Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08128139
Alle 14 Friedhöfe in Lauda-Königshofen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 09343 501-5322
- Stadt Lauda-Königshofen, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 217
- 2.987,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.102,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
97922 Lauda-Königshofen
Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
Urnenrasengrab im Urnengemeinschaftsfeld
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Lauda-Königshofen nehmen zusammen 6,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Lauda Bergfriedhof ist der größte mit 2,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.920 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 240 m entfernt, der entlegenste 7,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 9 von 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Lauda-Königshofen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Lauda-Königshofen, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 217
Marktplatz 197922 Lauda-Königshofen
09343 501-5322
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 UhrDienstag und Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Die 14 Friedhöfe in Lauda-Königshofen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Lauda Bergfriedhof | 2,2 ha | 650 m | 4 Anlagen, nächste 70 m | Ramstal, 230 m | christlich |
| Friedhof Unterbalbach | 7.840 m² | 6,1 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Bürgermeister-Kolb-Straße, 320 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Unterbalbach | 6.760 m² | 5,9 km | 2 Anlagen, nächste 280 m | Unterbalbach, Ost, 160 m | jüdisch |
| Friedhof Königshofen | 6.450 m² | 3,3 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Königshofen Rathaus, 400 m | keine Angabe |
| Friedhof Lauda | 5.690 m² | 240 m | 19 Anlagen, nächste 50 m | Hauptschule, 80 m | keine Angabe |
| Friedhof Gerlachsheim | 4.950 m² | 1,6 km | keine erfasst | Gerlachsheim Sonne, 340 m | keine Angabe |
| Friedhof Oberlauda | 2.920 m² | 1,9 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Post, 90 m | keine Angabe |
| Friedhof Messelhausen | 2.900 m² | 6,3 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Oberbalbach | 2.730 m² | 7,1 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Beckstein | 1.710 m² | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Alter Friedhof Unterbalbach | 1.550 m² | 5,6 km | 2 Anlagen, nächste 130 m | Oberbalbacher Straße, 150 m | keine Angabe |
| Friedhof Heckfeld | 1.230 m² | 5,4 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Deubach | 650 m² | 5,5 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Marbach | 630 m² | 1,7 km | 1 Anlagen, nächste 260 m | Marbach, 240 m | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Lauda-Königshofen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Kitzingen | 37,8 km | 715,00 €Reihengrab, eine Grabstelle für Erwachsene und Kinder über 7 Jahre2.272,00 € gespart | 915,00 €Urneneinzelgrab auf der Friedwiese im Neuen Friedhof187,00 € gespart |
| Würzburg | 29,7 km | 1.176,00 €Reihengrab für Erdbestattung1.811,00 € gespart | 668,00 €Anonyme Urnengrabstätte für 15 Jahre434,00 € gespart |
| Bad Mergentheim | 10,2 km | 2.213,00 €Erdreihengrab für Personen im Alter von 10 Jahren und mehr774,00 € gespart | 1.304,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Urnenhain |
| Walldürn | 24,3 km | 2.750,00 €Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren237,00 € gespart | 1.120,00 €Einzelurnenrasengrab |
| Tauberbischofsheim | 6,5 km | 2.813,00 €Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren174,00 € gespart | 1.322,00 €Anonymes Urnengrab im anonymen Urnengrabfeld |
| Lauda-Königshofen (hier) | - | 2.987,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 1.102,00 €Urnenrasengrab im Urnengemeinschaftsfeld |
| Buchen (Odenwald) | 27,8 km | 4.419,00 €Einfaches Grab für eine Erdbestattung | 1.852,00 €Anonymes Urnengrab in einer Urnengemeinschaftsstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 37,8 km | 2.272,00 €in Kitzingen, 37,8 km entfernt | 434,00 €in Würzburg, 29,7 km entfernt |
Was ein Grab in Lauda-Königshofen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofssatzung der Stadt Lauda-Königshofen, zugleich Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, ausgefertigt am 30.11.2020 von Bürgermeister Dr. Lukas Braun für den Gemeinderat, in Kraft seit dem 01.01.2021; ihr Paragraf 33 Absatz 2 hebt die Friedhofsordnung vom 15.12.1975 und die Bestattungsgebührenordnung vom 28.09.1998 auf. Der Kopf nennt als Änderungsstand die Satzungen vom 26.10.2015 und vom 30.11.2020. Das Gebührenverzeichnis steht als Anlage auf der letzten Seite derselben Datei.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 6. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt. Reihengräber sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden, und derselbe Absatz sagt den entscheidenden Satz: "Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich." Absatz 4 setzt hinzu, dass ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden kann. In jedem Reihengrab wird nach Absatz 3 nur eine Leiche beigesetzt. Die Rechenprobe: 2.059,00 Euro auf zwanzig Jahre sind 102,95 Euro im Jahr, und das Kinderreihengrab kostet mit 1.029,00 Euro genau die Hälfte, auf einen halben Euro gerundet. Nicht eingerechnet ist der Zuschlag von sechzig Prozent für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen nach Nummer 2.16 beziehungsweise 2.22 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020. Das ist der höchste Zuschlag dieser Art im Bestand. Nicht pflegefrei. Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts gepflegt werden, Absatz 3 weist die Pflicht dem nach Paragraf 21 Absatz 2 Verantwortlichen zu, und Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung. | 2.059,00 € | 928,00 € | 2.987,00 € | 20 | Nummern 2.31 und 2.11 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 und 11 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Rasenreihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 6. LebensjahrDer Preis besteht aus zwei Teilen, und der zweite ist eine Jahresgebühr. Die Pflege kostet nach Nummer 2.75 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 siebzig Euro im Jahr, und dieser Betrag muss mit der Laufzeit multipliziert werden: Paragraf 11 Absatz 7 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 bestimmt, die Gebühr werde unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung für das komplette Jahr der Antragstellung bis zum Ende der Ruhezeit erhoben. Wer nur die Überlassungsgebühr liest, liegt deutlich zu niedrig. Beim Rasenreihengrab sind das 2.059,00 Euro Überlassung plus zwanzigmal siebzig Euro Pflege, zusammen 3.459,00 Euro; die Pflege macht damit vierzig Prozent des Preises aus. Das Rasengrab ist in Lauda-Königshofen keine Grabart, die man beim Todesfall wählt, sondern ein Antrag. Paragraf 11 Absatz 7 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 lässt die Umwandlung eines Reihengrabes in ein Rasengrab zu, "wenn ein entsprechender Antrag mit einer Begründung für die nicht mehr mögliche Pflege der Grabstätte vorliegt"; für das Wahlgrab steht derselbe Satz in Paragraf 12. Das Rasengrab ist also der Ausweg für Angehörige, die die Pflege nicht mehr leisten können, und an eine Begründung gebunden. Das vorhandene Grabmal darf stehen bleiben, bis die Ruhefrist abgelaufen ist, danach ist es nach Paragraf 22 zu entfernen. Grab- und Blumenschmuck sind auf einem Rasengrab grundsätzlich verboten. Paragraf 11 Absatz 2 Nummer 3 weist daneben eigene Rasenreihengrabfelder aus, die nach Absatz 5 besonderen Gestaltungsvorschriften unterliegen. Pflegefrei ist das Grab damit, aber es kostet genau das, was die Pflege kostet. Der Unterschied zu Kreuztal ist, dass sie hier beziffert ist. Nicht eingerechnet ist der Zuschlag von sechzig Prozent für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen nach Nummer 2.16 beziehungsweise 2.22 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020. Das ist der höchste Zuschlag dieser Art im Bestand. | 3.459,00 € | 928,00 € | 4.387,00 € | 20 | Nummern 2.31, 2.75 und 2.11 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragraf 11 Absätze 2, 5 und 7 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 6. LebensjahrGenau die Hälfte des Erwachsenenreihengrabes, 1.029,00 gegen 2.059,00 Euro, und auch die Bestattung ist mit 581,00 gegen 928,00 Euro ermässigt. Die Ruhezeit ist mit fünfzehn Jahren kürzer als die zwanzig des Erwachsenengrabes, aber länger als die zwölf, die anderswo üblich sind. Je Jahr kostet das Kindergrab damit 68,60 Euro gegenüber 102,95 beim Erwachsenen, es ist also auch je Jahr deutlich billiger. Die Altersgrenze liegt nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 beim vollendeten sechsten Lebensjahr; Paragraf 11 Absatz 2 Nummer 1 fasst Kindergräber und ungeborene Leibesfrüchte in dasselbe Grabfeld. Nicht pflegefrei. Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts gepflegt werden, Absatz 3 weist die Pflicht dem nach Paragraf 21 Absatz 2 Verantwortlichen zu, und Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung. | 1.029,00 € | 581,00 € | 1.610,00 € | 15 | Nummern 2.32 und 2.13 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 und 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Reihengrab für eine Fehlgeburt oder ungeborene LeibesfruchtDas günstigste Grab der Stadt und zugleich das mit der kürzesten Ruhezeit: fünf Jahre nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1.1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020. 178,00 Euro auf fünf Jahre sind 35,60 Euro im Jahr, ein Drittel des Erwachsenensatzes. Das Gebührenverzeichnis unterscheidet dabei schärfer als die meisten: Nummer 2.33 beziffert die Überlassung für ungeborene Leibesfrüchte, und bei der Bestattung trennt es Nummer 2.14 für Tot- und Fehlgeburten mit 581,00 Euro von Nummer 2.15 für ungeborene Leibesfrüchte mit 485,00 Euro. Angesetzt ist hier der niedrigere Satz, weil er zur Überlassungsgebühr derselben Nummer gehört. Wer eine Totgeburt bestatten lässt, zahlt 96 Euro mehr. Nicht pflegefrei. Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts gepflegt werden, Absatz 3 weist die Pflicht dem nach Paragraf 21 Absatz 2 Verantwortlichen zu, und Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung. | 178,00 € | 485,00 € | 663,00 € | 5 | Nummern 2.33 und 2.15 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 Absatz 1 Nummer 1.1 und 11 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Wahlgrab als Tiefgrab, je einstellige GrabflächeEin Wahlgrab in Normallage kennt der Tarif nicht, und Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 erklärt warum: "Wahlgräber können ein- und mehrstellige Tiefgräber sein." Wer in Lauda-Königshofen ein Wahlgrab erwirbt, erwirbt ein Tiefgrab, und entsprechend gilt bei der Bestattung der Tiefgrabsatz von 1.311,00 statt 928,00 Euro. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig, die Zubettung von Urnen unabhängig davon. Die Ruhezeit beträgt hier fünfundzwanzig statt der zwanzig Jahre des Reihengrabes, was 137,28 Euro im Jahr ergibt. Nummer 2.74.4 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 bestätigt diesen Jahressatz ausdrücklich: Für eine abweichende Nutzungsdauer wird je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Nutzungsgebühr berechnet, tagesgenau. Die erneute Verleihung kostet nach Nummer 2.74.2 denselben Betrag von 3.432,00 Euro. Paragraf 12 Absatz 1 lässt in Wahlgräbern ausdrücklich auch Tuchbestattungen zu; einen eigenen Satz nennt der Tarif dafür nicht. Nicht pflegefrei. Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts gepflegt werden, Absatz 3 weist die Pflicht dem nach Paragraf 21 Absatz 2 Verantwortlichen zu, und Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung. | 3.432,00 € | 1.311,00 € | 4.743,00 € | 25 | Nummern 2.72 und 2.12 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 und 12 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Wahlgrab als Rasengrab, je einstellige GrabflächeDie teuerste Grabart der Stadt: 3.432,00 Euro Überlassung plus fünfundzwanzigmal siebzig Euro Pflege, zusammen 5.182,00 Euro. Die Pflege kostet nach Nummer 2.75 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 siebzig Euro im Jahr, und dieser Betrag muss mit der Laufzeit multipliziert werden: Paragraf 11 Absatz 7 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 bestimmt, die Gebühr werde unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung für das komplette Jahr der Antragstellung bis zum Ende der Ruhezeit erhoben. Wer nur die Überlassungsgebühr liest, liegt deutlich zu niedrig. Das Rasengrab ist in Lauda-Königshofen keine Grabart, die man beim Todesfall wählt, sondern ein Antrag. Paragraf 11 Absatz 7 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 lässt die Umwandlung eines Reihengrabes in ein Rasengrab zu, "wenn ein entsprechender Antrag mit einer Begründung für die nicht mehr mögliche Pflege der Grabstätte vorliegt"; für das Wahlgrab steht derselbe Satz in Paragraf 12. Das Rasengrab ist also der Ausweg für Angehörige, die die Pflege nicht mehr leisten können, und an eine Begründung gebunden. Das vorhandene Grabmal darf stehen bleiben, bis die Ruhefrist abgelaufen ist, danach ist es nach Paragraf 22 zu entfernen. Grab- und Blumenschmuck sind auf einem Rasengrab grundsätzlich verboten. Paragraf 11 Absatz 2 Nummer 3 weist daneben eigene Rasenreihengrabfelder aus, die nach Absatz 5 besonderen Gestaltungsvorschriften unterliegen. Weil die Ruhezeit beim Wahlgrab fünfundzwanzig Jahre beträgt, faellt die Pflegegebühr fünf Jahre länger an als beim Rasenreihengrab, und der Aufschlag steigt von 1.400 auf 1.750 Euro. | 5.182,00 € | 1.311,00 € | 6.493,00 € | 25 | Nummern 2.72, 2.75 und 2.12 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragraf 12 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Kinderwahlgrab für Verstorbene bis zum vollendeten 6. LebensjahrGenau die Hälfte des Erwachsenenwahlgrabes, 1.716,00 gegen 3.432,00 Euro. Bemerkenswert ist die Laufzeit: Der Tarif nennt für das Kinderwahlgrab fünfundzwanzig Jahre Nutzungsdauer, obwohl die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 nur fünfzehn Jahre beträgt. Das Nutzungsrecht läuft hier also zehn Jahre länger als die Ruhezeit, und das ist beim Wahlgrab auch folgerichtig, weil es nach Paragraf 12 Absatz 2 auf die Dauer der Ruhezeiten des Paragrafen 8 verliehen und danach erneut verliehen werden kann. Je Jahr kostet es damit 68,64 Euro und liegt fast genau auf dem Satz des Kinderreihengrabes von 68,60 Euro. Nicht pflegefrei. Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts gepflegt werden, Absatz 3 weist die Pflicht dem nach Paragraf 21 Absatz 2 Verantwortlichen zu, und Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung. | 1.716,00 € | 581,00 € | 2.297,00 € | 25 | Nummern 2.71 und 2.13 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 und 12 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Urnenreihengrab für eine UrneKostet mit 1.029,00 Euro genau so viel wie das Kinderreihengrab und genau die Hälfte des Erwachsenenreihengrabes, bei einer Ruhezeit von fünfzehn Jahren nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020. Je Jahr sind das 68,60 Euro gegenüber 102,95 Euro beim Erdgrab, also zwei Drittel. Der Tarif nennt ausdrücklich eine Urne; für weitere Urnen kennt er nur den Fall der Zubettung in ein Erdwahlgrab nach Nummer 2.6. Wie beim Erdreihengrab ist eine Verlängerung nach Paragraf 11 Absatz 1 nicht möglich. Nicht pflegefrei. Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts gepflegt werden, Absatz 3 weist die Pflicht dem nach Paragraf 21 Absatz 2 Verantwortlichen zu, und Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung. | 1.029,00 € | 485,00 € | 1.514,00 € | 15 | Nummern 2.4 und 2.21 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 und 13 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenDie teuerste Grabart der Stadt, gemessen am Jahr: 2.574,00 Euro auf fünfzehn Jahre sind 171,60 Euro, mehr als das Wahlgrab mit 137,28 und mehr als das Erdreihengrab mit 102,95 Euro. Dafür nimmt es nach Nummer 2.73 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 bis zu vier Urnen auf; je Urne gerechnet ist es mit 42,90 Euro im Jahr die günstigste Grabart überhaupt, sofern man es voll belegt. Nummer 2.74.4 bestätigt den Jahressatz: Bei Urnenwahlgrabstätten wird für eine abweichende Nutzungsdauer je Jahr ein Fünfzehntel der Nutzungsgebühr berechnet. Die erneute Verleihung kostet nach Nummer 2.74.3 denselben Betrag. Nicht pflegefrei. Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts gepflegt werden, Absatz 3 weist die Pflicht dem nach Paragraf 21 Absatz 2 Verantwortlichen zu, und Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung. | 2.574,00 € | 485,00 € | 3.059,00 € | 15 | Nummern 2.73 und 2.21 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 und 13 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Urnenrasengrab im UrnengemeinschaftsfeldDas günstigste Urnengrab der Stadt und eines der wenigen pflegefreien Gräber im Bestand, die billiger sind als das gewöhnliche: 1.102,00 gegen 1.514,00 Euro beim Urnenreihengrab, ein Unterschied von 412 Euro. Der Pflegebeleg steht in Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 im Wortlaut: "Urnengemeinschaftsgrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten." Derselbe Absatz verbietet Grabmale und das Ablegen von Grabschmuck. Anders als beim Rasenreihengrab fällt hier keine Pflegegebühr von siebzig Euro im Jahr an; die Nummer 2.75 gilt nur für Gräber, die auf Antrag in ein Rasengrab umgewandelt werden. Nach Absatz 1 wird jeder Urne ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen. Absatz 5 erlaubt den Angehörigen, auf eigene Kosten Namen sowie Geburts- und Sterbedaten auf einer von der Stadt bereitgestellten Tafel anbringen zu lassen; was das kostet, sagt der Tarif nicht. | 617,00 € | 485,00 € | 1.102,00 € | 15 | Nummern 2.5 und 2.21 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragrafen 8 und 15 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
| Anonymes Urnenrasengrab im UrnengemeinschaftsfeldKostet dasselbe wie das Urnenrasengrab mit Namen, weil der Tarif für beide nur eine Zeile führt. Der Unterschied steht in Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020: Für anonyme Urnenrasengräber dürfen keine Namen oder sonstige Angaben angebracht werden, die auf die Person der oder des Verstorbenen hinweisen. Absatz 3 geht weiter als die meisten Satzungen und schliesst die Angehörigen ausdrücklich von der Beisetzung aus: "Anonyme Urnenbeisetzungen werden nur von Personen durchgeführt die bei der Bestattung mitwirken. Alle anderen Personen wie auch Angehörige sind hierbei ausgeschlossen." Der Pflegebeleg ist derselbe wie beim benannten Urnenrasengrab, Absatz 4. | 617,00 € | 485,00 € | 1.102,00 € | 15 | Nummern 2.5 und 2.21 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung vom 30.11.2020 sowie Paragraf 15 Absätze 2 und 3 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020 |
Häufige Fragen zu Lauda-Königshofen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Lauda-Königshofen?
- In Lauda-Königshofen sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Lauda-Königshofen?
- Lauda Bergfriedhof ist mit 2,2 ha der größte Friedhof in Lauda-Königshofen. Er liegt 650 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Lauda-Königshofen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Lauda-Königshofen gelten 20 Jahre für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Reihengräbern nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 2.1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020, dazu 25 Jahre für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Wahlgrabstätten nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 2.2 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020, dazu 15 Jahre für Urnengrabstätten nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020, dazu 15 Jahre für Zubettung von Urnen in Wahlgrabstätten nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020, dazu 5 Jahre für Fehlgeburten und ungeborene Leibesfrüchte nach Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1.1 der Friedhofssatzung vom 30.11.2020.
- Was kostet ein Grab in Lauda-Königshofen?
- Ein Grab in Lauda-Königshofen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenrasengrab im Urnengemeinschaftsfeld mit 1.102,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung der Stadt Lauda-Königshofen, zugleich Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, ausgefertigt am 30.11.2020 von Bürgermeister Dr. Lukas Braun für den Gemeinderat, in Kraft seit dem 01.01.2021; ihr Paragraf 33 Absatz 2 hebt die Friedhofsordnung vom 15.12.1975 und die Bestattungsgebührenordnung vom 28.09.1998 auf. Der Kopf nennt als Änderungsstand die Satzungen vom 26.10.2015 und vom 30.11.2020. Das Gebührenverzeichnis steht als Anlage auf der letzten Seite derselben Datei.
- Wer ist für die Friedhöfe in Lauda-Königshofen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Lauda-Königshofen ist Stadt Lauda-Königshofen, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 217 zuständig, Marktplatz 1, 97922 Lauda-Königshofen, Telefon 09343 501-5322. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Lauda-Königshofen, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofssatzung der Stadt Lauda-Königshofen, zugleich Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage ausgefertigt am 30.11.2020 von Bürgermeister Dr. Lukas Braun für den Gemeinderat, in Kraft seit dem 01.01.2021; ihr Paragraf 33 Absatz 2 hebt die Friedhofsordnung vom 15.12.1975 und die Bestattungsgebührenordnung vom 28.09.1998 auf. Der Kopf nennt als Änderungsstand die Satzungen vom 26.10.2015 und vom 30.11.2020. Das Gebührenverzeichnis steht als Anlage auf der letzten Seite derselben Datei
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Lauda-Königshofen Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt zum Friedhof genau ein Stück, die Friedhofssatzung, und keine Änderungssatzung dazu. Die einzige weitere Satzung, auf die der Tarif verweist, ist die Verwaltungsgebührensatzung
- Seite Friedhöfe der Stadt Lauda-Königshofen Stand der Durchsicht 06.09.2026; nennt Friedhöfe in Beckstein, Deubach, Gerlachsheim, Heckfeld, Königshofen, Lauda (Bergfriedhof und Stadtfriedhof), Marbach, Messelhausen, Oberbalbach, Oberlauda, Sachsenflur und Unterbalbach (Alter Friedhof, Bergfriedhof und Jüdischer Friedhof). Quelle der Zuständigkeiten, der Rufnummern und der Sprechzeiten
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.