Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08125005
Alle 8 Friedhöfe in Bad Friedrichshall
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07136 832154
- Stadt Bad Friedrichshall, Sachgebiet 31 Standesamt und Friedhofswesen
- 2.738,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.060,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
74177 Bad Friedrichshall
Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren
Urnenreihengrab in der Urnenwand, kleine Kammer
Die 8 Friedhöfe in Bad Friedrichshall nehmen zusammen 6,6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Bergfriedhof Bad Friedrichshall ist der größte mit 3,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.150 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 800 m entfernt, der entlegenste 4,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bad Friedrichshall rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bad Friedrichshall, Sachgebiet 31 Standesamt und Friedhofswesen
Hauptstraße 174177 Bad Friedrichshall
07136 832154
- Sprechzeiten
- Montag 8:30 bis 12 Uhr, nachmittags nach TerminvereinbarungDienstag 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 18:30 UhrMittwoch nach TerminvereinbarungDonnerstag 8:30 bis 12 Uhr, nachmittags nach TerminvereinbarungFreitag 8:30 bis 12 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Bad Friedrichshall, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Bergfriedhof Bad Friedrichshall | 3,3 ha | 1,3 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Kochendorf, Friedhof, 220 mBus 628, Bus 691 | keine Angabe |
| Friedhof Bad Friedrichshall-Jagstfeld | 1,4 ha | 1,8 km | 8 Anlagen, nächste 80 m | Jagstfeld, Goethestraße, 180 mBus 602 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 7.300 m² | 800 m | 18 Anlagen, nächste 30 m | Kochendorf, Bergstraße, 190 m | christlich |
| Friedhof Bad Friedrichshall-Hagenbach | 4.150 m² | 2 km | 4 Anlagen, nächste 250 m | Hagenbach, Mitte, 330 mBus 625, Bus 628 | keine Angabe |
| Friedhof Untergriesheim | 3.410 m² | 4,7 km | 3 Anlagen, nächste 170 m | Untergriesheim, Abzweigung Höchstberg, 280 mBus 602 | christlich |
| Friedhof Duttenberg | 3.090 m² | 2,9 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Duttenberg, 420 mBus 602, Bus 602R, Bus 604 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Kochendorf | 440 m² | 860 m | 12 Anlagen, nächste 50 m | Bad Friedrichshall-Kochendorf, 190 mBus 602R, Zug RB 10a, Zug RE 10a, Bahn S41 | jüdisch |
| KZ-Friedhof Kochendorf | 330 m² | 3 km | 11 Anlagen, nächste 180 m | Amorbach, Reichertsberg, 260 m | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bad Friedrichshall kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Vaihingen an der Enz | 37,7 km | 2.266,00 €Erdreihengrab472,00 € gespart | 1.171,00 €Anonymes Urnengrab |
| Kraichtal | 36 km | 2.292,00 €Erdreihengrab für Personen im Alter von zehn und mehr Jahren446,00 € gespart | 788,00 €Anonyme Urnenbestattung272,00 € gespart |
| Heilbronn | 9,6 km | 2.324,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, einfach belegbar414,00 € gespart | 1.126,00 €Anonymes Urnengrab |
| Sinsheim | 23,5 km | 2.544,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahre194,00 € gespart | 1.319,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Friedrichshall (hier) | - | 2.738,00 €Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren | 1.060,00 €Urnenreihengrab in der Urnenwand, kleine Kammer |
| Bad Rappenau | 8 km | 2.745,00 €Reihengrab für Sargbestattungen, Erwachsenengrab | 1.280,00 €Anonymes Urnenfeld |
| Ludwigsburg | 36,2 km | 3.074,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene | 1.741,00 €Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld |
| Buchen (Odenwald) | 33,7 km | 4.419,00 €Einfaches Grab für eine Erdbestattung | 1.852,00 €Anonymes Urnengrab in einer Urnengemeinschaftsstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 37,7 km | 472,00 €in Vaihingen an der Enz, 37,7 km entfernt | 272,00 €in Kraichtal, 36 km entfernt |
Was ein Grab in Bad Friedrichshall kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung der Stadt Bad Friedrichshall, vom 04.07.2017, in Kraft seit 07.07.2017, 1. Änderung vom 27.09.2022, in Kraft ab 01.10.2022; löst die Bestattungsgebührenordnung vom 01.06.2014 ab.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bad Friedrichshall. Zur Grabnutzungsgebühr von 1.690,00 Euro ist die Gebühr für Grabeinfassungen mit Wegplatten nach Paragraf 6 Ziffer 7.1 der Bestattungsgebührenordnung gerechnet, 15,90 Euro je Jahr über 20 Jahre, also 318,00 Euro. Sie ist nicht abwählbar: Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung schreibt für die neuen Friedhofsteile die Einfassung der Grabstätten durch waagrecht verlegte Steinplatten vor und behält deren Verlegung der Stadt vor. Reihengräber werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ausgeschlossen, und nach Absatz 3 lässt sich ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umwandeln. In jedem Reihengrab wird nur eine verstorbene Person beigesetzt. Für das Herrichten und für die Pflege hat nach Paragraf 23 Absatz 3 der nach Paragraf 21 Absatz 1 Verantwortliche zu sorgen, also der Verfügungsberechtigte; die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit. Die Ruhezeit von 20 Jahren gilt auf dem Bergfriedhof und auf den Friedhöfen Jagstfeld, Hagenbach und Untergriesheim; auf dem Friedhof Duttenberg sind es nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 25 Jahre, ohne dass der Tarif dafür einen eigenen Betrag nennt. | 2.008,00 € | 730,00 € | 2.738,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 4.1, 7.1 und 2.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 1 und 11 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Personen unter 6 JahrenDer Tarif grenzt diese Grabart bei sechs Jahren ab, die Ruhezeit dagegen bei zehn: Bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung 15 Jahre. Für ein Kind zwischen sechs und zehn Jahren gilt deshalb der Erwachsenenpreis bei einer Ruhezeit von 15 Jahren. Zur Grabnutzungsgebühr von 1.160,00 Euro ist die Gebühr für Grabeinfassungen mit Wegplatten nach Paragraf 6 Ziffer 7.1 der Bestattungsgebührenordnung gerechnet, 15,90 Euro je Jahr über 15 Jahre, also 238,50 Euro. Sie ist nicht abwählbar: Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung schreibt für die neuen Friedhofsteile die Einfassung der Grabstätten durch waagrecht verlegte Steinplatten vor und behält deren Verlegung der Stadt vor. Reihengräber werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ausgeschlossen, und nach Absatz 3 lässt sich ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umwandeln. In jedem Reihengrab wird nur eine verstorbene Person beigesetzt. | 1.398,50 € | 590,00 € | 1.988,50 € | 15 | Paragraf 6 Ziffern 4.2, 7.1 und 2.2 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 1 Satz 3 und 11 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab im anonymen GrabfeldDas teuerste Erdreihengrab der Stadt, und der Aufschlag von 1.040,00 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab ist der Preis der Pflege, die die Stadt hier übernimmt. Eine Gebühr für Grabeinfassungen mit Wegplatten fällt nicht an, weil im anonymen Grabfeld keine einzelne Grabfläche eingefasst wird. Auf der Grabanlage dürfen nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung keine Namen oder sonstigen Angaben angebracht werden, die auf die verstorbene Person hinweisen. Grabmale, Grabbepflanzungen und Grabschmuck sind nach Absatz 2 in jeglicher Form unzulässig, und die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt nach Absatz 3 durch die Stadt. Das anonyme Grabfeld gibt es nach Paragraf 10 Absatz 1 nur auf dem Bergfriedhof. Reihengräber werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ausgeschlossen, und nach Absatz 3 lässt sich ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umwandeln. In jedem Reihengrab wird nur eine verstorbene Person beigesetzt. | 2.730,00 € | 730,00 € | 3.460,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 4.3 und 2.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 1 und 18 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrab als ErdgrabZur Grabnutzungsgebühr von 1.420,00 Euro ist die Gebühr für Grabeinfassungen mit Wegplatten nach Paragraf 6 Ziffer 7.3 der Bestattungsgebührenordnung gerechnet, 10,30 Euro je Jahr über 20 Jahre, also 206,00 Euro. Sie ist nicht abwählbar: Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung schreibt für die neuen Friedhofsteile die Einfassung der Grabstätten durch waagrecht verlegte Steinplatten vor und behält deren Verlegung der Stadt vor. In einem Urnenreihengrab kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden. Urnen und Überurnen aus Materialien, die während der Ruhezeit nicht verrotten, sind nach Absatz 5 nicht zugelassen. Reihengräber werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ausgeschlossen, und nach Absatz 3 lässt sich ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umwandeln. In jedem Reihengrab wird nur eine verstorbene Person beigesetzt. Für das Herrichten und die Pflege ist nach Paragraf 23 Absatz 3 der Verfügungsberechtigte zuständig. | 1.626,00 € | 450,00 € | 2.076,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 5.1, 7.3 und 3.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2 und 13 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrab in der Urnenwand, kleine KammerDas günstigste Grab in Bad Friedrichshall, und zugleich das einzige mit einer eigenen, niedrigeren Beisetzungsgebühr von 120,00 Euro statt 450,00 Euro. Wir führen es nicht als pflegefrei: Paragraf 16 der Friedhofssatzung regelt nur die einheitliche Abdeckplatte, die zulässigen Schrifttypen und das Verbot von Grabschmuck an der Urnenwand, sagt aber über die Pflege nichts, während Paragraf 21 Absatz 1 die Grabausstattung dem Verfügungsberechtigten zur Unterhaltung zuweist. Die Beschriftung der Abdeckplatte darf auf dem Bergfriedhof nur in den Schrifttypen Antiqua Parabel und Schwere Block in Bronze erfolgen, auf den übrigen Friedhöfen in Formal 70470 und Schwere Block in Aluminium, jeweils höchstens 40 Millimeter hoch und ohne Ornamente. Urnen samt Überurne dürfen nach Paragraf 6 Absatz 5 höchstens 34 Zentimeter hoch sein. | 940,00 € | 120,00 € | 1.060,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 5.2 und 3.2 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2 und 16 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrab in einer UrnengemeinschaftsanlageAusdrücklich nicht pflegefrei, obwohl der Name und der niedrige Satz es nahelegen. Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe f der Friedhofssatzung führt diese Grabart als Urnenreihengrab in gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrabstätten, und für gärtnergepflegte Grabfelder verlangt Paragraf 15 Absatz 1 den gleichzeitigen Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit dem von der Stadt für dieses Feld bestimmten Vertragspartner. Was diese Vereinbarung kostet, steht in keiner Satzung der Stadt und ist deshalb in keinem Betrag dieses Eintrags enthalten. Im Urnengemeinschaftsfeld wird der Namenszug der oder des Verstorbenen nach Paragraf 15 Absatz 4 am Gemeinschaftsgrabstein angebracht. Es gibt diese Anlage nach Paragraf 10 Absatz 1 nur auf dem Bergfriedhof und auf dem Friedhof Jagstfeld. | 980,00 € | 450,00 € | 1.430,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 5.3 und 3.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2, 10 Absatz 1 Buchstabe f und 15 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrab im anonymen UrnengrabfeldDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt. Auf der Grabanlage dürfen nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung keine Namen oder sonstigen Angaben angebracht werden, die auf die verstorbene Person hinweisen. Grabmale, Grabbepflanzungen und Grabschmuck sind nach Absatz 2 in jeglicher Form unzulässig, und die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt nach Absatz 3 durch die Stadt. Das anonyme Grabfeld gibt es nach Paragraf 10 Absatz 1 nur auf dem Bergfriedhof. Der Tarif nummeriert diese Zeile und die Zeile für das Baumgrab beide mit 5.4; wir ordnen sie nach ihrer Reihenfolge und ihrer Bezeichnung zu, denn die Beträge unterscheiden sich mit 1.190,00 und 1.530,00 Euro deutlich. | 1.190,00 € | 450,00 € | 1.640,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 5.4 und 3.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2 und 18 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrab am BaumDie einzige Grabart mit einer eigenen, kürzeren Ruhezeit: Bei Baumbestattungen in einem Reihengrab beträgt sie nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung 15 statt 20 Jahre. Die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung durch die Stadt. Zulässig sind nach Paragraf 6 Absatz 6 nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen. Jedes Urnengrab am Baum muss nach Paragraf 17 Absatz 1 eine einheitliche Schriftplatte aus Impala Granit im Format 35 mal 25 mal 6 Zentimeter tragen, die ein zugelassener Steinmetzbetrieb im Rasen anbringt; ihre Kosten trägt der Nutzungsberechtigte und sie stehen in keiner Gebührenzeile der Stadt. Grabbepflanzungen und Grabschmuck sind nach Absatz 4 in jeglicher Form unzulässig. Urnengräber am Baum gibt es nach Paragraf 10 Absatz 1 nur auf dem Bergfriedhof. Reihengräber werden nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ausgeschlossen, und nach Absatz 3 lässt sich ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umwandeln. In jedem Reihengrab wird nur eine verstorbene Person beigesetzt. | 1.530,00 € | 450,00 € | 1.980,00 € | 15 | Paragraf 6 Ziffern 5.4 und 3.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 3 und 17 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrab, einfachtiefZur Grabnutzungsgebühr von 2.530,00 Euro ist die Gebühr für Grabeinfassungen mit Wegplatten nach Paragraf 6 Ziffer 7.1 der Bestattungsgebührenordnung gerechnet, 15,90 Euro je Jahr über 20 Jahre, also 318,00 Euro. Sie ist nicht abwählbar: Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung schreibt für die neuen Friedhofsteile die Einfassung der Grabstätten durch waagrecht verlegte Steinplatten vor und behält deren Verlegung der Stadt vor. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Ziffer 6.3.1 je Einzelgrabfläche und Nutzungsjahr 126,50 Euro, und das ist auf den Cent ein Zwanzigstel des Erwerbspreises. Damit ist belegt, dass die 2.530,00 Euro ein Gesamtbetrag für 20 Jahre sind und kein Jahressatz. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für längstens 30 Jahre eingeräumt und nur anlässlich eines Todesfalles oder nach Vollendung des 70. Lebensjahres in einer bestehenden Grabreihe erworben. Der erneute Erwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabfläche möglich; einen Anspruch darauf gibt es nach Absatz 3 nicht. Der Tarif preist die Nutzungsrechte nicht über 30, sondern über die in der Tarifzeile genannte Zeit. In Wahlgräbern können nach Paragraf 12 Absatz 13 auch Urnen beigesetzt werden. | 2.848,00 € | 730,00 € | 3.578,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 6.1, 7.1 und 2.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 1 und 12 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrab, doppeltiefZwei Plätze übereinander. Bei doppeltiefer Bestattung erhöht sich die Ruhezeit nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung um 5 auf 25 Jahre, und genau darüber preist der Tarif dieses Grab; auf dem Friedhof Duttenberg ist die doppeltiefe Belegung nicht möglich. Zur Grabnutzungsgebühr von 4.220,00 Euro ist die Gebühr für Grabeinfassungen mit Wegplatten nach Paragraf 6 Ziffer 7.1 der Bestattungsgebührenordnung gerechnet, 15,90 Euro je Jahr über 25 Jahre, also 397,50 Euro. Sie ist nicht abwählbar: Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung schreibt für die neuen Friedhofsteile die Einfassung der Grabstätten durch waagrecht verlegte Steinplatten vor und behält deren Verlegung der Stadt vor. Als Beisetzungsgebühr setzen wir 730,00 Euro nach Ziffer 2.1 zuzüglich des Zuschlags von 410,00 Euro für die doppeltiefe Belegung nach Ziffer 2.3 an, weil die untere Stelle zuerst belegt wird. In einem Tiefgrab sind nach Paragraf 12 Absatz 4 bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.3.2 je Nutzungsjahr 168,80 Euro, ein Fünfundzwanzigstel des Erwerbspreises. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für längstens 30 Jahre eingeräumt und nur anlässlich eines Todesfalles oder nach Vollendung des 70. Lebensjahres in einer bestehenden Grabreihe erworben. Der erneute Erwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabfläche möglich; einen Anspruch darauf gibt es nach Absatz 3 nicht. Der Tarif preist die Nutzungsrechte nicht über 30, sondern über die in der Tarifzeile genannte Zeit. | 4.617,50 € | 1.140,00 € | 5.757,50 € | 25 | Paragraf 6 Ziffern 6.1, 7.1, 2.1 und 2.3 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 1 Satz 2 und 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab als ErdgrabDer Tarif nennt diese Zeile je Grabfläche und 20 Jahre. Zur Grabnutzungsgebühr von 2.520,00 Euro ist die Gebühr für Grabeinfassungen mit Wegplatten nach Paragraf 6 Ziffer 7.3 der Bestattungsgebührenordnung gerechnet, 10,30 Euro je Jahr über 20 Jahre, also 206,00 Euro. Sie ist nicht abwählbar: Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung schreibt für die neuen Friedhofsteile die Einfassung der Grabstätten durch waagrecht verlegte Steinplatten vor und behält deren Verlegung der Stadt vor. In einem Urnenwahlgrab als Erdgrab können nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Urnen beigesetzt werden, Ausnahmen kann die Stadt zulassen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.3.3 je Nutzungsjahr 126,00 Euro. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für längstens 30 Jahre eingeräumt und nur anlässlich eines Todesfalles oder nach Vollendung des 70. Lebensjahres in einer bestehenden Grabreihe erworben. Der erneute Erwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabfläche möglich; einen Anspruch darauf gibt es nach Absatz 3 nicht. Der Tarif preist die Nutzungsrechte nicht über 30, sondern über die in der Tarifzeile genannte Zeit. | 2.726,00 € | 450,00 € | 3.176,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 6.2.1, 7.3 und 3.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2 und 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab in der Urnenwand, kleine KammerIn einer kleinen Kammer der Urnenwand können nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung 2 Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.3.4 je Nutzungsjahr 131,50 Euro, ein Zwanzigstel des Erwerbspreises. Nicht pflegefrei, denn Paragraf 16 sagt über die Pflege nichts und Paragraf 21 Absatz 1 weist die Unterhaltung der Grabausstattung dem Nutzungsberechtigten zu. Nach Ablauf der Nutzungszeit entfernt das Friedhofspersonal die Abdeckplatte nach Paragraf 22 Absatz 3, und die Urnen werden nach Absatz 4 auf dem Friedhof endbestattet. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für längstens 30 Jahre eingeräumt und nur anlässlich eines Todesfalles oder nach Vollendung des 70. Lebensjahres in einer bestehenden Grabreihe erworben. Der erneute Erwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabfläche möglich; einen Anspruch darauf gibt es nach Absatz 3 nicht. Der Tarif preist die Nutzungsrechte nicht über 30, sondern über die in der Tarifzeile genannte Zeit. | 2.630,00 € | 120,00 € | 2.750,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 6.2.2 und 3.2 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2, 13 Absatz 3 und 16 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab in der Urnenwand, große KammerDas teuerste Grab der Stadt. In einer großen Kammer der Urnenwand können nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung 4 Urnen beigesetzt werden; je Urne kostet die Kammer damit weniger als die kleine. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 6.3.5 je Nutzungsjahr 217,50 Euro, ein Zwanzigstel des Erwerbspreises. Nicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die kleine Kammer. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für längstens 30 Jahre eingeräumt und nur anlässlich eines Todesfalles oder nach Vollendung des 70. Lebensjahres in einer bestehenden Grabreihe erworben. Der erneute Erwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabfläche möglich; einen Anspruch darauf gibt es nach Absatz 3 nicht. Der Tarif preist die Nutzungsrechte nicht über 30, sondern über die in der Tarifzeile genannte Zeit. | 4.350,00 € | 120,00 € | 4.470,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 6.2.3 und 3.2 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2, 13 Absatz 3 und 16 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab am BaumDie einzige Tarifzeile ohne Jahreszahl in der Klammer. Dass die Nutzungszeit 20 Jahre beträgt, ergibt die Rechenprobe: Der Verlängerungssatz nach Ziffer 6.3.6 beträgt 181,50 Euro je Nutzungsjahr, und 181,50 mal 20 sind genau die 3.630,00 Euro des Erwerbspreises. Die Ruhezeit beträgt hier 20 Jahre, denn die verkürzte Frist von 15 Jahren nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung gilt nur für Baumbestattungen in einem Reihengrab. Die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung durch die Stadt. Zulässig sind nach Paragraf 6 Absatz 6 nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen. Jedes Urnengrab am Baum muss nach Paragraf 17 Absatz 1 eine einheitliche Schriftplatte aus Impala Granit im Format 35 mal 25 mal 6 Zentimeter tragen, die ein zugelassener Steinmetzbetrieb im Rasen anbringt; ihre Kosten trägt der Nutzungsberechtigte und sie stehen in keiner Gebührenzeile der Stadt. Grabbepflanzungen und Grabschmuck sind nach Absatz 4 in jeglicher Form unzulässig. Bei einem Urnenwahlgrab am Baum mit zwei Urnen müssen nach Paragraf 17 Absatz 1 zwei Schriftplatten verwendet werden. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag für längstens 30 Jahre eingeräumt und nur anlässlich eines Todesfalles oder nach Vollendung des 70. Lebensjahres in einer bestehenden Grabreihe erworben. Der erneute Erwerb ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabfläche möglich; einen Anspruch darauf gibt es nach Absatz 3 nicht. Der Tarif preist die Nutzungsrechte nicht über 30, sondern über die in der Tarifzeile genannte Zeit. | 3.630,00 € | 450,00 € | 4.080,00 € | 20 | Paragraf 6 Ziffern 6.2.4 und 3.1 der Bestattungsgebührenordnung sowie Paragrafen 8 Absatz 2 und 17 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Bad Friedrichshall
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bad Friedrichshall?
- In Bad Friedrichshall sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 6,6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bad Friedrichshall?
- Bergfriedhof Bad Friedrichshall ist mit 3,3 ha der größte Friedhof in Bad Friedrichshall. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bad Friedrichshall?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bad Friedrichshall gelten 20 Jahre für Verstorbene auf dem Bergfriedhof und auf den Friedhöfen Jagstfeld, Hagenbach und Untergriesheim nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Verstorbene auf dem Friedhof Duttenberg nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Verstorbene bei doppeltiefer Bestattung, auf dem Friedhof Duttenberg nicht möglich nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Verstorbene bei Ganzabdeckung des Grabes nach einer Erdbestattung nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschen bei Baumbestattungen in einem Reihengrab nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Wahl- und Urnenwahlgräber, Höchstdauer nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Bad Friedrichshall?
- Ein Grab in Bad Friedrichshall kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab in der Urnenwand, kleine Kammer mit 1.060,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung der Stadt Bad Friedrichshall, vom 04.07.2017, in Kraft seit 07.07.2017, 1. Änderung vom 27.09.2022, in Kraft ab 01.10.2022; löst die Bestattungsgebührenordnung vom 01.06.2014 ab.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bad Friedrichshall zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bad Friedrichshall ist Stadt Bad Friedrichshall, Sachgebiet 31 Standesamt und Friedhofswesen zuständig, Hauptstraße 1, 74177 Bad Friedrichshall, Telefon 07136 832154. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bad Friedrichshall, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung der Stadt Bad Friedrichshall vom 04.07.2017, in Kraft seit 07.07.2017, 1. Änderung vom 27.09.2022, in Kraft ab 01.10.2022; löst die Bestattungsgebührenordnung vom 01.06.2014 ab
- Friedhofssatzung der Stadt Bad Friedrichshall vom 27.02.2018, Änderung vom 05.06.2018, in Kraft seit 01.03.2018; löst die Friedhofssatzung vom 10.10.2006 ab
- Ortsrechtssammlung der Stadt Bad Friedrichshall, Sachgebiete 5 Gesundheitswesen, Sport, Bäder und 9 Öffentliche Finanzen Stand 05.09.2026; führt die Friedhofssatzung unter 5-4 und die Bestattungsgebührenordnung unter 9-7 als jeweils jüngste Fassung
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.