Saarland, Stadt, Gemeindeschlüssel 10045117
Alle 7 Friedhöfe in Sankt Ingbert
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06894 13-304
- Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofswesen
- 2.274,40 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 908,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 7
- Friedhöfe mit Namen
66386 St. Ingbert
Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr
Urnenreihengrab
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 7 Friedhöfe in Sankt Ingbert nehmen zusammen 24,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 12,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,7 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 660 m entfernt, der entlegenste 3,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 7 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 7 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 6 der 7 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Sankt Ingbert rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofswesen
Am Markt 1266386 St. Ingbert
06894 13-304
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch 8 bis 16 UhrDonnerstag 8 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 7 Friedhöfe in Sankt Ingbert, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof | 12,2 ha | 1,4 km | 6 Anlagen, nächste 150 m | St.Ingert Waldfriedhof, 230 mBus 506, Bus 523, Bus 524, Bus 547 | christlich |
| Alter Friedhof | 6 ha | 660 m | 7 Anlagen, nächste 150 m | St.Ingbert Jägerstraße, 150 mBus 506 | christlich |
| Friedhof Rohrbach | 3,1 ha | 3,7 km | 9 Anlagen, nächste 120 m | Rohrbach Friedhof, 100 mBus 521 | christlich |
| Friedhof Hassel | 1,7 ha | 3,2 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Hassel Friedhof, 90 mBus 525, Bus 526 | christlich |
| Friedhof Rentrisch | 7.570 m² | 3 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Rentrisch Kirche, 110 m | christlich |
| EhrenfriedhofDenkmal | 2.070 m² | 800 m | 4 Anlagen, nächste 70 m | Rote Flurstraße, 180 mBus 523, Bus 524 | christlich |
| EhrenfriedhofDenkmal | 1.360 m² | 3,6 km | 8 Anlagen, nächste 180 m | Rohrbach Friedhof, 20 mBus 521 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Sankt Ingbert kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neunkirchen | 9,3 km | 1.870,00 €Reihengrab mit Pflanzhügel404,40 € gespart | 865,00 €Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen43,00 € gespart |
| Saarlouis | 26,9 km | 1.915,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre359,40 € gespart | 925,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Blieskastel | 11,5 km | 2.045,00 €Einzelgrab für einen Sarg229,40 € gespart | 1.063,00 €Einzelgrab für eine Urne |
| Sankt Ingbert (hier) | - | 2.274,40 €Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr | 908,00 €Urnenreihengrab |
| Saarbrücken | 10 km | 2.355,00 €Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren | 880,00 €Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne28,00 € gespart |
| Heusweiler | 15 km | 3.160,00 €Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre | 1.150,00 €Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre |
| Rehlingen-Siersburg | 33,1 km | 5.160,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr | 2.840,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 33,1 km | 404,40 €in Neunkirchen, 9,3 km entfernt | 43,00 €in Neunkirchen, 9,3 km entfernt |
Was ein Grab in Sankt Ingbert kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrKindergrabstätten werden nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung als Reihengrabstätten auf unbestimmte Zeit vergeben; bei nachgewiesener Pflege verlängert sich die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist stillschweigend. Die Ruhezeit beträgt bei Kindern unter 10 Jahren mindestens 15 Jahre. | 611,20 € | 252,80 € | 864,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Verstorbene nach dem 5. bis zum vollendeten 10. LebensjahrAuch diese Grabstätte wird nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf unbestimmte Zeit vergeben. | 1.120,80 € | 876,80 € | 1.997,60 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab ab dem vollendeten 10. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in St. Ingbert. An Reihengrabstätten können nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung keine Nutzungsrechte erworben werden, eine Verlängerung ist deshalb nicht möglich. Erdreihengräber werden auf dem Alten Friedhof nicht angeboten. | 1.397,60 € | 876,80 € | 2.274,40 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Reihengrab für ErdbestattungenDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.347,20 Euro nach Abschnitt I und 672 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Die Beisetzung findet nach der Beschreibung der Stadt ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. | 2.019,20 € | 876,80 € | 2.896,00 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 1-stelligIn eine 1-stellige Wahlgrabstätte können zwei Särge übereinander und zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb ist nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre möglich. Die Bestattungsgebühr steigt bei Tieferlegung auf 1.082,40 Euro. | 1.736,80 € | 876,80 € | 2.613,60 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 2-stelligVier Särge und zusätzlich bis zu vier Urnen. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 2.908,00 € | 876,80 € | 3.784,80 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 3-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 4.100,00 € | 876,80 € | 4.976,80 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 1-stellig1.736,80 Euro nach Abschnitt I und 1.008 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Nicht pflegefrei: Die Grabstätte besteht nach der Beschreibung der Stadt aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist, und einer umliegenden Wiese, die von der Stadtgärtnerei gemäht wird. Paragraf 33 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung begrenzt diese Pflanzfläche auf 0,7 mal 1 Meter. | 2.744,80 € | 876,80 € | 3.621,60 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 33 Absatz 6 und Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 2-stellig3.113 Euro nach Abschnitt I und 1.680 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Die Pflanzfläche der 2-stelligen Grabstätte misst nach Paragraf 33 Absatz 7 Buchstabe a einen mal einen Meter und ist von den Angehörigen zu pflegen. | 4.793,00 € | 876,80 € | 5.669,80 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 33 Absatz 6 und Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Pflegefläche, komplett grün, 1-stellig1.736,80 Euro nach Abschnitt I und 1.008 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Das Grab muss nach der Beschreibung der Stadt nur mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden, die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt. | 2.744,80 € | 876,80 € | 3.621,60 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1 |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Pflegefläche, komplett grün, 2-stellig3.113 Euro nach Abschnitt I und 1.680 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. | 4.793,00 € | 876,80 € | 5.669,80 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1 |
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in St. Ingbert. Die Grabstätte wird für eine Urne angelegt; nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung können bis zu drei Urnen beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne die der zuerst beigesetzten nicht übersteigt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. | 619,00 € | 289,00 € | 908,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Urnenreihengrab619 Euro nach Abschnitt I und 470 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Die Beisetzung findet nach der Beschreibung der Stadt ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. | 1.089,00 € | 289,00 € | 1.378,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| UrnengemeinschaftsgrabDas günstigste pflegefreie Grab in St. Ingbert: 501 Euro nach Abschnitt I und 320 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, dass die Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätte durch die Stadt erfolgt. Der Grabplatz wird für die Dauer der Ruhefrist vergeben; je nach Örtlichkeit finden bis zu 80 Urnen Platz. | 821,00 € | 289,00 € | 1.110,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung vier Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb ist auf weitere 5, 10 oder 15 Jahre möglich. | 756,00 € | 289,00 € | 1.045,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenrasenwahlgrab756 Euro nach Abschnitt I und 630 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Das Grab muss nach der Beschreibung der Stadt nur mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden, die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt. | 1.386,00 € | 289,00 € | 1.675,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2 |
| Grabkammer in der UrnenwandIn einer Urnenkammer finden bis zu drei Urnenkapseln ohne Überurne Platz. Das Nutzungsrecht wird für 15 Jahre verliehen und kann für weitere 5, 10 oder 15 Jahre wiedererworben werden. An der Urnenwand dürfen die Angehörigen keine Veränderungen vornehmen; eine Pflegeziffer trägt der Tarif für die Kammer aber nicht, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. | 1.154,00 € | 236,00 € | 1.390,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Baumbestattung, 2-stellig968 Euro nach Abschnitt I und 440 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2, zusammen für die Stelle, in der zwei Urnen Platz finden. Paragraf 18 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt, dass Pflegeeingriffe in den Gehölzstand und den Bodenwuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung erfolgen und jegliche Form der Grabpflege untersagt ist. Die gravierten Namensschilder stellt die Stadt. | 1.408,00 € | 236,00 € | 1.644,00 € | 15 | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 7 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Sankt Ingbert
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Sankt Ingbert?
- In Sankt Ingbert sind 7 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 24,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Sankt Ingbert?
- Waldfriedhof ist mit 12,2 ha der größte Friedhof in Sankt Ingbert. Er liegt 1,4 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Sankt Ingbert?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Sankt Ingbert gelten 20 Jahre für Erdbestattung Erwachsener nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, Mindestruhezeit nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschen Verstorbener, Mindestruhefrist nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte bei Körperbeisetzung nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte bei Urnenbeisetzung nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Urnenkammer in der Urnenwand nach Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Sankt Ingbert?
- Ein Grab in Sankt Ingbert kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 908,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013.
- Wer ist für die Friedhöfe in Sankt Ingbert zuständig?
- Für die Friedhöfe in Sankt Ingbert ist Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofswesen zuständig, Am Markt 12, 66386 St. Ingbert, Telefon 06894 13-304. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Sankt Ingbert, die Fristen setzt Saarland
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17 vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013
- Friedhofssatzung der Mittelstadt St. Ingbert, Ortsrecht Ziffer 6.16, mit den Ruhezeiten, den Nutzungszeiten und der Pflegezuständigkeit beschlossen am 11.05.2023 und am 26.09.2023, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofssatzung vom 10.09.1991 samt Änderungssatzungen
- Mittelstadt St. Ingbert, Seite des Friedhofswesens mit der Beschreibung der einzelnen Grabarten, ihrer Laufzeit und der Pflegezuständigkeit Stand der Abfrage am 04.09.2026, verweist auf die Friedhofssatzung 2023 und die Friedhofsgebührensatzung vom 20.07.23
- Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.