Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Karlsruhe · Baden-Württemberg · AGS 08212000

Friedhofsgebühren Karlsruhe: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Stadtrecht 7/9, vom 17.12.1991, zuletzt geändert am 16./17./18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 32 Friedhöfe der Stadt Karlsruhe, Friedhofs- und Bestattungsamt, nicht für einzelne.

0,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrab im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofs, Kinder unter zwei Jahren

33.063,00 €
Teuerstes Grab

Gruft auf dem Hauptfriedhof, dritte Größe, Eckplatz

16
Grabarten in der Satzung
6 Jahre
Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres

Paragraf 11 Nummer 1 Buchstabe d der Friedhofsatzung

Was ein Grab in Karlsruhe kostet

Kurz beantwortet

In Karlsruhe kostet das günstigste Grab 0,00 € (Reihengrab im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofs, Kinder unter zwei Jahren), das teuerste 33.063,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Stadtrecht 7/9, vom 17.12.1991, zuletzt geändert am 16./17./18.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 10 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofs, Kinder unter zwei JahrenGebührenfrei, ebenso die Bestattung.0,00 €0,00 €0,00 €6 J.Ziffer 1.1.4 und 4.1.3
Reihengrab im Kinderfeld, Kinder bis zum vollendeten zehnten LebensjahrGebührenfrei, ebenso die Bestattung.0,00 €0,00 €0,00 €15 J.Ziffer 1.1.3 und 4.1.2
ErdbestattungsreihengrabDie günstigste Erdbestattung in Karlsruhe.877,00 €1.463,00 €2.340,00 €20 J.Ziffer 1.1.1 und 4.1.1
Erdbestattungsreihengrab in Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach oder WolfartsweierDort beträgt die Ruhezeit 25 statt 20 Jahre.1.096,00 €1.463,00 €2.559,00 €25 J.Ziffer 1.1.2 und 4.1.1
Anonymes Erdbestattungsreihengrab1.138,00 €1.463,00 €2.601,00 €20 J.Ziffer 1.1.5 und 4.1.1
Erdbestattungswahlgrab an Wegen und in Feldern100 Euro je Jahr und Grabstelle.2.000,00 €1.463,00 €3.463,00 €20 J.Ziffer 2.1.1 und 4.1.1
Erdbestattungswahlgrab an bevorzugten Plätzen154 Euro je Jahr und Grabstelle.3.080,00 €1.463,00 €4.543,00 €20 J.Ziffer 2.1.2 und 4.1.1
Gruft auf dem Hauptfriedhof, erste Größe, eintürig267 Euro je Jahr, bei fünfzig Jahren Ruhezeit in der Gruftenhalle.13.350,00 €1.463,00 €14.813,00 €50 J.Ziffer 3.4.1 und 4.1.1
Gruft auf dem Hauptfriedhof, zweite Größe, zweitürig449 Euro je Jahr.22.450,00 €1.463,00 €23.913,00 €50 J.Ziffer 3.4.2 und 4.1.1
Gruft auf dem Hauptfriedhof, dritte Größe, Eckplatz632 Euro je Jahr.31.600,00 €1.463,00 €33.063,00 €50 J.Ziffer 3.4.3 und 4.1.1

Urne: 6 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDie günstigste Urnenbeisetzung in Karlsruhe.791,00 €1.285,00 €2.076,00 €20 J.Ziffer 1.2.1 und 4.2.1
Anonymes UrnenreihengrabDas anonyme Urnengrab kostet 501 Euro mehr als das gewöhnliche.1.292,00 €1.285,00 €2.577,00 €20 J.Ziffer 1.2.2 und 4.2.1
UrnenwahlgrabDie Satzung nennt 93 Euro je Jahr. Das Nutzungsrecht muss mindestens die Ruhezeit von zwanzig Jahren abdecken.1.860,00 €1.285,00 €3.145,00 €20 J.Ziffer 2.2 und 4.2.1
Nische in einem Kolumbarium oder einer Urnengruft176 Euro je Jahr.3.520,00 €1.285,00 €4.805,00 €20 J.Ziffer 3.1.1 und 4.2.1
Nische im Kellergeschoss des Bürklinschen Mausoleums194 Euro je Jahr.3.880,00 €1.285,00 €5.165,00 €20 J.Ziffer 3.3 und 4.2.1
Nische im Obergeschoss des Bürklinschen Mausoleums313 Euro je Jahr.6.260,00 €1.285,00 €7.545,00 €20 J.Ziffer 3.2 und 4.2.1

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung, Erwachsene und Kinder über zehn Jahre1.463,00 €Ziffer 4.1.1
Erdbestattung, Kinder bis zu zehn Jahren0,00 €Ziffer 4.1.2
Feuerbestattung einschließlich Einäscherung, Erwachsene und Kinder über zehn Jahre1.285,00 €Ziffer 4.2.1
davon Anteil des Krematoriums430,00 €Ziffer 4.2.1.2
Feuerbestattung, Kinder bis zu zehn Jahren0,00 €Ziffer 4.2.2
Einäscherung mit Trauerfeier, wenn die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird983,00 €Ziffer 4.5.1.1
Abzug von der Bestattungsgebühr bei Verzicht auf die Trauerhalle365,00 €Ziffer 4.3.2.1
Abzug von der Bestattungsgebühr bei Verzicht auf die Leichenhalle130,00 €Ziffer 4.3.1
Zuschlag für das Tiefergraben einer Grabstätte326,00 €Ziffer 4.4.1
Zuschlag für einen Grabaushub über Normalgröße141,00 €Ziffer 4.4.2
Öffnen und Schließen der Leichenhalle nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen150,00 €Ziffer 4.4.3.2
Benutzung des Sektionsraumes240,00 €Ziffer 4.4.4
Amtsärztliche Leichenschau66,00 €Ziffer 4.4.5
Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung, je Jahr87,00 €Ziffer 3.1.2
Baumpatenschaft an Wegen, je Jahr141,00 €Ziffer 6.1
Baumpatenschaft in Feldern, je Jahr188,00 €Ziffer 6.2
Umbettung eines Erdbestatteten vor Ablauf der Ruhezeit4.255,00 €Ziffer 5.1.1.1
Umbettung eines Erdbestatteten nach Ablauf der Ruhezeit3.309,00 €Ziffer 5.1.1.2
Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts2.837,00 €Ziffer 5.2.1
Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher Friedhöfe477,00 €Ziffer 5.3.1
Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts391,00 €Ziffer 5.4.1
Beisetzung einer Urne von auswärts467,00 €Ziffer 5.4.2
Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung33,00 €Ziffer 9.1
Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Stadtrecht 7/9, vom 17.12.1991, zuletzt geändert am 16./17./18.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.276,00 €

Urnenreihengrab in Karlsruhe, über 20 Jahre, das sind 363,80 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 1.2.1 und 4.2.1791,00 €
Beisetzung der UrneZiffer 4.1.11.285,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.076,00 €

Die günstigste Urnenbeisetzung in Karlsruhe.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, Stadtrecht 7/9, vom 17.12.1991, zuletzt geändert am 16./17./18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Kindergräber und Kinderbestattungen sind in Karlsruhe gebührenfrei, bei Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Unter allen erfassten Gemeinden steht Karlsruhe damit allein.
  • Die Feuerbestattungsgebühr von 1.285 Euro enthält die Einäscherung selbst; auf das Krematorium entfallen davon 430 Euro. In den meisten anderen Gemeinden berechnet der Bestatter die Einäscherung getrennt. Das Urnengrab in Karlsruhe erscheint im Vergleich deshalb um diesen Betrag teurer, als es der reinen Friedhofsgebühr entspräche.
  • Wahlgräber und Urnennischen kosten je Jahr, nicht einmalig. Wir rechnen den Jahressatz auf die Ruhezeit von zwanzig Jahren hoch, weil das Nutzungsrecht mindestens die Ruhezeit abdecken muss. Wer länger erwirbt, zahlt entsprechend mehr.
  • Zur Abräumung eines Grabes nennt das Gebührenverzeichnis keinen Betrag. Ziffer 7.1 sagt nur, dass nicht erfasste Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden.
  • Ob bei den anonymen Gräbern die Pflege enthalten ist, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Wir führen sie als pflegefrei, weil es dort keine zu pflegende Einzelgrabstelle gibt.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.