Saarland, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 10044114
Alle 8 Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06835 508-406
- Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Friedhofsverwaltung im Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Rathaus im Gemeindebezirk Siersburg
- 5.160,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 2.840,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
66780 Rehlingen-Siersburg
Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr
Urnenwahlgrabstätte
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg nehmen zusammen 4,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof ist der größte mit 1,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.230 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 6,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Rehlingen-Siersburg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Friedhofsverwaltung im Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Rathaus im Gemeindebezirk Siersburg
Bouzonviller Platz66780 Rehlingen-Siersburg
06835 508-406
- Sprechzeiten
- Montag 8.30 bis 13 UhrDienstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 UhrFreitag 8.30 bis 13 UhrTermine auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache
Die 8 Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof | 1,2 ha | 1,2 km | 4 Anlagen, nächste 70 m | Itzbach Kirche, 120 mBus 462 | christlich |
| Friedhof Rehlingen | 1 ha | 1,7 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Rehlingen Grundschule, 560 mBus 411 | keine Angabe |
| Friedhof Fremmersdorf | 7.390 m² | 4,3 km | 1 Anlagen, nächste 100 m | Fremersdorf Altenheim, 160 mBus 462 | christlich |
| Friedhof Schlossstraße | 4.230 m² | 5,2 km | 1 Anlagen, nächste 350 m | Hemmersdorf Kindergarten, 130 m | christlich |
| Friedhof St. Nikolaus | 3.140 m² | 4,8 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Hemmersdorf Schoppachstraße, 160 mBus 462 | christlich |
| Friedhof Niedaltdorf | 2.350 m² | 6,9 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Niedaltdorf Kirche, 50 m | christlich, katholisch |
| Friedhof Siersdorf | 1.170 m² | 1,5 km | keine erfasst | Siersburg Auf Daalen, 120 m | keine Angabe |
| Rosengarten | - | 6,1 km | keine erfasst | Fürweiler Abzweigung, 60 mBus 462 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Rehlingen-Siersburg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neunkirchen | 36,6 km | 1.870,00 €Reihengrab mit Pflanzhügel3.290,00 € gespart | 865,00 €Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen1.975,00 € gespart |
| Saarlouis | 7,6 km | 1.915,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre3.245,00 € gespart | 925,00 €Urnenreihengrabstätte1.915,00 € gespart |
| Sankt Ingbert | 33,1 km | 2.274,40 €Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr2.885,60 € gespart | 908,00 €Urnenreihengrab1.932,00 € gespart |
| Saarbrücken | 27,3 km | 2.355,00 €Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren2.805,00 € gespart | 880,00 €Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne1.960,00 € gespart |
| Heusweiler | 18,4 km | 3.160,00 €Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre2.000,00 € gespart | 1.150,00 €Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre1.690,00 € gespart |
| Rehlingen-Siersburg (hier) | - | 5.160,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr | 2.840,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 36,6 km | 3.290,00 €in Neunkirchen, 36,6 km entfernt | 1.975,00 €in Neunkirchen, 36,6 km entfernt |
Was ein Grab in Rehlingen-Siersburg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach III. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg (Friedhofsgebührensatzung) samt Notbekanntmachung, abgedruckt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ausgabe 1/2/2026 vom 09.01.2026, Seiten 5 und 6, vom Gemeinderat am 18.12.2025 mehrheitlich beschlossen, am 19.12.2025 ausgefertigt, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2026; Notbekanntmachung durch Aushang am 19.12.2025, Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt am 06.01.2026 nachgeholt.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Rehlingen-Siersburg. Der Betrag besteht aus 3.420 Euro für die Überlassung der Grabstätte für die Dauer der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren und 1.740 Euro für das Ausheben und Verfüllen des Grabes; beides steht im III. Nachtrag vom 19.12.2025 und gilt seit dem 01.01.2026. Nicht verlängerbar: Paragraf 1 überlässt die Einzelgrabstätte ausdrücklich für die Dauer der Ruhezeit, und der Nachtrag nennt einen Verlängerungssatz nur für Familiengrabstätten in Paragraf 2 Absatz 2 und für Urnengrabstätten in Paragraf 3 Absatz 4. Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe b kennt umgekehrt eine Gebühr von 180 Euro für jedes Jahr, um das die Ruhezeit auf Antrag verkürzt wird. Nicht pflegefrei: Die Satzung nennt eine Pflegegebühr nur in Paragraf 6 Absätze 1 und 2 und dort nur für die beiden Rasenvarianten. | 3.420,00 € | 1.740,00 € | 5.160,00 € | 25 | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| Einzelgrabstätte als RasengrabPflegefrei, und der Beleg ist ein einziger Satz: Paragraf 6 Absatz 1 sagt, die Gebühr für die Pflege und Instandhaltung von Einzelrasengrabstätten betrage für die Dauer der Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren 4.580 Euro und sei in der Gebühr nach Paragraf 1 Buchstabe c enthalten. Die Grabart ist mit dem III. Nachtrag neu in die Satzung aufgenommen worden; Buchstabe c stand vorher nicht darin. Zieht man die Pflegegebühr von den 6.630 Euro ab, bleiben 2.050 Euro und damit fast genau sechs Zehntel der 3.420 Euro, die das gewöhnliche Einzelgrab kostet; dieselbe Rechnung geht bei der Rasenurnenwahlgrabstätte auf. Auf der Grabstätte selbst ist nach der Mitteilung des Eigenbetriebs kein Grabschmuck erlaubt, sondern nur im Pflanzstreifen am Kopfende, und die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs und eine beauftragte Fremdfirma mähen die Rasenflächen. | 6.630,00 € | 1.740,00 € | 8.370,00 € | 25 | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| FamiliengrabstätteDer Betrag von 4.520 Euro gilt nach dem Wortlaut je Grabstätte und für ein Nutzungsrecht von fünfundzwanzig Jahren. Als Beisetzungsgebühr ist der Satz für die Zweierbelegung von 2.300 Euro angesetzt; bei einem bestehenden Tiefengrab verlangt Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe d 3.420 Euro. Verlängerbar nach Paragraf 2 Absatz 2: Für jedes angefangene Jahr der Verlängerung ist ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr je Grabstelle zu entrichten, das die Satzung mit 180 Euro beziffert, bei einem bestehenden Tiefengrab mit Viererbelegung 270 Euro. Die Rechenprobe geht auf: 4.520 Euro geteilt durch fünfundzwanzig sind 180,80 Euro. | 4.520,00 € | 2.300,00 € | 6.820,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| UrnenwahlgrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Rehlingen-Siersburg, für das ein Beisetzungsbetrag feststeht. Verlängerbar nach Paragraf 3 Absatz 4: Für jedes angefangene Jahr sind ein Fünfzehntel der Gebühr je Grabstelle zu entrichten, das die Satzung mit 100 Euro beziffert; rechnerisch wären es 102,67 Euro. Der III. Nachtrag hat den bisherigen Absatz 3 des Paragrafen 3 ersatzlos gestrichen; was dort stand, ist nicht überliefert. | 1.540,00 € | 1.300,00 € | 2.840,00 € | 15 | Paragraf 3 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| RasenurnenwahlgrabstättePflegefrei, und der Beleg steht in Paragraf 6 Absatz 2: Die Gebühr für die Pflege und Instandhaltung von Urnenrasengrabstätten beträgt für die Dauer der Ruhezeit von fünfzehn Jahren 2.060 Euro und ist in der Gebühr nach Paragraf 3 Absatz 1a enthalten. Auch dieser Absatz ist mit dem III. Nachtrag neu aufgenommen worden. Zieht man die Pflegegebühr ab, bleiben 920 Euro und damit fast genau sechs Zehntel der 1.540 Euro, die die gewöhnliche Urnenwahlgrabstätte kostet. Nach der Mitteilung des Eigenbetriebs ist die Grabstelle nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung von jeglichem Grabschmuck und von Grableuchten freizuhalten, und Grababdeckungen sind in jeglicher Form unzulässig; zulässig ist allein eine erdgleich abschließende Grundplatte von höchstens 0,50 mal 0,50 Meter, und eine Umgestaltung oder Bepflanzung der Rasenfläche ist nicht zulässig. | 2.980,00 € | 1.300,00 € | 4.280,00 € | 15 | Paragraf 3 Absatz 1a und Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| Urnenwandgrabstätte in einer gemeindeeigenen UrnenwandDie Beisetzungsgebühr ist leer und nicht null, und das ist eine bewusste Entscheidung. Paragraf 5 der Gebührensatzung erhebt die Gebühr für das Herrichten von Gräbern, also für das Ausheben und Verfüllen, und zählt dafür in Absatz 1 die Einzelgräber, die Familiengrabstätten, die Urnengrabstätten nach Paragraf 3 Absatz 1 und 1a, das Natur-Urnenfeld und den Rosen-Ruhegarten auf. Die Urnenwandgrabstätte nach Paragraf 3 Absatz 2 kommt darin nicht vor, was einleuchtet, weil an einer Wandnische nichts auszuheben ist. Ob stattdessen eine andere Gebühr für das Öffnen und Verschließen der Nische erhoben wird, steht möglicherweise in Paragraf 9 Sonstige Gebühren; dessen Wortlaut ist nicht veröffentlicht. Eine Null würde bedeuten, die Beisetzung sei kostenlos, und das ist nicht belegt. Verlängerbar nach Paragraf 3 Absatz 4 letzter Satz: Für jedes angefangene Jahr sind ein Fünfzehntel der Gebühr zu entrichten, das die Satzung mit 160 Euro beziffert; 2.390 Euro geteilt durch fünfzehn sind 159,33 Euro. | 2.390,00 € | - | 2.390,00 € | 15 | Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| Grabstätte im Natur-UrnengrabfeldDas Natururnenfeld liegt auf dem Friedhof Itzbach im Gemeindebezirk Siersburg und wurde im Herbst 2020 eingesegnet. Die Nutzungsgebühr ist auf den Euro dieselbe wie bei der Rasenurnenwahlgrabstätte, das Ausheben ist mit 620 Euro dagegen weniger als die Hälfte. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 6 der Gebührensatzung nennt eine Pflegegebühr ausdrücklich nur für Einzelrasengrabstätten und für Urnenrasengrabstätten, und die Friedhofssatzung, in der eine Pflegeregel stehen könnte, ist nicht veröffentlicht. Schweigen ist kein Beleg. Der Eigenbetrieb hat allerdings im Mai 2025 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt einen Hinweis über die Pflegearbeiten veröffentlicht, der das Urnennaturgrabfeld Itzbach ausdrücklich mit einschließt, jede Bepflanzung dort untersagt und sagt, die Beschäftigten des Gemeindebauhofs und beauftragte Fremdfirmen mähten diese Flächen. Das ist Verwaltungspraxis und keine Satzungsleistung. Nicht als verlängerbar geführt: Paragraf 4 sieht einen Verlängerungssatz nur für den Rosenbaum im Bereich der Familienbelegung des Rosen-Ruhegartens vor. | 2.980,00 € | 620,00 € | 3.600,00 € | 15 | Paragraf 4 Absatz 1 und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| Grabstätte im Rosen-Ruhegarten, EinzelbelegungDer Rosen-Ruhegarten, von der Gemeinde auch Rosenfriedhof genannt, liegt im Gemeindebezirk Fürweiler und wurde im Oktober 2020 eingesegnet, nachdem im Sommer 2018 mit den Arbeiten begonnen worden war. In den ersten beiden Feldern werden die Urnen rund um die Rosenstöcke beigesetzt; die Namen der Verstorbenen werden auf zwei Stelen in der Nähe des Eingangs angebracht. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 6 der Gebührensatzung nennt eine Pflegegebühr nur für die beiden Rasenvarianten, und wer die Rosenstöcke pflegt, sagt der III. Nachtrag nicht. Dass die Gemeinde sie im Herbst 2020 selbst gepflanzt hat und dass der Eigenbetrieb den Rosenruhegarten im Mai 2025 unter der Überschrift Pflegearbeiten mit den Rasengräbern in einem Atemzug nennt, jedes Dekorationsstück an den Rosenstämmchen untersagt und die Rasenflächen durch den Gemeindebauhof und Fremdfirmen mähen lässt, steht in einer Bekanntmachung und nicht in der Satzung. | 4.130,00 € | 740,00 € | 4.870,00 € | 15 | Paragraf 4 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
| Grabstätte im Rosen-Ruhegarten, FamilienbelegungDie teuerste Grabart der Gemeinde. Der Betrag von 7.270 Euro gilt nach dem Wortlaut je Grabstätte. Verlängerbar: Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Rosenbaum im Bereich der Familienbelegung sind für jedes angefangene Jahr ein Fünfzehntel der Gebühr je Grabstelle zu entrichten, das die Satzung mit 480 Euro beziffert; 7.270 Euro geteilt durch fünfzehn sind 484,67 Euro. Als Beisetzungsgebühr ist der Satz für die Zweierbelegung von 1.300 Euro nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe g angesetzt. | 7.270,00 € | 1.300,00 € | 8.570,00 € | 15 | Paragraf 4 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags |
Häufige Fragen zu Rehlingen-Siersburg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Rehlingen-Siersburg?
- In Rehlingen-Siersburg sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Rehlingen-Siersburg?
- Friedhof ist mit 1,2 ha der größte Friedhof in Rehlingen-Siersburg. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Rehlingen-Siersburg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Rehlingen-Siersburg gelten 25 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr nach Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe b der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 25 Jahre für Erdbestattung in einer Einzelgrabstätte als Rasengrab nach Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 25 Jahre für Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Paragraf 2 Absatz 1 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstätte und an einer Rasenurnenwahlgrabstätte nach Paragraf 3 Absatz 1 und Absatz 1a sowie Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Urnenwandgrabstätte nach Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Grabstätte im Natur-Urnengrabfeld und im Rosen-Ruhegarten nach Paragraf 4 Absätze 1 und 2 der Gebührensatzung in der Fassung des III. Nachtrags.
- Was kostet ein Grab in Rehlingen-Siersburg?
- Ein Grab in Rehlingen-Siersburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwahlgrabstätte mit 2.840,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist III. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg (Friedhofsgebührensatzung) samt Notbekanntmachung, abgedruckt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ausgabe 1/2/2026 vom 09.01.2026, Seiten 5 und 6, vom Gemeinderat am 18.12.2025 mehrheitlich beschlossen, am 19.12.2025 ausgefertigt, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2026; Notbekanntmachung durch Aushang am 19.12.2025, Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt am 06.01.2026 nachgeholt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Rehlingen-Siersburg ist Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Friedhofsverwaltung im Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Rathaus im Gemeindebezirk Siersburg zuständig, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg, Telefon 06835 508-406. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Rehlingen-Siersburg, die Fristen setzt Saarland
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- III. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg (Friedhofsgebührensatzung) samt Notbekanntmachung, abgedruckt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ausgabe 1/2/2026 vom 09.01.2026, Seiten 5 und 6 vom Gemeinderat am 18.12.2025 mehrheitlich beschlossen, am 19.12.2025 ausgefertigt, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2026; Notbekanntmachung durch Aushang am 19.12.2025, Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt am 06.01.2026 nachgeholt
- Seite Natur und Umwelt, Friedhöfe der Gemeinde Rehlingen-Siersburg mit drei Mitteilungen des Eigenbetriebs Friedhofs- und Bestattungswesen zu Rasengräbern, Urnenrasengräbern und Urnenwänden, mit Zitaten aus den Paragrafen 14, 16, 17 und 23 der Friedhofssatzung Stand 06.09.2026; nennt die Beschlussdaten der Friedhofssatzung, 29.11.2018, und ihres I. Nachtrags, 17.02.2022
- Seite Rathaus, Ortsrecht der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Prüfung auf eine veröffentlichte Friedhofssatzung oder Gebührensatzung Stand 06.09.2026, führt allein die Hundesteuersatzung und den Hinweis, weitere Informationen zum Ortsrecht folgten demnächst an dieser Stelle
- Archiv des Amtlichen Bekanntmachungsblatts der Gemeinde Rehlingen-Siersburg beim Verlag LINUS WITTICH, vollständig durchgesehen auf Friedhofsrechtssetzungen alle hundert Ausgaben von 37/2024 bis 36/2026 einzeln als PDF geholt und seitenweise auf Friedhofsgebührensatzung, Friedhofssatzung und Friedhofs- und Bestattungswesen durchsucht; einzige Rechtssetzung in diesem Zeitraum ist der III. Nachtrag; ältere Jahrgänge liefert der Verlag nicht aus
- Wichtiger Hinweis des Eigenbetriebs Friedhofs- und Bestattungswesen zu den Pflegearbeiten der Raseneinzelgräber, Rasenurnengräber sowie des Rosenruhegartens Fürweiler und des Urnennaturgrabfeldes Itzbach, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ausgabe 23/2025, Seite 8 Mai 2025; nennt Paragraf 14 Absatz 3 und Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung und sagt, die Beschäftigten des Gemeindebauhofs und beauftragte Fremdfirmen mähten diese Rasenflächen
- Mitteilung der Gemeinde Rehlingen-Siersburg über die Abschaffung der Friedhofsunterhaltungsgebühr vom 02.12.2019, Beschluss des Gemeinderates vom 07.11.2019, rückwirkend zum 01.01.2019
- Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.