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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Thüringen, Stadt, Gemeindeschlüssel 16053000

Alle 9 Friedhöfe in Jena

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

03641 4989400
KommunalService Jena, Städtische Friedhöfe, Friedhofsverwaltung

07743 Jena

2.080,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab Erdbestattung

790,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Reihengrab Urne

9
Friedhöfe mit Namen

16 weitere Flächen ohne Namen

Die 9 Friedhöfe in Jena nehmen zusammen 18,7 ha ein

Kurz beantwortet

Jena hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 18,7 ha. Der größte ist Nordfriedhof mit 13,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Johannisfriedhof mit 500 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Jena abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Nordfriedhof ist der größte mit 13,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.700 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 500 m entfernt, der entlegenste 5,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Jena rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

KommunalService Jena, Städtische Friedhöfe, Friedhofsverwaltung

Hufelandweg 4
07743 Jena
03641 4989400
Sprechzeiten
Montag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Dienstag und Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 11 Uhr
Die Verwaltung bittet darum, einen Termin vorher telefonisch zu vereinbaren
Die Friedhofsverwaltung von Jena im Netz

Die 9 Friedhöfe in Jena, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Nordfriedhof13,1 ha1,7 km14 Anlagen, nächste 150 mScharnhorststraße, 290 mTram 1, Tram 4, Bus 15keine Angabe
Ostfriedhof2,1 ha1,6 kmkeine erfasstSteinborn, 190 mBus 14keine Angabe
Johannisfriedhof1,9 ha500 m33 Anlagen, nächste 90 mAm Steiger, 170 mBus 280, Bus 292, Bus 424, Bus 425christlich, lutherisch
Friedhof Lobeda5.480 m²4,4 km45 Anlagen, nächste 50 mDrackendorfer Weg, 240 mkeine Angabe
Friedhof Winzerla2.700 m²4 km40 Anlagen, nächste 30 mOßmaritzer Straße, 150 mBus 12keine Angabe
Friedhof Ziegenhain2.260 m²3 km3 Anlagen, nächste 140 mZiegenhain, 140 mkeine Angabe
St. Martinskirche2.250 m²4,5 km5 Anlagen, nächste 70 mKunitz, 230 mBus 43, Bus 430, Bus 431christlich
Friedhof Göschwitz1.850 m²5,5 km6 Anlagen, nächste 70 mGöschwitz, 300 mBus 12, Bus 18, Bus 480, Bus 964keine Angabe
Friedhof Closewitz1.800 m²3,5 kmkeine erfasstClosewitz, 200 mBus 16, Bus 424, Bus 425, Bus 426keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Jena kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Jena (hier)-2.080,00 €Reihengrab Erdbestattung790,00 €Reihengrab Urne
Weimar19 km2.152,56 €Erdreihengrab für eine Erdbestattung675,37 €Urnenreihengrab für eine Urne114,63 € gespart
Naumburg (Saale)29,4 km2.260,00 €Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr941,00 €Urnenstelle im Wahlgrab
Gera35,2 km2.335,00 €Grabstätte unter Denkmalschutz1.010,84 €Urnenreihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung
Erfurt39,6 km2.520,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr976,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne
Am meisten zu sparenbis 39,6 kmnichts, hier ist es am günstigsten114,63 €in Weimar, 19 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Jena kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Wahlgrab Urne, 1 QuadratmeterDas günstigste verlängerbare Urnengrab in Jena. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt es zwei Urnen je Quadratmeter auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.1 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro.930,00 €248,00 €1.178,00 €15Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Reihengrab UrneDas günstigste Grab in Jena. Es nimmt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine Asche auf, wird der Reihe nach belegt und ist nicht verlängerbar. Reihengrabstätten legt die Stadt nach Anlage 1 der Friedhofssatzung nur auf dem Nordfriedhof an.542,00 €248,00 €790,00 €15Ziffer 2.1.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Urnengemeinschaft, 1 UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Jena. Nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung pflegt die Stadt Jena die Fläche und erhebt dafür eine einmalige Gebühr. Die Beisetzung erfolgt nach Absatz 1 anonym nach einem öffentlich nicht bekannten Plan. Ein Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 3 nicht erworben, verlängern lässt sich die Ruhefrist nicht.959,00 €181,00 €1.140,00 €15Ziffer 2.1.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.12
Urnengemeinschaft mit Namensnennung, 1 UrneDer Name steht nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf einem gemeinsamen Grabdenkmal, die Lage der Asche bleibt auch hier unbekannt. Die Stadt pflegt die Fläche nach Absatz 3 gegen eine einmalige Gebühr.1.238,00 €181,00 €1.419,00 €15Ziffer 2.1.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.12
Urnennische im Kolumbarium, 2 UrnenDer Betrag gilt für die ganze Nische, in der zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.3 je Jahr 149,33 Euro. Über die Pflege der Nische sagt die Friedhofssatzung nichts.2.240,00 €248,00 €2.488,00 €15Ziffer 2.1.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.14
Baumgrabstätte, 2 UrnenNach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung liegen die 0,60 mal 0,60 Meter großen Grabstätten kreisförmig um junge Bäume auf einer Wiese, die Grabfläche wird individuell gepflegt oder mit Rasen eingesät. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 nur 15 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.4 je Jahr 85,88 Euro.2.147,00 €248,00 €2.395,00 €25Ziffer 2.1.7 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Baumgrabstätte Einzelbaum, 4 UrnenEine naturnahe Beisetzung im Baumbestand mit bis zu vier Einzelgrabstellen für Familien und Angehörige, geregelt in Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung. Der Betrag gilt für alle vier Stellen. Grabmal, Blumen, Pflanzen, Gedenkartikel und Kerzen sind dort nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.5 je Jahr 122,88 Euro.3.072,00 €248,00 €3.320,00 €25Ziffer 2.1.8 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Baumgrabstätte Gemeinschaftsbaum, 1 UrneEine naturnahe Beisetzung mit Einzelgrabstellen an einem Gemeinschaftsbaum nach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.6 je Jahr 63,16 Euro.1.579,00 €248,00 €1.827,00 €25Ziffer 2.1.9 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Wahlgrab Urne für Mensch-Haustier-Bestattung, 1 QuadratmeterNach Paragraf 17 Absatz 10 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte zwei Urnen mit menschlicher Totenasche und zwei Urnen mit der Asche von Haustieren auf. Eine Tierurne darf schon zu Lebzeiten beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.7 je Quadratmeter und Jahr 62 Euro.930,00 €248,00 €1.178,00 €15Ziffer 2.1.10 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.13
Wahlgrab einstellig, 3,12 QuadratmeterJede Grabstelle kann nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung einen Sarg und drei Urnen aufnehmen, die erste Bestattung muss eine Erdbestattung sein. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.8 je Quadratmeter und Jahr 20,29 Euro.1.585,00 €862,00 €2.447,00 €25Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Wahlgrab einstellig, 3,12 Quadratmeter, Feld 30 NordfriedhofFür das Feld 30 des Nordfriedhofs setzt das Verzeichnis einen eigenen, höheren Satz an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.9 je Quadratmeter und Jahr 25,34 Euro.1.980,00 €862,00 €2.842,00 €25Ziffer 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Wahlgrab zweistellig, 6,25 QuadratmeterDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.8 je Quadratmeter und Jahr 20,29 Euro und ist nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur für die ganze Grabstätte möglich.3.160,00 €862,00 €4.022,00 €25Ziffer 2.2.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Reihengrab ErdbestattungDie günstigste Erdbestattung in Jena. Das Grab dient nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung einer Erdbestattung, misst 2,40 mal 0,90 Meter und ist nicht verlängerbar. Reihengrabstätten legt die Stadt nach Anlage 1 nur auf dem Nordfriedhof an.1.218,00 €862,00 €2.080,00 €25Ziffer 2.2.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.7
Grabstätte KinderFür Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ist es ein einstelliges Wahlgrab von 1,60 mal 0,80 Metern. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.11 je Quadratmeter und Jahr 18,36 Euro.470,00 €242,00 €712,00 €20Ziffer 2.2.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.10
Grabstätte für nicht bestattungspflichtige FehlgeburtenAuch dies ist nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung ein einstelliges Wahlgrab von 1,60 mal 0,80 Metern. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3.12 je Quadratmeter und Jahr 10,99 Euro.211,00 €242,00 €453,00 €15Ziffer 2.2.7 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.10
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Jena

Häufige Fragen zu Jena

Wie viele Friedhöfe gibt es in Jena?
In Jena sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 16 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 18,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Jena?
Nordfriedhof ist mit 13,1 ha der größte Friedhof in Jena. Er liegt 1,7 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Jena?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Jena gelten 25 Jahre für Erdbestattung Erwachsener nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung eines Kindes bis zu sechs Jahren nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschebeisetzungen aller Art nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Urnengemeinschaftsanlagen, Ruhefrist ohne Nutzungsrecht und nicht verlängerbar nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten nach Ziffer 2.2.7 des Gebührenverzeichnisses.
Was kostet ein Grab in Jena?
Ein Grab in Jena kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab Urne mit 790,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der kommunalen Friedhöfe der Stadt Jena (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht H 10, vom 03.06.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/26 vom 18.06.2026 auf Seite 150, in Kraft seit 01.07.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Jena zuständig?
Für die Friedhöfe in Jena ist KommunalService Jena, Städtische Friedhöfe, Friedhofsverwaltung zuständig, Hufelandweg 4, 07743 Jena, Telefon 03641 4989400. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Jena, die Fristen setzt Thüringen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.