Ludwigsburg, Baden-Württemberg, AGS 08118048
Friedhofsgebühren in Ludwigsburg, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg samt dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2022, nach Paragraf 8 in Kraft seit 01.03.2022, eine spätere Änderungssatzung ist nicht veröffentlicht. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Ludwigsburg und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Tiefbau und Grünflächen.
- 610,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 12.874,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 22
- Grabarten in der Satzung
- 10 Jahre
- Ruhefrist, Kinder bis 5 Jahre, Erdbestattung und Asche
Erdbestattungsreihengrab für Kinder, mit Beisetzung
Grab an der Nordmauer im Neuen Friedhof, Doppelgrab mit eingelassener Grabplatte, mit Beisetzung
Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Ludwigsburg kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
12 Grabarten für die Erdbestattung in Ludwigsburg
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in der ReihenlageDer Jahressatz beträgt 128 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung 30 Jahre, die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren ist darin enthalten. Der Tarif gilt auf allen Friedhöfen außer dem Stadtteilfriedhof Poppenweiler. | 4.350,00 € | 1.054,00 € | 5.404,00 € | 30 J. | Ziffer 5.2.1 Buchstabe a, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in besonderer LageDer Jahressatz beträgt 153 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Welche Gräber in welche Gebührenstufe fallen, legt nach Ziffer 5.4.1 der Fachbereich Tiefbau und Grünflächen fest. | 5.100,00 € | 1.054,00 € | 6.154,00 € | 30 J. | Ziffer 5.2.1 Buchstabe b, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in einer SonderlageDer Jahressatz beträgt 200 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. | 6.510,00 € | 1.054,00 € | 7.564,00 € | 30 J. | Ziffer 5.2.1 Buchstabe c, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Mauergrab, Nischengrab oder Grab in sonstiger exponierter LageDer Jahressatz beträgt 253 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. | 8.100,00 € | 1.054,00 € | 9.154,00 € | 30 J. | Ziffer 5.2.1 Buchstabe e, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Grab an der Nordmauer im Neuen Friedhof, Doppelgrab mit eingelassener GrabplatteDas teuerste Grab der Stadt. Der Jahressatz beträgt 377 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Der Tarif bezeichnet die Grabstätte als Doppelgrab; wir rechnen die Wegeplattengebühr trotzdem nur einmal, weil die Satzung nicht sagt, aus wie vielen Grabstellen das Doppelgrab besteht. | 11.820,00 € | 1.054,00 € | 12.874,00 € | 30 J. | Ziffer 5.2.1 Buchstabe d, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Kinderwahlgrab in der ReihenlageDer Jahressatz beträgt 36 Euro, dazu 21 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Der Stadtteilfriedhof Poppenweiler verlangt nach Ziffer 5.3.2 Buchstabe a denselben Satz. Fünfzehn Jahre Nutzungsrecht setzen nach Ziffer 5.4.2 eine zehnjährige Ruhezeit voraus, die nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung für Kinder bis 5 Jahre gilt; deshalb rechnen wir die Grundgebühr von 400 Euro für Kinder unter 5 Jahren. | 855,00 € | 400,00 € | 1.255,00 € | 15 J. | Ziffer 5.2.2 Buchstabe a, Ziffer 5.3.2 Buchstabe a, Ziffer 7 Buchstabe b und Ziffer 1.1 |
| Kinderwahlgrab in besonderer LageDer Jahressatz beträgt 58 Euro, dazu 21 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. | 1.185,00 € | 400,00 € | 1.585,00 € | 15 J. | Ziffer 5.2.2 Buchstabe b, Ziffer 7 Buchstabe b und Ziffer 1.1 |
| Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in der Reihenlage auf dem Stadtteilfriedhof PoppenweilerDas günstigste Erdwahlgrab der Stadt. Der Jahressatz beträgt 102 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Die Grabstätten in Poppenweiler sind nach Ziffer 5.3.1 nur einfach tief belegbar. | 3.570,00 € | 1.054,00 € | 4.624,00 € | 30 J. | Ziffer 5.3.1 Buchstabe a, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in besonderer Lage auf dem Stadtteilfriedhof PoppenweilerDer Jahressatz beträgt 122 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Die Grabstätten in Poppenweiler sind nur einfach tief belegbar. | 4.170,00 € | 1.054,00 € | 5.224,00 € | 30 J. | Ziffer 5.3.1 Buchstabe b, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Erdbestattungsreihengrab für ErwachseneDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Ludwigsburg. Der Jahressatz beträgt 84 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab ist nur einfach belegbar, und nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofsordnung kann es nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. | 2.020,00 € | 1.054,00 € | 3.074,00 € | 20 J. | Ziffer 6.1.1, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Anonymes Erdbestattungsgrab im RasengrabfeldNach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung gibt es diese Gräber nur auf dem Bezirksfriedhof Ost. Absatz 2 sagt, die durchgehende Rasenfläche werde vom Fachbereich Tiefbau und Grünflächen angelegt und unterhalten; die Stadt trägt die Pflege also selbst. Der Jahressatz beträgt 84 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. | 2.020,00 € | 1.054,00 € | 3.074,00 € | 20 J. | Ziffer 6.1.2, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 |
| Erdbestattungsreihengrab für KinderDer Tarif setzt den Jahressatz auf null Euro; die Stadt gibt das Kindergrab also unentgeltlich ab. Übrig bleibt die Wegeplattengebühr von 21 Euro je Jahr. Das Verfügungsrecht läuft zehn Jahre, was der Ruhezeit für Kinder bis 5 Jahre nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung entspricht. | 210,00 € | 400,00 € | 610,00 € | 10 J. | Ziffer 6.1.3, Ziffer 7 Buchstabe b und Ziffer 1.1 |
10 Grabarten für die Urne in Ludwigsburg
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenwahlgrabDer Jahressatz beträgt 111 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Der Stadtteilfriedhof Poppenweiler verlangt nach Ziffer 5.3.3 denselben Satz. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung dürfen in einem Urnenwahlgrab die Urnen mehrerer Verstorbener beigesetzt werden. | 3.720,00 € | 701,00 € | 4.421,00 € | 30 J. | Ziffer 5.2.3, Ziffer 5.3.3, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Ludwigsburg. Der Jahressatz beträgt 71 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Eine zweite Urne kostet nach Ziffer 6.2.1 denselben Jahressatz bis zum Ende der Ruhezeit. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofsordnung lässt sich das Grab nach Ablauf des Verfügungsrechts in ein Urnenwahlgrab umwandeln. | 1.680,00 € | 701,00 € | 2.381,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.1, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Urnennische in einem KolumbariumDer Jahressatz beträgt 87 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. In einer Nische finden nach Paragraf 20 d Absatz 1 der Friedhofsordnung bis zu zwei Urnen Platz; die zweite Belegung kostet denselben Jahressatz bis zum Ende der Ruhezeit. Eine Verlängerung nach Ablauf der Verfügungszeit ist nach demselben Absatz ausgeschlossen, die Urnen werden dann umgebettet. | 2.000,00 € | 701,00 € | 2.701,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.2, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Gepflegtes Urnenreihengrab mit Grabmalfundament und Pflege bis zum Ende der RuhezeitDer Tarif nennt die Pflege bis zum Ende der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr, und Paragraf 20 f Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt, Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgten ausschließlich durch die Stadt. Der Jahressatz beträgt 166 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Nach Paragraf 20 f Absatz 3 ist eine Verlängerung möglich. | 3.580,00 € | 701,00 € | 4.281,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.3, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Urnengrab am Baum mit Grabplatte und BeschriftungNicht pflegefrei. Der Tarif nennt nur Grabplatte und Beschriftung, nicht die Pflege, und Paragraf 20 a der Friedhofsordnung regelt allein den Grabschmuck. Die Pflege bleibt damit nach Paragraf 23 Absatz 3 beim Verantwortlichen. Der Jahressatz beträgt 156 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab nimmt nur eine Urne auf. | 3.380,00 € | 701,00 € | 4.081,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.4, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Urnengrab im Baumhain mit Grabplatte, Staudenbepflanzung und Pflege bis zum Ende der RuhezeitDer Tarif nennt die Pflege bis zum Ende der Ruhezeit ausdrücklich, und Paragraf 20 b Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt, Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgten ausschließlich durch die Stadt. Der Jahressatz beträgt 125 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. In der Grabkammer finden zwei Urnen Platz. | 2.760,00 € | 701,00 € | 3.461,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.5, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Gemeinschaftsgrab in Staudenfläche mit GrabplatteParagraf 20 c Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt, der Verfügungsberechtigte habe keinen Einfluss auf Art und Pflege der Bepflanzung, diese erfolge ausschließlich durch die Stadt. Der Jahressatz beträgt 68 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab nimmt nur eine Urne auf. | 1.620,00 € | 701,00 € | 2.321,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.6, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Anonymes Urnengrab im RasengrabfeldDas günstigste Grab in Ludwigsburg. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung liegt es auf dem Bezirksfriedhof Ost, Absatz 2 weist Anlage und Unterhaltung der durchgehenden Rasenfläche dem Fachbereich Tiefbau und Grünflächen zu. Der Jahressatz beträgt 39 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab ist nur einfach belegbar. | 1.040,00 € | 701,00 € | 1.741,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.7, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Rasengrab für Urnen mit GrabplatteParagraf 20 e Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt, die Rasenfläche werde durchgehend angelegt und vom Fachbereich Tiefbau und Grünflächen unterhalten. Der Jahressatz beträgt 68 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. In der Grabkammer finden zwei Urnen Platz. | 1.620,00 € | 701,00 € | 2.321,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.8, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
| Urnengrab im Vogelschwarm mit Grabplatte und VogelAuch dieses Grab liegt nach Paragraf 20 e der Friedhofsordnung in der durchgehenden Rasenfläche, die Absatz 2 dem Fachbereich Tiefbau und Grünflächen zur Unterhaltung zuweist. Der Jahressatz beträgt 110 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Die Farbe des Vogels wird nach Absprache gewählt. | 2.460,00 € | 701,00 € | 3.161,00 € | 20 J. | Ziffer 6.2.9, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1 |
51 weitere Gebühren in der Satzung von Ludwigsburg
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung in einem Erwachsenengrab, Grundgebühr | 1.054,00 € | Ziffer 1.1 |
| Erdbestattung in einem Kindergrab, Höchstalter 15 Jahre, Grundgebühr | 644,00 € | Ziffer 1.1 |
| Erdbestattung von nicht bestattungspflichtigen Kindern sowie Kindern unter 5 Jahren, Grundgebühr | 400,00 € | Ziffer 1.1 |
| Feuerbestattung bei Einäscherung im städtischen Krematorium, Verstorbene über 15 Jahre, Grundgebühr | 701,00 € | Ziffer 3.1 |
| Feuerbestattung bei Einäscherung im städtischen Krematorium, Verstorbene bis 15 Jahre, Grundgebühr | 350,00 € | Ziffer 3.1 |
| Beisetzung einer übersandten Urne, Dauer 20 Minuten | 479,00 € | Ziffer 3.2.6 |
| Beisetzung von Gebeinen in ein bereits vorhandenes Erwachsenengrab, nur bei Wiederbelegung | 752,00 € | Ziffer 1.3.3 |
| Beisetzung von Gebeinen in ein bereits vorhandenes Kindergrab, nur bei Wiederbelegung | 454,00 € | Ziffer 1.3.3 |
| Benutzung einer Aussegnungshalle, Zuschlag zur Grundgebühr | 465,00 € | Ziffer 1.1.2 und Ziffer 3.1.2 |
| Benutzung einer offenen Aussegnungshalle, Zuschlag zur Grundgebühr | 69,00 € | Ziffer 1.1.3 und Ziffer 3.1.3 |
| Tätigkeit von vier Leichenträgern, Zuschlag zur Grundgebühr | 208,00 € | Ziffer 1.1.4 und Ziffer 3.1.4 |
| Gleichzeitige Bestattung mehrerer Familienangehöriger im gleichen Grab, Ermäßigung der Grundgebühr bei Erdbestattungen | Ermäßigung um jeweils 25 Prozent | Ziffer 1.1.5 |
| Vertieftes Grab, Zuschlag zur Grundgebühr bei Erdbestattung in einem Erwachsenengrab | 291,00 € | Ziffer 1.2 |
| Vertieftes Grab, Zuschlag zur Grundgebühr bei Erdbestattung in einem Kindergrab bis 15 Jahre | 194,00 € | Ziffer 1.2 |
| Vertieftes Grab, Zuschlag zur Grundgebühr bei Erdbestattung von Kindern unter 5 Jahren | 97,00 € | Ziffer 1.2 |
| Ausgrabung eines Verstorbenen aus einem Erwachsenengrab vor Ablauf der Ruhezeit | 2.440,00 € | Ziffer 1.3.1 |
| Ausgrabung eines Verstorbenen aus einem Kindergrab vor Ablauf der Ruhezeit | 1.206,00 € | Ziffer 1.3.1 |
| Ausgrabung von Gebeinen aus einem Erwachsenengrab nach Ablauf der Ruhezeit | 1.088,00 € | Ziffer 1.3.2 |
| Ausgrabung von Gebeinen aus einem Kindergrab nach Ablauf der Ruhezeit | 790,00 € | Ziffer 1.3.2 |
| Ausgrabung aus einem vertieften Erwachsenengrab, Zuschlag | 298,00 € | Ziffer 1.3.4 |
| Ausgrabung aus einem vertieften Kindergrab, Zuschlag | 149,00 € | Ziffer 1.3.4 |
| Einäscherung im städtischen Krematorium, Verstorbene über 15 Jahre, Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer | 440,00 € | Ziffer 2.1 |
| Einäscherung im städtischen Krematorium, Verstorbene von 5 bis 15 Jahren, Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer | 330,00 € | Ziffer 2.1 |
| Einäscherung im städtischen Krematorium, Verstorbene unter 5 Jahren, Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer | 220,00 € | Ziffer 2.1 |
| Urnenversand ohne Über- oder Schmuckurne im Inland je Urne, Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer | 51,00 € | Ziffer 2.1.1 |
| Beisetzung mit einer Über- oder Schmuckurne, Zuschlag | 82,00 € | Ziffer 3.1.5 |
| Benutzung des Leichenwaschraums, Zuschlag | 278,00 € | Ziffer 3.1.6 |
| Trauerfeier mit Urnenbeisetzung ohne Aussegnungshalle zu einem regulären Bestattungstermin, Zuschlag | 215,00 € | Ziffer 3.1.7 |
| Aufbewahren einer Aschenurne nach den ersten drei gebührenfreien Wochen, je angefangenem Kalendermonat | 53,00 € | Ziffer 3.2.1 |
| Trauerfeier mit einer übersandten Urne in einer Aussegnungshalle mit anschließender Beisetzung | 944,00 € | Ziffer 3.2.2 |
| Trauerfeier mit einer übersandten Urne in einer offenen Aussegnungshalle mit anschließender Beisetzung | 548,00 € | Ziffer 3.2.3 |
| Benutzung einer Aussegnungshalle ohne Beisetzung | 465,00 € | Ziffer 3.2.4 |
| Benutzung einer offenen Aussegnungshalle ohne Beisetzung | 69,00 € | Ziffer 3.2.5 |
| Umbettung einer Aschenurne innerhalb der Ludwigsburger Friedhöfe oder nach auswärts | 636,00 € | Ziffer 3.2.7 |
| Benutzung der Leichenhalle bei Überführung nach auswärts, je Tag | 74,00 € | Ziffer 4.1 |
| Benutzung der Leichenhalle einschließlich Leichenklimatruhe oder Kühlzelle, je Tag | 124,00 € | Ziffer 4.2 |
| Benutzung der Leichenhalle einschließlich Tiefkühlanlage auf dem Bezirksfriedhof Ost, je Tag | 148,00 € | Ziffer 4.3 |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Erwachsenengrab auf dem Alten Friedhof, je Jahr | 85,00 € | Ziffer 5.1 |
| Wegeplatten in den Zwischenwegen, Erwachsenenerdbestattungsgrab, je Grabstelle und Jahr | 17,00 € | Ziffer 7 Buchstabe a |
| Wegeplatten in den Zwischenwegen, Kindererdbestattungsgrab, je Grabstelle und Jahr | 21,00 € | Ziffer 7 Buchstabe b |
| Wegeplatten in den Zwischenwegen, Urnengrab, je Grabstelle und Jahr | 13,00 € | Ziffer 7 Buchstabe c |
| Eingebautes Grabmalfundament, je Grabstelle | 473,00 € | Ziffer 7.1 |
| Unterhaltung eines Erwachsenenerdbestattungsgrabes bei Rückgabe vor Ablauf der Ruhezeit, je Grabstelle und angefangenem Kalenderjahr | 104,00 € | Ziffer 8.1 |
| Unterhaltung eines Kindererdbestattungsgrabes bei Rückgabe vor Ablauf der Ruhezeit, je Grabstelle und angefangenem Kalenderjahr | 39,00 € | Ziffer 8.2 |
| Unterhaltung eines Urnengrabes bei Rückgabe vor Ablauf der Ruhezeit, je Grabstelle und angefangenem Kalenderjahr | 52,00 € | Ziffer 8.3 |
| Verwaltungsgebühr bei Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit, einmalig | 52,00 € | Ziffer 8.4 |
| Ausstellen einer Einäscherungsgenehmigung | 26,00 € | Ziffer 9.1 |
| Ärztliche Untersuchung vor der Einäscherung, zweite Leichenschau, Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer | 60,00 € | Ziffer 9.2 |
| Doppeltermin oder Terminverschiebung, Zuschlag | 104,00 € | Ziffer 9.3 |
| Aschenkapsel bei einer Umbettung | 57,00 € | Ziffer 9.4 |
| Sonstige, im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen | 20 bis 2.500 Euro je nach Zeitdauer und Art der Inanspruchnahme | Ziffer 10 |
Was ein Grab in Ludwigsburg über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.604,00 €
Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in der Reihenlage in Ludwigsburg, über 20 Jahre, das sind 530,20 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 5.2.1 Buchstabe a, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1 | 4.350,00 € |
| BestattungZiffer 1.1 | 1.054,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 5.404,00 € |
Der Jahressatz beträgt 128 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung 30 Jahre, die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren ist darin enthalten. Der Tarif gilt auf allen Friedhöfen außer dem Stadtteilfriedhof Poppenweiler.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg samt dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2022, nach Paragraf 8 in Kraft seit 01.03.2022, eine spätere Änderungssatzung ist nicht veröffentlicht. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
19 Fragen, die die Satzung von Ludwigsburg offenlässt
- Die Satzung stammt vom 02.02.2022 und gilt seit dem 01.03.2022. Sie ist damit älter als drei Jahre. Eine jüngere Fassung oder eine Änderungssatzung führt weder die Übersichtsseite Stadtrecht noch das Gebührenverzeichnis selbst. Wir erfassen sie deshalb als die geltende Fassung.
- Alle Grabpreise enthalten die Gebühr für Wegeplatten in den Zwischenwegen nach Ziffer 7. Der Kopfsatz der Ziffer erhebt sie je Grabstelle beim Ersterwerb für die Zeitdauer des Grabnutzungs- oder Grabverfügungsrechts, also unabhängig von der Grabart. Ob die Stadt sie auch für eine Nische im Kolumbarium und für die anonymen Gräber im Rasenfeld verlangt, wo es keine Zwischenwege im engeren Sinn gibt, sagt der Wortlaut nicht. Wir rechnen sie überall mit, weil die Ziffer keine Grabart ausnimmt.
- Die Grabnutzungsgebühren der Abschnitte 5 und 6 sind Jahressätze. Wir multiplizieren sie mit der Nutzungsdauer, weil der Kopfsatz des Abschnitts 5 sie im Voraus für die gesamte Nutzungsdauer beziehungsweise Ruhezeit fällig stellt. Der Jahressatz steht bei jeder Grabart im Hinweis.
- Der Tarif für Erdwahlgräber spricht von einem Wahlgrab, nicht von einer Grabstelle, während die Ziffern 7 und 8 ausdrücklich je Grabstelle abrechnen. Nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofsordnung können Wahlgrabstätten ein- und mehrstellig sein. Wir führen den Satz als Preis für ein einstelliges Grab; einen eigenen Satz für mehrstellige Gräber nennt die Satzung nicht.
- Kinderwahlgräber führt der Tarif nur mit 15 Jahren Nutzungsrecht. Der Kopfsatz des Abschnitts 5 nennt daneben 30 Jahre für Kindergräber, möglich nur bei 20-jähriger Ruhezeit, also bei Kindern über 5 Jahren. Einen eigenen Jahressatz für diesen Fall gibt das Verzeichnis nicht her, weshalb wir nur die 15-Jahre-Variante erfassen.
- Für das Kinderwahlgrab und für das Kinderreihengrab rechnen wir die Grundgebühr von 400 Euro für Kinder unter 5 Jahren. Beide Grabarten haben eine zehnjährige Ruhezeit, die nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur für Kinder bis 5 Jahre gilt. Die Grundgebühr von 644 Euro für Kindergräber bis 15 Jahre passt dagegen zu einer zwanzigjährigen Ruhezeit und damit zu keinem der beiden Tarife.
- Der Jahressatz für das Kinderreihengrab beträgt nach Ziffer 6.1.3 null Euro. Der Betrag von 210 Euro, den wir ausweisen, ist allein die Wegeplattengebühr über zehn Jahre.
- Das Grab an der Nordmauer im Neuen Friedhof bezeichnet Ziffer 5.2.1 Buchstabe d als Doppelgrab. Aus wie vielen Grabstellen es besteht, sagt die Satzung nicht, deshalb rechnen wir die Wegeplattengebühr nur einmal.
- Nicht pflegefrei führen wir das Urnengrab am Baum nach Ziffer 6.2.4 und das Kolumbarium nach Ziffer 6.2.2. Paragraf 20 a und Paragraf 20 d der Friedhofsordnung regeln für beide nur, wo Grabschmuck abgestellt werden darf, und sagen zur Pflege nichts. Nach Paragraf 23 Absatz 3 bleibt sie damit beim Verantwortlichen. Beim Baumgrab liegt das Gegenteil nahe, weil es in einer naturnahen Rasenfläche liegt, steht aber nicht im Wortlaut.
- Der Preis für die Einäscherung steckt nicht in unseren Beisetzungsgebühren. Ziffer 2.1 führt sie als Benutzungsentgelt des städtischen Krematoriums, 440 Euro netto für Verstorbene über 15 Jahre, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Grundgebühr der Feuerbestattung nach Ziffer 3.1 deckt nur die Beisetzung selbst.
- Die Beisetzung einer übersandten Urne kostet nach Ziffer 3.2.6 nur 479 Euro statt 701 Euro. Dieser Satz gilt aber nur, wenn die Einäscherung nicht im städtischen Krematorium stattgefunden hat, und er deckt weder die Bearbeitung des Sterbefalles noch die Aufbahrung. Wir rechnen deshalb mit der Grundgebühr der Ziffer 3.1.
- Die Zuschläge für die Aussegnungshalle, für die offene Aussegnungshalle und für vier Leichenträger stecken nicht in unseren Grabpreisen. Sie stehen in den Ziffern 1.1.2 bis 1.1.4 und 3.1.2 bis 3.1.4 als eigene Positionen.
- Bei gleichzeitiger Bestattung mehrerer Familienangehöriger im gleichen Grab ermäßigt Ziffer 1.1.5 die Grundgebühr der Erdbestattung um 25 Prozent. Unsere Beträge sind die vollen Sätze.
- Der Zuschlag für ein vertieftes Grab nach Ziffer 1.2 ist in unseren Beträgen nicht enthalten. Nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofsordnung muss die Erstbestattung in einem Tiefgrab vertieft erfolgen; der Tarif unterscheidet Einfach- und Tiefgräber bei der Nutzungsgebühr aber nicht.
- Ziffer 5 bestimmt, dass bei eingeschränkten Grabnutzungsrechten an Erdbestattungswahlgrabstätten eine Gebühr wie für Urnenwahlgräber erhoben wird. Was ein eingeschränktes Nutzungsrecht ist, sagt weder die Gebührensatzung noch die Friedhofsordnung.
- Der Alte Friedhof nimmt nach Ziffer 5.1 nur noch Urnenbeisetzungen in bestehenden Grabstätten auf. Neue Nutzungsrechte gibt es dort nicht, nur die Verlängerung eines Erwachsenengrabes für 85 Euro je Jahr. Wir führen den Alten Friedhof deshalb nicht als eigene Grabart.
- Für die Erdbestattungsreihengräber und für die meisten Urnenreihengräber in Sonderlage nennt die Friedhofsordnung keine Verlängerung. Wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar. Ausdrücklich verlängerbar sind nur die Wahlgräber nach Paragraf 18 Absatz 2 und das gepflegte Urnenreihengrab nach Paragraf 20 f Absatz 3; ausdrücklich ausgeschlossen ist die Verlängerung beim Kolumbarium nach Paragraf 20 d Absatz 1.
- Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt das Verzeichnis nicht. Nach Paragraf 23 Absatz 5 der Friedhofsordnung müssen die Berechtigten die Grabstätte selbst abräumen.
- Die Satzung gilt nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe. Für Friedhöfe anderer Träger im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Ludwigsburg und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 11 Friedhöfe in LudwigsburgLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg samt dem Gebührenverzeichnis als Anlage vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2022, nach Paragraf 8 in Kraft seit 01.03.2022, eine spätere Änderungssatzung ist nicht veröffentlicht
- Friedhofsordnung der Stadt Ludwigsburg mit den Ruhezeiten, den Grabarten und den Pflegeregeln vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2022
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.