 2.420,00 € | 14.780,00 € | 25 | § 4 Abs. 1 k, § 5 B Abs. 3 und § 3 Abs. 2 h der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Urnenreihengrab (1-stellig) für bis zu zwei Urnen auf dem Friedhof Lummerschied, 25 JahreDas klassische Urnengrab, und es läuft aus: Der Tarif selbst vermerkt, die Vergabe dieser Grabart werde Zug um Zug eingestellt und sei derzeit nur noch auf dem Friedhof Lummerschied möglich. Es ist zugleich das einzige Urnengrab Heusweilers mit einer Ruhezeit von 25 Jahren; § 18 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 gibt allen anderen Urnengrabarten 15 Jahre. Das Grabbeet misst einschliesslich der Trittplatten 0,80 mal 0,85 Meter. Für die zweite Urne gibt § 16 Abs. 1 a zwei Wege: entweder die Beisetzung innerhalb von zehn Jahren nach der ersten, dann bleibt es bei der Ruhezeit der ersten Urne, oder die Beisetzung mit Verlängerung des Nutzungsrechts innerhalb der Ruhefrist der ersten Beisetzung. Die zweite Beisetzung kostet nach § 3 Abs. 3 b der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 170,00 Euro, die Verlängerung nach § 4 Abs. 2 ein Dreihundertstel der Grabstellengebühr je Monat, also 3,77 Euro monatlich. Nicht pflegefrei: § 24 Abs. 5 der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 weist die Herrichtung und Pflege bei Urnenreihengrabstätten dem Verfügungsberechtigten zu, und keine der Pflegeziffern der §§ 5 bis 7 der Gebührensatzung nennt diese Grabart. | 1.130,00 € | 200,00 € | 1.330,00 € | 25 | § 4 Abs. 1 l und § 3 Abs. 3 a der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 JahreDas günstigste Grab Heusweilers überhaupt, 1.150,00 Euro für Grabstelle, Pflege und Beisetzung. § 16 Abs. 1 e der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 beschreibt die anonyme Urnenreihengrabstätte als Erdgrab ohne individuelle Kennzeichnung, in dem die Lage der einzelnen Urnen nicht kenntlich gemacht wird; die halbanonyme Form wird zusätzlich durch eine kleine Namenstafel an einem nahen Baum oder einer eigens vorgehaltenen Beschilderung kenntlich gemacht, erfolgt aber ausschliesslich bei Bestattungen, die das Ordnungsamt der Gemeinde in Auftrag gibt. Angeboten wird die Grabart nach § 12 Abs. 2 g und nach der Friedhofsseite der Gemeinde nur auf dem Friedhof Heusweiler. Pflegefrei ist sie dreifach belegt: § 16 Abs. 1 e sagt, anonyme und halbanonyme Grabfelder würden ausschliesslich von der Gemeinde Heusweiler angelegt, gepflegt und unterhalten; Nr. 1 cc der Gestaltungsvorschriften zur Friedhofssatzung vom 20.07.2023 wiederholt es und verbietet Grabmale; und § 6 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 erhebt dafür eine eigene Gebühr von 130,00 Euro für die Dauer der Ruhezeit. Eine Verlängerung ist hier nicht angesetzt: Die Grabstätte nimmt nach dem Tarif nur eine Urne auf, und § 4 Abs. 2 knüpft die anteilige Verlängerungsgebühr an eine zweite, dritte oder vierte Belegung, die es hier nicht geben kann. Der Widerspruch dazu steht in den Lücken. | 980,00 € | 170,00 € | 1.150,00 € | 15 | § 4 Abs. 1 n, § 6 und § 3 Abs. 5 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Urnenreihengrab mit Bodendeckern (2-stellig) für bis zu zwei Urnen, 15 JahreDie Grabart, auf die Heusweiler seine Urnenbeisetzungen umstellt: Sie wird nach § 12 Abs. 2 h der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 auf allen Friedhöfen ausser Lummerschied vergeben und ersetzt dort das auslaufende Urnenreihengrab. § 16 Abs. 1 f beschreibt sie als Urnengrabstätte, deren Grabfläche mit verschiedenen Bodendeckern versehen wird, die farblich, in Art und Höhe dem Gesamtbild der Komposition des Grabfeldes angepasst sind; das Grabbeet misst mindestens 1,00 mal 1,00 Meter, und die tatsächliche Grösse hängt vom gestalterischen Gesamtbild des Feldes ab. Die Schmuckurne darf bei einer üblichen Urnenkapsel von 16,5 Zentimetern Durchmesser 19,5 Zentimeter nicht überschreiten. Pflegefrei ist die Grabart doppelt belegt: § 16 Abs. 1 f sagt, die Pflanzflächen der Urnenbodendeckergräber würden ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung angelegt, gepflegt und unterhalten, und § 7 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 erhebt dafür 370,00 Euro für die Dauer der Ruhezeit. Die eigene Bepflanzung der Grabfläche ist ausdrücklich unzulässig; erlaubt sind lediglich rechts und links des Grabmals je zehn mal zehn Zentimeter für eine Grableuchte oder eine Blumenvase. Die Beisetzung ist mit 60,00 Euro die zweitgünstigste des Tarifs. Verlängerbar ist die Grabstätte für die zweite Urne: § 4 Abs. 2 nimmt dafür ein Hundertachtzigstel der Grabstellengebühr je Monat, also 5,56 Euro monatlich. | 1.370,00 € | 60,00 € | 1.430,00 € | 15 | § 4 Abs. 1 q, § 7 Buchst. a und § 3 Abs. 10 a der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
| Urnenkammer für bis zu zwei Urnen in einer Urnenwand (Kolumbarium), 15 JahreDie Nische in der Urnenwand hat die mit Abstand günstigste Beisetzungsgebühr des ganzen Tarifs, 50,00 Euro, weil die Kammer nur geöffnet, bestückt und wieder geschlossen wird; die zweite Beisetzung kostet noch einmal dieselben 50,00 Euro. Die Kammer misst nach § 16 Abs. 1 d der Friedhofssatzung vom 20.07.2023 0,36 Meter Höhe, 0,28 Meter Breite und 0,29 Meter Tiefe, und bei Doppelbelegung darf jede Urne höchstens 0,17 Meter Durchmesser haben. Sie ist unmittelbar nach der Beisetzung mit einer Platte aus Naturstein zu verschliessen und mit dem vollständigen Namen des Verstorbenen zu versehen; die Platten verwahrt die Friedhofsverwaltung, und die Nutzungsberechtigten haben sie zu verwenden. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre und kann einmalig um fünf Jahre verlängert werden, nach § 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 zu einem Hundertachtzigstel der Grabstellengebühr je Monat, also 10,33 Euro monatlich. Pflegefrei ist die Grabart, weil § 16 Abs. 1 d ausdrücklich sagt, die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung von gärtnerischen und sonstigen Anlagen ausserhalb der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten sei bei der Bestattungsart Urnenwand nicht erforderlich und obliege somit ausschliesslich der Friedhofsverwaltung; derselbe Absatz untersagt jeglichen Grabschmuck und jede Kerze an der Kammer und rund um die Urnenwand und lässt nur den bei der Beisetzung üblichen letzten Gruss zu, den das Friedhofspersonal nach zwei Wochen beseitigt. Eine eigene Pflegegebühr wie bei den Rasen-, Anonym- und Bodendeckergräbern gibt es hier nicht, weil an einer Wandnische nichts zu pflegen ist. Angeboten werden Kolumbarien nach der Friedhofsseite der Gemeinde auf fünf der sieben Friedhöfe, es fehlen Lummerschied und Obersalbach-Kurhof. | 1.860,00 € | 50,00 € | 1.910,00 € | 15 | § 4 Abs. 1 o und § 3 Abs. 8 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2023 |
Häufige Fragen zu Heusweiler
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Heusweiler?
- In Heusweiler sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Heusweiler?
- Friedhof Heusweiler ist mit 3,8 ha der größte Friedhof in Heusweiler. Er liegt 260 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Heusweiler?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Heusweiler gelten 25 Jahre für Körperbestattung in einem Erdgrab, Erwachsene und Kinder nach § 18 Abs. 1 Buchst. a der Friedhofssatzung vom 20.07.2023, dazu 20 Jahre für Körperbestattung von Kindern unter 10 Jahren in Kindergräbern nach § 18 Abs. 1 Buchst. a der Friedhofssatzung vom 20.07.2023, dazu 15 Jahre für Körperbestattung in einer Grabkammer nach § 18 Abs. 1 Buchst. b der Friedhofssatzung vom 20.07.2023, dazu 25 Jahre für Beisetzung einer Asche in einem Urnenreihengrab nach § 18 Abs. 1 Buchst. c der Friedhofssatzung vom 20.07.2023, dazu 15 Jahre für Beisetzung einer Asche in einer Urnenkammer, einer anonymen oder halbanonymen Urnengrabstätte, einer Urnenfamiliengrabstätte oder einer Urnenbodendeckergrabstätte nach § 18 Abs. 1 Buchst. c der Friedhofssatzung vom 20.07.2023.
- Was kostet ein Grab in Heusweiler?
- Ein Grab in Heusweiler kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre mit 1.150,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Heusweiler, Neufassung, beschlossen vom Gemeinderat am 16.10.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2021 ab.
- Wer ist für die Friedhöfe in Heusweiler zuständig?
- Für die Friedhöfe in Heusweiler ist Gemeinde Heusweiler, Friedhofsverwaltung zuständig, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Telefon 06806 911-156. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Heusweiler, die Fristen setzt Saarland
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Heusweiler Neufassung, beschlossen vom Gemeinderat am 16.10.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2021 ab
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Heusweiler, amtliche Bekanntmachung bekannt gemacht am 19.10.2023, in allen Beträgen zeichengleich mit dem unterschriebenen Original aus dem Ortsrecht
- Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20.07.2023, liefert die sieben Friedhöfe, den Grabartenkatalog, die Ruhezeiten und die Pflegeregeln
- Gestaltungsvorschriften zur Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20.07.2023, nach § 19 Abs. 2 der Friedhofssatzung deren Bestandteil, nennt zu jeder Rasengrabart, wer sie pflegt
- Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.