Mannheim · Baden-Württemberg · AGS 08222000
Friedhofsgebühren Mannheim: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung vom 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 13 Friedhöfe der Eigenbetrieb Friedhöfe Mannheim der Stadt Mannheim, nicht für einzelne.
- 1.092,00 €
- Günstigstes Grab
- 5.838,00 €
- Teuerstes Grab
- 19
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Erdbestattung und Urnenbeisetzung Erwachsener
Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit
Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 3er Nische
Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung
Was ein Grab in Mannheim kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 7 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 3,00 QuadratmeterDas günstigste Erdwahlgrab in Mannheim. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.1.2 je weiterem Jahr 80 Euro. Mit Benutzung der Trauerhalle steigt die Bestattungsgebühr nach Ziffer 1.1.1 auf 1.984 Euro. | 1.411,00 € | 1.631,00 € | 3.042,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.1.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 4,50 QuadratmeterDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2.2 je weiterem Jahr 93 Euro. | 1.668,00 € | 1.631,00 € | 3.299,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.2.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Erdwahlgrab für 4 Personen bis einschließlich 8,00 QuadratmeterDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Personen bestattet werden können. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.3.2 je weiterem Jahr 143 Euro. | 2.487,00 € | 1.631,00 € | 4.118,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.3.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Rasengrab in Reihenlage für 2 Personen bis einschließlich 4,50 QuadratmeterRasengräber sind nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Erdwahlgräber. Der Absatz spricht von pflegefreier oder pflegeleichter individueller Gestaltungsmöglichkeit, er regelt damit die Gestaltung und nicht die Kostenträgerschaft der Pflege. Die Grabmalbestimmung zum Rasengrab legt am Kopfende einen 80 cm breiten Pflanzstreifen an, den die Nutzungsberechtigten selbst ausgestalten; nur die restliche Fläche wird eingesät und von den Friedhöfen Mannheim gepflegt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.5.2 je weiterem Jahr 146 Euro. | 2.463,00 € | 1.631,00 € | 4.094,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.5.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Wahlgrab im Muslimischen Grabfeld des HauptfriedhofsDie Ruhezeit im Muslimischen Grabfeld beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung 50 Jahre, entsprechend lang ist die erstmalige Überlassung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.6.2 je weiterem Jahr 65 Euro. Eine eigene Bestattungsgebühr für das Grabfeld nennt das Verzeichnis nicht, es gilt der Satz für Erdbestattungen im Wahlgrab. | 3.499,00 € | 1.631,00 € | 5.130,00 € | 50 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.6.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Erdreihengrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Erdgrab in Mannheim. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben, eine Verlängerung sieht das Gebührenverzeichnis nicht vor. | 1.012,00 € | 1.358,00 € | 2.370,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.2.1 und Ziffer 1.2.2 |
| Kinderwahlgrab in Reihenlage für Kinder bis zur Vollendung des 2. LebensjahresNach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nimmt dieses Grab nur Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres auf; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.2 je weiterem Jahr 40 Euro. | 467,00 € | 1.034,00 € | 1.501,00 € | 10 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.3.1 und Ziffer 1.2.3 |
Urne: 12 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrab für 4 Aschenurnen bis 1,00 QuadratmeterDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.1.2 je weiterem Jahr 86 Euro. | 1.415,00 € | 575,00 € | 1.990,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.1.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Urnenwahlgrab für 8 Aschenurnen bis 1,40 QuadratmeterDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu acht Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.2.2 je weiterem Jahr 119 Euro. | 1.934,00 € | 575,00 € | 2.509,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.2.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Urnenreihengrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Urnengrab mit eigener Grabstelle. Urnenreihengräber werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Für die Ausführung mit Pflege ist ein gesonderter Grabpflegevertrag mit dem Konzessionär zu schließen, dessen Preis nennt die Satzung nicht. | 849,00 € | 575,00 € | 1.424,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.5.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Grab in Mannheim und das einzige pflegefreie. Die Beisetzung findet nach Paragraf 16 Absatz 7 Satz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung namenlos und ohne Beisein von Angehörigen statt, eine eigene Grabstelle zum Pflegen entsteht dabei nicht. Das Nutzungsrecht ist nach Satz 5 desselben Absatzes nicht verlängerbar. Die Ausführung mit Pflege im Parkfeld verlangt dagegen einen gesonderten Grabpflegevertrag mit dem Konzessionär. | 517,00 € | 575,00 € | 1.092,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.6.1, Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofs- und Bestattungsordnung sowie Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Einzelnische in der alten Trauerhalle NeckarauDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.1.2 je weiterem Jahr 69 Euro, also genau ein Fünfzehntel des Ersterwerbs. Daran zeigt sich, dass der Tarifbetrag die ganzen 15 Jahre deckt. | 1.035,00 € | 462,00 € | 1.497,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Doppelnische in der alten Trauerhalle NeckarauDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.1.4 je weiterem Jahr 138 Euro. | 2.070,00 € | 462,00 € | 2.532,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.3 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Kleine Urnennische in einer UrnenmauerDer Betrag gilt je Nische. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.2.2 je weiterem Jahr 83 Euro. | 1.255,00 € | 462,00 € | 1.717,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.2.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Mittlere UrnennischeDer Betrag gilt je Nische. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.4.2 je weiterem Jahr 98 Euro. | 1.483,00 € | 462,00 € | 1.945,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.4.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Große UrnennischeDer Betrag gilt je Nische. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.5.2 je weiterem Jahr 130 Euro. | 1.950,00 € | 462,00 € | 2.412,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.5.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 2er NischeDas Stelenfeld liegt auf dem Hauptfriedhof. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.3.2 je weiterem Jahr 214 Euro. | 3.584,00 € | 462,00 € | 4.046,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 3er NischeDie teuerste Grabstätte im Verzeichnis. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.3.4 je weiterem Jahr 321 Euro. | 5.376,00 € | 462,00 € | 5.838,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.3 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Baumgrab für AschenNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nimmt ein Baumgrab bis zu vier Urnen auf. Zur Pflege sagt die Satzung für diese Grabart nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.8.2 je weiterem Jahr 116 Euro. | 1.902,00 € | 575,00 € | 2.477,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.8.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung im Wahlgrab bei Verzicht auf die Trauerhalle | 1.631,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.1 |
| Erdbestattung im Wahlgrab einschließlich Trauerhalle für die erste halbe Stunde | 1.984,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.1.1 |
| Erdbestattung im Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren bei Verzicht auf die Trauerhalle | 1.358,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.2 |
| Erdbestattung im Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren einschließlich Trauerhalle | 1.711,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.1.2 |
| Erdbestattung im Kinderwahlgrab in Reihenlage bis 2 Jahre bei Verzicht auf die Trauerhalle | 1.034,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.3 |
| Erdbestattung im Kinderwahlgrab in Reihenlage bis 2 Jahre einschließlich Trauerhalle | 1.387,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.1.3 |
| Erdbestattung auf dem Jüdischen Friedhof | 991,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.4.1 |
| Erdbestattung eines Kindes ohne Beisetzungspflicht | 286,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.4.2 |
| Feuerbestattung mit Trauerfeier am Sarg, ohne Einäscherung | 946,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.1.1 |
| Feuerbestattung bei Verzicht auf die Trauerhalle | 593,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.2.1 |
| Feuerbestattung bei Verzicht auf den Kühl- und Gefrierraum, Urnentrauerfeier | 731,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.2.2 |
| Feuerbestattung bei Verzicht auf Trauerhalle sowie Kühl- und Gefrierraum | 378,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.2.3 |
| Beisetzung einer Urne im Bereich Erde, zusätzlich zur Gebühr nach Ziffer 2.1 oder 2.2 | 197,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.1.3 |
| Beisetzung einer Urne im Bereich Nische, zusätzlich zur Gebühr nach Ziffer 2.1 oder 2.2 | 84,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.1.2 |
| Tieferbettung im Wahlgrab | 131,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.3.4 |
| Erdwahlgrab über 8,00 Quadratmeter, erstmalige Überlassung von 15 Jahren, je Quadratmeter | 364,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.4.1 |
| Erdwahlgrab über 8,00 Quadratmeter, Verlängerung je Quadratmeter und weiterem Jahr | 20,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.4.2 |
| Urnenwahlgrab über 1,40 Quadratmeter, erstmalige Überlassung von 15 Jahren, je Quadratmeter | 1.706,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.3.1 |
| Urnenwahlgrab über 1,40 Quadratmeter, Verlängerung je Quadratmeter und weiterem Jahr | 106,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab bis 3,00 Quadratmeter, je weiterem Jahr | 80,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab bis 4,50 Quadratmeter, je weiterem Jahr | 93,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab bis 8,00 Quadratmeter, je weiterem Jahr | 143,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasengrab, je weiterem Jahr | 146,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.5.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab im Muslimischen Grabfeld, je weiterem Jahr | 65,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.6.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Kinderwahlgrab in Reihenlage, je weiterem Jahr | 40,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab bis 1,00 Quadratmeter, je weiterem Jahr | 86,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab bis 1,40 Quadratmeter, je weiterem Jahr | 119,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelnische in Neckarau, je weiterem Jahr | 69,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Doppelnische in Neckarau, je weiterem Jahr | 138,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer kleinen Urnennische, je weiterem Jahr | 83,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer 2er Nische im Stelenfeld, je weiterem Jahr | 214,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer 3er Nische im Stelenfeld, je weiterem Jahr | 321,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer mittleren Urnennische, je weiterem Jahr | 98,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.4.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer großen Urnennische, je weiterem Jahr | 130,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.5.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab, je weiterem Jahr | 116,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.8.2 |
| Inanspruchnahme der Trauerhalle je weitere halbe Stunde | 154,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffern 1.3.1 und 2.3.1 |
| Zuschlag für Orgelspiel bei verlängerter Benutzungszeit oder bei Nutzung der Orgel durch Dritte | 45,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffern 1.3.2 und 2.3.2 |
| Ermäßigung bei gleichzeitiger Bestattung mehrerer Familienangehöriger in derselben Grabstätte | 50 Prozent der Gebühr nach Ziffer 1.1.1 für jede weitere Bestattung | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.3.3 |
| Ausgrabung vor Ablauf der Ruhezeit | 2.985,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1 |
| Ausgrabung nach Ablauf der Ruhezeit | 1.990,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.2 |
| Ausgrabung einer Urne | 232,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.3 |
| Herausnahme einer Urne im Bereich Nische | 84,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.4 |
| Grabmalgenehmigung | 95,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Jährliche Zulassung von Gewerbetreibenden | 98,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| Umschreiben der Erwerbereigenschaft an Wahlgräbern, Urnenwahlgräbern und Urnennischen | 35,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 3.1 |
| Ausstellen von Leichenpässen | 35,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 3.2 |
| Sonstige Verwaltungsleistungen je angefallene halbe Stunde | 35,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 3.3 |
| Vermietung der Trauerhallen außerhalb von Trauerfeiern, je halbe Stunde | 154,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 4.1 |
| Sonstige Leistungen des Betriebes je Stunde und Arbeitskraft | 68,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 4.2 |
| Sonstige Leistungen des Betriebes je Stunde, Arbeitskraft und Maschine | 136,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt B Ziffer 4.3 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.942,00 €
Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 3,00 Quadratmeter in Mannheim, über 15 Jahre, das sind 462,80 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.1.1 und Ziffer 1.2.1 | 1.411,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2.1 | 1.631,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.042,00 € |
Das günstigste Erdwahlgrab in Mannheim. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.1.2 je weiterem Jahr 80 Euro. Mit Benutzung der Trauerhalle steigt die Bestattungsgebühr nach Ziffer 1.1.1 auf 1.984 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung vom 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Beisetzungsgebühr einer Urne steht in Mannheim in zwei Zeilen. Der Leistungskatalog der Ziffer 2.1 nennt anders als der der Ziffer 1.1 für Erdbestattungen das Öffnen und Schließen des Grabes nicht, deshalb rechnen wir für jede Urnengrabart die Grundgebühr von 378 Euro nach Ziffer 2.2.3 bei Verzicht auf Trauerhalle sowie Kühl- und Gefrierraum zuzüglich 197 Euro für die Beisetzung im Bereich Erde nach Ziffer 2.1.3 oder 84 Euro für die Beisetzung im Bereich Nische nach Ziffer 2.1.2. Wer nur eine der beiden Zeilen liest, kommt auf einen zu niedrigen Preis.
- Bei den Erdgräbern setzen wir die Sätze der Ziffer 1.2 an, also den Verzicht auf die Trauerhalle. Mit Trauerhalle für die erste halbe Stunde liegen die Bestattungsgebühren nach Ziffer 1.1 um 353 Euro höher.
- Das Rasengrab in Reihenlage führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nennt zwar eine pflegefreie oder pflegeleichte individuelle Gestaltungsmöglichkeit, sagt damit aber nur etwas über die Gestaltung. Die Grabmalbestimmung zum Rasengrab teilt die Grabfläche auf: Der 80 cm breite Pflanzstreifen am Kopfende steht den Nutzungsberechtigten zur eigenen Ausgestaltung zu, nur die restliche Fläche pflegen die Friedhöfe Mannheim. Eine Ziffer, nach der die Stadt die Pflege dieses Grabes trägt, gibt es nicht. Wer das anders auslegt, müsste den Aufschlag von 795 Euro gegenüber dem gleich großen Erdwahlgrab als Pflegeentgelt deuten; die Satzung sagt das nicht.
- Baumgräber führen wir ebenfalls nicht als pflegefrei. Die Satzung schweigt zur Pflege dieser Grabart, und die Beschreibung des Baumgrabfeldes auf dem Hauptfriedhof verbietet lediglich das Ablegen von Blumenschmuck. Ein Grabschmuckverbot ist keine Pflegeübernahme.
- Gräber im Parkfeld sowie Urnenreihen-, Urnenwahl- und Urnengemeinschaftsgräber mit Pflege verlangen nach den Paragrafen 13 Absatz 3 und 16 Absätze 2, 3 und 7 einen gesonderten Grabpflegevertrag mit einem Konzessionär. Das Gebührenverzeichnis führt dafür keine eigene Ziffer, der Preis der Pflege steht nicht in der Satzung. Diese Ausführungen sind deshalb nicht pflegefrei und fehlen als eigene Einträge.
- Erdwahlgräber über 8,00 Quadratmeter kosten nach Ziffer 4.1.4.1 je Quadratmeter 364 Euro, Urnenwahlgräber über 1,40 Quadratmeter nach Ziffer 4.4.3.1 je Quadratmeter 1.706 Euro. Beides sind Quadratmetersätze und keine Grabpreise, sie stehen deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Liste der Grabarten.
- Für die Gräber im Schmetterlingsfeld, in dem nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten namenlos erdbestattet werden, weist das Gebührenverzeichnis kein Grabnutzungsrecht aus. Es nennt nur die Bestattungsgebühr von 286 Euro nach Ziffer 1.4.2. Die Grabart fehlt deshalb in der Liste.
- Auch für den Jüdischen Friedhof steht nur eine Bestattungsgebühr im Verzeichnis, 991 Euro nach Ziffer 1.4.1, kein eigenes Grabnutzungsrecht. Grüfte und die besonderen Grabstätten nach Paragraf 17 tragen ebenfalls keine eigenen Sätze.
- Die Einäscherung ist im Gebührenverzeichnis ausdrücklich nicht enthalten, Ziffer 2 heißt Feuerbestattung ohne Einäscherung. Das Krematorium der Friedhöfe Mannheim rechnet sie nach eigenen Geschäftsbedingungen ab, die keine Gebührenordnung sind.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die zusätzlich auf jedes Grab entfiele, kennt das Verzeichnis nicht. Alle Beträge des Abschnitts 4 gelten für die gesamte Nutzungszeit, die Verlängerungssätze stehen jeweils daneben und lauten auf ein weiteres Jahr.
- Die Friedhofs- und Bestattungsordnung stammt vom 01.05.2019 und ist damit älter als drei Jahre. Sie liefert nur die Ruhezeiten, die Grabartendefinitionen und die Pflegeregeln, alle Beträge stammen aus dem Gebührenverzeichnis vom 11.12.2024.
Weiter im Verzeichnis
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Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1 Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung vom 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Satzungstext mit den Paragrafen 1 bis 6 vom 17.12.2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12.12.2017, gültig ab 01.01.2018
- Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Mannheim, Ruhezeiten, Grabarten und Grabpflege beschlossen am 09.04.2019, in Kraft seit 01.05.2019
- Grabmalbestimmungen zum Rasengrab, Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsordnung nach Paragraf 21 Absatz 3 ohne Datumsangabe im Dokument, Dateidatum 12.12.2013, veröffentlicht unter Grabarten und Gestaltung
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.