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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Sinsheim · Baden-Württemberg · AGS 08226085

Friedhofsgebühren in Sinsheim, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Sinsheim, Bestattungsgebührenordnung, beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Sinsheim und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Sinsheim.

939,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Personen unter 5 Jahre, mit Beisetzung

5.314,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Doppeltiefgrab, doppeltief, zwei Grabstellen nebeneinander, mit Beisetzung

16
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

Paragraf 8 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Sinsheim kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Sinsheim führt 16 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Personen unter 5 Jahre mit 939,00 €, die teuerste Doppeltiefgrab, doppeltief, zwei Grabstellen nebeneinander mit 5.314,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Sinsheim, Bestattungsgebührenordnung, beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

8 Grabarten für die Erdbestattung in Sinsheim

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Personen unter 5 JahreDie Laufzeit entspricht der Ruhezeit von 15 Jahren, die Paragraf 8 der Friedhofsordnung für Kinder festsetzt, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind.475,00 €464,00 €939,00 €15 J.Paragraf 5 Ziffer 10.1 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a
Reihengrab für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Sinsheim. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 1.750 Euro. Die Laufzeit entspricht der Ruhezeit von 25 Jahren nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung.1.520,00 €1.024,00 €2.544,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 10.1 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a
Anonymes Reihengrab für ErdbestattungParagraf 10 Absatz 1 Buchstabe h der Friedhofsordnung führt die anonymen Reihenrasengräber als Erd- und Urnenbestattung. Die Grabstelle ist anonym, es gibt keine gekennzeichnete Einzelgrabstätte zu pflegen, und Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung weist Anlage und Pflege der Rasengräber der Stadt zu.1.520,00 €1.024,00 €2.544,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 10.1 b sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a
Einzelwahlgrab, einfachtiefMit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 2.390 Euro. Die Nutzungsdauer von 30 Jahren übersteigt die Ruhezeit von 25 Jahren.2.170,00 €1.024,00 €3.194,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a
Einzeltiefgrab, doppeltiefBei der Erstbelegung eines Wahltiefgrabs muss die Grabsohle nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofsordnung 2,40 Meter tief liegen, deshalb rechnen wir hier mit der Tiefbettung von 930 Euro statt mit der Normaltiefe. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 2.640 Euro.2.410,00 €1.094,00 €3.504,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 b sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 b
Doppelgrab, einfachtief, zwei Grabstellen nebeneinanderDie Grabplatzgebühr gilt für das ganze zweistellige Grab, die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 4.180 Euro.3.730,00 €1.024,00 €4.754,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 c sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a
Doppeltiefgrab, doppeltief, zwei Grabstellen nebeneinanderDie Grabplatzgebühr gilt für das ganze Grab. Für die Erstbelegung gilt nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofsordnung die Tiefbettung. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 4.660 Euro.4.220,00 €1.094,00 €5.314,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 d sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 b
Pflegloses Wahlgrab für Erdbestattung im gärtnerbetreuten GräberfeldDie Satzung nennt dieses Grab pfleglos, es ist aber nicht pflegefrei: Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung teilt eine Grabstätte im gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeld nur gegen den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrags mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. zu. Der Preis dieses Vertrags steht in keiner Satzung und kommt zu unserem Betrag hinzu.1.520,00 €1.024,00 €2.544,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 10.3 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a

8 Grabarten für die Urne in Sinsheim

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Sinsheim überhaupt. Die Laufzeit entspricht der Ruhezeit der Aschen von 20 Jahren nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung.1.000,00 €319,00 €1.319,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 10.1 c sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2
Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Sinsheim. Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, dass Anlage und Pflege der Baum- und Rasengräber durch die Stadt erfolgen, und Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe h führt die anonymen Gräber als Reihenrasengräber.1.000,00 €319,00 €1.319,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 10.1 d sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2
Urnenwahlgrabstätte für zwei UrnenDie Grabplatzgebühr gilt für die Grabstätte, in der zwei Urnen Platz finden. Mit Plattenbelag kostet sie 2.020 Euro.1.890,00 €319,00 €2.209,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 e sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2
Urnenwahlgrabstätte als Urnennische für zwei UrnenEinschließlich unbeschrifteter Gedenktafel kostet die Grabplatzgebühr 1.920 Euro. Grabbepflanzung und Grabschmuck sind nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung unzulässig, die Stadt übernimmt die Pflege dort aber nicht ausdrücklich.1.860,00 €269,00 €2.129,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 f sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.3
Urnengrab am Baum für zwei UrnenParagraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, dass Anlage und Pflege der Baum- und Rasengräber durch die Stadt erfolgen und dass Grabbepflanzung und Grabschmuck in jeglicher Form unzulässig sind. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen im Fußbereich eines Baumes.2.250,00 €319,00 €2.569,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 g sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2
Rasentafelgrab für zwei UrnenAuch dieses Grab liegt im Rasen, für den Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung Anlage und Pflege der Stadt zuweist.2.200,00 €319,00 €2.519,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 10.2 h sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2
Pflegloses Urnenwahlgrab für zwei Urnen im gärtnerbetreuten GräberfeldAuch hier verlangt Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G., dessen Preis nicht in der Satzung steht.1.190,00 €319,00 €1.509,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 10.4 a sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2
Pflegloses Urnengrab für eine Urne im gärtnerbetreuten GräberfeldAuch hier verlangt Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G., dessen Preis nicht in der Satzung steht.1.000,00 €319,00 €1.319,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 10.4 b sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2

37 weitere Gebühren in der Satzung von Sinsheim

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Begräbnisordner bei Erdbestattung164,00 €Paragraf 5 Ziffer 1 a
Begräbnisordner bei Bestattung einer Totgeburt oder Fehlgeburt sowie einer aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Leibesfrucht50,00 €Paragraf 5 Ziffer 1 b
Begräbnisordner bei Trauerfeier mit Sarg oder Urne139,00 €Paragraf 5 Ziffer 1 c
Begräbnisordner bei Urnenbestattung ohne Aussegnung119,00 €Paragraf 5 Ziffer 1 d
Begräbnisordner bei Urnentrauerfeier, Aussegnung mit anschließender Urnenbeisetzung160,00 €Paragraf 5 Ziffer 1 e
Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Normaltiefe für Personen unter 5 Jahre300,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1 a
Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Normaltiefe für Personen über 5 Jahre860,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1 a
Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Tiefbettung für Personen unter 5 Jahre370,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1 b
Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Tiefbettung für Personen über 5 Jahre930,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1 b
Ausheben und Zudecken eines Urnengrabes200,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.2
Bestattung in einer Urnennische150,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.3
Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung einer Einfassung29,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 a
Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals einschließlich Abnahmegebühr29,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 b
Zustimmung für eine Gedenktafel an einer Urnenstele19,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 c
Ausstellung einer Grabstättenbescheinigung oder eines Grabnachweises9,00 €Paragraf 4 Ziffer 1 d
Helferdienste in Sonderfällen, je Stunde zuzüglich zur Normalgebühr41,00 €Paragraf 5 Ziffer 1 f
Leichenträger, je Träger und Teilnehmer am Bestattungsvorgang92,00 €Paragraf 5 Ziffer 3
Benutzung der Leichenzelle, je angefangener Tag52,00 €Paragraf 5 Ziffer 4
Benutzung der Einsegnungshalle200,00 €Paragraf 5 Ziffer 5
Benutzung des Abschiedsraums71,00 €Paragraf 5 Ziffer 6
Ausgraben einer Leiche zur Umbettung, Personen unter 5 Jahre, unabhängig von der Liegezeit390,00 €Paragraf 5 Ziffer 7 a und b
Ausgraben einer Leiche zur Umbettung, Personen über 5 Jahre, unabhängig von der Liegezeit940,00 €Paragraf 5 Ziffer 7 a und b
Ausgraben von Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit, je Stunde nach Zeitaufwand41,00 €Paragraf 5 Ziffer 7 c
Ausgraben einer Urne, je Stunde nach Zeitaufwand41,00 €Paragraf 5 Ziffer 7 d
Musikalische Umrahmung65,00 €Paragraf 5 Ziffer 8
Zuschlag für Bestattungen an Samstagen auf die Gebührensätze der Ziffern 1 bis 3 und 7 bis 820 ProzentParagraf 5 Ziffer 9
Urnenbeisetzung in ein bestehendes Erdwahlgrab oder Urnenwahlgrab700,00 €Paragraf 5 Ziffer 10.5
Verlängerungsgebühr bei Zubettung in ein Wahlgrab mit 30 Jahren Nutzungsdauer, je fehlendes Jahrein Dreißigstel des gültigen Gesamtkaufpreises des Grabes nach Ziffer 10.2Paragraf 5 Ziffer 10.6 a
Verlängerungsgebühr bei Zubettung in ein Wahlgrab mit 25 Jahren Nutzungsdauer, je fehlendes Jahrein Fünfundzwanzigstel des gültigen Gesamtkaufpreises des Grabes nach Ziffer 10.3Paragraf 5 Ziffer 10.6 b
Verlängerungsgebühr bei Zubettung in ein Urnenwahlgrab mit 20 Jahren Nutzungsdauer, je fehlendes Jahrein Zwanzigstel des gültigen Gesamtkaufpreises des Grabes nach Ziffer 10.4Paragraf 5 Ziffer 10.6 c
Abräumung eines Einzelgrabes ohne Plattenbelag530,00 €Paragraf 5 Ziffer 11 a
Abräumung eines Einzelgrabes mit Plattenbelag170,00 €Paragraf 5 Ziffer 11 b
Abräumung eines Doppelgrabes ohne Plattenbelag850,00 €Paragraf 5 Ziffer 11 c
Abräumung eines Doppelgrabes mit Plattenbelag310,00 €Paragraf 5 Ziffer 11 d
Abräumung eines Urnengrabes oder Kindergrabes150,00 €Paragraf 5 Ziffer 11 e
Auflösung einer Urnennische100,00 €Paragraf 5 Ziffer 11 f
Auflösung eines Baumgrabes100,00 €Paragraf 5 Ziffer 11 g
Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Sinsheim, Bestattungsgebührenordnung, beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022.

Was ein Grab in Sinsheim über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

4.839,00 €

Reihengrab für Personen unter 5 Jahre in Sinsheim, über 15 Jahre, das sind 322,60 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 10.1 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a475,00 €
BestattungParagraf 5 Ziffer 1 a464,00 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde939,00 €

Die Laufzeit entspricht der Ruhezeit von 15 Jahren, die Paragraf 8 der Friedhofsordnung für Kinder festsetzt, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Sinsheim, Bestattungsgebührenordnung, beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

14 Fragen, die die Satzung von Sinsheim offenlässt

  • Die Bestattungsgebührenordnung ist vom 23.12.2021 und damit älter als drei Jahre. Wir haben in derselben Sitzung nachgesehen, ob es eine neuere Fassung gibt: Das vollständige Ortsrecht unter Stadtrecht und Satzungen führt mit sechzig Satzungen genau eine Bestattungsgebührenordnung und genau eine Friedhofsordnung, beide vom 23.12.2021. Die Volltextsuche der Stadt über alle Seiten und alle PDF-Dateien liefert zum Wort Bestattungsgebührenordnung nur drei Treffer: die Satzung selbst, die Übersichtsseite und die Paragraf-2b-UStG-Anpassungs-Satzung vom 05.12.2022, die wir als zweite Quelle erfasst haben. Zum Wort Grabplatzgebühren gibt es genau einen Treffer, die Satzung selbst. Eine Änderungssatzung mit neuen Beträgen ist danach nicht veröffentlicht.
  • Artikel 3 der Paragraf-2b-UStG-Anpassungs-Satzung fügt seit 01.01.2023 einen Paragrafen 5a in die Bestattungsgebührenordnung ein: Soweit die zugrunde liegenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, tritt die Umsatzsteuer zu den Entgelten hinzu. Welche Positionen des Tarifs das betrifft, sagt die Satzung nicht, und einen Steuersatz nennt sie ebenfalls nicht. Unsere Beträge sind deshalb die Nettobeträge des Tarifs. Für einzelne Grabarten kann die tatsächliche Rechnung höher ausfallen.
  • Die Bestattung setzt sich in Sinsheim aus zwei Zeilen zusammen, dem Begräbnisordner nach Paragraf 5 Ziffer 1 und dem Grabaushub nach Ziffer 2. Wir haben beide addiert, weil beide zwingend anfallen. Wer nur die erste Zeile liest, hält eine Erdbestattung für 164 statt für 1.024 Euro.
  • Nicht enthalten ist die Gebühr für Leichenträger von 92 Euro je Träger und Teilnehmer am Bestattungsvorgang nach Paragraf 5 Ziffer 3. Die Satzung sagt nicht, wie viele Träger eine Bestattung erfordert, deshalb wäre jeder Betrag gerechnet statt gelesen. Ebenso wenig enthalten sind die Einsegnungshalle mit 200 Euro und der Abschiedsraum mit 71 Euro.
  • Die Abräumpauschalen nach Paragraf 5 Ziffer 11 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Nach Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b entsteht die Gebührenschuld bei Benutzungsgebühren erst mit der Inanspruchnahme, und die Abräumung findet nach Ablauf des Nutzungsrechts statt. Die Satzung erhebt sie also nicht bereits zu Beginn.
  • Die Grabarten der Ziffern 10.3 und 10.4 heißen in der Satzung pfleglos und sind auffallend günstig. Wir führen sie trotzdem nicht als pflegefrei, weil Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung die Zuteilung an den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrags mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. bindet. Dieser Vertrag kostet Geld, das die Stadt nicht erhebt und dessen Höhe in keiner Satzung steht. Wer diese Gräber als pflegefrei führt, verschweigt den größeren Teil des Preises.
  • Die Urnennische nach Ziffer 10.2 f führen wir ebenfalls nicht als pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung verbietet für sie Grabbepflanzung und Grabschmuck, sagt aber nicht, dass die Stadt die Pflege übernimmt. Der Satz über die Pflege durch die Stadt nennt ausdrücklich nur die Baum- und Rasengräber.
  • Das Rasentafelgrab nach Ziffer 10.2 h führen wir als pflegefrei, weil Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung Anlage und Pflege der Rasengräber der Stadt zuweist und die Friedhofsordnung in Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe i und Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe k keine andere Art von Rasengrab kennt. Das Wort Rasentafelgrab selbst steht in diesem Satz nicht.
  • Der Tarif bietet für Reihengräber und Wahlgräber jeweils eine Fassung mit und eine ohne Plattenbelag an. Wir führen den Betrag ohne Plattenbelag als Preis der Grabart und nennen den höheren Betrag im Hinweis, weil der Plattenbelag eine Wahl und keine Pflicht ist.
  • Für die Erstbelegung eines Einzeltief- oder Doppeltiefgrabs rechnen wir mit der Tiefbettung von 930 Euro statt mit der Normaltiefe von 860 Euro. Paragraf 7 Absatz 2 Satz 2 der Friedhofsordnung schreibt für Wahltiefgräber bei der Erstbelegung eine Grabsohle von 2,40 Metern vor. Die Gebührenordnung selbst stellt diesen Zusammenhang nicht her.
  • Kinder zwischen dem vollendeten 5. und dem vollendeten 10. Lebensjahr fallen preislich unter das Reihengrab für Personen über 5 Jahre, ihre Ruhezeit beträgt nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung aber nur 15 Jahre. Wie sich Laufzeit und Preis in diesem Fall verhalten, sagt die Satzung nicht.
  • Eine eigene Grabplatzgebühr für Totgeburten, Fehlgeburten und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen nennt Ziffer 10 nicht. Die Satzung führt für diesen Fall nur den Begräbnisordner mit 50 Euro nach Paragraf 5 Ziffer 1 b.
  • Die Satzung gilt für die dreizehn Gemeindefriedhöfe, die Paragraf 1 der Friedhofsordnung aufzählt. Nicht alle Grabarten werden auf allen Friedhöfen angeboten, welche wo fehlen, sagt die Friedhofsordnung in Paragraf 10 Absatz 1 letzter Satz nicht.
  • Eigene Sprechzeiten und eine eigene Durchwahl der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die Anschrift, die Zentrale und die Sprechzeiten der Stadtverwaltung.

Friedhöfe in Sinsheim und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.