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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Mannheim, Baden-Württemberg, AGS 08222000

Friedhofsgebühren in Mannheim, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Mannheim und nicht für einzelne. Träger ist Eigenbetrieb Friedhöfe Mannheim der Stadt Mannheim.

1.092,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit, mit Beisetzung

5.838,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 3er Nische, mit Beisetzung

20
Grabarten in der Satzung
15 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung Erwachsener

Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung

Was ein Grab in Mannheim kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Mannheim führt 20 Grabarten. Die günstigste ist Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit mit 1.092,00 €, die teuerste Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 3er Nische mit 5.838,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Mannheim

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 3,00 QuadratmeterDas günstigste Erdwahlgrab in Mannheim und die kleinste der drei festen Größen. Wahlgräber sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Grabstätten, an denen die Friedhöfe Mannheim auf schriftlichen Antrag ein Nutzungsrecht für mindestens 15 Jahre verleihen und deren Lage im Benehmen mit den Angehörigen bestimmt wird. Eine Stelle nimmt nach Absatz 5 zwei Särge übereinander auf, deshalb spricht der Tarif von 2 Personen. Nach Absatz 7 dürfen in einem Wahlgrab auch Urnen beigesetzt werden, für die dann erneut die Feuerbestattungsgebühr anfällt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.1.2 je weiterem Jahr 80 Euro und ist nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 4 nur auf schriftlichen Antrag und nur für das gesamte Grab möglich. Wer die Trauerhalle mitbenutzen will, zahlt statt 1.631 Euro nach Ziffer 1.1.1 1.984 Euro Bestattungsgebühr, also 353 Euro mehr. Für Anlage und Pflege ist nach Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 26 Absatz 1 die nutzungsberechtigte Person zuständig; dieses Grab ist nicht pflegefrei.1.411,00 €1.631,00 €3.042,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.1.1 und Ziffer 1.2.1
Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 4,50 QuadratmeterDie mittlere der drei festen Größen. Für anderthalb Quadratmeter mehr Fläche verlangt der Tarif 257 Euro mehr als beim Grab bis 3,00 Quadratmeter, die Personenzahl bleibt bei zwei. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2.2 je weiterem Jahr 93 Euro. Nach Paragraf 21 Absatz 7 der Friedhofs- und Bestattungsordnung sind grababdeckende Steinplatten auf Erdgräbern zulässig, außer im Parkfeld, bei Reihengräbern und bei Rasengräbern. Das hat eine teure Folge, die im Gebührenverzeichnis nirgends steht: Deckt die Platte mehr als 50 Prozent der Fläche ab, steigt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2 von 15 auf 30 Jahre, und das Nutzungsrecht muss nach Paragraf 15 Absatz 4 mindestens bis zum Ende der Ruhezeit verlängert werden. Fünfzehn zusätzliche Jahre kosten dann 1.395 Euro. Die Pflege bleibt Sache der Angehörigen.1.668,00 €1.631,00 €3.299,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.2.1 und Ziffer 1.2.1
Erdwahlgrab für 4 Personen bis einschließlich 8,00 QuadratmeterDas große Familiengrab. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach dem Wortlaut des Tarifs bis zu vier Personen bestattet werden können, bei zwei Särgen übereinander je Stelle also zwei Stellen nebeneinander. Jede Bestattung löst die Bestattungsgebühr erneut aus; werden mehrere Familienangehörige gleichzeitig bestattet, ermäßigt sich nach Ziffer 1.3.3 die Gebühr der Ziffer 1.1.1 für jede weitere Bestattung um 50 Prozent. Nach Paragraf 15 Absatz 5 sind in einem bereits belegten Wahlgrab weitere Erdbestattungen erst möglich, wenn die Ruhezeit eines Bestatteten abgelaufen ist, und nach Absatz 6 müssen die Angehörigen die Mehrkosten tragen, wenn für das erneute Ausheben Grabmal oder Fundament entfernt werden müssen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.3.2 je weiterem Jahr 143 Euro. Nicht pflegefrei.2.487,00 €1.631,00 €4.118,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.3.1 und Ziffer 1.2.1
Rasengrab in Reihenlage für 2 Personen bis einschließlich 4,50 QuadratmeterDie Grabart, bei der man sich am leichtesten verrechnet. Rasengräber in Reihenlage sind nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Erdwahlgräber in einem Rasengrabfeld, die Lage weisen die Friedhöfe Mannheim zu. Der Absatz nennt eine pflegefreie oder pflegeleichte individuelle Gestaltungsmöglichkeit, und genau dieses Wort führt in die Irre: Er regelt die Gestaltung, nicht die Kostenträgerschaft der Pflege. Die amtliche Grabmalbestimmung zum Rasengrab teilt die Fläche auf. Am Kopfende legen die Friedhöfe Mannheim einen 80 cm breiten Pflanzstreifen an, der den Nutzungsberechtigten nach der Bestattung zur eigenen Ausgestaltung zur Verfügung steht und in dem auch das Grabmal stehen muss; nur die restliche Fläche wird eingesät und vom Betrieb gemäht. Einfassungen, Schrittplatten und Abdeckungen sind nicht zugelassen. Wir führen das Rasengrab deshalb nicht als pflegefrei. Es kostet 795 Euro mehr als das gleich große gewöhnliche Erdwahlgrab; die Satzung sagt nirgends, dass dieser Aufschlag ein Pflegeentgelt wäre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.5.2 je weiterem Jahr 146 Euro.2.463,00 €1.631,00 €4.094,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.5.1, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung sowie die Grabmalbestimmung zum Rasengrab
Wahlgrab im Muslimischen Grabfeld des HauptfriedhofsDie einzige Grabart mit einer Laufzeit von 50 Jahren. Das Muslimische Grabfeld auf dem Hauptfriedhof richtet die Gräber nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nach religiöser Vorstellung aus; ein ewiges Ruherecht im weiteren Sinne wird durch den Ersterwerb von 50 Jahren und die spätere Verlängerungsoption erworben. Passend dazu setzt Paragraf 11 Absatz 2 Satz 3 die Ruhezeit dort auf 50 Jahre. Umgerechnet ist dieses Grab das billigste Erdwahlgrab der Stadt: 3.499 Euro auf 50 Jahre sind 70 Euro im Jahr, während das kleinste gewöhnliche Erdwahlgrab mit 1.411 Euro auf 15 Jahre bei 94 Euro liegt. Der Verlängerungssatz von 65 Euro je weiterem Jahr nach Ziffer 4.1.6.2 bestätigt die Größenordnung. Paragraf 17 Absatz 6 lässt für Bestattungen, bei denen die Religionszugehörigkeit es vorsieht, die sarglose Erdbestattung im Tuch zu; das Bestattungspersonal müssen die Angehörigen dann selbst stellen. Eine eigene Bestattungsgebühr für das Grabfeld nennt das Verzeichnis nicht, es gilt der Satz für Erdbestattungen im Wahlgrab.3.499,00 €1.631,00 €5.130,00 €50 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.6.1 und Ziffer 1.2.1
Erdreihengrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Erdgrab in Mannheim, 2.370 Euro für Nutzung und Bestattung zusammen. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Reihe nach belegt, von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben; nach Absatz 2 wird darin grundsätzlich nur ein Toter bestattet. Eine Verlängerung sieht weder die Ordnung noch das Gebührenverzeichnis vor, das Grab endet also mit den 15 Jahren. Die Friedhöfe Mannheim weisen nach Absatz 3 durch öffentliche Bekanntmachung und Hinweistafeln am Grabfeld auf den Ablauf hin; danach müssen Grabmal und Grabzubehör binnen drei Monaten entfernt werden, sonst räumt der Betrieb ohne weitere Nachricht und ohne Aufbewahrungspflicht. Auffällig ist das Verhältnis der beiden Posten: Die Bestattung kostet mit 1.358 Euro mehr als das Grab selbst mit 1.012 Euro. Für Anlage und Pflege ist nach Paragraf 26 Absatz 1 die verfügungsberechtigte Person zuständig; nicht pflegefrei.1.012,00 €1.358,00 €2.370,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.2.1 und Ziffer 1.2.2
Kinderwahlgrab in Reihenlage für Kinder bis zur Vollendung des 2. LebensjahresDie einzige Grabart, die nur Kindern offensteht. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nimmt sie Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres auf, wird anders als sonstige Wahlgräber der Reihe nach und ausschließlich für eine Bestattung belegt und von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 zehn statt fünfzehn Jahre, entsprechend läuft auch das Nutzungsrecht zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.2 je weiterem Jahr 40 Euro. Mit 467 Euro Grabgebühr und 1.034 Euro Bestattungsgebühr ist es das günstigste Erdgrab überhaupt, es steht aber nur diesem Personenkreis offen und geht deshalb nicht in den allgemeinen Preisvergleich ein. Die Grabmalbestimmung lässt eine Einfassung von 100 mal 65 cm und eine Vollabdeckung zu. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig.467,00 €1.034,00 €1.501,00 €10 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.3.1 und Ziffer 1.2.3

13 Grabarten für die Urne in Mannheim

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenwahlgrab für 4 Aschenurnen bis 1,00 QuadratmeterDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden; jede Beisetzung kostet zusätzlich die 575 Euro aus Grund- und Beisetzungsgebühr. Urnenwahlgräber sind nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Grabstätten für Urnen im Erdreich, an denen ein Nutzungsrecht für mindestens 15 Jahre verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit den Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Die Friedhöfe Mannheim bieten diese Größe in einer Altanlage und einer Neuanlage an, die sich nur in den Grabmalmaßen unterscheiden; die Altanlage kennt zusätzlich Grabflächen von 0,75 Quadratmetern. Derselbe Tarif deckt auch das Urnenwahlgrab mit Pflege ab, das nach Absatz 3 Satz 5 zwingend an einen Dauergrabpflegevertrag gleicher Laufzeit mit dem Konzessionär gebunden ist; dessen Preis steht in keiner Satzung, deshalb ist auch diese Ausführung hier nicht als pflegefrei geführt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.1.2 je weiterem Jahr 86 Euro.1.415,00 €575,00 €1.990,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.1.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3
Urnenwahlgrab für 8 Aschenurnen bis 1,40 QuadratmeterDie größere der beiden festen Urnenwahlgrabgrößen, für bis zu acht Aschenurnen auf 1,40 Quadratmetern. Sie kostet 519 Euro mehr als das Grab bis 1,00 Quadratmeter und nimmt dafür doppelt so viele Urnen auf, ist also je Urne die günstigere Wahl, sofern die Familie den Platz auch braucht. Wer noch mehr Fläche will, zahlt nach Ziffer 4.4.3.1 einen Quadratmetersatz von 1.706 Euro; das ist keine eigene Grabart und steht deshalb unter den weiteren Gebühren. Nach Paragraf 21 Absatz 6 sind grababdeckende Steinplatten auf Urnengräbern zulässig, ausgenommen Baumgräber, Urnenreihengräber mit Pflege, Partnergräber und Parkfelder. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.2.2 je weiterem Jahr 119 Euro und ist nach Paragraf 16 Absatz 3 nur auf schriftlichen Antrag und nur für das gesamte Grab möglich. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig.1.934,00 €575,00 €2.509,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.2.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3
Urnenreihengrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Urnengrab mit eigener, benennbarer Grabstelle: 849 Euro Grabgebühr plus 575 Euro für Grundgebühr und Beisetzung ergeben 1.424 Euro. Urnenreihengräber werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; verlängert werden können sie nicht, das Gebührenverzeichnis führt dafür auch keinen Satz. Die Grabgröße beträgt nach dem Merkblatt der Friedhöfe Mannheim 100 mal 80 cm, eine Einfassung von 100 mal 65 cm und eine Vollabdeckung sind zulässig. Die Ausführung mit Pflege trägt denselben Tarif, ist aber nach Absatz 2 Satz 2 zwingend an einen Dauergrabpflegevertrag gleicher Laufzeit mit dem Konzessionär gebunden, der Wechselbepflanzung übernimmt und Einfassungen wie Abdeckungen ausschließt. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Satzung, deshalb gilt auch diese Ausführung hier nicht als pflegefrei.849,00 €575,00 €1.424,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.5.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3
Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Grab in Mannheim, 1.092 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen, und das einzige pflegefreie, dessen Pflegefreiheit unmittelbar in der Satzung steht. Die Beisetzung findet nach Paragraf 16 Absatz 7 Satz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung namenlos und ohne Beisein von Angehörigen statt; das Merkblatt der Friedhöfe Mannheim wiederholt es mit dem Satz, Angehörige könnten an der Beisetzung nicht teilnehmen. Damit entsteht keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, und genau darauf stützt sich die Einordnung als pflegefrei. Für Angehörige ist das die härteste Bedingung im ganzen Tarif: Sie erfahren die Lage der Urne nicht und dürfen bei der Beisetzung nicht dabei sein. Das Nutzungsrecht ist nach Satz 5 desselben Absatzes nicht verlängerbar und läuft mit der Ruhezeit von 15 Jahren ab. Die Ausführung mit Pflege im Parkfeld ist etwas anderes: Dort sind nach Paragraf 13 Absatz 3 Namensnennung und Anwesenheit möglich, dafür ist ein gesonderter Grabpflegevertrag mit dem Konzessionär abzuschließen.517,00 €575,00 €1.092,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.6.1 sowie Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofs- und Bestattungsordnung, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.3
Einzelnische in der alten Trauerhalle NeckarauEine oberirdische Nische in der alten Trauerhalle des Friedhofs Neckarau, die einzige Nischenart außerhalb des Hauptfriedhofs. Die Beisetzung kostet hier nur 84 Euro nach Ziffer 2.1.2 statt 197 Euro im Erdreich, weil eine Nische nicht ausgehoben werden muss; zusammen mit der Grundgebühr von 378 Euro sind es 462 Euro. Die Abdeckplatte darf nach dem Merkblatt aus 5 mm Verbundsicherheitsglas mit einer 4 mm starken weißen Danziger Glasscheibe, aus poliertem grauem Granit oder aus gebürstetem Bronzeguss bestehen, jeweils 9 mm stark, und ein Grabmalantrag ist erforderlich. Namensträger und Fotos hinter der Glasplatte sind bis 10 mal 15 cm zulässig. Kerzen, Öllichter, offenes Feuer und Blumenablagen sind im Gebäude verboten, Blumen dürfen nur im Außenbereich abgelegt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.1.2 je weiterem Jahr 69 Euro, also genau ein Fünfzehntel des Ersterwerbs. Daran zeigt sich, dass der Tarifbetrag die ganzen 15 Jahre deckt und keine Jahresgebühr ist.1.035,00 €462,00 €1.497,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2
Doppelnische in der alten Trauerhalle NeckarauDie Doppelnische kostet mit 2.070 Euro auf den Cent das Doppelte der Einzelnische, und der Verlängerungssatz von 138 Euro nach Ziffer 4.7.1.4 ist ebenfalls genau das Doppelte und wieder ein Fünfzehntel des Erwerbspreises. Diese saubere Reihe ist zugleich die Rechenprobe für die beiden strittigen Beträge weiter unten im Tarif. Es gelten dieselben Gestaltungsvorschriften wie bei der Einzelnische. Nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungsordnung dürfen Nischen mit Abdeckplatte nur mit Genehmigung der Friedhöfe Mannheim und nur von einem Steinmetz, Steintechniker oder ähnlich qualifizierten Fachbetrieb geöffnet werden, und bis die Originalplatte wieder sitzt, muss die nutzungsberechtigte Person die Nische fachgerecht provisorisch verschließen lassen. Wie viele Urnen hineinpassen, hängt nach Absatz 4 des Paragrafen 16 von der Größe der Schmuckurnen ab. Für die Pflege der Nische selbst sagt die Satzung nichts, sie ist deshalb nicht als pflegefrei geführt.2.070,00 €462,00 €2.532,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.3 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2
Kleine Urnennische in einer UrnenmauerDer Betrag gilt je Nische. Kleine Nischen bietet der Hauptfriedhof in der Urnenmauer und in den Urnenhallen I bis III an; die Urnenhalle I lässt Marmorschriftplatten in Form und Größe der Nische zu, die Urnenhalle II ausschließlich matte Aluminium- und Aluminiumgussplatten, die Urnenhalle III ausschließlich matte Bronzeplatten, und die Urnenmauer ausschließlich Natursteinplatten von mindestens 4 cm Stärke. Hochglänzende oder polierte Oberflächen sind in den Hallen II und III ausdrücklich nicht zugelassen. Den Schriftträger muss die nutzungsberechtigte Person selbst bei der jeweils ausführenden Fachfirma beauftragen, diese Kosten stehen in keiner Gebührenordnung. In den Hallen I und II gibt es offene und geschlossene Nischenplätze. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.2.2 je weiterem Jahr 83 Euro; ein Fünfzehntel von 1.255 Euro wären 83,67 Euro, der Satz ist also auf volle Euro abgerundet. Nicht pflegefrei.1.255,00 €462,00 €1.717,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.2.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2
Mittlere UrnennischeDer Betrag gilt je Nische. Zwischen kleiner und großer Nische liegen 228 beziehungsweise 467 Euro; welche Nische welche Größe hat, sagt weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofs- und Bestattungsordnung, das entscheidet sich vor Ort in der jeweiligen Halle oder Mauer. Wie viele Urnen hineinpassen, richtet sich nach Paragraf 16 Absatz 4 nach der Größe der Grabstätte und der Urnengröße, praktisch also nach der Größe der gewählten Schmuckurne. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.4.2 je weiterem Jahr 98 Euro; ein Fünfzehntel wären 98,87 Euro, auch hier ist abgerundet. Wer eine Nische wählt, spart gegenüber einem Erdgrab vor allem bei der Beisetzung: 462 statt 575 Euro, weil weder ausgehoben noch geschlossen werden muss. Zur Pflege der Nische schweigt die Satzung, deshalb ist sie nicht als pflegefrei geführt.1.483,00 €462,00 €1.945,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.4.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2
Große UrnennischeDer Betrag gilt je Nische und ist der höchste der drei Nischengrößen in Mauern und Hallen. An dieser Zeile hängt einer der beiden Zahlendreher des Tarifs: Die vom Oberbürgermeister unterzeichnete Änderungssatzung nennt für die Verlängerung 130 Euro je weiterem Jahr, das Amtsblatt Nr. 52 vom 26.12.2024 und die Lesefassung des Stadtrechts nennen 30 Euro. 1.950 Euro geteilt durch 15 Jahre sind genau 130 Euro, und die Nachbarwerte der Reihe lauten 69, 83, 98 und 138 Euro; 30 Euro läge unter dem Satz der kleinsten Nische und ergäbe eine Rückzahldauer von 65 Jahren. Wir setzen deshalb 130 Euro an und halten den Gegenwert in den Lücken fest. Auf den Grabpreis wirkt sich der Streit nicht aus, der Ersterwerb steht in allen vier Dokumenten gleich. Für die Pflege sagt die Satzung nichts, die Nische ist nicht als pflegefrei geführt.1.950,00 €462,00 €2.412,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.5.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2
Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 2er NischeDas Stelenfeld liegt auf dem Hauptfriedhof, und es ist die einzige Grabart, für die die Friedhöfe Mannheim die Grabpflege ausdrücklich als in der Gebühr enthalten bezeichnen. Das amtliche Merkblatt sagt wörtlich, mit dem Erwerb einer Urnenstele sei kein Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen verbunden, die Friedhöfe Mannheim sorgten für eine bodendeckende Bepflanzung und klimaresistente Gehölze, und die Kosten der Grabpflege seien beim Erwerb des Grabnutzungsrechts für die Dauer der Laufzeit in der Gebühr enthalten. Deshalb ist diese Grabart als pflegefrei geführt, obwohl die Satzung selbst dazu schweigt. Die Stelen bestehen aus Granit oder Basalt, die Urne kommt in eine Kammer, die mit einer festen Steinplatte verschlossen wird; das Öffnen und Schließen übernehmen die Friedhöfe Mannheim, ein Grabmalantrag ist nicht erforderlich. Die Urne darf höchstens 28 cm hoch und 22 cm im Durchmesser sein und muss aus Metall, Keramik, Stein oder Marmor sein, biologisch abbaubare Überurnen sind hier ungeeignet. Nicht in der Gebühr enthalten sind die Kosten der Beschriftung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.3.2 je weiterem Jahr 214 Euro.3.584,00 €462,00 €4.046,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.1 sowie das Merkblatt Urnenstelengräber in Premiumlage der Friedhöfe Mannheim, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.2
Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 3er NischeDie teuerste Grabstätte im Verzeichnis und zugleich das teuerste pflegefreie Grab der Stadt. Sie kostet mit 5.376 Euro genau das Anderthalbfache der 2er Nische und nimmt eine Urne mehr auf; es handelt sich nach dem Merkblatt um mehrstellige Wahlgräber, die als gesamte Familiengrabstätte zu erwerben sind. Für die Pflege gilt dasselbe wie bei der 2er Nische: Das Merkblatt der Friedhöfe Mannheim rechnet die Kosten der Grabpflege ausdrücklich in die Gebühr ein, deshalb ist die Grabart als pflegefrei geführt. Jede Grabstätte im Stelenfeld hat eine Ablagemöglichkeit für Blumen mit einem vorgegebenen Plattenmaß von 18 mal 13 cm. An dieser Zeile hängt der zweite Zahlendreher: Die unterzeichnete Änderungssatzung nennt für die Verlängerung 321 Euro je weiterem Jahr, das Amtsblatt und die Lesefassung des Stadtrechts nennen 21 Euro. 321 Euro sind genau das Anderthalbfache der 214 Euro für die 2er Nische, im selben Verhältnis wie 5.376 zu 3.584 Euro; 21 Euro wären ein Zehntel davon und für die größere Nische derselben Anlage weniger als für die kleinere. Wir setzen 321 Euro an.5.376,00 €462,00 €5.838,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.3 sowie das Merkblatt Urnenstelengräber in Premiumlage der Friedhöfe Mannheim, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.2
Baumgrab für AschenBaumgräber sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Grabstätten für Urnen, deren Lage im Benehmen mit den Nutzungsberechtigten bestimmt wird und die bis zu vier Urnen aufnehmen. Die Friedhöfe Mannheim führen mehrere Baumgrabfelder mit unterschiedlichen Regeln, für die alle derselbe Tarif von 1.902 Euro gilt. Diese Zeile steht für die Baumgräber der Altanlage auf dem Hauptfriedhof, bei denen eine Gedenkplatte von 20 mal 30 cm auf Bodenniveau zulässig ist, sowie für die Neuanlagen auf dem Hauptfriedhof und in den Vororten, bei denen der Name an einer zentral ausgewiesenen Stelle angebracht und an einer dafür vorgesehenen Stelle Blumenschmuck abgelegt werden darf. Zu diesen Feldern sagen weder die Satzung noch die Merkblätter etwas über die Pflege, und Paragraf 26 Absatz 1 legt sie ohne Ausnahme den Angehörigen auf. Sie sind deshalb nicht als pflegefrei geführt. Nach Paragraf 21 Absatz 6 sind grababdeckende Steinplatten auf Baumgräbern nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.8.2 je weiterem Jahr 116 Euro.1.902,00 €575,00 €2.477,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.8.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3
Baumgrab im Baumgrabfeld der Friedhöfe Käfertal und SandhofenFür die Baumgrabfelder auf den Friedhöfen Käfertal und Sandhofen sagen die Merkblätter der Friedhöfe Mannheim mit demselben Satz, das Grab sei pflegefrei, und sie meinen es wörtlich: Außer am Tag der Urnenbeisetzung darf an der Grabstelle kein Blumenschmuck oder Ähnliches abgelegt werden, und auch am zentralen Gedenkplatz wird jede Grabbeigabe konsequent entfernt. Ausgewiesene Ablageflächen für Erinnerungsstücke werden regelmäßig geräumt. Wo nichts abgelegt werden darf, bleibt für die Angehörigen nichts zu pflegen. Deshalb ist dieses Baumgrab als pflegefrei geführt, das Baumgrab der übrigen Felder dagegen nicht; der Tarif unterscheidet die Felder nicht, die Merkblätter tun es. Jedes Urnengrab ist 1 Quadratmeter groß und nimmt bis zu vier Urnen auf, beigesetzt wird in mindestens zwei Metern Abstand rund um den Baum. Der Baumstamm in Käfertal ist rund 250 Jahre alt und stammt aus dem Käfertaler Wald. Der Name kann auf einem Aluminium-Eichenblatt am zentralen Stamm angebracht werden; bestellt wird es direkt bei der ortsansässigen Gärtnerei, in Käfertal bei der Gärtnerei Wasser und in Sandhofen bei der Gärtnerei Rehberger, und diese Kosten stehen in keiner Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.8.2 je weiterem Jahr 116 Euro.1.902,00 €575,00 €2.477,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.8.1 sowie die Merkblätter Baumgrabfeld Friedhof Käfertal und Baumgrabfeld Friedhof Sandhofen der Friedhöfe Mannheim, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.3

52 weitere Gebühren in der Satzung von Mannheim

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung im Wahlgrab bei Verzicht auf die Trauerhalle1.631,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.1
Erdbestattung im Wahlgrab einschließlich Trauerhalle für die erste halbe Stunde1.984,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.1.1
Erdbestattung im Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren bei Verzicht auf die Trauerhalle1.358,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.2
Erdbestattung im Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren einschließlich Trauerhalle1.711,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.1.2
Erdbestattung im Kinderwahlgrab in Reihenlage bis 2 Jahre bei Verzicht auf die Trauerhalle1.034,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.3
Erdbestattung im Kinderwahlgrab in Reihenlage bis 2 Jahre einschließlich Trauerhalle1.387,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.1.3
Erdbestattung auf dem Jüdischen Friedhof991,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.4.1
Erdbestattung eines Kindes ohne Beisetzungspflicht286,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.4.2
Feuerbestattung mit Trauerfeier am Sarg, ohne Einäscherung946,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.1.1
Feuerbestattung bei Verzicht auf die Trauerhalle593,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.2.1
Feuerbestattung bei Verzicht auf den Kühl- und Gefrierraum, Urnentrauerfeier731,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.2.2
Feuerbestattung bei Verzicht auf Trauerhalle sowie Kühl- und Gefrierraum378,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.2.3
Beisetzung einer Urne im Bereich Erde, zusätzlich zur Gebühr nach Ziffer 2.1 oder 2.2197,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.1.3
Beisetzung einer Urne im Bereich Nische, zusätzlich zur Gebühr nach Ziffer 2.1 oder 2.284,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.1.2
Tieferbettung im Wahlgrab131,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.3.4
Erdwahlgrab über 8,00 Quadratmeter, erstmalige Überlassung von 15 Jahren, je Quadratmeter364,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.4.1
Erdwahlgrab über 8,00 Quadratmeter, Verlängerung je Quadratmeter und weiterem Jahr20,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.4.2
Urnenwahlgrab über 1,40 Quadratmeter, erstmalige Überlassung von 15 Jahren, je Quadratmeter1.706,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.3.1
Urnenwahlgrab über 1,40 Quadratmeter, Verlängerung je Quadratmeter und weiterem Jahr106,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.3.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab bis 3,00 Quadratmeter, je weiterem Jahr80,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.1.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab bis 4,50 Quadratmeter, je weiterem Jahr93,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.2.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab bis 8,00 Quadratmeter, je weiterem Jahr143,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.3.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasengrab, je weiterem Jahr146,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.5.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab im Muslimischen Grabfeld, je weiterem Jahr65,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.6.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Kinderwahlgrab in Reihenlage, je weiterem Jahr40,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.3.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab bis 1,00 Quadratmeter, je weiterem Jahr86,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.1.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab bis 1,40 Quadratmeter, je weiterem Jahr119,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.2.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelnische in Neckarau, je weiterem Jahr69,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Doppelnische in Neckarau, je weiterem Jahr138,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer kleinen Urnennische, je weiterem Jahr83,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.2.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer 2er Nische im Stelenfeld, je weiterem Jahr214,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer 3er Nische im Stelenfeld, je weiterem Jahr321,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.4 in der vom Oberbürgermeister unterzeichneten Änderungssatzung; Amtsblatt und Lesefassung nennen 21,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer mittleren Urnennische, je weiterem Jahr98,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.4.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer großen Urnennische, je weiterem Jahr130,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.5.2 in der vom Oberbürgermeister unterzeichneten Änderungssatzung; Amtsblatt und Lesefassung nennen 30,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab, je weiterem Jahr116,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.8.2
Inanspruchnahme der Trauerhalle je weitere halbe Stunde154,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffern 1.3.1 und 2.3.1
Zuschlag für Orgelspiel bei verlängerter Benutzungszeit oder bei Nutzung der Orgel durch Dritte45,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffern 1.3.2 und 2.3.2
Ermäßigung bei gleichzeitiger Bestattung mehrerer Familienangehöriger in derselben Grabstätte50 Prozent der Gebühr nach Ziffer 1.1.1 für jede weitere BestattungGebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.3.3
Ausgrabung vor Ablauf der Ruhezeit2.985,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1
Ausgrabung nach Ablauf der Ruhezeit1.990,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.2
Ausgrabung einer Urne232,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.3
Herausnahme einer Urne im Bereich Nische84,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.4
Ermäßigung bei gleichzeitiger Ausgrabung und Umbettung mehrerer Bestatteter aus einem Grabvolle Gebühr nur für den Bestatteten mit der höchsten Gebühr, für alle übrigen die HälfteGebührenverzeichnis Abschnitt A, Absatz nach Ziffer 3.4
Grabmalgenehmigung95,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 1.1
Jährliche Zulassung von Gewerbetreibenden98,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 2.1
Umschreiben der Erwerbereigenschaft an Wahlgräbern, Urnenwahlgräbern und Urnennischen35,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 3.1
Ausstellen von Leichenpässen35,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 3.2
Sonstige Verwaltungsleistungen je angefallene halbe Stunde35,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 3.3
Vermietung der Trauerhallen außerhalb von Trauerfeiern, je halbe Stunde154,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 4.1
Sonstige Leistungen des Betriebes je Stunde und Arbeitskraft68,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 4.2
Sonstige Leistungen des Betriebes je Stunde, Arbeitskraft und Maschine136,00 €Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 4.3
Im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungennach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnetGebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 4.4
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025.

Was ein Grab in Mannheim über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.942,00 €

Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 3,00 Quadratmeter in Mannheim, über 15 Jahre, das sind 462,80 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.1.1 und Ziffer 1.2.11.411,00 €
BestattungGebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.11.631,00 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde3.042,00 €

Das günstigste Erdwahlgrab in Mannheim und die kleinste der drei festen Größen. Wahlgräber sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Grabstätten, an denen die Friedhöfe Mannheim auf schriftlichen Antrag ein Nutzungsrecht für mindestens 15 Jahre verleihen und deren Lage im Benehmen mit den Angehörigen bestimmt wird. Eine Stelle nimmt nach Absatz 5 zwei Särge übereinander auf, deshalb spricht der Tarif von 2 Personen. Nach Absatz 7 dürfen in einem Wahlgrab auch Urnen beigesetzt werden, für die dann erneut die Feuerbestattungsgebühr anfällt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.1.2 je weiterem Jahr 80 Euro und ist nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 4 nur auf schriftlichen Antrag und nur für das gesamte Grab möglich. Wer die Trauerhalle mitbenutzen will, zahlt statt 1.631 Euro nach Ziffer 1.1.1 1.984 Euro Bestattungsgebühr, also 353 Euro mehr. Für Anlage und Pflege ist nach Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 26 Absatz 1 die nutzungsberechtigte Person zuständig; dieses Grab ist nicht pflegefrei.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 06.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

19 Fragen, die die Satzung von Mannheim offenlässt

  • Diese Erfassung ersetzt die Ersterfassung vom 29.08.2026. Deren Beträge stimmen bis auf zwei Verlängerungssätze weiterhin, die Quellenlage und die Pflegezuordnung sind aber erweitert. Neu sind das Amtsblatt und die Lesefassung des Stadtrechts als zweite und dritte Quelle, die Merkblätter der Friedhöfe Mannheim als Pflegebeleg und zwei zusätzliche Grabarten. Widersprochen wird der alten Erfassung an zwei Stellen: Sie führte das Urnenstelenfeld und alle Baumgräber als nicht pflegefrei, und sie nannte als Quelle des Satzungstextes die Änderungssatzung vom 12.12.2017. Der Satzungstext der Paragrafen 1 bis 6 stammt nach der Lesefassung des Stadtrechts aus dem Beschluss vom 10.12.2013; die Änderungen von 2017 bis 2024 betrafen jeweils nur das Gebührenverzeichnis.
  • Zwei Beträge des Gebührenverzeichnisses stehen in den vier Fassungen verschieden. Die vom Oberbürgermeister unterzeichnete Änderungssatzung, die die Friedhöfe Mannheim ausliefern, nennt in Ziffer 4.7.3.4 für die Verlängerung der 3er Nische im Stelenfeld 321,00 Euro und in Ziffer 4.7.5.2 für die Verlängerung der großen Urnennische 130,00 Euro. Das Amtsblatt Nr. 52 vom 26.12.2024 und die daraus abgeschriebene Lesefassung des Stadtrechts nennen an denselben Stellen 21,00 und 30,00 Euro, es fehlt also zweimal die führende Ziffer. Wir setzen 321,00 und 130,00 Euro an, weil die Rechnung sie stützt: 1.950 Euro geteilt durch 15 Jahre sind genau 130,00 Euro, und 321,00 verhält sich zu den 214,00 Euro der 2er Nische wie 5.376 zu 3.584 Euro, nämlich wie drei zu zwei. Die Gegenwerte 21,00 und 30,00 Euro lägen unter dem Satz der kleinsten Nische derselben Anlage. Auf die Grabpreise wirkt sich der Streit nicht aus, alle vier Fassungen nennen dieselben Erwerbsgebühren.
  • Das Urnenstelenfeld in Premiumlage führen wir neu als pflegefrei, gestützt nicht auf die Satzung, sondern auf das amtliche Merkblatt der Friedhöfe Mannheim. Es sagt, mit dem Erwerb einer Urnenstele sei kein Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen verbunden und die Kosten der Grabpflege seien für die Dauer der Laufzeit in der Gebühr enthalten. Das ist der stärkste Pflegebeleg der ganzen Stadt, er steht aber außerhalb der Satzung, und die Friedhofs- und Bestattungsordnung selbst enthält keine entsprechende Ausnahme von Paragraf 26 Absatz 1. Wer strenger liest als wir, müsste beide Stelenarten als nicht pflegefrei führen; dann bliebe das Urnengemeinschaftsgrab das einzige pflegefreie Grab.
  • Das Baumgrab führen wir in zwei Zeilen, weil der Tarif eine Zeile hat und die Merkblätter fünf Baumgrabfelder unterscheiden. Für die Felder in Käfertal und Sandhofen sagen die Merkblätter ausdrücklich, das Grab sei pflegefrei, und sie verbieten außer am Tag der Beisetzung jeden Blumenschmuck an der Grabstelle. Für die Baumgräber der Altanlage auf dem Hauptfriedhof, für die Neuanlagen auf dem Hauptfriedhof und in den Vororten und für das Baumgrabfeld Hauptfriedhof schweigen die Merkblätter zur Pflege, und in den Neuanlagen darf sogar an einer dafür vorgesehenen Stelle Blumenschmuck abgelegt werden. Beide Zeilen tragen denselben Betrag von 1.902 Euro nach Ziffer 4.8.1. Wer nur die Satzung liest, müsste alle Baumgräber als nicht pflegefrei führen, denn Paragraf 26 Absatz 1 kennt keine Ausnahme.
  • Das Rasengrab in Reihenlage führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nennt zwar eine pflegefreie oder pflegeleichte individuelle Gestaltungsmöglichkeit, sagt damit aber nur etwas über die Gestaltung. Die Grabmalbestimmung zum Rasengrab teilt die Grabfläche auf: Der 80 cm breite Pflanzstreifen am Kopfende steht den Nutzungsberechtigten zur eigenen Ausgestaltung zu und muss auch das Grabmal aufnehmen, nur die restliche Fläche wird eingesät und von den Friedhöfen Mannheim gepflegt. Eine Ziffer, nach der die Stadt die Pflege dieses Grabes trägt, gibt es nicht. Wer das anders auslegt, müsste den Aufschlag von 795 Euro gegenüber dem gleich großen Erdwahlgrab als Pflegeentgelt deuten; die Satzung sagt das nicht, und die Differenz ergibt auf 15 Jahre 53 Euro im Jahr, also keinen runden Jahressatz, wie ihn ein eingerechnetes Pflegeentgelt hinterlassen würde.
  • Gräber im Parkfeld sowie Urnenreihen-, Urnenwahl- und Urnengemeinschaftsgräber mit Pflege verlangen nach Paragraf 13 Absatz 3 und Paragraf 16 Absätze 2, 3 und 7 einen gesonderten Dauergrabpflegevertrag gleicher Laufzeit mit einem Konzessionär. Das Gebührenverzeichnis führt dafür keine eigene Ziffer, der Preis der Pflege steht nicht in der Satzung. Diese Ausführungen sind deshalb nicht pflegefrei und stehen nicht als eigene Einträge in der Liste, denn sie tragen keinen eigenen Tarif. Beim Urnenwahlgrab mit Pflege kommt hinzu, dass nach dem Merkblatt auch die Verlängerung des Grabnutzungsrechts nur möglich ist, wenn ein weiterer Pflegevertrag zu den dann geltenden Konditionen abgeschlossen wird.
  • Die Beisetzungsgebühr einer Urne steht in Mannheim in zwei Zeilen. Der Leistungskatalog der Ziffer 2.1 nennt anders als der der Ziffer 1.1 für Erdbestattungen das Öffnen und Schließen des Grabes nicht, deshalb rechnen wir für jede Urnengrabart die Grundgebühr von 378 Euro nach Ziffer 2.2.3 bei Verzicht auf Trauerhalle sowie Kühl- und Gefrierraum zuzüglich 197 Euro für die Beisetzung im Bereich Erde nach Ziffer 2.1.3 oder 84 Euro für die Beisetzung im Bereich Nische nach Ziffer 2.1.2. Wer nur eine der beiden Zeilen liest, kommt auf einen zu niedrigen Preis.
  • Bei den Erdgräbern setzen wir die Sätze der Ziffer 1.2 an, also den Verzicht auf die Trauerhalle. Mit Trauerhalle für die erste halbe Stunde liegen die Bestattungsgebühren nach Ziffer 1.1 um 353 Euro höher, beim Wahlgrab 1.984 statt 1.631 Euro, beim Reihengrab 1.711 statt 1.358 Euro und beim Kinderwahlgrab 1.387 statt 1.034 Euro. Jede weitere halbe Stunde kostet nach Ziffer 1.3.1 zusätzlich 154 Euro.
  • Erdwahlgräber über 8,00 Quadratmeter kosten nach Ziffer 4.1.4.1 je Quadratmeter 364 Euro, Urnenwahlgräber über 1,40 Quadratmeter nach Ziffer 4.4.3.1 je Quadratmeter 1.706 Euro. Beides sind Quadratmetersätze und keine Grabpreise, sie stehen deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Liste der Grabarten. Auffällig ist der Sprung: Das Erdwahlgrab kostet in der Staffel bis 8,00 Quadratmeter rund 311 Euro je Quadratmeter, oberhalb davon 364 Euro; beim Urnenwahlgrab liegt der Quadratmetersatz mit 1.706 Euro sogar über dem Preis der gesamten Grabstätte bis 1,40 Quadratmeter.
  • Für die Gräber im Schmetterlingsfeld, in dem nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nicht bestattungs- und beurkundungspflichtige Fehlgeburten namenlos erdbestattet werden, weist das Gebührenverzeichnis kein Grabnutzungsrecht aus. Es nennt nur die Bestattungsgebühr von 286 Euro nach Ziffer 1.4.2 für die Erdbestattung von Kindern ohne Beisetzungspflicht. Die Grabart fehlt deshalb in der Liste, obwohl sie tatsächlich vergeben wird.
  • Auch für den Jüdischen Friedhof steht nur eine Bestattungsgebühr im Verzeichnis, 991 Euro nach Ziffer 1.4.1, kein eigenes Grabnutzungsrecht. Für Grüfte, die nach Paragraf 15 Absatz 8 auf dem Hauptfriedhof und auf dem Friedhof Käfertal errichtet werden dürfen, und für die besonderen Grabstätten nach Paragraf 17, also Ehrengräber, Gräber bedeutender Persönlichkeiten und Kriegsgräber, führt das Verzeichnis ebenfalls keine eigenen Sätze. Ehrengräber pflegen nach Paragraf 17 Absatz 1 die Friedhöfe Mannheim; da sie durch Gemeinderatsbeschluss zuerkannt werden und keine Gebühr tragen, stehen sie nicht in der Liste.
  • Die Einäscherung ist im Gebührenverzeichnis ausdrücklich nicht enthalten, Ziffer 2 heißt Feuerbestattung ohne Einäscherung. Das Krematorium der Friedhöfe Mannheim rechnet sie nach eigenen Geschäftsbedingungen ab, die keine Gebührenordnung sind, und ihr Preis steht deshalb in keiner der hier erfassten Quellen.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die zusätzlich auf jedes Grab entfiele, kennt das Verzeichnis nicht, ebenso wenig eine Abräumgebühr zu Beginn des Nutzungsrechts. Alle Beträge des Abschnitts 4 gelten für die gesamte Nutzungszeit, die Verlängerungssätze stehen jeweils daneben und lauten auf ein weiteres Jahr. Umsatzsteuer weist das Verzeichnis an keiner Stelle aus. Nach Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung müssen die Nutzungsberechtigten das Grabmal samt Fundament nach Ablauf selbst entfernen und die Kosten tragen, wenn die Friedhöfe Mannheim abräumen müssen; ein Satz dafür steht nicht im Tarif, abgerechnet wird nach Abschnitt B Ziffern 4.2 und 4.3 mit 68 beziehungsweise 136 Euro je Stunde.
  • Die Friedhofs- und Bestattungsordnung stammt vom 01.05.2019 und ist damit älter als drei Jahre. Sie liefert nur die Ruhezeiten, die Grabartendefinitionen, die Nutzungsrechte und die Pflegeregeln; alle Beträge stammen aus dem Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 10. und 11.12.2024. Eine spätere Änderung der Ordnung ist im Stadtrecht nicht verzeichnet, die Datei liegt dort unverändert seit Mai 2019.
  • Das Beschlussdatum der geltenden Änderungssatzung wird von den Quellen unterschiedlich angegeben. Das Amtsblatt nennt den 10. und 11.12.2024, also die zweitägige Haushaltssitzung des Gemeinderates, und ist am 11.12.2024 ausgefertigt. Die Änderungsübersicht der Lesefassung verkürzt das auf den 10.12.2024, die unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim auf den 11.12.2024. Gemeint ist dieselbe Sitzung.
  • Geprüft wurde, ob nach dem 01.01.2025 eine weitere Änderung ergangen ist. Die Änderungsübersicht der Lesefassung des Stadtrechts endet mit dem Beschluss vom 10.12.2024, die Übersicht der Stadtrechtsabteilung 07 verlinkt unter 7.04 keine neuere Datei, und die Medienliste des Eigenbetriebs kennt als jüngstes Gebührendokument die am 16.04.2026 erneut hochgeladene Fassung zum 01.01.2025. Ein Tarif für 2026 besteht danach nicht. Die Stadtseite mit der Nachricht zur Gebührenanpassung ist für automatisierte Abrufe gesperrt und antwortet auf jedem Weg mit HTTP 403; ihr Inhalt betrifft nach den Suchergebnissen die Anpassung zum 01.01.2025, bei der die Grabnutzungsgebühren je nach Grabart um vier bis sechs Prozent und die Bestattungsgrundgebühren um rund zehn Prozent gestiegen sind.
  • Der Tarif gilt für alle kommunalen Friedhöfe der Stadt. Paragraf 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung erfasst sämtliche im Stadtgebiet gelegenen kommunalen Friedhöfe und weist ihre Verwaltung dem Eigenbetrieb zu, der zehn Friedhöfe führt: den Hauptfriedhof und die Friedhöfe Feudenheim, Friedrichsfeld, Gartenstadt, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sandhofen, Seckenheim und Wallstadt. Ein zweiter Tarif für einzelne Stadtteile besteht nicht. Nur einzelne Grabarten sind an bestimmte Friedhöfe gebunden, nämlich das Muslimische Grabfeld, das Schmetterlingsfeld und das Urnenstelenfeld an den Hauptfriedhof, die Einzel- und Doppelnischen an die alte Trauerhalle Neckarau und die pflegefreien Baumgrabfelder an Käfertal und Sandhofen.
  • Die Inhaltsübersicht der Friedhofs- und Bestattungsordnung wurde in beide Richtungen mit dem Text verglichen. Paragrafen, die in der Übersicht stehen und im Text fehlen, gibt es nicht, und umgekehrt ebenso wenig; die Ordnung läuft lückenlos von Paragraf 1 bis Paragraf 31 und schließt mit der Anlage der Merkblätter über Grabmalbestimmungen.
  • Die Nutzungsdauer der Wahlgräber ist in der Satzung als Mindestdauer geregelt. Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 3 verleihen das Nutzungsrecht für mindestens 15 Jahre und lassen es jährlich verlängern. Der Tarif rechnet mit genau 15 Jahren für die erstmalige Überlassung, deshalb steht diese Zahl im Eintrag. Bei Grababdeckungen über 50 Prozent im Erdbestattungsbereich steigt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 2 auf 30 Jahre; das Nutzungsrecht muss dann nach Paragraf 15 Absatz 4 entsprechend verlängert werden, ohne dass der Tarif dafür einen eigenen Betrag nennt.

Friedhöfe in Mannheim und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 06.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.