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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Saarland, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 10044114

Alle 8 Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06835 508-406
Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Friedhofsverwaltung im Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Rathaus im Gemeindebezirk Siersburg

66780 Rehlingen-Siersburg

5.160,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr

2.840,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenwahlgrabstätte

8
Friedhöfe mit Namen

6 weitere Flächen ohne Namen

Die 8 Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg nehmen zusammen 4,1 ha ein

Kurz beantwortet

Rehlingen-Siersburg hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 4,1 ha. Der größte ist Friedhof mit 1,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof mit 1,2 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Rehlingen-Siersburg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof ist der größte mit 1,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.230 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 6,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 5 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Rehlingen-Siersburg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Friedhofsverwaltung im Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Rathaus im Gemeindebezirk Siersburg

Bouzonviller Platz
66780 Rehlingen-Siersburg
06835 508-406
Sprechzeiten
Montag 8.30 bis 13 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache
Die Friedhofsverwaltung von Rehlingen-Siersburg im Netz

Die 8 Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof1,2 ha1,2 km4 Anlagen, nächste 70 mItzbach Kirche, 120 mBus 462christlich
Friedhof Rehlingen1 ha1,7 km2 Anlagen, nächste 60 mRehlingen Grundschule, 560 mBus 411keine Angabe
Friedhof Fremmersdorf7.390 m²4,3 km1 Anlagen, nächste 100 mFremersdorf Altenheim, 160 mBus 462christlich
Friedhof Schlossstraße4.230 m²5,2 km1 Anlagen, nächste 350 mHemmersdorf Kindergarten, 130 mchristlich
Friedhof St. Nikolaus3.140 m²4,8 km2 Anlagen, nächste 90 mHemmersdorf Schoppachstraße, 160 mBus 462christlich
Friedhof Niedaltdorf2.350 m²6,9 km1 Anlagen, nächste 40 mNiedaltdorf Kirche, 50 mchristlich, katholisch
Friedhof Siersdorf1.170 m²1,5 kmkeine erfasstSiersburg Auf Daalen, 120 mkeine Angabe
Rosengarten-6,1 kmkeine erfasstFürweiler Abzweigung, 60 mBus 462keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Rehlingen-Siersburg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Neunkirchen36,6 km1.870,00 €Reihengrab mit Pflanzhügel3.290,00 € gespart865,00 €Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen1.975,00 € gespart
Saarlouis7,6 km1.915,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre3.245,00 € gespart925,00 €Urnenreihengrabstätte1.915,00 € gespart
Sankt Ingbert33,1 km2.274,40 €Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr2.885,60 € gespart908,00 €Urnenreihengrab1.932,00 € gespart
Saarbrücken27,3 km2.355,00 €Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren2.805,00 € gespart880,00 €Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne1.960,00 € gespart
Heusweiler18,4 km3.160,00 €Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre2.000,00 € gespart1.150,00 €Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre1.690,00 € gespart
Rehlingen-Siersburg (hier)-5.160,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr2.840,00 €Urnenwahlgrabstätte
Am meisten zu sparenbis 36,6 km3.290,00 €in Neunkirchen, 36,6 km entfernt1.975,00 €in Neunkirchen, 36,6 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Rehlingen-Siersburg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach III. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg (Friedhofsgebührensatzung) samt Notbekanntmachung, abgedruckt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ausgabe 1/2/2026 vom 09.01.2026, Seiten 5 und 6, vom Gemeinderat am 18.12.2025 mehrheitlich beschlossen, am 19.12.2025 ausgefertigt, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2026; Notbekanntmachung durch Aushang am 19.12.2025, Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt am 06.01.2026 nachgeholt.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Rehlingen-Siersburg. Der Betrag besteht aus 3.420 Euro für die Überlassung der Grabstätte für die Dauer der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren und 1.740 Euro für das Ausheben und Verfüllen des Grabes; beides steht im III. Nachtrag vom 19.12.2025 und gilt seit dem 01.01.2026. Nicht verlängerbar: Paragraf 1 überlässt die Einzelgrabstätte ausdrücklich für die Dauer der Ruhezeit, und der Nachtrag nennt einen Verlängerungssatz nur für Familiengrabstätten in Paragraf 2 Absatz 2 und für Urnengrabstätten in Paragraf 3 Absatz 4. Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe b kennt umgekehrt eine Gebühr von 180 Euro für jedes Jahr, um das die Ruhezeit auf Antrag verkürzt wird. Nicht pflegefrei: Die Satzung nennt eine Pflegegebühr nur in Paragraf 6 Absätze 1 und 2 und dort nur für die beiden Rasenvarianten.3.420,00 €1.740,00 €5.160,00 €25Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
Einzelgrabstätte als RasengrabPflegefrei, und der Beleg ist ein einziger Satz: Paragraf 6 Absatz 1 sagt, die Gebühr für die Pflege und Instandhaltung von Einzelrasengrabstätten betrage für die Dauer der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren 4.580 Euro und sei in der Gebühr nach Paragraf 1 Buchstabe c enthalten. Die Grabart ist mit dem III. Nachtrag neu in die Satzung aufgenommen worden; Buchstabe c stand vorher nicht darin. Zieht man die Pflegegebühr von den 6.630 Euro ab, bleiben 2.050 Euro und damit fast genau sechs Zehntel der 3.420 Euro, die das gewöhnliche Einzelgrab kostet; dieselbe Rechnung geht bei der Rasenurnenwahlgrabstätte auf. Auf der Grabstätte selbst ist nach der Mitteilung des Eigenbetriebs kein Grabschmuck erlaubt, sondern nur im Pflanzstreifen am Kopfende, und die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs und eine beauftragte Fremdfirma mähen die Rasenflächen.6.630,00 €1.740,00 €8.370,00 €25Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
FamiliengrabstätteDer Betrag von 4.520 Euro gilt nach dem Wortlaut je Grabstätte und für ein Nutzungsrecht von fünfundzwanzig Jahren. Als Beisetzungsgebühr ist der Satz für die Zweierbelegung von 2.300 Euro angesetzt; bei einem bestehenden Tiefengrab verlangt Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe d 3.420 Euro. Verlängerbar nach Paragraf 2 Absatz 2: Für jedes angefangene Jahr der Verlängerung ist ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr je Grabstelle zu entrichten, das die Satzung mit 180 Euro beziffert, bei einem bestehenden Tiefengrab mit Viererbelegung 270 Euro. Die Rechenprobe geht auf: 4.520 Euro geteilt durch fünfundzwanzig sind 180,80 Euro.4.520,00 €2.300,00 €6.820,00 €25Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
UrnenwahlgrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Rehlingen-Siersburg, für das ein Beisetzungsbetrag feststeht. Verlängerbar nach Paragraf 3 Absatz 4: Für jedes angefangene Jahr sind ein Fünfzehntel der Gebühr je Grabstelle zu entrichten, das die Satzung mit 100 Euro beziffert; rechnerisch wären es 102,67 Euro. Der III. Nachtrag hat den bisherigen Absatz 3 des Paragrafen 3 ersatzlos gestrichen; was dort stand, ist nicht überliefert.1.540,00 €1.300,00 €2.840,00 €15Paragraf 3 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
RasenurnenwahlgrabstättePflegefrei, und der Beleg steht in Paragraf 6 Absatz 2: Die Gebühr für die Pflege und Instandhaltung von Urnenrasengrabstätten beträgt für die Dauer der Ruhezeit von fünfzehn Jahren 2.060 Euro und ist in der Gebühr nach Paragraf 3 Absatz 1a enthalten. Auch dieser Absatz ist mit dem III. Nachtrag neu aufgenommen worden. Zieht man die Pflegegebühr ab, bleiben 920 Euro und damit fast genau sechs Zehntel der 1.540 Euro, die die gewöhnliche Urnenwahlgrabstätte kostet. Nach der Mitteilung des Eigenbetriebs ist die Grabstelle nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung von jeglichem Grabschmuck und von Grableuchten freizuhalten, und Grababdeckungen sind in jeglicher Form unzulässig; zulässig ist allein eine erdgleich abschließende Grundplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Meter, und eine Umgestaltung oder Bepflanzung der Rasenfläche ist nicht zulässig.2.980,00 €1.300,00 €4.280,00 €15Paragraf 3 Absatz 1a und Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
Urnenwandgrabstätte in einer gemeindeeigenen UrnenwandDie Beisetzungsgebühr ist leer und nicht null, und das ist eine bewusste Entscheidung. Paragraf 5 der Gebührensatzung erhebt die Gebühr für das Herrichten von Gräbern, also für das Ausheben und Verfüllen, und zählt dafür in Absatz 1 die Einzelgräber, die Familiengrabstätten, die Urnengrabstätten nach Paragraf 3 Absatz 1 und 1a, das Natur-Urnenfeld und den Rosen-Ruhegarten auf. Die Urnenwandgrabstätte nach Paragraf 3 Absatz 2 kommt darin nicht vor, was einleuchtet, weil an einer Wandnische nichts auszuheben ist. Ob stattdessen eine andere Gebühr für das Öffnen und Verschließen der Nische erhoben wird, steht möglicherweise in Paragraf 9 Sonstige Gebühren; dessen Wortlaut ist nicht veröffentlicht. Eine Null würde bedeuten, die Beisetzung sei kostenlos, und das ist nicht belegt. Verlängerbar nach Paragraf 3 Absatz 4 letzter Satz: Für jedes angefangene Jahr sind ein Fünfzehntel der Gebühr zu entrichten, das die Satzung mit 160 Euro beziffert; 2.390 Euro geteilt durch fünfzehn sind 159,33 Euro.2.390,00 €-2.390,00 €15Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
Grabstätte im Natur-UrnengrabfeldDas Natururnenfeld liegt auf dem Friedhof Itzbach im Gemeindebezirk Siersburg und wurde im Herbst 2020 eingesegnet. Die Nutzungsgebühr ist auf den Euro dieselbe wie bei der Rasenurnenwahlgrabstätte, das Ausheben ist mit 620 Euro dagegen weniger als die Hälfte. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 6 der Gebührensatzung nennt eine Pflegegebühr ausdrücklich nur für Einzelrasengrabstätten und für Urnenrasengrabstätten, und die Friedhofssatzung, in der eine Pflegeregel stehen könnte, ist nicht veröffentlicht. Schweigen ist kein Beleg. Der Eigenbetrieb hat allerdings im Mai 2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt einen Hinweis über die Pflegearbeiten veröffentlicht, der das Urnennaturgrabfeld Itzbach ausdrücklich mit einschließt, jede Bepflanzung dort untersagt und sagt, die Beschäftigten des Gemeindebauhofs und beauftragte Fremdfirmen mähten diese Flächen. Das ist Verwaltungspraxis und keine Satzungsleistung. Nicht als verlängerbar geführt: Paragraf 4 sieht einen Verlängerungssatz nur für den Rosenbaum im Bereich der Familienbelegung des Rosen-Ruhegartens vor.2.980,00 €620,00 €3.600,00 €15Paragraf 4 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
Grabstätte im Rosen-Ruhegarten, EinzelbelegungDer Rosen-Ruhegarten, von der Gemeinde auch Rosenfriedhof genannt, liegt im Gemeindebezirk Fürweiler und wurde im Oktober 2020 eingesegnet, nachdem im Sommer 2018 mit den Arbeiten begonnen worden war. In den ersten beiden Feldern werden die Urnen rund um die Rosenstöcke beigesetzt; die Namen der Verstorbenen werden auf zwei Stelen in der Nähe des Eingangs angebracht. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 6 der Gebührensatzung nennt eine Pflegegebühr nur für die beiden Rasenvarianten, und wer die Rosenstöcke pflegt, sagt der III. Nachtrag nicht. Dass die Gemeinde sie im Herbst 2020 selbst gepflanzt hat und dass der Eigenbetrieb den Rosenruhegarten im Mai 2025 unter der Überschrift Pflegearbeiten mit den Rasengräbern in einem Atemzug nennt, jedes Dekorationsstück an den Rosenstämmchen untersagt und die Rasenflächen durch den Gemeindebauhof und Fremdfirmen mähen lässt, steht in einer Bekanntmachung und nicht in der Satzung.4.130,00 €740,00 €4.870,00 €15Paragraf 4 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
Grabstätte im Rosen-Ruhegarten, FamilienbelegungDie teuerste Grabart der Gemeinde. Der Betrag von 7.270 Euro gilt nach dem Wortlaut je Grabstätte. Verlängerbar: Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Rosenbaum im Bereich der Familienbelegung sind für jedes angefangene Jahr ein Fünfzehntel der Gebühr je Grabstelle zu entrichten, das die Satzung mit 480 Euro beziffert; 7.270 Euro geteilt durch fünfzehn sind 484,67 Euro. Als Beisetzungsgebühr ist der Satz für die Zweierbelegung von 1.300 Euro nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe g angesetzt.7.270,00 €1.300,00 €8.570,00 €15Paragraf 4 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Rehlingen-Siersburg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Rehlingen-Siersburg?
In Rehlingen-Siersburg sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,1 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Rehlingen-Siersburg?
Friedhof ist mit 1,2 ha der größte Friedhof in Rehlingen-Siersburg. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Rehlingen-Siersburg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Rehlingen-Siersburg gelten 25 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr nach Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe b der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 25 Jahre für Erdbestattung in einer Einzelgrabstätte als Rasengrab nach Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 25 Jahre für Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Paragraf 2 Absatz 1 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstätte und an einer Rasenurnenwahlgrabstätte nach Paragraf 3 Absatz 1 und Absatz 1a sowie Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Urnenwandgrabstätte nach Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Grabstätte im Natur-Urnengrabfeld und im Rosen-Ruhegarten nach Paragraf 4 Absätze 1 und 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags.
Was kostet ein Grab in Rehlingen-Siersburg?
Ein Grab in Rehlingen-Siersburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrabstätte mit 2.840,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist III. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg (Friedhofsgebührensatzung) samt Notbekanntmachung, abgedruckt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ausgabe 1/2/2026 vom 09.01.2026, Seiten 5 und 6, vom Gemeinderat am 18.12.2025 mehrheitlich beschlossen, am 19.12.2025 ausgefertigt, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2026; Notbekanntmachung durch Aushang am 19.12.2025, Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt am 06.01.2026 nachgeholt.
Wer ist für die Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg zuständig?
Für die Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg ist Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Friedhofsverwaltung im Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Rathaus im Gemeindebezirk Siersburg zuständig, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg, Telefon 06835 508-406. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Rehlingen-Siersburg, die Fristen setzt Saarland

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.