Baden-Württemberg, Große Kreisstadt;Melanchthonstadt, Gemeindeschlüssel 08215007
Alle 12 Friedhöfe in Bretten
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07252 921-324
- Stadt Bretten, Friedhofsverwaltung im Bürger- und Ordnungsamt
- 1.680,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 700,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
75015 Bretten
Erdbestattungsreihengrab
Urnenreihengrab
Die 12 Friedhöfe in Bretten nehmen zusammen 11,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bretten ist der größte mit 5,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.310 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 480 m entfernt, der entlegenste 5,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bretten rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bretten, Friedhofsverwaltung im Bürger- und Ordnungsamt
Untere Kirchgasse 975015 Bretten
07252 921-324
- Sprechzeiten
- Montag und Mittwoch 8 bis 16.30 UhrDienstag 8 bis 13 UhrDonnerstag 8 bis 18 UhrFreitag 8 bis 13 Uhr
Die 12 Friedhöfe in Bretten, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Bretten | 5,6 ha | 480 m | 53 Anlagen, nächste 110 m | Bretten Bernhardushaus, 230 mBus 141, Bus 144, Bus 146, Bus 733 | keine Angabe |
| Friedhof Diedelsheim | 1,4 ha | 2,2 km | 14 Anlagen, nächste 80 m | Diedelsheim Friedhof, 120 mBus 146 | christlich |
| Friedhof Bauerbach | 6.570 m² | 5,3 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Bauerbach, 660 mBahn S4 | keine Angabe |
| Friedhof Gölshausen | 6.060 m² | 1,6 km | 14 Anlagen, nächste 50 m | Gölshausen Kirche, 210 mBus 160 | keine Angabe |
| Friedhof Rinklingen | 5.320 m² | 2 km | 4 Anlagen, nächste 40 m | Rinklingen Kirche, 210 mBus 146 | keine Angabe |
| Friedhof Ruit | 5.310 m² | 3,5 km | 4 Anlagen, nächste 130 m | Ruit Ortsmitte, 150 mBus 141 | keine Angabe |
| Friedhof Büchig | 5.000 m² | 3,9 km | 11 Anlagen, nächste 60 m | Büchig Hügellandstraße, 150 mBus 141 | keine Angabe |
| Friedhof Neibsheim | 4.850 m² | 4,1 km | 18 Anlagen, nächste 50 m | Neibsheim Kirche, 210 mBus 141 | keine Angabe |
| Friedhof Dürrenbüchig | 4.840 m² | 4,9 km | 2 Anlagen, nächste 20 m | Dürrenbüchig Ortsmitte, 290 m | keine Angabe |
| Friedhof Sprantal | 4.820 m² | 3,9 km | keine erfasst | Sprantal, 360 mBus 733 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 4.020 m² | 2 km | 8 Anlagen, nächste 40 m | Diedelsheim Rathaus, 170 mBus 146 | keine Angabe |
| Ehemaliger Jüdischer Friedhof | 1.000 m² | 600 m | 26 Anlagen, nächste 80 m | Wannenweg, 90 mBus 733 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bretten kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bretten (hier) | - | 1.680,00 €Erdbestattungsreihengrab | 700,00 €Urnenreihengrab |
| Pforzheim | 16,2 km | 2.155,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 876,00 €Urnengemeinschaftsgrab |
| Vaihingen an der Enz | 21,6 km | 2.266,00 €Erdreihengrab | 1.171,00 €Anonymes Urnengrab |
| Kraichtal | 10,8 km | 2.292,00 €Erdreihengrab für Personen im Alter von zehn und mehr Jahren | 788,00 €Anonyme Urnenbestattung |
| Heilbronn | 39,1 km | 2.324,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, einfach belegbar | 1.126,00 €Anonymes Urnengrab |
| Karlsruhe | 22,4 km | 2.340,00 €Erdbestattungsreihengrab | 2.076,00 €Urnenreihengrab |
| Sinsheim | 25,6 km | 2.544,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahre | 1.319,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Rappenau | 36,5 km | 2.745,00 €Reihengrab für Sargbestattungen, Erwachsenengrab | 1.280,00 €Anonymes Urnenfeld |
| Am meisten zu sparen | bis 39,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Bretten kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenverzeichnis 1. Änderung, Anlage zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bretten, beschlossen am 29.09.2020, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1888 am 30.09.2020, in Kraft seit 01.10.2020.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErdbestattungsreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bretten. Das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren zugeteilt; eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich, und nach Absatz 3 kann es auch später nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Nach Paragraf 22 Absatz 4 muss der Verantwortliche die Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit herrichten und pflegen. Auf Antrag kann die Stadt nach Paragraf 11 Absatz 2 die Zubettung einer Urne gestatten, wenn die verbleibende Zeit mindestens der Ruhezeit von Urnen entspricht. | 1.210,00 € | 470,00 € | 1.680,00 € | 25 | Ziffer 1.1 und Ziffer 3.5.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| ErdbestattungswahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag erneut verliehen werden, für die volle oder eine anteilige Nutzungszeit. Wahlgräber können ein- oder mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein; in einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig, die zweite kostet nach Ziffer 3.5.3 dann 530 statt 470 Euro. | 2.410,00 € | 470,00 € | 2.880,00 € | 25 | Ziffer 2.1 und Ziffer 3.5.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| KinderwahlgrabDie Ruhezeit bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung 15 Jahre, das Nutzungsrecht am Wahlgrab dagegen 25 Jahre. Die Bestattungsgebühr für Kinder bis 10 Jahre liegt nach Ziffer 3.5.2 bei 280 statt 470 Euro. | 910,00 € | 280,00 € | 1.190,00 € | 25 | Ziffer 2.2 und Ziffer 3.5.2 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Bretten überhaupt. Das Urnenreihengrab wird für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren zugeteilt, eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Herrichten und Pflege obliegen nach Paragraf 22 Absatz 4 dem Verantwortlichen. | 520,00 € | 180,00 € | 700,00 € | 15 | Ziffer 1.2 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Urnenreihengrab mit PflegeDas günstigste pflegefreie Grab in Bretten. Schon der Name der Gebührenposition sagt, dass die Pflege in der Gebühr steckt, und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung bestätigt es im Wortlaut: Die Grabanlage wird von der Stadt angelegt und unterhalten. Jeder Urne wird in der Grabanlage für anonyme Feuerbestattungen ein bestimmter Platz zugewiesen; Namen oder sonstige Hinweise auf die verstorbene Person dürfen nicht angebracht werden, Grabmale nicht errichtet werden. Die Beisetzung erfolgt ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf Zeitpunkt und Stelle. | 700,00 € | 180,00 € | 880,00 € | 15 | Ziffer 1.3 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht wird auf 15 Jahre verliehen. In einem Urnenwahlgrab sind bis zu vier Urnen zulässig, sofern die Ruhezeit der zuvor beigesetzten Urne nicht überschritten wird; die Beisetzungsgebühr von 180 Euro fällt je Urne an. | 1.970,00 € | 180,00 € | 2.150,00 € | 15 | Ziffer 2.3 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung |
| Urnenbaumgrab mit Pflege und SchrifttafelBaumgräber sind Urnenwahlgräber für bis zu zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt durch die Stadt; Grabbepflanzung und Grabschmuck in jeglicher Form sind unzulässig. Als Grabplatte ist ausschließlich eine Natursteinplatte von 50 mal 50 mal 5 Zentimetern zu verwenden, die Kosten der Beschriftung trägt der Nutzungsberechtigte und die Bearbeitung muss ein zugelassener Steinmetzbetrieb übernehmen. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen ohne Überurne. Auf den vorhandenen Baumbestand besteht kein Anspruch, eine Ersatzpflanzung bei Abgang des Baumes ist vorgesehen. | 1.250,00 € | 180,00 € | 1.430,00 € | 15 | Ziffer 2.4 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung |
| Urnentafelgrab mit Pflege und SchrifttafelUrnentafelgräber sind Urnenwahlgräber für zwei Urnen in der zugeordneten Fläche. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, die Anlage und Pflege der Bestattungsfläche erfolgt durch die Stadt; Grabbepflanzung und Grabschmuck sind unzulässig. Die Belegung erfolgt fortlaufend und ist nicht wählbar. Beschriftet werden ausschließlich die angebrachten Natursteintafeln, mindestens mit Vor- und Zuname sowie Geburts- und Sterbejahr; die Kosten der Beschriftung trägt der Nutzungsberechtigte. Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen ohne Überurne. | 1.420,00 € | 180,00 € | 1.600,00 € | 15 | Ziffer 2.5 und Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses 1. Änderung sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Bretten
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bretten?
- In Bretten sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 11,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bretten?
- Friedhof Bretten ist mit 5,6 ha der größte Friedhof in Bretten. Er liegt 480 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bretten?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bretten gelten 25 Jahre für Leichen nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Urnen nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 6 Jahre für Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene nach Paragraf 8 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgräber für Erdbestattungen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgräber, auch als Baum- und Tafelgrab nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Bretten?
- Ein Grab in Bretten kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 700,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenverzeichnis 1. Änderung, Anlage zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bretten, beschlossen am 29.09.2020, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1888 am 30.09.2020, in Kraft seit 01.10.2020.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bretten zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bretten ist Stadt Bretten, Friedhofsverwaltung im Bürger- und Ordnungsamt zuständig, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten, Telefon 07252 921-324. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bretten, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenverzeichnis 1. Änderung, Anlage zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bretten beschlossen am 29.09.2020, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1888 am 30.09.2020, in Kraft seit 01.10.2020
- 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bretten (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 29.09.2020, ausgefertigt am 30.09.2020, Vorlage 115/2020, in Kraft seit 01.10.2020, fasst in Paragraf 2 das Gebührenverzeichnis neu
- Friedhofssatzung der Stadt Bretten (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) mit den Ruhezeiten, den Nutzungszeiten und der Pflegezuständigkeit vom 23.06.2015, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1614 am 01.07.2015, in Kraft seit 02.07.2015, ersetzt die Friedhofssatzung vom 17.05.2011
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Bretten, Abschnitt Friedhof Seite zuletzt am 06.08.2026 bearbeitet, führt unter Friedhof genau drei Dateien: Friedhofssatzung, 1. Satzung zur Änderung und Anlage Gebührenverzeichnis 1. Änderung
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.