Saarland, Kreisstadt, Gemeindeschlüssel 10043114
Alle 9 Friedhöfe in Neunkirchen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06821 202-601
- Kreisstadt Neunkirchen, Bauamt, Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung
- 1.870,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 865,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
66538 Neunkirchen
Reihengrab mit Pflanzhügel
Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen
5 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Neunkirchen nehmen zusammen 43,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Zentralfriedhof ist der größte mit 19,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,9 km entfernt, der entlegenste 5,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 9 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 8 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Neunkirchen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Kreisstadt Neunkirchen, Bauamt, Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung
Oberer Markt 1666538 Neunkirchen
06821 202-601
- Sprechzeiten
- Friedhöfe geöffnet vom 1. April bis 30. September von 8 bis 20 UhrFriedhöfe geöffnet vom 1. Oktober bis 31. März von 8 bis 18 Uhr
Die 9 Friedhöfe in Neunkirchen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentralfriedhof | 19,5 ha | 4,3 km | 2 Anlagen, nächste 170 m | Furpach Zentralfriedhof, 310 mBus 305, Bus 315, Bus X33 | christlich |
| Hauptfriedhof Scheib | 12,2 ha | 1,9 km | 2 Anlagen, nächste 340 m | Hermannstraße, 130 mBus 305, Bus 315 | christlich |
| Friedhof Wiebelskirchen | 5,4 ha | 2,7 km | 4 Anlagen, nächste 250 m | Wiebelskirchen Friedhof, 170 mBus 316 | christlich |
| Friedhof Wellesweiler | 3,3 ha | 3,6 km | 3 Anlagen, nächste 150 m | Wellesweiler Folienwerk, 260 mBus 303, Bus 304 | keine Angabe |
| Friedhof Hangard | 1 ha | 4,2 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Hangard Ortsmitte, 690 mBus 304, Bus X77 | christlich |
| Friedhof Frankenfeldstraße | 9.650 m² | 2,8 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Schulbus, 70 m | christlich |
| Friedhof Ludwigsthal | 6.100 m² | 3,3 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Furpach Rauschenweg, 350 m | christlich |
| Friedhof Kohlhof | 5.440 m² | 5,3 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Kohlhof Volksbank, 190 mBus 305, Bus X33 | christlich |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 1.920 m² | 2,8 km | 1 Anlagen, nächste 260 m | Spieserhöhe, 70 mBus 305, Bus 315 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neunkirchen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neunkirchen (hier) | - | 1.870,00 €Reihengrab mit Pflanzhügel | 865,00 €Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Saarlouis | 31,7 km | 1.915,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre | 925,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Blieskastel | 13,7 km | 2.045,00 €Einzelgrab für einen Sarg | 1.063,00 €Einzelgrab für eine Urne |
| Sankt Ingbert | 9,3 km | 2.274,40 €Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr | 908,00 €Urnenreihengrab |
| Saarbrücken | 18,7 km | 2.355,00 €Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren | 880,00 €Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne |
| Heusweiler | 18,5 km | 3.160,00 €Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre | 1.150,00 €Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre |
| Rehlingen-Siersburg | 36,6 km | 5.160,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr | 2.840,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 36,6 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Neunkirchen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab mit PflanzhügelDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe nach Ziffer 2 und 210 Euro Grabanlegung nach Ziffer 4 Buchstabe a. Die Pflege obliegt nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung den Nutzungsberechtigten. | 1.410,00 € | 460,00 € | 1.870,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe a und Ziffer 4 Buchstabe a |
| Reihengrab als WiesengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe, 210 Euro Grabanlegung und 770 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe a. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind die Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausdrücklich ausgenommen; Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt für die Dauer der 25-jährigen Ruhefrist, einschließlich acht bis zehn Mähgängen je Vegetationszeit und der Laubaufnahme im Herbst. | 2.180,00 € | 460,00 € | 2.640,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe b, Ziffer 4 Buchstabe b und Ziffer 5 Buchstabe a |
| Reihengrab als anonyme ErdbestattungDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe und 210 Euro Grabanlegung. Nach Paragraf 27 Absatz 9 der Friedhofsordnung werden diese Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach von der Kreisstadt für den Zeitraum der 25-jährigen Ruhefrist unterhalten, mit sechs bis acht Mähgängen je Vegetationszeit. Unterhaltungskosten erhebt Ziffer 5 des Tarifs für diese Grabart nicht. | 1.410,00 € | 460,00 € | 1.870,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe c und Ziffer 4 Buchstabe c |
| Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 6. LebensjahrDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 560 Euro Abgabe und 100 Euro Grabanlegung. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung 15 Jahre und kann auf Antrag um zehn Jahre verlängert werden. | 660,00 € | 60,00 € | 720,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe d und Ziffer 4 Buchstabe d |
| Familiengrab mit Pflanzhügel, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.500 Euro für das Nutzungsrecht und 230 Euro Grabanlegung je Stelle. Zwei Stellen kosten nach Ziffer 1 Buchstabe a 3.000 Euro, jede weitere Stelle 1.500 Euro. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1 Buchstabe c je Jahr ein Dreißigstel dieser Gebühr und ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung für mindestens zehn Jahre möglich. | 1.730,00 € | 460,00 € | 2.190,00 € | 30 | Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 3 Buchstabe h und Ziffer 4 Buchstabe i |
| Familiengrab als Wiesengrab, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.500 Euro für das Nutzungsrecht, 230 Euro Grabanlegung und 1.000 Euro Unterhaltungskosten je Stelle nach Ziffer 5 Buchstabe b. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt. Paragraf 16 Absatz 9 nimmt das Familiengrab als Wiesengrab ausdrücklich von der Gestaltungs- und Pflegeentscheidung des Nutzungsberechtigten aus. | 2.730,00 € | 460,00 € | 3.190,00 € | 30 | Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 3 Buchstabe h, Ziffer 4 Buchstabe i und Ziffer 5 Buchstabe b |
| Reihengrab für Urnenbeisetzungen mit PflanzhügelDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 840 Euro Abgabe und 70 Euro Grabanlegung. Ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung nicht möglich. | 910,00 € | 70,00 € | 980,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe e und Ziffer 4 Buchstabe e |
| Reihengrab für Urnenbeisetzungen als WiesengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 840 Euro Abgabe, 70 Euro Grabanlegung und 240 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe c. Ziffer 2 des Tarifs nennt für das Urnenreihengrab nur einen Abgabesatz ohne Unterscheidung nach Pflanzhügel und Wiese; die Gesamtübersicht der Stadt bestätigt, dass er für beide gilt. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt. | 1.150,00 € | 70,00 € | 1.220,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe e, Ziffer 4 Buchstabe e und Ziffer 5 Buchstabe c |
| Reihengrab für Urnenbeisetzungen am Baum, BaumgrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 680 Euro Abgabe, 70 Euro Grabanlegung, 200 Euro Unterhaltungskosten, 125 Euro Herstellungskosten je Stelle und 100 Euro für die Urnenstele. Die Gesamtübersicht der Stadt weist die letzten drei Posten zusammen als Pflege- und Gestaltungskosten von 425 Euro aus. Nach Paragraf 27 Absatz 11 der Friedhofsordnung obliegen Anlage und Pflege des Baumgrabes ausschließlich der Kreisstadt; das Nutzungsrecht gilt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Ruhezeit für Aschen an Bäumen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 ebenfalls 20 Jahre. Das Namensschild an der Stele bestellt die Friedhofsverwaltung beim Steinmetz, seine Kosten trägt der Nutzungsberechtigte und sie stehen nicht im Tarif. | 1.175,00 € | 70,00 € | 1.245,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstaben l, m und n, Ziffer 4 Buchstabe f und Ziffer 5 Buchstabe d |
| Reihengrab für anonyme UrnenbeisetzungenDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 760 Euro Abgabe und 35 Euro Grabanlegung. Alle drei Beträge sind im Tarif mit einem Stern versehen und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Paragraf 27 Absatz 10 der Friedhofsordnung werden diese Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach von der Kreisstadt für den Zeitraum der 25-jährigen Ruhefrist unterhalten und bodendeckend bepflanzt. Das günstigste Grab der Stadt für Erwachsene. | 795,00 € | 70,00 € | 865,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe f und Ziffer 4 Buchstabe g |
| Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen in OrdnungsamtsfällenDiese Grabart vergibt die Stadt in Ordnungsamtsfällen, also bei Bestattungen, die die Behörde veranlasst, weil niemand sonst dazu verpflichtet ist oder bereitsteht. Die Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 680 Euro Abgabe, 35 Euro Grabanlegung und 100 Euro Unterhaltungskosten. Die Gesamtübersicht der Stadt führt sie ausdrücklich ohne Hallen- und Zellenbenutzung. | 815,00 € | 70,00 € | 885,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe g, Ziffer 4 Buchstabe h und Ziffer 5 Buchstabe f |
| Familiengrab für Urnenbeisetzungen mit Pflanzhügel, bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.050 Euro für das Nutzungsrecht und 80 Euro Grabanlegung. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1 Buchstabe c je Jahr ein Dreißigstel dieser Gebühr. | 1.130,00 € | 70,00 € | 1.200,00 € | 30 | Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe b, Ziffer 3 Buchstabe i und Ziffer 4 Buchstabe j |
| Familiengrab für Urnenbeisetzungen als Wiesengrab, bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.050 Euro für das Nutzungsrecht, 80 Euro Grabanlegung und 350 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe e. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt. | 1.480,00 € | 70,00 € | 1.550,00 € | 30 | Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe b, Ziffer 3 Buchstabe i, Ziffer 4 Buchstabe j und Ziffer 5 Buchstabe e |
Häufige Fragen zu Neunkirchen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Neunkirchen?
- In Neunkirchen sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 43,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Neunkirchen?
- Zentralfriedhof ist mit 19,5 ha der größte Friedhof in Neunkirchen. Er liegt 4,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Neunkirchen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neunkirchen gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen, Regelfall nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschen an Bäumen, Baumgrab nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, auf Antrag um zehn Jahre verlängerbar nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Neunkirchen?
- Ein Grab in Neunkirchen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen mit 865,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Neunkirchen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Neunkirchen ist Kreisstadt Neunkirchen, Bauamt, Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung zuständig, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen, Telefon 06821 202-601. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Neunkirchen, die Fristen setzt Saarland
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023
- Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsordnung, Ortsrecht 62.00 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 22.09.2021, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 77 vom 24.09.2021, in Kraft seit 25.09.2021
- Übersicht der Friedhofsgebühren der Kreisstadt Neunkirchen ab 01.09.2023, Gesamtgebühren je Grabart einschließlich Hallen- und Zellenbenutzung Stand 01.09.2023
- Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.