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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Thüringen, Hochschulstadt, Gemeindeschlüssel 16052000

Alle 8 Friedhöfe in Gera

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0365 8333843
Stadt Gera, Amt für Stadtgrün, Friedhofsverwaltung

07545 Gera

2.335,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Grabstätte unter Denkmalschutz

1.010,84 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung

8
Friedhöfe mit Namen

23 weitere Flächen ohne Namen

Die 8 Friedhöfe in Gera nehmen zusammen 24,3 ha ein

Kurz beantwortet

Gera hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 24,3 ha. Der größte ist Ostfriedhof mit 16,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Altes Krematorium mit 1,6 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Gera abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Ostfriedhof ist der größte mit 16,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,2 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,6 km entfernt, der entlegenste 4,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.

Für keinen der Friedhöfe in Gera steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.

Diese Stelle in Gera rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Gera, Amt für Stadtgrün, Friedhofsverwaltung

Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera
0365 8333843
Sprechzeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Telefonisch Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 15 Uhr
Telefonisch Dienstag und Donnerstag 9 bis 17 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Gera im Netz

Die 8 Friedhöfe in Gera, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Ostfriedhof16,1 ha1,7 km2 Anlagen, nächste 260 mOstfriedhof, 340 mBus 10, Bus 11, Bus 17, Bus 211keine Angabe
Südfriedhof5,2 ha1,8 km18 Anlagen, nächste 150 mSüdfriedhof, 150 mTram 3keine Angabe
Friedhof Gera-Untermhaus1,4 ha2,5 km3 Anlagen, nächste 160 mUntermhaus, Friedhof, 70 mBus 20, Bus 205, Bus 222keine Angabe
Friedhof Langenberg1,2 ha4,8 km6 Anlagen, nächste 140 mLangenberg, Langenberger Straße, 430 mBus 203, Bus 204, Bus 229keine Angabe
Friedhof Roschütz2.590 m²3,7 kmkeine erfasstRoschütz, Friedhof, 50 mBus 208, Bus 229keine Angabe
Friedhof1.040 m²4,4 km3 Anlagen, nächste 290 mLusan/Zeulsdorf (SEV), 390 mkeine Angabe
Dorfteich1.040 m²3,9 kmkeine erfasstTrebnitz/Laasen, 100 mBus 26, Bus 208keine Angabe
Altes Krematorium300 m²1,6 km5 Anlagen, nächste 150 mOstfriedhof, 200 mBus 10, Bus 11, Bus 17, Bus 211keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Gera kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Greiz25,9 kmnicht erfasst1.208,00 €Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Namensnennung, einschließlich Pflege
Zwickau33,8 km1.617,00 €Erdreihengrab718,00 € gespart639,00 €Urnengemeinschaftsanlage371,84 € gespart
Jena35,2 km2.080,00 €Reihengrab Erdbestattung255,00 € gespart790,00 €Reihengrab Urne220,84 € gespart
Naumburg (Saale)36,2 km2.260,00 €Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr75,00 € gespart941,00 €Urnenstelle im Wahlgrab69,84 € gespart
Gera (hier)-2.335,00 €Grabstätte unter Denkmalschutz1.010,84 €Urnenreihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung
Am meisten zu sparenbis 36,2 km718,00 €in Zwickau, 33,8 km entfernt371,84 €in Zwickau, 33,8 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Gera kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe, vom 03.07.2026, beschlossen vom Stadtrat am 01.07.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 29/2026 vom 24.07.2026, in Kraft seit 01.08.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erdreihengrabstätte für eine ErdbestattungDie günstigste Erdbestattung in Gera. Nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte nur eine Leiche auf, zusätzliche Urnen sind nicht gestattet, und ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Erdreihengrabstätten bietet die Stadt allein auf dem Ostfriedhof an.1.130,00 €1.399,00 €2.529,00 €20Paragraf 5 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung und Ziffer 3.1.1
Erdwahlgrabstätte als Einzelgrabstätte für eine ErdbestattungNach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Einzelgrabstätte neben dem Sarg bis zu sechs Urnen auf. Zwei davon sind nach Paragraf 16 a bereits mit dem Nutzungsrecht vorgesehen, jede weitere Urnenstelle kostet nach Ziffer 1.2.1 zusätzlich 120 Euro. Das Nutzungsrecht kann mehrmals wiedererworben werden.1.380,00 €1.575,00 €2.955,00 €20Paragraf 5 Ziffer 1.2.1 der Gebührensatzung und Ziffer 3.1.2
Erdwahlgrabstätte als Doppelgrabstätte für zwei ErdbestattungenDer Betrag gilt für die gesamte Doppelgrabstätte mit ihren zwei Stellen, also 960 Euro je Stelle. Die Bestattungsgebühr fällt dagegen je Bestattung an. Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte bis zu acht Urnen auf, jede Zubettung über die zwei vorgesehenen hinaus kostet nach Ziffer 1.2.2 zusätzlich 120 Euro.1.920,00 €1.575,00 €3.495,00 €20Paragraf 5 Ziffer 1.2.2 der Gebührensatzung und Ziffer 3.1.2
Kindererdwahlgrabstätte mit einer Grabgröße bis 1 QuadratmeterKindergrabstätten sind nach Paragraf 21 der Friedhofssatzung Sondergrabstätten und werden allein auf dem Ostfriedhof angeboten. Die Bestattungsgebühr der Ziffer 3.1.3 gilt bis zum vollendeten siebten Lebensjahr.900,00 €236,00 €1.136,00 €20Paragraf 5 Ziffer 1.2.3 der Gebührensatzung und Ziffer 3.1.3
Kindererdwahlgrabstätte mit einer Grabgröße über 1 bis 1,5 QuadratmeterDieselbe Grabart wie nach Ziffer 1.2.3, nur mit der größeren Grabfläche.960,00 €236,00 €1.196,00 €20Paragraf 5 Ziffer 1.2.4 der Gebührensatzung und Ziffer 3.1.3
Urnenreihengrabstätte für eine UrnenbeisetzungDas günstigste Grab in Gera. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung nimmt es nur eine Urne auf, wird der Reihe nach belegt und ist nicht verlängerbar. Es dürfen ausschließlich biologisch abbaubare Aschekapseln und Schmuckurnen beigesetzt werden. Angeboten wird es auf dem Ost- und dem Südfriedhof.730,00 €280,84 €1.010,84 €15Paragraf 5 Ziffer 1.3.1 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.1
Urnenstelle in einer Urnenreihenanlage oder Maueranlage mit Namensnennung auf einem KissensteinPflege und Bepflanzung der Anlage erfolgen nach Paragraf 17 Absatz 4 sowie Paragraf 25 Absatz 8 und Paragraf 26 Absatz 8 der Friedhofssatzung ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, eine individuelle Gestaltung ist nicht zulässig. Die Anlage ist grabmalpflichtig, den Kissenstein muss der Verfügungsberechtigte nach Anlage 1 der Friedhofssatzung selbst bei einem Steinmetz beauftragen. Einen Betrag dafür nennt die Satzung nicht, er steckt in unserer Summe also nicht drin.2.071,00 €280,84 €2.351,84 €15Paragraf 5 Ziffer 1.3.2 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.1
Urnenwahlgrabstätte für höchstens zwei BeisetzungenNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung fassen Gräber unter einem Quadratmeter zwei Urnen. Für die Urnenwahlgrabstätte gelten nach Absatz 3 die Vorschriften für Erdwahlgrabstätten entsprechend, das Nutzungsrecht ist also wiedererwerbbar.825,00 €280,84 €1.105,84 €15Paragraf 5 Ziffer 1.4.1 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.1
Urnenwahlgrabstätte für höchstens vier BeisetzungenNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt je Quadratmeter Grabfläche bis zu vier Urnen auf. In diesem Zuschnitt vergibt die Stadt nach Paragraf 18 a auch die Mensch-Tier-Grabstätte, in der neben mindestens einer menschlichen Asche die Aschen verstorbener Haustiere beigesetzt werden dürfen.1.035,00 €280,84 €1.315,84 €15Paragraf 5 Ziffer 1.4.2 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.1
Urnengemeinschaftsgrabstätte, anonyme BeisetzungDas günstigste pflegefreie Grab in Gera. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung entsteht kein Nutzungsrecht, Namen und Lebensdaten werden nicht genannt, nach Absatz 2 obliegen Bepflanzung und Pflege der Anlage ausschließlich der Friedhofsverwaltung und die bepflanzten Flächen dürfen nicht betreten werden. Angeboten wird die Anlage auf dem Ostfriedhof.1.416,10 €83,30 €1.499,40 €15Paragraf 5 Ziffer 1.5 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.2
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namensnennung, Anlage bis 10 PersonenIn dieser Anlage werden nach Paragraf 19 a Absatz 1 der Friedhofssatzung der Name sowie das Geburts- und das Sterbejahr genannt, ein Nutzungsrecht entsteht nicht. Bepflanzung und Pflege obliegen nach Absatz 2 ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Anders als bei Ziffer 1.6.2 weist der Tarif für diese Ziffer keine Umsatzsteuer aus.2.665,00 €83,30 €2.748,30 €15Paragraf 5 Ziffer 1.6.1 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.2
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namensnennung, Anlage ab 10 PersonenDieselbe Anlage wie nach Ziffer 1.6.1, hier jedoch mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Nettobetrag ist in beiden Ziffern mit 2.665 Euro gleich.3.171,35 €83,30 €3.254,65 €15Paragraf 5 Ziffer 1.6.2 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.2
Baumgrabstätte mit Namensnennung auf einer NamensplatteDie Nutzungszeit der ersten Urnenstelle beträgt nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung 20 Jahre, die der zweiten 15 Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 1 dagegen 15 Jahre. Bepflanzung und Pflege obliegen nach Paragraf 20 Absatz 2, Paragraf 25 Absatz 8 und Paragraf 26 Absatz 8 ausschließlich der Friedhofsverwaltung. In der Nutzungsgebühr stecken die 2.329 Euro der Ziffer 1.7.1 und der Namensstein der Ziffer 1.7.2 für 298,69 Euro brutto, denn die Baumgrabstätte ist grabmalpflichtig und die Friedhofsverwaltung darf den ausschließlichen Bezug über sich festsetzen.2.627,69 €280,84 €2.908,53 €20Paragraf 5 Ziffern 1.7.1 und 1.7.2 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.1
Partnergärtchen für zwei Urnenbeisetzungen mit NamensnennungDie Nutzungsgebühr gilt für beide Urnenstellen zusammen, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. In ihr stecken die 1.940 Euro der Ziffer 1.8.1 und die Namensplatte der Ziffer 1.8.2 für 297,50 Euro brutto, denn die Grabart ist im Tarif als eine mit Namensnennung beschrieben. Nach Ziffer 1.8.1 pflegt die Friedhofsverwaltung das Gärtchen. Das Partnergärtchen kommt nur in der Gebührensatzung vor, die Friedhofssatzung führt es nicht auf.2.237,50 €280,84 €2.518,34 €15Paragraf 5 Ziffern 1.8.1 und 1.8.2 der Gebührensatzung und Ziffer 4.1.1
Grabstätte unter DenkmalschutzEine historische Grabstätte, die der Nutzer nach einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis unter Auflagen selbst erhält. Der Tarif vergibt dafür ein Nutzungsrecht über 20 Jahre und stellt die Grabstätte ausdrücklich ohne Pflege. Auf dem Papier ist das die günstigste Erdgrabstätte in Gera, frei wählbar ist sie aber nicht: Es gibt sie nur dort, wo eine denkmalgeschützte oder historisch erhaltenswerte Grabanlage vorhanden ist, und der Erhalt des Grabmals geht zulasten des Nutzers. Nach Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofssatzung vergibt die Stadt an solchen Grabstätten ohne Nutzungsberechtigten auch Grabmalpatenschaften.760,00 €1.575,00 €2.335,00 €20Paragraf 5 Ziffer 1.9 der Gebührensatzung und Ziffer 3.1.2
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Gera

Häufige Fragen zu Gera

Wie viele Friedhöfe gibt es in Gera?
In Gera sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 23 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 24,3 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Gera?
Ostfriedhof ist mit 16,1 ha der größte Friedhof in Gera. Er liegt 1,7 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Gera?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Gera gelten 20 Jahre für Erdbestattung, alle Friedhöfe nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschenbeisetzung, alle Friedhöfe nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Urnenstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage, Nutzungszeit ohne Nutzungsrecht nach Paragraf 19 Absatz 2 und Paragraf 19 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erste Urnenstelle in einer Baumgrabstätte, Nutzungszeit unabhängig von der Ruhefrist nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Gera?
Ein Grab in Gera kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung mit 1.010,84 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe, vom 03.07.2026, beschlossen vom Stadtrat am 01.07.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 29/2026 vom 24.07.2026, in Kraft seit 01.08.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Gera zuständig?
Für die Friedhöfe in Gera ist Stadt Gera, Amt für Stadtgrün, Friedhofsverwaltung zuständig, Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera, Telefon 0365 8333843. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Gera, die Fristen setzt Thüringen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.