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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08221000

Alle 16 Friedhöfe in Heidelberg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06221 5828050
Stadt Heidelberg, Landschafts- und Forstamt, Regiebetrieb Friedhöfe

69115 Heidelberg

1.920,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern

709,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabfelder

16
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 16 Friedhöfe in Heidelberg nehmen zusammen 43,3 ha ein

Kurz beantwortet

Heidelberg hat 16 benannte Friedhöfe mit zusammen 43,3 ha. Der größte ist Bergfriedhof Heidelberg mit 15,9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Neuenheim mit 1,4 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Heidelberg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Bergfriedhof Heidelberg ist der größte mit 15,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,5 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,4 km entfernt, der entlegenste 7,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 16 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 15 von 16 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 3 der 16 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Heidelberg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Heidelberg, Landschafts- und Forstamt, Regiebetrieb Friedhöfe

Steigerweg 20
69115 Heidelberg
06221 5828050
Sprechzeiten
Die Friedhofsverwaltung von Heidelberg im Netz

Die 16 Friedhöfe in Heidelberg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Bergfriedhof Heidelberg15,9 ha1,4 km14 Anlagen, nächste 110 mSteigerweg, 130 mBus 28, Bus 39keine Angabe
Friedhof Heidelberg-Handschuhsheim5,7 ha2,7 km9 Anlagen, nächste 100 mBurgstraße, 320 mTram 5, Tram 21, Tram 26keine Angabe
Friedhof Kirchheim4,7 ha4,7 km6 Anlagen, nächste 150 mKirchheim Friedhof, 180 mTram 26keine Angabe
Ehrenfriedhof3,2 ha1,9 km3 Anlagen, nächste 230 mRohrbacher Grenzweg, 450 mBus 28, Bus 39keine Angabe
Friedhof Heidelberg-Rohrbach2,7 ha3,7 km19 Anlagen, nächste 110 mRohrbach Friedhof, 140 mkeine Angabe
Friedhof Heidelberg-Wieblingen2,4 ha4,5 km11 Anlagen, nächste 110 mWieblingen Nord, 160 mBus 35keine Angabe
Friedhof Pfaffengrund1,8 ha3 km4 Anlagen, nächste 90 mHenkel-Teroson-Straße, 500 mTram 22, Bus M2keine Angabe
Friedhof Ziegelhausen / Köpfel1,5 ha4 km4 Anlagen, nächste 70 mZiegelhausen, Köpfel, 320 mkeine Angabe
Neuer Friedhof Schlierbach1 ha5,2 km12 Anlagen, nächste 60 mGutleuthofhang, 70 mchristlich
Alter Friedhof Ziegelhausen9.910 m²4,9 km14 Anlagen, nächste 200 mFriedhof, 80 mBus 36Akeine Angabe
Alter Friedhof Wieblingen9.660 m²3,6 km14 Anlagen, nächste 70 mWieblingen Mitte, 250 mTram 5, Bus 36, Bus 36E, Bus 1009keine Angabe
Jüdischer Friedhof8.500 m²1,6 km14 Anlagen, nächste 120 mBergfriedhof, 220 mTram 23, Tram 24, Bus 28, Bus 29jüdisch
Friedhof Neuenheim8.020 m²1,4 km11 Anlagen, nächste 100 mWielandtstraße, 170 mBus 31, Bus M5christlich
Friedhof Peterstal4.610 m²6 km3 Anlagen, nächste 30 mLöwen, 370 mBus 34, Bus 37, Bus M4keine Angabe
Alter Friedhof Schlierbach1.930 m²5 km11 Anlagen, nächste 50 mGutleuthofweg, 80 mkeine Angabe
Friedhof Heidelberg-Grenzhof900 m²7,2 kmkeine erfasstGrenzhof, 500 mBus 1013keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Heidelberg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heidelberg (hier)-1.920,00 €Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern709,00 €Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabfelder
Worms34,3 km2.195,00 €Reihengrabstätte für Personen über 6 Jahren1.337,00 €Urnenreihengrabstätte
Kraichtal31 km2.292,00 €Erdreihengrab für Personen im Alter von zehn und mehr Jahren788,00 €Anonyme Urnenbestattung
Ludwigshafen am Rhein19,8 km2.366,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, Erwachsene und Kinder über 6 Jahre1.348,00 €Reihengrab für Urnenbeisetzungen
Mannheim18,7 km2.370,00 €Erdreihengrab für die Dauer der Ruhezeit1.092,00 €Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit
Wald-Michelbach20,4 km2.507,50 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren1.050,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Sinsheim23,9 km2.544,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahre1.319,00 €Urnenreihengrab
Bad Rappenau35 km2.745,00 €Reihengrab für Sargbestattungen, Erwachsenengrab1.280,00 €Anonymes Urnenfeld
Am meisten zu sparenbis 35 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Heidelberg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Stadt Heidelberg über die Bestattungsgebühren, Bestattungsgebührensatzung BGS, Ortsrecht 7.5, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage A 7.5, vom 20.12.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 10 JahreDas Grab wird nur einmal belegt. Eine Verlängerung der Zuteilungszeit ist nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit räumt die Stadt die Grabstätte nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung selbst ab.1.390,00 €1.190,00 €2.580,00 €18Nummer 4.1.1 und Nummer 2.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Reihengrab für Kinder unter 10 JahreDie Beisetzungsgebühr der Nummer 2.1 ermäßigt sich nach Nummer 1.4 für Kinder unter zehn Jahren um 50 Prozent, also von 1.190 auf 595 Euro. Die Grabnutzungsgebühr der Nummer 4.1.2 ist von dieser Ermäßigung nicht erfasst.680,00 €595,00 €1.275,00 €18Nummer 4.1.2 sowie Nummer 2.1 in Verbindung mit Nummer 1.4 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Reihengrab in gärtnergepflegten GemeinschaftsgrabfeldernDas günstigste Erdgrab in Heidelberg, aber nicht pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung gibt die Grabstätte nur gegen den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrages mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, dessen Laufzeit der Ruhezeit entspricht. Was dieser Vertrag kostet, steht nicht in der Satzung.730,00 €1.190,00 €1.920,00 €18Nummer 4.1.3 und Nummer 2.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
UrnenreihengrabDas Grab nimmt nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofsordnung nur eine Urne auf.770,00 €249,00 €1.019,00 €18Nummer 4.1.4 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Anonymes UrnengrabParagraf 10 Absatz 2 Nummer 8 der Friedhofsordnung führt die anonyme Urnenreihengrabstätte als eigene Grabart. Die Urne wird in einer Gemeinschaftsanlage beigesetzt, die genaue Lage wird nicht bekanntgegeben, eine zu pflegende Einzelgrabstelle gibt es deshalb nicht. Das Feld liegt nur auf dem Bergfriedhof.710,00 €249,00 €959,00 €18Nummer 4.1.5 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Besonderes Urnengrab einschließlich Namensplatte, nur Friedhof KirchheimDie Namensplatte ist im Preis enthalten. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei.980,00 €249,00 €1.229,00 €18Nummer 4.1.6 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter GemeinschaftsgrabfelderDie günstigste Grabstelle in Heidelberg, aber nicht pflegefrei. Voraussetzung ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung ein Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG über die Dauer der Ruhezeit. Dessen Preis steht nicht in der Satzung.460,00 €249,00 €709,00 €18Nummer 4.1.7 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Besonderes Reihengrab einschließlich Namensplatte, nur Friedhof KirchheimDie Namensplatte ist im Preis enthalten. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei.1.300,00 €1.190,00 €2.490,00 €18Nummer 4.1.8 und Nummer 2.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Wahlgrab für Erdbestattungen, Einzelgrab in 1. ReiheJede weitere Grabstelle derselben Grabstätte kostet nach Nummer 4.2.2 zusätzlich 2.860 Euro. Der erneute Erwerb des Nutzungsrechts wird nach Nummer 4.6 anteilig nach der Dauer der Verlängerung berechnet, ein Jahr also mit einem Fünfundzwanzigstel von 2.750 Euro.2.750,00 €1.190,00 €3.940,00 €25Nummer 4.2.1 und Nummer 2.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Wahlgrab für Erdbestattungen, Einzelgrab in 2. und 3. ReiheJede weitere Grabstelle derselben Grabstätte kostet nach Nummer 4.2.4 zusätzlich 2.600 Euro.2.420,00 €1.190,00 €3.610,00 €25Nummer 4.2.3 und Nummer 2.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Wahlgrab für Erdbestattungen, Einzelgrab in gärtnergepflegten GemeinschaftsgrabfeldernNicht pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung verlangt einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG über die Nutzungszeit. Jede weitere Grabstelle kostet nach Nummer 4.2.6 zusätzlich 2.950 Euro.2.730,00 €1.190,00 €3.920,00 €25Nummer 4.2.5 und Nummer 2.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Urnenwahlgrab, Einzelgrab in 1. ReiheIn einem Urnenwahlgrab dürfen nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Gebühr gilt für die Grabstelle, jede Beisetzung kostet zusätzlich 249 Euro.2.195,00 €249,00 €2.444,00 €25Nummer 4.3.1 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Urnenwahlgrab, Einzelgrab in 2. Reihe1.980,00 €249,00 €2.229,00 €25Nummer 4.3.2 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Besonderes UrnenwahlgrabIn einem besonderen Urnenwahlgrab dürfen nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung sechs Urnen beigesetzt werden.2.470,00 €249,00 €2.719,00 €25Nummer 4.3.3 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
BaumgrabPflegefrei nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung: Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Stadt. Grabmale, Einfassungen und eine Beschriftung der Grabstätte sind nach Paragraf 14 Absatz 4 nicht zulässig, die Namen der Verstorbenen führt die Stadt an zentraler Stelle. In einer Baumgrabstätte dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.2.460,00 €249,00 €2.709,00 €25Nummer 4.3.4 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Urnenwahlgrab in gärtnergepflegten GemeinschaftsgrabfeldernNicht pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung verlangt einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG über die Nutzungszeit.2.185,00 €249,00 €2.434,00 €25Nummer 4.3.5 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Baumgrab in gärtnergepflegten GemeinschaftsgrabfeldernDas Grab kostet nur halb so viel wie das Baumgrab der Nummer 4.3.4, weil die Pflege hier nicht die Stadt trägt: Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung verlangt für jede Grabstätte in einem gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeld einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG. Wir führen es deshalb nicht als pflegefrei.1.255,00 €249,00 €1.504,00 €25Nummer 4.3.6 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Urnennische in Mauern und StelenDie Nische nimmt bis zu zwei Urnen auf.2.200,00 €249,00 €2.449,00 €25Nummer 4.4.1 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Urnennische im denkmalgeschützten Gebäudeteil des KrematoriumsDas teuerste Grab in Heidelberg.3.600,00 €249,00 €3.849,00 €25Nummer 4.4.2 und Nummer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses A 7.5
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Heidelberg

Häufige Fragen zu Heidelberg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Heidelberg?
In Heidelberg sind 16 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 43,3 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Heidelberg?
Bergfriedhof Heidelberg ist mit 15,9 ha der größte Friedhof in Heidelberg. Er liegt 1,4 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Heidelberg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Heidelberg gelten 18 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung, Regelfall auf allen städtischen Friedhöfen nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung auf dem Friedhof Peterstal, abweichend wegen der Bodenverhältnisse nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Heidelberg?
Ein Grab in Heidelberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabfelder mit 709,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Heidelberg über die Bestattungsgebühren, Bestattungsgebührensatzung BGS, Ortsrecht 7.5, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage A 7.5, vom 20.12.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
Wer ist für die Friedhöfe in Heidelberg zuständig?
Für die Friedhöfe in Heidelberg ist Stadt Heidelberg, Landschafts- und Forstamt, Regiebetrieb Friedhöfe zuständig, Steigerweg 20, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 5828050. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Heidelberg, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.