Sinsheim · Baden-Württemberg · AGS 08226085
Friedhofsgebühren in Sinsheim, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Sinsheim, Bestattungsgebührenordnung, beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Sinsheim und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Sinsheim.
- 939,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.314,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr
Reihengrab für Personen unter 5 Jahre, mit Beisetzung
Doppeltiefgrab, doppeltief, zwei Grabstellen nebeneinander, mit Beisetzung
Paragraf 8 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Sinsheim kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Sinsheim
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen unter 5 JahreDie Laufzeit entspricht der Ruhezeit von 15 Jahren, die Paragraf 8 der Friedhofsordnung für Kinder festsetzt, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind. | 475,00 € | 464,00 € | 939,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.1 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a |
| Reihengrab für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Sinsheim. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 1.750 Euro. Die Laufzeit entspricht der Ruhezeit von 25 Jahren nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung. | 1.520,00 € | 1.024,00 € | 2.544,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.1 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a |
| Anonymes Reihengrab für ErdbestattungParagraf 10 Absatz 1 Buchstabe h der Friedhofsordnung führt die anonymen Reihenrasengräber als Erd- und Urnenbestattung. Die Grabstelle ist anonym, es gibt keine gekennzeichnete Einzelgrabstätte zu pflegen, und Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung weist Anlage und Pflege der Rasengräber der Stadt zu. | 1.520,00 € | 1.024,00 € | 2.544,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.1 b sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a |
| Einzelwahlgrab, einfachtiefMit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 2.390 Euro. Die Nutzungsdauer von 30 Jahren übersteigt die Ruhezeit von 25 Jahren. | 2.170,00 € | 1.024,00 € | 3.194,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a |
| Einzeltiefgrab, doppeltiefBei der Erstbelegung eines Wahltiefgrabs muss die Grabsohle nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofsordnung 2,40 Meter tief liegen, deshalb rechnen wir hier mit der Tiefbettung von 930 Euro statt mit der Normaltiefe. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 2.640 Euro. | 2.410,00 € | 1.094,00 € | 3.504,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 b sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 b |
| Doppelgrab, einfachtief, zwei Grabstellen nebeneinanderDie Grabplatzgebühr gilt für das ganze zweistellige Grab, die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 4.180 Euro. | 3.730,00 € | 1.024,00 € | 4.754,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 c sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a |
| Doppeltiefgrab, doppeltief, zwei Grabstellen nebeneinanderDie Grabplatzgebühr gilt für das ganze Grab. Für die Erstbelegung gilt nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofsordnung die Tiefbettung. Mit Plattenbelag kostet die Grabplatzgebühr 4.660 Euro. | 4.220,00 € | 1.094,00 € | 5.314,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 d sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 b |
| Pflegloses Wahlgrab für Erdbestattung im gärtnerbetreuten GräberfeldDie Satzung nennt dieses Grab pfleglos, es ist aber nicht pflegefrei: Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung teilt eine Grabstätte im gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeld nur gegen den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrags mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. zu. Der Preis dieses Vertrags steht in keiner Satzung und kommt zu unserem Betrag hinzu. | 1.520,00 € | 1.024,00 € | 2.544,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.3 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a |
8 Grabarten für die Urne in Sinsheim
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Sinsheim überhaupt. Die Laufzeit entspricht der Ruhezeit der Aschen von 20 Jahren nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung. | 1.000,00 € | 319,00 € | 1.319,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.1 c sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2 |
| Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Sinsheim. Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, dass Anlage und Pflege der Baum- und Rasengräber durch die Stadt erfolgen, und Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe h führt die anonymen Gräber als Reihenrasengräber. | 1.000,00 € | 319,00 € | 1.319,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.1 d sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2 |
| Urnenwahlgrabstätte für zwei UrnenDie Grabplatzgebühr gilt für die Grabstätte, in der zwei Urnen Platz finden. Mit Plattenbelag kostet sie 2.020 Euro. | 1.890,00 € | 319,00 € | 2.209,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 e sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2 |
| Urnenwahlgrabstätte als Urnennische für zwei UrnenEinschließlich unbeschrifteter Gedenktafel kostet die Grabplatzgebühr 1.920 Euro. Grabbepflanzung und Grabschmuck sind nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung unzulässig, die Stadt übernimmt die Pflege dort aber nicht ausdrücklich. | 1.860,00 € | 269,00 € | 2.129,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 f sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.3 |
| Urnengrab am Baum für zwei UrnenParagraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt im Wortlaut, dass Anlage und Pflege der Baum- und Rasengräber durch die Stadt erfolgen und dass Grabbepflanzung und Grabschmuck in jeglicher Form unzulässig sind. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen im Fußbereich eines Baumes. | 2.250,00 € | 319,00 € | 2.569,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 g sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2 |
| Rasentafelgrab für zwei UrnenAuch dieses Grab liegt im Rasen, für den Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung Anlage und Pflege der Stadt zuweist. | 2.200,00 € | 319,00 € | 2.519,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.2 h sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2 |
| Pflegloses Urnenwahlgrab für zwei Urnen im gärtnerbetreuten GräberfeldAuch hier verlangt Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G., dessen Preis nicht in der Satzung steht. | 1.190,00 € | 319,00 € | 1.509,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.4 a sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2 |
| Pflegloses Urnengrab für eine Urne im gärtnerbetreuten GräberfeldAuch hier verlangt Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G., dessen Preis nicht in der Satzung steht. | 1.000,00 € | 319,00 € | 1.319,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 10.4 b sowie Ziffer 1 d und Ziffer 2.2 |
37 weitere Gebühren in der Satzung von Sinsheim
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Begräbnisordner bei Erdbestattung | 164,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1 a |
| Begräbnisordner bei Bestattung einer Totgeburt oder Fehlgeburt sowie einer aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Leibesfrucht | 50,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1 b |
| Begräbnisordner bei Trauerfeier mit Sarg oder Urne | 139,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1 c |
| Begräbnisordner bei Urnenbestattung ohne Aussegnung | 119,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1 d |
| Begräbnisordner bei Urnentrauerfeier, Aussegnung mit anschließender Urnenbeisetzung | 160,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1 e |
| Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Normaltiefe für Personen unter 5 Jahre | 300,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1 a |
| Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Normaltiefe für Personen über 5 Jahre | 860,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1 a |
| Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Tiefbettung für Personen unter 5 Jahre | 370,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1 b |
| Ausheben und Zudecken einer Grabeinheit in Tiefbettung für Personen über 5 Jahre | 930,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1 b |
| Ausheben und Zudecken eines Urnengrabes | 200,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2 |
| Bestattung in einer Urnennische | 150,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.3 |
| Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung einer Einfassung | 29,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1 a |
| Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals einschließlich Abnahmegebühr | 29,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1 b |
| Zustimmung für eine Gedenktafel an einer Urnenstele | 19,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1 c |
| Ausstellung einer Grabstättenbescheinigung oder eines Grabnachweises | 9,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1 d |
| Helferdienste in Sonderfällen, je Stunde zuzüglich zur Normalgebühr | 41,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1 f |
| Leichenträger, je Träger und Teilnehmer am Bestattungsvorgang | 92,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3 |
| Benutzung der Leichenzelle, je angefangener Tag | 52,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4 |
| Benutzung der Einsegnungshalle | 200,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5 |
| Benutzung des Abschiedsraums | 71,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6 |
| Ausgraben einer Leiche zur Umbettung, Personen unter 5 Jahre, unabhängig von der Liegezeit | 390,00 € | Paragraf 5 Ziffer 7 a und b |
| Ausgraben einer Leiche zur Umbettung, Personen über 5 Jahre, unabhängig von der Liegezeit | 940,00 € | Paragraf 5 Ziffer 7 a und b |
| Ausgraben von Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit, je Stunde nach Zeitaufwand | 41,00 € | Paragraf 5 Ziffer 7 c |
| Ausgraben einer Urne, je Stunde nach Zeitaufwand | 41,00 € | Paragraf 5 Ziffer 7 d |
| Musikalische Umrahmung | 65,00 € | Paragraf 5 Ziffer 8 |
| Zuschlag für Bestattungen an Samstagen auf die Gebührensätze der Ziffern 1 bis 3 und 7 bis 8 | 20 Prozent | Paragraf 5 Ziffer 9 |
| Urnenbeisetzung in ein bestehendes Erdwahlgrab oder Urnenwahlgrab | 700,00 € | Paragraf 5 Ziffer 10.5 |
| Verlängerungsgebühr bei Zubettung in ein Wahlgrab mit 30 Jahren Nutzungsdauer, je fehlendes Jahr | ein Dreißigstel des gültigen Gesamtkaufpreises des Grabes nach Ziffer 10.2 | Paragraf 5 Ziffer 10.6 a |
| Verlängerungsgebühr bei Zubettung in ein Wahlgrab mit 25 Jahren Nutzungsdauer, je fehlendes Jahr | ein Fünfundzwanzigstel des gültigen Gesamtkaufpreises des Grabes nach Ziffer 10.3 | Paragraf 5 Ziffer 10.6 b |
| Verlängerungsgebühr bei Zubettung in ein Urnenwahlgrab mit 20 Jahren Nutzungsdauer, je fehlendes Jahr | ein Zwanzigstel des gültigen Gesamtkaufpreises des Grabes nach Ziffer 10.4 | Paragraf 5 Ziffer 10.6 c |
| Abräumung eines Einzelgrabes ohne Plattenbelag | 530,00 € | Paragraf 5 Ziffer 11 a |
| Abräumung eines Einzelgrabes mit Plattenbelag | 170,00 € | Paragraf 5 Ziffer 11 b |
| Abräumung eines Doppelgrabes ohne Plattenbelag | 850,00 € | Paragraf 5 Ziffer 11 c |
| Abräumung eines Doppelgrabes mit Plattenbelag | 310,00 € | Paragraf 5 Ziffer 11 d |
| Abräumung eines Urnengrabes oder Kindergrabes | 150,00 € | Paragraf 5 Ziffer 11 e |
| Auflösung einer Urnennische | 100,00 € | Paragraf 5 Ziffer 11 f |
| Auflösung eines Baumgrabes | 100,00 € | Paragraf 5 Ziffer 11 g |
Was ein Grab in Sinsheim über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.839,00 €
Reihengrab für Personen unter 5 Jahre in Sinsheim, über 15 Jahre, das sind 322,60 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 10.1 a sowie Ziffer 1 a und Ziffer 2.1 a | 475,00 € |
| BestattungParagraf 5 Ziffer 1 a | 464,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 939,00 € |
Die Laufzeit entspricht der Ruhezeit von 15 Jahren, die Paragraf 8 der Friedhofsordnung für Kinder festsetzt, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Sinsheim, Bestattungsgebührenordnung, beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Sinsheim offenlässt
- Die Bestattungsgebührenordnung ist vom 23.12.2021 und damit älter als drei Jahre. Wir haben in derselben Sitzung nachgesehen, ob es eine neuere Fassung gibt: Das vollständige Ortsrecht unter Stadtrecht und Satzungen führt mit sechzig Satzungen genau eine Bestattungsgebührenordnung und genau eine Friedhofsordnung, beide vom 23.12.2021. Die Volltextsuche der Stadt über alle Seiten und alle PDF-Dateien liefert zum Wort Bestattungsgebührenordnung nur drei Treffer: die Satzung selbst, die Übersichtsseite und die Paragraf-2b-UStG-Anpassungs-Satzung vom 05.12.2022, die wir als zweite Quelle erfasst haben. Zum Wort Grabplatzgebühren gibt es genau einen Treffer, die Satzung selbst. Eine Änderungssatzung mit neuen Beträgen ist danach nicht veröffentlicht.
- Artikel 3 der Paragraf-2b-UStG-Anpassungs-Satzung fügt seit 01.01.2023 einen Paragrafen 5a in die Bestattungsgebührenordnung ein: Soweit die zugrunde liegenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, tritt die Umsatzsteuer zu den Entgelten hinzu. Welche Positionen des Tarifs das betrifft, sagt die Satzung nicht, und einen Steuersatz nennt sie ebenfalls nicht. Unsere Beträge sind deshalb die Nettobeträge des Tarifs. Für einzelne Grabarten kann die tatsächliche Rechnung höher ausfallen.
- Die Bestattung setzt sich in Sinsheim aus zwei Zeilen zusammen, dem Begräbnisordner nach Paragraf 5 Ziffer 1 und dem Grabaushub nach Ziffer 2. Wir haben beide addiert, weil beide zwingend anfallen. Wer nur die erste Zeile liest, hält eine Erdbestattung für 164 statt für 1.024 Euro.
- Nicht enthalten ist die Gebühr für Leichenträger von 92 Euro je Träger und Teilnehmer am Bestattungsvorgang nach Paragraf 5 Ziffer 3. Die Satzung sagt nicht, wie viele Träger eine Bestattung erfordert, deshalb wäre jeder Betrag gerechnet statt gelesen. Ebenso wenig enthalten sind die Einsegnungshalle mit 200 Euro und der Abschiedsraum mit 71 Euro.
- Die Abräumpauschalen nach Paragraf 5 Ziffer 11 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Nach Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b entsteht die Gebührenschuld bei Benutzungsgebühren erst mit der Inanspruchnahme, und die Abräumung findet nach Ablauf des Nutzungsrechts statt. Die Satzung erhebt sie also nicht bereits zu Beginn.
- Die Grabarten der Ziffern 10.3 und 10.4 heißen in der Satzung pfleglos und sind auffallend günstig. Wir führen sie trotzdem nicht als pflegefrei, weil Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung die Zuteilung an den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrags mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. bindet. Dieser Vertrag kostet Geld, das die Stadt nicht erhebt und dessen Höhe in keiner Satzung steht. Wer diese Gräber als pflegefrei führt, verschweigt den größeren Teil des Preises.
- Die Urnennische nach Ziffer 10.2 f führen wir ebenfalls nicht als pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung verbietet für sie Grabbepflanzung und Grabschmuck, sagt aber nicht, dass die Stadt die Pflege übernimmt. Der Satz über die Pflege durch die Stadt nennt ausdrücklich nur die Baum- und Rasengräber.
- Das Rasentafelgrab nach Ziffer 10.2 h führen wir als pflegefrei, weil Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung Anlage und Pflege der Rasengräber der Stadt zuweist und die Friedhofsordnung in Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe i und Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe k keine andere Art von Rasengrab kennt. Das Wort Rasentafelgrab selbst steht in diesem Satz nicht.
- Der Tarif bietet für Reihengräber und Wahlgräber jeweils eine Fassung mit und eine ohne Plattenbelag an. Wir führen den Betrag ohne Plattenbelag als Preis der Grabart und nennen den höheren Betrag im Hinweis, weil der Plattenbelag eine Wahl und keine Pflicht ist.
- Für die Erstbelegung eines Einzeltief- oder Doppeltiefgrabs rechnen wir mit der Tiefbettung von 930 Euro statt mit der Normaltiefe von 860 Euro. Paragraf 7 Absatz 2 Satz 2 der Friedhofsordnung schreibt für Wahltiefgräber bei der Erstbelegung eine Grabsohle von 2,40 Metern vor. Die Gebührenordnung selbst stellt diesen Zusammenhang nicht her.
- Kinder zwischen dem vollendeten 5. und dem vollendeten 10. Lebensjahr fallen preislich unter das Reihengrab für Personen über 5 Jahre, ihre Ruhezeit beträgt nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung aber nur 15 Jahre. Wie sich Laufzeit und Preis in diesem Fall verhalten, sagt die Satzung nicht.
- Eine eigene Grabplatzgebühr für Totgeburten, Fehlgeburten und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen nennt Ziffer 10 nicht. Die Satzung führt für diesen Fall nur den Begräbnisordner mit 50 Euro nach Paragraf 5 Ziffer 1 b.
- Die Satzung gilt für die dreizehn Gemeindefriedhöfe, die Paragraf 1 der Friedhofsordnung aufzählt. Nicht alle Grabarten werden auf allen Friedhöfen angeboten, welche wo fehlen, sagt die Friedhofsordnung in Paragraf 10 Absatz 1 letzter Satz nicht.
- Eigene Sprechzeiten und eine eigene Durchwahl der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die Anschrift, die Zentrale und die Sprechzeiten der Stadtverwaltung.
Friedhöfe in Sinsheim und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in SinsheimLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen der Stadt Sinsheim, Bestattungsgebührenordnung beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022
- Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an Paragraf 2b UStG, Artikel 3 ändert die Bestattungsgebührenordnung und fügt hinter Paragraf 5 den Paragrafen 5a Umsatzsteuer ein beschlossen am 01.12.2022, ausgefertigt am 05.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023
- Friedhofsatzung der Stadt Sinsheim, Friedhofsordnung, Quelle der Ruhezeiten und der Laufzeiten beschlossen am 07.12.2021, ausgefertigt am 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.