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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Große Kreisstadt;Melanchthonstadt, Gemeindeschlüssel 08215007

Alle 12 Friedhöfe in Bretten

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

07252 921-324
Stadt Bretten, Friedhofsverwaltung im Bürger- und Ordnungsamt

75015 Bretten

1.680,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdbestattungsreihengrab

700,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab

12
Friedhöfe mit Namen

Die 12 Friedhöfe in Bretten nehmen zusammen 11,8 ha ein

Kurz beantwortet

Bretten hat 12 benannte Friedhöfe mit zusammen 11,8 ha. Der größte ist Friedhof Bretten mit 5,6 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Bretten mit 480 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Bretten abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bretten ist der größte mit 5,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.310 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 480 m entfernt, der entlegenste 5,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 1 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Bretten rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Bretten, Friedhofsverwaltung im Bürger- und Ordnungsamt

Untere Kirchgasse 9
75015 Bretten
07252 921-324
Sprechzeiten
Montag und Mittwoch 8 bis 16.30 Uhr
Dienstag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Bretten im Netz

Die 12 Friedhöfe in Bretten, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Bretten5,6 ha480 m53 Anlagen, nächste 110 mBretten Bernhardushaus, 230 mBus 141, Bus 144, Bus 146, Bus 733keine Angabe
Friedhof Diedelsheim1,4 ha2,2 km14 Anlagen, nächste 80 mDiedelsheim Friedhof, 120 mBus 146christlich
Friedhof Bauerbach6.570 m²5,3 km1 Anlagen, nächste 30 mBauerbach, 660 mBahn S4keine Angabe
Friedhof Gölshausen6.060 m²1,6 km14 Anlagen, nächste 50 mGölshausen Kirche, 210 mBus 160keine Angabe
Friedhof Rinklingen5.320 m²2 km4 Anlagen, nächste 40 mRinklingen Kirche, 210 mBus 146keine Angabe
Friedhof Ruit5.310 m²3,5 km4 Anlagen, nächste 130 mRuit Ortsmitte, 150 mBus 141keine Angabe
Friedhof Büchig5.000 m²3,9 km11 Anlagen, nächste 60 mBüchig Hügellandstraße, 150 mBus 141keine Angabe
Friedhof Neibsheim4.850 m²4,1 km18 Anlagen, nächste 50 mNeibsheim Kirche, 210 mBus 141keine Angabe
Friedhof Dürrenbüchig4.840 m²4,9 km2 Anlagen, nächste 20 mDürrenbüchig Ortsmitte, 290 mkeine Angabe
Friedhof Sprantal4.820 m²3,9 kmkeine erfasstSprantal, 360 mBus 733keine Angabe
Alter Friedhof4.020 m²2 km8 Anlagen, nächste 40 mDiedelsheim Rathaus, 170 mBus 146keine Angabe
Ehemaliger Jüdischer Friedhof1.000 m²600 m26 Anlagen, nächste 80 mWannenweg, 90 mBus 733keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bretten kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Bretten (hier)-1.680,00 €Erdbestattungsreihengrab700,00 €Urnenreihengrab
Pforzheim16,2 km2.155,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre876,00 €Urnengemeinschaftsgrab
Vaihingen an der Enz21,6 km2.266,00 €Erdreihengrab1.171,00 €Anonymes Urnengrab
Kraichtal10,8 km2.292,00 €Erdreihengrab für Personen im Alter von zehn und mehr Jahren788,00 €Anonyme Urnenbestattung
Heilbronn39,1 km2.324,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, einfach belegbar1.126,00 €Anonymes Urnengrab
Karlsruhe22,4 km2.340,00 €Erdbestattungsreihengrab2.076,00 €Urnenreihengrab
Sinsheim25,6 km2.544,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahre1.319,00 €Urnenreihengrab
Bad Rappenau36,5 km2.745,00 €Reihengrab für Sargbestattungen, Erwachsenengrab1.280,00 €Anonymes Urnenfeld
Am meisten zu sparenbis 39,1 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Bretten kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenverzeichnis 1. Änderung, Anlage zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bretten, beschlossen am 29.09.2020, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1888 am 30.09.2020, in Kraft seit 01.10.2020.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ErdbestattungsreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bretten. Das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren zugeteilt; eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich, und nach Absatz 3 kann es auch später nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Nach Paragraf 22 Absatz 4 muss der Verantwortliche die Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit herrichten und pflegen. Auf Antrag kann die Stadt nach Paragraf 11 Absatz 2 die Zubettung einer Urne gestatten, wenn die verbleibende Zeit mindestens der Ruhezeit von Urnen entspricht.1.210,00 €470,00 €1.680,00 €25Ziffer 1.1 und Ziffer 3.5.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung
ErdbestattungswahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden, für die volle oder eine anteilige Nutzungszeit. Wahlgräber können ein- oder mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein; in einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig, die zweite kostet nach Ziffer 3.5.3 dann 530 statt 470 Euro.2.410,00 €470,00 €2.880,00 €25Ziffer 2.1 und Ziffer 3.5.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung
KinderwahlgrabDie Ruhezeit bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung 15 Jahre, das Nutzungsrecht am Wahlgrab dagegen 25 Jahre. Die Bestattungsgebühr für Kinder bis 10 Jahre liegt nach Ziffer 3.5.2 bei 280 statt 470 Euro.910,00 €280,00 €1.190,00 €25Ziffer 2.2 und Ziffer 3.5.2 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Bretten überhaupt. Das Urnenreihengrab wird für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren zugeteilt, eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Herrichten und Pflege obliegen nach Paragraf 22 Absatz 4 dem Verantwortlichen.520,00 €180,00 €700,00 €15Ziffer 1.2 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Anonymes Urnenreihengrab mit PflegeDas günstigste pflegefreie Grab in Bretten. Schon der Name der Gebührenposition sagt, dass die Pflege in der Gebühr steckt, und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung bestätigt es im Wortlaut: Die Grabanlage wird von der Stadt angelegt und unterhalten. Jeder Urne wird in der Grabanlage für anonyme Feuerbestattungen ein bestimmter Platz zugewiesen; Namen oder sonstige Hinweise auf die verstorbene Person dürfen nicht angebracht werden, Grabmale nicht errichtet werden. Die Beisetzung erfolgt ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf Zeitpunkt und Stelle.700,00 €180,00 €880,00 €15Ziffer 1.3 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung
UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht wird auf 15 Jahre verliehen. In einem Urnenwahlgrab sind bis zu vier Urnen zulässig, sofern die Ruhezeit der zuvor beigesetzten Urne nicht überschritten wird; die Beisetzungsgebühr von 180 Euro fällt je Urne an.1.970,00 €180,00 €2.150,00 €15Ziffer 2.3 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung
Urnenbaumgrab mit Pflege und SchrifttafelBaumgräber sind Urnenwahlgräber für bis zu zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt durch die Stadt; Grabbepflanzung und Grabschmuck in jeglicher Form sind unzulässig. Als Grabplatte ist ausschließlich eine Natursteinplatte von 50 mal 50 mal 5 Zentimetern zu verwenden, die Kosten der Beschriftung trägt der Nutzungsberechtigte und die Bearbeitung muss ein zugelassener Steinmetzbetrieb übernehmen. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen ohne Überurne. Auf den vorhandenen Baumbestand besteht kein Anspruch, eine Ersatzpflanzung bei Abgang des Baumes ist vorgesehen.1.250,00 €180,00 €1.430,00 €15Ziffer 2.4 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung
Urnentafelgrab mit Pflege und SchrifttafelUrnentafelgräber sind Urnenwahlgräber für zwei Urnen in der zugeordneten Fläche. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt durch die Stadt; Grabbepflanzung und Grabschmuck sind unzulässig. Die Belegung erfolgt fortlaufend und ist nicht wählbar. Beschriftet werden ausschließlich die angebrachten Natursteintafeln, mindestens mit Vor- und Zuname sowie Geburts- und Sterbejahr; die Kosten der Beschriftung trägt der Nutzungsberechtigte. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen ohne Überurne.1.420,00 €180,00 €1.600,00 €15Ziffer 2.5 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Bretten

Häufige Fragen zu Bretten

Wie viele Friedhöfe gibt es in Bretten?
In Bretten sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 11,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Bretten?
Friedhof Bretten ist mit 5,6 ha der größte Friedhof in Bretten. Er liegt 480 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Bretten?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bretten gelten 25 Jahre für Leichen nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Urnen nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 6 Jahre für Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene nach Paragraf 8 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgräber für Erdbestattungen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgräber, auch als Baum- und Tafelgrab nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Bretten?
Ein Grab in Bretten kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 700,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenverzeichnis 1. Änderung, Anlage zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bretten, beschlossen am 29.09.2020, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1888 am 30.09.2020, in Kraft seit 01.10.2020.
Wer ist für die Friedhöfe in Bretten zuständig?
Für die Friedhöfe in Bretten ist Stadt Bretten, Friedhofsverwaltung im Bürger- und Ordnungsamt zuständig, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten, Telefon 07252 921-324. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Bretten, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.