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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Saarland, Kreisstadt, Gemeindeschlüssel 10043114

Alle 9 Friedhöfe in Neunkirchen

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06821 202-601
Kreisstadt Neunkirchen, Bauamt, Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung

66538 Neunkirchen

1.870,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab mit Pflanzhügel

865,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen

9
Friedhöfe mit Namen

5 weitere Flächen ohne Namen

Die 9 Friedhöfe in Neunkirchen nehmen zusammen 43,7 ha ein

Kurz beantwortet

Neunkirchen hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 43,7 ha. Der größte ist Zentralfriedhof mit 19,5 ha, am nächsten am Ortskern liegt Hauptfriedhof Scheib mit 1,9 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Neunkirchen abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Zentralfriedhof ist der größte mit 19,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,9 km entfernt, der entlegenste 5,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 9 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 8 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Neunkirchen rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Kreisstadt Neunkirchen, Bauamt, Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung

Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
06821 202-601
Sprechzeiten
Friedhöfe geöffnet vom 1. April bis 30. September von 8 bis 20 Uhr
Friedhöfe geöffnet vom 1. Oktober bis 31. März von 8 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Neunkirchen im Netz

Die 9 Friedhöfe in Neunkirchen, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Zentralfriedhof19,5 ha4,3 km2 Anlagen, nächste 170 mFurpach Zentralfriedhof, 310 mBus 305, Bus 315, Bus X33christlich
Hauptfriedhof Scheib12,2 ha1,9 km2 Anlagen, nächste 340 mHermannstraße, 130 mBus 305, Bus 315christlich
Friedhof Wiebelskirchen5,4 ha2,7 km4 Anlagen, nächste 250 mWiebelskirchen Friedhof, 170 mBus 316christlich
Friedhof Wellesweiler3,3 ha3,6 km3 Anlagen, nächste 150 mWellesweiler Folienwerk, 260 mBus 303, Bus 304keine Angabe
Friedhof Hangard1 ha4,2 km3 Anlagen, nächste 70 mHangard Ortsmitte, 690 mBus 304, Bus X77christlich
Friedhof Frankenfeldstraße9.650 m²2,8 km3 Anlagen, nächste 80 mSchulbus, 70 mchristlich
Friedhof Ludwigsthal6.100 m²3,3 km2 Anlagen, nächste 50 mFurpach Rauschenweg, 350 mchristlich
Friedhof Kohlhof5.440 m²5,3 km1 Anlagen, nächste 50 mKohlhof Volksbank, 190 mBus 305, Bus X33christlich
Jüdischer FriedhofDenkmal1.920 m²2,8 km1 Anlagen, nächste 260 mSpieserhöhe, 70 mBus 305, Bus 315jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neunkirchen kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Neunkirchen (hier)-1.870,00 €Reihengrab mit Pflanzhügel865,00 €Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen
Saarlouis31,7 km1.915,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre925,00 €Urnenreihengrabstätte
Blieskastel13,7 km2.045,00 €Einzelgrab für einen Sarg1.063,00 €Einzelgrab für eine Urne
Sankt Ingbert9,3 km2.274,40 €Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr908,00 €Urnenreihengrab
Saarbrücken18,7 km2.355,00 €Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren880,00 €Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne
Heusweiler18,5 km3.160,00 €Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre1.150,00 €Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre
Rehlingen-Siersburg36,6 km5.160,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr2.840,00 €Urnenwahlgrabstätte
Am meisten zu sparenbis 36,6 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Neunkirchen kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab mit PflanzhügelDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe nach Ziffer 2 und 210 Euro Grabanlegung nach Ziffer 4 Buchstabe a. Die Pflege obliegt nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung den Nutzungsberechtigten.1.410,00 €460,00 €1.870,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe a und Ziffer 4 Buchstabe a
Reihengrab als WiesengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe, 210 Euro Grabanlegung und 770 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe a. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind die Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausdrücklich ausgenommen; Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt für die Dauer der 25-jährigen Ruhefrist, einschließlich acht bis zehn Mähgängen je Vegetationszeit und der Laubaufnahme im Herbst.2.180,00 €460,00 €2.640,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe b, Ziffer 4 Buchstabe b und Ziffer 5 Buchstabe a
Reihengrab als anonyme ErdbestattungDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe und 210 Euro Grabanlegung. Nach Paragraf 27 Absatz 9 der Friedhofsordnung werden diese Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach von der Kreisstadt für den Zeitraum der 25-jährigen Ruhefrist unterhalten, mit sechs bis acht Mähgängen je Vegetationszeit. Unterhaltungskosten erhebt Ziffer 5 des Tarifs für diese Grabart nicht.1.410,00 €460,00 €1.870,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe c und Ziffer 4 Buchstabe c
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 6. LebensjahrDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 560 Euro Abgabe und 100 Euro Grabanlegung. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung 15 Jahre und kann auf Antrag um zehn Jahre verlängert werden.660,00 €60,00 €720,00 €15Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe d und Ziffer 4 Buchstabe d
Familiengrab mit Pflanzhügel, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.500 Euro für das Nutzungsrecht und 230 Euro Grabanlegung je Stelle. Zwei Stellen kosten nach Ziffer 1 Buchstabe a 3.000 Euro, jede weitere Stelle 1.500 Euro. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1 Buchstabe c je Jahr ein Dreißigstel dieser Gebühr und ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung für mindestens zehn Jahre möglich.1.730,00 €460,00 €2.190,00 €30Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 3 Buchstabe h und Ziffer 4 Buchstabe i
Familiengrab als Wiesengrab, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.500 Euro für das Nutzungsrecht, 230 Euro Grabanlegung und 1.000 Euro Unterhaltungskosten je Stelle nach Ziffer 5 Buchstabe b. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt. Paragraf 16 Absatz 9 nimmt das Familiengrab als Wiesengrab ausdrücklich von der Gestaltungs- und Pflegeentscheidung des Nutzungsberechtigten aus.2.730,00 €460,00 €3.190,00 €30Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 3 Buchstabe h, Ziffer 4 Buchstabe i und Ziffer 5 Buchstabe b
Reihengrab für Urnenbeisetzungen mit PflanzhügelDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 840 Euro Abgabe und 70 Euro Grabanlegung. Ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung nicht möglich.910,00 €70,00 €980,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe e und Ziffer 4 Buchstabe e
Reihengrab für Urnenbeisetzungen als WiesengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 840 Euro Abgabe, 70 Euro Grabanlegung und 240 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe c. Ziffer 2 des Tarifs nennt für das Urnenreihengrab nur einen Abgabesatz ohne Unterscheidung nach Pflanzhügel und Wiese; die Gesamtübersicht der Stadt bestätigt, dass er für beide gilt. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt.1.150,00 €70,00 €1.220,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe e, Ziffer 4 Buchstabe e und Ziffer 5 Buchstabe c
Reihengrab für Urnenbeisetzungen am Baum, BaumgrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 680 Euro Abgabe, 70 Euro Grabanlegung, 200 Euro Unterhaltungskosten, 125 Euro Herstellungskosten je Stelle und 100 Euro für die Urnenstele. Die Gesamtübersicht der Stadt weist die letzten drei Posten zusammen als Pflege- und Gestaltungskosten von 425 Euro aus. Nach Paragraf 27 Absatz 11 der Friedhofsordnung obliegen Anlage und Pflege des Baumgrabes ausschließlich der Kreisstadt; das Nutzungsrecht gilt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Ruhezeit für Aschen an Bäumen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 ebenfalls 20 Jahre. Das Namensschild an der Stele bestellt die Friedhofsverwaltung beim Steinmetz, seine Kosten trägt der Nutzungsberechtigte und sie stehen nicht im Tarif.1.175,00 €70,00 €1.245,00 €20Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstaben l, m und n, Ziffer 4 Buchstabe f und Ziffer 5 Buchstabe d
Reihengrab für anonyme UrnenbeisetzungenDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 760 Euro Abgabe und 35 Euro Grabanlegung. Alle drei Beträge sind im Tarif mit einem Stern versehen und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Paragraf 27 Absatz 10 der Friedhofsordnung werden diese Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach von der Kreisstadt für den Zeitraum der 25-jährigen Ruhefrist unterhalten und bodendeckend bepflanzt. Das günstigste Grab der Stadt für Erwachsene.795,00 €70,00 €865,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe f und Ziffer 4 Buchstabe g
Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen in OrdnungsamtsfällenDiese Grabart vergibt die Stadt in Ordnungsamtsfällen, also bei Bestattungen, die die Behörde veranlasst, weil niemand sonst dazu verpflichtet ist oder bereitsteht. Die Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 680 Euro Abgabe, 35 Euro Grabanlegung und 100 Euro Unterhaltungskosten. Die Gesamtübersicht der Stadt führt sie ausdrücklich ohne Hallen- und Zellenbenutzung.815,00 €70,00 €885,00 €25Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe g, Ziffer 4 Buchstabe h und Ziffer 5 Buchstabe f
Familiengrab für Urnenbeisetzungen mit Pflanzhügel, bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.050 Euro für das Nutzungsrecht und 80 Euro Grabanlegung. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1 Buchstabe c je Jahr ein Dreißigstel dieser Gebühr.1.130,00 €70,00 €1.200,00 €30Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe b, Ziffer 3 Buchstabe i und Ziffer 4 Buchstabe j
Familiengrab für Urnenbeisetzungen als Wiesengrab, bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.050 Euro für das Nutzungsrecht, 80 Euro Grabanlegung und 350 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe e. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt.1.480,00 €70,00 €1.550,00 €30Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe b, Ziffer 3 Buchstabe i, Ziffer 4 Buchstabe j und Ziffer 5 Buchstabe e
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Neunkirchen

Häufige Fragen zu Neunkirchen

Wie viele Friedhöfe gibt es in Neunkirchen?
In Neunkirchen sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 43,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Neunkirchen?
Zentralfriedhof ist mit 19,5 ha der größte Friedhof in Neunkirchen. Er liegt 4,3 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Neunkirchen?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neunkirchen gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen, Regelfall nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschen an Bäumen, Baumgrab nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, auf Antrag um zehn Jahre verlängerbar nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Neunkirchen?
Ein Grab in Neunkirchen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen mit 865,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.
Wer ist für die Friedhöfe in Neunkirchen zuständig?
Für die Friedhöfe in Neunkirchen ist Kreisstadt Neunkirchen, Bauamt, Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung zuständig, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen, Telefon 06821 202-601. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Neunkirchen, die Fristen setzt Saarland

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.