Saarland, Landeshauptstadt, Gemeindeschlüssel 10041100
Alle 30 Friedhöfe in Saarbrücken
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0681 905-1383
- Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
- 2.355,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 880,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 30
- Friedhöfe mit Namen
66111 Saarbrücken
Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren
Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne
16 weitere Flächen ohne Namen
Die 30 Friedhöfe in Saarbrücken nehmen zusammen 166,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 61,8 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,8 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,3 km entfernt, der entlegenste 9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 29 von 30 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 26 von 30 haben eine erfasste Parkanlage. 7 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 11 der 30 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Saarbrücken rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
Kaiserstraße 1a66111 Saarbrücken
0681 905-1383
- Sprechzeiten
- Montag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 UhrDienstag 8.30 bis 12 UhrMittwoch 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 UhrFreitag 8.30 bis 12 UhrPostanschrift des Amtes ist die Dudweilerstraße 26 bis 30; beraten wird auch im Informations- und Beratungszentrum am Haupteingang des Hauptfriedhofs, Am Hauptfriedhof 21 in 66117 Saarbrücken, Telefon 0681 905-4341
Die 30 Friedhöfe in Saarbrücken, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 61,8 ha | 4,1 km | 2 Anlagen, nächste 230 m | Hauptfriedhof Habsterdick, 180 mBus 123, Bus 126 | keine Angabe |
| Friedwald Saarbrücken | 31,9 ha | 5,6 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Waldfriedhof Burbach | 23,8 ha | 3,9 km | 10 Anlagen, nächste 280 m | Schulbus, 360 m | christlich |
| Friedhof Dudweiler | 10,2 ha | 6,3 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Dudweiler Friedhof, 70 mBus 133 | christlich |
| Alter Friedhof St. Johann | 5,8 ha | 1,3 km | 18 Anlagen, nächste 190 m | Ernst-Wagner-Weg, 190 mBus 102, Bus 106, Bus 107, Bus 109 | christlich |
| Friedhof Beschberg | 4,9 ha | 5,3 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Fechingen Heringsmühle, 440 mBus 120, Bus 130, Bus 152, Bus N1 | keine Angabe |
| Friedhof Altenkessel | 4,3 ha | 6,5 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Altenkessel Rathaus, 390 mBus 102, Bus 151 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Gersweiler | 4,2 ha | 5,2 km | 4 Anlagen, nächste 120 m | Pfählerstraße, 500 mBus 104, Bus 134 | keine Angabe |
| Friedhof Herrensohr | 3,1 ha | 3,9 km | keine erfasst | Jägersfreude St.Johanner Straße, 320 mBus 125 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Güdingen | 2,1 ha | 4,8 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Güdingen Daimlerstraße, 130 mBus 131 | keine Angabe |
| Friedhof Ensheim | 2 ha | 9 km | 4 Anlagen, nächste 70 m | Ensheim Rathaus, 180 mBus 120, Bus N1 | christlich |
| Klarenthaler Friedhof | 2 ha | 7,1 km | 10 Anlagen, nächste 90 m | Klarenthal Sportplatz, 120 m | keine Angabe |
| Friedhof St. Arnual | 2 ha | 2,8 km | 20 Anlagen, nächste 190 m | Wackenberg, 290 mBus 128 | christlich |
| Israelitischer Friedhof an der Goldenen BremmDenkmal | 1,9 ha | 4,3 km | 18 Anlagen, nächste 90 m | Goldene Bremm, 160 mBus 109, Bus 123, Bus 126 | jüdisch |
| Friedhof Scheidt | 1,8 ha | 5,3 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Scheidt Friedhofsweg, 280 mBus 506, Bus N2 | keine Angabe |
| Friedhof Jägersfreude | 1,4 ha | 3,3 km | 4 Anlagen, nächste 90 m | Maybachstraße, 260 mBus 103, Bus 104, Bus N11 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Güdingen | 9.120 m² | 4 km | 14 Anlagen, nächste 60 m | Güdingen Friedhof, 110 mBus 126 | keine Angabe |
| Friedhof Schafbrücke | 6.740 m² | 4,7 km | keine erfasst | Oschelborn, 280 mBus 137 | keine Angabe |
| Friedhof Bübingen | 6.440 m² | 6,6 km | 14 Anlagen, nächste 80 m | Bübingen Friedhof, 80 mBus 131, Bus N15 | keine Angabe |
| Friedhof Krughütte | 3.600 m² | 7 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Annastraße, 420 mBus 104, Bus 134 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof | 3.340 m² | 5,2 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Kurt-Schumacher-Straße, 540 mBus 120, Bus 130, Bus 131, Bus 152 | keine Angabe |
| FliegeropferDenkmal | 1.690 m² | 4,3 km | 5 Anlagen, nächste 260 m | Hauptfriedhof Nordeingang, 390 mBus 123, Bus 126 | keine Angabe |
| Alter Jüdischer FriedhofDenkmal | 1.640 m² | 1,6 km | 59 Anlagen, nächste 30 m | Deutschhausweg, 100 mBus 109, Bus 121 | jüdisch |
| Gefangenenfriedhof | 850 m² | 5,2 km | 3 Anlagen, nächste 50 m | Fechingen Heringsmühle, 420 mBus 120, Bus 130, Bus 152, Bus N1 | keine Angabe |
| EhrenfriedhofDenkmal | 790 m² | 2,3 km | 8 Anlagen, nächste 130 m | Deutsch-Franz. Garten DFG Süd, 140 mBus 106, Bus 107, Bus 109, Bus 123 | christlich |
| Privatfriedhof der Familie Schmidt von SchwindDenkmal | 660 m² | 3,2 km | 40 Anlagen, nächste 60 m | Westpreußenring, 250 mBus 105, Bus 107, Bus 139, Bus 153 | christlich |
| Fötengrabfeld | 460 m² | 4,1 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | Hauptfriedhof Habsterdick, 260 mBus 123, Bus 126 | keine Angabe |
| Friedhof Scheidterberg | 380 m² | 5,2 km | keine erfasst | Brunnenweg, 10 mBus 135 | keine Angabe |
| Erbbegräbnisstätte Familie GrossDenkmal | 380 m² | 4 km | 16 Anlagen, nächste 60 m | Schafbrücke, 130 mBus 122 | christlich |
| Familienfriedhof StummDenkmal | 240 m² | 3,2 km | 20 Anlagen, nächste 250 m | Schneidershof, 370 mBus 105, Bus 122, Bus 135, Bus 137 | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Saarbrücken kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neunkirchen | 18,7 km | 1.870,00 €Reihengrab mit Pflanzhügel485,00 € gespart | 865,00 €Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen15,00 € gespart |
| Saarlouis | 20,1 km | 1.915,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre440,00 € gespart | 925,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Blieskastel | 19,1 km | 2.045,00 €Einzelgrab für einen Sarg310,00 € gespart | 1.063,00 €Einzelgrab für eine Urne |
| Sankt Ingbert | 10 km | 2.274,40 €Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr80,60 € gespart | 908,00 €Urnenreihengrab |
| Saarbrücken (hier) | - | 2.355,00 €Reihengrab für Verstorbene über fünf Jahren | 880,00 €Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne |
| Heusweiler | 12,5 km | 3.160,00 €Tiefengrabstätte mit eingebauter Grabkammer (1-stellig, zwei Grabstellen übereinander), 15 Jahre | 1.150,00 €Anonyme oder halbanonyme Urnenreihengrabstätte (1-stellig für eine Urne) auf dem Friedhof Heusweiler, 15 Jahre |
| Rehlingen-Siersburg | 27,3 km | 5.160,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr | 2.840,00 €Urnenwahlgrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 27,3 km | 485,00 €in Neunkirchen, 18,7 km entfernt | 15,00 €in Neunkirchen, 18,7 km entfernt |
Was ein Grab in Saarbrücken kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken (Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung, FBGS) mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020, gültig ab 01.04.2021.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldgemeinschaftsgrab für eine UrneDas mit Abstand günstigste Grab Saarbrückens für Erwachsene: 150 Euro Grabnutzung und 730 Euro Beisetzung, zusammen 880 Euro. Das Gebührenverzeichnis sagt ausdrücklich, die Pflege der Anlage sei in der Gebühr enthalten und die Anlage verfüge über eine Gedenktafel. Die niedrigere Beisetzungsgebühr von 730 statt 1.100 Euro gilt, weil Abschnitt II.II das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich neben Urnenkammer und Urnenpyramide stellt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. Eine Umbettung aus Gemeinschaftswaldgrabstätten ist nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung ebenfalls ausgeschlossen. Angeboten wird die Waldbestattung nach Angabe der Friedhofsverwaltung auf dem Hauptfriedhof in Feld 81 und auf dem Waldfriedhof Burbach in Feld 40. Die Beschriftung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis über die Friedhofsverwaltung und wird je nach Aufwand separat in Rechnung gestellt; einen Betrag dafür nennt die Satzung nicht. | 150,00 € | 730,00 € | 880,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnengemeinschaftsgrab im Memoriam-Garten, eine UrneRechnerisch das günstigste gewöhnliche Urnengrab Saarbrückens, aber nur auf dem Papier. Das Gebührenverzeichnis sagt selbst, die Pflege der Anlage erfolge über einen Kooperationspartner und müsse bei diesem separat über einen Pflegevertrag beauftragt werden, und Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung macht den Abschluss eines Dauerpflegevertrags für die gesamte Laufzeit des Nutzungsrechts zur Bedingung des Erwerbs. Kooperationspartner ist die Dauergrabpflege-Treuhandstelle Saarländischer Friedhofsgärtner, die ihre Geschäftsstelle im Informations- und Beratungszentrum am Hauptfriedhof hat. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung. Die 375 Euro sind deshalb keine Untergrenze, sondern nur der städtische Anteil, und genau deshalb ist die Grabart nicht als pflegefrei geführt. Verlängerung 25 Euro je Jahr. | 375,00 € | 1.100,00 € | 1.475,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Memoriam-Altfeld auf dem Friedhof Dudweiler, eine UrneDieselbe Gebühr und dieselbe Bedingung wie beim Memoriam-Garten, aber an einen Ort gebunden: Das Gebührenverzeichnis führt das Memoriam-Altfeld auf dem Friedhof Dudweiler als eigene Zeile. Altfeld heißt, dass ein bestehendes Grabfeld nachträglich in das Memoriam-Konzept übernommen wurde, statt eines neu angelegten Gartens. Auch hier läuft die Pflege über den Kooperationspartner und ist dort über einen Dauerpflegevertrag zu beauftragen, dessen Preis die Satzung nicht nennt; pflegefrei ist die Grabart deshalb nicht. Verlängerung 25 Euro je Jahr. Es ist neben der Urnenpyramide und den beiden Zeilen für den Friedhof St. Johann eine der wenigen Tarifzeilen, die überhaupt einen Friedhof beim Namen nennen. | 375,00 € | 1.100,00 € | 1.475,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenreihengrab für eine UrneDas günstigste Urnengrab, dessen Preis vollständig in der Satzung steht. Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird es der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; die Friedhofsverwaltung beschreibt es als Einzelgrab für genau eine Urne, ohne Einfluss auf Lage und Größe der Grabstelle. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. Wer vier Urnenplätze braucht, fährt mit dem Urnenwahlgrab besser: Es kostet 420 statt 390 Euro und nimmt vier Urnen statt einer auf. | 390,00 € | 1.100,00 € | 1.490,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 2 und Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenwahlgrab, eine Stelle für vier UrnenDas gewöhnliche Urnenwahlgrab und der Bezugspunkt des Urnentarifs. Eine Stelle nimmt nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b Nummer 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen auf, das Nutzungsrecht wird auf Antrag für fünfzehn Jahre verliehen, und eine Wiederbelegung nach Ablauf der Ruhezeit kann auf Antrag erfolgen. Mit 105 Euro je Urnenplatz ist es die günstigste Urnenstelle des ganzen Tarifs. Die Verlängerung kostet 28 Euro je Jahr; kann das Grab nur noch zu Pflegezwecken verlängert werden, weil weitere Bestattungen ausgeschlossen sind, halbiert das Gebührenverzeichnis diesen Satz auf 14 Euro. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 420,00 € | 1.100,00 € | 1.520,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b Nummer 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenreihengrab in besonderer Lage auf dem Friedhof St. JohannDie Ortszulage des Saarbrücker Tarifs: Für ein Urnenreihengrab in besonderer Lage auf dem Friedhof St. Johann verlangt das Gebührenverzeichnis 600 statt 390 Euro, also 210 Euro mehr für dieselbe Grabart. St. Johann ist ein reiner Urnenfriedhof; nach Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofssatzung stehen seine Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten nur Verstorbenen offen, die zuletzt in den Stadtteilen St. Johann oder Eschberg gewohnt haben. Für alle anderen bleiben dort nur historische Grabanlagen und historische Urnengemeinschaftsanlagen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 600,00 € | 1.100,00 € | 1.700,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenwahlgrab in besonderer Lage auf dem Friedhof St. Johann, vier UrnenDieselbe besondere Lage, aber als Wahlgrab: eine Stelle für vier Urnen für fünfzehn Jahre, 600 statt 420 Euro. Das Gebührenverzeichnis fasst unter dieser Zeile Urnen- und ehemalige Körperwahlgräber auf dem Friedhof St. Johann zusammen, also auch Grabstellen, die früher für Särge vergeben waren und heute Urnen aufnehmen. Die Verlängerung kostet 40 Euro je Jahr. Auch hier gilt die Wohnsitzbindung des Paragrafen 4 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf die Stadtteile St. Johann und Eschberg. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 600,00 € | 1.100,00 € | 1.700,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Historische Grabanlage mit der Auflage, das Denkmal restaurieren zu lassen, je UrnenplatzDer Tarifsatz, der am wenigsten über den Preis sagt. Die 600 Euro je Urnenplatz sind allein die Grabnutzungsgebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 14 der Friedhofssatzung wird die Anlage per Überlassungsvertrag für die Nutzungszeit übertragen, bleibt Eigentum der Stadt, und die nutzungsberechtigte Person verpflichtet sich, das Grabdenkmal in Absprache mit der Denkmalschutzbehörde restaurieren zu lassen. Die Friedhofsverwaltung beziffert die Kosten einer Anlage einschließlich gärtnerischer Anlage auf 2.500 bis 30.000 Euro und schreibt dazu, im Sterbefall kämen die üblichen Grabnutzungsgebühren hinzu. Angeboten werden solche Anlagen derzeit nur auf dem Friedhof St. Johann und dem Waldfriedhof Burbach, die Zahl der Stellen hängt von der Größe ab. Verlängerung 40 Euro je Jahr. | 600,00 € | 1.100,00 € | 1.700,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 14 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Halbanonymes oder anonymes UrnenreihengrabDas Gebührenverzeichnis fasst halbanonyme und anonyme Urnenreihengräber in einer Zeile zusammen, obwohl Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung sie unterscheidet: Anonyme Grabstätten liegen auf einheitlichen Rasenfeldern, deren Feld- und Grablage niemandem bekannt gegeben wird; bei halbanonymen erfahren die Angehörigen das Feld, nicht aber die einzelne Grablage. In beiden Fällen gibt es keine bestimmbare Grabstelle, die jemand pflegen könnte, und deshalb ist die Grabart als pflegefrei geführt. Sie kostet mit 730 Euro 340 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. Eine Umbettung aus anonymen Grabstätten ist nach Paragraf 14 Absatz 6 ausgeschlossen. | 730,00 € | 1.100,00 € | 1.830,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnengemeinschaftsanlage mit Gemeinschaftsdenkmal, eine UrneDas Gebührenverzeichnis sagt im Wortlaut, die Pflege der Anlage sei in der Gebühr enthalten und die Anlage verfüge über ein Gemeinschaftsdenkmal oder eine Gedenktafel. Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung weist Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsgrabstätten ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu, untersagt jegliche Form der Grabpflege durch die Angehörigen und verbietet es, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder zu verändern; Paragraf 26 Absatz 7 wiederholt den Satz. Die Friedhofsverwaltung unterscheidet Anlagen mit Stele, mit historischem Grabmal, als Urnengemeinschaftsbaumgrab und als Urnenthemenparkanlage; der Tarif kennt für alle vier nur zwei Preise, 750 Euro für die gewöhnliche und 1.005 Euro für die historische Anlage. Wie viele Urnen eine Anlage aufnimmt, bestimmt nach Angabe der Friedhofsverwaltung die Friedhofsleitung nach ihrer Größe. Verlängerung 50 Euro je Jahr. Die Beschriftung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis über die Friedhofsverwaltung und wird je nach Aufwand separat in Rechnung gestellt; einen Betrag dafür nennt die Satzung nicht. | 750,00 € | 1.100,00 € | 1.850,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 8 und Paragraf 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Baumgrab im Hain einschließlich Grabplatte, eine UrneDer schwierigste Pflegefall dieses Eintrags und die einzige Angabe, die gegenüber der bisherigen Erfassung wechselt. Anders als beim Baumgrab am Einzelbaum sagt das Gebührenverzeichnis hier nicht, dass die Pflege enthalten sei; es nennt nur die Beschriftung durch die Friedhofsverwaltung. Die Friedhofssatzung sagt es dafür umso deutlicher: Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung bestimmt für alle Baumgrabstätten, dass Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung erfolgen, dass jegliche Form der Grabpflege untersagt ist und dass die Grabstätten nicht bearbeitet, geschmückt oder verändert werden dürfen. Baumhaine zählt derselbe Absatz ausdrücklich zu den Baumgrabstätten. Wer nicht pflegen darf, bezahlt auch niemanden dafür, und eine Pflegegebühr kennt der Tarif an keiner Stelle. Die Grabplatte ist im Preis enthalten, die Stelle nimmt anders als beim Einzelbaum nur eine Urne auf. Verlängerung 60 Euro je Jahr. | 900,00 € | 1.100,00 € | 2.000,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Historische Urnengemeinschaftsanlage, eine UrneWie die gewöhnliche Urnengemeinschaftsanlage, nur mit einem historischen Gemeinschaftsdenkmal und 255 Euro teurer. Auch hier sagt das Gebührenverzeichnis ausdrücklich, die Pflege der Anlage sei in der Gebühr enthalten, und Paragraf 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung weist die Pflege von Gemeinschaftsanlagen ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu. Der Unterschied zur historischen Grabanlage nach Paragraf 16 Absatz 14 ist wichtig: Dort trifft die Angehörigen eine Restaurierungsauflage von 2.500 bis 30.000 Euro, hier gehört das Denkmal zur Gemeinschaftsanlage und wird von der Stadt unterhalten. Solche Anlagen gibt es nach Angabe der Friedhofsverwaltung unter anderem auf den Friedhöfen Gersweiler, Klarenthal, Ensheim und Herrensohr. Verlängerung 67 Euro je Jahr. | 1.005,00 € | 1.100,00 € | 2.105,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Baumgrab, eine Stelle für vier UrnenDas Baumgrab am Einzelbaum ist die einzige Urnenstelle mit vier Plätzen, für die das Gebührenverzeichnis die Pflege ausdrücklich einschließt: Die Pflege ist in der Gebühr enthalten, die Beschriftung wird nach Aufwand berechnet. Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung bestimmt für alle Baumgrabstätten, dass Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung erfolgen, dass jegliche Form der Grabpflege untersagt ist und dass die Grabstätten nicht bearbeitet, geschmückt oder verändert werden dürfen. Nach Paragraf 12 Absatz 6 wird eine Bestattung nicht durchgeführt, wenn dadurch die Standsicherheit oder die Lebensfähigkeit eines vorhandenen Baumes gefährdet würde; dann stellt die Stadt eine Grabstätte gleicher Art zur Verfügung. Auf vier Urnenplätze gerechnet kostet das Baumgrab 300 Euro je Platz und ist damit günstiger als das Baumgrab im Hain mit 900 Euro für einen. Verlängerung 80 Euro je Jahr. | 1.200,00 € | 1.100,00 € | 2.300,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenrasenreihengrab einschließlich GrabplatteDieselbe Falle wie beim Rasenreihengrab für Körper, im Verhältnis aber härter: 1.200 statt 390 Euro, also mehr als das Dreifache des gewöhnlichen Urnenreihengrabs, und trotzdem nicht pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b Nummer 4 der Friedhofssatzung nennt Urnenrasenreihengrabfelder nur als Feldart, und keine Vorschrift nimmt sie von der Pflegepflicht des Paragrafen 15 Absatz 3 aus, anders als es Absatz 8 für die Gemeinschaftsanlagen und Absatz 9 für die Baumgräber tun. Auch das Gebührenverzeichnis schweigt zur Pflege und erwähnt nur, dass die Beschriftung über die Friedhofsverwaltung läuft und nach Aufwand berechnet wird. Die Grabplatte ist im Preis enthalten. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. | 1.200,00 € | 1.100,00 € | 2.300,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b Nummer 4 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenstandardkammer in der Urnenwand im Freien, zwei UrnenUrnenkammern liegen nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung in besonderen oberirdischen Bauwerken wie Urnenwänden; eine Standardkammer nimmt bis zu zwei Urnen auf. Die Verschlussplatte ist im Preis enthalten, Grabschmuck darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder anlässlich einer Bestattung abgelegt werden. Die Beisetzung kostet 730 statt 1.100 Euro, weil nach Darstellung der Friedhofsverwaltung nur die Granit-Verschlussplatte geöffnet und wieder verschlossen wird. Verlängerung 82 Euro je Jahr. Neuere Urnenwände gibt es nach Angabe der Friedhofsverwaltung unter anderem auf den Friedhöfen Gersweiler, Altenkessel, Dudweiler und Bischmisheim sowie auf dem Hauptfriedhof und dem Waldfriedhof Burbach. | 1.230,00 € | 730,00 € | 1.960,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenfamilienkammer in der Urnenwand im Freien, vier UrnenDie Familienkammer der Urnenwand nimmt bis zu vier Urnen auf und kostet nur 180 Euro mehr als die Standardkammer mit zwei Plätzen. Je Urnenplatz gerechnet ist sie mit 352,50 Euro die günstigste Kammer des ganzen Tarifs, die Standardkammer kostet 615 Euro je Platz. Verlängerung 94 Euro je Jahr. Die Bestattungsgrundgebühr von 730 Euro fällt je Beisetzung an, nicht je Kammer; bei voller Belegung sind das viermal 730 Euro. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 1.410,00 € | 730,00 € | 2.140,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenstandardkammer im Kolumbarium, zwei UrnenKolumbarien sind nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung oberirdische Bauwerke mit Urnenkammern, die entweder in einem Gebäude untergebracht oder überdacht sind. Eine Standardkammer nimmt bis zu zwei Urnen auf und kostet 240 Euro mehr als dieselbe Kammer in der Urnenwand im Freien; das ist der Preis des Dachs. Verlängerung 98 Euro je Jahr. Auf dem Hauptfriedhof kommt das Kolumbarium Alte Trauerhalle hinzu, das nach Paragraf 16 Absatz 7 für den Friedhofsträger von der Vereinigten Feuerbestattung Saar GmbH betrieben wird; ein Vorsorgerecht dort wird nach Paragraf 18 Absatz 2 über diese Gesellschaft erworben. | 1.470,00 € | 730,00 € | 2.200,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenfamilienkammer im Kolumbarium, vier UrnenDie größte Urnenkammer des Tarifs: bis zu vier Urnen, überdacht oder im Gebäude. Sie kostet 240 Euro mehr als die Familienkammer der Urnenwand im Freien, also denselben Aufschlag wie bei der Standardkammer, und 180 Euro mehr als die Standardkammer im Kolumbarium, also denselben Aufschlag wie in der Urnenwand. Der Tarif ist an dieser Stelle streng additiv. Je Urnenplatz sind es 412,50 Euro. Verlängerung 110 Euro je Jahr, auf den Cent ein Fünfzehntel der Erwerbsgebühr. | 1.650,00 € | 730,00 € | 2.380,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Urnenpyramide auf dem Hauptfriedhof, eine UrneDie einzige Grabart Saarbrückens, deren Preis nicht als Summe im Tarif steht: Das Gebührenverzeichnis nennt eine einmalige Grundnutzungsgebühr von 1.000 Euro und daneben eine jährliche Nutzungsgebühr von 110 Euro je Urne. Eingetragen sind fünfzehn Jahre, also die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung: 1.000 plus fünfzehnmal 110 sind 2.650 Euro. Wer länger belegt, zahlt mehr, und die Friedhofsverwaltung wirbt ausdrücklich mit flexiblen Nutzungszeiten. Eine Kammer nimmt bis zu vier Urnen auf, und die Verschlussplatte muss nach dem Gebührenverzeichnis mit jeder Urnenbeisetzung neu erworben werden, ohne dass ein Betrag dafür genannt wird. Die beiden Granitpyramiden stehen seit Mai 2008 neben der Neuen Einsegnungshalle. Eine Umbettung ist nach Paragraf 14 Absatz 6 ausgeschlossen. | 2.650,00 € | 730,00 € | 3.380,00 € | 15 | Abschnitt I.II und II.II des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Reihengrab für Fehl- und Totgeburten sowie FötenDie günstigste Grabstätte Saarbrückens und die einzige, die auch nicht bestattungspflichtige Kinder aufnimmt. Paragraf 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung erklärt die Friedhöfe ausdrücklich auch für die Bestattung von Fehlgeburten und von aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten für bestimmt, und Paragraf 16 Absatz 13 hält dafür Sondergrabstätten bereit, die als Gemeinschaftsgrabstätte oder als Einzelgrabstätte vorgehalten und der Reihe nach vergeben werden. Für die Anmeldung genügt nach Paragraf 10 Absatz 1 eine Bescheinigung des Krankenhauses. Gebührenfrei ist das Grab nicht: 50 Euro Grabnutzung und 36 Euro Bestattungsgrundgebühr, zusammen 86 Euro. Nach Abschnitt VII Buchstabe d ist die spätere Abräumung schon in der Grabnutzungsgebühr enthalten. | 50,00 € | 36,00 € | 86,00 € | 15 | Abschnitt I.I und II.III des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 13 und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Reihengrab für Verstorbene unter fünf JahrenKindergrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 12 der Friedhofssatzung als Reihengrabstätten für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahrs für fünfzehn Jahre vergeben; ihr Erwerb ist auch für Föten und Totgeborene zulässig. Derselbe Absatz enthält die einzige kostenfreie Verlängerung des ganzen Tarifs: Bei nachgewiesener Pflege kann die Grabstätte auf Antrag kostenfrei verlängert werden. Das Gebührenverzeichnis schließt zwar die Verlängerung von Körperreihengräbern aus, meint damit aber die gebührenpflichtige; hier steht sie in der Friedhofssatzung und kostet nichts. Die Bestattungsgrundgebühr beträgt nach Abschnitt II.III einheitlich 36 Euro, die Träger nach Abschnitt IV pauschal 65 Euro. Die Abräumung ist in der Grabgebühr enthalten. | 170,00 € | 36,00 € | 206,00 € | 15 | Abschnitt I.I und II.III des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 12 und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Reihengrab für Verstorbene über fünf JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Saarbrücken und die einzige Erdgrabart, die erst im Sterbefall vergeben wird. Nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung werden Reihengrabstätten der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben, die Reihenfolge bestimmt die Friedhofsverwaltung; in den ersten fünf Jahren der Ruhezeit darf im Einzelfall eine Urne beigelegt werden. Auffällig ist das Verhältnis der beiden Gebühren: Das Grab kostet 600 Euro, die Bestattung 1.755, also fast das Dreifache. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. Das Abräumen der Felder erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe c im Frühjahr nach dem Ablaufjahr und wird sechs Wochen vorher durch ein Schild auf dem Grabfeld angekündigt. | 600,00 € | 1.755,00 € | 2.355,00 € | 20 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 2 und Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Körperwahlgrab, eine Stelle für einen KörperDas gewöhnliche Erdwahlgrab und der Bezugspunkt des ganzen Erdtarifs. Nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für zwanzig Jahre verliehen und die Lage im Benehmen mit dem Bewerber bestimmt; der Wiedererwerb ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Je Stelle ist ein Körper zulässig, auf Antrag lässt die Friedhofsverwaltung bis zu vier Urnenbeisetzungen zu, und das Gebührenverzeichnis sagt ausdrücklich, dass der Erwerb auch allein zur Beisetzung einer Urne zulässig ist. Die Verlängerung kostet 36 Euro je Jahr, auf den Cent ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr; kann das Grab nur noch zu Pflegezwecken verlängert werden, halbiert sich dieser Satz. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 720,00 € | 1.755,00 € | 2.475,00 € | 20 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 3 und Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Tiefgrab, eine Stelle für zwei KörperDas Tiefgrab nimmt nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b Nummer 1 der Friedhofssatzung zwei Körperbestattungen übereinander auf und kostet je Stelle 1.020 Euro, also 300 Euro mehr als das einfache Körperwahlgrab; die Verlängerung liegt bei 51 statt 36 Euro je Jahr. Teurer wird auch die Bestattung: Für die untere Belegung verlangt Abschnitt II.I 1.925 statt 1.755 Euro, eingetragen ist hier der schmalere Satz der oberen Belegung. Wer beide Stellen am selben Tag belegt, zahlt nach Abschnitt II.III 25 Prozent weniger Bestattungsgrundgebühr, aufgerundet auf volle Euro. Eine Umbettung aus der unteren Stelle ist nach Paragraf 14 Absatz 4 nur zulässig, wenn die obere noch unbelegt ist oder gleichzeitig geräumt wird. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 1.020,00 € | 1.755,00 € | 2.775,00 € | 20 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Unterirdische Grabkammer, je StelleUnterirdische Grabkammern sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Betongrabkammern aus Beton, je Stelle mit einem Körper und auf Antrag mit bis zu vier Urnen belegbar. Sie sind neben der oberirdischen Kammer der einzige Erdgrabtyp mit fünfzehn statt zwanzig Jahren Laufzeit, denn Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b setzt die Ruhezeit für Körper in Grabkammern auf fünfzehn Jahre herab. Die Verlängerung kostet 81 Euro je Jahr. Die Bestattung ist mit 1.300 Euro um 455 Euro günstiger als im Erdgrab, weil kein Grabaushub zu entsorgen ist. Ein Grabsteinfundament stellt die Friedhofsverwaltung nach Abschnitt VII Buchstabe e für 100 Euro bereit, mit Abdeckung für 150 Euro. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 1.215,00 € | 1.300,00 € | 2.515,00 € | 15 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 5 und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Anonymes ReihengrabPflegefrei, und der Beleg ist die Bauart: Nach Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung werden anonyme Grabstätten auf einheitlichen Feldern ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte oder des Grabfelds als Rasenfläche angelegt, und weder die Feld- noch die Grablage wird bekannt gegeben. Es gibt also keine bestimmbare Grabstelle, die jemand herrichten oder pflegen könnte. Bezahlt wird das mit dem Preis: Mit 1.300 Euro kostet das anonyme Reihengrab mehr als das Doppelte des gewöhnlichen, der Aufschlag von 700 Euro ist der Preis dafür, dass die Stadt die Fläche unterhält. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. Eine Umbettung ist nach Paragraf 14 Absatz 6 ausgeschlossen. | 1.300,00 € | 1.755,00 € | 3.055,00 € | 20 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Unterirdische Grabkammer als Tiefgrab, je StelleDie Tiefgrabkammer nimmt nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung je Stelle zwei Körper übereinander und auf Antrag bis zu vier Urnen auf. Sie kostet 210 Euro mehr als die einfache unterirdische Grabkammer, die Verlängerung 95 statt 81 Euro je Jahr. Die Bestattungsgrundgebühr ist dieselbe wie bei der einfachen Kammer, 1.300 Euro, und anders als beim gewöhnlichen Tiefgrab kennt das Gebührenverzeichnis hier keinen Zuschlag für die untere Belegung. Pflegefrei ist die Grabart nicht: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung leitet aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte ab, und Paragraf 26 Absatz 1 verpflichtet die nutzungsberechtigte Person zur Herrichtung und Instandhaltung des Grabbeetes. | 1.425,00 € | 1.300,00 € | 2.725,00 € | 15 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Rasenreihengrab einschließlich GrabplatteDie Pflegefalle des Saarbrücker Tarifs. Trotz des Namens ist das Rasenreihengrab nicht pflegefrei: Weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofssatzung sagt, dass die Stadt hier die Pflege trägt. Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b Nummer 3 nennt Körperrasenreihengrabfelder nur als eigene Feldart und schweigt zur Pflege, anders als Absatz 8 für die Gemeinschaftsanlagen und Absatz 9 für die Baumgräber. Damit bleibt es bei Paragraf 15 Absatz 3 und Paragraf 26 Absatz 1, also bei den Angehörigen. Die Friedhofsverwaltung beschreibt das Grab selbst als Grabstätte mit einer Pflanzfläche von 1,10 mal 0,75 Metern, deren übrige Fläche eingesät und begehbar ist; diese Pflanzfläche bepflanzt und pflegt die Familie. Die Grabplatte steckt im Preis, die Beschriftung nicht. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen: Das Gebührenverzeichnis schließt sie für Urnen- und Körperreihengräber sowie für das Waldgemeinschaftsgrab ausdrücklich aus. | 1.800,00 € | 1.755,00 € | 3.555,00 € | 20 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b Nummer 3 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Oberirdische Grabkammer, je KammerNach der Körpergemeinschaftsanlage die teuerste Grabart des Tarifs und nach Angabe der Friedhofsverwaltung die erste Anlage ihrer Art in Deutschland, angeregt aus dem Saarbrücker Integrationsbeirat und eigens in das saarländische Bestattungsgesetz aufgenommen. Nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist sie eine Betongrabkammer für eine Körperbestattung und zwei Urnenbeisetzungen, außen verschlossen mit einer Granitplatte von einem mal einem Meter, die ein Steinmetz beschriften kann. Die Ruhezeit und damit die Laufzeit beträgt fünfzehn Jahre, die Verlängerung 195 Euro je Jahr. Die Bestattung ist mit 900 Euro die günstigste Körperbestattung des Tarifs, weil nur die Abdeckplatten geöffnet und wieder verschlossen werden. Grabschmuck darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden. | 2.925,00 € | 900,00 € | 3.825,00 € | 15 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 4 und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
| Körpergemeinschaftsanlage mit Gemeinschaftsdenkmal, eine StelleDie teuerste Grabart Saarbrückens und die einzige pflegefreie Erdgrabstätte mit Namensnennung. Das Gebührenverzeichnis sagt im Wortlaut, die Pflege der Anlage sei in der Gebühr enthalten. Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung weist Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsgrabstätten ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu, untersagt jegliche Form der Grabpflege durch die Angehörigen und verbietet es, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder zu verändern; Paragraf 26 Absatz 7 wiederholt den Satz. Auf zwanzig Jahre gerechnet kostet das Nutzungsrecht 236 Euro je Jahr, und genau so viel verlangt der Tarif für die Verlängerung. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Körperwahlgrab beträgt 4.000 Euro, also 200 Euro je Jahr allein für Anlage und Pflege der Gemeinschaftsfläche und des Denkmals. | 4.720,00 € | 1.755,00 € | 6.475,00 € | 20 | Abschnitt I.I und II.I des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1) der Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020 sowie Paragraf 16 Absatz 8 und Paragraf 26 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 |
Häufige Fragen zu Saarbrücken
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Saarbrücken?
- In Saarbrücken sind 30 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 16 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 166,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Saarbrücken?
- Hauptfriedhof ist mit 61,8 ha der größte Friedhof in Saarbrücken. Er liegt 4,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Saarbrücken?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Saarbrücken gelten 20 Jahre für Körper nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020, dazu 15 Jahre für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr sowie Fehl- und Totgeburten, Föten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020, dazu 15 Jahre für Körper bei Beisetzung in unterirdischen und oberirdischen Grabkammern nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020, dazu 15 Jahre für Körper in auslaufenden Feldern, herabgesetzte Mindestruhezeit nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020, dazu 10 Jahre für Urnen in auslaufenden Feldern, herabgesetzte Mindestruhezeit nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020.
- Was kostet ein Grab in Saarbrücken?
- Ein Grab in Saarbrücken kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Waldgemeinschaftsgrab für eine Urne mit 880,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken (Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung, FBGS) mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020, gültig ab 01.04.2021.
- Wer ist für die Friedhöfe in Saarbrücken zuständig?
- Für die Friedhöfe in Saarbrücken ist Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Stadtgrün und Friedhöfe zuständig, Kaiserstraße 1a, 66111 Saarbrücken, Telefon 0681 905-1383. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Saarbrücken, die Fristen setzt Saarland
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken (Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung, FBGS) mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1 vom 14.12.1993 in der Fassung der 37. Änderungssatzung vom 08.12.2020, gültig ab 01.04.2021
- Öffentliche Bekanntmachung der 37. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungs-Gebühren-Satzung mit dem vollständigen Wortlaut des Gebührenverzeichnisses bekannt gemacht am 26.03.2021, Stadtratsbeschluss vom 08.12.2020
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020, gültig ab 01.04.2021
- Archiv der öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken mit Volltextsuche, 1.377 Einträge Stand 05.09.2026, durchsucht für die Jahrgänge 2020 bis 2026
- Amt für Stadtgrün und Friedhöfe, Seiten Gebühren und Kosten, Grabarten, Premiumgrabstätten und Öffnungszeiten Stand 05.09.2026
- Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.